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NK 01_2021

38 RECHT

38 RECHT BITCOIN-BETRUGSFÄLLE IN DER PRAXIS Die Vertragspartner sitzen fast ausschließlich im Ausland. Alles beginnt mit einer Kontaktaufnahme, entweder vom Trader selbst initiiert oder aber der Trader wird vom Broker kontaktiert, z. B. per E-Mail, über ein Callcenter, über eine Vermittlungsplattform etc. Meist geht die Initiative aber vom Trader aus. Bitcoin-Broker starten mitunter massive Werbemaßnahmen in den Sozialen Medien oder beispielsweise auch bei kostenlosen Gaming- Apps (bei denen durch Betrachtung eines 30-Sekunden-Wer bevideos beispielsweise das nächste Level freigeschaltet wird). Zudem werden Fake News verbreitet, wonach bestimmte Bitcoin-Broker im Zusammenhang mit der beliebten Fernsehsendung „Die Höhle der Löwen“ stehen. dem gar nicht mit Krypto-Währungen gehandelt. Das in FIAT-Geld investierte Kapital wird entweder klassisch veruntreut oder z. B. in Bitcoins umgetauscht und verwässert/gewaschen, z. B. durch Einzahlung auf verschiedene Konten, die Bitcoins als Zahlungsmittel akzeptieren oder durch „Bitcoin-Mixing“. Welche zwei grundlegenden Arten von Ansprüchen des Traders gegen den Broker sind zu unterscheiden? Es kann nicht oft genug wiederholt werden, dass unseriöse Broker keinesfalls auf Provisionsbasis agieren, sondern der Verlust des Traders stellt den direkten Gewinn des unseriösen Brokers dar. Daher liegt in solchen Fällen nicht nur ein schadens­ Da die derzeitige Bitcoin-Kurs- Wiederauferstehung in aller Munde ist, versuchen viele (meist junge) euphorische Trader auf den Zug aufzuspringen und schnelles Geld zu verdienen. Es kursieren teilweise sechs- bis siebenstellige Bitcoin-Kursziele und wie zu Zeiten des Neuen Marktes kann es vorkommen, nicht nur vom Bekanntenkreis auf Bitcoins angesprochen zu werden, sondern auch von professionellen Dienstleistern wie Taxifahrern etc. Jedenfalls soll meist entweder ein kostenloses Demokonto angelegt werden und/oder gleich 250,00 Euro Startgeld eingezahlt werden. Spä testens mit Einrichtung eines Kontos endet die Anbahnungsphase. Wie gestaltet sich die erste Einzahlungsphase ? Auf die Anbahnungsphase folgt die Einzahlungsphase. Vorher ist eine Verifizierung erforderlich. Die zumeist ersten 250,00 Euro werden freiwillig und oft mit Vorfreude auf die ersten Trades eingezahlt. Es werden erhebliche persönliche und wirtschaftliche Daten abgefragt – angeblich um die Geldwäschevorschriften einzuhalten – und Nachweise (mitunter sogar die Rückseite der Kreditkarte) angefordert. Teilweise soll der Trader unterschreiben, über erhebliches Vermögen von mindestens 500.000 Euro und über umfangreiche Trading-Kenntnisse und Trading-Erfahrungen zu verfügen. Warum werden immer weitere Einzahlungen vorgenommen, obwohl sich erhebliche Gewinne virtuell ergeben haben? Nach der ersten Einzahlungsphase folgt die erweiterte Einzahlungsphase. Ein vernünftiger Trader sollte eigentlich lediglich mit den ausgewiesenen Gewinnen weiter traden. Zudem sollte frühzeitig eine Testauszahlung vorgenommen werden. Hier machen aber die meist psy­ chologisch geschulten Anrufer aus dem Lager des Brokers diesen vernünftigen Ansatzpunkten einen Strich durch die Rechnung. Es wird teilweise damit argumentiert, dass es unklug wäre, Gewinne nicht laufen zu lassen oder dass die vorgegaukelte erfolgreiche Strategie mit höheren Einsätzen sogar gehebelt weiter verfolgt werden solle. Gepaart wird dieser Ratschlag vereinzelt mit dem Hinweis, dass nach den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ erst unter einer Summe X (z. B. 50.000 Euro) Auszahlungen vorgenommen könnten. Zufälligerweise sei der aktuelle Kontostand aber höher. Daher sei eine Auszahlung erst möglich, wenn zuvor eine Summe vom Trader an den Broker angewiesen werde. Diese geforderte Summe wird unterschiedlich bezeichnet, z. B. Auszahlungsgarantie, Liquiditätsnachweis oder Kaution. Rechtlich betrachtet, liegt hier ein sog. „Vorschussbetrug“ vor, der bei nahezu allen Betrugswellen vorkommt (z. B. auch Nigeria Connection, Romance Scamming, Love Scamming oder Gewinnversprechen). Jedenfalls werden die Trader aus verschiedensten Gründen dazu überredet, weitere Einzahlungen vorzunehmen. Nach der ersten kleinen Einzahlung wird – zumeist telefonisch oder per E-Mail – ein unfreiwilliger „Nachschuss“ verlangt oder der Trader wird zum freiwilligen Nach schuss überredet. Die unfreiwillige Nachschussanforderung wird auch als „Margin Call“ bezeichnet. Tatsächlich wird schließlich nur ein kleiner Teil des eingesetzten Kapi­ AdobeStock/© Artem tals auf dem Konto des Brokers (sog. „Margin Account“) hinterlegt (und in üblicher Weise gehebelt getradet). Wenn sich der Trade gegen den Trader entwickelt (z. B. wenn der Bitcoin-Kurs fällt, obwohl gehebelt Call-Optionen auf einen steigenden Bitcoin-Preis eingegangen wurden), folgt der sog. „Margin Call“, also die Aufforderung des Brokers zur Erhöhung der Margin: Es wird dann verlangt, echtes Geld auf das Konto nachzuschießen, um zu verhindern, dass die offenen Positionen zwangsaufgelöst werden. Es werden häufig von unseriösen Brokern zur Veranlassung einer Vorschussleistung durch den Trader Überweisungsentwürfe (an den Trader) erstellt mit der Bemerkung, dass die Überweisung erst dann ausgeführt werden könne, wenn der Vorschuss geleistet wurde. Wie kommt es dazu, dass meist das gesamte Vermögen des Traders aufgezehrt wird? Auf die erweiterte Einzahlungsphase folgt die Verzweiflungsphase. Üblicherweise werden die Trader dazu überredet, dem Account-Manager über handelsübliche Software in Echtzeit einen Fernzugriff auf den Rechner des Traders zu erlauben. Es wird dann vom Account-Manager auf den Online-Banking-Kontostand geschaut. Hierzu wird zunächst ein falscher Einzahlungsvorgang angeleitet und nach dem Scheitern des­ selben eilt der Account-Manager AdobeStock/© Maksymiv Iurii ersatzauslö­ sender Betrug (§ dem Tra der vermeintlich per Fernsteuerung zur Hilfe. Es wird dann in der Folge wiederholt ein erträglicher Nachschuss angefordert und die angeforderten Summen werden zu nehmend höher. Manchmal erfolgt gar eine Rücküberweisung, um sich das weitere Vertrauen zu erschleichen. Leider gelingt Letzteres nur zu oft und der 823 I, II BGB, 263 StGB), sondern auch eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung (§ 826 BGB) vor. Zunächst hat der Trader in den meisten Fällen einen vertraglichen Rückzahlungsanspruch gegen den Broker entweder auf Grund des Gewinnversprechens oder auf Grund des ausgewiesenen Guthabens. Trader verliert nach einer erneuten Einzahlung dennoch sein gesamtes Kapital. Wenn das liquide Kapital aufgebraucht ist, wird der verzweifelte Trader fast immer erfolgreich dazu überredet, zu versuchen, einen Kredit aufzunehmen. Der Trader bekommt meist nur einen Privatkredit, wenn er nichts zu verpfänden hat. Getrieben werden die Trader von der Hoffnung und dem Versprechen, das investierte Kapital zurückzuholen. Zum Schluss Die Erfolgsaussichten bei Krypto- Betrugsfällen (z. B. Bitcoin-Betrug) sollten in jedem Einzelfall anwaltlich überprüft werden. Es ist zunächst her auszufinden, ob es überhaupt einen liquiden Gegner gibt, der identifiziert und grundsätzlich in Anspruch genommen werden könnte. An dieser Voraussetzung scheitern leider die meisten Mandatsanfragen in diesem Bereich. Ilex Rechtsanwälte hat ein Vergütungsmodell entwickelt, Warum ist es so schwer, die Täter zu fassen und wie verschwindet das investierte Kapital? Begünstigt wird der schnell gewährte Fernzugriff dadurch, dass der gewöhnliche das dem Rechnung trägt. Zwar ist die diesbezügliche Erstprüfung bei Ilex Rechtsanwälte nicht kostenlos, jedoch halten sich die Kosten hierfür in sehr überschaubaren Grenzen. Trader über keine Bit coindas Trading-Vorerfahrungen verfügt und ihm die Handelssoftware fremd ist. In den allermeisten Fällen wird zu­ Rechtsanwalt Dr. Ulrich Schulte am Hülse www.ilex-bankrecht.de 01.2021

RECHT/KLEINANZEIGEN 39 MLM-Verwalter Software für Ihren Vertrieb. Folgende Aufgaben bereiche können Sie damit organisieren: verwalten von Vertriebspartner mit Stammbäumen, Kar riereplan, Provisionen in mehreren Ebenen, Kunden, Rechnungen, Endkunden- und Mitarbeiter-Shop, Mitgliedsbereich für die Vertriebspartner mit Onlinestatistiken, Interessentenverwaltung, Newsletter, usw. Telefon: 0911 5979433 info@mlmverwalter.de www.mlmverwalter.net ANZEIGEN- SCHLUSS 21.01. 2021 Professionelle Medienberatung erhalten Sie von Herrn Uwe Tammen unter: Telefon: 0 70 31/744-110 anzeigen@network-karriere.com www.network-karriere.com EUROPAS GRÖSSTE WIRTSCHAFTSZEITUNG FÜR DEN DIREKTVERTRIEB DAS JAHRES-ABONNEMENT: IHR BESTES TOOL FÜR EIN ERFOLGREICHES BUSINESS Tun Sie sich was Gutes, lesen Sie was Gutes: Die Network-Karriere. Die neuesten Branchen­News national und international, In siderwissen und Erfolgsstorys, Trainingsthemen, Lifestyle und mehr erfahren Sie monatlich durch die Network­Karriere. Nutzen Sie diese Quelle der Information als Unterstüt­ zung für Ihr tägliches Geschäft und unterstreichen Sie die Seriosität dieser Branche durch fundierte sche Inhalte und Top­Interviews mit Politikern, Meinungs­ journalistibildnern und Personen des öffentlichen Lebens. Mit dem Jahres­Abonnement der Fachzeitung erhalten Sie alle Informationen druckfrisch eine Woche vor dem Handel nach Hause geliefert und profi tieren zeitgleich durch Sonder­Aktionen und ­Leistungen des Verlages. > Keine automatische Verlängerung – keine Kündigungsfristen – solide und fair > Jetzt online abonnieren und ab der nächsten Ausgabe immer top-informiert sein: www.network-karriere.com

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