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2020-05-31 Bayreuther Sonntagszeitung

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Bayreuther Sonntagszeitung Aktuell 31. Mai 2020 3 Gedanken zur Woche Der Blick nach vorne –von Martin Gundermann, Pfarrer derStadtkirche Bayreuth DieWeltist noch immerimCorona-Ausnahmezustand, aber so langsam öffnen sich viele Türen wieder: die Biergärten z.B. und Schulen, Spielplätze und Hotels. Reisen ins europäische Ausland scheinen bald möglich,und Gottesdienste können wir wieder „analog“ mit Gemeindegliedern feiern –natürlich mit Hygienekonzept, Abstand und Mundschutz. In dieser Zeit der Öffnungen wagen nun manche schon wieder einen Blick nach vorne –allen Unkenrufen von der Rückkehr von Covid-19 in einer zweiten Welle zum Trotz: •Welche Erkenntnissewerden wir aus dem Leben in der Krise gewinnen? • Was ist uns wirklich wichtig geworden? -Wie wollen wir in Zukunftleben? Der Zukunftsforscher Matthias Horx wagt in seinem Artikel „Die Welt nach Corona“ einen Blick nach vorne. Ermalt mit Worten ein „Zukunftsbild“: „Stellen wir uns eine Situation im Herbst vor, sagen wir im September 2020.Wir sitzen in einem Straßencafe in einer Großstadt. Es istwarm …Ist alles so wie früher? Schmeckt der Cocktail, … der Kaffee, wieder wie früher? Wie damals vorCorona?“ Und dann zählt er auf, was sich alles zum Guten verändern wird: „Kein Mensch –oder nur noch wenige Hartgesottene –glauben heute noch an die große digitale Erlösung. Der große Technik- Hype istvorbei. Wirrichten unsere Aufmerksamkeiten wieder mehr auf die humanen Fragen: Was ist der Mensch? Was sind wir für einander?“ Wir staunen rückwärts, wieviel Humor und Mitmenschlichkeit in den Tagen des Virus tatsächlich entstanden ist.“ Wenn man seine Ausführungen liest, dann klingen sie fast zu schön, um wahr zu sein. Aber dieser große Einschnitt hat Folgen für das Miteinander und viele stellen neu die Frage, was wirklich wichtig istimLeben. Ein großer Einschnitt, der alles neu zusammengeordnet hat, warzubiblischen Zeiten das Pfingstfest. Eswar etwas geschehen, das sich niemand zuvorhätte ausmalen können. Die Jünger öffneten wieder ihre Türen, hinter denen sie sich verunsichert zusammengefunden hatten. Sie trauten sich öffentlich aufzutreten und die Botschaft vonJesus ohne Angst lautstark verkündigen. Und Menschen aus den verschiedenen Ländern, mit unterschiedlicher Herkunft und Sprache hörten zu und konnten sich auf einmal verstehen. Die Kraftdes Heiligen Geisteswar so mächtig, dass sie wie Feuer die Herzen der Menschen berührte. In der Apostelgeschichte (Kap. 2) wird als weitere Folge davon berichtet: „Alle aber, die gläubig geworden waren, waren beieinander und hatten alle Dinge gemeinsam. Sie verkauften Güter und Habe und teilten sie aus unter alle, je nachdem es einer nötig hatte.“ Was für eine großartige Vorstellung christlichen Lebens! Nun wissen wir, dass, wenn überhaupt, dieser Idealzustand des einmütigen Miteinanders nicht vonlanger Dauer war. Aber wichtig ist soeine Vorstellung dennoch, weil sie mehr istals nur ein Wunschtraum ohne Bezug zur Wirklichkeit. Dann und wann ist sie nämlich erfahrbar, diese große Vision, in der Mitmenschlichkeit und Liebe im Mittelpunkt unserer Weltgemeinschaft stehen. Damals in den ersten christlichen Gemeinden, wie auch heutebei uns: Wenn wir gemeinsam Abendmahl feiern und Brot und Wein teilen, was hoffentlich bald wieder einmal der Fall sein wirdz.B.. Oder wenn wir gemeinsambeten und Gott loben. Und, so Gott will, wird die Vision auch im Herbst 2020 erfahrbar sein: Dass wir an einem lauen Septemberabend in einem Straßencafé inBayreuth sitzen und einen Kaffee trinken. Der schmeckt dann vermutlich anders als vorCorona. Er „schmeckt“ nach Trauer, nach Erschöpfung, aber auch nach Dankbarkeit, dass das Martin Gundermann, Pfarrer der der Stadtkirche Bayreuth Schlimmste überstanden istund viel Mitmenschlichkeit erlebbar geworden ist. So viel, wie wir es uns vorher niemals hätten träumen lassen. Ein gesegnetes Pfingstfest wünscht Ihnen Pfr. Martin Gundermann von der Stadtkirche. VdK: Hoher Beratungsbedarf Wann istHautleiden ein Berufskrankheit? BAYREUTH. Der Bayreuther VdK-Kreisgeschäftsführer Christian Hartmann weist auf eine im Mai vom Bundestag beschlossene Gesetzesänderung hin und rechnet mit einem erhöhten Beratungsbedarf wegen in der Vergangenheit abgelehnter Berufskrankheiten. Die Heldinnen und Helden der Coronakrisesind oft besonderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgesetzt. Das Risiko als Pflegekraft oder in Ausübung einer Friseurtätigkeit an einem Hautekzem zu erkranken ist für diese Berufsgruppen besonders hoch. Im Jahr 2018 prüften die Berufsgenossenschaften insgesamt 21.406 Anzeigen wegen möglicher beruflich verursachter Hautschädigungen. Als Berufskrankheit anerkannt wurden jedoch nur 507Hautleiden. Oft scheitert die Anerkennung am sogenannten„Unterlassungszwang“: Bei9der 80 möglichen Berufskrankheiten fordert das Gesetz die zwingende Aufgabe der schädigenden Tätigkeit, damit eine Berufskrankheit anerkanntwerden kann. Leidet z.B. eine Pflegekraft aufgrund jahrelangen schweren Hebens in Zwangshaltungen an Nicht alle Hautleiden werden zunächst als Berufskrankheit angesehen. einer ausgeprägten Wirbelsäulenerkrankung und arbeitet sie Dank der angebotenen Präventionsmaßnahme in ihrem Beruf weiter, ist eine Anerkennung durch die Berufsgenossenschaft derzeit nichtmöglich. Der 1961 eingeführte Unterlassungszwang sollte ursprünglich verhindern, dass „Bagatellerkrankungen“ als Berufskrankheiten angezeigt werden und sich Arbeitnehmer durch Fortsetzung ihrer bisherigen Tätigkeit zwangsläufig an ihrer Gesundheit schädigen. Aufgrund verbesserter Präventionsmaßnahmen führt der Unterlassungszwang in der heutigen Zeit jedoch oft zu unbefriedigenden Ergebnissen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.„Der VdKbegrüßtausdrücklich die Gesetzesänderung, welche zum 01.01.2021 den Unterlassungszwang entfallen lässt. Von den 80 gelisteten Berufskrankheiten erfordern zwar auch heutedie wenigsten die Aufgabe der Tätigkeit, dennoch machen gerade diese Berufskrankheiten etwa 50 Prozent derangezeigten Verdachtsfälle aus. Anerkennungen, die in der Vergangenheit wegen fehlender Aufgabe der schädigenden Tätigkeit nicht erfolgen konnten, sollen von Amtswegen überprüftwerden, wenn sie nach dem 1. Januar 1997 entschieden worden sind. Leistungen werden dann aber nur für die Zukunft gewährt. Nicht nur Arbeitnehmer mit Hauterkrankungen und Wirbelsäulenbeschwerden profitieren von der neuen Regelung, sondern auch Arbeitnehmer die berufsbedingt mit bestimmten atemwegsreizenden Stoffen arbeiten oder gearbeitet haben.“, so der Kreisgeschäftsführer. Einen wesentlichen Kritikpunkt hat Hartmann aber trotzdem: „Der Gesetzgeber hatauch dieses Mal versäumt, Regelungen für die Anerkennung psychischer Erkrankungen zu schaffen.“ red 1,5m Mitder AHA-Formelfür einen neuen Alltag! ZusammenGegenCorona.de

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