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Creußen Journal - Ausgabe 22.04.2022

SEITE 4 Der räumliche

SEITE 4 Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 95/1, 96, 96/1, 97, 97/1, 97/2, 98, 103 Teilfläche, 109, 110, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120 Teilfläche, 125 Teilfläche und 125/1 Teilfläche, Gemarkung Gottsfeld. Planungsgebiet und Lage des räumlichen Geltungsbereiches ohne Maßstab. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB zu der Aufhebungssatzung wird durchgeführt. Der Vorentwurf der Aufhebungssatzung der Fassung vom 17.04.2022 liegt einschließlich der Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom Montag, dem 25. April 2022 bis einschließlich Freitag, dem 27. Mai 2022 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Creußen (Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, Flur Erdgeschoss) während der allgemeinen Dienstzeiten (s.u.) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Allgemeine Dienstzeiten: Montag bis Mittwoch: 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Fragen zu den ausgelegten Unterlagen können telefonisch unter Tel. 09270/989-60 oder per E-Mail bauamt@vgemcreussen.bayern.de geklärt werden. Wünschen Sie dennoch eine Einsichtnahme in die Papier-Unterlagen vor Ort oder eine persönliche Klärung Ihrer Fragen, dann bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Creußen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Die Planunterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt Creußen, https://www.stadt-creussen.de/, aufgerufen, ausgedruckt oder heruntergeladen werden. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Hinweis zum Datenschutz Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt (siehe gesonderte Mustervorlage). Hinweis zum Zutritt ins Rathaus aufgrund der Corona- Pandemie Das Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Creußen ist seit Montag, 14. März 2022, wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine persönliche Vorsprache kann nur dann erfolgen, wenn keine Symptome vorhanden sind, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten können, wie z. B. Atemwegssymptome jeglicher Schwere, unspezifische Allgemeinsymptome und Geruchs- oder Geschmacksstörungen. Beim Betreten des Gebäudes ist zwingend eine FFP2-Maske zu tragen und die Hände müssen an den vorgesehenen Spendern desinfiziert werden. Unter Berücksichtigung der allgemeinen Infektions- und Hygienevorschriften ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. In den Büros gilt Einzeleintritt. Zu Ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit der Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Creußen bitten wir eindringlich um Einhaltung und Beachtung der Infektions- und Hygienevorschriften. Creußen, den 22.04.2022 gez. Dannhäußer 1. Bürgermeister VG-Creußen

Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 5 Wahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG -, Art. 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG -) BEKANNTMACHUNG UND LADUNG Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Emtmannsberg gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen. Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken statt am: Dienstag, 17.05.2022 um 19:30 Uhr Ort: Gemeinschaftshaus Birk, Birk 36, 95517 Emtmannsberg Die aktuellen Bestimmungen zur Corona-Pandemie sind zu beachten! Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden. Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben in der Versammlung eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist. Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten. Bamberg, 31.03.2022 gez. Claudia Stich Baudirektorin Tagesordnung 1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und des Wahlverfahrens 2. Wahl ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter 3. Information zum Stand der Dorferneuerung 4. Allgemeine Aussprache Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Wahl des Vorstandes beteiligen. Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 6 festgesetzt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 12 Personen wählen. Sie werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig. Um eine angemessene Vertretung der einzelnen Ortschaften sicherzustellen, wurde durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken für die gruppenmäßige Zusammensetzung des Vorstandes bestimmt, dass im Verfahren je 3 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter für die Ortschaften Emtmannsberg und Schamelsberg, je 1 Vorstandsmitglied und Stellvertreter für die Ortschaften Hauendorf, Troschenreuth und Wiedent, je 1 Vorstandsmitglied und Stellvertreter für die Ortschaften Oberölschnitz und Unterölschnitz, je 1 Vorstandsmitglied und Stellvertreter für die Ortschaften Birk und Eichschlag zu wählen sind. Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gemeinschaftliche Eigentümer sind nur stimmberechtigt, wenn von allen abwesenden Miteigentümern eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Wenn Ehepartner gemeinschaftliches Eigentum haben, brauchen diese ebenfalls eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Ehepartners. Gemeinde Prebitz SPRECHSTUNDEN DES BÜRGERMEISTERS im Gemeindezentrum Bieberswöhr Im Hinblick auf die Corona-Pandemie wird unter Rücksichtnahme auf die Bevölkerung zunächst auch weiterhin auf die Abhaltung der Bürgermeistersprechstunden verzichtet. Wir bitten hierfür um Verständnis. In dringenden Angelegenheiten ist Bürgermeister Hans Freiberger aber selbstverständlich gerne für Sie telefonisch unter der Handy-Nr. 0171 1274977 zu erreichen. Vieles kann bereits am Telefon geklärt werden, gegebenenfalls ist aber auch eine Terminvereinbarung für ein persönliches Gespräch möglich. Tel. Kanzlei: 09205 988610 Homepage: www.gemeinde-prebitz.de ÖFFNUNGSZEITEN DES RECYCLINGHOFES ZUR ABGABE VON GRÜNGUT Mittwoch Samstag Gemeinde Haag DIE SPRECHSTUNDEN DES BÜRGERMEISTERS Im Hinblick auf die stetig steigenden Coronazahlen und der dadurch zunehmenden Infektionsgefahr verzichtet die Gemeinde Haag auf die Abhaltung der Bürgermeistersprechstunden. Wir bitten um Verständnis für diese Regelung. Internet-Adresse: Email: http://www.haag-oberfranken.de info@haag-oberfranken.de von 17.00 bis 19.00 Uhr von 09.00 bis 11.00 Uhr

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