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Hochschulräte an Thüringer Hochschulen

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Drucksache 5/493 <strong>Thüringer</strong> L<strong>an</strong>dtag - 5. Wahlperiode<br />

8<br />

Hochschule für<br />

Musik Fr<strong>an</strong>z Liszt<br />

Weimar<br />

Fachhochschule<br />

Erfurt<br />

Fachhochschule<br />

Jena<br />

Fachhochschule<br />

Nordhausen<br />

Fachhochschule<br />

Schmalkalden<br />

Bisl<strong>an</strong>g gibt es hierzu keine abschließende Festlegung. Zu verschiedenen Tagesordnungspunkten<br />

können Gäste geladen werden, beispielsweise zu gemeinsamen<br />

Tagungen von Hochschulrat und Senat.<br />

Nein; lt. Grundordnung der Fachhochschule Erfurt<br />

Die Öffentlichkeit k<strong>an</strong>n aber für einzelne Beratungspunkte mit Beschluss zugelassen<br />

werden.<br />

Nein; <strong>an</strong>alog § 15 Abs. 3 Grundordnung der FH Jena<br />

Grundsätzlich sind die Sitzungen des Hochschulrates hochschulöffentlich entsprechend<br />

der Grundordnung der Fachhochschule Nordhausen. Einzelne Sachverhalte<br />

können mit Rücksicht auf das Wohl der Hochschule oder soweit berechtigte Interessen<br />

einzelner entgegenstehen (bspw. Personal<strong>an</strong>gelegenheiten) in nichtöffentlicher<br />

Sitzung beh<strong>an</strong>delt werden.<br />

Nein; gemäß Geschäftsordnung des Hochschulrates<br />

Die Öffentlichkeit k<strong>an</strong>n aber mit einer Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder<br />

für einzelne Tagesordnungspunkte hergestellt werden.<br />

Zu 7.:<br />

Die Art und Weise der Veröffentlichung bzw. Bek<strong>an</strong>ntmachung der Beschlüsse der <strong>Hochschulräte</strong> <strong>an</strong> den<br />

<strong>Thüringer</strong> <strong>Hochschulen</strong> stellt sich wie folgt dar:<br />

Einrichtung Art der Veröffentlichung<br />

Beschlüsse, Empfehlungen und Protokolle der Sitzungen werden nicht veröffent-<br />

Universität Erfurt<br />

licht; einzelne Beschlüsse und Empfehlungen mit Relev<strong>an</strong>z für die Hochschulöffentlichkeit<br />

werden im hochschulöffentlichen Teil der Senatssitzung durch den Präsidenten<br />

bek<strong>an</strong>ntgegeben.<br />

Der Hochschulrat beschließt jeweils am Ende seiner Sitzungen über die Veröffentli-<br />

Technische Unichung der Informationen und Beschlüsse, insbesondere darüber, welche Informativersität<br />

Ilmenau onen <strong>an</strong> die Hochschulöffentlichkeit oder <strong>an</strong> die weitere Öffentlichkeit gegeben werden<br />

sollen und in welcher Art und Weise.<br />

Friedrich-Schiller-<br />

Universität Jena<br />

Ergebnisse und Empfehlungen werden im Anschluss <strong>an</strong> die Sitzungen als Pressemitteilungen<br />

veröffentlicht; Sitzungsprotokolle gehen allen Mitgliedern und Teilnahmeberechtigten<br />

zu; es erfolgt keine allgemeine Veröffentlichung der Protokolle.<br />

Die Bek<strong>an</strong>ntmachung der Beschlüsse und Empfehlungen erfolgt über universitätsBauhaus-Univerinterne<br />

Medien (Newsletter des Rektorats, Journal "der bogen"); Protokolle der Sitsität<br />

Weimar zungen gehen <strong>an</strong> die Mitglieder, die Mitglieder des Erweiterten Rektorats und die<br />

Mitglieder des Senats.<br />

Hochschule für<br />

Musik Fr<strong>an</strong>z Liszt<br />

Weimar<br />

Sitzungsprotokolle gehen allen Mitgliedern des Hochschulrats zu; Beschlüsse und<br />

Empfehlungen werden dem jeweiligen Adressaten bek<strong>an</strong>ntgemacht.<br />

Fachhochschule<br />

Erfurt<br />

Sitzungsprotokolle gehen allen Mitgliedern zu; es erfolgt keine allgemeine Veröffentlichung<br />

der Protokolle. Beschlüsse und Empfehlungen werden dem jeweiligen Adressaten<br />

zugeleitet.<br />

Fachhochschule Protokolle der Hochschulratssitzungen können von jederm<strong>an</strong>n eingesehen werden,<br />

Jena<br />

es erfolgt keine zusätzliche Veröffentlichung.<br />

Fachhochschule Protokolle der (öffentlichen) Sitzungen werden im Intr<strong>an</strong>et der FH Nordhausen be-<br />

Nordhausen k<strong>an</strong>ntgemacht.<br />

Fachhochschule<br />

Schmalkalden<br />

Es erfolgt keine allgemeine Veröffentlichung der Beschlüsse, Empfehlungen und<br />

Protokolle des Hochschulrates, diese fließen aber in die Entscheidungsfindung der<br />

Hochschulgremien ein.<br />

Zu 8. und 9.:<br />

Mit der Neufassung des <strong>Thüringer</strong> Hochschulgesetzes zum 1. J<strong>an</strong>uar 2007 wurde erstmalig die Einführung<br />

von <strong>Hochschulräte</strong>n <strong>an</strong> den <strong>Thüringer</strong> <strong>Hochschulen</strong> gesetzlich vorgegeben.<br />

Ziel der entsprechenden Bestimmungen war es, dass die <strong>Hochschulräte</strong> wesentliche Beratungs-, Steuerungs-<br />

und Aufsichtsfunktionen innerhalb der Hochschule übernehmen sollen. Ihnen soll eine wichtige Funktion bei

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