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Creußen Journal Ausgabe__25082023

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SEITE 6 Die unter Nummer

SEITE 6 Die unter Nummer 3 bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt Beteiligte, an dem die Anmeldung ihres Rechts dem Amt für Digitalisierung,· Breitband und Vermessung Bayreuth zugeht. Wechselt die Person eines Beteiligten während des Umlegungsverfahrens, so tritt sein Rechtsnachfolger nach § 49 BauGB in dieses Verfahren in dem Zustand ein, in dem es sich im Zeitpunkt des Übergangs des Rechtes befindet. Aufforderung: Es wird aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigen, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth, Wittelsbacherring 15, 95444 Bayreuth, anzumelden (§ 50 Abs. 2 BauGB). Hinweise: Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nach Ablauf einer vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth gesetzten Frist glaubhaft gemacht, so muss ein Berechtigter die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen, wenn das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth das bestimmt (§ 50 Abs. 3 BauGB). Der Inhaber eines Rechts, das aus dem Grundbuch nicht ersichtlich ist, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigt, muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntmachung des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 50 Abs. 4 BauGB). Verfügungs- und Veränderungssperre: Nach § 51 BauGB dürfen von der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth: 1.ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem an deren ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteiles eingeräumt wird, oder Baulasten neu begründet, geändert oder aufge hoben werden; 2. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertsteigernde, sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden; 3. nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige; aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden; 4. genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. Vorkaufsrecht: Im Umlegungsgebiet steht der Stadt Creußen nach § 24 BauGB beim Kauf von Grundstücken ein Vorkaufsrecht zu. Betretungsrecht: Eigenturner und Besitzer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke haben nach § 209 Abs. 1 BauGB zu dulden, dass Beauftragte der zuständigen Behörden zur Vorberei tung der von ihnen zu treffenden Maßnahmen Grundstücke betreten und Vermessungen oder ähnliche Arbeiten ausführen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen den Umlegungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth, Wittelsbacherring 15, 95444 Bayreuth schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen 1 Form einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, kann Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden. Der Antrag ist beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth, Wittelsbacherring 15, 95444 Bayreuth schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen 1 Form einzureichen. Über den Antrag entscheidet das Landgericht Bayreuth, Kammer für Baulandsachen, Wittelsbacherring 22, 95444 Bayreuth. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs gestellt werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falls eine kürzere Frist geboten ist. Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten wird, und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrags dienen. 1 Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz des Landesamtes f. Digitalisierung, Breitband und Vermessung und der Ämter f. Digitalisierung, Breitband und Vermessung (www.vermessung.bayern.de/rechtsbehelf.html bzw. der Bayerischen Justiz (www.justiz.bayern.de). Gemeinde Haag DIE SPRECHSTUNDEN DES BÜRGERMEISTERS sind montags von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr 28.08.2023 - Bürgerhaus Unternschreez 04.09.2023 Evang. Gemeindehaus Haag Handy-Nr. Bürgermeister: 0170 2862170 Öffnungszeiten des Recyclinghofes der Gemeinde Haag zur Abgabe von Grüngut Mittwoch Samstag von 17.00 - 19.00 Uhr von 09.00 - 11.00 Uhr Abfuhrpläne (Biotonne, Gelbe Tonne, Restmüll und Altpapier), Restmüllsäcke, Hundekotbeutel sowie Fahrpläne der Buslinie Haag – Bayreuth können in den Amtsstunden mitgenommen werden. Die Abfuhrpläne können außerdem auch im Internet unter www.landkreis-bayreuth.de (Rubrik: Umwelt/Gesundheit – Abfall – Abfallwirtschaft – Abfuhrkalender) oder unter www.haag-oberfranken.de (Rubrik: In Haag Leben – Ver- und Entsorgung – Abfall und Wertstoffe) abgerufen werden. Anträge auf Nutzung des Bürgerhauses in Unternschreez sind in den Amtsstunden, im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft oder unter www.haag-oberfranken.de (Rubrik: Haag erleben – Was ist los in Haag – Bürgerhaus Unternschreez) erhältlich. VG-Creußen

Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 7 Gemeinde Prebitz SPRECHSTUNDEN DES BÜRGERMEISTERS im Gemeindezentrum Bieberswöhr Mittwoch von 18.00 – 20.00 Uhr Weitere Gesprächstermine sind nach Vereinbarung mit dem Bürgermeister möglich. Tel.-Nr. Kanzlei: 09205 988610 Handy-Nr. Bürgermeister: 0171 1274977 Homepage: www.gemeinde-prebitz.de Seniorenarbeit der Gemeinde Prebitz Böhmische Bäder und der Auerhahn Herzliche Einladung zur Tagesfahrt mit dem Bus am Samstag, 16.9.2023 nach Bad Königswart, Glatzen und Marienbad. Interessenten erhalten die Reisebeschreibung von: Renate Galuba, Seniorenbeauftragte Prebitz Tel.: 09270 9193366 (beste Zeit 18.00 - 19.00 Uhr) Mail: renate.galuba@hotmail.de HAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Prebitz (Landkreis Bayreuth) für das Haushaltsjahr 2023 Auf Grund des Art. 63ff. der Bayerischen Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Prebitz folgende Haushaltssatzung: § 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.935.642 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 884.370 Euro ab. Hans Wittmann gestorben am 16.07.2023 Herzlichen Dank Allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten, die mit uns Abschied nahmen und ihre Anteilnahme auf vielfältige und liebevolle Weise zum Ausdruck brachten. Im Namen aller Angehörigen Johanna Wittmann Creußen, Juli 2023 MIT 29 KINDERN EINE WOCHE AUF SCHATZSUCHE § 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. § 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v. H. b) für die Grundstücke (B) 350 v. H. 2. Gewerbesteuer 380 v. H. § 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 322.600 Euro festgesetzt. § 6 Die in Deckungsringen zusammengefassten Haushaltsstellen sind jeweils gegenseitig deckungsfähig. § 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Prebitz, 17.08.2023 gez. Hans Freiberger, Erster Bürgermeister ENDE DES AMTLICHEN TEILS „Komm, wir suchen einen Schatz!“, hieß es vom 31. Juli bis 4. August 2023 bei „Ferien ohne Koffer“, dem Ferienprogramm der Christus-Gemeinde Creußen. Dabei hatte die Gemeinde täglich von 8.00 bis 17.00 Uhr 29 Vor- und Grundschulkinder zu Gast, die sich gemeinsam mit der Figur Elmar Goldzahn auf Schatzsuche begaben. Schätze gab es jede Menge zu entdecken: Freunde, eigene Gaben und Fähigkeiten, selbst gestaltete Kunstwerke, die Bibel und nicht zuletzt Jesus, den größten Schatz des Lebens. Bei actionreichen Spielen, gemeinsamen Liedern, kreativen Workshops, Gelände- und Stadtspielen, einer Führung durch die Creußener Keller, aber auch leckeren gemeinsamen Mahlzeiten erlebten die Kinder eine abwechslungsreiche Woche, die sie im Gottesdienst und beim anschließenden Mittagessen am Sonntag zusammen mit Eltern und Verwandten noch einmal fröhlich feierten. Das Angebot wurde ermöglicht durch den ehrenamtlichen Einsatz von mehr als 20 Helferinnen und Helfern.

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