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Creußen Journal - Ausgabe 22.04.2022

IHRE FAMILIENANZEIGEN im

IHRE FAMILIENANZEIGEN im Creußen JOURNAL Ihre Anzeigen für jeden familiären Anlass. KONFIRMATION KOMMUNION oder Geburtstag HOCHZEIT oder Taufe TRAUER VG-Creußen Ihre Ansprechpartnerin: Stefanie Hoffmann Tel.: 0921/1627280-10 E-Mail: s.hoffmann@btsz.de

Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 3 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VG-Creußen Verwaltungsgemeinschaft Creußen Fundsachen Beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen wurde eine Kette abgegeben. Publikumsverkehr Geschäftsstelle Creußen, Bahnhofstr. 11 Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Montag bis Mittwoch durchgehend 08.00 bis 14.00 Uhr Donnerstag durchgehend 08.00 bis 18.00 Uhr Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Verwaltungsgebäude Bahnhofstr. 11, 95473 Creußen Tel. 09270/989-0, Fax 09270/989-77 Gemeinschaftsvorsitzender: Martin Dannhäußer, 1. Bürgermeister der Stadt Creußen Geschäftsstellenleiter: Klaus Baumgärtner Die E-Mail-Adressen lauten: • stadt@vgem-creussen.bayern.de • tourist-info@vgem-creussen.bayern.de • martin.dannhaeusser@vgem-creussen.bayern.de • info@vgem-creussen.bayern.de • kaemmerei@vgem-creussen.bayern.de • steueramt@vgem-creussen.bayern.de • ordnungsamt@vgem-creussen.bayern.de • bauamt@vgem-creussen.bayern.de Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter: www.vg-creussen.de Der Verlierer wird hiermit aufgefordert beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstr. 11, Bürgerbüro (Zimmer 11), Telefon 09270/989-13 vorzusprechen und seine Rechte wahrzunehmen. Stadt Creußen Störungsdienst bei Entsorgungsstörungen Um Störungen im Kanalnetz der Stadt Creußen beheben zu können, stehen unsere Fachleute zur Verfügung. Bei Störungen in der Abwasserentsorgung Tel. 0171 301 4304 Vergewissern Sie sich bitte vorher, ob der Fehler nicht in Ihrer Kundenanlage liegt. In solchen Fällen sind entsprechende Sanitärinstallationsunternehmen zuständig. Information zur Maskenpflicht ab 04.04.2022 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, zu Ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Creußen behalten wir angesichts der aktuell hohen Infektionszahlen mit dem Coronavirus die FFP2-Maskenpflicht für alle Besucherinnen und Besucher im Rathaus bei. Wir stützen uns dabei auf das Hausrecht sowie auf arbeitsschutzrechtliche Vorschriften. Sobald sich an dieser Regelung etwas ändert, werden wir selbstverständlich im VG-Creußen-Journal und auf unseren Webseiten informieren. Die Regelung gilt zunächst bis zum 08.05.2022. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Gez. Martin Dannhäußer Gemeinschaftsvorsitzender ABHOLUNG VON PERSONALAUSWEISEN UND REISEPÄSSEN Personalausweise, die bis 01.04.2022 und Reisepässe, die bis zum 11.03.2022 beantragt worden sind, können abgeholt werden. ÖFFNUNGSZEITEN DES RECYCLINGHOFES ZUR ABGABE VON GRÜNGUT Mittwoch Samstag von 17.00 bis 18.00 Uhr von 10.00 bis 12.00 Uhr BEKANNTMACHUNG Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „HOHENROTH“ in Gottsfeld; 1. Bekanntmachung Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans; 2. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat der Stadt Creußen hat in öffentlicher Sitzung am 14.03.2022 beschlossen, den rechtskräftigen Bebauungsplan „HOHENROTH“ mit dessen Änderungen aufzuheben. Ziel der Aufhebung ist, die Nachnutzung und die Nachverdichtung im Innenbereich zu ermöglichen. Der Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans „HOHEN- ROTH“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Erarbeitung der Aufhebungssatzung wurde Herr Andreas König, Kirmsees 36, 95466 Kirchenpingarten, beauftragt.

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