Amtsblatt Nr. 2 vom 26.01.2013 - Landkreis Bad Kissingen
Amtsblatt Nr. 2 vom 26.01.2013 - Landkreis Bad Kissingen
Amtsblatt Nr. 2 vom 26.01.2013 - Landkreis Bad Kissingen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Amtsblatt</strong> des Landratsamtes <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> <strong>Nr</strong>. 2/2013 Seite 7<br />
stücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen<br />
dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.<br />
§ 2 Verfahren<br />
Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt.<br />
Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften<br />
der §§ 152 bis 156a BauGB ist ausgeschlossen.<br />
§ 3 Genehmigungspflichten<br />
Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben<br />
und Rechtsvorgänge finden mit Ausnahme von § 144 Abs. 2<br />
BauGB Anwendung.<br />
§ 4 Inkrafttreten<br />
Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung<br />
rechtsverbindlich.<br />
Maßbach, 22.11.2012<br />
Markt Maßbach<br />
Wegner, Erster Bürgermeister<br />
Stadt <strong>Bad</strong> Brückenau<br />
23<br />
Bekanntmachung der Stadt <strong>Bad</strong> Brückenau;<br />
Grundsteuerzahlungen für 2013<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> Brückenau macht bekannt, dass gem. § 27 Abs. 3<br />
Grundsteuergesetz der letzte in den Vorjahren zugestellte Grundsteuerbescheid<br />
auch für das Kalenderjahr 2013 gilt, soweit er nicht durch<br />
einen neuen Bescheid ersetzt wird. Die Grundsteuer ist deshalb in<br />
gleicher Höhe wie im Vorjahr zu den bekannten Zahlungsterminen zu<br />
entrichten.<br />
Die Grundsteuer ist fällig mit je einem Viertel des Jahresbetrages am<br />
15. Februar,<br />
15. Mai,<br />
15. August,<br />
15. November.<br />
Kleinbeträge bis 30,00 Euro zur Hälfte am 15. Februar und 15. August,<br />
Kleinbeträge bis 15,00 Euro am 15. August.<br />
Bei Steuerpflichtigen, die der Stadtkasse eine Abbuchungsermächtigung<br />
erteilt haben, werden die Grundsteuerbeträge zu den angegebenen<br />
Fälligkeiten abgebucht.<br />
Gegen diese Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines<br />
Monats nach dieser Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der<br />
Widerspruch ist schriftlich (eine einfache E-Mail ohne elektronische<br />
Signatur entspricht nicht der Schriftform) oder zur Niederschrift bei der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> Brückenau, Marktplatz 2, 97769 <strong>Bad</strong> Brückenau, einzulegen.<br />
Die Frist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig beim<br />
Landratsamt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong>, Obere Marktstraße 6, 97688 <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong>,<br />
eingelegt wird.<br />
Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener<br />
Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage beim<br />
Bayerischen Verwaltungsgericht, Burkarderstraße 26, 97082 Würzburg,<br />
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle<br />
dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht<br />
vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs<br />
erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles<br />
eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, die beklagte<br />
Behörde Stadt <strong>Bad</strong> Brückenau und den Gegenstand des Klagebegehrens<br />
bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die<br />
zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben<br />
werden, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift<br />
beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen<br />
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.<br />
<strong>Bad</strong> Brückenau, 17.01.2013<br />
Stadt <strong>Bad</strong> Brückenau<br />
Brigitte Meyerdierks, Erste Bürgermeisterin<br />
Stadt Hammelburg<br />
24<br />
Vollzug der Wassergesetze und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes;<br />
Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser<br />
aus den Brunnen 4 und 5 der Wasserversorgung Untererthal,<br />
Fl.<strong>Nr</strong>n. 1760/1 und 1756/1, Gemarkung Untererthal<br />
Das Landratsamt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> hat mit Bescheid <strong>vom</strong> 30.11.2012,<br />
<strong>Nr</strong>. 42-6420-B 408, für das im Betreff genannte Vorhaben die erforderliche<br />
wasserrechtliche Gestattung erteilt.<br />
Der Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und der entsprechende<br />
Plan liegen in der Zeit<br />
<strong>vom</strong> 28.01.2013 bis 28.02.2013<br />
bei der Stadtverwaltung Hammelburg, Rathaus, Am Marktplatz 1,<br />
97762 Hammelburg, Zimmer-<strong>Nr</strong>. 21, während der allgemeinen Dienststunden<br />
zur Einsicht aus.<br />
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid des Landratsamtes<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt;<br />
gegen ihn kann von den übrigen Betroffenen entsprechend der<br />
Rechtsbehelfsbelehrung Klage beim Verwaltungsgericht Würzburg<br />
eingelegt werden.<br />
Hammelburg, 22.01.2013<br />
Stadt Hammelburg<br />
Ernst Stross, Erster Bürgermeister