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Creußen Journal Ausgabe 17.12.2021

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SEITE 4 SITZUNG DES STADTRATES CREUSSEN Stadt Creußen Die nächste Stadtratssitzung findet am Montag, 20.12.2021, 19:00 Uhr in der Mehrzweckhalle Creußen statt. GEMEINSAMER AUFRUF DER BÜRGERMEISTER SOWIE STADTRÄTINNEN UND STADTRÄTE ZUR CORONA-IMPFUNG Lassen Sie sich impfen, denn Impfen schützt Sie und Ihre Mitmenschen. Neben dem eigenen Schutz ist Impfen vor allem eine solidarische Handlung, wir schützen damit die schwachen, kranken und alten Menschen in unserer Gesellschaft. Je mehr Bürgerinnen und Bürger durch eine Impfung vor einer Infektion und einer Erkrankung mit dem Coronavirus geschützt sind, desto häufiger trifft das Virus auf Personen, die sich nicht mehr anstecken können – und umso schlechter kann es sich ausbreiten. Auch tragen Sie durch eine Impfung zur Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems bei, da Personen, die sich trotz Impfung noch anstecken, meist nur einen milden Krankheitsverlauf aufweisen. Deshalb heißt es jetzt: Zusammenhalten und impfen gehen! Martin Dannhäußer, 1. Bürgermeister Raimund Nols, 2. Bürgermeister Bernhard Ohlraun, 3. Bürgermeister Harald Busch Georg Freiberger Rainer Hauenstein Willibald König-Zeußel Werner Lautner Stefan Meyer Petra Preißinger Maximilian Raimund Toni Schmidt Elke Sendelbeck Claudia Stapelfeld Mario Tauber Oliver Theisinger Renate van de Gabel-Rüppel NEUVERMIETUNG EINER STÄDTISCHEN DACH- GESCHOSSWOHNUNGEN IN DER SUDETEN- LANDSTR. 10 IN CREUSSEN, VORAUSSICHTLICH AB 1. MÄRZ 2022 • Wohnfläche ca. 26 m² • 1 Zimmer, Küche, Bad, Flur, Kellernutzung, Gartennutzung Mietpreis: 5,90 € pro m² zzgl. Nebenkosten, Kaution 3 Monatsmieten Es wird darauf hingewiesen, dass für die Wohnungen eine Belegungsbindung nach Maßgabe der Nrn. 9 und 11 des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramms besteht. Die Wohnungen können deshalb nur an einkommensschwächere Haushalte vermietet werden. Für weitere Informationen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schriftliche Bewerbungen bis zum 31.01.2022 per E-Mail oder auf den Postweg an die Verwaltungsgemeinschaft Creußen Bahnhofstr. 11 95473 Creußen E-Mail: info@vgem-creussen.bayern.de Telefonische Auskünfte unter: 09270 989-66 UNSERE „WONNEPROPPEN“ Stadt Creußen Laurin Sabbarth Amelie Rieg Joris Mateo Weih Melina Zaccaria Aurelia Küffner Esaiah Allexsis König Wir danken der Sparkasse Bayreuth für die freundliche Unterstützung der Baby-Pakete STÖRUNGSDIENST BEI ENTSORGUNGSSTÖRUNGEN Um Störungen im Kanalnetz der Stadt Creußen beheben zu können, stehen unsere Fachleute zur Verfügung. Bei Störungen in der Abwasserentsorgung Tel. 0171 301 4304 Vergewissern Sie sich bitte vorher, ob der Fehler nicht in Ihrer Kundenanlage liegt. In solchen Fällen sind entsprechende Sanitärinstallationsunternehmen zuständig. KONZESSIONSVERTRAG ERDGAS Die Stadt Creußen macht hiermit öffentlich bekannt, dass mit der Bayernwerk Netz GmbH am 26.11./02.12.2021 ein neuer Konzessionsvertrag über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zur Versorgung mit Erdgas geschlossen wurde. Die Bayernwerk Netz GmbH war der einzige Bewerber und hat durch Angebot des bayerischen Musterkonzessionsvertrages die Anforderungen der Kommune erfüllt. BEKANNTMACHUNG Satzung der Stadt Creußen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt-Ost“; Verlängerung der Frist zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen „Innenstadt-Ost“ Das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzeptes (ISEK) der Stadt Creußen kommt zu dem Ergebnis, dass die städtebaulichen Missstände, mit denen 2005 die Festlegung des Sanierungsgebiets „Innenstadt-Ost“ begründet wurde, noch nicht vollständig behoben werden konnten. Der Stadtrat der Stadt Creußen hat deshalb gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen, die Laufzeit der rechtskräftigen Sanierungssatzung „Innenstadt - Ost“ über den 31. Dezember 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2027 zu verlängern. Bis zu o.g. Datum soll entschieden werden, ob die Sanierungssatzung gemäß § 162 BauGB in Teilen oder im Ganzen aufgehoben werden muss oder einzelne Grundstücke aus der Sanierung zu entlassen sind, weil die Sanierung abgeschlossen ist, sich als undurchführbar erweist oder die Sanierungsabsicht aus VG-Creußen

Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 5 anderen Gründen aufgegeben wird. Lageplan zur Sanierungssatzung „Innenstadt-Ost“ Absolute Priorität hat die Gesundheit unserer Besucher und unserer Mitarbeiter in der Verwaltung. Deshalb gilt es aufgrund der Corona-Krise folgende Hygienemaßnahmen zu beachten: - Das Tragen einer FFP2-Maske im Rathaus ist Pflicht. - Mund-Nasen-Schutz sind mitzubringen und zu tragen. - Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Ihre Hände bei Betreten und Verlassen des Rathauses an den dafür vorgesehen Spendern zu desinfizieren sind. - Ebenso gilt es, Abstand zu halten. In den Büros gilt Einzeleintritt! Wir möchten Sie bitten, den persönlichen Kontakt mit der Verwaltung, wenn möglich zu vermeiden, in dem Sie die Planungsunterlagen im Internet einsehen, Einwendungen schriftlich an uns richten und fachliche Nachfragen telefonisch oder per E-Mail an uns senden. Creußen, den 09.12.2021 gez. Dannhäußer 1. Bürgermeister BEKANNTMACHUNG Satzung der Stadt Creußen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt Creußen“; Verlängerung der Frist zur Durchführung der Altstadtsanierung Creußen Das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzeptes (ISEK) der Stadt Creußen kommt zu dem Ergebnis, dass die städtebaulichen Missstände, mit denen 1989 die Festlegung des Sanierungsgebiets „Altstadt Creußen“ begründet wurde, noch nicht vollständig behoben werden konnten. Der Beschluss vom 15. November 2021 wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die rechtskräftige Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Innenstadt-Ost“ in der Fassung vom 11.03.2005 und die Begründung zur Verlängerung der Durchführungsfrist der Sanierungsmaßnahmen können im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Creußen (Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, Bauamt) während der allgemeinen Dienstzeiten (s.u.) Allgemeine Dienstzeiten: Montag bis Mittwoch: 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und auf der Homepage der Stadt Creußen, https://www.stadtcreussen.de/ , eingesehen werden. Hinweis zum Zutritt ins Rathaus aufgrund der Corona-Pandemie Das Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Creußen ist seit dem 22.11.2021 geschlossen. Für eine persönliche Vorsprache im Rathaus ist zwingend ein Termin erforderlich. Hierzu bitten wir Sie zu beachten, dass alle Termine weiterhin nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (09270/989-0) oder digital per E-Mail unter der Adresse bauamt@vgem-creussen.bayern. de vergeben werden. Eine persönliche Vorsprache kann zudem nur dann erfolgen, wenn keine Krankheitssymptome vorhanden sind, die auf eine Corona-Erkrankung hindeuten (Husten, Schnupfen, Fieber, Störung des Geruchs-/Geschmackssinns etc.). Zur eigenen Sicherheit und der Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Creußen wird empfohlen, vor einer Terminwahrnehmung die Testung mittels Covid-19-Schnelltest vorzunehmen. Die Rathaustür wird darüber hinaus weiterhin versperrt bleiben. Wenn Sie zu ihrem vorab vereinbarten Termin erscheinen, läuten Sie bitte an der Eingangstür. Sie werden daraufhin an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter verwiesen, der Ihr Anliegen sodann bearbeitet. Lageplan zur Sanierungssatzung „Altstadt Creußen“ Der Stadtrat der Stadt Creußen hat deshalb gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen, die Laufzeit der rechtskräftigen Sanierungssatzung „Altstadt Creußen“ über den 31. Dezember 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2027 zu verlängern.

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