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Tariftreue und Arbeitnehmerrechte bei Au.pdf - Kreis Kleve

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Nach der aktuellen Rechtslage in NRW ergibt sich für die Vergabestellen auch ohne Vorliegen<br />

eines <strong>Tariftreue</strong>gesetzes die Verpflichtung aus dem Ar<strong>bei</strong>tnehmerentsendegesetz heraus,<br />

<strong>Au</strong>ftragsvergaben an Unternehmer innerhalb der unter das Ar<strong>bei</strong>tnehmerentsendegesetz fallenden<br />

Branchen von der Zahlung des branchenspezifischen Mindestlohnes abhängig zu machen.<br />

Um Lohndumping entgegenwirken zu können, ergibt sich aus der Vergabe- <strong>und</strong> Vertragsordnung<br />

für Leistungen (VOL/A) eine weitere Prüfverpflichtung. Bei der Wertung der Angebote<br />

sind <strong>Au</strong>ftraggeber zur <strong>Au</strong>fklärung verpflichtet, wenn ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden<br />

Leistung ungewöhnlich niedrig erscheint. Insofern können Angebote im Einzelfall<br />

unter dem Aspekt des Vorliegens eines unangemessen niedrig erscheinenden Angebotes auf<br />

die ihnen zu Gr<strong>und</strong>e liegende Lohnstruktur überprüft werden.<br />

Hinsichtlich der angekündigten Gesetzesinitiativen in Nordrhein-Westfalen <strong>und</strong> auch in anderen<br />

B<strong>und</strong>esländern ist aktuell zum Thema <strong>Tariftreue</strong> eine dynamische Entwicklung zu verzeichnen.<br />

<strong>Au</strong>fgr<strong>und</strong> der Ankündigung der neuen NRW-Landesregierung im Koalitionsvertrag,<br />

ein neues <strong>Tariftreue</strong>gesetz für Nordrhein-Westfalen zu entwickeln, ist seitens der Verwaltung<br />

nicht beabsichtigt, im Vorgriff auf die angekündigte Gesetzesinitiative die Vergabebestimmungen<br />

der <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Kleve</strong> zu modifizieren, da in NRW keine gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich<br />

der Einbeziehung sozialer Kriterien (<strong>Ar<strong>bei</strong>tnehmerrechte</strong>), einer wirksamen Umsetzung,<br />

der Kontrolle <strong>und</strong> der Sanktionsmöglichkeiten existieren. Erst wenn die Landesregierung<br />

eine entsprechende gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage geschaffen hat, wird eine Anpassung der Vergabebestimmungen<br />

auf <strong>Kreis</strong>ebene unter Berücksichtigung der hieraus ergangenen, konkreten<br />

Handlungsanweisungen durch den Gesetzgeber erfolgen.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Antrag der SPD-<strong>Kreis</strong>tagsfraktion vom 22.09.2010 wird abgelehnt.<br />

<strong>Kleve</strong>, 12.11.2010<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Kleve</strong><br />

Der Landrat<br />

1.2 - 10 70 01<br />

Spreen

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