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2020-09-20 Bayreuther Sonntagszeitung

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2 20.

2 20. September 2020 Aktuell Bayreuther Sonntagszeitung Ihr RechtamSonntag Muss ich meinem Ehegatten im Falle der Trennung Auskunft über mein Vermögen erteilen? Anzeige Wird bei der Heirat oder während der Ehe kein Ehevertrag geschlossen, dann gilt für die Ehe der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Derjenige Ehegatte, der während der Ehe den höheren Zugewinn erzielt hat, muss dem anderen Ehegatten die Hälfte der Differenz zwischen seinem Zugewinn und dem des anderen Ehegatten ausgleichen. Zugewinn ist der Betrag, um den das bei Zustellung des Scheidungsantrages vorhandene Vermögen das zum Zeitpunkt der Heirat vorhandene Vermögen übersteigt. Zum Anfangsvermögen gehören auch bestimmte Schenkungen oder Erbschaften, die ein Ehegattewährend der Ehe erhaltenhat.Woher weiß jetzt aber der andere Ehegatte, obihm ein Anspruch zustehtund wie hoch der Zugewinn des von ihm getrenntlebenden Ehepartners ist? Hierzu sieht das Gesetz in§ 1379 BGBeine Regelung vor. Danach müssen sich die Ehegatten aufVerlangen Auskunft über ihre Vermögenswerte erteilen und diese nachweisen. Hierzu zählt zum Beispiel die Vorlage von Kontoauszügen, Depotauszügen oder die Vorlage vonNachweisen zu Versicherungsguthaben. Wasmuss ich offenlegen? Die Auskunft ist zu folgenden Zeitpunktenzuerteilen: •Eheschließung •Trennung •Zustellung des Scheidungsantrags Die Auskunft muss stichtagsbezogen sein. Ebenso ist es aber ausreichend, wenn nur das Vermögen zu den vorgenannten Daten offengelegt wird. Entsprechend müssen auch nur Nachweiseüber die bei der Heirat,der Trennungund der Zustellungdes Scheidungsantrags vorhandenen Vermögenswerte vorgelegt werden. So kann voneinem Ehegatten beispielsweise nicht gefordert werden, dass Kontoauszüge vorgelegt werden, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Ein „wertvoller“Rat aus der familienrechtlichenPraxis In der Ralitätkommt es häufigvor, dass Ehegatten keinen oder keinen vollständigen Überblick über die einzelnen Vermögenswerte des anderen haben. Dies hat dann zur Konsequenz, dass man wohl oder übel auf die Angaben des Anderen vertrauenmuss. Aus diesem Grund ist esim Falle einer Scheidung natürlich von Vorteil, wenn man sich bereits während der Ehe einen Überblick über die einzelnen Vermögenswerte seines Partners verschafft hat und einem auch entsprechende Nachweise, zum Beispiel in Form von Kopien von Kontoauszügen oder Versicherungsscheinen,vorliegen. Der wundersame Vermögensschwund Fürdie Höhe der Ausgleichspflicht istdas am Tagder Zustellung des Scheidungsantrages vorhandene Vermögen maßgebend. Oft liegt zwischen der Trennung und der Scheidung ein längerer Zeitraum. Was ist jetzt, wenn das Vermögen bis zur Zustellung des Scheidungsantrages plötzlich um einiges geschrumpft ist? Auch in solchen Fällen hilftdas Gesetzdurch die Vorschriftdes § 1375 II BGB. VerschwendetesVermögen, Schenkungen, die über das sonst Übliche hinausgehen und Vermögen, das aufgrund von den anderen Ehegatten benachteiligenden Handlungen nicht mehr vorhanden ist, wird dem Endvermögen hinzugerechnet. Rechtsanwältin Jutta Spengler FachanwältinfürFamilienrecht FachanwältinfürMedizinrecht Rathenaustraße7, 95444Bayreuth Telefon0921/75933-0 Telefax0921/75933-50 Jutta.Spengler@lampert-graf.de www.lampert-graf.de Eugen Drewermann kommt BAYREUTH. Am Dienstag, 6. Oktober,um19.30 Uhr,sprichtder bekannte Theologe Eugen Drewermann in der Ordenskirche St.Georgen über „Jesus vonNazareth: Befreiung zum Frieden“. Vorverkauf und Anmeldung mit Registrierung ab sofort in der Evangelischen Familien-Bildungsstätte, Ludwigstr.29, Telefon0921/60800980. Matthias Matuschik Stadion: Neue Zuschussquelle? Stadt prüftFördermöglichkeit für Flutlichtanlage und Rasensanierung durch neues Bund-Länder-Investitionsprogramm NUTZFAHRZEUG-ZENTRUM-BAYREUTH Auto-Wedlich www.wedlich.com Tel. 0921/792700 Vermietung vonTransportern 3,5 tGesamtgewicht und Lkwbis 7,5 t Lettenring 1-95506 Kastl Fon: (09642) 25 35 oder (09641) 93 192050 E-Mail: BAYREUTH. VomRadiomoderatorzum Kabarettisten–Matthias Matuschik behandelt in seinem dritten Soloprogramm „Gerne wider“ tiefsinnig wie scharfzüngig aktuelle gesellschaftliche und politische Themen. Sein Auftritt am Sonntag, 27. September, um 20 Uhr, wurde vom Becher-Saal ins ZENTRUM verlegt, wo die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden können. Impressum Verlag und Herausgeber: SaGa Medien &Vertrieb OHG Richard-Wagner-Straße 36, 95444 Bayreuth Tel. 09 21 /162 72 80-40 |info@inbayreuth.de Geschäftsführung: Gabriele Munzert, Martin Munzert Anzeigen: Martin Munzert(verantw.),Thomas Hacker, Stefanie Hoffmann,Theresa Devlahovich Redaktion: Gabriele Munzert(verantw.), Roland Schmidt,MirkoSträsser,Wolfgang Munzert, JessicaMohr Druck: Druckzentrum DerneueTag Auflage: 53.531 Exemplare Zustellung: SaGa Medien &Vertrieb OHG, Martin Munzert(verantwortlich) Es gelten die AGBfür Anzeigen und andereWerbemittelinZeitungen und Zeitschriftenaus der Preisliste Nr.2der SaGa Medien &Vertrieb OHG vom1.6.2020. 14.00 -16.00Uhr Sonntags ab 11:30 Uhr fränkischerMittagstisch „WilderMoo“ GaststätteZum Mistelbach St.-Nikolaus-Straße38 Bayreuth Reservierungenunter: 0178 5547676 Tickets: www.motionticket.deund an allen bekanntenVVK-Stellen. Im Europasaal sind 174Besucher zugelassen. Karten für den ursprünglichen Termin am 21. März sind gültig. UNIBLICK BAYREUTH Neubau von 5Eigentumswohnungen Das Objekt im Überblick: Nürnberger Straße 68 /95448 Bayreuth Baubeginn 08/2020 /Bezugsfertigkeit ca.Mitte2021 •Wohnflächen voncirca 77m² bis 128m² • Gewachsenes,schön geschnittenes Grundstück mit altem Baumbestand und Brunnen • KfW-55-Neubau (diverse Fördermöglichkeiten/Zuschüsse) • Massiver Mauerstein mit natürlicher Dämmung • Personenaufzug • Balkon /Erdgeschosswohnungen mitTerrassenund zugeordnetem Gartenanteil vonca. 127m² • Garagen mit zusätzlichem Stauraum /Außenstellplätze Genießen Sieden Ausblick! Gerne gewähren wir Ihnen einen Einblick in diese charmante Wohnanlage. Anbieter kontaktieren: BT Immobilien GmbH Co.Uniblick KG Casselmannstraße 4 Tel. 0921-78898700 Flohmarkt BAYREUTH. Der Flohmarktfür Herbst- und Winterbekleidung des Kindergartens St. Johannis findetamSamstag, 26.September,von 8bis 12 Uhr im neuen Gemeindehaus statt. Die Sanierung des Hans-Walter-Wild-Stadions könnte schon bald weiter gehen. BAYREUTH. Möglicherweise eine neue Zuschussquelle für die Sanierung des Hans-Walter- Wild-Stadions stellt ein Investitionspakt imRahmen der Städtebauförderung dar,mit dem die Renovierung und der Ausbau von Sportstätten im Freistaat Bayern mit mehr als 25,5 Millionen Euro gefördert werden soll. Ein wichtiges Kriterium ist dabei die Lage der betreffenden Sportstätte innerhalb eines bestehenden Sanierungsgebiets der Städtebauförderung von Bund und Land. Dies wäre beim Hans-Walter-Wild-Stadion der Fall, es befindetsich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet J„Hammerstatt“der Stadt Bayreuth. Da Kommunen unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie leiden, beträgt der Fördersatz indiesem Jahr für die bezuschussten Projekte sogar 90 Prozent. Der städtische Pressesprecher Joachim Oppold erklärte auf Nachfrage, dass das neue Förderprogramm im Rathaus erst seit kurzem bekannt ist. Derzeit werden Fördermöglich- keiten verwaltungsintern mit Blick auf das Hans-Walter-Wild- Stadion sowie die relevanten städtischen Sportstätten im Bereich Eishockey, Basketball und Handball abgeklopft. Umsetzungsreife Projekte müssen allerdings kurzfristig bereits bis Anfang Oktober gemeldet werden. Hinsichtlich des Hans- Walter-Wild-Stadions prüft die Stadt derzeit, ob gegebenenfalls für die Flutlichtanlage als Einzelprojekt auf Grundlage der bestehenden Planung ein kurzfristiger Förderantrag möglich ist. Gleiches gilt auch für die Sanierung des Spielfeldes inklusive der in Teilen schadhaften Drainage. Im übrigen verwies Joachim Oppold darauf, dass die Stadt für das Hans-Walter-Wild-Stadion beim DFB eine Stellungnahme zur Tauglichkeit des Stadions für den Spielbetrieb in der Dritten Fußball-Liga angefragt hat. Diese liegt derzeit noch nichtvor,hier soll zunächst ein Vor-Ort-Termin stattfinden. Daher sind zum jetzigen Zeitpunkt auch keine weiteren Foto: Stefan Dörfler Aussagen zu einem eventuellen Sanierungsbedarf neben dem Bau der Flutlichtanlage und der Erneuerung des Spielfeldes möglich. In jedem Fall wäre aber voreinem Antrag auf Fördermittel ein auf die Stellungnahme des DFB abgestimmtes Sanierungskonzept zuerstellen, wären die Kosten zu ermitteln und all dies den Stadtratsgremien vorzustellen. Die Bayreuther CSU- Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer, die in einer Pressemitteilung auf das neue Förderprogramm aufmerksam gemacht hatte, erklärte, dass „dieseUnterstützungdurch das Bayerische Bauministerium und den Bund einen weiteren wichtiger Baustein darstellt, umdie Lebensqualität inden Kommunen weiterhin zu stärken und zu erhalten“. Laut Gudrun Brendel- Fischer tragen „attraktive und zeitgemäße Sportstätten nicht nur zur Gesundheit, sondern auch zu sozialer Integration bei“. Die Bewerbungsfrist für das Programm läuftbis zum 2. Oktober. rs

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