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Maschinen & Technik | Februar 2020

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Themenspezial: Finanzierung / Leasing / Versicherung

UMFASSENDE

UMFASSENDE VERSICHERUNGSLÖSUNG FÜR BAUMASCHINEN UND MOBILE ARBEITSGERÄTE MOBILE ARBEITSGERÄTE SIND WEIT MEHR ALS BLOSSE ARBEITSMITTEL. MODERNSTE TECHNIK WIE TOUCHSCREEN-STEUER- UNGEN, LASERSENSOREN, ONBOARD-KAMERAS, GPS-TRACKING UND -MONI- TORING SIND LÄNGST WICH- TIGE BESTANDTEILE. HDI VERSICHERUNG >> Neue Entwicklungen erleichtern die Arbeit und machen die Geräte zu hoch entwickelten Präzisionswerkzeugen. Der mobile Einsatz jedoch setzt die teuren Geräte zahlreichen Risiken aus. Baumaschinen sollten daher umfassend abgesichert werden. Worauf bei der Versicherung im Einzelnen zu achten ist, ist allerdings oft nicht eindeutig. Die HDI Versicherung AG hat daher die erfahrungsgemäß wichtigsten Punkte in der Absicherung von Baumaschinen und mobilen Arbeitsgeräten zusammengestellt. VERSICHERUNGSUMFANG Der Versicherungsumfang für das zu versichernde Gerät und seinen Einsatzbereich sollte je nach Bedarf gewählt werden. Meist können sich Versicherungsnehmer zwischen drei Möglichkeiten entscheiden: Die preisgünstigste Variante ist die Maschinen-Teilversicherung, die Risiken wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Kurzschluss, Überschwemmung, Diebstahl oder Glasbruchschäden abdeckt. DECKUNGSERWEITERUNGEN Die Einsatzmöglichkeiten für Bau- und fahrbare Maschinen sind vielfältig und jedes Einsatzgebiet birgt seine ganz eigenen Risiken. Wer seine Baumaschinen versichert, sollte sich daher eingehend informieren, ob für die geplanten Einsatzbereiche die notwendigen Erweiterungen in den Versicherungsschutz mit aufgenommen wurden. 1. DIEBSTAHL Das Diebstahlrisiko ist heute standardmäßig abgedeckt. Denn teure bewegliche Maschinen sind ein begehrtes Objekt für Langfinger. Dabei wird oft noch nicht einmal die ganze Maschine oder das ganze Fahrzeug entwendet. Mitunter sind bewegliche Teile, Ersatzteile oder An-/Einbauten die eigentlichen Objekte der Begierde. Vermutlich sind es oft Auftragsdiebstähle, wenn gezielt ein bestimmtes Hydraulikaggregat oder z. B. ein Hubzylinder ausgebaut und entwendet wird. In der Regel wird für das Diebstahlrisiko eine Selbstbeteiligung vereinbart. Diese liegt meist bei etwa 15 Prozent, kann aber durch verschiedene Sicherungsmaßnahmen wie den Einbau von aktivierten GPS-Geräten oder den Einsatz mobiler Alarmanlagen mit Aufschaltung auf DIE GANZE WELT DER BAUMASCHINEN, KOMMUNALTECHNIK UND NUTZFAHRZEUGE IN EINEM MAGAZIN AUSGABEN ONLINE BLÄTTERN UNTER WWW.MT-MAGAZIN.DE

Notruf- und Serviceleitstellen im Alarmfall deutlich verringert werden. Für Vermietunternehmen ist es zudem sinnvoll, das Risiko der Unterschlagung abzudecken. Da es sich hierbei um ein besonders hohes Risiko handelt, ist auch die Selbstbeteiligung in der Regel höher. 2. GAP-DECKUNG Wird eine durch Leasing finanzierte Maschine gestohlen oder ist ein Totalschaden zu verbuchen, wird meist lediglich der Wiederbeschaffungswert ersetzt. Dieser ist in der Regel niedriger als der Ablösewert des Leasingvertrags, denn er berücksichtigt den schnelleren Wertverlust der Neumaschine zu Beginn der Leasingdauer nicht. Vor allem in den ersten Monaten kann somit ein erheblicher Differenzbetrag entstehen. Dieser Betrag muss normalerweise vom Leasingnehmer getragen werden. Gegen einen Prämienzuschlag kann der Differenzbetrag zwischen Ablösewert und Wiederbeschaffungswert versichert werden (GAP-Deckung). 3. TUNNELARBEITEN UND ARBEITEN UNTER TAGE Die Klausel »Tunnelbau« deckt gegen Prämienzuschlag beispielsweise spezielle Risiken des Untertage- oder Tunnelbaus (z. B. Sprengungen, Gebirgs- und Wassereinbrüche) ab. Diese Klausel ist für Bauunternehmen, deren Maschinen im Tunnelbau eingesetzt werden, zwingend erforderlich, um im Schadenfall umfassend abgedeckt zu sein. 4. WASSERBAUSTELLEN Die Erweiterung »Versaufen und Verschlammen« ist für Maschinen z. B. auf und an Wasserbaustellen gedacht und schützt vor den erhöhten Risiken in diesem besonderen Einsatzbereich. Der Versicherungsnehmer sollte sich in jedem Fall vorab informieren, ob es für das jeweilige Gerät und seinen Einsatzbereich eine solche Zusatzversicherung gibt und ob sie für den individuellen Fall sinnvoll ist. 5. NEUWERTENTSCHÄDIGUNG In der Maschinenversicherung wird grundsätzlich im Totalschadenfall nur der Zeitwert entschädigt. Da gerade Neumaschinen recht schnell an Wert verlieren, empfiehlt sich, für die ersten Monate den Neuwert zu versichern. In der Regel wird eine Neuwertentschädigung für die ersten sechs bis zwölf Monate geboten. 6. VERSICHERUNGSORT Gerade beim Einsatz der Maschinen auf ausländischen Baustellen und in der Vermietung sollte darauf geachtet werden, dass auch das Auslandsrisiko mitversichert ist. In vielen Policen sind die versicherten Länder einzeln genannt oder pauschal auf Europäische Union abgestellt. 7. ZUSÄTZLICHE KOSTEN Aufräumungs-, Entsorgungs-, Dekontaminations-, Luftfracht- und Bergungskosten sind nur dann mitversichert, wenn diese separat vereinbart und in der Versicherungspolice oder in Zusatzbedingungen explizit genannt sind. Empfehlenswert ist es, die einzelnen Positionen in einer ausreichenden Deckungssumme zusammenzufassen. Diese sollten mindestens mit 20.000 Euro bis 30.000 Euro mitversichert sein. 8. MIETKOSTEN Im Rahmen einer Mehrkostendeckung können die Kosten für die Anmietung eines gleichartigen Geräts mitversichert werden. Gewöhnlich steht je Schadenfall eine individuelle zu vereinbarende pauschale Versicherungssumme zur Verfügung. 9. SOFORTIGER REPARATURBEGINN Üblich ist es, dass bis zu einem bestimmten Schadenbetrag – beispielsweise 10.000 Euro – mit der Reparatur sofort begonnen werden kann, damit der Schaden schnell behoben wird und die Maschinen für den Einsatz zur Verfügung stehen. PRODUKTE Neben der klassischen Einzeldeklaration, also der Versicherung einzelner Maschinen mittels eines Maschinenverzeichnisses, gibt es auch pauschale Versicherungslösungen. In modernen Multiline-Policen – Compact – können vorhandene fahrbare Maschinen, wie bspw. Gabelstapler oder Hubwagen, die nur auf @ HDI Versicherung dem Betriebsgelände bewegt werden, bei Bedarf über eine Zusatzdeckung mitversichert werden. Für Händler und Vermieter steht bei HDI ein standardisiertes Deckungskonzept auf Umsatzbasis für den gesamten Maschinenfuhrpark zur Verfügung. Versichert sind hierbei alle auf dem Betriebshof befindlichen Maschinen. ABSPRACHE MIT DEM VERSICHERER Grundsätzlich sollten sich Besitzer von mobilen Arbeitsmaschinen regelmäßig mit ihrem Versicherer abstimmen, um einen optimalen Versicherungsschutz für die eigenen Baumaschinen und fahrbaren Geräte zusammenzustellen. „In diesem Bereich ist besonders der direkte Kontakt zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer wichtig. Schließlich weiß der Kunde am besten, wo ein Baugerät eingesetzt wird und in welchen Bereichen welche Versicherung mit welchem Deckungskonzept unter Umständen notwendig wird oder eventuell überflüssig ist“, rät Andreas Knittel, Produktmanager Technische Versicherung der HDI Versicherung. „Der direkte und schnelle Kontakt zu einem spezialisierten Vermittler ist unerlässlich, denn nur so kann der Kunde wirklich sicher sein, dass seine Maschinen ausreichend versichert sind. Kommt es zum Beispiel zu Veränderungen im Maschinenpark, ist es wichtig, mit dem Versicherer abzusprechen, ob die neue Situation durch den bestehenden Versicherungsschutz noch gedeckt ist oder ob Zusatzvereinbarungen notwendig sind.“ www.dllgroup.com Maschinenbruchversicherung* & Finanzierung, eine sichere Sache De Lage Landen Leasing GmbH T +49 (0) 211 5401 8731 Theo-Champion-Str. 1 E cti.germany@dllgroup.com 40549 Düsseldorf Deutschland *Risikoträger ist die HDI Versicherung FINANZIERUNG AG, HDI-Platz 1, / LEASING 30659 Hannover. / VERSICHERUNG 73

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