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Creußen Journal - Ausgabe 16.06.2023

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Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 3 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VG-Creußen Verwaltungsgemeinschaft Creußen Publikumsverkehr Geschäftsstelle Creußen, Bahnhofstr. 11 Bitte beachten Sie unsere neuen Öffnungszeiten Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr 08:00 - 13:00 Uhr geschlossen 08:00 - 13:00 Uhr u. 14:00 - 17:30 Uhr 08:00 - 12:00 Uhr Keine Terminvereinbarung notwendig! Entstörungsdienst bei Störungen im Kanalnetz: Tel. 0171 3014304 Entstörungsdienst bei Störungen der Wasserversorgung: Tel. 0171 3014305 Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter: www.vg-creussen.de Abholung von Personalausweisen und Reisepässen Personalausweise die bis 16.05.2023 und Reisepässe, die bis 12.05.2023 beantragt worden sind, können abgeholt werden. Die E-Mail-Adressen lauten: • stadt@vgem-creussen.bayern.de • tourist-info@vgem-creussen.bayern.de • martin.dannhaeusser@vgem-creussen.bayern.de • info@vgem-creussen.bayern.de • kaemmerei@vgem-creussen.bayern.de • steueramt@vgem-creussen.bayern.de • ordnungsamt@vgem-creussen.bayern.de • bauamt@vgem-creussen.bayern.de Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter: www.vg-creussen.de Fundsachen Beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen wurde ein Rohrschneider abgegeben. Der Verlierer wird hiermit aufgefordert beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstr. 11, Bürgerbüro (Zimmer 11), Telefon 09270/989-13 vorzusprechen und seine Rechte wahrzunehmen. Reinigung der öffentlichen Straßen und Gehwege sowie Gefährdung durch überhängende Hecken und Sträucher Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich möchte darauf hinweisen, dass die Eigentümer von Grundstücken, die mit ihren Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentliche Straßen und Gehwege angrenzen verpflichtet sind, die gemeinsame Grenze des Grundstückes mit dem Straßengrundstück a) einmal im Monat – bei Bedarf öfter, ggf. unverzüglich – zu kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat, der über die Hausmülltonnen (Biomüll, Papiermüll, Restmüll) oder die Wertstoffcontainer entsorgt werden kann, zu entfernen und zu beseitigen, sowie von Gras und Unkraut aus Ritzen und Rissen zu befreien, b) in den Herbstmonaten (September bis November) bei Laubfall – sofern das Laub, insbesondere bei feuchter Witterung, als verkehrsgefährdend einzustufen ist (Rutsch- oder Stolpergefahr) – nach Bedarf, mindestens jedoch einmal wöchentlich, das Laub zu beseitigen. Die Reinigungsfläche umfasst den Gehweg sowie die Straßenrinnensteine. Soweit kein Gehweg vorhanden ist (außer an Bundes-/Staats- und Kreisstraßen), ist eine Fläche von 1m Breite von der Grundstücksgrenze aus gerechnet, zu reinigen. Insbesondere sind die mit Straßensplitt/Laub usw. verunreinigten Straßenrinnensteine zu kehren um ein Verstopfen der Straßen-Sinkkästen zu vermeiden. Die öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen und Gehwege) sind auch bei Verunreinigung durch Hundekot und Pferdeäpfel umgehend durch den Hunde- bzw. Pferdehalter zu reinigen. Wir bitten alle Hunde- und Pferdebesitzer sich an ihre Verantwortung und Rücksichtnahme gegenüber ihren Mitmenschen und der Umwelt zu erinnern und die Hinterlassenschaften ordnungsgemäß zu entsorgen. Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass zahlreiche Hecken, Sträucher und Äste in Gärten und Vorgärten sich an vielen Stellen über die Grundstücksgrenze hinaus bis in die Gehsteige und Straßen ausgebreitet haben. Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden dadurch zum Teil stark behindert. Bei Dornen und Sträuchern besteht erhebliche Verletzungsgefahr. Verkehrszeichen und –anlagen sowie Straßenlampen und Schilder mit Straßennahmen werden von überhängenden Ästen verdeckt. Nach dem Bayerischen Straße- und Wegegesetz ist jeder Bewuchs, der an öffentliche Verkehrsflächen angrenzt, bis zur privaten Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Über den Gehsteigen ist eine lichte Durchgangshöhe von 2,50 m und über der Fahrbahn eine solche von 4,50 m freizuhalten. Zur Vermeidung folgenschwerer Verkehrsgefährdungen an Kreuzungen und Einmündungen müssen für den fließenden Verkehr übersichtliche Straßenverhältnisse vorhanden sein. Die Grundstückseigentümer werden gebeten, die Straßen und Gehwege, soweit erforderlich, zu reinigen sowie die Bepflanzung an den Grenzen ihrer Grundstücke zu den öffentlichen Verkehrsflächen zu überprüfen und diese, soweit erforderlich, zurückzuschneiden. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung! Verwaltungsgemeinschaft Creußen, 31.05.2023 gez. Martin Dannhäußer Gemeinschaftsvorsitzender

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