Artikel als pdf-download - Team Jünger Steuerberater - Die ...
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steuer.berater<br />
Wege in die Steueroasen und Steuerparadiese<br />
„Wie nur kann ich meine Gewinne in ein Steuerparadies verlagern?“ So wie die Frage meist gestellt und gemeint<br />
ist, leider überhaupt nicht. Aufgrund scharfer Missbrauchsbestimmungen ist von illegaler Verlagerungsakrobatik<br />
dringend abzuraten. Wann die Ampeln hier steuerlich dennoch auf Grün stehen, erfahren Sie hier:<br />
Text: STB Dr. Verena Maria<br />
Erian, STB Raimund Eller<br />
und STB Mag. Eva<br />
Messenlechner<br />
Foto: Foto Hofer<br />
58 eco.nova<br />
1. Gewinne in der Steueroase entstehen<br />
lassen<br />
Entstehen Gewinne in einer ausländischen Gesellschaft,<br />
die mit einer Kapitalgesellschaft nach österreichischem<br />
Recht (GmbH, AG) vergleichbar ist, so<br />
ist diese Gesellschaft <strong>als</strong> Zurechnungssubjekt dieser<br />
Gewinne anzuerkennen. D.h. die Gewinne sind bei<br />
der Gesellschaft selbst und nicht bei den dahinter stehenden<br />
Gesellschaftern zu besteuern. Aufgrund des<br />
Sitzstaatprinzips erfolgt die Besteuerung einer solchen<br />
Gesellschaft im Sitzstaat entsprechend der dortigen,<br />
gegebenenfalls paradiesischen Steuergesetzgebung.<br />
Damit können die in der Oasegesellschaft<br />
angesammelten, nicht ausgeschütteten Gewinne vor<br />
dem Zugriff des österreichischen Fiskus abgeschirmt<br />
werden.<br />
Eine besonders attraktive Sonderstellung nimmt hier<br />
Madeira ein. Dabei handelt es sich um eine EU-Sonderzone,<br />
die aufgrund ihrer Randlage in der EU besonders<br />
gefördert wird. Der Körperschaftssteuersatz<br />
beträgt hier bis 2020 nur 5 % (bis einschließlich 2012<br />
gar nur 4 %) und zudem bleiben Dividendenausschüttungen<br />
an die Anteilseigner steuerfrei. Das heißt, dass<br />
nicht nur die Gewinne in der Oasegesellschaft steuerbegünstigt<br />
sind, sondern selbst die Ausschüttungen<br />
nach Österreich vor dem Zugriff des Fiskus vollkommen<br />
verschont bleiben. Und das auf ganz legale Art<br />
und Weise!<br />
Wichtig dabei ist, dass die Gesellschaft tatsächlich<br />
im Oaseland ihre wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet,<br />
d.h. Personal aufnimmt, eine Organisation aufbaut,<br />
Jahresabschlüsse dort erstellt und vor allem, dass sich<br />
auch die Geschäftsleitung dort befindet. Vor Scheinkonstruktionen<br />
sei an dieser Stelle ausdrücklich gewarnt.<br />
Achtung auch vor Inlandsaktivitäten, die in<br />
Österreich eine Betriebsstätte begründen. <strong>Die</strong>ser<br />
Betriebsstätte zuzurechnende Einkünfte unterliegen<br />
jedenfalls in Österreich der Steuerpflicht.<br />
Bei einer Sitzverlegung einer im Inland ansässigen<br />
Körperschaft ist weiters die so genannte Wegzugsbesteuerung<br />
ins Kalkül zu ziehen. Zum Zeitpunkt des<br />
Endes der heimischen Steuerpflicht werden die stillen<br />
Reserven (= Unterschiedbetrag zwischen Buchwert<br />
und Verkehrswert) des Unternehmens einer Fiktionsbesteuerung<br />
(Fiktion einer Veräußerung) unterzogen.<br />
2. Ins Steuerparadies auswandern<br />
<strong>Die</strong>s ist vor allem für Individuen, die ihren Beruf<br />
ortsungebunden ausüben können, eine attraktive Alternative.<br />
<strong>Die</strong> bekanntesten Beispiele dieser Spezies
sind Künstler und Sportler. Aber auch so mancher<br />
Wissenschaftler und Erfinder hat sich schon längst in<br />
Andorra und Co heimisch gemacht.<br />
<strong>Die</strong> Auswahl der für den jeweiligen Einzelfall optimalen<br />
Steueroase beschränkt sich nicht auf gegebene<br />
Annehmlichkeiten wie Klima und ansprechende Gegend,<br />
sondern setzt vor allem ein ausgiebiges Studium<br />
der Gesamtsituation wie insbesondere der rechtlichen,<br />
politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen<br />
voraus.<br />
In steuerlicher Hinsicht sind die relevanten Doppelbesteuerungsabkommen<br />
in Hinblick auf die bestehende<br />
Einkommenssituation der auswanderungswilligen<br />
Familie zu checken. Für Inhaber von Anteilen an Kapitalgesellschaften<br />
im Ausmaß von mindestens einem<br />
Prozent innerhalb der letzten 5 Jahre kommt noch<br />
das Problem der Wegzugsbesteuerung hinzu. Danach<br />
wird von der Finanz eine Veräußerung dieser Anteile<br />
fingiert, sobald der Eigentümer die heimischen Gefilde<br />
verlässt. In diesem Fall wird der seinerzeitige<br />
Anschaffungswert der Beteiligung dem aktuellen<br />
Verkehrswert gegenübergestellt und die Differenz mit<br />
dem Hälftesteuersatz (bis zu 25 %) besteuert.<br />
Zu guter Letzt sei noch daran erinnert: „Geld allein<br />
macht nicht glücklich!“ So gibt es z.B. auch noch psychische<br />
Zustände zu bedenken (bis hin zu Dauerdepressionen<br />
infolge Entwurzelung). Eine inländische<br />
Wohnung darf man erst innehaben, nachdem man<br />
den Mittelpunkt der Lebensinteressen bereits 5 Jahre<br />
im Ausland hatte. Nach Ablauf dieser „Straffrist“ ist<br />
es zur Beibehaltung der beschränkten Steuerpflicht<br />
Ärztetipp vom TEAM JÜNGER-<br />
DIE ÄRZTESPEZIALISTEN<br />
zwar unschädlich, eine inländische Wohnung innezu<br />
haben, jedoch darf man sich dann maximal 70 Tage<br />
pro Jahr im Inland aufhalten.<br />
3. Resümee<br />
Es gibt sie, die vom System Privilegierten, für die<br />
die Ampel auf dem Weg ins Steuerparadies auf Grün<br />
steht. Sind Sie in der glücklichen Lage, Ihre Profession<br />
in einem Steuerparadies ausüben zu können bzw.<br />
eignet sich für Ihr Unternehmen eine Steueroase <strong>als</strong><br />
Standort, dann sei Ihnen an dieser Stelle herzlich gratuliert.<br />
Sie können es schaffen! Es ist nicht selbstverständlich,<br />
in einer Welt zu leben, in der man bei guter<br />
Einkommenssituation fast die Hälfte seines Einkommens<br />
zur Umverteilung herausgeben muss, ohne dafür<br />
je ein Dankeschön zu hören. Und vergessen Sie nicht<br />
den Sonderstatus von Madeira – und dann auch noch<br />
diese Wirtschaftskrise! Eine gute Zeit zum Nachdenken<br />
und vielleicht auch zum Umdenken? Vielleicht ist<br />
gerade Ihnen ein Platz im Steuerparadies bestimmt!<br />
Aber andererseits, wer weiß? Vielleicht vermissen Sie<br />
nach einiger Zeit im „Paradies“ ja nicht nur die Heimat<br />
und auch die Kultur zuhause, die Freunde und<br />
das soziale Umfeld. Womöglich erleben Sie politische<br />
Zustände, die Ihnen unsere geradezu sympathisch<br />
machen? Und vielleicht sind Ihnen dann kommunale<br />
Leistungen wie sauberes Wasser, funktionierende<br />
Kanalisation und Müllentsorgung, ganz zu schweigen<br />
vom Schul- und Bildungswesen und last, but not<br />
least eines der besten Gesundheitssysteme der Welt<br />
die Steuer zu Hause wieder wert?<br />
.<br />
KOPRODUKTION der EMF TEAM<br />
TIROL STEUERBERATER GMBH<br />
und den ÄRZTESPEZIALISTEN vom<br />
TEAM JÜNGER:<br />
STB Dr. Verena Maria Erian, STB<br />
Mag. Eva Messenlechner, STB<br />
Raimund Eller, v. l.<br />
Medizinprodukteabgabe per 30.6.2012 fällig.<br />
Auch Ärztinnen und Ärzte sind davon betroffen<br />
Ende letzten Jahres wurde vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) eine neue Verordnung<br />
erlassen. <strong>Die</strong>se sieht eine Abgabe auf Medizinprodukte zur Finanzierung der Überwachung des Medizinproduktemarktes<br />
vor.<br />
Davon betroffen sind alle, die Medizinprodukte an<br />
den Letztverbraucher abgeben. Ärzte, die Medizinprodukte<br />
im Rahmen einer medizinischen Heilbehandlung<br />
anwenden, sind <strong>als</strong> Letztverbraucher<br />
einzustufen und insoweit nicht abgabepflichtig, <strong>als</strong><br />
das Medizinprodukt fest mit dem menschlichen<br />
Körper verbunden ist. Wird hingegen z.B. eine lose<br />
Zahnspange an einen Patienten abgegeben, so ist der<br />
Zahnarzt Abgebender und der Patient Letztverbraucher.<br />
In diesem Fall ist der Zahnarzt von der Medizinprodukteabgabe<br />
betroffen. Das Anbringen einer<br />
festsitzenden Zahnspange fällt demgegenüber nicht<br />
unter die Bestimmung. Zur Entrichtung der Medizinprodukteabgabe<br />
ist im ersten Fall der Zahnarzt<br />
und im zweiten Fall dessen Zulieferer verpflichtet.<br />
Überschreitet die Summe aller Umsatzerlöse mit<br />
Medizinprodukten eine bestimmte Summe (abhängig<br />
von der Risikoklasse) nicht, so kann man sich<br />
von der Medizinprodukteabgabe befreien lassen.<strong>Die</strong><br />
Abgabe ist erstm<strong>als</strong> für das Jahr 2011 zu entrichten<br />
und beträgt pauschal je nach Risikoklasse zwischen<br />
250 € und 400 € pro Jahr.<br />
Beispiel:<br />
Produkt Risikoklasse<br />
Abgabe p.a. Befreiung möglich,<br />
wenn Umsatz ‹<br />
Lose Zahnspange I Euro 250,– Euro 25.000,–<br />
<strong>Die</strong> Abgabe 2011 ist bis zum 30.6.2012 zu entrichten.<br />
Zudem ist ein Formular zur Erklärung der Abgabe<br />
einzureichen. Ein solches ist unter www.basg.gv.at/<br />
medizinprodukte/medizinprodukteabgabe abrufbar. .<br />
eco.nova 59
Steueroase Landwirtschaft<br />
Manche Landwirte leben nicht nur wegen der schönen Natur rund um sie herum in einem Paradies, sondern<br />
genießen auch in Sachen Steuern und Abgaben paradiesische Zustände. Das Paradies reicht von der Vollpauschalierung<br />
über attraktive Sonderregelungen bei der Umsatzsteuer bis hin zu Befreiungen und Ausnahmen<br />
bei „Nebenabgaben“ wie KFZ-Steuer und Grunderwerbsteuer.<br />
Text: EMF TEAM TIROL<br />
STEUERBERATER GMBH:<br />
STB Dr. Verena Maria Erian,<br />
STB Raimund Eller und STB<br />
Mag. Eva Messenlechner<br />
60 eco.nova<br />
Vollpauschalierung<br />
Bis zu einer gewissen Größe dürfen Landwirte ihren<br />
Gewinn mit einer Pauschale vom Einheitswert angeben.<br />
Damit entfällt für viele Landwirte die Pflicht zur Führung<br />
von Aufzeichnungen für die Ermittlung des steuerlichen<br />
Gewinnes. Letzterer wird dabei einfach fiktiv<br />
mit 39 % vom Einheitswert angenommen. Davon dürfen<br />
dann noch bestimmte angefallene Echtkosten (Ausgedingelasten,<br />
Schuldzinsen, Pachtzahlungen, Beiträge<br />
zur Sozialversicherung) in Abzug gebracht werden.<br />
Möglich ist dies bis zu einem Einheitswert des land- und<br />
forstwirtschaftlichen Vermögens von 100.000 €.<br />
Umsatzsteuerpauschalierung<br />
Solcherart nichtbuchführungspflichtige Landwirte<br />
brauchen de facto auch keine Umsatzsteuer zu entrichten.<br />
<strong>Die</strong>s wird erreicht, indem einer allfälligen<br />
Umsatzsteuer fiktive Vorsteuerbeträge in gleicher<br />
Höhe gegenübergestellt werden. Dadurch ergibt sich<br />
umsatzsteuerlich weder eine Zahllast noch ein Vorsteuerüberschuss.<br />
So kommt es, dass der Landwirt<br />
seinen Abnehmern zwar 10 % Umsatzsteuer in Rechnung<br />
stellen kann, diese aber nicht an das Finanzamt<br />
abführen muss. Damit erübrigen sich auch aus umsatzsteuerlicher<br />
Sicht jegliche Aufzeichnungspflichten<br />
für die Finanz. Es sind weder Umsatzsteuervoranmeldungen<br />
noch -jahreserklärungen einzureichen.<br />
Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer<br />
Zugmaschinen und Motorkarren, die ausschließlich<br />
oder vorwiegend in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben<br />
verwendet werden und ausschließlich von jenen<br />
gezogene Anhänger sind von der KFZ-Steuer befreit.<br />
Rückerstattung der Mineralölsteuer –<br />
Agrardiesel<br />
Ebenso konnte bis einschließlich 2012 eine Rückerstattung<br />
der Mineralölsteuer für den Sprit landwirtschaftlicher<br />
Fahrzeuge, Maschinen und Geräte beantragt werden.<br />
Grunderwerbsteuerbefreiung für Zusammenlegung<br />
und Flurbereinigung<br />
Zersplitterter land- und forstwirtschaftlicher Grundbesitz<br />
soll durch so genannte Zusammenlegungs- und<br />
Flurbereinigungsverfahren neu eingeteilt und erschlossen<br />
werden. Werden nun land- und forstwirtschaftliche<br />
Grundstücke im Zusammenhang mit solchen<br />
Verfahren erworben, so kann damit die 3,5%ige<br />
Grunderwerbsteuer gespart werden.<br />
RESÜMEE<br />
Stellen Sie sich vor, Sie sind selbständig und müssen<br />
für die Finanz keine Aufzeichnungen zur Gewinnermittlung<br />
führen und um die Umsatzsteuer<br />
schert sich auch keiner, selbst wenn Sie eine solche<br />
in Rechnung stellen! Unglaublich? Paradiesisch? Ja,<br />
solche paradiesischen Zustände gibt es sogar hier<br />
bei uns in Österreich. Leider halt nur für Landwirtschaften<br />
bis zu einer gewissen Größe.<br />
Aber dies ist nicht immer ein Vorteil. So kann in Sachen<br />
Umsatzsteuer die landwirtschaftliche Sonderregelung<br />
bei hoher Investitionsintensität schnell zum<br />
Bumerang werden, da damit große Vorsteuerbeträge<br />
aus der Investitionstätigkeit nicht lukriert werden<br />
können.<br />
TIPP<br />
Stehen größere Investitionen an, so lohnt es sich auch<br />
für nichtbuchführende Landwirte, vom Recht auf<br />
Option zur Regelbesteuerung (schriftlicher Antrag)<br />
Gebrauch zu machen und für Zwecke der Umsatzsteuer<br />
freiwillig Aufzeichnungen zu führen. Daran<br />
ist man dann fünf Jahre gebunden. Achtung! Ist diese<br />
Frist abgelaufen und die Regelbesteuerung nicht<br />
mehr steueroptimal, dann bedarf es eines Widerrufes<br />
des Regelbesteuerungsantrages. Ein solcher ist<br />
nur zu Beginn eines jeden Kalenderjahres möglich<br />
und muss bis spätestens 31. Jänner des betreffenden<br />
Jahres eingebracht werden.<br />
.