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2021-01-24 Bayreuther Sonntagszeitung

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2 24. Januar 2021 Aktuell Bayreuther Sonntagszeitung Ihr RechtamSonntag Die Erbengemeinschaft –das sollten Sie wissen Anzeige Rechtsanwalt Dr.iur.Josef Zeitler Erbrecht&Familienrecht Karl-Marx-Str. 7 95444 Bayreuth Telefon: 0921/151379-7 Erben mehrere Personen, dann entsteht eine Erbengemeinschaft. Es stellen sich zahlreiche rechtliche und praktische Fragen. Entstehung Die Erbengemeinschaft entsteht kraft Gesetzes automatisch, wenn zum Beispiel der Ehegatte und die Kinder Erben geworden sind, weil kein Testament vorlag, oder wenn mehrere Erben im Testament bestimmt wurden. Erbe ist grundsätzlich nicht, wer in einem Testament nur mit einem Vermächtnis bedachtwurde,also beispielsweise nur einen bestimmten Geldbetrag erhalten soll. Wasgehörtzum Nachlass? Es gilt die sogenannte Universalrechtsnachfolge. Grundsätzlich gehen alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen auf die Erben über.Die Erben benötigen entweder ein eindeutiges Testament oder einen Erbschein, um beispielsweisevon Banken und Versicherungen Auskunft zu erhalten. Jeder Miterbe hatdas Recht, die Erblasserwohnung zu betreten und sämtliche Unterlagen zu prüfen. Die Kontoauszüge der letzten 24 Monate geben einen ersten Überblick über Verträge und Verpflichtungen. Bevollmächtigte müssen über lebzeitige Geschäfte Auskunft und Rechenschaft ablegen. Wann Mehrheitsentscheidungen? Übliche Maßnahmen der Verwaltung des Nachlasses, die im Interesse aller Miterben liegen, können mit einfacher Mehrheit, also mehr als 50 %, entschieden werden. Maßgeblich sind die Erbquoten. Verwaltungsmaßnahmen sind beispielsweise die Zahlung von Nachlassverbindlichkeiten, Reparaturen am Haus, Abschluss von Mietverträgen oder die Beauftragung eines Winterdienstes. Wichtiges nur einstimmig Alle Verfügungen über den Nachlass und substantielle Entscheidungen müssen grundsätzlich einstimmig erfolgen. Dies betrifft beispielsweise den Verkauf von Grundstücken oder vonbeweglichen Sachen, wie Pkw,Schmuck oder Kunstgegenstände. Aber auch bauliche Veränderungen müssen einstimmig beschlossen werden. Im Notfall jeder Miterbe alleine Nur im Notfall darf ein Miterbe alleine entscheiden. Es darf nicht mehr genügend Zeit sein, um die Miterben zu informieren. Dies ist beispielsweise bei sofort notwenigen Reparaturen an einer Immobilie wegen Wasser- oder Sturmschäden der Fall. Auch gerichtliche Eilverfahren sind generell dringlich und können im Alleingang entschieden werden. Werhaftetfür die Schulden? Miterben haften ab Beendigung der Erbengemeinschaft mit dem eigenen Vermögen. Die Beendigung der Erbengemeinschaft geschieht automatisch, sobald die gesamte Erbschaft unterden Miterben aufgeteilt ist. Zum Schutz vor noch unbekannten Schulden kann ein Aufgebotsverfahren durchgeführt werden. Droht eine Zahlungsunfähigkeit des Nachlasses, kann eine Begrenzung der Haftung durch eine Nachlassverwaltung herbeigeführt werden. Letzter Rettungsanker bei Überschuldung ist die Nachlassinsolvenz, die dann jedoch unverzüglich beim Amtsgericht beantragt werden sollte. Wie wird der Nachlass aufgeteilt? DasGesetzschreibtzunächstdie Begleichung aller Nachlassverbindlichkeiten vor, alsodie Bezahlung aller Schulden. Forderungen können von jedem Miterben für den Nachlass eingezogen werden. Teilbarer Nachlass, beispielsweise Geld, wird nach Erbquoten geteilt. Enthält ein Testament Teilungsanordnungen, sind dieseauszuführen, wasauch gerichtlich erzwingbar ist. Fehlt eine Teilungsanordnung sollte über nichtteilbare Nachlassgegen- stände,beispielsweiseGrundstücke oder bewegliche Sachen, eine einvernehmliche Einigung erzielt werden, werwelche Gegenstände übernimmt. Ausgleichszahlungen können vereinbart werden. Kommt keine Einigung zustande,muss die Versteigerung von Grundstücken und der Pfandverkauf von beweglichen Sachen durchführt werden, wasjeder Miterbe alleine beantragen kann. Die Kosten hierfür trägt grundsätzlich der Nachlass. Der Erlös wird nach Quote verteilt. Damit ist die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt und endet. Bestens beraten. www.zeitler.law GCE: Tabletabder 5. Klasse Gutetechnische Ausstattung hilftbeim Homeschooling Fortsetzung vonSeite1: Das GCE hatte also seine Hausaufgaben im wahrsten Sinne des Wortes gemacht und war auf Distanzunterricht vorbereitet.Ab dem Sommer vergangenen Jahres hat das Lehrerkollegium weiteraneinem Ausbau des digitalen Unterrichts gearbeitet. „Wir haben Handouts erstellt und Informationen über Abläufegestreut“, sagt Anne Brendel. „Anfang des neuen Schuljahres haben wir entschieden, aus der Reihe an Video-Kommunikationsanbietern das Programm ‚Microsoft Teams‘ zu verwenden. Damit war digitaler Unterricht, Besprechungen, Hausaufgabenbesprechungen, Dateienzugriff und Zusammenarbeit möglich.“ „Kein Tablet ersetzt natürlich den Präsenzunterricht“, sagt Patrick Full, der Latein, Englisch und Ethik unterrichtet. „Distanz macht es jedoch erforderlich, dass Kinder eigenverantwortlich arbeiten müssen. Das hilft sich selbst zu strukturieren. Unser System verlangt eine Rückmeldung, so sind Korrekturen möglich.“ Der Tag der GCEler im Homeschooling beginnt mit dem Morgenappell um 7.45 Uhr, da müssen alle Online sein. Das wird überprüft. „Es kann ja sein, dass jemand, wie beim normalen Unterricht auch, zu spät kommt, weil er mal verschläft“, sagt Anne Brendel, „kommtjamal vor“. Sämtliche Fächer,die im Klassenzimmer unterrichtet werden, sind auch Online durchführbar, beispielsweise sogar Chemie oder Physik. „Es besteht die Möglichkeit, imVideo Versuche anzusehen, zu beobachten und Ergebnisse aufzuschreiben“, sagt Anna Rädlein-Braun, die ne- Ein Tablet, Cloud-Speicher und die Plattform MS Teams sind die Basis für ein funktionierendes Homeschooling am GCE. Foto: Pixabay ben Biologie, Natur und Technik selbstauch Chemie unterrichtet. Für ein Feedback stehen die Lehrer immer zur Verfügung. „Eigentlich gibt esimHomeschooling mehr direkten Kontakt mit einzelnen Schülern als im Präsenzunterricht. Jedem Schüler ist esjederzeit möglich, über das Tabletmit dem Lehrer unmittelbar in Kontakt treten“, soDorothee Witt. Großes Lob zollt Ulrich Eichbaum dem Lehrerkollegium, sein Sohn Paul besucht die Klasse 6a: „Der digitale Unterricht ist bestens vorbereitet und läuft sehr gut, sagt mein Sohn. Täglich finden Videokonferenzen im Livemodus statt, es gibt Erklärvideos und Arbeitsaufträge, die es abzuarbeiten gilt. Natürlich werden Zuhause die Arbeitsaufträge überprüft. Das sehe ich nichtals Problem, denn Vokabeln sollten ja auch mal abgefragt werden.AlleFächerwerdenbeschult, so dass ich keine Bedenken habe, dass sehr große Wissenslücken entstehen könnten. Die Schule ist gut ausgerüstet, und das Lehrerkollegium sehr engagiert.“ Ulrich Eichbaum war selbst GCEler und hat sich auch als Schüler dort wohlgefühlt. „Gesundheit geht vor“, sagt er, „und es ist gut zu sehen, dass es auf der einen Seite den Zusammenhalt einer Schulfamilie gibt und auf der anderen Seiteein modernes Unterrichtskonzept verfolgt wird.“ gmu Familiengottesdienstonline BAYREUTH. Am heutigen Sonntag, 24.01. um 10 Uhr wird von der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Bayreuth ein Familiengottesdienst Online angeboten. Besonderer Gast ist „Radieschenfieber“ mit professionellem Puppentheater zubiblischen Szenen, gleichermaßen für Kinder und Erwachsene faszinierend dargeboten. Kurzpredigt von Pastor Karsten Weinand, Rahmengestaltung vom KiGo-Team der Gemeinde.Streaming istab10 Uhrmöglich. red WeitereInformationen: www.efg-bayreuth.net/ familiengottesdienst „Herr,nun lässtdu deinen Diener in Frieden fahren“ BAYREUTH. Die Solokantate „Herr, nun lässest du deinen Diener in Frieden fahren, wie du gesagt hast“ des Barock- Komponisten Dietrich Buxtehude über den Lobgesang des Simeon, erklingt am heutigen Sonntag, den 24. Januar. Der Gottesdienst findet unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen, ab 9.30 Uhr in der Ordenskirche Bayreuth St. Georgen. Ausführende sind der Tenor Andreas Kögel und ein Instrumentalensemble bestehend aus Claudia Wirth (Violine), Sabine Peetz (Violine), Wolfgang Schoppek (Violoncello) und Michael Lippert (Cembalo). red

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