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Creußen Journal - Ausgabe 12.01.2024

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SEITE 4 (Umlage-Soll)

SEITE 4 (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 3.808.950 Euro festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2023 auf 7956 Einwohner festgesetzt. Die Stadt Creußen trägt 66 % aus 3.808.950 Euro, das sind 2.513.907,00 Euro; die restlichen 34 % (1.295.043 Euro) werden wie folgt umgelegt: Gemeinde Haag 966 Einwohner X 449,19979 € = 433.927,00 € Gemeinde Prebitz 972 Einwohner X 449,19979 € = 436.622,20 € Markt Schnabelwaid 945 Einwohner X 449,19979 € = 424.493,80 € 2. Investitionsumlage 2024 Eine Investitionsumlage wird für das Haushaltsjahr 2024 nicht erhoben. 3. Verwaltungsumlage 2025: Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 4.252.940 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. Die Stadt Creußen trägt 66 % aus 4.252.940 Euro, das sind 2.806.940,40 Euro; die restlichen 34 % (1.445.999,60 Euro) werden auf die anderen Mitgliedsgemeinden der VG nach Ihrer maßgeblichen Einwohnerzahl am 30.06.2024 umgelegt. Die Berechnung der jeweiligen Umlagehöhe, die von den einzelnen Mitgliedsgemeinden zu entrichten ist, erfolgt, sobald die amtlichen Einwohnerzahlen zum 30.06.2024 festgesetzt wurden. 4. Investitionsumlage 2025 Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Jahr 2025 auf 293.500 Euro festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. Die Stadt Creußen trägt 66 % aus 293.500 Euro, das sind 193.710 Euro; die restlichen 34 % (99.790,00 Euro) werden auf die anderen Mitgliedsgemeinden der VG nach Ihrer maßgeblichen Einwohnerzahl am 30.06.2024 umgelegt. Die Berechnung der jeweiligen Umlagehöhe, die von den einzelnen Mitgliedsgemeinden zu entrichten ist, erfolgt, sobald die amtlichen Einwohnerzahlen zum 30.06.2024 festgesetzt wurden. § 5 Kassenkredite 1 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf: 2024 2025 730.000 € 780.000 € § 6 Sonstige Regelungen (1) Die in Deckungsringen zusammengefassten Haushaltsstellen sind jeweils gegenseitig deckungsfähig. (2) Die Haushaltstellen des UA 771000 mit Ausnahme der Gruppierung 4 werden gem. § 16 Abs. 2 KommHV-Kameralistik durch Haushaltsvermerk zu einem Budget verbunden und sind damit gem. § 18 Abs. 1 KommHV-Kameralistik kraft Gesetzes gegenseitig deckungsfähig. Das Budget beinhaltet ausschließlich Ausgabehaushaltsstellen des Verwaltungshaushalts. § 7 Inkrafttreten Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Creußen, 08.01.2024 Verwaltungsgemeinschaft Creußen gez. M. Dannhäußer Gemeinschaftsvorsitzender II. Die Haushaltssatzung enthält keine nach Gemeindeordnung genehmigungspflichtigen Bestandteile. Gemäß Art. 10 Abs. 1 VGemO ist die Haushaltssatzung nun amtlich bekannt zu machen. III. Die Haushaltssatzung samt Anlagen liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Zimmer 17 EG, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, während der allgemeinen Geschäftsstunden, vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zur Einsichtnahme auf (Art. 10 Abs. 2 VGemO i. V. m. Art. 40 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO und § 4 BekV). Creußen, 08.01.2024 Verwaltungsgemeinschaft Creußen gez. M. Dannhäußer Gemeinschaftsvorsitzender Stadt Creußen Öffnungszeiten des Recyclinghofes zur Abgabe von Grüngut Samstag von 10.00 bis 12.00 Uhr Störungsdienst bei Entsorgungsstörungen Um Störungen im Kanalnetz der Stadt Creußen beheben zu können, stehen unsere Fachleute zur Verfügung. Bei Störungen in der Abwasserentsorgung Tel. 0171 301 4304 Vergewissern Sie sich bitte vorher, ob der Fehler nicht in Ihrer Kundenanlage liegt. In solchen Fällen sind entsprechende Sanitärinstallationsunternehmen zuständig. Sitzung des Stadtrates Creußen Die nächste Stadtratssitzung findet am Montag, 22.01.2024 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Neuen Rathauses statt. Festsetzung der Grundsteuer Die Grundsteuer 2024 wird für alle Objekte, deren Bemessungsgrundlage sich seit der letzten Erteilung eines Grundsteuerbescheids durch die Stadt Creußen nicht geändert haben, mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) in der bisherigen Höhe festgesetzt. VG-Creußen

Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 5 Die Grundsteuer ist zu den im letzten Bescheid genannten Terminen fällig. Mit dem heutigen Tag treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie bei Erteilung eines schriftlichen Grundsteuerbescheids. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird ist der Widerspruch einzulegen bei der Verwaltungsgemeinschaft Creußen Bahnhofstr. 11 95473 Creußen 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird ist die Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth, Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth, Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth zu erheben. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung - Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E- Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! - Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. - Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig, sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt. - Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit dieses Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der angeforderten Abgabe nicht aufgehalten. - Bei einem erfolgreichen Widerspruch entstehen dem Widerspruchsführer keine Kosten; ist der Widerspruch erfolglos oder wird er zurückgenommen, hat derjenige, der den Widerspruch eingelegt hat, die Kosten des Widerspruchsverfahrens zu tragen. - Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid (Messbescheid und Zerlegungsbescheid) können nur durch Anfechtung des Grundlagenbescheides, nicht durch Anfechtung des Folgebescheides angegriffen werden (§ 351 Abs. 2 AO). Einwendungen, die sich gegen die Steuerpflicht überhaupt, gegen die Höhe des Messbetrages bzw. Zerlegungsanteils oder gegen einen Verspätungszuschlag richten, sind also beim zuständigen Finanzamt vorzutragen. Sollten sich der Einheitswert bzw. der Messbetrag oder die Eigentumsverhältnisse bei einzelnen Objekten für das Jahr 2024 noch ändern, werden entsprechende Änderungsbescheide erteilt. Für Auskünfte steht das Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen unter steueramt@vgem-creussen.bayern.de zur Verfügung. Creußen, den 11.12.2023 Gez. Martin Dannhäußer Erster Bürgermeister Abwasseranlage Stadt Creußen – OT Lindenhardt Einleitung von Fremdwasser und Hygieneartikeln in das Vakuumsystem In den letzten Tagen und Wochen wurde zum Teil extremer Fremdwasserzufluss über die Vakuumschächte auf Privatgrund ins Vakuumsystem Lindenhardt festgestellt. Auch in den Bereichen mit herkömmlichem Trennsystem wurden Fehleinleitungen ermittelt. Diese Bereiche von Lindenhardt werden mittels Pumpwerks ebenfalls dem Vakuumsystem zugeführt. Das neue System ist – wie bereits mehrfach ausführlich erläutert – ein reines Schmutzwassersystem. Regen-/ Drainagen- und Quellwasser dürfen nicht in das Vakuumsystem eingeleitet werden. Dies führt zu einer Überlastung des Systems, des jeweiligen Vakuumschachtes und ggf. zu Rückstau ins Gebäude. Durch die in den Vakuumschächten verbaute Schachtüberwachung kann genau festgestellt werden, von welchem Grundstück wieviel Fremdwasser eingeleitet wird. Eine Verrechnung der über die Vakuumschächte auf den Privatgrundstücken dem Vakuumsystem zugeführte Fremdwassermenge an die jeweiligen Grundstückseigentümer wird derzeit geprüft. Die Klärwärter der VG Creußen haben bereits verschiedene Grundstückseigentümer auf die Einleitung von Fremdwasser angesprochen – zum Teil bereits mehrfach. Wir bitten Sie daher nochmals das über Ihr Grundstück dem Vakuumsystem Lindenhardt zugeführte Fremdwasser umgehend abzustellen. Die Verwaltung weist auf die §§14 Abs. 1 und 18 Abs. 3 und 4 der Entwässerungsatzung ausdrücklich hin. Demnach hat der Grundstückseigentümer für die ordnungsgemäße Nutzung der gemeindlichen Anlage Sorge zu tragen und ist haftbar für Schäden und Nachteile (Mehraufwand), die der Gemeinde und damit allen Creußener Bürgern entstehen. Die Satzung kann jederzeit auf der Homepage der Stadt Creußen eingesehen werden. In anderen Stadtteilen Creußens, die ebenfalls mit einem Vakuumsystem entwässert werden, hat das System trotz der Starkregenereignisse einwandfrei funktioniert. Außerdem möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass Feuchttücher und Hygieneartikel (Binden, Tampons, Ohrstäbchen…) nicht in die Toilette gehören. Sie verstopfen die Vakuumschächte sowie Anlage/Pumpen und zersetzen sich in den meisten Fällen nicht. Creußen, 04.01.2024 Stadt Creußen Gemeinde Haag DIE SPRECHSTUNDEN DES BÜRGERMEISTERS sind montags von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr 15.01.2024 Bürgerhaus Unternschreez 22.01.2024 Evang. Gemeindehaus Haag Handy-Nr. Bürgermeister: 0170 2862170

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