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Anlage_3_BBS Putz Verblender 1.2010 - Lenz Massivhaus GmbH

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29. Eigenleistungen<br />

Eigenleistungen des Bauherrn erhöhen das Eigenkapital und sind in allen Bereichen der gebäudetypischen<br />

Gewerke grundsätzlich möglich. Die Arbeiten verstehen sich jeweils als komplettes Gewerk inkl. Lohn, Material und<br />

der erforderlichen Neben- und Nacharbeiten und werden entsprechend vergütet.<br />

Für Arbeiten in Eigenleistung besteht jedoch kein Mangelanspruch und es wird damit keine Haftung übernommen.<br />

Der bei den Eigenleistungen anfallende Bauschutt ist durch den Bauherrn getrennt zu lagern und auf eigene<br />

Kosten zu entsorgen.<br />

Der zeitliche Ablauf der Eigenleistungen ist durch die Firma <strong>Lenz</strong> <strong>Massivhaus</strong> <strong>GmbH</strong> zu genehmigen, da die<br />

Koordinierung und Überwachung durch die Bauleitung von <strong>Lenz</strong> <strong>Massivhaus</strong> <strong>GmbH</strong> nicht übernommen wird und<br />

der Baufortschritt durch diese Arbeiten nicht behindert werden darf.<br />

Vorleistungen anderer Gewerke sind durch den Bauherrn eigenverantwortlich zu prüfen, bevor er mit seinen<br />

eigenen Leistungen beginnt. Er hat ebenso die gleichen Pflichten an der Baustelle zu beachten wie alle anderen an<br />

der Bauleistung beteiligten ausführenden Unternehmer.<br />

Ebenso hat der Bauherr bei seinen Eigenleistungen geltende Vorschriften zum Arbeitsschutz und die Einhaltung<br />

der gesetzlichen Regelungen der Landesbauordnung, sowie ggf. die im Zuge der Baugenehmigung erteilten<br />

Auflagen und Weisungen der Bauaufsichtsbehörden zu befolgen bzw. zu beachten.<br />

Soweit angeforderte Planung- und/oder Ausführungsunterlagen aus dem Umfang von Eigenleistungen für den<br />

weiteren Baufortschritt benötigt werden, sind diese rechtzeitig der Bauleitung eigenverantwortlich und ohne<br />

besondere Aufforderung vorzulegen.<br />

30. Sonstige Leistungen<br />

Weitere Leistungen, insbesondere Pflasterarbeiten, Anschluss der Schmutzwasserleitungen an die öffentliche<br />

Abwasserentsorgung, Herstellen einer Entwässerungsanlage für anfallendes Niederschlagswasser etc. sind, soweit<br />

nicht in der <strong>Anlage</strong> 2 des Wrkvertrages aufgeführt, nicht im Festpreis enthalten.<br />

Darüber hinaus ist durch den Bauherrn sicherzustellen, dass sein Baugrundstück wahrend der gesamten Bauzeit<br />

gefahrlos betreten werden kann.<br />

31. Kellergeschoss<br />

Ein Kellergeschoss ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Wenn ein Kellergeschoss vereinbart werden soll, ist<br />

hierfür die separate Baubeschreibung Keller zu verwenden.<br />

32. Bauvertrag<br />

Die vorstehende Bau- und Leistungsbeschreibung für das Gebäude wird als <strong>Anlage</strong> 3 zum Bauvertrag hiermit<br />

vereinbart.<br />

Die Annahme der Bau- und Leistungsbeschreibung bedarf der Bestätigung durch die <strong>Lenz</strong> <strong>Massivhaus</strong> <strong>GmbH</strong>.<br />

Abweichungen und/oder Änderungen sind nur im gegenseitigen Einvernehmen zulässig und bedürfen der<br />

Schriftform.<br />

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