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Bindlacher Nachrichten - Ausgabe 17.12.2022

BINDLACHER NACHRICHTEN

BINDLACHER NACHRICHTEN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN (3) Für Sonderleistungen, für die in dieser Gebührenordnung keine Gebühren vorgesehen sind, kann die Gemeinde gesonderte Vereinbarungen über die Erstattung der Kosten treffen. § 2 Benutzungsgebühren (1) Für die Aufbewahrung einer Leiche in einer der Leichenhallen bis zu 4 Tagen ist als Benutzungsgebühr ein Betrag von 120,00 € zu entrichten. Jeder weitere Tag der Aufbewahrung kostet 20,00 €. (2) Für die Aufbewahrung einer Urne in einer der Leichenhallen ist als Leichenhaus-Benutzungsgebühr ein Betrag von 80,00 € zu entrichten. (3) Bei einer Leichenöffnung ist zusätzlich zu der im Abs. 1 genannten Benutzungsgebühr für die Benutzung des Sezierraumes eine Gebühr von 80,00 € zu entrichten. (4) Für den Sargwagen ist eine Benutzungsgebühr in Höhe von 50,00 € zu entrichten, wenn die Leichenhalle nicht genutzt wird. § 3 Gebührenschuldner Gebührenschuldner ist a) wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist, b) wer den Antrag an die Gemeinde gestellt hat, c) wer die Kosten veranlasst hat, d) derjenige, in dessen Interesse die Kosten entstanden sind. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner. § 4 Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld (1) Die Gebührenschuld entsteht mit dem Tage der Inanspruchnahme der Bestattungseinrichtung. (2) Die Benutzungsgebühren werden eine Woche nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. § 5 Inkrafttreten (1) Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 10.09.2020 außer Kraft. Bindlach, 17.12.2022 Brunner Erster Bürgermeister BEKANNTMACHUNG Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.11.2022 beschlossen, folgende Trasse zum selbstständigen Gehweg zu widmen. Widmung des beschränkt öffentlichen Weges, Fl.Nr. 327/163, Gemarkung Bindlach Die Fl.Nr. 327/163, Gemarkung Bindlach, wird zum selbstständigen Gehweg gewidmet. Anfangspunkt liegt an der Abzweigung der Ortsstraße Im Koppler, Fl.Nr. 327/161, Gemarkung Bindlach. Der Endpunkt liegt an der Abzweigung der Ortsstraße Weinbergstraße, Fl.Nr. 327/162, Gemarkung Bindlach. Die Trasse ist 57 m lang. Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Bindlach. Die Widmung tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Die Verfügung kann Mo.-Fr. von 8.00 bis 12.00 Uhr und Do. von 14.00 bis 17.30 Uhr im Rathaus eingesehen werden. GEMEINDE BINDLACH Christian Brunner Erster Bürgermeister BEKANNTMACHUNG Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.11.2022 beschlossen, folgende Trasse zur Ortsstraße zu widmen. Widmung der Ortsstraße „Heisenstein“, FlNr. 244/1, Gemarkung Euben Die Fl.Nr. 244/1, Gemarkung Euben, wird zur Ortsstraße „Heisenstein“ gewidmet. Der Anfangspunkt liegt an der Abzweigung der Gemeindeverbindungsstraße Pferch-Haselhof, FlNr. 301/1 Gemarkung Euben. Der Endpunkt liegt am westlichen Ende des Grundstückes, Fl.Nr. 239, Gemarkung Euben. Die Trasse ist 87 m lang. Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Bindlach. Die Widmung tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Die Verfügung kann Mo.-Fr. von 8.00 bis 12.00 Uhr und Do. von 14.00 bis 17.30 Uhr im Rathaus eingesehen werden. GEMEINDE BINDLACH Christian Brunner Erster Bürgermeister BEKANNTMACHUNG Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.11.2022 beschlossen, folgende Trasse zum beschränkt öffentlichen Weg zu widmen. Widmung der Zufahrt zum Anliegerweg in Theta In Theta wird die bislang nicht gewidmete Zufahrtsfläche, Fl.Nr. 428/3, Gemarkung Euben, zum Anliegerweg, Fl.Nr. 420, Gemarkung Euben, zum beschränkt öffentlichen Weg gewidmet. SEITE 6

BINDLACHER NACHRICHTEN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Anfangspunkt liegt an der Abzweigung der Kreisstraße BT 14, Fl.Nr. 428, Gemarkung Euben. Der Endpunkt liegt an der nördlichen Grundstücksgrenze des Anliegerweges, Fl.Nr. 420, Gemarkung Euben. Die Trasse ist 10 m lang. Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Bindlach. Die Widmung tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Die Verfügung kann Mo.-Fr. von 8.00 bis 12.00 Uhr und Do. von 14.00 bis 17.30 Uhr im Rathaus eingesehen werden. GEMEINDE BINDLACH Christian Brunner Erster Bürgermeister BRANDGEFAHREN IN DER WEIHNACHTSZEIT Die jährlichen Statistiken der Feuerwehren und der Brandversicherer zeigen, dass es gerade in der Adventsund Weihnachtszeit zu einer Häufung von eigentlich vermeidbaren Bränden kommt. Gefahrenquelle Nummer 1 sind dabei Adventskränze, Weihnachtsgestecke und Christbäume, die mit echten Kerzen geschmückt werden. Damit man in dieser Hinsicht von unliebsamen Überraschungen verschont bleibt und die stimmungsvolle Weihnachtszeit möglichst ungetrübt verbringen kann, sollten folgende Hinweise unbedingt beachtet werden: - Adventsgestecke und -kränze immer auf eine feuerfeste Unterlage stellen und die Kerzen nie unbeaufsichtigt brennen lassen! - Möglichst nur frisch geschlagene Christbäume kaufen; trockene Bäume sowie ausgetrocknete Zweige von Gestecken oder Kränzen rechtzeitig entfernen! - Weihnachtsbäume standsicher und mit ausreichendem Abstand zu brennbaren Vorhängen, Teppichen, Möbelstücken, Decken etc. aufstellen! - Möglichst keinen brennbaren Schmuck aus Papier, Stroh, Holz oder ähnlichem verwenden, wenn echte Weihnachtskerzen aufgesteckt werden! - Kerzen auf nicht brennbaren Kerzenhaltern sichern und mit ausreichendem Abstand zu allen brennbaren Materialien befestigen (handelsübliche Stearinkerzen entwickeln direkt über der Flamme eine Temperatur von 650 bis 1000 Grad Celsius!). Nach Möglichkeit nur nicht tropfende Kerzen verwenden. Anzünden von Kerzen immer von oben nach unten, Auslöschen dagegen von unten nach oben! Brennende Kerzen immer beaufsichtigen und Kinder nie damit alleine lassen! Weit abgebrannte Kerzen rechtzeitig entfernen! - Schön verpackte Geschenke unter dem Weihnachtsbaum brennen im Unglücksfall ebenso lichterloh! Besser also, Geschenke nicht unmittelbar unter den Baum legen. - Sternwerfer, wenn überhaupt, nur im Freien verwenden! - Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, sofort die Feuerwehr über Feuerwehrruf 112 alarmieren! Die 6 Ortswehren der Gemeinde Bindlach wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern eine gesegnete Weihnacht und für das neue Jahr alles Gute. SEITE 7

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