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PDF-Version - Bayerischer Journalisten Verband

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Diensten angeboten wird, entspricht einem<br />

solchen Pressespiegel. Es erschließt sich mir<br />

daher nicht, warum es dennoch eines weiteren<br />

Schutzes bedarf.<br />

Der Gesetzentwurf sieht es als Fakt an, dass<br />

das Internet zu Schäden bei den Verlagen führt.<br />

Dieser Satz in der Begründung des Gesetzentwurfs<br />

hat mich wirklich erstaunt, ich stimme<br />

in keiner Weise damit überein. Die Frage,<br />

die sich stellt, lautet: Tut der Betrieb von Suchmaschinen<br />

oder das Verlinken auf ihre Webseiten<br />

den Verlagen weh? Erleiden Sie dadurch<br />

tatsächlich einen ökonomischen Schaden? Ich<br />

sage: nein. Die Verlage stellen ihre Angebote<br />

kostenlos ins Netz und die Suchmaschinen<br />

erleichtern das Auffinden dieser Nachrichten.<br />

Wenn Verlage Texte kostenlos ins Internet<br />

stellen, verfolgen sie damit den Zweck, für ihre<br />

Produkte und ihre Pressetitel zu werben. Die<br />

Verlage haben also ein ökonomisches Interesse<br />

daran, dass ihre Internetseiten möglichst<br />

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für Medienmenschen<br />

Allein aus der<br />

Tatsache, dass jemand<br />

aus der Leistung eines<br />

anderen Nutzen zieht, darf<br />

man nicht folgern,<br />

dass dieser auch am Gewinn<br />

partizipieren muss.<br />

häufig aufgerufen werden. Das Auffinden über<br />

eine Suchmaschine bringt daher einen ökonomischen<br />

Nutzen für die Presseverlage, für den<br />

sie nicht zahlen müssen.<br />

Geht es in Wirklichkeit eher ums schnöde<br />

Geld?<br />

Sicher. Die Verleger sehen, dass Suchmaschinenbetreiber<br />

wie Google große Gewinne<br />

einfahren und wollen daran teilhaben.<br />

Deshalb argumentiert man im Sinne eines<br />

Medienszene<br />

Wir im BJV<br />

Schmarotzens, nämlich, dass Suchdienste von<br />

der Leistung der Presseverleger profitieren,<br />

ohne dafür zahlen zu müssen. Diese Logik<br />

sehe ich als höchst problematisch an. Allein<br />

aus der Tatsache, dass jemand aus der Leistung<br />

eines anderen Nutzen zieht, darf man<br />

nicht folgern, dass dieser auch am Gewinn<br />

partizipieren muss. Und die Presseverleger<br />

sollten die Letzten sein, die so argumentieren.<br />

Denn sie berichten beispielsweise täglich von<br />

Sportereignissen und profitieren dabei auch<br />

von den Leistungen anderer. Warum sollten<br />

dann Presseverleger nicht auch für eine Lizenz<br />

zahlen müssen, wenn sie beispielsweise über<br />

die Olympischen Spiele oder über ein Champions-League-Spiel<br />

berichten? Ich könnte mir<br />

gut vorstellen, dass das Internationale Olympische<br />

Komitee oder ein Fußballverband eine<br />

solche Regelung befürworten würde.<br />

Sie befürchten einen gewissen Nachahmungseffekt?<br />

Ja, der Gesetzentwurf ist ein Sündenfall.

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