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Creussen Journal - Ausgabe 23.02.2024

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Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 3 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VG-Creußen Verwaltungsgemeinschaft Creußen Störungsmeldung für Straßenbeleuchtung Ihnen ist eine defekte Straßenbeleuchtung im VG-Gebiet aufgefallen? Dann bitten wir um entsprechende Meldung unter Tel. 09270 989-0 oder per E-Mail unter info@ vgem-creussen.bayern.de Publikumsverkehr Geschäftsstelle Creußen, Bahnhofstr. 11 Bitte beachten Sie unsere neuen Öffnungszeiten Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr 08:00 - 13:00 Uhr geschlossen 08:00 - 13:00 Uhr u. 14:00 - 17:30 Uhr 08:00 - 12:00 Uhr Keine Terminvereinbarung notwendig! Entstörungsdienst bei Störungen im Kanalnetz: Tel. 0171 3014304 Entstörungsdienst bei Störungen der Wasserversorgung: Tel. 0171 3014305 Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter: www.vg-creussen.de Adresse: Verwaltungsgebäude, Bahnhofstr. 11, 95473 Creußen Tel. 09270 989-0, Fax 09270 989-77 Gemeinschaftsvorsitzender: Martin Dannhäußer, 1. Bürgermeister der Stadt Creußen Geschäftsstellenleiter: Klaus Baumgärtner Die E-Mail-Adressen lauten: • stadt@vgem-creussen.bayern.de • tourist-info@vgem-creussen.bayern.de • martin.dannhaeusser@vgem-creussen.bayern.de • info@vgem-creussen.bayern.de • kaemmerei@vgem-creussen.bayern.de • steueramt@vgem-creussen.bayern.de • ordnungsamt@vgem-creussen.bayern.de • bauamt@vgem-creussen.bayern.de Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter: www.vg-creussen.de Abholung von Personalausweisen und Reisepässen Personalausweise, die bis zum 02.02.2024 und Reisepässe, die bis zum 26.01.2024 beantragt worden sind, können abgeholt werden. Fundsache Beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen wurden ein Handy und ein Schlüssel abgegeben. Die Verlierer werden hiermit aufgefordert beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstr. 11, Bürgerbüro (Zimmer 11), Telefon 09270/989-14 vorzusprechen und ihre Rechte wahrzunehmen. Bei der Mitteilung bitten wir um folgende Angaben: • Welche Nummer hat die Lampe (wichtig!)? • Wo befindet sich die Straßenlampe (Ort, Straße)? • Was ist defekt (Leuchte ausgefallen, flackert, Glas defekt, Mast beschädigt, Sonstiges)? Sie können zur schnelleren Störungsbeseitigung beitragen, wenn Sie die Brennstellennummer (befindet sich etwa in Augenhöhe auf dem Lampenmast) bei der Meldung mit angeben, da den Monteuren lediglich ein Plan vorliegt, auf dem ausschließlich die Brennstellennummern in den einzelnen Straßenzügen aufgeführt sind. Flurneuordnung Emtmannsberg-Schamelsberg Gemeinde Emtmannsberg, Markt Weidenberg, Landkreis Bayreuth Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG -, Art. 4 Abs. 3 Satz 1, 2 und 5 Abs. 4 Satz 1 des Geset¬zes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG -) Bekanntmachung und Ladung Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Emtmannsberg- Schamelsberg gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen. Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken statt am: Dienstag, 26.03.2024, um 19:30 Uhr, Ort: Bürgersaal Schloss Emtmannsberg, Schlosshof 10, 95517 Emtmannsberg. Tagesordnung 1. Information zum Stand des Verfahrens 2. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und des Wahlverfahrens 3. Neuwahl ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter 4. Allgemeine Aussprache Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Neuwahl des Vorstandes beteiligen. Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 6 festgesetzt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 12 Personen wählen. Sie werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig. Um eine angemessene Vertretung der einzelnen Ortsfluren sicherzustellen, wurde durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken für die gruppenmäßige Zusammensetzung des Vorstandes bestimmt, dass im Verfahren

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