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Creußen Journal Ausgabe 01.07.2022

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SEITE 8 STERBEBEGLEITUNG

SEITE 8 STERBEBEGLEITUNG IM HOSPIZ Seit Herbst 2008 werden im Albert-Schweitzer-Hospiz sterbenskranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase begleitet. Zehn Gäste - so werden die Schwerkranken genannt – sowie die Angehörigen und ihnen nahestehende Personen können hier von den Pflegefachkräften mit Palliativausbildung betreut werden. Den letzten Lebensabschnitt durch Zuwendung mit Sinn zu erfüllen, ist einer der wichtigsten Grundsätze der Hospizarbeit. Ziel ist es, dem Gast ein Leben mit möglichst wenig unnötigem Leid und Schmerzen, umsorgt von Familie, Freunden und Mitmenschen zu bereiten. Der Gast wird in seiner Würde als Mensch wahrgenommen. Auch für einen Schwerkranken kann man noch viel tun: die Symptomlast lindern, Schmerzen reduzieren, Ängste nehmen, Liebe und Aufmerksamkeit geben und damit wertvolle Zeit zum Abschied schenken. Auch, wenn es für die Gäste keine Hoffnung auf Genesung mehr gibt: Das Hospiz ist alles andere als ein hoffnungsloser Ort. Die Hoffnungen verändern sich nur, werden andere: Da ist die Hoffnung auf ein versöhnendes Gespräch, einen letzten Wunsch oder auch einfach, dass ein oft jahrelanger Weg des Leidens nun zu Ende gehen möge. Unterstützen Sie uns, damit wir gemeinsam weiter helfen können Als Hospiz sind wir auf die finanzielle Unterstützung und Spenden aus der Gesellschaft angewiesen. Diese helfen uns, den vom Gesetz vorgeschriebenen Eigenanteil an den gesamten Betriebskosten unseres Hauses zu decken. Ihre Spende kommt vollständig der Hospizarbeit zugute. Danke für Ihr soziales Engagement! Spendenkonto Albert Schweitzer Hospiz gGmbH, Sparkasse Bayreuth, IBAN: DE38 7735 0110 0020 9090 99, BIC: BYLADEM1SBT, Stichwort: Hospizspende www.hospiz-bayreuth.de/spenden Preuschwitzer Str. 127 · 95445 Bayreuth EIN HOSPIZ IST KEIN PFLEGEHEIM – AUFNAHMEKRITERIEN Für die Aufnahme im Hospiz müssen spezielle Kriterien erfüllt sein: Die Krankheit z.B. muss voranschreitend verlaufen und im weit fortgeschrittenen Stadium sein, ohne Aussicht auf Heilung. Die Lebenserwartung ist begrenzt auf wenige Wochen oder Monate. Eine Krankenhausbehandlung im Sinne des §39 SGB V ist nicht mehr erforderlich und die ambulante Versorgung im Haushalt oder Familie kann nicht ausreichend gewährleistet werden und eine palliativ-medizinische Behandlung ist erforderlich und vom Patienten erwünscht. Liegen diese Kriterien vor, muss vom behandelnden Arzt zunächst die Notwendigkeit der stationären Hospizversorgung attestiert werden. Nach Genehmigung durch die Krankenkasse, werden auch die Kosten des Hospizaufenthalts durch die Kranken- und Pflegekasse getragen. WARUM IST EIN HOSPIZ AUF SPENDEN ANGEWIESEN? Ein Hospiz bekommt pro Gast und Tag einen gewissen Satz von der Kraken- und Pflegekasse für die Pflege des Gastes gestellt. Dieser Satz deckelt aber nicht 100% der Kosten, die beim Hospizbetrieb entstehen. Hintergrund ist, der Gesetzgeber hat es vorgesehen, dass das Thema Sterbebegleitung immer auch eine Aufgabe der Gesellschaft bleiben soll. Daher muss diese Lücke in Form von Spenden aufgebracht werden. Wie alle Hospize in Deutschland, ist damit auch das Albert-Schweizer-Hospiz auf Spenden angewiesen. VG-Creußen

Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 9 KIRCHENWETTE ZU GREGORI Die Wette: Der Kirchenvorstand wettet, dass die Stadt Creußen und ihre Bürgerinnen und Bürger, die Vereine und die Gewerbetreibenden es nicht schaffen, bis zum Gregorisonntag, dem 24. Juli 2022, den Betrag von 10.000 € durch große und kleine Spenden für das neue Mobiliar der Kirche zusammenzubringen, d.h. sinnbildlich jeden der 100 vorhandenen Stühle durch 100 € auszulösen. Der Wetteinsatz der Kirche: Sollte die Wette von Seiten der Stadt und ihrer Bürger gewonnen werden, wird der Kirchenvorstand Pfarrer Peter auf dem Marktplatz als „Flachlandtiroler“ ausstaffieren und Pfarrer Peter wird sich vom Kirchturm abseilen. Die Wettschuld des Stadtrats: Sollte die Summe nur zum Teil zusammenkommen, verpflichtet sich der Stadtrat dazu, im Monat Oktober im Gottesdienst den Klingelbeutel einzusammeln. Die Auflösung: Bei der Auflösung wird am Sonntag um 16:30 Uhr der sichtbare Stapel von Stühlen abgebaut. Für jeden Stuhl, der vom Stapel weggetragen wird, ist die vollständige Summe von 100 € hinterlegt worden. Sollte die Wette von den Vertretern des Stadtrats gewonnen werden, würde folglich der ganze Stapel der Stühle abgetragen werden. Somit ist erst nach 100 Stühlen klar, wer die Wette gewonnen hat. Das Konto: Machen Sie mit! Kleine und große Spenden können Sie bitte unter dem Stichwort “RT 2117 Stuhlwette Stadt Creußen - Spende Sankt Jakobus” auf folgendes Konto: Evang. Gesamtkirchengemeinde Bayreuth, IBAN DE84 5206 0410 0501 3038 05 überweisen. Falls Sie eine Spendenquittung benötigen, vermerken Sie das bitte auf dem Überweisungsträger und geben Ihren Namen und Ihre Adresse an. Die Spende kann auch direkt im Pfarrbüro oder im Rathaus abgegeben werden. Was tut sich wo? 01.07.2022, 19:00 Uhr Johannisfeuer in Bieberswöhr Bieberswöhr, 95473 Prebitz 01.07.2022, 19:30 Uhr Monatsschießen Juli (Preisschießen beste Blattlwertung) Schützengesellschaft Funkendorf e. V. Schützenheim im Gemeindezentrum Bieberswöhr 01.07.2022, 19:30 Uhr Dia-Vortrag von Hans Eckert: Alte und Neue Bilder von Schnabelwaid und Umgebung Volkshochschule Schnabelwaid Bürgersaal Schnabelwaid 02.07.2022, 13:00 - 17:00 Uhr Bürgerwerkstatt „Ortsentwicklung Gottsfeld“ Stadt Creußen Mehrzweckhalle Creußen 02.07.2022, 18:00 Uhr Grillfest der Freiwilligen Feuerwehr Haag Freiwillige Feuerwehr Haag Dorfgemeinschaftshaus „Zur Rotmainquelle“ 02.07.2022, 19:00 Uhr Monatsschießen Juli (Preisschießen beste Blattlwertung) Schützengesellschaft Funkendorf e. V. Schützenheim im Gemeindezentrum Bieberswöhr

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