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Artikel als pdf-download - Team Jünger Steuerberater - Die ...

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steuer.berater<br />

Prophylaxe für<br />

Steuerprüfungen & mehr . . .<br />

Selbst den ehrlichsten Steuerzahler beunruhigt die Ankündigung einer Steuerprüfung. Tatsächlich bedeutet eine Steuerprüfung<br />

immer auch einen zusätzlichen Aufwand und ist daher eine Belastung. Mit der richtigen Vorbereitung und einer<br />

regelmäßigen Prophylaxe kann Ihnen aber im Grunde nichts Schlimmes passieren, denn . . .<br />

// Text: STB Dr. Verena Maria Erian, STB Raimund Eller und STB Mag. Eva Messenlechner, Foto: Foto Hofer<br />

Es gibt keine Prüfung<br />

ohne Warnung<br />

Zuallererst: Ohne Vorwarnung werden Sie<br />

nicht geprüft. <strong>Die</strong> Prüfung beginnt vielmehr<br />

mit einer Ankündigung zirka eine Woche vor<br />

ihrem Beginn. Jetzt müssen Sie und Ihr <strong>Steuerberater</strong><br />

aktiv werden!<br />

Wohl vorbereitet<br />

sein hilft<br />

Es gilt, die Unterlagen vorzubereiten, zu sichten<br />

und nochm<strong>als</strong> im Hinblick auf steuerliche<br />

Zweifelsfragen auszuwerten. <strong>Die</strong>s ist besonders<br />

deshalb so wichtig, da sich auch Betriebsprüfer<br />

durch Aktenstudien und Internetrecherchen<br />

umfassend vorbereiten. Mit einer<br />

wirklich wirksamen Prophylaxe sollte allerdings<br />

schon viel früher begonnen werden:<br />

Alljährliche<br />

Kontrollroutinen<br />

Nach Erstellung des Jahresabschlusses sollten<br />

Kontrollroutinen des gesamten Rechenwerkes<br />

auf Plausibilität dahingehend erfolgen, ob der<br />

ausgewiesene Gewinn unter Berücksichtigung<br />

aller betrieblichen und außerbetrieblichen<br />

Geldflüsse überhaupt dazu reicht, den Lebensunterhalt<br />

der Familie zu bestreiten.<br />

Steuererklärung<br />

und Lebensstandard<br />

Das Finanzamt will wissen, ob Sie von dem,<br />

was Sie steuerlich <strong>als</strong> Ihr Einkommen erklären,<br />

überhaupt leben können. Geht sich<br />

diese Rechnung nicht aus, so muss es andere<br />

Geldquellen (Erbschaft, Schenkung, Kredit,<br />

Ersparnisse, Verkauf von privaten Wirtschaftsgütern<br />

etc.) geben, aus denen Sie Ihren<br />

Lebensunterhalt bestritten haben. Andernfalls<br />

nimmt die Finanz an, dass Sie von unversteuerten<br />

Geldern gelebt haben. <strong>Die</strong>se<br />

Rechenübung nennt man Mittelnachweis<br />

(Vermögensrechnung). Da die Prüfung durch<br />

16 eco.nova


steuer.berater<br />

das Finanzamt meist erst Jahre später stattfindet,<br />

kann es leicht passieren, dass Sie sich an<br />

gewisse Vorkommnisse nicht mehr erinnern<br />

können bzw. keine Unterlagen mehr dazu haben.<br />

Daher empfiehlt es sich, für jedes abgelaufene<br />

Jahr sofort bei der Jahresabschlusserstellung<br />

einen solchen Mittelnachweis zu<br />

erstellen. Manche <strong>Steuerberater</strong> führen diese<br />

Prophylaxe jährlich durch und bewahren Sie<br />

so davor, in die Falle zu tappen.<br />

Auch privates Vermögen<br />

ist relevant<br />

Dazu werden auch die Bankauszüge zu privaten<br />

Guthabens- und Darlehenskonten, Bauspardarlehensauszüge<br />

und Unterlagen zu Ihren<br />

Wertpapierdepots benötigt. Das Ergebnis<br />

dieser „Vorsorgeuntersuchung“ sollte in etwa<br />

dem tatsächlichen Aufwand für das tägliche<br />

Leben (Wohnen, Essen, Kleidung, Sport, Urlaub<br />

etc.) entsprechen.<br />

Bei gröSSeren<br />

Abweichungen besteht<br />

Handlungsbedarf:<br />

a) Der errechnete Wert liegt unter dem Existenzminimum<br />

In diesem Fall haben Sie entweder öfter „vergessen“,<br />

Einnahmen zu erfassen, oder es gab<br />

doch noch andere Geldquellen wie Kredite,<br />

Schenkungen, Versilberung privaten Vermögens<br />

etc. Können Sie nicht erklären, wie Sie<br />

Ihren Lebensunterhalt bestritten haben, so<br />

droht Ihnen ein steuerlicher Supergau. <strong>Die</strong><br />

Konsequenzen reichen von einer Ausweitung<br />

des üblichen Prüfungszeitraumes von 3 auf<br />

bis zu 7 Jahre, über Zuschätzungen zum bisher<br />

erklärten steuerlichen Einkommen bis hin<br />

zum Albtraum eines Finanzstrafverfahrens.<br />

b) Der errechnete Wert ist extrem hoch<br />

So erfreulich dies auch ist, Sie sollten eine Erklärung<br />

für den Verbleib des Geldes finden.<br />

Vielleicht gibt es noch Wertpapiere, die vergessen<br />

wurden in den Mittelnachweis aufzunehmen.<br />

Oder es gab sonstige größere private<br />

Ausgaben (Immobilientransaktionen,<br />

Jagdpacht etc.), die vorerst übersehen wurden.<br />

Haben Sie keine Erklärung, so könnte die Finanz<br />

auf im Ausland versteckte Wertpapierdepots<br />

mit möglicherweise nicht versteuerten<br />

Erträgen tippen. Auch dies wirkt sich auf den<br />

Verlauf einer Betriebsprüfung unangenehm<br />

aus und kann ebenso dazu führen, dass der<br />

Prüfungszeitraum unnötig verlängert und alles<br />

viel genauer unter die Lupe genommen wird<br />

und zusätzlich Kosten entstehen.<br />

Solche Szenarien können mit der jährlichen<br />

Erstellung eines fundierten Mittelnachweises<br />

rechtzeitig analysiert und verhindert werden.<br />

Zudem liefert ein solcher Mittelnachweis<br />

wichtige Parameter für betriebswirtschaftliche<br />

Kennzahlen und Auswertungen:<br />

Wirtschaftlicher<br />

Zusatznutzen<br />

<strong>Die</strong>selben Daten, die ohnehin für den Mittelnachweis<br />

gegenüber dem Finanzamt benötigt<br />

werden, können gleichzeitig auch für<br />

betriebswirtschaftliche Fragestellungen ausgewertet<br />

werden, wie folgt:<br />

• Woher kommt das Geld und wohin geht es?<br />

<strong>Die</strong>s ist vor allem dann interessant, wenn<br />

Sie sich wundern, warum von dem so hohen<br />

Gewinn so wenig Geld für Sie übrig<br />

geblieben ist.<br />

• Wie viel Geld habe ich angespart?<br />

(Entwicklung Wertpapiere, Sparguthaben<br />

etc.)<br />

• Wie viele Schulden habe ich zurückbezahlt<br />

bzw. inwieweit ist mein Verschuldungsgrad<br />

angestiegen?<br />

(Entwicklung Kredite/Darlehen)<br />

• Welche Schulden habe ich und welche<br />

vertrage ich?<br />

• Wie haben sich meine Fremdwährungskredite<br />

entwickelt?<br />

(Kursgewinne u. -verluste)<br />

• Wie viele Jahre muss ich noch für meine<br />

Schulden arbeiten?<br />

• Wie hoch ist das Familieneinkommen?<br />

• Was kann ich mir leisten? Lebe ich über<br />

meine Verhältnisse?<br />

Resümee<br />

Haben Sie einen neugierigen <strong>Steuerberater</strong>,<br />

der sich auch für ihre Privatkonten interessiert?<br />

Gut so! Das bedeutet nämlich,<br />

dass Sie sich einer Kanzlei anvertraut haben,<br />

für die eine jährliche Mittelnachweisberechnung<br />

selbstverständlich ist. <strong>Die</strong>s ist<br />

insbesondere dann von Vorteil, wenn die Gewinnermittlung<br />

durch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung<br />

erfolgt. So haben Sie die<br />

Kontrolle über Ihre Geldflüsse und sind dem<br />

Finanzamt immer einen Schritt voraus. Darüber<br />

hinaus hat Ihr <strong>Steuerberater</strong> damit bereits<br />

wichtige Basisinformationen für eine<br />

wertvolle betriebswirtschaftliche Beratung<br />

gewonnen. Ergebnis sind individuelle Kennzahlen,<br />

die Ihnen Sicherheit geben und dafür<br />

sorgen, dass Sie Ihren gesamten Cashflow,<br />

sowohl betrieblich <strong>als</strong> auch privat, fest<br />

im Griff haben. <br />

•<br />

Koproduktion der EMF TEAM TIROL<br />

STEUERBERATER GMBH und den<br />

ÄRZTESPEZIALISTEN vom TEAM JÜNGER:<br />

STB Dr. Verena Maria Erian,<br />

STB Mag. Eva Messenlechner,<br />

STB Raimund Eller, v. l.<br />

CHECKLISTE<br />

STEUERPRÜFUNG<br />

• Wann werden Sie geprüft?<br />

<strong>Die</strong> im Finanzcomputer installierten<br />

Prüfungsprogramme filtern<br />

bestimmte Auffälligkeiten heraus.<br />

<strong>Die</strong>se können zu einem Prüfungsauftrag<br />

führen. Wenn Sie schon<br />

länger <strong>als</strong> zehn Jahre nicht geprüft<br />

wurden, steigen Ihre „Chancen“.<br />

• Welcher Zeitraum wird geprüft?<br />

Meist die letzten drei Jahre, für die<br />

die Steuererklärungen bereits abgegeben<br />

sind.<br />

• Welche Information will der Prüfer?<br />

Sämtliche für die „Steuer“ relevanten<br />

Unterlagen, insbesondere<br />

Buchhaltung, Aufzeichnungen der<br />

Bareinnahmen, das gesamte Belegmaterial,<br />

Aufzeichnungen über<br />

Privatanteile, Verträge etc. Zudem<br />

müssen die Daten der Buchhaltung<br />

auf elektronischen Datenträgern zur<br />

Verfügung gestellt werden. Weiters<br />

können auch Erkundigungen bei Geschäftspartnern,<br />

Angestellten und<br />

anderen eingeholt werden (Kontrollmaterial).<br />

• Wo findet die Prüfung statt?<br />

Im Idealfall findet die Prüfung im<br />

Büro Ihres <strong>Steuerberater</strong>s oder im<br />

Finanzamt statt. Üblicherweise will<br />

der Betriebsprüfer aber auch Ihr Unternehmen<br />

besichtigen. Ihr <strong>Steuerberater</strong><br />

sollte dabei auch anwesend<br />

sein! Sind entsprechende räumliche<br />

Voraussetzungen gegeben, so kann<br />

der Prüfer auch in Ihrem Unternehmen<br />

prüfen.<br />

• Wie lange dauert eine Prüfung?<br />

Dem Prüfer stehen im Allgemeinen<br />

2 Wochen für die Prüfung zur Verfügung!<br />

Bei vollständigen Unterlagen,<br />

guter Vorbereitung und tatkräftiger<br />

Mitwirkung und Prüferbetreuung<br />

vermindert sich in der Regel die<br />

Prüfungsdauer.<br />

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