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Creußen Jouranl - Ausgabe 24. September 2021

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SEITE 4 Geldstrafe

SEITE 4 Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 108d des Strafgesetzbuchs). 6. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration nach Art. 84 i.V.m. Art. 65 LWG, veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 30 vom 30. Juli 2021: Stadt Creußen Zulassung eines Volksbegehrens auf Abberufung des Landtags Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 27. Juli 2021 Nr. A1-1365-1-20 I. Am 24. Juni 2021 wurde beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration die Zulassung eines Volksbegehrens auf Abberufung des Landtags beantragt. Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat dem Zulassungsantrag stattgegeben und macht den Gegenstand des Volksbegehrens nach Art. 84 in Verbindung mit Art. 65 Abs. 1 und 2 des Landeswahlgesetzes (LWG), § 88 Abs. 1 Nr. 1 der Landeswahlordnung (LWO) bekannt: II. Volksbegehren auf Abberufung des Landtags „Die unterzeichneten Stimmberechtigten begehren gemäß Art. 83 des Landeswahlgesetzes die Abberufung des Bayerischen Landtags.“ III. Die Eintragungsfrist beginnt am Donnerstag, dem 14. Oktober 2021, und endet am Mittwoch, dem 27. Oktober 2021 (Art. 65 Abs. 1, 3 Sätze 1 und 2 LWG). Während dieser Zeit halten die Gemeinden Eintragungslisten zum Eintrag der Unterzeichnungserklärungen bereit; die Antragsteller des Volksbegehrens haben die Eintragungslisten den Landratsämtern und kreisfreien Gemeinden bis spätestens 29. September 2021 zuzuleiten (Art. 68 LWG, § 78 LWO). Die Gemeinden machen nach Empfang der Eintragungslisten bekannt, wann und wo Eintragungen für das Volksbegehren geleistet werden können (§ 79 Abs. 1 LWO). Die Eintragungslisten für das Volksbegehren werden in allen Gemeinden Bayerns aufgelegt. Als Beauftragter des Volksbegehrens wurde Herr Joachim Layer (Anschrift: Starzell 29, 84432 Hohenpolding; Tel. 08084/5031266; E-Mail: j.layer@t-online.de), als sein Stellvertreter Herr Karl Hilz (Anschrift: Zeitlerstr. 3, 80995 München; Tel. 089/1402591; E-Mail: karl.hilz@hilz-muenchen.de) benannt (Art. 63 Abs. 2 Satz 1 LWG). Creußen, 16.09.2021 Verwaltungsgemeinschaft Creußen gez. M. Dannhäußer Gemeinschaftsvorsitzender BEKANNTGABE SENIORENBEAUFTRAGTE STADT CREUSSEN Am 5. Oktober findet ein Kräuterspaziergang mit der Kräuterpädagogin Frieda Frosch aus Bischofsgrün in Creußen statt. Treffpunkt: 14 Uhr, Sportheim „Im Gärtlein“! Das Motto: „Kräuter am Wegesrand, sie erkennen, ihren Wert schätzen und wozu können wir sie gebrauchen“ Unter Beachtung der geltenden Corona-Regeln, dauert die Veranstaltung ca. 2 Std und endet mit kleinen Köstlichkeiten die von der Pädagogin zubereitet wurden. Bei Kaffee, Kuchen und guten Gesprächen wollen wir den Nachmittag ausklingen lassen. Wer nicht so gut zu Fuß ist, kann im Sportheim gerne auf die Wanderer warten. Für den „Kräuterspaziergang“ werden pro Person 3 € Unkostenbeitrag erbeten (Kinder sind frei). Herzliche Einladung geht an Groß und Klein. Anmeldungen unter 09270 1559 oder per Mail bei petrapreissinger@gmx.de. ÖFFNUNGSZEITEN DES RECYCLINGHOFES ZUR ABGABE VON GRÜNGUT Mittwoch Samstag von 17.00 - 18.00 Uhr von 10.00 - 12.00 Uhr STÖRUNGSDIENST BEI ENTSORGUNGSSTÖRUNGEN Um Störungen im Kanalnetz der Stadt Creußen beheben zu können, stehen unsere Fachleute zur Verfügung. Bei Störungen in der Abwasserentsorgung Tel. 0171 301 4304 Vergewissern Sie sich bitte vorher, ob der Fehler nicht in Ihrer Kundenanlage liegt. In solchen Fällen sind entsprechende Sanitärinstallationsunternehmen zuständig. DER BIRKENWEG (ÜBERGANG AM WEHR NACH BÜHL) BLEIBT BIS AUF WEITERES GESPERRT. Aufgrund der Schäden am Steg und an den Schützen ist ein gefahrloser Übergang derzeit nicht möglich. Wie wir vom Eigentümer erfahren haben, wurde bereits mit den Reparaturarbeiten begonnen. Ein Ende der Arbeiten ist derzeit allerdings noch nicht abzusehen. Mittelschüler, Realschüler und Gymnasiasten können mit dem Bus um 6:30 Uhr ab Bühl-West zum Bahnhof nach Creußen fahren. Wir bitten um Ihr Verständnis. gez. Martin Dannhäußer Erster Bürgermeister VG-Creußen

Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 5 SITZUNG DES STADTRATES CREUSSEN Die nächste Stadtratssitzung findet am Montag, 27.09.2021, 18:00 Uhr in der Mehrzweckhalle Creußen statt. VORBESPRECHUNG ZUR „FRÄNKISCHEN HAUS- FLURWEIHNACHT“ AM 27.11. UND 28.11.2021 SOWIE ZU DEN AFTER-WORK-PARTYS IN CREUSSEN Um die Fränkische Hausflurweihnacht in Creußen in diesem Jahr wieder gut vorbereiten zu können, sind alle bisher Beteiligten und neu Interessierten zu einer Vorbesprechung eingeladen. Diese findet am Mittwoch, 6. Oktober 2021 um 18 Uhr in der Mehrzweckhalle Creußen statt. Im Anschluss wird um ca. 19 Uhr auch über die Abhaltung der After-Work-Partys in der Adventszeit gesprochen. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme! gez. Martin Dannhäußer Erster Bürgermeister LETZTER AUFRUF ZUR TEILNAHME AM 14. FISCHMARKT IN CREUSSEN AM SAMSTAG, 16. OKTOBER 2021 Sollten Sie sich an dem Markt als Anbieter beteiligen wollen, melden Sie sich bitte bis zum Mittwoch, 29. September im Rathaus unter der Tel. Nr. 09270 989 0 an. Vielen Dank an die Teilnehmer, die sich bisher schon gemeldet haben. SIEBENTE SATZUNG zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Marktgemeinde Schnabelwaid (BGS- WAS) vom 17.09.2021 Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Schnabelwaid folgende Satzung: § 1 Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Marktgemeinde Schnabelwaid vom 30.01.2002 (veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen Nr. 8/2002 vom 22.02.2002) wird wie folgt geändert: 1. § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „Die Gebühr beträgt 2,60 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“ 2. § 10 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonst beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 2,60 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“ § 2 Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.10.2020 in Kraft. Schnabelwaid, 17.09.2021 Gez. Hans-Walter Hofmann Erster Bürgermeister Gemeinde Haag Markt Schnabelwaid Internet-Adresse: http://www.haag-oberfranken.de Email: info@haag-oberfranken.de DIE SPRECHSTUNDEN DES BÜRGERMEISTERS Im Hinblick auf die Corona-Krise verzichtet die Gemeinde Haag auch weiterhin auf die Abhaltung der Bürgermeistersprechstunden. Wir bitten hierfür um Verständnis. Gemeindeverwaltung, 1. Bürgermeister: Hans-Walter Hofmann Hauptstr. 8, 91289 Schnabelwaid, Tel. 09270/989-0 Email: verwaltung@markt-schnabelwaid.de https://www.markt-schnabelwaid.de SPRECHSTUNDEN DES BÜRGERMEISTERS Im Hinblick auf die Corona-Pandemie bleibt das Rathaus in Schnabelwaid weiterhin bis auf weiteres geschlossen. Sollte in dringenden Angelegenheiten Gesprächsbedarf mit dem Bürgermeister bestehen, wird um vorherige Anmeldung im Bürgerbüro der Vgem Creußen unter Tel.-Nr. 09270 989-14 gebeten. Sobald Herr Hofmann informiert ist, wird sich dieser gerne mit Ihnen in Verbindung setzen. Vieles kann bereits am Telefon geklärt werden, gegebenenfalls ist aber auch eine Terminvereinbarung für ein persönliches Gespräch möglich. Wir bitten um Verständnis für diese Regelung. In Notfällen ist Bürgermeister Robert Pensel aber selbstverständlich gerne für Sie telefonisch unter der Handy-Nr. 0170 2862170 zu erreichen. Auch eine Terminvereinbarung ist in dringenden Angelegenheiten möglich. Abfuhrpläne (Biotonne, Gelbe Tonne, Restmüll und Altpapier) können im Internet unter www.landkreis-bayreuth.de (Rubrik: Umwelt/Gesundheit – Abfallwirtschaft – Abfuhrkalender) oder unter www.haag-oberfranken.de (Rubrik: In Haag leben – Verund Entsorgung – Abfall und Wertstoffe) abgerufen werden. Anträge auf Nutzung des Bürgerhauses in Unternschreez stehen unter www.haag-oberfranken.de (Rubrik Haag erleben – Was ist los in Haag – Bürgerhaus Unternschreez) zum Download zur Verfügung. ÖFFNUNGSZEITEN DES RECYCLINGHOFES DER GEMEINDE HAAG ZUR ABGABE VON GRÜNGUT Mittwoch Samstag von 17.00 - 19.00 Uhr von 09.00 - 11.00 Uhr

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