STADT KRONBERG IM TAUNUS
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• Gruppengrößen in den Kinderbetreuungseinrichtungen,<br />
• Personalstärke pro Betreuungsgruppe,<br />
• sonstige monetäre und nicht-monetäre Anreize (z. B. Bereitstellung vergünstigen Wohnraums<br />
usw.)<br />
Das Konzept sollte insbesondere Möglichkeiten aufzeigen, die Kinderbetreuungseinrichtungen in<br />
Kronberg haben und die in umliegenden Kommunen nicht oder schwerer zu realisieren sind<br />
(Stichpunkte: Burg, Opel-Zoo, Schwimmbad, Bürgelstollen, Vielfalt von Vereinen und kulturellen<br />
Einrichtungen mit kindgerechten Angeboten usw.). Die Maßnahmen könnten sowohl auf die Einstellung/Gewinnung<br />
neuer Erzieherinnen und Erzieher als auch auf den Verbleib der bereits in<br />
den Kronberger Kinderbetreuungseinrichtungen tätigen Erzieherinnen und Erzieher abzielen.<br />
Im Hinblick auf die Arbeitsmarktsituation regt die Stadtverordnetenversammlung an, das Konzept<br />
und die einzelnen Maßnahmenvorschläge innerhalb von sechs Monaten zu erstellen und dabei<br />
auch zu beschreiben, wie der Umsetzungsstatus der jeweiligen Maßnahme sein soll und wie<br />
der Erfolg der Maßnahme nachgehalten werden kann.<br />
(22 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen)<br />
4.4 Prüfantrag zur möglichen Einführung einer Gebühren-Staffelung im Bereich der Kindertagesstätten<br />
Antrag der FDP-Fraktion<br />
Vorlagennr.: 5104/2012<br />
Stv Mike Ambrosius nennt die Leistung der Kinderbetreuungseinrichtung als maßgeblich für die<br />
Gebühren und nicht die Leistungsfähigkeit der Eltern. Eine Staffelung der Gebühren für gleiche<br />
Leistungen sei dem Gebührenrecht generell fremd. Außerdem verweist er auf mögliche Datenschutzprobleme<br />
bei der Prüfung der Eltern-Einkommen und auf den hohen Verwaltungsaufwand.<br />
Ferner drohe wahrscheinlich ein Verdrängungswettbewerb.<br />
Auch Stv Petra Fischer-Thöns nimmt Bezug auf den Datenschutz, wenn Eltern ihre Einkommen<br />
offenlegen müssten. Ferner sieht sie Probleme, ob in Verhandlungen mit den kirchlichen und<br />
freien Kita-Trägern auch für deren Einrichtungen eine Staffelung erreicht werden könne.<br />
Stv Gabriele Hildmann verweist auf ein BVerfG-Urteil, wonach eine Gebührenstaffelung zulässig<br />
sei und auf die Stadt Weilheim, in der die Gebührenstaffelung auf einer Selbsteinschätzung der<br />
Eltern basiere und nur Stichproben vorgenommen würden und zwar ohne Einkommensteuer-<br />
Prüfung.<br />
Stv Christoph König nennt eine Gebührenstaffelung dagegen rechtlich bedenklich. Gesellschaftspolitisch<br />
solidarisch sei es, wenn Gutverdiener ohne Kinder zu Beiträgen herangezogen<br />
würden. Eine Gebührenstaffelung verleite wohlhabende Eltern überdies dazu, ihre Kinder in privaten<br />
Einrichtungen betreuen zu lassen.<br />
Beschluss:<br />
Um die zu erhebenden Gebühren für die Kinderbetreuung in den städtischen Kindertagesstätten<br />
leistungsgerechter verteilen zu können, wird der Magistrat gebeten, die Möglichkeit der Einführung<br />
einer gestaffelten Gebührenordnung für die städtischen Kindertagesstätten zu prüfen. Dies<br />
in Form eines Satzungs-Entwurfes und einer Gegenüberstellung der von der Verwaltung so eingeschätzten<br />
Vor- und Nachteile im Vergleich zum aktuell gültigen Gebühren-System.<br />
Folgende Eckpunkte sollen dabei berücksichtigt werden:<br />
• Es soll maximal drei Staffelstufen geben.