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Amtsblatt Nr. 2 vom 26.01.2013 - Landkreis Bad Kissingen

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<strong>Amtsblatt</strong> des Landratsamtes <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> <strong>Nr</strong>. 2/2013 Seite 3<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des<br />

Bebauungsplans schriftlich gegenüber dem Markt <strong>Bad</strong> Bocklet geltend<br />

gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den<br />

Mangel begründen soll, ist darzulegen.<br />

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2<br />

sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche<br />

für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile,<br />

wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf<br />

des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind,<br />

die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.<br />

<strong>Bad</strong> Bocklet, 08.01.2013<br />

Markt <strong>Bad</strong> Bocklet<br />

Back, Erster Bürgermeister<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />

13<br />

Bekanntmachung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />

im Wege der Amtshilfe für das Amt für<br />

Ländliche Entwicklung Unterfranken;<br />

Dorferneuerung Gemeinde Aura a. d. Saale 3,<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />

Der Beschluss zur Anordnung der Dorferneuerung Aura a. d. Saale 3<br />

und die Gebietskarte liegen<br />

<strong>vom</strong> 04.02.2013 mit 18.02.2013<br />

im Bauamt der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong>,<br />

Maxstraße 23, Zimmer <strong>Nr</strong>. 5,<br />

während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht für die Beteiligten<br />

aus.<br />

Diese Unterlagen können darüber hinaus in den nächsten drei<br />

Monaten auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung<br />

Unterfranken unter dem Link „Anordnung" eingesehen werden.<br />

(http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken/service/)<br />

Hinweis:<br />

Mit der Auslegung ist eine Rechtsbehelfsfrist verbunden.<br />

Würzburg, 09.01.2013 <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong>, 10.01.2013<br />

Amt für Ländliche Entwicklung Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />

Eisentraut, Baudirektor Blankenburg, Oberbürgermeister<br />

14<br />

Ausschreibung; Grundstück Fl.<strong>Nr</strong>. 1275,<br />

Gemarkung Reiterswiesen<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> beabsichtigt, das Grundstück Fl.<strong>Nr</strong>. 1275,<br />

Gemarkung Reiterswiesen (Fläche: 2.835 m²) zu veräußern. Es handelt<br />

sich um ein verpachtetes Wiesengrundstück, welches nahe der<br />

Abzweigung der Kreisstraße KG 8 Richtung „Schwarze Pfütze“ liegt.<br />

Der Verkehrswert des Grundstückes beträgt ca. 1.500,00 Euro.<br />

Gebote unter Nennung eines Kaufpreises im verschlossenen Kuvert<br />

mit der Aufschrift „Angebot Fl.<strong>Nr</strong>. 1275, Gemarkung Reiterswiesen -<br />

nicht öffnen!“ können bis zum 25.02.2013 gerichtet werden an die<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong>, Herrn Horst Geier, Maxstraße 23, 97688 <strong>Bad</strong><br />

<strong>Kissingen</strong>.<br />

Nähere Auskünfte unter Tel. 0971 / 807-3100 (Herr Geier).<br />

Ein Anspruch auf Zuschlag unter dem Verkehrswert besteht nicht.<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong>, 22.01.2013<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />

Blankenburg, Oberbürgermeister<br />

Markt Zeitlofs<br />

15<br />

Öffentliche Bekanntmachung des Marktes Zeitlofs<br />

über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer<br />

im Kalenderjahr 2013<br />

Für den Markt Zeitlofs wird die Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 des<br />

Grundsteuergesetzes für das Kalenderjahr 2013 in gleicher Höhe wie<br />

im Vorjahr festgesetzt.<br />

Grundsteuerpflichtige, die keinen Grundsteuerbescheid für das Kalenderjahr<br />

2013 erhalten, haben 2013 die gleiche Grundsteuer wie im<br />

Kalenderjahr 2012 zu zahlen.<br />

Für die Steuerpflichtigen treten mit dem Tag dieser Bekanntmachung<br />

die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein<br />

schriftlicher Grundsteuerbescheid 2013 zugegangen wäre. Die Grundsteuerfestsetzung<br />

durch diese Bekanntmachung ist nur dann hinfällig,<br />

wenn aufgrund eines geänderten Grundsteuermessbe-scheides des<br />

Finanzamtes ein schriftlicher Grundsteuerbescheid erteilt wird.<br />

Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am<br />

15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Abweichend<br />

hiervon werden Kleinbeträge bis 15,00 Euro mit ihrem Jahresbetrag<br />

am 15.08. und Beträge bis 30,00 Euro mit je der Hälfte ihres Jahresbetrages<br />

am 15.02. und 15.08. fällig.<br />

Die Grundsteuer ist wie bisher auf folgende Konten zu überweisen:<br />

VR-Bank <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong>-<strong>Bad</strong> Brückenau eG, BLZ 790 650 28, Konto-<br />

<strong>Nr</strong>. 1215485,<br />

Sparkasse <strong>Bad</strong> Brückenau, BLZ 793 510 10, Konto-<strong>Nr</strong>. 620066019,<br />

Bank Schilling & Co. Hammelburg, BLZ 790 320 38, Konto-<strong>Nr</strong>. 0043<br />

321009.<br />

Für Steuerpflichtige, die eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben,<br />

werden die Grundsteuerbeträge zu den Fälligkeitsterminen abgebucht.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Bescheid kann jeder Adressat innerhalb eines Monates<br />

nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch (siehe 1.) einlegen<br />

oder, wenn die übrigen Adressaten dieses Bescheides zustimmen,<br />

unmittelbar Klage erheben (siehe 2.).<br />

1. Wenn Sie Widerspruch einlegen:<br />

Den Widerspruch müssen Sie schriftlich oder zur Niederschrift beim<br />

Markt Zeitlofs, Baumallee 12, 97799 Zeitlofs, einlegen. Sollte über den<br />

Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich<br />

nicht entschieden werden, so können Sie Klage bei dem Bayerischen<br />

Verwaltungsgericht in Würzburg, Postfachanschrift: Postfach 11<br />

02 65, 97029 Würzburg, Hausanschrift: Burkarderstraße 26, 97082<br />

Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der<br />

Geschäftsstelle dieses Gerichtes erheben. Die Klage können Sie nicht<br />

vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs<br />

erheben, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine<br />

kürzere Frist geboten ist. In der Klage müssen Sie den Kläger, den<br />

Beklagten (Markt Zeitlofs) und den Gegenstand des Klagebegehrens<br />

bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stellen und die<br />

zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der<br />

Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid in Urschrift oder in Abschrift<br />

beifügen. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Sie Abschriften für<br />

die übrigen Beteiligten beifügen.<br />

2. Wenn Sie unmittelbar Klage erheben:<br />

Die Klage müssen Sie innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe<br />

dieses Bescheides bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg,<br />

Postfachanschrift: Postfach 11 02 65, 97029 Würzburg, Hausanschrift:<br />

Burkarderstraße 26, 97082 Würzburg, schriftlich oder zur<br />

Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichtes<br />

erheben. In der Klage müssen Sie den Kläger, den Beklagten<br />

(Markt Zeitlofs) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen,<br />

ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stellen und die zur<br />

Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der<br />

Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid in Urschrift oder Abschrift<br />

beifügen. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Sie Abschriften für<br />

die übrigen Beteiligten beifügen.

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