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Tariftreue und Arbeitnehmerrechte bei Au.pdf - Kreis Kleve

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Vorlage<br />

zu den Sitzungen der nachfolgenden Gremien:<br />

Vorlage Nr. 364 /WP09<br />

öffentliche Sitzung<br />

<strong>Kreis</strong>ausschuss 25.11.2010 TOP<br />

<strong>Kreis</strong>tag 16.12.2010 TOP<br />

TOP<br />

TOP<br />

<strong>Tariftreue</strong> <strong>und</strong> <strong>Ar<strong>bei</strong>tnehmerrechte</strong> <strong>bei</strong> <strong>Au</strong>ftragsvergaben durch den <strong>Kreis</strong> <strong>Kleve</strong>;<br />

Antrag der SPD-<strong>Kreis</strong>tagsfraktion vom 22.09.2010<br />

Das am 01.03.2003 in Kraft getretene Gesetz zur tariflichen Entlohnung <strong>bei</strong> öffentlichen <strong>Au</strong>fträgen<br />

im Land NRW (<strong>Tariftreue</strong>gesetz NRW) vom 17.12.2002 hat der nordrhein-westfälische<br />

Landtag in seiner Sitzung am 25.10.2006 aufgehoben. Bis zu diesem Zeitpunkt durften öffentlich<br />

Bauaufträge <strong>und</strong> Verkehrsdienstleistungen ab 10.000 Euro nur solchen Unternehmen erteilt<br />

werden, die ihren Ar<strong>bei</strong>tnehmern <strong>bei</strong> der <strong>Au</strong>sführung der Leistung mindestens nach dem<br />

am Ort der Leistungsausführung einschlägigen Lohn- <strong>und</strong> Gehaltstarif zum tarifvertraglich<br />

vorgesehenen Zeitpunkt bezahlten sowie die tarifliche Ar<strong>bei</strong>tszeit anwendeten.<br />

Im April 2008 hat der Europäische Gerichtshof im so genannten Rüffert-Fall die <strong>Tariftreue</strong>-<br />

Vorschriften des damaligen niedersächsischen Vergabegesetzes als Verstoß gegen die europäische<br />

Dienstleistungsfreiheit gewertet. In der Folge davon haben alle B<strong>und</strong>esländer, in denen<br />

noch <strong>Tariftreue</strong>gesetze existierten, ihre Regelungen ausgesetzt.<br />

Nach dem aktuellen Stand haben zwischenzeitlich fünf B<strong>und</strong>esländer (Berlin, Bremen, Hamburg,<br />

Niedersachsen, Saarland) eine europarechtskonforme Neugestaltung ihrer <strong>Tariftreue</strong>gesetze<br />

vorgenommen. Wesentliche Kriterien für Novellierung sind die Mindestlöhne nach dem<br />

Ar<strong>bei</strong>tnehmerentsendegesetz (AEntG) <strong>und</strong> der vergabespezifische Mindestlohn.<br />

Unter das Ar<strong>bei</strong>tnehmerentsendegesetz fallen insbesondere die Branchen des Bauhauptgewerbes,<br />

des Dachdecker-, Elektro-, Maler- <strong>und</strong> Lackiererhandwerks, des Gebäudereinigerhandwerks,<br />

der Pflegesektor sowie die Abfallwirtschaft. Öffentliche <strong>Au</strong>fträge dürfen danach<br />

nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten mindestens die branchenspezifischen<br />

Mindestlöhne zahlen. Darüber hinaus wurde in den neugestalteten <strong>Tariftreue</strong>regelungen<br />

ein vergabespezifischer Mindestlohn normiert. Demnach kann <strong>bei</strong>spielsweise in Bremen<br />

ein Unternehmen einen öffentlichen <strong>Au</strong>ftrag nur erhalten, wenn den Beschäftigten mindestens<br />

7,50 Euro brutto pro St<strong>und</strong>e gezahlt wird. Sofern die Tariflöhne der entsprechenden<br />

Branche jedoch höher sind, müssen diese eingehalten werden.<br />

In NRW gibt es nach wie vor kein Landesvergabe- oder <strong>Tariftreue</strong>gesetz, aus dem sich die<br />

Verpflichtung einer Vergabestelle ergäbe, die Einhaltung gültiger Tarifverträge im Rahmen der<br />

Eignungsprüfung zu kontrollieren. Jedoch hat die neue Landesregierung in Nordrhein-<br />

Westfalen in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, ein neues <strong>Tariftreue</strong>gesetz zu entwickeln.<br />

Darüber hinaus haben aktuell auch die B<strong>und</strong>esländer Brandenburg, Mecklenburg-<br />

Vorpommern, Rheinland-Pfalz <strong>und</strong> Thüringen Gesetzesentwürfe für eine Neuregelung angekündigt.


- 2 -<br />

Nach der aktuellen Rechtslage in NRW ergibt sich für die Vergabestellen auch ohne Vorliegen<br />

eines <strong>Tariftreue</strong>gesetzes die Verpflichtung aus dem Ar<strong>bei</strong>tnehmerentsendegesetz heraus,<br />

<strong>Au</strong>ftragsvergaben an Unternehmer innerhalb der unter das Ar<strong>bei</strong>tnehmerentsendegesetz fallenden<br />

Branchen von der Zahlung des branchenspezifischen Mindestlohnes abhängig zu machen.<br />

Um Lohndumping entgegenwirken zu können, ergibt sich aus der Vergabe- <strong>und</strong> Vertragsordnung<br />

für Leistungen (VOL/A) eine weitere Prüfverpflichtung. Bei der Wertung der Angebote<br />

sind <strong>Au</strong>ftraggeber zur <strong>Au</strong>fklärung verpflichtet, wenn ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden<br />

Leistung ungewöhnlich niedrig erscheint. Insofern können Angebote im Einzelfall<br />

unter dem Aspekt des Vorliegens eines unangemessen niedrig erscheinenden Angebotes auf<br />

die ihnen zu Gr<strong>und</strong>e liegende Lohnstruktur überprüft werden.<br />

Hinsichtlich der angekündigten Gesetzesinitiativen in Nordrhein-Westfalen <strong>und</strong> auch in anderen<br />

B<strong>und</strong>esländern ist aktuell zum Thema <strong>Tariftreue</strong> eine dynamische Entwicklung zu verzeichnen.<br />

<strong>Au</strong>fgr<strong>und</strong> der Ankündigung der neuen NRW-Landesregierung im Koalitionsvertrag,<br />

ein neues <strong>Tariftreue</strong>gesetz für Nordrhein-Westfalen zu entwickeln, ist seitens der Verwaltung<br />

nicht beabsichtigt, im Vorgriff auf die angekündigte Gesetzesinitiative die Vergabebestimmungen<br />

der <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Kleve</strong> zu modifizieren, da in NRW keine gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich<br />

der Einbeziehung sozialer Kriterien (<strong>Ar<strong>bei</strong>tnehmerrechte</strong>), einer wirksamen Umsetzung,<br />

der Kontrolle <strong>und</strong> der Sanktionsmöglichkeiten existieren. Erst wenn die Landesregierung<br />

eine entsprechende gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage geschaffen hat, wird eine Anpassung der Vergabebestimmungen<br />

auf <strong>Kreis</strong>ebene unter Berücksichtigung der hieraus ergangenen, konkreten<br />

Handlungsanweisungen durch den Gesetzgeber erfolgen.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Antrag der SPD-<strong>Kreis</strong>tagsfraktion vom 22.09.2010 wird abgelehnt.<br />

<strong>Kleve</strong>, 12.11.2010<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Kleve</strong><br />

Der Landrat<br />

1.2 - 10 70 01<br />

Spreen

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