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2019-07-28 Bayreuther Sonntagszeitung

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2 28. Juli 2019 Aktuell Bayreuther Sonntagszeitung Ihr Recht am Sonntag Thema: Die gesetzliche Erbfolge Anzeige Rechtsanwalt Dr. jur. Josef Zeitler Fachanwaltslrg. Familienrecht Fachanwalt für Erbrecht Hochschul-Lehrbeauftragter Karl-Marx-Str. 7, 95444 Bayreuth Telefon: 09 21 /151379-7 Die gesetzliche Erbfolge tritt nur ein, wenn kein Testament vorliegt und auch sonst keine vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden. Zur Vermeidung von späteren Streitigkeiten und unnötigen Steuern ist in nahezu allen erbrechtlichen Angelegenheiten die Kenntnis der gesetzlichen Erbfolge wichtig, beispielsweise bei Grundstücksübertragungen, bei der Testamentserrichtung, beim Ehevertrag, im Erbfall, beim Pflichtteil oder für den Erbschein. Ehegatte Der Grundsatz, wonach der Ehegatte im Ergebnis gesetzlich die Hälfte erbt, betrifft nur den häufigen Fall, dass Kinder hinterlassen wurden und der gesetzliche Güterstand galt. In allen anderen Fällen erbt der überlebende Ehegatte je nach Familien- und Verwandtschaftsverhältnis den gesamten Nachlass oder auch nur einen Bruchteil davon. Die gesetzlichen Vorschriften des Ehegattenerbrechts sind sehr differenziert ausgestaltet. Der überlebende Ehegatte des Erblassers ist grundsätzlich neben Kindern der verstorbenen Person zu einem Viertel, neben Eltern oder Geschwistern der verstorbenen Person oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen. Treffen mit Großeltern Abkömmlinge von Großeltern zusammen, so erhält der Ehegatte auch von der anderen Hälfte den Anteil. Sind weder Verwandte der ersten oder der zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden, so erhält der überlebende Ehegat- te die ganze Erbschaft. Bestand beim Erbfall Gütertrennung und sind als gesetzliche Erben neben dem überlebenden Ehegatten ein oder zwei Kinder des Erblassers berufen, so erben der überlebende Ehegatte und jedes Kind zu gleichen Teilen. Befristetes Optionsrecht Wird der gesetzliche Güterstand durch den Tod eines Ehegatten beendet, so wird der Ausgleich des Zugewinns dadurch verwirklicht, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel der Erbschaft erhöht. Hierbei ist unerheblich, ob die Ehegatten im einzelnen Falle einen Zugewinn erzielt haben. Wird der überlebende Ehegatte nicht Erbe und steht ihm auch kein Vermächtnis zu oder schlägt er die Erbschaft aus, so kann er grundsätzlich Ausgleich des Zugewinns wie bei einer Scheidung verlangen. Der Ehegatte hat im gesetzlichen Güterstand also in bestimmten Fällen ein befristetes Optionsrecht dahin, ob er den Zugewinnausgleich möchte und einen kleinen Pflichtteil oder pauschal die Hälfte des Nachlasses. Kinder Den verbleibenden Rest teilen sich Kinder der verstorbenen Person zu je gleichen Teilen. War der Verstorbene nicht verheiratet, dann erben die Abkömmlinge nach Stämmen allein zu gleichen Teilen. Eltern, Geschwister Sind keine Kinder vorhanden, dann erben neben einem eventuell vorhandenen Ehegatten die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also Geschwister,Nichten und Neffen usw.. Großeltern und entferntere Verwandte Sind auch keine Eltern oder Geschwisterstämme vorhanden, dann sind die Großeltern und deren Kinder und Kindeskinder an der Reihe. In höheren Ordnungen folgt die Erbfolge nicht mehr nur den Stämmen, sondern auch den Linien. Ab den Urgroßeltern ist nur noch der Grad der Verwandtschaft maßgeblich. Bestens beraten. www.zeitler.law Titularorganist von Notre-Dame Paris in der Stadtkirche BAYREUTH. Am Dienstag, 30. Juli, um 19 Uhr verwandelt sich die Stadtkirche für einen Moment in einen französischen Salon oder ein argentinisches Café, wenn Vincent Dubois (Bild), Titularorganist von Notre-Dame in Paris, und die Akkordeonistin Marie-Andrée Joerger Gabriel Faurés „Dolly“, Astor Piazzollas „Tango La muerte del ángel“ oder Richard Gallianos „Opale Concerto“ anstimmen. Davor eröffnet Dubois das Programm mit drei festlichen Orgelwerken von Johann Sebastian Bach. Karten gibt es im Vorverkauf an der Theaterkasse, in der Buchhandlung im Kircheneck und unter okticket.de Das Konzert wird von BR Klassik aufgezeichnet und zu einem späteren Zeitpunkt gesendet und findet in Kooperation zwischen der Stadtkirche und dem Richard-Wagner-Verband Bayreuth statt. Führung am Stadtmodell BAYREUTH. Heute lädt der Förderverein Wilhelminenaue wieder zu einer Führung ein. Um 16 Uhr erklärt Heinrich Fischer das Modell von „St. Georgen am See“. Es zeigt den Stadtteil, den Markgraf Georg Wilhelm als Idealstadt anlegen ließ, mit der Ordens- und der Stiftskirche, den Bürgerhäusern, den Straßenzügen und dem See, auf dem der Markgraf seine Seeschlachten aufführen ließ. Das Modell an der Albrecht-Dürer- Straße bietet einen einzigartigen Überblick. Die Andacht im Oratorium entfällt wegen Terminüberschneidungen. red/rs Jobs &Karriere Noch mehr Auswahl für Deine Karriere findest Du in unserem Stadtportal bei inbayreuth.de/jobs Jetzt auch auf inbayreuth.de -Jobs &Karriere Reinigungskraft gesucht im Siemes Schuhcenter Bayreuth, Spinnereistr.6 Mo.–Sa. 8.30–9.45 Uhr Tel. 02452/1571494 Bewerbung unbedingt mit Angabe IhrerTel.-Nr. 圀 椀 爀 栀 攀 氀 昀 攀 渀 椀 一 䈀 愀 礀 爀 攀 甀 琀 栀 Nachhilfelehrer/in –gerne Studenten,Akademiker oder Pensionäre–gesucht •Mathematik Bayreuth,0921/57472 bayreuth@studienkreis.de Eine Herzensangelegenheit! Postbank IBAN: DE02 7601 0085 0101 5288 57 DieStadt Pegnitz sucht–aufgrund des altersbedingten Ausscheidens des Stelleninhabers – zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Leiter (m/w/d) des Stadtbauhofs Das ist IhrAufgabengebiet: •fachliche und organisatorische Leitung des Regiebetriebs Stadtbauhofs mit derzeit rd. 25 Mitarbeitern •Verantwortung für die gemeindlichen Grünanlagen, Kinderspielplätzeund kommunalen Einrichtungen •selbständige,wirtschaftliche und effektivePlanung vonArbeits- und Personaleinsatz sowie vonFahrzeugen und GeräteninklusiveMittelbewirtschaftung •Überwachung und Organisation derVerkehrssicherungspflichtensowie der Arbeitssicherheit •Organisation, fachtechnische Anleitung,Kontrolle und Abrechnung vonUnterhaltungs- und Pflegearbeiten an kommunalen Grünflächen, Straßen, Parks,Spielplätzen, Friedhöfen, Gewässern und sonstigen Grundstücken •Beschaffung,Verwaltung und Organisation der Pflege vonGeräten, Ausrüstungsgegenständen und Fahrzeugen •Planung,Organisation und Durchführung desWinterdienstes •Mitwirkung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Einstellungsvoraussetzungen: •eine abgeschlossene handwerkliche oder technische Berufsausbildung (idealerweise Meister oderTechniker) mit mehrjähriger Berufserfahrung,auch in der Leitung eines kommunalen Bauhofs •Erfahrungen im Bereich Personalführung und Mitarbeitermotivation •ein hohes Maß an Flexibilität, Kooperationsbereitschaftund persönliches Engagement •Kommunikationsfähigkeit,Teamfähigkeit,freundliches und sicheres Auftreten, gewandteund verbindliche Umgangsformen mit allen internen und externen Partnern •den Besitz des Führerscheins Klasse BE,idealerweise CE •Kenntnisse in den gängigen MS-Office Anwendungen •Organisationsvermögen und Bereitschaftauch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten Dienst zu leisten Wirbieten: Eine unbefristeteVollzeitstelle (39Wochenstunden) sowie eine individuelle Förderung durch gezielteWeiterbildungsmöglichkeiten. DieBezahlung richtetsich nach demTarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und allen im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen. Je nach Qualifikation und persönlichenVoraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 10 möglich. Haben Sie Interesse? Dann richtenSie IhreBewerbung bis 4. August 2019 mit tabellarischem Lebenslauf sowie vollständigen Qualifikationsnachweisen elektronisch an stadt@pegnitz.de oder in Papierform an Stadt Pegnitz –Geschäftsleitung –Postfach 12 61, 91252 Pegnitz. Telefonische Auskünfte erteilt der geschäftsleitende Beamte der Stadt,HerbertLauterbach, 09241 723-20. Bittegeben Sie in Ihrer Bewerbung auch an, ob Sie für evtl.Vorstellungsgespräche in den ersten beiden Augustwochen zurVerfügung stehen. DieStadt Pegnitz ist mit rd. 13.500 Einwohnernder wirtschaftlich prosperierende Knotenpunkt im südlichen Landkreis Bayreuth. Eingebunden in die Metropolregion Nürnbergist Pegnitz eine moderne Stadt mit geringer Arbeitslosigkeit und allen Bildungseinrichtungen –von der Förderschule bis zum Gymnasium –amOrt.Wenn Siemehr über uns erfahren möchten, sehen Siesich einfach auf unserer Homepage www.pegnitz.de um. Straßen u. Tiefbau ·Wegebau ·Beton- u. Hochbau ·Erdarbeiten Wir sind ein junges Unternehmen und suchen ab sofort oder später Straßen-Tiefbaupolier /Vorarbeiter (m/w/d) Baggerfahrer (m/w/d) Auszubildenden zum Straßenbauer (m/w/d, zum 01.09.2020) Die D&Z Bauunternehmung GmbH bietet einen interessanten Arbeitsplatz bei attraktiver Bezahlung. Fichtelhofer Straße 2·95512 Neudrossenfeld 09203-6866488 · d-zbauunternehmung@t-online.de Ihre Ansprechpartner: Hr. Döberl bzw. Hr. Zacharias www.dz-bauunternehmung.de Werden Siejetzt Zeitungsbote Wir suchen zuverlässige Zeitungsboten (ab 18 J.) amSonntagmorgen für folgendes Teilbezirke: Bayreuth -Saas Bayreuth -St. Georgen Eckersdorf Interesse geweckt? 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