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steuer.berater<br />

Wege in die Steueroasen und Steuerparadiese<br />

„Wie nur kann ich meine Gewinne in ein Steuerparadies verlagern?“ So wie die Frage meist gestellt und gemeint<br />

ist, leider überhaupt nicht. Aufgrund scharfer Missbrauchsbestimmungen ist von illegaler Verlagerungsakrobatik<br />

dringend abzuraten. Wann die Ampeln hier steuerlich dennoch auf Grün stehen, erfahren Sie hier:<br />

Text: STB Dr. Verena Maria<br />

Erian, STB Raimund Eller<br />

und STB Mag. Eva<br />

Messenlechner<br />

Foto: Foto Hofer<br />

58 eco.nova<br />

1. Gewinne in der Steueroase entstehen<br />

lassen<br />

Entstehen Gewinne in einer ausländischen Gesellschaft,<br />

die mit einer Kapitalgesellschaft nach österreichischem<br />

Recht (GmbH, AG) vergleichbar ist, so<br />

ist diese Gesellschaft <strong>als</strong> Zurechnungssubjekt dieser<br />

Gewinne anzuerkennen. D.h. die Gewinne sind bei<br />

der Gesellschaft selbst und nicht bei den dahinter stehenden<br />

Gesellschaftern zu besteuern. Aufgrund des<br />

Sitzstaatprinzips erfolgt die Besteuerung einer solchen<br />

Gesellschaft im Sitzstaat entsprechend der dortigen,<br />

gegebenenfalls paradiesischen Steuergesetzgebung.<br />

Damit können die in der Oasegesellschaft<br />

angesammelten, nicht ausgeschütteten Gewinne vor<br />

dem Zugriff des österreichischen Fiskus abgeschirmt<br />

werden.<br />

Eine besonders attraktive Sonderstellung nimmt hier<br />

Madeira ein. Dabei handelt es sich um eine EU-Sonderzone,<br />

die aufgrund ihrer Randlage in der EU besonders<br />

gefördert wird. Der Körperschaftssteuersatz<br />

beträgt hier bis 2020 nur 5 % (bis einschließlich 2012<br />

gar nur 4 %) und zudem bleiben Dividendenausschüttungen<br />

an die Anteilseigner steuerfrei. Das heißt, dass<br />

nicht nur die Gewinne in der Oasegesellschaft steuerbegünstigt<br />

sind, sondern selbst die Ausschüttungen<br />

nach Österreich vor dem Zugriff des Fiskus vollkommen<br />

verschont bleiben. Und das auf ganz legale Art<br />

und Weise!<br />

Wichtig dabei ist, dass die Gesellschaft tatsächlich<br />

im Oaseland ihre wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet,<br />

d.h. Personal aufnimmt, eine Organisation aufbaut,<br />

Jahresabschlüsse dort erstellt und vor allem, dass sich<br />

auch die Geschäftsleitung dort befindet. Vor Scheinkonstruktionen<br />

sei an dieser Stelle ausdrücklich gewarnt.<br />

Achtung auch vor Inlandsaktivitäten, die in<br />

Österreich eine Betriebsstätte begründen. <strong>Die</strong>ser<br />

Betriebsstätte zuzurechnende Einkünfte unterliegen<br />

jedenfalls in Österreich der Steuerpflicht.<br />

Bei einer Sitzverlegung einer im Inland ansässigen<br />

Körperschaft ist weiters die so genannte Wegzugsbesteuerung<br />

ins Kalkül zu ziehen. Zum Zeitpunkt des<br />

Endes der heimischen Steuerpflicht werden die stillen<br />

Reserven (= Unterschiedbetrag zwischen Buchwert<br />

und Verkehrswert) des Unternehmens einer Fiktionsbesteuerung<br />

(Fiktion einer Veräußerung) unterzogen.<br />

2. Ins Steuerparadies auswandern<br />

<strong>Die</strong>s ist vor allem für Individuen, die ihren Beruf<br />

ortsungebunden ausüben können, eine attraktive Alternative.<br />

<strong>Die</strong> bekanntesten Beispiele dieser Spezies


sind Künstler und Sportler. Aber auch so mancher<br />

Wissenschaftler und Erfinder hat sich schon längst in<br />

Andorra und Co heimisch gemacht.<br />

<strong>Die</strong> Auswahl der für den jeweiligen Einzelfall optimalen<br />

Steueroase beschränkt sich nicht auf gegebene<br />

Annehmlichkeiten wie Klima und ansprechende Gegend,<br />

sondern setzt vor allem ein ausgiebiges Studium<br />

der Gesamtsituation wie insbesondere der rechtlichen,<br />

politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen<br />

voraus.<br />

In steuerlicher Hinsicht sind die relevanten Doppelbesteuerungsabkommen<br />

in Hinblick auf die bestehende<br />

Einkommenssituation der auswanderungswilligen<br />

Familie zu checken. Für Inhaber von Anteilen an Kapitalgesellschaften<br />

im Ausmaß von mindestens einem<br />

Prozent innerhalb der letzten 5 Jahre kommt noch<br />

das Problem der Wegzugsbesteuerung hinzu. Danach<br />

wird von der Finanz eine Veräußerung dieser Anteile<br />

fingiert, sobald der Eigentümer die heimischen Gefilde<br />

verlässt. In diesem Fall wird der seinerzeitige<br />

Anschaffungswert der Beteiligung dem aktuellen<br />

Verkehrswert gegenübergestellt und die Differenz mit<br />

dem Hälftesteuersatz (bis zu 25 %) besteuert.<br />

Zu guter Letzt sei noch daran erinnert: „Geld allein<br />

macht nicht glücklich!“ So gibt es z.B. auch noch psychische<br />

Zustände zu bedenken (bis hin zu Dauerdepressionen<br />

infolge Entwurzelung). Eine inländische<br />

Wohnung darf man erst innehaben, nachdem man<br />

den Mittelpunkt der Lebensinteressen bereits 5 Jahre<br />

im Ausland hatte. Nach Ablauf dieser „Straffrist“ ist<br />

es zur Beibehaltung der beschränkten Steuerpflicht<br />

Ärztetipp vom TEAM JÜNGER-<br />

DIE ÄRZTESPEZIALISTEN<br />

zwar unschädlich, eine inländische Wohnung innezu<br />

haben, jedoch darf man sich dann maximal 70 Tage<br />

pro Jahr im Inland aufhalten.<br />

3. Resümee<br />

Es gibt sie, die vom System Privilegierten, für die<br />

die Ampel auf dem Weg ins Steuerparadies auf Grün<br />

steht. Sind Sie in der glücklichen Lage, Ihre Profession<br />

in einem Steuerparadies ausüben zu können bzw.<br />

eignet sich für Ihr Unternehmen eine Steueroase <strong>als</strong><br />

Standort, dann sei Ihnen an dieser Stelle herzlich gratuliert.<br />

Sie können es schaffen! Es ist nicht selbstverständlich,<br />

in einer Welt zu leben, in der man bei guter<br />

Einkommenssituation fast die Hälfte seines Einkommens<br />

zur Umverteilung herausgeben muss, ohne dafür<br />

je ein Dankeschön zu hören. Und vergessen Sie nicht<br />

den Sonderstatus von Madeira – und dann auch noch<br />

diese Wirtschaftskrise! Eine gute Zeit zum Nachdenken<br />

und vielleicht auch zum Umdenken? Vielleicht ist<br />

gerade Ihnen ein Platz im Steuerparadies bestimmt!<br />

Aber andererseits, wer weiß? Vielleicht vermissen Sie<br />

nach einiger Zeit im „Paradies“ ja nicht nur die Heimat<br />

und auch die Kultur zuhause, die Freunde und<br />

das soziale Umfeld. Womöglich erleben Sie politische<br />

Zustände, die Ihnen unsere geradezu sympathisch<br />

machen? Und vielleicht sind Ihnen dann kommunale<br />

Leistungen wie sauberes Wasser, funktionierende<br />

Kanalisation und Müllentsorgung, ganz zu schweigen<br />

vom Schul- und Bildungswesen und last, but not<br />

least eines der besten Gesundheitssysteme der Welt<br />

die Steuer zu Hause wieder wert?<br />

.<br />

KOPRODUKTION der EMF TEAM<br />

TIROL STEUERBERATER GMBH<br />

und den ÄRZTESPEZIALISTEN vom<br />

TEAM JÜNGER:<br />

STB Dr. Verena Maria Erian, STB<br />

Mag. Eva Messenlechner, STB<br />

Raimund Eller, v. l.<br />

Medizinprodukteabgabe per 30.6.2012 fällig.<br />

Auch Ärztinnen und Ärzte sind davon betroffen<br />

Ende letzten Jahres wurde vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) eine neue Verordnung<br />

erlassen. <strong>Die</strong>se sieht eine Abgabe auf Medizinprodukte zur Finanzierung der Überwachung des Medizinproduktemarktes<br />

vor.<br />

Davon betroffen sind alle, die Medizinprodukte an<br />

den Letztverbraucher abgeben. Ärzte, die Medizinprodukte<br />

im Rahmen einer medizinischen Heilbehandlung<br />

anwenden, sind <strong>als</strong> Letztverbraucher<br />

einzustufen und insoweit nicht abgabepflichtig, <strong>als</strong><br />

das Medizinprodukt fest mit dem menschlichen<br />

Körper verbunden ist. Wird hingegen z.B. eine lose<br />

Zahnspange an einen Patienten abgegeben, so ist der<br />

Zahnarzt Abgebender und der Patient Letztverbraucher.<br />

In diesem Fall ist der Zahnarzt von der Medizinprodukteabgabe<br />

betroffen. Das Anbringen einer<br />

festsitzenden Zahnspange fällt demgegenüber nicht<br />

unter die Bestimmung. Zur Entrichtung der Medizinprodukteabgabe<br />

ist im ersten Fall der Zahnarzt<br />

und im zweiten Fall dessen Zulieferer verpflichtet.<br />

Überschreitet die Summe aller Umsatzerlöse mit<br />

Medizinprodukten eine bestimmte Summe (abhängig<br />

von der Risikoklasse) nicht, so kann man sich<br />

von der Medizinprodukteabgabe befreien lassen.<strong>Die</strong><br />

Abgabe ist erstm<strong>als</strong> für das Jahr 2011 zu entrichten<br />

und beträgt pauschal je nach Risikoklasse zwischen<br />

250 € und 400 € pro Jahr.<br />

Beispiel:<br />

Produkt Risikoklasse<br />

Abgabe p.a. Befreiung möglich,<br />

wenn Umsatz ‹<br />

Lose Zahnspange I Euro 250,– Euro 25.000,–<br />

<strong>Die</strong> Abgabe 2011 ist bis zum 30.6.2012 zu entrichten.<br />

Zudem ist ein Formular zur Erklärung der Abgabe<br />

einzureichen. Ein solches ist unter www.basg.gv.at/<br />

medizinprodukte/medizinprodukteabgabe abrufbar. .<br />

eco.nova 59


Steueroase Landwirtschaft<br />

Manche Landwirte leben nicht nur wegen der schönen Natur rund um sie herum in einem Paradies, sondern<br />

genießen auch in Sachen Steuern und Abgaben paradiesische Zustände. Das Paradies reicht von der Vollpauschalierung<br />

über attraktive Sonderregelungen bei der Umsatzsteuer bis hin zu Befreiungen und Ausnahmen<br />

bei „Nebenabgaben“ wie KFZ-Steuer und Grunderwerbsteuer.<br />

Text: EMF TEAM TIROL<br />

STEUERBERATER GMBH:<br />

STB Dr. Verena Maria Erian,<br />

STB Raimund Eller und STB<br />

Mag. Eva Messenlechner<br />

60 eco.nova<br />

Vollpauschalierung<br />

Bis zu einer gewissen Größe dürfen Landwirte ihren<br />

Gewinn mit einer Pauschale vom Einheitswert angeben.<br />

Damit entfällt für viele Landwirte die Pflicht zur Führung<br />

von Aufzeichnungen für die Ermittlung des steuerlichen<br />

Gewinnes. Letzterer wird dabei einfach fiktiv<br />

mit 39 % vom Einheitswert angenommen. Davon dürfen<br />

dann noch bestimmte angefallene Echtkosten (Ausgedingelasten,<br />

Schuldzinsen, Pachtzahlungen, Beiträge<br />

zur Sozialversicherung) in Abzug gebracht werden.<br />

Möglich ist dies bis zu einem Einheitswert des land- und<br />

forstwirtschaftlichen Vermögens von 100.000 €.<br />

Umsatzsteuerpauschalierung<br />

Solcherart nichtbuchführungspflichtige Landwirte<br />

brauchen de facto auch keine Umsatzsteuer zu entrichten.<br />

<strong>Die</strong>s wird erreicht, indem einer allfälligen<br />

Umsatzsteuer fiktive Vorsteuerbeträge in gleicher<br />

Höhe gegenübergestellt werden. Dadurch ergibt sich<br />

umsatzsteuerlich weder eine Zahllast noch ein Vorsteuerüberschuss.<br />

So kommt es, dass der Landwirt<br />

seinen Abnehmern zwar 10 % Umsatzsteuer in Rechnung<br />

stellen kann, diese aber nicht an das Finanzamt<br />

abführen muss. Damit erübrigen sich auch aus umsatzsteuerlicher<br />

Sicht jegliche Aufzeichnungspflichten<br />

für die Finanz. Es sind weder Umsatzsteuervoranmeldungen<br />

noch -jahreserklärungen einzureichen.<br />

Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer<br />

Zugmaschinen und Motorkarren, die ausschließlich<br />

oder vorwiegend in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben<br />

verwendet werden und ausschließlich von jenen<br />

gezogene Anhänger sind von der KFZ-Steuer befreit.<br />

Rückerstattung der Mineralölsteuer –<br />

Agrardiesel<br />

Ebenso konnte bis einschließlich 2012 eine Rückerstattung<br />

der Mineralölsteuer für den Sprit landwirtschaftlicher<br />

Fahrzeuge, Maschinen und Geräte beantragt werden.<br />

Grunderwerbsteuerbefreiung für Zusammenlegung<br />

und Flurbereinigung<br />

Zersplitterter land- und forstwirtschaftlicher Grundbesitz<br />

soll durch so genannte Zusammenlegungs- und<br />

Flurbereinigungsverfahren neu eingeteilt und erschlossen<br />

werden. Werden nun land- und forstwirtschaftliche<br />

Grundstücke im Zusammenhang mit solchen<br />

Verfahren erworben, so kann damit die 3,5%ige<br />

Grunderwerbsteuer gespart werden.<br />

RESÜMEE<br />

Stellen Sie sich vor, Sie sind selbständig und müssen<br />

für die Finanz keine Aufzeichnungen zur Gewinnermittlung<br />

führen und um die Umsatzsteuer<br />

schert sich auch keiner, selbst wenn Sie eine solche<br />

in Rechnung stellen! Unglaublich? Paradiesisch? Ja,<br />

solche paradiesischen Zustände gibt es sogar hier<br />

bei uns in Österreich. Leider halt nur für Landwirtschaften<br />

bis zu einer gewissen Größe.<br />

Aber dies ist nicht immer ein Vorteil. So kann in Sachen<br />

Umsatzsteuer die landwirtschaftliche Sonderregelung<br />

bei hoher Investitionsintensität schnell zum<br />

Bumerang werden, da damit große Vorsteuerbeträge<br />

aus der Investitionstätigkeit nicht lukriert werden<br />

können.<br />

TIPP<br />

Stehen größere Investitionen an, so lohnt es sich auch<br />

für nichtbuchführende Landwirte, vom Recht auf<br />

Option zur Regelbesteuerung (schriftlicher Antrag)<br />

Gebrauch zu machen und für Zwecke der Umsatzsteuer<br />

freiwillig Aufzeichnungen zu führen. Daran<br />

ist man dann fünf Jahre gebunden. Achtung! Ist diese<br />

Frist abgelaufen und die Regelbesteuerung nicht<br />

mehr steueroptimal, dann bedarf es eines Widerrufes<br />

des Regelbesteuerungsantrages. Ein solcher ist<br />

nur zu Beginn eines jeden Kalenderjahres möglich<br />

und muss bis spätestens 31. Jänner des betreffenden<br />

Jahres eingebracht werden.<br />

.

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