Tariftreue und Arbeitnehmerrechte bei Au.pdf - Kreis Kleve
Tariftreue und Arbeitnehmerrechte bei Au.pdf - Kreis Kleve
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Nach der aktuellen Rechtslage in NRW ergibt sich für die Vergabestellen auch ohne Vorliegen<br />
eines <strong>Tariftreue</strong>gesetzes die Verpflichtung aus dem Ar<strong>bei</strong>tnehmerentsendegesetz heraus,<br />
<strong>Au</strong>ftragsvergaben an Unternehmer innerhalb der unter das Ar<strong>bei</strong>tnehmerentsendegesetz fallenden<br />
Branchen von der Zahlung des branchenspezifischen Mindestlohnes abhängig zu machen.<br />
Um Lohndumping entgegenwirken zu können, ergibt sich aus der Vergabe- <strong>und</strong> Vertragsordnung<br />
für Leistungen (VOL/A) eine weitere Prüfverpflichtung. Bei der Wertung der Angebote<br />
sind <strong>Au</strong>ftraggeber zur <strong>Au</strong>fklärung verpflichtet, wenn ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden<br />
Leistung ungewöhnlich niedrig erscheint. Insofern können Angebote im Einzelfall<br />
unter dem Aspekt des Vorliegens eines unangemessen niedrig erscheinenden Angebotes auf<br />
die ihnen zu Gr<strong>und</strong>e liegende Lohnstruktur überprüft werden.<br />
Hinsichtlich der angekündigten Gesetzesinitiativen in Nordrhein-Westfalen <strong>und</strong> auch in anderen<br />
B<strong>und</strong>esländern ist aktuell zum Thema <strong>Tariftreue</strong> eine dynamische Entwicklung zu verzeichnen.<br />
<strong>Au</strong>fgr<strong>und</strong> der Ankündigung der neuen NRW-Landesregierung im Koalitionsvertrag,<br />
ein neues <strong>Tariftreue</strong>gesetz für Nordrhein-Westfalen zu entwickeln, ist seitens der Verwaltung<br />
nicht beabsichtigt, im Vorgriff auf die angekündigte Gesetzesinitiative die Vergabebestimmungen<br />
der <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Kleve</strong> zu modifizieren, da in NRW keine gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich<br />
der Einbeziehung sozialer Kriterien (<strong>Ar<strong>bei</strong>tnehmerrechte</strong>), einer wirksamen Umsetzung,<br />
der Kontrolle <strong>und</strong> der Sanktionsmöglichkeiten existieren. Erst wenn die Landesregierung<br />
eine entsprechende gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage geschaffen hat, wird eine Anpassung der Vergabebestimmungen<br />
auf <strong>Kreis</strong>ebene unter Berücksichtigung der hieraus ergangenen, konkreten<br />
Handlungsanweisungen durch den Gesetzgeber erfolgen.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Antrag der SPD-<strong>Kreis</strong>tagsfraktion vom 22.09.2010 wird abgelehnt.<br />
<strong>Kleve</strong>, 12.11.2010<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Kleve</strong><br />
Der Landrat<br />
1.2 - 10 70 01<br />
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