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Mistelgau - Glashütten Amts- und Mitteilungsblatt

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Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten DIE GEMEINDEN INFORMIEREN 5. Erteilung einer Sonderöffnungszeit 24/7 einschließlich sonntags der Dorfladenbox an der Therme Obernsees nach Art. 5 FTG Herr Stintzing, Betreiber der Dorfladenbox, hat einen schriftlichen Antrag auf Erweiterung der Öffnungszeiten der Dorfladenbox an der Therme Obernsees gestellt. Da der Betriebssitz auf dem Gemeindegebiet von Mistelgau liegt, ist die Gemeinde Mistelgau zum Erlass sachlich und örtlich zuständig (Art. 5 FTG sowie Art. 3 Abs. 1 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes – BayVwVfG –). Die Gemeinde kann gemäß Art. 5 FTG im Einzelfall von den Verboten des Art. 2 FTG eine Befreiung erteilen und einen Betrieb des Ladens an Sonn- und Feiertagen im Einzelfall zulassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt: Eine wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs ist ein wichtiger Grund zur Erteilung einer Befreiung im Einzelfall vom Feiertagsgesetz. Da im Ortsteil Obernsees kein weiterer Lebensmittelmarkt vorhanden ist und alle gemeindlichen Bemühungen zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes dort in den vergangenen Jahren gescheitert sind, befürwortet die Gemeinde diese regionale Grundversorgung für die Bevölkerung und den Tagesbesuchern sowie den Touristen am Wohnmobilstellplatz und dem Feriendorf. Eine regionale Nahversorgung für die Touristen auf dem Wohnmobilstellplatz, Thermenbesucher und das Feriendorf Obernsees ist dringend auch am Wochenende gewünscht (Erhöhung der Attraktivität für Touristen länger zu verweilen bzw. überhaupt zu kommen). Dies geht aus den Interessensbekundungen der Therme und des Feriendorfbetreibers hervor. Eine Öffnung des Ladens an Sonn- und Feiertagen ist betriebswirtschaftlich für den Betreiber und den regionalen Lieferanten wichtig. Eine Schließung des digitalen Kleinstsupermarktes in Obernsees an Sonn- und Feiertagen würde ein Scheitern des Projektes zur wohnortnahen Versorgung der Anwohner, Besucher und Touristen mit regionalen Lebensmitteln nach sich ziehen. Eine wohnortnahe Versorgung mit Lebensmitteln wäre in Obernsees nicht mehr vorhanden. Der Laden wird an Sonn- und Feiertagen weder befüllt, noch finden Reinigungsarbeiten statt. Die Arbeitsruhe der Beschäftigten wird durch den Betrieb des digitalen Ladens an Sonn- und Feiertagen somit nicht gestört. Auch öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Sonn- und Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, finden nicht statt (Art. 2 Abs. 1 FTG). Der Kleinstsupermarkt liegt direkt an der Therme Obernsees in dem Sondergebiet Warmbad. Die Wohnbevölkerung wird durch an- und abfahrende Pkws sowie durch das Einkaufen nicht in ihrer Sonn- und Feiertagsruhe gestört. In der Nähe der Dorfladenbox befinden sich weder die Kirche noch Räume und Gebäude, die zu gottesdienstlichen Zwecken genutzt werden. Es kann festgestellt werden, dass die Schutzzwecke des Bayer. Feiertagsgesetzes (Sonn- und Feiertagsschutz, Arbeitsruhe, Ausübung der Religion) durch die Öffnung des Ladens an Sonn- und Feiertagen nicht beeinträchtigt sind. Beschluss: Unter Abwägung aller Belange wird eine Befreiung von der Sonn- und Feiertagsruhe gemäß Art. 5 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 FTG bis auf Widerruf gewährt und die Verwaltung mit der Erstellung eines Bescheides beauftragt. Der Gemeinderat stimmt dem zu. B) Nichtöffentliche Sitzung (14 : 0) AUS DEM GEMEINDERAT GLASHÜTTEN Information über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Glashütten am Montag, 27.11.2023, im Sitzungssaal des Rathauses Glashütten Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 19:00 Uhr 21:18 Uhr Anwesend waren: 1. Bürgermeister Sven Ruhl und 11 Gemeinderatsmitglieder Schriftführer: Entschuldigt: Zuhörer: ./. Presse: Dieter Jenß Klaus Schaarschmidt Alexander Grünbaum teilte mit, dass er später kommt, wegen eines Termines Der 1. Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden. Die Mehrheit der Mitglieder ist anwesend, so dass Beschlussfähigkeit gegeben ist. Er begrüßt alle Anwesenden und gratuliert nachträglich Herrn Lars Hammer, da dieser seit der letzten Sitzung Geburtstag hatte. Herr Alexander Grünbaum ließ sich entschuldigen, da er noch einen geschäftlichen Termin hat und später kommen wird (Er erschien dann um ca. 19:15 Uhr zum Tagesordnungspunkt TOP A.) 7.) Baugebiet „Hofäcker II“). Öffentliche Sitzung 1.) Sonstiges – Geschäftsordnungsanträge zu TOP B.) 6.) Kindergarten und weiteren TOP B.) 9.1.) Regenunterstellmöglichkeit an der Schule Glashütten Der 1. Bürgermeister stellte die folgenden zwei Geschäftsordnungsanträge zu dieser Sitzung zur Abstimmung: 1.1.) Für den Tagesordnungspunkt B.) 6.) der nichtöffentlichen Sitzung zum Kindergarten Glashütten ist heute die Kindergartenleiterin Frau Andrea Schilling mit der Bitte um Redemöglichkeit erschienen. Der Gemeinderat beschließt den Tagesordnungspunkt B.) 6.) zum Kindergarten bereits vor dem Tagesordnungspunkt B.) 1.) Grundstücksverkehr zu behandeln, damit die Kindergartenleiterin Frau Schilling Ihre Diskussionspunkte bald vortragen kann und früh wieder die Sitzung verlassen darf. Der Gemeinderat stimmt diesem Geschäftsordnungsantrag zu. 12 : 0 1.2.) Zum Tagesordnungspunkt B.) 9.) Sonstiges/Informationen soll ein weiterer neuer Tagesordnungspunkt B.) 9.1.) der nichtöffentlichen Sitzung zu den Regenunterstellmöglichkeiten an der Schule Glashütten aufgenommen und damit die Tagesordnung erweitert werden. Den Gemeinderatsmitgliedern wurden Unterlagen hierzu übersandt. SEITE 12

Amts- und Mitteilungsblatt Mistelgau und Glashütten DIE GEMEINDEN INFORMIEREN Der Gemeinderat beschließt, nach dem Tagesordnungspunkt B.) 9.) noch einen weiteren zusätzlichen Tagesordnungspunkt B.) 9.1.) im nichtöffentlichen Teil der Sitzung aufzunehmen und damit die Tagesordnung zu erweitern, um die Regenunterstellmöglichkeiten an der Schule Glashütten zu behandeln. Der Gemeinderat stimmt diesem Geschäftsordnungsantrag zu. 12 : 0 2.) Genehmigung der Niederschrift vom 02.10.2023 Die Niederschrift über die Sitzung vom 02.10.2023 wird vom Gemeinderat vollinhaltlich genehmigt. 12 : 0 3.) Bauanträge Seit der letzten Gemeinderatssitzung vom 02.10.2023 wurden keine neuen Bauanträge eingereicht. 4.) Sachbericht zum Künstlermarkt vom 05.11.2023 Der Sachbericht ist dem Gemeinderat bereits zugegangen. Die Reaktionen waren durchgehend wirklich sehr positiv. Man darf sogar von grandioser Begeisterung sprechen. So wurde es auch im „ILE-Bericht“ genannt. Herr 1. Bürgermeister Sven Ruhl bedankte sich beim heute hier anwesenden Pressevertreter, Herrn Dieter Jenß, für seinen ausführlichen Bericht im Nordbayerischen Kurier. Auch die Besuchermengen und die Zufriedenheit der Schausteller ließen den Künstlermarkt eine gelungene Mammutveranstaltung werden. Der Gewinn betrug 2.219,25 €. Wir sagen vielen Dank an alle Beteiligten. 5.) Wasserverbundleitung; weitere Vorgehensweise Die Angelegenheit ist schon lange am Laufen. Die 3 Varianten sind ausreichend bekannt und werden weiter bearbeitet. Für den Vertrag ist es auch wichtig die zu erwartenden Preise zu kennen. Derzeit wird daher bei den betroffenen Nachbarkommunen der Preis, den sie bereit wären, für das an sie im Rahmen der Verbundleitung gelieferte Wasser zu bezahlen, erfragt. Die Gemeinde Mistelgau hat schon geantwortet. Die Gemeinde Ahorntal bisher noch nicht. 6.) Aktueller Stand Dorferneuerung Auf die Behandlung und Power-Point-Präsentation hierzu in der letzten Gemeinderatssitzung am 02.10.2023 wird hingewiesen. Der 1. Bürgermeister informiert über die seitdem stattgefundenen Planungssitzungen mit dem Planungsbüro, dem Gemeinderat und den Vertretern des Amtes für Ländliche Entwicklung. Bei der Informationsveranstaltung am 26.10.2023 um 19:00 Uhr erklärten sich 18 Personen bereit, dem Arbeitskreis Dorferneuerung beizutreten. Insgesamt waren etwa 58 interessierte Personen anwesend. Die Dynamik ist da. Herr Alexander Grünbaum kommt 19:15 Uhr zu TOP A.) 7.) „Hofäcker II“ zur Gemeinderatssitzung mit dazu. amt, Herrn Silbermann, ist von Seiten der Gemeinde zu überlegen, zu welchem Zeitpunkt mit Aktionen und Weiterem in den versierten Vertrieb gegangen werden muss. 8.) Anfragen und Informationen Der 1. Bürgermeister erklärt, dass es in anderen Gemeinden noch weitere Beauftragte aus dem Gemeinderat gibt. So hat Mistelgau beispielsweise einen Beauftragten für Frauen- und Familienangelegenheiten und auch einen Schul- und Kindergartenbeauftragten. Es wäre gut, wenn sich der Gemeinderat bis zur nächsten Sitzung Gedanken machen würde, ob in Glashütten auch solche Beauftragten ins Leben gerufen werden sollen. Der 1. Bürgermeister ging nochmal auf die nun fertiggestellte und eröffnete Packstation der Post ein. Es sei eine sehr moderne Anlage, die neben dem Rathaus an der genau richtigen Stelle stehe. Der 1. Bürgermeister erinnert an die Weihnachtsaktion der Freiwilligen Feuerwehr Glashütten. Die Vereine seien eingeladen, dies zu unterstützen. Es wäre schön, wenn viele Leute kommen würden. Aus dem Gemeinderat kam die Anregung als Gemeinde Glashütten noch viel präsenter in den neuen Medien, auf Facebook, Instagram und ähnlichem zu werden. Die heutige Jugend lese keine Zeitungen mehr und auch keine Broschüren. Auch der reine Webauftritt, also eine Website erreicht heute die Gruppe der unter 30-Jährigen einfach nicht mehr! Manche sagen sogar schon, dass dies inzwischen die social Network Gruppe der unter 40-Jährigen sei. Es könnte als Aufgabe auch im Gemeinderat verteilt werden und sicherlich ist auch ein Kontakt mit Herrn Heinz dem EDV-ler der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau sinnvoll. Man könne das sicherlich auf verschiedene Bereiche der Social Media ausweiten. Andere Kommunen hätten sogar eine eigene APP fürs Handy mit Ihrem Auftritt, Kommunikations- und Antragsmöglichkeiten. Der 1. Bürgermeister schließt damit den öffentlichen Teil der Sitzung. Der Gemeinderat stellt ohne Einwendungen die Nichtöffentlichkeit zur Behandlung nachfolgender Tagesordnungspunkte her. Nichtöffentliche Sitzung SEIT 45 JAHREN EIN GUTES GESPANN. Wir ziehen an einem Strang. 7.) „Hofäcker II“ - Allgemeine Informationen Der 1. Bürgermeister führt aus, dass bereits einige Bauplätze verkauft wurden und auch schon für 2024 der erhoffte Verkauf der Grundstücke weiter anhält. Nach der Abarbeitung der Interessenten-Liste, durch das Bau- St. Georgen 13 • Bayreuth 0921.26 202 www.dannreuther.de SEITE 13

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