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Creußen Journal Ausgabe__25082023

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SEITE 4 Dienstleister/in

SEITE 4 Dienstleister/in für den Winterdienst Die Stadt Creußen sucht für Winterdienst ab Saison 2023/2024 eine/n Dienstleister/in für den Winterdienst Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Ihr Einsatzgebiet umfasst: Winterdienstarbeiten mit dem eigenen Fahrzeug im Ortsteil Lindenhardt und Umgebung. Sollte sich ein Dienstleister/in aus einem anderen Bereich finden, könnte der Winterdienst angepasst werden. Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte bis spätestens zum 15.09.2023 an die Stadt Creußen, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen oder per E-Mail an matthias.bauer@vgem-creussen.bayern.de Für Rückfragen steht Ihnen Herr Matthias Bauer, Bauhofkoordinator der Vgem. Creußen unter der Tel.-Nr. 09270/989-64 oder 0176/45646496 zur Verfügung. Stadt Creußen Creußen, den 10.08.2023 gez. Martin Dannhäußer Erster Bürgermeister Die Stadt Creußen vermietet eine 2-Zimmer Wohnung im Erdgeschoss Anschrift: Schlesienstr. 2, 95473 Creußen Informationen: Größe: ca. 43 m² Aufteilung: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Wohnküche, Barrierefreies Bad mit Fenster, Flur, Kellerraum Kaltmiete: 263,16 € Nebenkosten: 100,00 € Gesamtmiete: 363,16 € Mietkaution: 3 Monatsmieten Allgemeines: Wohnungstyp: Heizungsart: Energieträger: Stellplätze: Gartennutzung: Etagenwohnung Zentralheizung Erdgas Vor dem Haus vorhanden Gemeinschaftlich Die Wohnung ist ab 1. Oktober bezugsfertig. Bewerbungen sind schriftlich bis spätestens 23.09.2023 an die Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstr. 11, 95473 Creußen oder per E-Mail an: info@vgem-creussen.bayern.de zu richten. Auskünfte erteilt das Bauamt, Tel.: 09270 989-66 Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Sondergebiet Nahversorgungszentrum Kapellenberg“ mit integrierter Grünordnung in Creußen Die Stadt Creußen hat mit Beschluss des Stadtrates vom 24.07.2023 den Bebauungsplan „Sondergebiet Nahversorgungszentrum Kapellenberg“ mit integrierter Grünordnung als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Sondergebiet Nahversorgungszentrum Kapellenberg“ mit integrierter Grünordnung in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bauverwaltung, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und 4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Creußen geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Creußen, den 25.08.2023 gez. Dannhäußer 1. Bürgermeister VG-Creußen

Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 5 Bekanntmachung der Genehmigung Bekanntmachung der Genehmigung der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Creußen für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sondergebiet Nahversorgungszentrum Kapellenberg“ in Creußen Die 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Creußen in der Fassung vom 17.04.2023 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Sondergebiet Nahversorgungszentrum Kapellenberg“ in Creußen ist gemäß § 6 Abs. 4 Satz 4 BauGB durch die Genehmigungsfiktion genehmigt. Die Genehmigungsfiktion wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Creußen wirksam. Jedermann kann die 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Creußen und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der 13. Änderung des Flächennutzungsplans berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bauverwaltung, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, während den allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine Verletzung nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 13. Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Creußen geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Creußen, den 25.08.2023 Gez. Dannhäußer, 1. Bürgermeister Einleitung der Umlegung „Kapellenberg” Gemarkung Creußen, Stadt Creußen Bekanntmachung des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth vom 11. August 2023 Gemäß § 50 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), in der jeweils geltenden Fassung, wird der vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth, Wittelsbacherring 15, 95444 Bayreuth, am 10. August 2023 gefasste Umlegungsbeschluss wie folgt bekannt gemacht: Umlegungsbeschluss Aufgrund der Anordnung der Umlegung durch Beschluss des Stadtrat Creußen vom 6. Dezember 2021 und der Übertragung der Befugnis zur Durchführung der Umlegung der Stadt Creußen auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth vom 19. April 2022 wird nach Anhörung der Eigentümer gemäß § 47 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGB/. I S. 3634), in der jeweils geltenden Fassung, für das Gebiet des Bebauungsplans „Kapellenberg” die Umlegung eingeleitet. Die Umlegung führt die Bezeichnung „Kapellenberg”. Im Umlegungsgebiet liegen - die Flurstücke 1216, 1217, 1220, 1220/2, 1221, 1224, 1226/2, 1234, 1235, 1236, 1237, 1239, 1272/1, 1276/9, 1342, 1348, 1349, 1350 der Gemarkung Creußen ganz, - die Flurstücke 1218, 1219, 1222, 1223, 1226/3, 1228, 1229, 1230, 1231, 1232, 1233, 1276 der Gemarkung Creußen teilweise. Das Umlegungsgebiet wird begrenzt: Im Norden durch einen Waldrand, im Osten durch die Bahnlinie Schnabelwaid - Bayreuth und dem Baugebiet Kappel, im Süden durch die Staatsstraße 2120 und im Westen durch einen Waldrand und die Bundesstraße 2. Die genaue Abgrenzung des Gebietes ist in der anliegenden Übersichtskarte dargestellt. Die Übersichtskarte ist Bestandteil des Umlegungsbeschlusses. Das Umlegungsverfahren ist einzuleiten, damit im Rahmen der Bodenordnung nach §§ 45 ff BauGB nach Lage, Form und Größe für die bauliche und sonstige Nutzung des Umlegungsgebietes zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Der bisherige Grundstückszuschnitt und die mangelnde Erschließung lassen eine derartige Nutzung nicht zu. Bayreuth, 10. August 2023 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth Gez. lnes Weyhmann, Vermessungsdirektorin Zum Umlegungsbeschluss wird folgendes ausgeführt: Einsichtnahme in die Übersichtskarte: Die Übersichtskarte zum Umlegungsbeschluss liegt in der Zeit vom 1. September 2023 bis 30. September 2023 im Rathaus Creußen (Bauverwaltung), Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen während der Dienststunden öffentlich aus. Beteiligte: Nach § 48 BauGB sind in dem Umlegungsverfahren Beteiligte: 1. Die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke bzw. Flurstücke. 2. Die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten Rechtes an einem im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht. 3. Die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rechts, das zum Erwerb, Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grundstücks beschränkt. 4. Die Stadt Creußen. 5. Die Bedarfsträger (unter den Voraussetzungen des § 55 Abs. 5 BauGB). · 6. Die Erschließungsträger (unter den Voraussetzungen des § 55 Abs. 5 BauGB).

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