Aufrufe
vor 10 Monaten

Bindlacher Nachrichten - Ausgabe 15.07.2023

  • Text
  • Wwwinbayreuthde
  • Laineck
  • Amtliche
  • Bekanntmachungen
  • Benk
  • Ramsenthal
  • Gemeinde
  • Nachrichten
  • Bindlacher
  • Bayreuth
  • Bindlach

BINDLACHER NACHRICHTEN

BINDLACHER NACHRICHTEN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN INFORMATIONEN ZUR GEMEINDERATS- SITZUNG VOM 03.07.2023 Neubau Feuerwehrgerätehaus Bindlach Für die spätere Prüfung und Messung der Blitzschutzanlage sind an den Fußpunkten Trennkästen anzubringen. Diese waren bisher nicht eingeplant und schlagen mit Mehrkosten zu Buche. Das Gremium gab den Nachtrag i. H. v. ca. 2.350,00 € frei. Sanierung Bindlach West III, Straßenaufbau Der Straßenzug im Sanierungsbereich „Am Fichtenhain“ wurde mit halbseitigem Straßenaufbruch geplant und ausgeschrieben. Aufgrund der vorhandenen Belastungen durch den Baubetrieb sowie Umleitungsstrecken ist der bestehende Straßenaufbau stark gerissen. Auch aufgrund weiterer Problematiken (u. a. Straßenkreuzung durch Bayernwerk und Ausbildung eines Dachprofils) wurde nun seitens der Verwaltung empfohlen, die Straße komplett zu asphaltieren. Das Gremium folgte dem Vorschlag, die Mehrkosten liegen bei ca. 24.000,00 – 29.000,00 €. Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 Der Gemeinderat erteilte den Auftrag für den sofortigen Verfahrenseinstieg bis Auswertung Ergebnis Markterkundung auf der Basis der gültigen Richtlinie an die Breitbandberatung Bayern GmbH. Die Kosten liegen bei 8.443,05 €. Auf der Grundlage der bestehenden Rahmenbedingungen der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Ausbaues von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13. November 2020 mit einer Laufzeit bis 31.12.2025 sind ab dem 01.01.2023 auch Haushalte förderfähig, welche mind. 100 Mbit/s im Download aufweisen. Bestandsanalyse / Sanierungskonzept Wasserversorgung Wie in der vergangenen Sitzung beschlossen, erfolgte nun, nach Klärung der Förderkonstellation, die Vergabe der Leistungen an die PfK Ansbach GmbH mit einem Gesamtbetrag des Auftrages i. H. v. 53.680,90 €. Vollzug des Wassersicherstellungsgesetzes (WasSG) Im Rahmen einer Anteilsfinanzierung zur Beschaffung von Notstromaggregaten für die Wasserversorgung beschafft die Gemeinde Bindlach unter Beteiligung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der „Benker Gruppe“ Notstromaggregate. Die Kosten des Auftrages an den wirtschaftlichsten Anbieter belaufen sich auf 38.913,00 €. Nach Berücksichtigung der Förderung i. H. v. 50 % beläuft sich der Eigenanteil auf 19.456,50 €. Der Zweckverband „Benker Gruppe“ trägt hiervon den hälftigen Anteil, ebenso bei den jährlichen Wartungskosten. Bauleitplanung „Gewerbe- und Sonderstandort – Einzelhandel/Möbel, ehemalige Markgrafenkaserne“ der Stadt Bayreuth Der Erste Bürgermeister informierte das Gremium, dass die Bauleitplanverfahren der Stadt Bayreuth anlässlich des geplanten Möbelmarktes auf dem Gelände der ehemaligen Markgrafenkaserne abgeschlossen sind. Die Behandlung und Abwägung der gemeindlichen Einwände liegt der Gemeinde nun vor. Sämtliche aufgrund der verkehrlichen Erschließung vorgebrachten Einwände wurden mit Verweis auf das Verkehrsgutachten zurückgewiesen. Christian Brunner fühlt sich als Nachbarkommune nicht gehört. Neben der eigenen vorgebrachten Bedenken sieht auch das Staatliche Bauamt die verkehrliche Erschließung des Gebietes als kritisch an. Selbst das Straßenverkehrsamt der Stadt Bayreuth sieht durch die Planungen den bevorstehenden Verkehrskollaps voraus. Das Gremium schloss sich den Bedenken vollumfänglich an und beauftragte den Ersten Bürgermeister Gespräche mit dem Staatlichen Bauamt Bayreuth und dem Bauwerber zu führen. Übernahme der Aufgaben des Standesamtes Bad Berneck Die Stadt Bad Berneck beantragte die Übertragung des Standesamtes Bad Berneck an die Gemeinde Bindlach. Der Gemeinderat beschloss die Übernahme der Aufgaben des Standesamtes Bad Berneck ab 01.01.2024 und stimmte der von der Verwaltung errechneten Kostenumlage zu. Antrag auf Errichtung einer Kinderfeuerwehr Seitens der Führung der Freiwilligen Feuerwehr Benk wurde die Einrichtung einer Kinderfeuerwehr gemäß Art. 7 Abs. 1 BayFwG beantragt. Die „Benker FireKids“ ist eine Kindergruppe für Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr. Die Zustimmung zur Einrichtung einer Kinderfeuerwehr mit dem Namen "Benker FireKids" wurde erteilt. Dies hat zur Folge, dass auch die Kinderfeuerwehr Teil der gemeindlichen Einrichtung der Feuerwehr wird. Die Niederschrift zur Sitzung finden Sie nach Genehmigung im Ratsinformationssystem. Besuchen Sie hierfür unsere Homepage www.bindlach.de und klicken Sie in der Rubrik „Bürgerservice“ auf den Punkt „Gemeinderat (Ratsinformationssystem)“. EINLADUNG ZUR SITZUNG DES BAU- UND UMWELTAUSSCHUSSES Am Mittwoch, 26.07.2023, findet um 15:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Die Tagesordnung kann spätestens ab Freitag, 21.07.2023, auf der gemeindlichen Homepage und im Aushangkasten am Rathaus eingesehen werden. FUNDGEGENSTÄNDE 1 Brille mit Etui | 1 Spielzeugschlüssel liegengeblieben beim Bindlacher Bürgerfest 1 Ehering | 2 Brillen | 1 Spielzeugauto| Lego / Duplo-Bausteine liegengeblieben in der Apotheke 1 Brillenetui, weiß liegengeblieben in der Lottoannahmestelle Küfner BEFLAGGUNG Am Donnerstag, 20.07.2023, Jahrestag des 20.07.1944, werden alle öffentlichen Gebäude im Bundesgebiet beflaggt. PROBEALARM DER FEUERWEHRSIRENEN IM LANDKREIS Im Rahmen der monatlichen Überprüfung der Feuerwehrsirenen, die der Integrierten Leitstelle Bayreuth angehören, erfolgt am Samstag, 15.07.2023, ab 10 Uhr eine Probealarmierung. SEITE 4

BINDLACHER NACHRICHTEN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Problemmüllsammlung am Samstag, 22.07.2023 Die Sammelaktion für die Beseitigung von Problemmüll aus Haushaltungen wird durch den Landkreis – und zwar kostenlos – am Samstag, 22.07.2023, in der Zeit von 13:05 Uhr – 13:30 Uhr in Benk, Feuerwehrhaus (Brunngasse) durchgeführt. In Bindlach findet die Aktion am Samstag, 07.10.2023, und in Ramsenthal am Samstag, 04.11.2023, statt. Schadstoffhaltige Abfälle dürfen n i c h t im Restmüll oder in der Kanalisation “entsorgt” werden. In haushaltsüblichen Mengen können diese Abfälle beim Umweltmobil abgegeben werden, welches in allen Gemeinden des Landkreises Bayreuth Station macht. !!! NEU ab 2023 !!! Annahme von Elektrokleingeräten ▌Was wird beim Umweltmobil angenommen? ✓ Elektrokleingeräte (bis 50 cm Kantenlänge), wie z.B. Taschenrechner, Kaffeemaschine, Kabel, Akkuschrauber, Handy, Tablet, Fön, Blinkschuh, Heizdecke, elektr. Zahnbürste, Laptop, Bügeleisen, Deckenlampe, Toaster, Tastatur, Wasserkocher etc. Elektrokleingeräte sind alle Geräte bis 50 cm Kantenlänge mit einem Stecker oder sonstigem elektrischen Antrieb (z.B. durch Batterien, Akkus). Batterien und Akkus sind (sofern möglich) vorher aus den Geräten zu entfernen, die Pole abzukleben und dem Personal gesondert zu übergeben. ✓ Pflanzen- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Holzschutzmittel, Pflanzendünger, Branntkalk ✓ Ölhaltige Abfälle, z.B. Altöl (max. 10 l), Ölschlämme, mineralölhaltige Fette, verbrauchte Öl- und Chemikalienbinder, Ölfilter, Ölkanister (auch restentleert), ölverschmutzte Lappen; etc. ✓ Lösemittelhaltige Abfälle und Substanzen, z.B. Benzin (-kanister; auch restentleert), Spiritus, Kaltreiniger, Kleber, Abbeizmittel, Frostschutzmittel, Bremsflüssigkeit, Nagellackentferner ✓ Säuren, Laugen, Salze, Chemikalienreste aus dem Hobbybereich, z.B. Fotochemikalien, Streusalz ✓ Desinfektionsmittel, Haushaltsreiniger, Autopflegemittel ✓ Flüssige Farben und Lacke ✓ Batterien und Akkus, z.B. Autobatterien, Knopfzellen-Batterien, Akkus, Lithium-Ionen-Batterien Für Autobatterien gilt die Pfandregelung nur bei Rückgabe im Handel gegen Vorlage des Kassenbons. ✓ PCB-haltige Kleinkondensatoren ✓ Spraydosen mit Restinhalt, z.B. Deodose, Farbsprühdose, Haarspray etc. ✓ Feuerzeuge mit Restinhalt ✓ Quecksilber, z.B. in Schaltern, Thermometern ✓ Blei- und Zinnreste, z.B. Bleilametta, Blei-/Zinngieß-Sets ✓ Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen, LED-Lampen, Gasentladungslampen ✓ Mit Gefahrensymbolen gekennzeichnete Behälter mit Inhalt ✓ Behältnisse mit unbekanntem Inhalt ✓ Medikamente ✓ Montageschaumdosen (auch restentleert) ✓ Feuerlöscher ✓ Frittier- / Bratfette und -öle, Pflanzenöle, Öle von eingelegten Konserven, Butter, Margarine und Schmalz (nur in verschlossenen Gebinden!) ▌Das gehört n i c h t zum Umweltmobil! − Eingetrocknete Farben und Lacke Restmülltonne, wenn vollständig entwässert oder in geeigneter Weise gebunden (z.B. mit Sägespänen) − Leere Farbbehälter sind Wertstoffe: Leergebinde aus Kunststoff oder Weißblech (Metallbügel bitte abtrennen) Gelbe Tonne − Leere Spraydosen Gelbe Tonne − Propan-, Butan- und sonstige technische Gase Fachhandel, Hersteller − Elektrogroßgeräte (Waschmaschine, Kühlschrank, Fernseher, Monitor, Standkopierer, Rasenmäher etc.) kostenlose Abholung sperriger Elektrogroßgeräte nach Anmeldung beim Landratsamt oder Abgabe bei einer Sammelstelle: Gewerbemüllsortieranlage in Bindlach (Fr 11:00-17:00 Uhr; Tel 09208-9375) oder Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG in Pegnitz (Do 14:00-20:00 Uhr, jeden letzten Sa im Monat 08:00-12:00 Uhr; Tel. 09241- 988206) − Autoreifen Müllumladestation (4 Stück 5€; Tel. 0921-13791), Reifenund Kfz-Handel, Gewerbemüllsortieranlage − Kosmetika Restmülltonne − Feuerwerkskörper, Munition, Sprengkörper Infotelefon (Tel. 0921-728401) − Asbesthaltige Abfälle Reststoffdeponie Heinersgrund (Tel. 0921-251848) − Tierkadaver Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern (Tel. 09549-366) ▌Wichtige Hinweise ▪ Bitte halten Sie die Standorte für das Umweltmobil frei. ▪ Die Anlieferung beim Umweltmobil ist nur zu den offiziellen Standzeiten gestattet. Unkontrollierte Ablagerungen können Mensch und Umwelt schädigen (z. B. durch auslaufendes Öl, Batteriesäure usw.) und verzögern die Sammelaktion. ▪ Belassen Sie Problemabfälle in der Originalverpackung! Wenn diese nicht mehr existiert, beschriften Sie die Ersatzverpackungen eindeutig! ▪ Verwenden Sie zum Aufbewahren von Problemabfällen keine Lebensmittelverpackungen! ▪ Kippen Sie nie unterschiedliche Stoffe zusammen! ▪ Übergeben Sie die Problemabfälle nur direkt dem Fachpersonal des Umweltmobils! ▪ Das Umweltmobil stellt keine Entsorgungsnachweise zur weiteren Verwendung aus. ▪ Flüssige Abfälle werden nur in geschlossenen und dichten Behältnissen bis max. 25 Liter angenommen. Das Umfüllen von Abfällen ist im Umweltmobil nicht gestattet, Gebinde können daher den Anlieferern nicht zurückgegeben werden. Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall. SEITE 5

Bayreuther Sonntagszeitung

Bayreuth aktuell

Creußen Journal

Eckersdorf Mitteilungsblatt

Bindlacher Nachrichten

© 2020 |Impressum|Datenschutz| made with ♥ by Yumpu.com