Hochschulräte an Thüringer Hochschulen
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Drucksache 5/493 <strong>Thüringer</strong> L<strong>an</strong>dtag - 5. Wahlperiode<br />
8<br />
Hochschule für<br />
Musik Fr<strong>an</strong>z Liszt<br />
Weimar<br />
Fachhochschule<br />
Erfurt<br />
Fachhochschule<br />
Jena<br />
Fachhochschule<br />
Nordhausen<br />
Fachhochschule<br />
Schmalkalden<br />
Bisl<strong>an</strong>g gibt es hierzu keine abschließende Festlegung. Zu verschiedenen Tagesordnungspunkten<br />
können Gäste geladen werden, beispielsweise zu gemeinsamen<br />
Tagungen von Hochschulrat und Senat.<br />
Nein; lt. Grundordnung der Fachhochschule Erfurt<br />
Die Öffentlichkeit k<strong>an</strong>n aber für einzelne Beratungspunkte mit Beschluss zugelassen<br />
werden.<br />
Nein; <strong>an</strong>alog § 15 Abs. 3 Grundordnung der FH Jena<br />
Grundsätzlich sind die Sitzungen des Hochschulrates hochschulöffentlich entsprechend<br />
der Grundordnung der Fachhochschule Nordhausen. Einzelne Sachverhalte<br />
können mit Rücksicht auf das Wohl der Hochschule oder soweit berechtigte Interessen<br />
einzelner entgegenstehen (bspw. Personal<strong>an</strong>gelegenheiten) in nichtöffentlicher<br />
Sitzung beh<strong>an</strong>delt werden.<br />
Nein; gemäß Geschäftsordnung des Hochschulrates<br />
Die Öffentlichkeit k<strong>an</strong>n aber mit einer Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder<br />
für einzelne Tagesordnungspunkte hergestellt werden.<br />
Zu 7.:<br />
Die Art und Weise der Veröffentlichung bzw. Bek<strong>an</strong>ntmachung der Beschlüsse der <strong>Hochschulräte</strong> <strong>an</strong> den<br />
<strong>Thüringer</strong> <strong>Hochschulen</strong> stellt sich wie folgt dar:<br />
Einrichtung Art der Veröffentlichung<br />
Beschlüsse, Empfehlungen und Protokolle der Sitzungen werden nicht veröffent-<br />
Universität Erfurt<br />
licht; einzelne Beschlüsse und Empfehlungen mit Relev<strong>an</strong>z für die Hochschulöffentlichkeit<br />
werden im hochschulöffentlichen Teil der Senatssitzung durch den Präsidenten<br />
bek<strong>an</strong>ntgegeben.<br />
Der Hochschulrat beschließt jeweils am Ende seiner Sitzungen über die Veröffentli-<br />
Technische Unichung der Informationen und Beschlüsse, insbesondere darüber, welche Informativersität<br />
Ilmenau onen <strong>an</strong> die Hochschulöffentlichkeit oder <strong>an</strong> die weitere Öffentlichkeit gegeben werden<br />
sollen und in welcher Art und Weise.<br />
Friedrich-Schiller-<br />
Universität Jena<br />
Ergebnisse und Empfehlungen werden im Anschluss <strong>an</strong> die Sitzungen als Pressemitteilungen<br />
veröffentlicht; Sitzungsprotokolle gehen allen Mitgliedern und Teilnahmeberechtigten<br />
zu; es erfolgt keine allgemeine Veröffentlichung der Protokolle.<br />
Die Bek<strong>an</strong>ntmachung der Beschlüsse und Empfehlungen erfolgt über universitätsBauhaus-Univerinterne<br />
Medien (Newsletter des Rektorats, Journal "der bogen"); Protokolle der Sitsität<br />
Weimar zungen gehen <strong>an</strong> die Mitglieder, die Mitglieder des Erweiterten Rektorats und die<br />
Mitglieder des Senats.<br />
Hochschule für<br />
Musik Fr<strong>an</strong>z Liszt<br />
Weimar<br />
Sitzungsprotokolle gehen allen Mitgliedern des Hochschulrats zu; Beschlüsse und<br />
Empfehlungen werden dem jeweiligen Adressaten bek<strong>an</strong>ntgemacht.<br />
Fachhochschule<br />
Erfurt<br />
Sitzungsprotokolle gehen allen Mitgliedern zu; es erfolgt keine allgemeine Veröffentlichung<br />
der Protokolle. Beschlüsse und Empfehlungen werden dem jeweiligen Adressaten<br />
zugeleitet.<br />
Fachhochschule Protokolle der Hochschulratssitzungen können von jederm<strong>an</strong>n eingesehen werden,<br />
Jena<br />
es erfolgt keine zusätzliche Veröffentlichung.<br />
Fachhochschule Protokolle der (öffentlichen) Sitzungen werden im Intr<strong>an</strong>et der FH Nordhausen be-<br />
Nordhausen k<strong>an</strong>ntgemacht.<br />
Fachhochschule<br />
Schmalkalden<br />
Es erfolgt keine allgemeine Veröffentlichung der Beschlüsse, Empfehlungen und<br />
Protokolle des Hochschulrates, diese fließen aber in die Entscheidungsfindung der<br />
Hochschulgremien ein.<br />
Zu 8. und 9.:<br />
Mit der Neufassung des <strong>Thüringer</strong> Hochschulgesetzes zum 1. J<strong>an</strong>uar 2007 wurde erstmalig die Einführung<br />
von <strong>Hochschulräte</strong>n <strong>an</strong> den <strong>Thüringer</strong> <strong>Hochschulen</strong> gesetzlich vorgegeben.<br />
Ziel der entsprechenden Bestimmungen war es, dass die <strong>Hochschulräte</strong> wesentliche Beratungs-, Steuerungs-<br />
und Aufsichtsfunktionen innerhalb der Hochschule übernehmen sollen. Ihnen soll eine wichtige Funktion bei