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Creußen Journal - Ausgabe 03.11.2023

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SEITE 4 Stadt

SEITE 4 Stadt Creußen Öffnungszeiten des Recyclinghofes zur Abgabe von Grüngut Samstag von 10.00 bis 12.00 Uhr Störungsdienst bei Entsorgungsstörungen Um Störungen im Kanalnetz der Stadt Creußen beheben zu können, stehen unsere Fachleute zur Verfügung. Bei Störungen in der Abwasserentsorgung Tel. 0171 301 4304 Vergewissern Sie sich bitte vorher, ob der Fehler nicht in Ihrer Kundenanlage liegt. In solchen Fällen sind entsprechende Sanitärinstallationsunternehmen zuständig. Sitzung des Stadtrates Creußen Die nächste Stadtratssitzung findet am Montag, 13.11.2023 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Neuen Rathauses statt. Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Gemeindeordnung (GO); Aufstellung Satzung „STREITLEITE“ über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Seidwitz; 1. Bekanntmachung Beschluss zur Aufstellung der Satzung; 2. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Stadtrat der Stadt Creußen hat in seiner Sitzung am 17.10.2022 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, eine Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Seidwitz im Bereich der Grundstücke FI.Nrn. 137/3, 137/1 (Teilfläche), 138 und 27/2 (Teilfläche) der Gemarkung Seidwitz im Sinne des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB i. V. m. Art. 23 GO aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung umfasst die Flurstücke der Gemarkung Seidwitz mit den Nummern: FI.Nr. 137/3, Fl.Nr. 137/1 (Teilfläche), Fl.Nr. 138 sowie eine Teilfläche der FI.Nr. 27/2. Er hat eine Gesamtfläche von ca. 4.042 m². Der räumliche Geltungsbereich ist von folgenden Flurnummern umgrenzt: im Süden die FI.Nrn. 137/2 und 137; im Westen die FI.Nrn. 136 und 135, im Norden und Osten von FI.Nrn. 139, 27/1 und 26 Ziel der Aufstellung der Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Seidwitz ist die Erlangung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Lager- und Unterstellhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 137/3. Der Erlass dieser Satzung dient der Festlegung der baulichen Nutzung von Flächen im Geltungsbereich dieser Satzung sowie der klaren Abgrenzung von Innen- und Außenbereich. Durch die Satzung werden bisherige Außenbereichsflächen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Seidwitz einbezogen, um damit eine gemischte Bebauung zu ermöglichen. Die Einbeziehungsflächen sind durch die vorhandene, angrenzende Bebauung entsprechend geprägt. Die Planung ist städtebaulich vertretbar, da bereits im Flächennutzungsplan teilweise eine Bebauung vorgesehen ist. Die Bebauung dieses Bereiches wirkt sich nur unwesentlich auf die Umgebung aus. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Erarbeitung des Satzungsentwurfs wurde das Architekturbüro Heidenreich, Bockmühle 1, 95473 Haag, beauftragt. Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „STREITLEITE“ in der Fassung vom 04.05.2023 wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß §13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „STREITLEITE“ in der Fassung vom 04.05.2023 mit der Begründung liegt in der Zeit vom Montag, dem 13.11.2023 bis einschließlich Donnerstag, dem 14.12.2023 im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstr. 11, 95473 Creußen, Flur Erdgeschoss, während der üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Dienstag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 Uhr bis 17:30 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zur jedermanns Einsicht aus. Stellungnahmen zum Entwurf der Planung können während der Auslegungsfrist vorgebracht bzw. abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben können, sofern der Stadt Creußen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist. Des Weiteren wird bei Aufstellung der Einbeziehungssatzung darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Planunterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt Creußen www.stadt-creussen.de aufgerufen, ausgedruckt oder heruntergeladen werden. Creußen, den 25.10.2023 gez. Dannhäußer 1. Bürgermeister VG-Creußen

Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 5 Gemeinde Haag DIE SPRECHSTUNDEN DES BÜRGERMEISTERS sind montags von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr 06.11.2023 Bürgerhaus Unternschreez 13.11.2023 Evang. Gemeindehaus Haag Handy-Nr. Bürgermeister: 0170 2862170 Öffnungszeiten des Recyclinghofes der Gemeinde Haag zur Abgabe von Grüngut April - November Mittwoch Samstag von 17.00 - 19.00 Uhr von 09.00 - 11.00 Uhr Abfuhrpläne (Biotonne, Gelbe Tonne, Restmüll und Altpapier), Restmüllsäcke, Hundekotbeutel sowie Fahrpläne der Buslinie Haag – Bayreuth können in den Amtsstunden mitgenommen werden. Die Abfuhrpläne können außerdem auch im Internet unter www.landkreis-bayreuth.de (Rubrik: Umwelt/Gesundheit – Abfall – Abfallwirtschaft – Abfuhrkalender) oder unter www. haag-oberfranken.de (Rubrik: In Haag Leben – Ver- und Entsorgung – Abfall und Wertstoffe) abgerufen werden. Anträge auf Nutzung des Bürgerhauses in Unternschreez sind in den Amtsstunden, im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft oder unter www.haag-oberfranken.de (Rubrik: Haag erleben – Was ist los in Haag – Bürgerhaus Unternschreez) erhältlich. tungsgemeinschaft Creußen (Zimmer 17, EG) während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aufliegt. Creußen, 24.10.2023 Zweckverband zur Wasserversorgung der Haager Gruppe gez. Bernd Kasel Verbandsvorsitzender Gemeinde Prebitz SPRECHSTUNDEN DES BÜRGERMEISTERS im Gemeindezentrum Bieberswöhr Mittwoch von 18.00 – 20.00 Uhr - Weitere Gesprächstermine sind nach Vereinbarung mit dem Bürgermeister möglich. Tel.-Nr. Kanzlei: 09205 988610 Handy-Nr. Bürgermeister: 0171 1274977 Homepage: www.gemeinde-prebitz.de Markt Schnabelwaid Problemmüllentsorgung aus Haushaltungen- Einsatz des Umweltmobils Samstag; 11.11.23 09.30 – 10.00 Uhr Haag ehemaliger Wertstoffhof, Bauhof Volkstrauertag am 19.11.2023 in der Gemeinde Haag In diesem Jahr findet der Gottesdienst um 8.45 Uhr statt. Anschließend Ansprache des Bürgermeisters in der Kirche und Kranzniederlegung am Kriegerdenkmal in Culmberg. Zweckverband zur Wasserversorgung der Haager Gruppe Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Haager Gruppe für das Haushaltsjahr 2023 Die Haushaltssatzung für 2023 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Haager Gruppe wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bayreuth vom 27.09.2023 rechtsaufsichtlich genehmigt. Die Bekanntmachung ist im Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 24 vom 19.10.2023 erfolgt. Gemeindeverwaltung, 1. Bürgermeister: Hans-Walter Hofmann Hauptstr. 8, 91289 Schnabelwaid, Tel. 09270/989-0 Email: verwaltung@markt-schnabelwaid.de https://www.markt-schnabelwaid.de SPRECHSTUNDEN DES BÜRGERMEISTERS Dienstag 16.00 - 18.00 Uhr im Rathaus in Schnabelwaid Um vorherige telefonische Anmeldung wird gebeten. Sitzung des Marktgemeinderates Schnabelwaid Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Donnerstag, 09.11.2023 um 17:30 Uhr im Sitzungsraum des Bürgerhauses Schnabelwaid statt. ENDE DES AMTLICHEN TEILS Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der Verwal-

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