Aufrufe
vor 4 Monaten

Creußen Journal Ausgabe 26.01.2024

Eisen & Stahl Bad &

Eisen & Stahl Bad & Heizung Bedachung & Eisenwaren Garagentore & Haustüren Wir suchen: (m/w/d) Übertarifliche Lohnzahlung garantiert! Eisen Bauer Tradition & Qualität seit 1892 LKW-Fahrer im Nahverkehr Bewirb dich jetzt bei EisenBauer in Bayreuth und werde Teil unseres Teams. Wir freuen uns auf deine Bewerbung! bewerbung@eisen-bauer.de Eisen & Sanitär, M. Bauer GmbH Ritter-von-Eitzenberger-Straße 20 | 95448 Bayreuth 0921 - 79 72 0 www.eisen-bauer.de VG-Creußen Immer etwas neues! JETZT KOSTENLOS ANMELDEN! oder direkt unter: www.creussen-journal.de

Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 3 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VG-Creußen Verwaltungsgemeinschaft Creußen Publikumsverkehr Geschäftsstelle Creußen, Bahnhofstr. 11 Bitte beachten Sie unsere neuen Öffnungszeiten Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr 08:00 - 13:00 Uhr geschlossen 08:00 - 13:00 Uhr u. 14:00 - 17:30 Uhr 08:00 - 12:00 Uhr Keine Terminvereinbarung notwendig! Entstörungsdienst bei Störungen im Kanalnetz: Tel. 0171 3014304 Entstörungsdienst bei Störungen der Wasserversorgung: Tel. 0171 3014305 Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter: www.vg-creussen.de Adresse: Verwaltungsgebäude, Bahnhofstr. 11, 95473 Creußen Tel. 09270 989-0, Fax 09270 989-77 Gemeinschaftsvorsitzender: Martin Dannhäußer, 1. Bürgermeister der Stadt Creußen Geschäftsstellenleiter: Klaus Baumgärtner Die E-Mail-Adressen lauten: • stadt@vgem-creussen.bayern.de • tourist-info@vgem-creussen.bayern.de • martin.dannhaeusser@vgem-creussen.bayern.de • info@vgem-creussen.bayern.de • kaemmerei@vgem-creussen.bayern.de • steueramt@vgem-creussen.bayern.de • ordnungsamt@vgem-creussen.bayern.de • bauamt@vgem-creussen.bayern.de Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter: www.vg-creussen.de Abholung von Personalausweisen und Reisepässen Personalausweise, die bis zum 05.01.2024 und Reisepässe, die bis zum 22.12.2023 beantragt worden sind, können abgeholt werden. Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Die Meldebehörden sind verpflichtet, persönliche Daten aller Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauffolgenden Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zu übermitteln. Übermittelt werden der Familienname, der Vorname und die aktuelle Anschrift, Grundlage für diese Datenübermittlung ist § 36 Bundesmeldegesetz in Verbindung mit § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes. Die von der Datenweitergabe betroffenen Personen können dieser Datenübermittlung schriftlich oder persönlich (nicht telefonisch) widersprechen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Zuständig ist das Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bahnhofstr. 11, 95473 Creußen, Tel. 09270/989-13. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 1 BMG an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene zu widersprechen. Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, Bürgerbüro, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf. Verwaltungsgemeinschaft Creußen Creußen, den 17.01.2024 Förderung für Sportvereine (Sportförderrichtlinie) Sportvereine, die eingetragene Vereine i. S. d. § 21 BGB sind, können, soweit sie im Jahre 2024 Übungsstunden unter der Leitung anerkannter Übungsleiter abhalten, gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien) vom 5. Dezember 2022 (BayMBI 2022 Nr. 714) entsprechende Zuschüsse erhalten. Der Antrag muss bis spätestens 1. März 2024 seitens der Vereine beim Landratsamt Bayreuth eingegangen sein. Die Antragsunterlagen, sowie die Richtlinie können auf der Homepage des Landratsamtes Bayreuth unter: www.landkreis-bayreuth.de/vereinspauschale eingesehen und heruntergeladen werden. Auf der genannten Internetseite stehen Ihnen auch die Ansprechpartner vom Landratsamt Bayreuth zur Verfügung. Kämmerei VG Creußen

Bayreuther Sonntagszeitung

Bayreuth aktuell

Creußen Journal

Eckersdorf Mitteilungsblatt

Bindlacher Nachrichten

© 2020 |Impressum|Datenschutz| made with ♥ by Yumpu.com