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STADT KRONBERG IM TAUNUS

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• Die Höhe der zu entrichtenden Gebühr pro Kind soll sich am aktuellen Bruttoeinkommen der<br />

jeweiligen Familie orientieren.<br />

• Ziel ist es, mit Netto-Mehreinnahmen dieser Maßnahme den städtischen Kostenanteil der laufenden<br />

Betriebskosten abzusenken.<br />

(4 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)<br />

4.5 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Kronberg im Taunus zum 31. 12.<br />

2010<br />

Vorlagennr.: 5103/2012<br />

Beschluss:<br />

a)<br />

Der Jahresabschluss wird in der vorliegenden Fassung festgestellt.<br />

b)<br />

Das Jahresergebnis wird entsprechend dem Ergebnisverwendungsvorschlag im Anhang zum Prüfbericht<br />

(Anlage 3/9) des Abschlussprüfers abgewickelt.<br />

(Einstimmiger Beschluss, 29)<br />

4.6 Ortsgericht Kronberg II (Oberhöchstadt)<br />

1. Wahl des Vorstehers und eines Schöffen<br />

2. Benennung eines stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers<br />

Vorlagennr.: 5080/2012 1. Ergänzung<br />

Dieser TOP. wurde gemäß Absprache im Ältestenrat in die TO I übertragen.<br />

Zu diesem TOP. ist Stv Oliver Schneider wegen Besorgnis der Befangenheit weder bei der Beratung<br />

noch bei den Abstimmungen im Sitzungssaal anwesend.<br />

Stv Gabriele Hildmann verweist auf die Empfehlung des Ortsbeirats Oberhöchstadt für das Ortsgericht<br />

Oberhöchstadt und kritisiert generell, dass die Ortsbeiräte seit 2008 von der Entscheidungsfindung<br />

für die Besetzung der Ortsgerichte ausgeschlossen seien. Der Landrat als Kommunalaufsicht<br />

habe bestätigt, dass die betreffenden Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung<br />

rechtwidrig und damit unwirksam seien und verweist auf diesbezügliche Rechtsprechung. Es sei<br />

ihr unverständlich, weshalb Magistrat, Stadtverordnetenvorsteherin und Verwaltung nicht geprüft<br />

hätten, ob die Ortsbeiräte gehört werden müssten.<br />

Auf Hinweis von Stv Christoph König, dass es sich um eine Wahl handele, die entsprechend vorbereitet<br />

werden müsse, verkündet Stvv Blanka Haselmann eine Sitzungsunterbrechung, in der<br />

der Ältestenrat zusammentritt (20:55 bis 21:05 Uhr).<br />

Dabei wird geklärt, dass es nur um die Wahl des Ortsgerichtsschöffen Richard Schmidt gemäß<br />

Empfehlung des Ortsbeirats Oberhöchstadt oder die Wahl des Ortsgerichtsschöffen Wolfgang<br />

Hannes gemäß HFA-Vorschlag geht, da die Empfehlungen ansonsten identisch sind. Falls dies<br />

gewünscht wird, muss geheim gewählt werden.<br />

Nach Wiedereintritt in die Sitzung wird keine geheime Wahl beantragt, so dass offen abgestimmt<br />

werden kann.

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