STADT KRONBERG IM TAUNUS
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• Die Höhe der zu entrichtenden Gebühr pro Kind soll sich am aktuellen Bruttoeinkommen der<br />
jeweiligen Familie orientieren.<br />
• Ziel ist es, mit Netto-Mehreinnahmen dieser Maßnahme den städtischen Kostenanteil der laufenden<br />
Betriebskosten abzusenken.<br />
(4 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)<br />
4.5 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Kronberg im Taunus zum 31. 12.<br />
2010<br />
Vorlagennr.: 5103/2012<br />
Beschluss:<br />
a)<br />
Der Jahresabschluss wird in der vorliegenden Fassung festgestellt.<br />
b)<br />
Das Jahresergebnis wird entsprechend dem Ergebnisverwendungsvorschlag im Anhang zum Prüfbericht<br />
(Anlage 3/9) des Abschlussprüfers abgewickelt.<br />
(Einstimmiger Beschluss, 29)<br />
4.6 Ortsgericht Kronberg II (Oberhöchstadt)<br />
1. Wahl des Vorstehers und eines Schöffen<br />
2. Benennung eines stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers<br />
Vorlagennr.: 5080/2012 1. Ergänzung<br />
Dieser TOP. wurde gemäß Absprache im Ältestenrat in die TO I übertragen.<br />
Zu diesem TOP. ist Stv Oliver Schneider wegen Besorgnis der Befangenheit weder bei der Beratung<br />
noch bei den Abstimmungen im Sitzungssaal anwesend.<br />
Stv Gabriele Hildmann verweist auf die Empfehlung des Ortsbeirats Oberhöchstadt für das Ortsgericht<br />
Oberhöchstadt und kritisiert generell, dass die Ortsbeiräte seit 2008 von der Entscheidungsfindung<br />
für die Besetzung der Ortsgerichte ausgeschlossen seien. Der Landrat als Kommunalaufsicht<br />
habe bestätigt, dass die betreffenden Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung<br />
rechtwidrig und damit unwirksam seien und verweist auf diesbezügliche Rechtsprechung. Es sei<br />
ihr unverständlich, weshalb Magistrat, Stadtverordnetenvorsteherin und Verwaltung nicht geprüft<br />
hätten, ob die Ortsbeiräte gehört werden müssten.<br />
Auf Hinweis von Stv Christoph König, dass es sich um eine Wahl handele, die entsprechend vorbereitet<br />
werden müsse, verkündet Stvv Blanka Haselmann eine Sitzungsunterbrechung, in der<br />
der Ältestenrat zusammentritt (20:55 bis 21:05 Uhr).<br />
Dabei wird geklärt, dass es nur um die Wahl des Ortsgerichtsschöffen Richard Schmidt gemäß<br />
Empfehlung des Ortsbeirats Oberhöchstadt oder die Wahl des Ortsgerichtsschöffen Wolfgang<br />
Hannes gemäß HFA-Vorschlag geht, da die Empfehlungen ansonsten identisch sind. Falls dies<br />
gewünscht wird, muss geheim gewählt werden.<br />
Nach Wiedereintritt in die Sitzung wird keine geheime Wahl beantragt, so dass offen abgestimmt<br />
werden kann.