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STADT KRONBERG IM TAUNUS

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• Gruppengrößen in den Kinderbetreuungseinrichtungen,<br />

• Personalstärke pro Betreuungsgruppe,<br />

• sonstige monetäre und nicht-monetäre Anreize (z. B. Bereitstellung vergünstigen Wohnraums<br />

usw.)<br />

Das Konzept sollte insbesondere Möglichkeiten aufzeigen, die Kinderbetreuungseinrichtungen in<br />

Kronberg haben und die in umliegenden Kommunen nicht oder schwerer zu realisieren sind<br />

(Stichpunkte: Burg, Opel-Zoo, Schwimmbad, Bürgelstollen, Vielfalt von Vereinen und kulturellen<br />

Einrichtungen mit kindgerechten Angeboten usw.). Die Maßnahmen könnten sowohl auf die Einstellung/Gewinnung<br />

neuer Erzieherinnen und Erzieher als auch auf den Verbleib der bereits in<br />

den Kronberger Kinderbetreuungseinrichtungen tätigen Erzieherinnen und Erzieher abzielen.<br />

Im Hinblick auf die Arbeitsmarktsituation regt die Stadtverordnetenversammlung an, das Konzept<br />

und die einzelnen Maßnahmenvorschläge innerhalb von sechs Monaten zu erstellen und dabei<br />

auch zu beschreiben, wie der Umsetzungsstatus der jeweiligen Maßnahme sein soll und wie<br />

der Erfolg der Maßnahme nachgehalten werden kann.<br />

(22 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen)<br />

4.4 Prüfantrag zur möglichen Einführung einer Gebühren-Staffelung im Bereich der Kindertagesstätten<br />

Antrag der FDP-Fraktion<br />

Vorlagennr.: 5104/2012<br />

Stv Mike Ambrosius nennt die Leistung der Kinderbetreuungseinrichtung als maßgeblich für die<br />

Gebühren und nicht die Leistungsfähigkeit der Eltern. Eine Staffelung der Gebühren für gleiche<br />

Leistungen sei dem Gebührenrecht generell fremd. Außerdem verweist er auf mögliche Datenschutzprobleme<br />

bei der Prüfung der Eltern-Einkommen und auf den hohen Verwaltungsaufwand.<br />

Ferner drohe wahrscheinlich ein Verdrängungswettbewerb.<br />

Auch Stv Petra Fischer-Thöns nimmt Bezug auf den Datenschutz, wenn Eltern ihre Einkommen<br />

offenlegen müssten. Ferner sieht sie Probleme, ob in Verhandlungen mit den kirchlichen und<br />

freien Kita-Trägern auch für deren Einrichtungen eine Staffelung erreicht werden könne.<br />

Stv Gabriele Hildmann verweist auf ein BVerfG-Urteil, wonach eine Gebührenstaffelung zulässig<br />

sei und auf die Stadt Weilheim, in der die Gebührenstaffelung auf einer Selbsteinschätzung der<br />

Eltern basiere und nur Stichproben vorgenommen würden und zwar ohne Einkommensteuer-<br />

Prüfung.<br />

Stv Christoph König nennt eine Gebührenstaffelung dagegen rechtlich bedenklich. Gesellschaftspolitisch<br />

solidarisch sei es, wenn Gutverdiener ohne Kinder zu Beiträgen herangezogen<br />

würden. Eine Gebührenstaffelung verleite wohlhabende Eltern überdies dazu, ihre Kinder in privaten<br />

Einrichtungen betreuen zu lassen.<br />

Beschluss:<br />

Um die zu erhebenden Gebühren für die Kinderbetreuung in den städtischen Kindertagesstätten<br />

leistungsgerechter verteilen zu können, wird der Magistrat gebeten, die Möglichkeit der Einführung<br />

einer gestaffelten Gebührenordnung für die städtischen Kindertagesstätten zu prüfen. Dies<br />

in Form eines Satzungs-Entwurfes und einer Gegenüberstellung der von der Verwaltung so eingeschätzten<br />

Vor- und Nachteile im Vergleich zum aktuell gültigen Gebühren-System.<br />

Folgende Eckpunkte sollen dabei berücksichtigt werden:<br />

• Es soll maximal drei Staffelstufen geben.

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