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Eckersdorf Amts- und Mitteilungsblatt Oktober 2021

AMTS- U.

AMTS- U. MITTEILUNGSBLATT ECKERSD RF AMTLICHE MITTEILUNGEN BEKANNTMACHUNG der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßenund Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. Oktober 1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 683) erlässt die Gemeinde Eckersdorf folgende Verordnung Teil I Allgemeine Vorschriften § 1 Inhalt der Verordnung Diese Verordnung regelt Inhalt und Umfang der Reinhaltungs-, Reinigungs- und Sicherungspflicht auf den öffentlichen Straßen der Gemeinde Eckersdorf. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Verordnung sind alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze mit ihren Bestandteilen im Sinne des Art. 2 Nr. 1 BayStrWG oder des § 1 Abs. 4 Nr. 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der jeweils aktuellen Fassung. Hierzu gehören insbesondere die Fahrbahnen, die Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, die Geh- und Radwege und die der Straße dienenden Gräben, Böschungen, Stützmauern und Grünstreifen. Die Bundesautobahnen sind keine öffentlichen Straßen im Sinne dieser Verordnung. (2) Gehbahnen im Sinne dieser Verordnung sind a) die ausschließlich für den Fußgängerverkehr bestimmten, befestigten und abgegrenzten Teile der öffentlichen Straßen (Gehwege), oder b) die für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr bestimmten, befestigten und abgegrenzten Teile der öffentlichen Straßen (gemeinsame Geh- und Radwege), oder c) in Ermangelung einer solchen Befestigung oder Abgrenzung die dem Fußgängerverkehr dienenden Teile am Rande der öffentlichen Straßen in der Breite von 1 m, gemessen von der Straßengrundstücksgrenze aus. (3) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen den Zusammenhang nicht. Teil II Reinhaltung der öffentlichen Straßen § 3 Verbote (1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit ist es untersagt, öffentliche Straßen mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu verunreinigen oder verunreinigen zu lassen. (2) Insbesondere ist es verboten, a) auf öffentlichen Straßen Putz-, Waschwasser, Jauche oder sonstige verunreinigende Flüssigkeiten auszuschütten oder ausfließen zu lassen, Fahrzeuge, Maschinen oder sonstige Geräte zu säubern, Gebrauchsgegenstände auszustauben ECKERSD RF GEMEINDEVERWALTUNG Erste Bürgermeisterin (Tel. 0921 7353-32) Sybille Pichl sybille.pichl@eckersdorf.bayern.de Vorzimmer Bürgermeisterin/Mitteilungsblatt (Tel. 0921 7353-32) Christine Hauenstein christine.hauenstein@eckersdorf.bayern.de Geschäftsleitung (Tel. 0921 7353-65) Bernhard Brosig bernhard.brosig@eckersdorf.bayern.de Assistenz / Tourismus (Tel. 0921 7353-41) Kerstin Schinkowitsch kerstin.schinkowitsch@eckersdorf.bayern.de Haupt- und Personalverwaltung (Tel. 0921 7353-40) Melanie Huhnt melanie.huhnt@eckersdorf.bayern.de Bauverwaltung (Tel. 0921 7353-42, -43 oder -44) Erika Zeuschel (-42) erika.zeuschel@eckersdorf.bayern.de Karl Schwemmer (-43) karl.schwemmer@eckersdorf.bayern.de Jürgen Mauser (-44) juergen.mauser@eckersdorf.bayern.de Einwohnermelde- und Standesamt/Versicherungsamt (Tel. 0921 7353-0) Thomas Müller (-61) thomas.mueller@eckersdorf.bayern.de Astrid Kolb (-64) astrid.kolb@eckersdorf.bayern.de Birgit Bursian (-71) birgit.bursian@eckersdorf.bayern.de Stefanie Sollecito (-71) stefanie.sollecito@eckersdorf.bayern.de Finanzverwaltung, Kämmerei (Tel. 0921 7353-54) Kevin Schramm kevin.schramm@eckersdorf.bayern.de Kasse (Tel. 0921 7353-51) Irmgard Laukel irmgard.laukel@eckersdorf.bayern.de Sabine Knauer sabine.knauer@eckersdorf.bayern.de Jonas Lindner jonas.lindner@eckersdorf.bayern.de Öffentliche Abgaben/Abfallentsorgung (Tel. 0921 7353-52) Peter Küfner peter.kuefner@eckersdorf.bayern.de Christina Jakoby christina.jakoby@eckersdorf.bayern.de Bauhof (Tel. 0921 75869678) Karl-Heinz Zieher zentrale@bauhof-eckersdorf.de SEITE 4

AMTS- U. MITTEILUNGSBLATT ECKERSD RF oder auszuklopfen; Tiere in einer Weise zu füttern, die geeignet ist, die Straße zu verunreinigen; b) Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen; c) Klärschlamm, Steine, Bauschutt, Schrott, Gerümpel, Verpackungen, Behältnisse sowie Eis und Schnee 1. auf öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zu lagern, 2. neben öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zu lagern, wenn dadurch die Straßen verunreinigt werden können, 3. in Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte, Durchlässe oder offene Abzugsgräben der öffentlichen Straßen zu schütten oder einzuleiten. (3) Das Abfallrecht bleibt unberührt. Teil III Reinigung der öffentlichen Straßen § 4 Reinigungspflicht (1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit haben die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an die im Straßenverzeichnis (Anlage 1) aufgeführten öffentlichen Straßen angrenzen (Vorderlieger) oder über diese öffentlichen Straßen mittelbar erschlossen werden (Hinterlieger), die in § 6 bestimmten Reinigungsflächen gemeinsam auf eigene Kosten zu reinigen. Grundstücke werden über diejenigen Straßen mittelbar erschlossen, zu denen über dazwischenliegende Grundstücke in rechtlich zulässiger Weise Zugang oder Zufahrt genommen werden darf. (2)Grenzt ein Grundstück an mehrere im Straßenverzeichnis (Anlage 1) aufgeführte öffentliche Straßen an oder wird es über mehrere derartige Straßen mittelbar erschlossen oder grenzt es an eine derartige Straße an, während es über eine andere mittelbar erschlossen wird, so besteht die Verpflichtung für jede dieser Straßen. (3) Die Vorderlieger brauchen eine öffentliche Straße nicht zu reinigen, zu der sie aus tatsächlichen oder aus rechtlichen Gründen keinen Zugang und keine Zufahrt nehmen können und die von ihrem Grundstück aus nur unerheblich verschmutzt werden kann. (4) Keine Reinigungspflicht trifft ferner die Vorder- oder Hinterlieger, deren Grundstücke einem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, soweit auf diesen Grundstücken keine Gebäude stehen. (5) Zur Nutzung dinglich Berechtigte im Sinne des Absatzes 1 sind die Erbbauberechtigten, die Nießbraucher, die Dauerwohn- und Dauernutzungsberechtigten und die Inhaber eines Wohnungsrechtes nach § 1093 BGB. § 5 Reinigungsarbeiten (1)Zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht haben die Vorderund Hinterlieger die im Straßenverzeichnis (Anlage) aufgeführten öffentlichen Straßen innerhalb ihrer Reinigungsflä- ÖFFNUNGSZEITEN Gemeindeverwaltung im Rathaus Eckersdorf Montag bis Freitag Donnerstag zusätzlich 08.00 bis 12.00 Uhr 16.00 bis 18.00 Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten können Sie vereinbaren. Dies gilt selbstverständlich auch für die Bürgermeisterin. Gemeindebücherei Dienstag u. Donnerstag Samstag Tel. 0921 7353 75 Email: info@gemeindebuecherei-eckersdorf.de Grüngut-Container, Forststraße Montag u. Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Buchstein (für Grüngut) Montag bis Freitag Samstag 14.00 bis 18.00 Uhr 10.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 16.00 Uhr 13.00 bis 19.00 Uhr 13.00 bis 18.00 Uhr 13.00 bis 19.00 Uhr 10.00 bis 18.00 Uhr 07.00 bis 17.00 Uhr 07.30 bis 11.30 Uhr Notfall– und Katastrophentafel Rettungsdienst - Tel. 112 Wo (so genau wie möglich) Wer (Name, Standort, Telefon) Was (ist geschehen) Wie viele (Betroffene) Warten (auf Rückfragen) Defibrillatoren vor Ort können für die erste Hilfe überlebensnotwendig sein. Standorte in unserer Gemeinde (bisher): Mittelschule Eckersdorf, Feuerwehrhaus Busbach, Bürgerhaus Neustädtlein, Siedlerheim Donndorf Feuerwehr - Tel. 112 Polizei - Tel. 110 Ärztliche Bereitschaft - Tel.: 116 117 Giftnotruf Bayern - Tel.: 089 19240 Apotheken-Notdienst - Tel.: 0800 00 22 8 33 oder über Handy: 22 8 33 Was bedeuten Sirenen-Signale in Bayern? 12 Sek 12 Sek 12 Sek Alarm bei Feuer oder anderen Notständen. Gleichbleibender Ton von je zwölf Sekunden mit je einer Pause dazwischen. 60 Sek Heulton von einer Minute Dauer: Es droht schwerwiegende Gefahr für die Bevölkerung. Bitte unbedingt auf Rundfunk-/Fernsehdurchsagen achten! IMPRESSUM Dieses Mitteilungsblatt ist das Amtsblatt der Gemeinde Eckersdorf für die kommunalen Bekanntmachungen nach der Gemeindeordnung und der Bekanntmachungsverordnung. Für den amtlichen Teil ist deshalb die Erste Bürgermeisterin verantwortlich. Alle Veröffentlichungen, die durch sie, ihren Stellvertreter oder durch Mitarbeiter der Verwaltung unterzeichnet sind, sind amtliche Veröffentlichungen (Amtlicher Teil). Für Mitteilungen des Landratsamtes, von Vereinen, Gruppen, Organisationen oder Verbänden sind diese, für namentlich gezeichnete Beiträge der jeweilige Autor verantwortlich. Die Gemeinde Eckersdorf übernimmt für die inhaltliche Wiedergabe einschließlich der Richtigkeit der Angaben von allen Texten, die nicht amtliche Veröffentlichungen sind, keine Haftung (auch nicht für evtl. Folgeschäden, die dem Autor entstehen sollten). Verantwortlich für den amtlichen Teil: Gemeinde Eckersdorf, Bamberger Straße 30, 95488 Eckersdorf Tel. 0921 7353 0, Fax 0921 7353 33, Email: poststelle@eckersdorf.bayern.de www.eckersdorf.de, Gemeinde Eckersdorf, Sybille Pichl, Erste Bürgermeisterin Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Satz- und Anzeigenleitung: Martin Munzert SaGa Medien und Vertrieb OHG Erscheinungsweise: monatlich, Auflage: 2.600 Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen der SaGa Medien & Vertrieb OHG. Anzeigen und -entwürfe sind verlagsrechtig geschützt. Nachdruck, Vervielfältigung und elektronische Speicherung nur mit Zustimmung des Verlages. SEITE 5

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