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Amtsblatt Nr. 2 vom 26.01.2013 - Landkreis Bad Kissingen

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<strong>Amtsblatt</strong> des Landratsamtes <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> <strong>Nr</strong>. 2/2013 Seite 7<br />

stücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen<br />

dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.<br />

§ 2 Verfahren<br />

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt.<br />

Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften<br />

der §§ 152 bis 156a BauGB ist ausgeschlossen.<br />

§ 3 Genehmigungspflichten<br />

Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben<br />

und Rechtsvorgänge finden mit Ausnahme von § 144 Abs. 2<br />

BauGB Anwendung.<br />

§ 4 Inkrafttreten<br />

Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung<br />

rechtsverbindlich.<br />

Maßbach, 22.11.2012<br />

Markt Maßbach<br />

Wegner, Erster Bürgermeister<br />

Stadt <strong>Bad</strong> Brückenau<br />

23<br />

Bekanntmachung der Stadt <strong>Bad</strong> Brückenau;<br />

Grundsteuerzahlungen für 2013<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> Brückenau macht bekannt, dass gem. § 27 Abs. 3<br />

Grundsteuergesetz der letzte in den Vorjahren zugestellte Grundsteuerbescheid<br />

auch für das Kalenderjahr 2013 gilt, soweit er nicht durch<br />

einen neuen Bescheid ersetzt wird. Die Grundsteuer ist deshalb in<br />

gleicher Höhe wie im Vorjahr zu den bekannten Zahlungsterminen zu<br />

entrichten.<br />

Die Grundsteuer ist fällig mit je einem Viertel des Jahresbetrages am<br />

15. Februar,<br />

15. Mai,<br />

15. August,<br />

15. November.<br />

Kleinbeträge bis 30,00 Euro zur Hälfte am 15. Februar und 15. August,<br />

Kleinbeträge bis 15,00 Euro am 15. August.<br />

Bei Steuerpflichtigen, die der Stadtkasse eine Abbuchungsermächtigung<br />

erteilt haben, werden die Grundsteuerbeträge zu den angegebenen<br />

Fälligkeiten abgebucht.<br />

Gegen diese Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines<br />

Monats nach dieser Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der<br />

Widerspruch ist schriftlich (eine einfache E-Mail ohne elektronische<br />

Signatur entspricht nicht der Schriftform) oder zur Niederschrift bei der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> Brückenau, Marktplatz 2, 97769 <strong>Bad</strong> Brückenau, einzulegen.<br />

Die Frist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig beim<br />

Landratsamt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong>, Obere Marktstraße 6, 97688 <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong>,<br />

eingelegt wird.<br />

Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener<br />

Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage beim<br />

Bayerischen Verwaltungsgericht, Burkarderstraße 26, 97082 Würzburg,<br />

schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle<br />

dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht<br />

vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs<br />

erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles<br />

eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, die beklagte<br />

Behörde Stadt <strong>Bad</strong> Brückenau und den Gegenstand des Klagebegehrens<br />

bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die<br />

zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben<br />

werden, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift<br />

beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen<br />

Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.<br />

<strong>Bad</strong> Brückenau, 17.01.2013<br />

Stadt <strong>Bad</strong> Brückenau<br />

Brigitte Meyerdierks, Erste Bürgermeisterin<br />

Stadt Hammelburg<br />

24<br />

Vollzug der Wassergesetze und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes;<br />

Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser<br />

aus den Brunnen 4 und 5 der Wasserversorgung Untererthal,<br />

Fl.<strong>Nr</strong>n. 1760/1 und 1756/1, Gemarkung Untererthal<br />

Das Landratsamt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> hat mit Bescheid <strong>vom</strong> 30.11.2012,<br />

<strong>Nr</strong>. 42-6420-B 408, für das im Betreff genannte Vorhaben die erforderliche<br />

wasserrechtliche Gestattung erteilt.<br />

Der Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und der entsprechende<br />

Plan liegen in der Zeit<br />

<strong>vom</strong> 28.01.2013 bis 28.02.2013<br />

bei der Stadtverwaltung Hammelburg, Rathaus, Am Marktplatz 1,<br />

97762 Hammelburg, Zimmer-<strong>Nr</strong>. 21, während der allgemeinen Dienststunden<br />

zur Einsicht aus.<br />

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid des Landratsamtes<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt;<br />

gegen ihn kann von den übrigen Betroffenen entsprechend der<br />

Rechtsbehelfsbelehrung Klage beim Verwaltungsgericht Würzburg<br />

eingelegt werden.<br />

Hammelburg, 22.01.2013<br />

Stadt Hammelburg<br />

Ernst Stross, Erster Bürgermeister

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