Aufrufe
vor 6 Jahren

MoinMoin Flensburg 05 2018

  • Text
  • Flensburg
  • Februar
  • Januar
  • Husum
  • Sucht
  • Schleswig
  • Kiel
  • Flensburger
  • Haus
  • Kaufe
  • Moinmoin

-Anzeige- C

-Anzeige- C Flensburg -31. Januar 2018 Unfall –Was nun? Christian F. Meyer Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft www.holm66.de Kanzlei am Holm Holm 66 (2. OG) 24937 Flensburg Tel.: 0461 -17451 Fax: 0461 -22134 kanzlei@holm66.de Kälberhagen 3•24405 Mohrkirch Mobil 0176-23814988 sachverstaendiger@mohrkirch.de •www.gutachter-angeln.de KFZ-SCHÄDEN •KFZ- UND OLDTIMER-BEWERTUNG ·KAUFBEGLEITUNG Wichtige Tipps für Autofahrer Ihr Hyundai ist bei uns in guten Händen • Wartung Noch Fragen? • Service • Inspektionen • ... für alle Marken • Reparaturen Ruf uns an! Ein Anruf genügt! +49 (0) 4608. 1022 Schreib uns! info@autohaus-elsen.de Komm vorbei! Pappelallee 7|24983 Handewitt www.autohaus-elsen.de Bosch-Zubehör ·Abgas- und Hauptuntersuchung (§ 29) Inspektion und Wartung ·Bremsen ·Auspuff ·Stoßdämpfer Unfallinstandsetzungen ·Standheizungen Achsvermessungen ·Einbau von Windschutzscheiben Geprüfter Reisemobil-Schadengutachter Maurice Buchholz Schon ist es passiert –durch eine kleine Unachtsamkeit kann es schnell zum Unfall kommen. Wichtig ist, in dieser Situation einen klaren Kopf zu behalten und die richtigen Schritte einzuleiten. Damit die Schadensabwicklung von Anfang an reibungslos verläuft, haben wir sieben Tipps zusammengestellt, die Sie über Ihre Rechte, aber auch über Ihre Pflichten im Schadensfall informieren. 1. Ihr Recht: Sie können die Werkstatt selbst bestimmen! (Haftpflichtschaden) Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt reparieren lassen –Versicherungen haben kein Recht, Ihnen eine andere Werkstatt vorzuschreiben. Wer Sie das ganze Jahr über im Service gut berät und bedient, wird das auch im Falle eines Unfalls tun. Ihre vertraute und bekannte Werkstatt garantiert Ihnen eine technisch einwandfreie Reparatur und damit die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs. Also: Bestimmen Sie die Reparaturwerkstatt selbst! SKANDIC &NORDIC REISEMOBILE GmbH Skandinavien-Bogen 4·24983 Handewitt Tel. 04608-972990 www.skandic-camping.de 2. Ihr Recht: Sie können bei einem unabhängigen Sachverständigen ein Gutachten in Auftrag geben! (Haftpflichtschaden) Es steht Ihnen grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadensumfang, Schadenshöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und voraussichtlicher Reparaturdauer zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen. Das erstellte Gutachten kann auch Grundlage Ihrer Abrechnung mit der Versicherung herangezogen werden, wenn Sie z. B. Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen wollen, sondern stattdessen mit dem von der Versicherung ausgezahlten Geld ein anderes Fahrzeug erwerben wollen. Wenn Sie keinen Sachverständigen kennen, kann Ihnen Ihre Werkstatt bei der Auswahl behilflich sein. Aber: Liegt von vornherein erkennbar nur ein so genannter Bagatellschaden vor (Schadenshöhe –jenach Gerichtsbezirk –nicht höher als circa 500.- bis 770.- Euro), werden die Kosten für das Gutachten grundsätzlich nicht von der Versicherung des Unfallgegners übernommen. Bei einem Bagatellschaden reicht in der Regel als Schadensnachweis eine Reparaturkalkulation Ihrer Fachwerkstatt aus. 3. Ihr Recht: Sie können ein Ersatzfahrzeug mieten! (Haftpflichtschaden) Ist Ihr Auto nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit und muss schadensbedingt zur Reparatur in der Werkstatt verbleiben, können Sie für diesen Zeitraum grundsätzlich einen Mietwagen beanspruchen. Die Ausnahme ist ein sehr geringer Fahrbedarf. Benötigen Sie keinen Mietwagen, können Sie für die Dauer des schadensbedingten Ausfalls alternativ Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Aber: Wegen zum Teil erheblicher Preisunterschiede kann es unter Umständen sinnvoll sein, Preisvergleiche anzustellen, da bei Anmietung zu überhöhten Preisen die Mietwagenkosten nicht immer vollständig von der Versicherung zu übernehmen sind. 4. Ihr Recht: Sie können sich einen Rechtsanwalt nehmen! (Haftpflichtschaden) Zur Ermittlung und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen. 5. Ihr Recht: Totalschaden - Sie können reparieren oder verkaufen! (Haftpflichtschaden) Sind die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert, können Sie Ihr Auto trotzdem in Ihrer Fachwerkstatt reparieren lassen. Aber: Wichtige Bedingungen sind, dass die veranschlagten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht mehr als 30 %übersteigen und dass Sie das Fahrzeug weiter nutzen wollen. Lassen Sie das Fahrzeug im Totalschadensfall nicht reparieren, haben Sie Anspruch auf Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes –aber abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeuges und auch abzüglich der im Wiederbeschaffungswert enthaltenen Mehrwertsteuer. Im Schadensfall wird die Mehrwertsteuer nur so weit ersetzt, wie sie tatsächlich angefallen ist und das hängt u. a. vom Alter und Typ des Unfallfahrzeugs ab. Aussagen dazu finden Sie im Sachverständigengutachten. Sie haben auch das Recht, Ihr Fahrzeug zu dem Restwert (z. B. an Ihre Fachwerkstatt) zu verkaufen, den der Zu Punkt 5 sei angemerkt, dass es sich hierbei um ein sehr komplexes Thema handelt und noch einige sehr wichtige Bedingungen enthält. Was aber hier hinzugefügt werden sollte, ist: a. Zu den Reparaturkosten zählt auch eine eventuelle Wertminderung. Dies bedeutet, die Reparaturkosten plus Wertminderung dürfen die 30 Prozengrenze nicht überschreiten. Rechenbeispiel: Reparaturkosten 5.000 Euro Wertminderung 300 Euro Wiederbeschaffungswert 4.000 Euro In diesem Fall ist eine Reparatur im Sinne der 130 %- Regelung nicht möglich da die Reparaturkosten inklusive Wertminderung über 30 %liegen. b. Eine weitere Bedingung ist: Um das Integritätsinteresse zu wahren, muss das Fahrzeug mindestens über einen Zeitraum von 6Monaten, abdem Zeit das Schadensereignis, weitergenutzt werden. Diese beiden sehr wichtigen Punkte sind für die 130 %-Regelung immer zu beachten. Sachverständige in seinem Gutachten ermittelt hat. Zur Sicherheit empfiehlt sich ein korrekt datierter schriftlicher Kaufvertrag mit Ihrer Fachwerkstatt. Restwertangebote der Versicherung müssen nur dann beachtet werden, wenn das konkrete Angebot der Versicherung vorliegt, bevor das Fahrzeug veräußert wurde und dieses Angebot für Sie zumutbar ist. 6. Ihr Recht: Sie können die Zahlung vereinfachen!(Haft pflichtschaden) Zur Erleichterung der Zahlungsabwicklung können Sie von der Werkstatt Ihres Vertrauens vorgehaltenen Formulare „Reparaturkosten- Übernahmeerklärung“ und/ oder „Sicherheitsabtretung“ verwenden, da die Versicherung bei Vorlage dieser Erklärungen in der Regel die Reparaturkosten direkt an die Fachwerkstatt auszahlen kann. Dadurch können Sie es vielfach vermeiden, für die Reparaturkosten in Vorleistung treten zu müssen. 7. Ihr Recht: Was passiert, wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben? (Kaskosch.) Wenn Sie bei einem selbst verschuldeten Unfall Ihre Kaskoversicherung in Anspruch nehmen, ergeben sich Ihre Rechte aus Ihrem Versicherungsvertrag. Diese können erheblich von den oben dargestellten Rechten im Haftpflichtschadensfall abweichen. Insbesondere ist hier ein Weisungsrecht Ihres Versicherers zu beachten: setzen Sie sichdaher unverzüglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Aber auch hier gilt: Sie haben das Recht, die Werkstatt Ihres Vertrauens selbst zu wählen und mit der Reparatur zu beauftragen, sofern der Kaskovertrag ausdrücklich nichts anderes bestimmt. Deutsches Kfz-Gewerbe Zentralverband UNFALLSCHADEN??? Wir helfen Ihnen weiter! 04609 /5305 -www.sv-palapies.de Ihr Kfz-Sachverständigenbüro PALAPIES

Aus der Region Flensburg -31. Januar 2018 -Seite 7 Baumfällung war genehmigt Flensburg (lip) –Das laute Kreischen von Motorsägen schreckte am vorletzten Sonnabend früh morgens die Anwohner in der Christinenstraße: Zwei der schönen großen alten Bäume, die die Grundstücksgrenze zum Ochsenmarkt markieren, fielen den Baumfällarbeiten zum Opfer. Zum Nachbargrundstück klafft nun eine große Lücke. Von einem der Bäume ist nur noch ein traurige Stumpf übriggeblieben, der andere ragt kahl wie ein Fahnenmast in die Höhe. „Das sieht einfach nur schrecklich aus. Das kann doch nicht erlaubt sein, so schöne Bäume in einer Nacht- und Nebelaktion einfach zu fällen. Im Sommer waren die voller Singvögel“, wandte sich eine empörte Anwohnerin an die Moin- Moin. Doch auch wenn der Vermieter es offenbar nicht für nötig gehalten hat, die Anwohner vorher zu informieren, mit den Baumfällarbeiten hat alles seine Richtigkeit, wie Geoffrey Warlies vom Technischen Betriebszentrum (TBZ) Flensburg auf Moin- Moin-Nachfrage bestätigte. „Auf Antrag des Grundstückseigentümers wurde die Fällung nach Prüfung durch unsere Mitarbeiter von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt, weil die Bäume zum einen zu nah an den Häusern standen und deshalb eine Gefährdung darstellten und zum anderen die Wurzeln die Leitungen im Erdreich weiter geschädigt hätten. Es gab hier verschiedene negative Effekte“, so Warlies. „Aber schade um die schönen Bäume ist es trotzdem“, bedauerte eine Anwohnerin. Immerhin werden als (gesetzlich vorgeschriebene) Ausgleichsmaßnahme an anderer Stelle im Stadtgebiet neue Bäume geplanzt. „Aber nicht am selben Ort, sonst haben wir das gleiche Problem in zehn Jahren wieder“, erklärte der TBZ-Sprecher. Nachtrag: Der zweite Baum wurde in der Zwischenzeit ebenfalls gefällt. Fotos: Philippsen Konzert: Klassik auf Xylophon Flensburg (mm) –AmFreitag, 2. Februar lädt die Arbeiterwohlfahrt um 15 Uhr zueinem Konzertdes Mallet Duo im AWO Stadtteilcafé des Servicehaus Sandberg, Schulze-Delitzsch-Str. 21, ein. Gegründet wurde das MalletDuo im Jahr1995 in Danzig (Polen)und besteht ausPiotr Schiller undMateus Zawadzki. DiezweijungenMusiker werdenklassische Stücke nach Bach, Beethoven und Mozart spielen,die siespeziell für Marimba und Xylophonumgeschriebenhaben. Zu ihren Verdienstenzählen nahezu hundert Konzerte jährlich sowiedie Teilnahme an Musikfestspielen in verschiedenen europäischen Ländern.Kaffee&Kuchen begleitetden Konzert- Nachmittag. Anmeldungenbei Verena Schmidt-Braess, AWO Servicehaus Sandberg, Tel.: 0461-1441514 oder direkt im Stadtteilcafé, Schulze-Delitzsch-Str.21, Flensburg,Tel.: 0461-1441537. Foto: Privat maritime Sweatjacken marine, Gr. 38-50 19. 95 9. 95 Westen diverse Modelle +Farben, Gr. 38-50 39. 95 49. 95 14. 95 Pullover 10% Cashmere, grau, jeans +bordeaux, Gr. 36-44 49. 95 19. 95 Karo-Blusen Langarm, Flanell, Gr. 38-50 Damen-Stiefel schwarz o. grau, Gr. 37-41 29. 69. 95 49. 95 95 Damen- Stiefeletten tolle modische Modelle Gr. 37-41 39. 69. 95 79. 95 95 Damen- Schnürer blau, mit Wechselfußbett, Gr. 37-42 49. 69. 95 95 Damen- 19. 39. 95 Schnürstiefelette Budapester Muster, mit 95 seitlichem Reißverschluss, Gr. 37-43 69. 99. 95 95 Herren-Slipper schwarz o. braun, Gr. 40-46 29. 49. 95 95 Herren- Stiefelette z. T. mit Warmfutter, Gr. 40-46 39. 79. 95 95 Strickteile Viele verschiedene Einzelteile, Gr. S-XXL 39. 95 59. 95 19. 95 Jacken verschiedene Modelle warm gefüttert, Gr. 38-52 59. 95 69. 95 29. 95 Holtex Öffnungszeiten: Am Sophienhof 2 24941 Flensburg• Z0461-93051 Mo.-Fr. 9.30 -18.30 Uhr •Samstag 9.30 -16.00 Uhr

MoinMoin

© MoinMoin 2017