Amtsblatt Nr. 2 vom 26.01.2013 - Landkreis Bad Kissingen
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<strong>Amtsblatt</strong> des Landratsamtes <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> <strong>Nr</strong>. 2/2013 Seite 3<br />
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des<br />
Bebauungsplans schriftlich gegenüber dem Markt <strong>Bad</strong> Bocklet geltend<br />
gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den<br />
Mangel begründen soll, ist darzulegen.<br />
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2<br />
sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche<br />
für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile,<br />
wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf<br />
des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind,<br />
die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.<br />
<strong>Bad</strong> Bocklet, 08.01.2013<br />
Markt <strong>Bad</strong> Bocklet<br />
Back, Erster Bürgermeister<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />
13<br />
Bekanntmachung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />
im Wege der Amtshilfe für das Amt für<br />
Ländliche Entwicklung Unterfranken;<br />
Dorferneuerung Gemeinde Aura a. d. Saale 3,<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />
Der Beschluss zur Anordnung der Dorferneuerung Aura a. d. Saale 3<br />
und die Gebietskarte liegen<br />
<strong>vom</strong> 04.02.2013 mit 18.02.2013<br />
im Bauamt der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong>,<br />
Maxstraße 23, Zimmer <strong>Nr</strong>. 5,<br />
während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht für die Beteiligten<br />
aus.<br />
Diese Unterlagen können darüber hinaus in den nächsten drei<br />
Monaten auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung<br />
Unterfranken unter dem Link „Anordnung" eingesehen werden.<br />
(http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken/service/)<br />
Hinweis:<br />
Mit der Auslegung ist eine Rechtsbehelfsfrist verbunden.<br />
Würzburg, 09.01.2013 <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong>, 10.01.2013<br />
Amt für Ländliche Entwicklung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />
Eisentraut, Baudirektor Blankenburg, Oberbürgermeister<br />
14<br />
Ausschreibung; Grundstück Fl.<strong>Nr</strong>. 1275,<br />
Gemarkung Reiterswiesen<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> beabsichtigt, das Grundstück Fl.<strong>Nr</strong>. 1275,<br />
Gemarkung Reiterswiesen (Fläche: 2.835 m²) zu veräußern. Es handelt<br />
sich um ein verpachtetes Wiesengrundstück, welches nahe der<br />
Abzweigung der Kreisstraße KG 8 Richtung „Schwarze Pfütze“ liegt.<br />
Der Verkehrswert des Grundstückes beträgt ca. 1.500,00 Euro.<br />
Gebote unter Nennung eines Kaufpreises im verschlossenen Kuvert<br />
mit der Aufschrift „Angebot Fl.<strong>Nr</strong>. 1275, Gemarkung Reiterswiesen -<br />
nicht öffnen!“ können bis zum 25.02.2013 gerichtet werden an die<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong>, Herrn Horst Geier, Maxstraße 23, 97688 <strong>Bad</strong><br />
<strong>Kissingen</strong>.<br />
Nähere Auskünfte unter Tel. 0971 / 807-3100 (Herr Geier).<br />
Ein Anspruch auf Zuschlag unter dem Verkehrswert besteht nicht.<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong>, 22.01.2013<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />
Blankenburg, Oberbürgermeister<br />
Markt Zeitlofs<br />
15<br />
Öffentliche Bekanntmachung des Marktes Zeitlofs<br />
über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer<br />
im Kalenderjahr 2013<br />
Für den Markt Zeitlofs wird die Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 des<br />
Grundsteuergesetzes für das Kalenderjahr 2013 in gleicher Höhe wie<br />
im Vorjahr festgesetzt.<br />
Grundsteuerpflichtige, die keinen Grundsteuerbescheid für das Kalenderjahr<br />
2013 erhalten, haben 2013 die gleiche Grundsteuer wie im<br />
Kalenderjahr 2012 zu zahlen.<br />
Für die Steuerpflichtigen treten mit dem Tag dieser Bekanntmachung<br />
die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein<br />
schriftlicher Grundsteuerbescheid 2013 zugegangen wäre. Die Grundsteuerfestsetzung<br />
durch diese Bekanntmachung ist nur dann hinfällig,<br />
wenn aufgrund eines geänderten Grundsteuermessbe-scheides des<br />
Finanzamtes ein schriftlicher Grundsteuerbescheid erteilt wird.<br />
Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am<br />
15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Abweichend<br />
hiervon werden Kleinbeträge bis 15,00 Euro mit ihrem Jahresbetrag<br />
am 15.08. und Beträge bis 30,00 Euro mit je der Hälfte ihres Jahresbetrages<br />
am 15.02. und 15.08. fällig.<br />
Die Grundsteuer ist wie bisher auf folgende Konten zu überweisen:<br />
VR-Bank <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong>-<strong>Bad</strong> Brückenau eG, BLZ 790 650 28, Konto-<br />
<strong>Nr</strong>. 1215485,<br />
Sparkasse <strong>Bad</strong> Brückenau, BLZ 793 510 10, Konto-<strong>Nr</strong>. 620066019,<br />
Bank Schilling & Co. Hammelburg, BLZ 790 320 38, Konto-<strong>Nr</strong>. 0043<br />
321009.<br />
Für Steuerpflichtige, die eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben,<br />
werden die Grundsteuerbeträge zu den Fälligkeitsterminen abgebucht.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diesen Bescheid kann jeder Adressat innerhalb eines Monates<br />
nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch (siehe 1.) einlegen<br />
oder, wenn die übrigen Adressaten dieses Bescheides zustimmen,<br />
unmittelbar Klage erheben (siehe 2.).<br />
1. Wenn Sie Widerspruch einlegen:<br />
Den Widerspruch müssen Sie schriftlich oder zur Niederschrift beim<br />
Markt Zeitlofs, Baumallee 12, 97799 Zeitlofs, einlegen. Sollte über den<br />
Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich<br />
nicht entschieden werden, so können Sie Klage bei dem Bayerischen<br />
Verwaltungsgericht in Würzburg, Postfachanschrift: Postfach 11<br />
02 65, 97029 Würzburg, Hausanschrift: Burkarderstraße 26, 97082<br />
Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der<br />
Geschäftsstelle dieses Gerichtes erheben. Die Klage können Sie nicht<br />
vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs<br />
erheben, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine<br />
kürzere Frist geboten ist. In der Klage müssen Sie den Kläger, den<br />
Beklagten (Markt Zeitlofs) und den Gegenstand des Klagebegehrens<br />
bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stellen und die<br />
zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der<br />
Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid in Urschrift oder in Abschrift<br />
beifügen. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Sie Abschriften für<br />
die übrigen Beteiligten beifügen.<br />
2. Wenn Sie unmittelbar Klage erheben:<br />
Die Klage müssen Sie innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe<br />
dieses Bescheides bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg,<br />
Postfachanschrift: Postfach 11 02 65, 97029 Würzburg, Hausanschrift:<br />
Burkarderstraße 26, 97082 Würzburg, schriftlich oder zur<br />
Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichtes<br />
erheben. In der Klage müssen Sie den Kläger, den Beklagten<br />
(Markt Zeitlofs) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen,<br />
ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stellen und die zur<br />
Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der<br />
Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid in Urschrift oder Abschrift<br />
beifügen. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Sie Abschriften für<br />
die übrigen Beteiligten beifügen.