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2019-09-22 Bayreuther Sonntagszeitung

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Bayreuth. Die neue Ausgabe der Bayreuther Sonntagszeitung schon jetzt als E-Paper lesen. Diese Woche u. a. mit vielen Themen: die Kandidaten zur OB-Wahl 2020, mit einem Exklusiv-Interview des beliebten Trainers Raoul Korner vor dem Saisonstart, dem Rechtstipp "Rückzahlungen", einem großen Spezial zur Aus- und Weiterbildung, sowie den neuesten Verbraucherinformationen in und um Bayreuth.

Bayreuther Sonntagszeitung Aktuell 22. September 2019 5 D er Verbrauchertipp ABGASSKANDAL: Jetzt noch bis 30.09.2019 von der Musterfeststellungsklage gegen VW in die Einzelklage wechseln –auch weitere Fahrzeug- und Motorenhersteller vom Abgasskandal betroffen –jetzt handeln und Ansprüche sichern! Anzeige Sie sind ein vom VW-Abgasskandal betroffener Autobesitzer und haben sich in der Musterfeststellungsklage gegen VW angemeldet, um sich damit zunächst vor einer etwaigen Verjährung Ihrer Ansprüche gegen VW zu schützen und Ihre Rechte ohne größeres eigenes Kostenrisiko wahrzunehmen? Damit haben Sie erst einmal zumindest keinen Fehler gemacht. Gleichwohl ist für viele betroffenen Autobesitzer ein Wechsel von der Musterfeststellungsklage in eine individuell geführte Einzelklage sinnvoll und empfehlenswert. Dadurch kommen Sie als betroffener Autobesitzer, mit Hilfe eines auf das Thema „Abgasskandal“ spezialisierten Rechtsanwaltes, ohne Umwege und mit hoher Wahrscheinlichkeit zeitlich erheblich früher zu einem möglichen Klageerfolg oder einer für Sie wirtschaftlich positiven Einigung im Rahmen eines Vergleichs mit VW. Denn zum einen wird das Musterverfahren am eher „VWfreundlich“ einzustufenden Oberlandesgericht Braunschweig geführt. Zum anderen gehen Experten derzeit davon aus, dass mit einer rechtskräftigen Entscheidung im Musterprozess gegen VW nicht vor dem Jahr 2023 zu rechnen ist. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (VZBV) geht sogar noch weiter und hält auch einen Gang an den Europäischen Gerichtshof für nicht ausgeschlossen. In diesem Fall könnte das Verfahren noch um einiges länger dauern. Und selbst wenn das Musterverfahren dann endlich abgeschlossen und die Entscheidung positiv für die betroffenen Verbraucher und gegen VW ausgefallen sein sollte, muss jeder Betroffene sodann ohnehin seine konkreten Schadensersatzansprüche in einem weiteren, sich an das Musterverfahren anschließenden Individualprozess geltend machen. Alle Beteiligten rechnen also mit einem „Kaugummi-Verfahren“ –Ende ungewiss. Demgegenüber gibt es an vielen deutschen Gerichten, insbesondere auch an den hiesigen Landgerichten Bayreuth, Bamberg, Hof, Nürnberg-Fürth u. a., mittlerweile eine gefestigte verbraucherfreundliche Rechtsprechung, nach der betroffenen Autobesitzern in der Regel – nach relativ kurzer Verfahrensdauer –Rückabwicklungs- und/ oder Schadensersatzansprüche gegen VW zugesprochen werden, welche auch die Tragung der Kosten der Rechtsverfolgung (Anwalts- und Gerichtskosten) mit einschließen. Die Abmeldung von der Musterfeststellungsklage und der Wechsel in eine durch einen entsprechend versierten Rechtsanwalt individuell für Sie geführte Einzelklage ist nach alldem grundsätzlich jedem Autobesitzer anzuraten, der zum Zeitpunkt des Erwerbs seines betroffenen Fahrzeugs eine bestehende Verkehrsrechtschutzversicherung hatte. Aber auch ohne einschlägigen Verkehrsrechtsschutz, ist es aus den vorgenannten Gründen erwägenswert und zielführender, einen hierauf spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen, einen unmittelbaren Individualprozess gegen VW zu führen. WICHTIG: Eine Abmeldung von der Musterfeststellungsklage ist jedoch nur noch bis zum 30.09.2019 möglich, so dass Sie ggf. jetzt zeitnah handeln sollten. Sie sind ein vom Abgasskandal betroffener Autobesitzer, haben aber bislang noch keine Schritte unternommen, um Ihre Rechte gegen VW oder einen anderen Fahrzeug-/Motorenhersteller zu wahren? Auch Ihnen kann unter Umständen noch zu Ihrem Recht verholfen werden. Zum einen betrifft die Musterfeststellungsklage und die Frage einer etwaigen Verjährung von Ansprüchen gegen VW ggf. ohnehin nur Fahrzeuge mit dem EA 189 Motor von VW. Bei Fahrzeugen wie etwa dem VW Touareg, dem VW Bulli T6und anderen Fahrzeugen von VW und Audi mit anderen Motoren (z. B. dem EA 288 Motor), die mittlerweile ebenfalls für ein sog. Software- Update zurückgerufen worden sind bzw. aktuell zurückgerufen werden, ist unstreitig noch immer die Möglichkeit gegeben, Ansprüche gegen VW geltend zu machen und ggf. auch gerichtlich durchzusetzen. Dies gilt selbstverständlich auch für andere Fahrzeug- und Motorenhersteller, insbesondere – wie hier bereits berichtet –Mercedes bzw. die Daimler AG. Aber auch Opel, Volvo und andere Hersteller haben mittlerweile schon Rückrufaktionen wegen der auch von ihnen verbauten Abgassoftware durchführen müssen, auch hier können betroffene Kunden Schadensersatzansprüche geltend machen Zum Anderen gibt es mittlerwei- le schon erste Gerichtsurteile, die die Rechtsauffassung bestätigen, dass der Anlauf der Verjährungsfrist bezüglich der Ansprüchebetroffener Dieselfahrer auch bei Fahrzeugen mit dem EA 189 Motor erst mit Erhaltdes entsprechenden Rückrufanschreibens durch VW (bzw. Audi, Seat, Skoda oder Porsche) oder das Kraftfahrtbundesamtbeginnt, und –nachdem diese Anschreiben die Betroffenen frühestes imJahr 2016 erreicht haben –somit auch erst mit Ablauf des 31.12.2019 die Verjährung eintreten kann. Zudem können danach auch Betroffenen, die ihr Fahrzeug erst nach den ersten Presseveröffentlichungen über die Abgasmanipulationen durch VW erworben haben, Rückabwicklungs- und/oder Schadensersatzansprüche gegen VW zustehen. Fazit: Die Voraussetzungen betroffener Diesel-Fahrzeugbesitzer, Rückabwicklungsund/oder Schadensersatzansprüche gegen Fahrzeughersteller durchsetzenzukönnen, die bei ihrer Abgassteuerungssoftware manipuliert haben, stehen weiterhin gut und immer mehr Gerichte stellensich in ständiger Rechtsprechung auf die Seite der geschädigten Verbraucher. Allerdings gilt nicht nur für vom Abgasskandal betroffene Besitzer von Dieselfahrzeugen des VW-Konzerns (bzw. auch Audi, Seat, Skoda und/oder Porsche), sondern auch für Diesel- Fahrer anderer betroffener Hersteller: Ohne aktive Maßnahmen mit der juristischen Unterstützung eines entsprechend spezialisierten Rechtsanwaltes werden betroffene Kunden von den Automobilherstellern regelmäßig mit ihren mangelhaften Fahrzeugen allein „im Regen stehen gelassen“ und berechtigte Kundenansprüche mit fadenscheinigen Ausreden zurückgewiesen. Erst bei Ankündigung gerichtlicher Schritte, bzw. unter dem Druck eines anhängigen Klageverfahrens zeigen sich VW und Co. plötzlich für eine gütliche Einigung und den Ausgleich der dem betroffenen Dieselkunden entstandenen Schäden offen. Setzen Sie daher bei Ihrem Vorgehen von Anfang an auf einen versierten und erfahrenen Rechtsanwalt, der sich mit dem Abgasskandal und der Taktik der Automobilhersteller auskennt. Dabei muss es nicht eine der vielen vor allem durch dauernde Internetwerbung und vollmundige Versprechungen auffallenden Rechtsanwaltskanzleien weit entfernt von hier sein, bei denen Sie unter Umständen als Mandant (m/w) nur eine Nummer sind, ihren prozessführenden Rechtsanwalt nie persönlich kennenlernen und auch telefonisch unter Umständen kaum erreichen können. Der Autor dieser Information, Rechtsanwalt Dr. Dr. Christian Lorbach, ist seit über 15 Jahren sehr engagiert mit eigener Kanzlei in Bayreuth mit dem Schwerpunkt „Verbraucherrecht“ tätig und hat schon weit über 500 Abgasskandalfälle erfolgreich bearbeitet. Rechtsanwalt Dr.Dr. Christian Lorbach, M.Sc., Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth), Meyernberger Str.9b, 95447 Bayreuth, Tel.: 0921/7868085, Fax: 0921/7868081 E-mail: cl@ra-dr-lorbach.de Er verfügt daher über fundierte Erfahrung und profundes Fachwissen in diesem Bereich, sowie hervorragende Kenntnisse der einschlägigen Rechtsprechung der Landgerichte in Bayreuth, Bamberg, Hof, Nürnberg-Fürth, u.a.. Rechtsanwalt Dr. Dr. Lorbach bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten, kümmert sich ggf. umdie Einholung einer Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung und vertritt Sie kompetent außergerichtlich, sowie erforderlichenfalls auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Selbstverständlich unterstützt Rechtsanwalt Dr. Dr. Lorbach Sie auch gerne bei Ihrer Abmeldung aus der Musterfeststellungsklage und Ihrem Wechsel in eine individuell für Sie geführte Einzelklage. Heute Matinée BAYREUTH. Die städtische Musikschule lädt am Sonntag, 22. September, um 11 Uhr, zu einem Konzert des Blockflötenensembles in den Ökologisch-Botanischen Garten der Universität Bayreuth ein. Unter dem Motto „Matinée im Garten“ spielt das Ensemble, unter der Leitung von Heinz-Ulf Hertel und begleitet von Eva Kunzmann am Klavier, Werke von Johann Sebastian Bach, Carl Philipp Emanuel Bach und Johann Christian Bach. Der Eintritt ist frei. Flohmarkt BAYREUTH. Der Kindergarten St. Johannis veranstaltet am Samstag, 28. September, von 9 bis 11 Uhr, im neuen Gemeindehaus am Altentrebgastplatz 7 einen Flohmarkt für Herbst- und Winterbekleidung. Der Verkauf für Schwangere ist bereits ab 8.30 Uhr. Den Besuchern werden auch Kaffee und Kuchen angeboten. 60 Jahre Orthopädie Riedel Erfolgreicher Aktionstag zum Jubiläum Zu den Gratulanten beim Jubiläum von Orthopädie Riedel gehörte auch Oberbürgermeisterin BrigitteMerk-Erbe (r.). Foto: red BAYREUTH. Dieser Tage feierte Orthopädie Riedel 60-jähriges Bestehen. Ein buntes Rahmenprogramm in und vor der Filiale in der Richard-Wagner-Straße 16 und eine gut besuchte Vortragsreihe in den Räumen des RW21 machten diesen Tagzueinem vollen Erfolg. Besonders der Vortrag von Ärztin Dr. Miriam Grüninger zeigte sich als Publikumsmagnet. Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe sowie Bürgermeister Thomas Ebersberger und Stadtrat Franz-Peter Wild gehörten ebenso zu den Gratulanten wie Inhaber und Mitglieder der Geschäftsführung der Firma Medi, Vertreterinnen der AOK Bayreuth und viele mehr. red Bayreuther Sonntagszeitung Wirsuchen Zeitungsboten ab 18 Jahre 0921/1627280-40 eyesand more GmbH, Hindenburgstraße 49, 22297 Hamburg. *Set-Preise sind gültig für eine Person. Gültig bis 06.10.2019. Nicht mit anderen Aktionen und Gutscheinen kombinierbar. Brillen- 2Einstärkenbrillen 169€ * statt 189 € eyes +more Bayreuth, Rotmain-Center Hohenzollernring 58 Tel.: 0921 51663466 Mo. -Sa. 09:30 -20:00 Uhr www.eyesandmore.com Bayreuther Sonntagszeitung Wir stellen Ihr Unternehmen in den Doppelpack Allesinklusive alle Modelle alle Sehstärken alle Veredelungen 2Gleitsichtbrillen 349€ * statt 369€

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