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SaarLorLux Magazin Frühjahr/Sommer 2022

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Frühjahr/Sommer 2022

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WeitereInfos!Einfach QR-CodeabscannenFrühjahr/Sommer Edition 2022DAS BERLINER TESTAMENT UNDDIE GEFAHR DES PFLICHTTEILS-ANSPRUCHS FÜR UNTERNEHMENFrühjahr/Sommer Edition 2022automobile&techniqueINTELLIGENTES LICHTMercedes evolutioniert die FahrzeugbeleuchtungEin Rechtstipp vonRechtsanwaltAlexander RussoDas sogenannte „Berliner Testament“ ist einevon Ehegatten oft gewählte Gestaltungsvarianteim Rahmen der Errichtung eines gemeinsamenTestamentes. Hintergrund ist meist,dass die Ehegatten großen Wert darauflegen,dass bei Eintritt eines Erbfalles zunächst derüberlebende Ehegatte bestmöglich abgesichertsein soll. Aus diesem Grund erfolgt imTestament zunächst die gegenseitige Erbeinsetzungzum alleinigen und unbeschränktenErben.Damit verbunden ist aber häufig auf derKehrseite die zwangsläufige Enterbung dereigenen Kinder. Durch diese Enterbung erhaltendie Kinder bei Eintritt des ersten Erbfallsnach einem Elternteil zunächst keinen Anteilam Nachlass. Dieser steht vielmehr dem überlebendenElternteil in seiner Gänze allein zu.In der Regel verfügen die Ehegatten aber aus§RECHTSANWÄLTERECHTSTIPPdiesem Grund, dass die gemeinsamen Kinderim zweiten Erbfall (also nach dem Versterbendes überlebenden Elternteils) den restlichenNachlass erben.Dennoch haben die Kinder grundsätzlichdie Möglichkeit, aufgrund der eingetretenenEnterbung im ersten Erbfall, ihren Pflichtteilgegenüber dem überlebenden Elternteil geltendzu machen. Dabei stellt der Pflichtteilsanspruchimmer eine reine Geldforderung dar,welche sich gegen die Erbin oder den Erbenrichtet. Die Höhe des Pflichtteils richtet sichdabei nach der eigentlichen Anteilshöhe desPflichtteilsberechtigten am Nachlass. Gemäßden gesetzlichen Bestimmungen des § 2303Abs. 1 Satz 2 BGB besteht der Pflichtteil in derHälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.Haben beispielsweise die Ehegatten zwei Kinder(K1 und K2) und verstirbt nun ein Ehegatte,so wäre dieser nach den gesetzlichen Regelungengrundsätzlich zu 1/2 vom überlebendenEhegatten und zu je 1/4 von K1 und K2 beerbtworden. Haben beide Ehegatten allerdings einklassisches „Berliner Testament“ errichtet, sowird der überlebende Ehegatte Alleinerbe unddie Kinder werden nicht am Nachlass beteiligt.Sie sind faktisch enterbt. Möchte nunmehr dasKind K1 seinen Pflichtteilsanspruch geltendmachen, so besteht dieser in Höhe von 1/8(also der Hälfte des gesetzlichen Erbteils) desbereinigten Nachlassvermögens.Besonders problematisch ist dies dann, wennin den Nachlass Beteiligungen an Unternehmenfallen. Die erste Hürde stellt in diesenFällen die Bewertung des Einzelunternehmensoder des Anteils beispielsweise an einer GmbHoder einer Personengesellschaft dar. Hier ist derErbe sogar verpflichtet, den entsprechendenUnternehmenswert (gutachterlich) feststellenzu lassen. In diesem Zusammenhang wirddeutlich, dass die Gefahr der Geltendmachungeines Pflichtteilsanspruchs durchaus auch eineBedrohung für ein Unternehmen bzw. die entsprechendeBeteiligung daran darstellen kann.Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass gegebenenfallszwar die Anteile an einem Unternehmenin den Nachlass fallen, der Nachlassselbst aber nicht über ausreichende liquideMittel verfügt, um den Pflichtteilsanspruchauch ad hoc zahlen zu können. In diesem Fallkann es dazu kommen, dass die Erbin oderder Erbe gezwungen wäre weitere Nachlassgegenstände(beispielsweise Immobilien) zuveräußern, um liquide Mittel zu schaffen oderein entsprechendes Darlehen aufzunehmen,nur um den Pflichtteil zahlen zu können.Daher unser Rechtstipp:Haben Eheleute das Ziel, sich einander für denFall des Todes des jeweils anderen abzusichern,ist die Errichtung eines Berliner Testamentesregelmäßig eine sinnvolle Gestaltungsvariante.Berücksichtigt werden müssen dabei allerdingseventuelle Pflichtteilsansprüche (Pflichtteilsberechtigtesind Abkömmlinge, Ehegatten unddie Eltern der/des Verstorbenen; nicht jedochbeispielsweise die Geschwister). Daher solltenentsprechende Schutzklauseln (zum Beispieleine sogenannte „Pflichtteilsstrafklausel“) fürden überlebenden Ehegatten und den Nachlassals solchen in das Testament aufgenommenwerden. Zudem können im Rahmen desTestamentes auch viele weitere Regelungen,wie Vermächtnisanordnungen, Grabpflegeverfügungenoder die Anordnung einer Testamentsvollstreckung,etc., aufgenommenwerden, damit die Wünsche und Ziele dertestierenden Personen bestmöglich im Erbfallumgesetzt werden.MÜNSTER & RUSSO PARTNERSCHAFT MBBSAARGEMÜNDER STR. 39 · 66119 SAARBRÜCKENTEL. 0681/ 950 47-0 · E-MAIL: INFO@MUENSTER-RUSSO.DESehen und gesehen werden: Beides funktioniert nur mit Hilfe vonLicht und ist unabdingbare Voraussetzung für Sicherheit im Straßenverkehr.Einfachste Scheinwerfer waren bereits Teil der erstenAutomobile: Heute existieren modernste Licht-Konzepte, mit denenbeispielsweise der Autobauer Mercedes-Benz seinem Sicherheitsanspruchgerecht wird.Gerade in der dunklen Jahreszeit ist Licht einer der wichtigstenSicherheitsfaktoren, denn noch immer steigt das Unfallrisiko beiDunkelheit auf das Doppelte. Bei der Fahrzeugbeleuchtung handeltes sich längst um viel mehr als die Lichtquelle eines Fahrzeugs, dahintersteckt auch ein Plus an Komfort und Design.Die Zukunft des Autolichts liegt dabei für die Mercedes-Entwicklerim blendfreien Fernlicht in HD-Qualität. Die revolutionäre Scheinwerfertechnologieglänzt mit höchster Performance und ermöglichtKommunikation und wegweisende Fahrerassistenz. Im neuenScheinwerfer in HD-Qualität arbeiten Chips mit über einer MillionMikrospiegeln, also über zwei Millionen insgesamt pro Fahrzeug.Die für die Lichtsteuerung notwendige intelligente Ansteuerungslogikwurde von Mercedes-Benz selbst entwickelt. Algorithmen erhaltenüber die Fahrzeugsensoren detaillierte Informationen über dieUmgebung und berechnen daraus in Echtzeit den Helligkeitswertfür jedes der über zwei Millionen Pixel. Mit dieser Dynamik und Präzisionschafft dieses intelligente System nahezu unbegrenzte Möglichkeiteneiner idealen, hochaufgelösten Lichtverteilung, die sichoptimal an die Umgebungsbedingungen anpasst. „EntscheidendLichtprojektion für einen möglichen Überholvorgang ist nicht die Technologie im Scheinwerfer, sondern die digitale Intelligenzdahinter“, betont Gunter Fischer, Leiter KarosserieentwicklungExterieur und Fahrzeugbetriebssysteme bei Mercedes-Benz.Sensoren wie Kameras oder Radar erkennen andere Verkehrsteilnehmer,leistungsstarke Rechner werten die Daten sowie digitaleKarten in Millisekunden aus und geben den Scheinwerfern dieKommandos zur Anpassung der Lichtverteilung in allen Situationen.Das Resultat: optimale Sicht für den Fahrer ohne Blendunganderer Verkehrsteilnehmer sowie innovative Funktionen mit einemPlus an Sicherheit.Mercedes-Benz möchte damit nicht nur für jede Fahrsituation dieideale Lichtverteilung erzielen, sondern den Fahrer in kritischenSituationen wie beispielsweise einer engen Baustellendurchfahrtgezielt führen und unterstützen. Dazu wird es möglich sein, Lichtspurenauf die Straße zu projizieren, die fehlende Fahrbahnmarkierungenersetzen. Zudem können digitale Lichtsysteme Botschaftenwie Richtungspfeile oder Warnhinweise auf die Straße beamen.Via „DIGITAL LIGHT“ kommuniziert das Auto künftig auch mitanderen Verkehrsteilnehmern: So können beispielsweise Symboleoder ein Zebrastreifen für Fußgänger projiziert werden. Damit liefertdas System wichtige Beiträge zur Verkehrssicherheit und Bausteineauf dem Weg zum unfallfreien und autonomen Fahren.Bildquelle: Daimler MediaIntelligence numériquedes pharesLa lumière : une condition indispensableà la sécurité dans la circulation routière.Pour les développeurs de Mercedes-Benz,l’avenir de l’éclairage réside dans les projecteurssans éblouissements en qualitéHD. Grâce à des puces munies de près de2 millions de micro-miroirs, une logiqueintelligente, nécessaire à la commande, apu être mis au point par la marque. Résultat: Une lumière s’adaptant de manièreoptimale aux conditions ambiantes.58 | SaarLorLux ...c›est savoir vivrePR-AnzeigenPR-AnzeigenSaarLorLux ...c›est savoir vivre| 59