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Gesamtplan für das Haushaltsjahr 2007 - Weilmünster

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H a u s h a l t s s a t z u n g<br />

des Marktfleckens <strong>Weilmünster</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Haushaltsjahr</strong> <strong>2007</strong><br />

Seite III.1<br />

Aufgrund des § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), in der derzeit gültigen Fassung, hat die Gemeindevertretung am<br />

__.__.<strong>2007</strong> folgende Haushaltssatzung beschlossen:<br />

Der Haushaltsplan <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Haushaltsjahr</strong> <strong>2007</strong> wird<br />

im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 16.000.289,-- EUR<br />

in der Ausgabe auf 16.000.289,-- EUR<br />

im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 6.627.064,-- EUR<br />

in der Ausgabe auf 6.627.064,-- EUR<br />

festgesetzt.<br />

§ 1<br />

§ 2<br />

1. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im <strong>Haushaltsjahr</strong> <strong>2007</strong> zur Umschuldung bzw. zur Ablösung von laufenden Krediten im Vermögenshaushalt erforderlich<br />

ist, wird auf 1.235.704,-- EUR festgesetzt.<br />

2. Der Gesamtbetrag der Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds – Abt. B. -, über den im <strong>Haushaltsjahr</strong> <strong>2007</strong> ein Vertrag abgeschlossen wird und dessen Aufnahme<br />

im <strong>Haushaltsjahr</strong> 2011 zur Finanzierung von Ausgaben <strong>für</strong> Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf<br />

300.000,-- EUR festgesetzt.<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im <strong>Haushaltsjahr</strong> <strong>2007</strong> zur Leistung von Ausgaben in künftigen<br />

Jahren <strong>für</strong> Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.932.000,-- EUR<br />

festgesetzt.<br />

§ 3

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