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STADT KRONBERG IM TAUNUS

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Beschluss:<br />

1.<br />

Dem Bürgermeister als Ordnungsbehörde wird empfohlen, den vorgeschlagenen Schutzstreifen in<br />

der oberen Königsteiner Straße in Fahrtrichtung Falkensteiner Stock wieder in das Konzept aufzunehmen.<br />

2.<br />

Dem Bürgermeister als Ordnungsbehörde wird empfohlen, im nördlichen Teil der Königsteiner<br />

Straße möglichst zeitnah in Höhe der Bushaltestellen eine weitere Querungsmöglichkeit für<br />

Fußgänger auf der Grundlage der Vorschläge des Fachreferats Stadtplanung vom 04. September<br />

2012 zu schaffen. Als flankierende Maßnahme soll zudem für die ganze Königsteiner<br />

Straße (ab Einmündung der Straße Im Haak) Tempo 30 vorgeschrieben werden. Auf die Einrichtung<br />

des vorgeschlagenen Schutzstreifens wird verzichtet.<br />

Die erforderlichen Mittel sind aus dem laufenden Haushalt zu decken bzw. im Haushalt für das<br />

Jahr 2013 bereitzustellen.<br />

(Zu 1.: 9 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen)<br />

(Zu 2.: 20 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)<br />

4 Tagesordnung II<br />

4.1 Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (ZWStS)<br />

Anlage<br />

Vorlagennr.: 5088/2012<br />

Stv Dr. Heide-Margaret Esen-Baur hält die Umsetzung des Wunsches der Verwaltung nach einer<br />

Zweitwohnungssteuer wegen des hohen Aufwandes und der unsicheren Einnahmen für nicht sinnvoll.<br />

Es sei eine halbe Stelle erforderlich, die wegfallen könne, wenn auf die Zweitwohnungssteuer<br />

verzichtet werde. Außerdem blieben nur wenige Zweitwohnungen übrig, da bei der ersten<br />

Erhebung schon 1178 weggefallen seien.<br />

EStR Jürgen Odszuck macht deutlich, dass es sich nicht um einen „Wunsch“ der Verwaltung<br />

handele, sondern dass die Zweitwohnsitzsteuer Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes<br />

sei. Im Übrigen sei auf den Effekt zu setzen, dass Zweitwohnungsinhaber ihren Erstwohnsitz in<br />

Kronberg im Taunus anmeldeten. Dann steige die Beteiligung an der Einkommensteuer.<br />

Stv Christoph König erinnert daran, dass die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat am<br />

15. 04. 2010 beauftragt habe, die Einführung einer Zweitwohnungssteuer zu prüfen.<br />

Beschluss:<br />

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer<br />

(ZWStS) im Gebiet der Stadt Kronberg im Taunus in der beigefügten Fassung (Stand:<br />

14.05.2012).<br />

(27 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)

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