Anlage_3_BBS Putz Verblender 1.2010 - Lenz Massivhaus GmbH
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29. Eigenleistungen<br />
Eigenleistungen des Bauherrn erhöhen das Eigenkapital und sind in allen Bereichen der gebäudetypischen<br />
Gewerke grundsätzlich möglich. Die Arbeiten verstehen sich jeweils als komplettes Gewerk inkl. Lohn, Material und<br />
der erforderlichen Neben- und Nacharbeiten und werden entsprechend vergütet.<br />
Für Arbeiten in Eigenleistung besteht jedoch kein Mangelanspruch und es wird damit keine Haftung übernommen.<br />
Der bei den Eigenleistungen anfallende Bauschutt ist durch den Bauherrn getrennt zu lagern und auf eigene<br />
Kosten zu entsorgen.<br />
Der zeitliche Ablauf der Eigenleistungen ist durch die Firma <strong>Lenz</strong> <strong>Massivhaus</strong> <strong>GmbH</strong> zu genehmigen, da die<br />
Koordinierung und Überwachung durch die Bauleitung von <strong>Lenz</strong> <strong>Massivhaus</strong> <strong>GmbH</strong> nicht übernommen wird und<br />
der Baufortschritt durch diese Arbeiten nicht behindert werden darf.<br />
Vorleistungen anderer Gewerke sind durch den Bauherrn eigenverantwortlich zu prüfen, bevor er mit seinen<br />
eigenen Leistungen beginnt. Er hat ebenso die gleichen Pflichten an der Baustelle zu beachten wie alle anderen an<br />
der Bauleistung beteiligten ausführenden Unternehmer.<br />
Ebenso hat der Bauherr bei seinen Eigenleistungen geltende Vorschriften zum Arbeitsschutz und die Einhaltung<br />
der gesetzlichen Regelungen der Landesbauordnung, sowie ggf. die im Zuge der Baugenehmigung erteilten<br />
Auflagen und Weisungen der Bauaufsichtsbehörden zu befolgen bzw. zu beachten.<br />
Soweit angeforderte Planung- und/oder Ausführungsunterlagen aus dem Umfang von Eigenleistungen für den<br />
weiteren Baufortschritt benötigt werden, sind diese rechtzeitig der Bauleitung eigenverantwortlich und ohne<br />
besondere Aufforderung vorzulegen.<br />
30. Sonstige Leistungen<br />
Weitere Leistungen, insbesondere Pflasterarbeiten, Anschluss der Schmutzwasserleitungen an die öffentliche<br />
Abwasserentsorgung, Herstellen einer Entwässerungsanlage für anfallendes Niederschlagswasser etc. sind, soweit<br />
nicht in der <strong>Anlage</strong> 2 des Wrkvertrages aufgeführt, nicht im Festpreis enthalten.<br />
Darüber hinaus ist durch den Bauherrn sicherzustellen, dass sein Baugrundstück wahrend der gesamten Bauzeit<br />
gefahrlos betreten werden kann.<br />
31. Kellergeschoss<br />
Ein Kellergeschoss ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Wenn ein Kellergeschoss vereinbart werden soll, ist<br />
hierfür die separate Baubeschreibung Keller zu verwenden.<br />
32. Bauvertrag<br />
Die vorstehende Bau- und Leistungsbeschreibung für das Gebäude wird als <strong>Anlage</strong> 3 zum Bauvertrag hiermit<br />
vereinbart.<br />
Die Annahme der Bau- und Leistungsbeschreibung bedarf der Bestätigung durch die <strong>Lenz</strong> <strong>Massivhaus</strong> <strong>GmbH</strong>.<br />
Abweichungen und/oder Änderungen sind nur im gegenseitigen Einvernehmen zulässig und bedürfen der<br />
Schriftform.<br />
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