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Creußen Journal - Ausgabe 11.03.2021

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Werde Zusteller /

Werde Zusteller / Verteiler (m/w/d) Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub Ideal für Hausfrauen/-männer, Rentner/innen, Studenten/Studentinnen oder Schüler/innen (ab 16 Jahren) Ein Job mit guter Vereinbarkeit mit Schule bzw. dem Hauptberuf Attraktive Vergütung über Mindestlohntarif Verteilung ab Samstag Zustellbezirk in Wohnortnähe Bayreuther Sonntagszeitung Qualifizierte Betreuung und Einarbeitung durch unsere Mitarbeiter Arbeitskleidung und Hilfsmittel (werden kostenlos zur Verfügung gestellt) Zustellservice Oberfranken UG Richard-Wagner-Str. 36 95444 Bayreuth Bewerbung unter: Telefon 0921 162 72 80 40 info@zustellservice-oberfranken.de

Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 3 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VG-Creußen Verwaltungsgemeinschaft Creußen UMGANG MIT REISIGHAUFEN UND HACKSCHNITZELGUT Jedes Jahr wird der Gehölzschnitt von Bäumen und Sträuchern außerhalb des Waldes von Oktober bis 01.03. eines Jahres durchgeführt, um unsere heimischen Tiere in ihren Lebensstätten nicht zu stören oder zu beeinträchtigen. Publikumsverkehr Geschäftsstelle Creußen, Bahnhofstr. 11 Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Montag bis Mittwoch durchgehend 08.00 bis 14.00 Uhr Donnerstag durchgehend 08.00 bis 18.00 Uhr Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Verwaltungsgebäude Bahnhofstr. 11, 95473 Creußen Tel. 09270/989-0, Fax 09270/989-77 Gemeinschaftsvorsitzender: Martin Dannhäußer, 1. Bürgermeister der Stadt Creußen Geschäftsstellenleiter: Klaus Baumgärtner Die E-Mail-Adressen lauten: • stadt@vgem-creussen.bayern.de • tourist-info@vgem-creussen.bayern.de • martin.dannhaeusser@vgem-creussen.bayern.de • info@vgem-creussen.bayern.de • kaemmerei@vgem-creussen.bayern.de • steueramt@vgem-creussen.bayern.de • ordnungsamt@vgem-creussen.bayern.de • bauamt@vgem-creussen.bayern.de Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter: www.vg-creussen.de ÖFFNUNG DES RATHAUSES DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT CREUSSEN! Das Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Creußen ist ab Die Reisighaufen und/oder das Hackschnitzelmaterial bleiben oft liegen und werden in den meisten Fällen erst im April, Mai oder Frühsommer abtransportiert oder weiterverarbeitet. Wir beobachten, dass Tiere diese Reisighaufen aber als Lebensraum nutzen, wenn diese nicht vor Mitte März entfernt werden. So bauen beispielsweise Vögel ihre Nester darin und brüten dort. Wird der Reisighaufen dann in der Brutzeit entfernt, verlieren die Tiere ihre Lebensstätte und ihren Nachwuchs. Nach § 39 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu verletzen oder zu töten. Zudem ist auch die Zerstörung oder Beeinträchtigung von Lebensstätten wildlebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund laut § 39 Abs. 3 BNatSchG verboten. Um dies zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, die durch Gehölzschnitt entstandenen Reisig-/Hackschnitzelhaufen, die bis jetzt noch nicht abtransportiert oder weiterverarbeitet wurden, frühestens im Oktober und spätestens bis zum 15. März nächsten Jahres abzutransportieren oder zu verarbeiten. Wir danken im Voraus für Ihre Unterstützung! Landratsamt Bayreuth untere Naturschutzbehörde Stadt Creußen Montag, 14. März 2022 wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine persönliche Vorsprache kann nur dann erfolgen, wenn keine Symptome vorhanden sind, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten können, wie z. B. Atemwegssymptome jeglicher Schwere, unspezifische Allgemeinsymptome und Geruchs- oder Geschmacksstörungen. Beim Betreten des Gebäudes ist zwingend eine FFP2-Maske zu tragen und die Hände müssen an den vorgesehenen Spendern desinfiziert werden. In den Wartebereichen ist unter Berücksichtigung der allgemeinen Infektions- und Hygienevorschriften ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Zu Ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit der Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Creußen bitten wir eindringlich um Einhaltung und Beachtung der Infektions- und Hygienevorschriften! Nur so kann sichergestellt werden, dass das Rathaus wieder längerfristig geöffnet bleiben kann. ABHOLUNG VON PERSONALAUSWEISEN UND REISEPÄSSEN Personalausweise, die bis 18.02.2022 und Reisepässe, die bis zum 04.02.2022 beantragt worden sind, können abgeholt werden. ÖFFNUNGSZEITEN DES RECYCLINGHOFES ZUR ABGABE VON GRÜNGUT Mittwoch Samstag von 17.00 bis 18.00 Uhr von 10.00 bis 12.00 Uhr VERUNREINIGUNGEN DURCH HUNDEKOT In der Stadt Creußen müssen leider zunehmend Verunreinigungen durch Hundekot festgestellt werden. Die Stadtverwaltung Creußen bittet deshalb alle Hundebesitzer Rücksicht auf die öffentliche Sauberkeit und Hygiene zu nehmen und um die Reinhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen bemüht zu sein. Die Hundekottoiletten sind vorschriftsmäßig zu benutzen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldbuße geahndet. Hundekotbeutel können an den Hundekottoiletten mitgenommen werden. Hinweise auf Ordnungswidrigkeiten nimmt die Verwaltungsgemeinschaft Creußen entgegen. Creußen, 02.03.2022 gez. Raimund Nols, 2. Bürgermeister

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