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Anlage_3_BBS Putz Verblender 1.2010 - Lenz Massivhaus GmbH

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3. Hausanschlüsse<br />

Die Erstellungsleistung sowie die Einführung der Hausanschlüsse (Ver- und Entsorgungsleitungen für Wasser,<br />

Abwasser, Strom, Gas, Telefon usw.) in das Gebäude, werden vom Bauherrn bei den zuständigen Versorgungsunternehmen<br />

beauftragt.<br />

Die Erstellung der kompletten Unterlagen für die Beantragung der Hausanschlusse für die Gas-, Wasser- und<br />

Stromversorgung wird mit Unterstützung der Fachfirmen (bei Beauftragung der jeweiligen Gewerke) durch den<br />

Bauherrn ausgeführt. Die dafür erforderlichen Antragsformulare erhalten Sie bei den zuständigen Versorgungsunternehmen.<br />

Die Realisierung der Hausanschlüsse erfolgt durch die Medienträger (Versorgungsunternehmen). Notwendig wer-<br />

dende Einbauteile (Leerrohre oder aber Mehrspartensysteme) für die sichere Einführung der Hausanschlüsse, werden<br />

dem Bauherrn vom Medienträger zur Verfügung gestellt. Diese sind vor Beginn der Gründungsarbeiten auf der<br />

Baustelle dem ausführenden Rohbauunternehmen auszuhändigen, so dass der Einbau reibungslos erfolgen kann.<br />

Einbauteile, notwendige Dichtungseinsätze oder das Anlegen von Kernbohrungen, wenn von Medienträgern<br />

gefordert, sind nicht im Leistungsumfang enthalten.<br />

4. Bauunterlagen und Zeichnungen<br />

Unsere Architekten erstellen nach dem ausführlichen Planungs- und Bemusterungsgespräch die kompletten<br />

Planungs- und Bauantragsunterlagen. Diese werden gemäss der Bauvorlageverordnung des entsprechenden<br />

Bundeslandes erstellt und sind komplett im Festpreis enthalten. Je nach Erfordernis werden die Anträge im<br />

Genehmigungsfreistellungs- (Bauanzeige) oder Bauantragsverfahren erstellt.<br />

Zu unserem Leistungsumfang gehören die Bauantragsunterlagen inkl. der Bauzeichnungen, statische Berechnungen<br />

einschließlich aller erforderlichen Bewehrungs- und Positionspläne, Schallschutz- und Brandschutznachweise,<br />

soweit diese erforderlich sind. Der Nachweis des energiesparenden Wärmeschutzes wird gemäss der<br />

gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) erstellt. Außerdem werden die Berechnungen der Wohn- und Nutzflächen,<br />

des Brutto-Rauminhaltes sowie die Ermittlung der Grund- und Geschoßfächenzahlen durch unsere Architekten<br />

ausgeführt. Damit wir dem Qualitätsanspruch von Anfang an gerecht werden, benötigen wir die komplette<br />

Baugenehmigung mit allen <strong>Anlage</strong>n im Original. Dadurch werden unsererseits eventuelle Prüfvermerke und Auflagen<br />

des Bauamtes sofort in die Ausführungsplanung mit aufgenommen. Die Ausführungsplanung wird von<br />

Generalunternehmer vor Baubeginn erstellt und nach Freigabe durch den Bauherrn als Grundlage für die<br />

Bauausführung zur Verfügung gestellt.<br />

Der erforderliche Entwässerungsantrag inkl. der Zeichnungen der Regen- und Schmutzwasserentwässerung ist im<br />

Werkvertragspreis enthalten. Der Kanaltiefenschein, Straßenausbaupläne inkl. aller Angaben, muss uns in diesem<br />

Rahmen vom Bauherren mit zur Verfügung gestellt werden.<br />

Damit die Gebäudeplanung auf dem Baugrundstück nach Ihren Wünschen erfolgt, benötigen wir katasteramtliche<br />

Pläne (Flurkarte) und einen qualifizierten amtlichen Lageplan mit verbindlichen Höhenangaben vom Geländeverlauf.<br />

Diese Pläne werden durch das Katasteramt oder von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur<br />

erstellt. Wenn Ihr Grundstück in einem Bebauungsplangebiet liegt, benötigen wir den kompletten Bebauungsplan<br />

inkl. textlicher Festsetzungen, um die Gebäudeplanung abstimmen zu können. Falls es nur eine Ortssatzung oder<br />

andere Bestimmungen gibt, sind uns diese durch den Bauherren zur Verfügung zu stellen.<br />

5. Festlegung der Baukörpergrenzen<br />

Da dem Katasteramt oder dem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur detaillierte Karten und Informationen<br />

über Ihr Baugrundstück vorliegen, wird die Einmessung und Absteckung der Baukörpergrenzen (mittels Winkelblöcken),<br />

nach Beauftragung durch den Bauherrn, durch den Vermessungsingeneur ausgeführt. Die gewünschte<br />

Höhe von Oberkante Gelände bis Oberkante Fertigfußboden im Erdgeschoss (OKFF), werden durch den Bauherrn<br />

und den Vermesser festgelegt. Bei Abstimmung und Koordination ist unsere Bauleitung gerne behilflich.<br />

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