PDF-Version - Bayerischer Journalisten Verband
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Diensten angeboten wird, entspricht einem<br />
solchen Pressespiegel. Es erschließt sich mir<br />
daher nicht, warum es dennoch eines weiteren<br />
Schutzes bedarf.<br />
Der Gesetzentwurf sieht es als Fakt an, dass<br />
das Internet zu Schäden bei den Verlagen führt.<br />
Dieser Satz in der Begründung des Gesetzentwurfs<br />
hat mich wirklich erstaunt, ich stimme<br />
in keiner Weise damit überein. Die Frage,<br />
die sich stellt, lautet: Tut der Betrieb von Suchmaschinen<br />
oder das Verlinken auf ihre Webseiten<br />
den Verlagen weh? Erleiden Sie dadurch<br />
tatsächlich einen ökonomischen Schaden? Ich<br />
sage: nein. Die Verlage stellen ihre Angebote<br />
kostenlos ins Netz und die Suchmaschinen<br />
erleichtern das Auffinden dieser Nachrichten.<br />
Wenn Verlage Texte kostenlos ins Internet<br />
stellen, verfolgen sie damit den Zweck, für ihre<br />
Produkte und ihre Pressetitel zu werben. Die<br />
Verlage haben also ein ökonomisches Interesse<br />
daran, dass ihre Internetseiten möglichst<br />
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und Ihre Kinder<br />
Die Premium-Vorsorge<br />
für Medienmenschen<br />
Allein aus der<br />
Tatsache, dass jemand<br />
aus der Leistung eines<br />
anderen Nutzen zieht, darf<br />
man nicht folgern,<br />
dass dieser auch am Gewinn<br />
partizipieren muss.<br />
häufig aufgerufen werden. Das Auffinden über<br />
eine Suchmaschine bringt daher einen ökonomischen<br />
Nutzen für die Presseverlage, für den<br />
sie nicht zahlen müssen.<br />
Geht es in Wirklichkeit eher ums schnöde<br />
Geld?<br />
Sicher. Die Verleger sehen, dass Suchmaschinenbetreiber<br />
wie Google große Gewinne<br />
einfahren und wollen daran teilhaben.<br />
Deshalb argumentiert man im Sinne eines<br />
Medienszene<br />
Wir im BJV<br />
Schmarotzens, nämlich, dass Suchdienste von<br />
der Leistung der Presseverleger profitieren,<br />
ohne dafür zahlen zu müssen. Diese Logik<br />
sehe ich als höchst problematisch an. Allein<br />
aus der Tatsache, dass jemand aus der Leistung<br />
eines anderen Nutzen zieht, darf man<br />
nicht folgern, dass dieser auch am Gewinn<br />
partizipieren muss. Und die Presseverleger<br />
sollten die Letzten sein, die so argumentieren.<br />
Denn sie berichten beispielsweise täglich von<br />
Sportereignissen und profitieren dabei auch<br />
von den Leistungen anderer. Warum sollten<br />
dann Presseverleger nicht auch für eine Lizenz<br />
zahlen müssen, wenn sie beispielsweise über<br />
die Olympischen Spiele oder über ein Champions-League-Spiel<br />
berichten? Ich könnte mir<br />
gut vorstellen, dass das Internationale Olympische<br />
Komitee oder ein Fußballverband eine<br />
solche Regelung befürworten würde.<br />
Sie befürchten einen gewissen Nachahmungseffekt?<br />
Ja, der Gesetzentwurf ist ein Sündenfall.