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Eckersdorf Amts- und Mitteilungsblatt Februar 2024

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AMTS- U.

AMTS- U. MITTEILUNGSBLATT ECKERSD RF HINWEISE AN HUNDEHALTER Anmeldung des Hundes, Anleinpflicht und Hundekot Wir weisen unsere Bürger – ins besondere die Hundehalter – einmal wieder auf Folgendes hin: Anmeldung des Hundes Gemäß § 1 der Hundesteuersatzung müssen Bürger, die einen über vier Monate alten Hund innerhalb der Gemeinde halten, diesen bei uns unverzüglich anmelden. Bei meh-reren Hunden ist jeder Hund anzumelden! Im Sinne der Gleichmäßigkeit bei der Besteuerung unserer Gemeindebürger werten wir Nichtanmeldungen als Steuerhinterziehung! Halten Sie also einen Hund und haben diesen noch nicht angemeldet, holen Sie dies bitte – in Ihrem eigenen Interesse – unverzüglich nach. Bei der Anmeldung ist es besonders wichtig, die Rasse des Hundes anzugeben. Die Angabe „Mischling“ ist nicht ausreichend! Es müssen alle Rassen mitgeteilt werden. Denn die Gemeinde muss prüfen, ob eine der Rassen eines Mischlingshundes evtl. der Gruppe der Kampfhunde zugeordnet wird. Dann ist seitens der Gemeinde ein entsprechendes Verfahren einzuleiten. Anleinpflicht Immer wieder haben wir auf die Verordnung der Gemeinde über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (Hundehaltungsverordnung) hingewiesen, wonach große Hunde und Kampfhunde innerhalb der Ortschaften ständig an der Leine geführt werden müssen. Leider kommt es immer häufiger vor, dass wir auch Beschwerden über kleine Hunde erhalten, die frei in den Ortschaften umherlaufen. Nach der Verordnung sind Hundehalter nicht verpflichtet, kleine Hunde (Schulterhöhe weniger als 50 cm) anzuleinen. Jedoch bitten wir, folgende Punkte zu beachten: - verhält sich der Hund gegenüber anderen Tieren oder Menschen aggressiv? - hat der Hund schon einmal andere Tiere oder Menschen gebissen? - läuft der Hund unbeaufsichtigt in der Ortschaft umher? - hat der Halter bereits Beschwerden über den Hund erhalten? - bellt der Hund andere Tiere oder Menschen ungewöhnlich laut, lange und/oder aggressiv an, sobald diese in die Nähe kommen? - verhält sich der Hund verstört in Situationen, die er nicht kennt (z. B. im Straßenverkehr oder bei spielenden und/oder schreienden Kindern)? - rennt der Hund gerne anderen Tieren oder Menschen nach? Wenn Sie als Halter von Hunden, die nicht unter die Hundehaltungsverordnung fallen (vgl. Erläuterungen unten) nur eine dieser Fragen mit Ja beantwortet haben, sollten Sie sich ernsthaft darüber Gedanken machen, ob es zur eigenen Sicherheit, zur Sicherheit der Mitbürger und zur Sicherheit des Hundes und anderer Tiere nicht besser wäre, den Hund an der Leine zu führen. Große Hunde im Sinne der Hundehaltungsverordnung sind: - Hunde, deren Schulterhöhe mindestens 50 cm beträgt - erwachsene Tiere der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann und Deutsche Dogge. Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Grünflächen, Straßen und Gehwegen Immer wieder müssen wir feststellen (in den vergangenen Wochen verstärkt im Bereich der Schulstraße), dass Halter ihre Hunde ausführen und durch Kothaufen den öffentlichen Verkehrsraum verunreinigen. Nach § 3 Abs. 2 Buchstabe b) der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter ist es verboten, Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen. Daher bitten wir Sie, den Hundekot mitzunehmen (es dürfte für keinen Hundehalter ein Problem sein, den Kot zu verpacken, mitzunehmen und Zuhause zu entsorgen – im Rathaus gibt es kostenlose Kotbeutel!). Gleiches bitten wir bei unseren gemeindlichen Grünflächen, Grünstreifen und selbstverständlich auch auf Spiel- und Bolzplätzen zu beachten. Kinder, die darauf spielen stellen sich Besseres vor, als im Hundekot herum zu laufen und auch die Hundehalter sind wohl nicht begeistert, auf dem Gehweg vor ihrem Haus in solch eine „Tretmine“ zu laufen! Wir werden künftig nicht vor Bußgeldern zurückschrecken! Verunreinigungen durch Hundekot in Privatgrundstücken Immer häufiger erhalten wir auch Beschwerden darüber, dass private Grünflächen bzw. Grundstücke und landwirtschaftlich genutzte Flächen durch Hundekot verunreinigt werden. Als Gemeinde können wir hier nur an die Vernunft der Hundehalter appellieren, künftig darauf zu achten, dass dies nicht mehr vorkommt. Ihre Gemeindeverwaltung PROBLEMMÜLLSAMMLUNGEN IM JAHR 2024: Samstag, 09.03.2024 11:25-11:40 Uhr Eschen, Feuerwehrgerätehaus (Hs.Nr. 23) Samstag, 09.03.2024 12:00-13:00 Uhr Eckersdorf, Schulparkplatz (Schulstraße) Samstag, 22.06.2024 14:00-14:45 Uhr Oberwaiz, Feuerwehrhaus Samstag, 22.06.2024 14:30-14:45 Uhr Neustädtlein, Parkplatz Friedhof Samstag, 29.06.2024 11:20-11:35 Uhr Busbach, beim ehemaligen Feuerwehrgerätehaus Samstag, 29.06.2024 11:45-12:00 Uhr Eschen, Feuerwehrgerätehaus (Hs.Nr. 23) Samstag, 29.06.2024 12:30-13:20 Uhr Eckersdorf, Schulparkplatz (Schulstraße) Samstag, 09.11.2024 13:30-14:30 Uhr Eckersdorf, Schulparkplatz (Schulstraße) Was ist Problemmüll? Informationen unter: https://www.landkreis-bayreuth.de/umwelt-gesundheit/abfall/abfallwirtschaft/problemmuell/ SEITE 6

AMTS- U. MITTEILUNGSBLATT ECKERSD RF VOLLZUG DES GESETZES ÜBER DIE KOMMUNA- LE ZUSAMMENARBEIT (KOMMZG); AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER ERSTEN SATZUNG ZUR ÄNDERUNG DER BEITRAGS- UND GEBÜHREN- SATZUNG ZUR ENTWÄSSERUNGSSATZUNG DES ZWECKVERBANDES ZUR ABWASSERBESEITI- GUNG TRUPPACHTAL (BGS-EWS; 1. ÄND.) VOM 07.12.2023 Die Erste Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Truppachtal (BGS-EWS; 1. Änd.) vom 07.12.2023 wurde im Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 31/2023 vom 18.12.2023 auf Seite 124 amtlich bekannt gemacht. Hierauf wird aufgrund der Bestimmungen im KommZG hingewiesen. Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Truppachtal Mistelgau, 1. Februar 2024 gez. Karl Lappe, 1. Vorsitzender VOLLZUG DES GESETZES ÜBER DIE KOMMUNA- LE ZUSAMMENARBEIT (KOMMZG); AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER HAUSHALTSSATZUNG DES ZWECKVERBANDES ZUR ABWASSERBESEITI- GUNG TRUPPACHTAL FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2023 Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Truppachtal für das Haushaltsjahr 2023 wurde im Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 31/2023 vom 18.12.2023 auf Seite 118 amtlich bekannt gemacht. Hierauf wird aufgrund der Bestimmungen im KommZG hingewiesen. Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Truppachtal Mistelgau, 1. Februar 2024 gez. Karl Lappe, 1. Vorsitzender SCHULUNG „BEGLEITUNG ÄLTERER MENSCHEN ZUHAUSE“ Unsere diesjährige Schulung „Begleitung älterer Menschen zuhause“ wird am 24. Februar 2024 starten. Sie richtet sich an Menschen, die in ihrem privaten Umfeld von der Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger betroffen sind oder sich auf diese Situation vorbereiten möchten. Darüber hinaus wenden wir uns mit diesem Kurs auch an all diejenigen, die über den Helfer/innenkreis pflegende Angehörige stundenweise entlasten wollen, um somit alten Menschen die Möglichkeit zu geben, möglichst lange im vertrauten Umfeld bleiben zu können. Vor diesem Hintergrund beinhaltet der Kurs u.a. folgende Themen: • häufige Alterserkrankungen • Demenz, der Umgang mit Betroffenen sowie Beschäftigungsmöglichkeiten • Situation pflegender Angehöriger • Pflegeversicherung & Co • Hauswirtschaftliche Grundlagen • Das helfende Gespräch • Was kann ich für mich selbst tun? Die Schulung umfasst 32 Stunden und ist kostenfrei. Geplant sind vier Samstagtermine von 9.00 Uhr – 16.30 Uhr in den Räumen der ehemaligen Schule in Kirchenbirkig bei Pottenstein. Wenn Sie sich angesprochen fühlen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: 0151/ 591 83 883 (AB) oder per Mail: info@elisabeth-verein-pottenstein.de Wir freuen uns auf Sie! Elisabeth-Verein-Pottenstein e.V. MACH MIT! MÜLL SAMMELN AM MAIN (Frühjahrsputzaktion) Anlässlich des Weltwassertags (22. März) und des Main Fluss- FilmFests shorts 2024 wollen wir im Wassermonat März gemeinsam die Ufer des Mains, seiner Zuflüsse und Seen wieder vom Müll befreien. Jede Gruppe kann selbst bestimmen wo und wann die Müllaktion stattfinden soll. Bitte unbedingt mit dem kommunalen Bauhof/Abfallwirtschaft die Entsorgung des Mülls abstimmen. Anmeldungen, Starterpaket und Infos unter www.maincleanup.org. Im Herbst findet dann am Samstag, 14.9.24 wieder der große Aktionstag im gesamten Rheineinzugsgebiet und an allen Zuflüssen statt. Wir freuen uns über viele Helfer*innen, die mit der gleichen Tatkraft wie bisher unsere Lebensader Main sauber halten. Für weitere Informationen: www.netzwerkmain.de SEITE 7

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