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Eckersdorf Amts- und Mitteilungsblatt Mai 2022

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AMTS- U.

AMTS- U. MITTEILUNGSBLATT ECKERSD RF AMTLICHE MITTEILUNGEN GEMEINDEVERWALTUNG Erste Bürgermeisterin (Tel. 0921 7353-32) Sybille Pichl sybille.pichl@eckersdorf.bayern.de Vorzimmer Bürgermeisterin/Mitteilungsblatt (Tel. 0921 7353-32) Christine Hauenstein christine.hauenstein@eckersdorf.bayern.de Geschäftsleitung (Tel. 0921 7353-65) Bernhard Brosig bernhard.brosig@eckersdorf.bayern.de Assistenz / Tourismus (Tel. 0921 7353-41) Kerstin Schinkowitsch kerstin.schinkowitsch@eckersdorf.bayern.de Haupt- und Personalverwaltung (Tel. 0921 7353-40) Melanie Huhnt melanie.huhnt@eckersdorf.bayern.de Bauverwaltung (Tel. 0921 7353-42, -43 oder -44) Erika Zeuschel (-42) erika.zeuschel@eckersdorf.bayern.de Karl Schwemmer (-43) karl.schwemmer@eckersdorf.bayern.de Jürgen Mauser (-44) juergen.mauser@eckersdorf.bayern.de Einwohnermelde- und Standesamt/Versicherungsamt (Tel. 0921 7353-0) Thomas Müller (-61) thomas.mueller@eckersdorf.bayern.de Astrid Kolb (-64) astrid.kolb@eckersdorf.bayern.de Birgit Bursian (-71) birgit.bursian@eckersdorf.bayern.de Finanzverwaltung, Kämmerei (Tel. 0921 7353-54) Kevin Schramm kevin.schramm@eckersdorf.bayern.de Kasse (Tel. 0921 7353-51) Irmgard Laukel irmgard.laukel@eckersdorf.bayern.de Sabine Knauer sabine.knauer@eckersdorf.bayern.de Jonas Lindner jonas.lindner@eckersdorf.bayern.de Öffentliche Abgaben/Abfallentsorgung (Tel. 0921 7353-52) Peter Küfner peter.kuefner@eckersdorf.bayern.de Christina Jakoby christina.jakoby@eckersdorf.bayern.de Bauhof (Tel. 0921 75869678) Stefan Bär zentrale@bauhof-eckersdorf.de Die Gemeinde Eckersdorf hat in dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes die vier Änderungssatzungen im Bereich Wasser und Kanal bekanntgegeben. Wir wollen Sie darauf aufmerksam machen, dass wir uns hier an einer aktuellen Rechtsprechung orientieren. Des Weiteren schließen viele ältere Versicherungsverträge von Gebäudeversicherern einen Schutz bei Leitungswasserschäden erst ab einem Meter im Grundstück ein. Daher kommt von unserer Seite die Empfehlung, sich die Verträge anzusehen und ggf. auch diese an die neue Rechtsprechung anpassen zu lassen. Die Gemeinde Eckersdorf ist nicht berechtigt über Versicherungsverträge Auskünfte zu geben – bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren Versicherungsberater. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung STANDESAMTLICHE NACHRICHTEN Sterbefall: Herr Claus Günther Schoberth, zuletzt wohnhaft in Eckersdorf, Brunnenstr. 7, verstorben am 25.03.2022 FUNDSACHEN Armbanduhr Wir möchten uns ganz herzlich bei der/dem ehrlichen und unbekannten Finder/in für die Abgabe unserer Geldbörse im Fundbüro der Gemeinde bedanken! Familie Gottsmann ONLINEDIENSTE ERWEITERT - ERSPAREN OFTMALS DEN WEG INS RATHAUS Die Gemeinde Eckersdorf hat ihr Online-Angebot erweitert. Per Webformular können Bürgerinnen und Bürger Ihre Anliegen bequem an die Verwaltung übermitteln. Dies kann die Anmeldung eines Hundes sein, dies kann die Beantragung eines Fischereischeines sein oder vieles mehr. Das KomXformularcenter dient als Erweiterung des bestehenden Bürgerserviceportals. Den Weg zum Formularcenter finden Sie auf unserer Homepage „eckersdorf.de“ über den Button Bürgerserviceportals. SEITE 4

AMTS- U. MITTEILUNGSBLATT ECKERSD RF B E K A N N T M A C H U N G Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) Verordnung des Landratsamtes Bayreuth über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Quelle auf der Fl.Nr. 760 Gemarkung Neustädtlein a.F., Gemeinde Eckersdorf zur Sicherung der Wasserversorgung der Wassergemeinschaft Pleofen Die Wassergemeinschaft Pleofen nutzt zur Sicherstellung der Wasserversorgung im Gemeindegebiet die Quelle Fl.Nr.760 in der Gemarkung Neustädtlein a.F. Zum Schutz der Quelle wurde mit Verordnung des Landratsamtes Bayreuth vom 12.01.1981 ein Wasser-schutzgebiet amtlich festgesetzt. Das bestehende Wasserschutzgebiet soll nach heutigem Kenntnisstand angepasst werden. Mit Inkrafttreten der neuen Schutzgebietsverordnung tritt die Verordnung vom 12.01.1981 außer Kraft. Der Entwurf der neuen Schutzgebietsverordnung mit dem dazugehörigen Schutzgebietsplan, aus dem die genauen Grenzen des Schutzgebietes zu entnehmen sind, liegt in der Zeit vom 09.05.2022 – 09.06.2022 öffentlich aus. Die Unterlagen können in diesem Zeitraum im Rathaus Eckersdorf, Bamberger Str. 30, Zi.Nr. 14 während der allgemeinen Dienststunden, Montag-Mittwoch, 8.00- 12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Donnerstag, 8.00-12.00 Uhr und 16.00-18.00 Uhr sowie Freitag, 8.00-12.00 Uhr eingesehen werden. Etwaige Einwendungen sowie Stellungnahmen von Vereinigungen gemäß Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG gegen das Vorhaben können bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungs-frist schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Gemeinde Eckersdorf oder im Landrats-amt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth, Zi.Nr. 224 erhoben werden. Es wird darauf hingewiesen, - dass mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen; - dass die erhobenen Einwendungen in einem Erörterungstermin, der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird, behandelt werden; - dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin ohne ihn verhandelt werden kann; - dass die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von einem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können und dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Die Bekanntmachung wird zusammen mit den Planunterlagen und demVerordnungsentwurf auch auf folgender Internetseite der Gemeinde Eckersdorf eingestellt: www.eckersdorf.de Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen. Eckersdorf, 19.04.2022 i.V. Präcklein 2. Bürgermeister NOTFALL– UND KATASTROPHENTAFEL Rettungsdienst Tel. 112 Wo (so genau wie möglich) Wer (Name, Standort, Telefon) Was (ist geschehen) Wie viele (Betroffene) Warten (auf Rückfragen) Defibrillatoren vor Ort können für die erste Hilfe überlebensnotwendig sein. Standorte in unserer Gemeinde (bisher): Mittelschule Eckersdorf, Feuerwehrhaus Busbach, Bürgerhaus Neustädtlein, Siedlerheim Donndorf Feuerwehr Tel. 112 Polizei Tel. 110 Ärztliche Bereitschaft Tel.: 116 117 Giftnotruf Bayern Tel.: 089 19240 Apotheken-Notdienst Tel.: 0800 00 22 8 33 oder über Handy: 22 8 33 Was bedeuten Sirenen-Signale in Bayern? 12 Sek 12 Sek 12 Sek 60 Sek Alarm bei Feuer oder anderen Notständen. Gleichbleibender Ton von je zwölf Sekunden mit je einer Pause dazwischen. Heulton von einer Minute Dauer: Es droht schwerwiegende Gefahr für die Bevölkerung. Bitte unbedingt auf Rundfunk-/Fernsehdurchsagen achten! IMPRESSUM Dieses Mitteilungsblatt ist das Amtsblatt der Gemeinde Eckersdorf für die kommunalen Bekanntmachungen nach der Gemeindeordnung und der Bekanntmachungsverordnung. Für den amtlichen Teil ist deshalb die Erste Bürgermeisterin verantwortlich. Alle Veröffentlichungen, die durch sie, ihren Stellvertreter oder durch Mitarbeiter der Verwaltung unterzeichnet sind, sind amtliche Veröffentlichungen (Amtlicher Teil). Für Mitteilungen des Landratsamtes, von Vereinen, Gruppen, Organisationen oder Verbänden sind diese, für namentlich gezeichnete Beiträge der jeweilige Autor verantwortlich. Die Gemeinde Eckersdorf übernimmt für die inhaltliche Wiedergabe einschließlich der Richtigkeit der Angaben von allen Texten, die nicht amtliche Veröffentlichungen sind, keine Haftung (auch nicht für evtl. Folgeschäden, die dem Autor entstehen sollten). Verantwortlich für den amtlichen Teil: Gemeinde Eckersdorf, Bamberger Straße 30, 95488 Eckersdorf Tel. 0921 7353 0, Fax 0921 7353 33, Email: poststelle@eckersdorf.bayern.de www.eckersdorf.de, Gemeinde Eckersdorf, Sybille Pichl, Erste Bürgermeisterin Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Satz- und Anzeigenleitung: Martin Munzert SaGa Medien und Vertrieb OHG Erscheinungsweise: monatlich, Auflage: 2.600 Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen der SaGa Medien & Vertrieb OHG. Anzeigen und -entwürfe sind verlagsrechtig geschützt. Nachdruck, Vervielfältigung und elektronische Speicherung nur mit Zustimmung des Verlages. SEITE 5

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