Artikel als pdf-download - Team Jünger Steuerberater - Die ...
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steuer.berater<br />
Prophylaxe für<br />
Steuerprüfungen & mehr . . .<br />
Selbst den ehrlichsten Steuerzahler beunruhigt die Ankündigung einer Steuerprüfung. Tatsächlich bedeutet eine Steuerprüfung<br />
immer auch einen zusätzlichen Aufwand und ist daher eine Belastung. Mit der richtigen Vorbereitung und einer<br />
regelmäßigen Prophylaxe kann Ihnen aber im Grunde nichts Schlimmes passieren, denn . . .<br />
// Text: STB Dr. Verena Maria Erian, STB Raimund Eller und STB Mag. Eva Messenlechner, Foto: Foto Hofer<br />
Es gibt keine Prüfung<br />
ohne Warnung<br />
Zuallererst: Ohne Vorwarnung werden Sie<br />
nicht geprüft. <strong>Die</strong> Prüfung beginnt vielmehr<br />
mit einer Ankündigung zirka eine Woche vor<br />
ihrem Beginn. Jetzt müssen Sie und Ihr <strong>Steuerberater</strong><br />
aktiv werden!<br />
Wohl vorbereitet<br />
sein hilft<br />
Es gilt, die Unterlagen vorzubereiten, zu sichten<br />
und nochm<strong>als</strong> im Hinblick auf steuerliche<br />
Zweifelsfragen auszuwerten. <strong>Die</strong>s ist besonders<br />
deshalb so wichtig, da sich auch Betriebsprüfer<br />
durch Aktenstudien und Internetrecherchen<br />
umfassend vorbereiten. Mit einer<br />
wirklich wirksamen Prophylaxe sollte allerdings<br />
schon viel früher begonnen werden:<br />
Alljährliche<br />
Kontrollroutinen<br />
Nach Erstellung des Jahresabschlusses sollten<br />
Kontrollroutinen des gesamten Rechenwerkes<br />
auf Plausibilität dahingehend erfolgen, ob der<br />
ausgewiesene Gewinn unter Berücksichtigung<br />
aller betrieblichen und außerbetrieblichen<br />
Geldflüsse überhaupt dazu reicht, den Lebensunterhalt<br />
der Familie zu bestreiten.<br />
Steuererklärung<br />
und Lebensstandard<br />
Das Finanzamt will wissen, ob Sie von dem,<br />
was Sie steuerlich <strong>als</strong> Ihr Einkommen erklären,<br />
überhaupt leben können. Geht sich<br />
diese Rechnung nicht aus, so muss es andere<br />
Geldquellen (Erbschaft, Schenkung, Kredit,<br />
Ersparnisse, Verkauf von privaten Wirtschaftsgütern<br />
etc.) geben, aus denen Sie Ihren<br />
Lebensunterhalt bestritten haben. Andernfalls<br />
nimmt die Finanz an, dass Sie von unversteuerten<br />
Geldern gelebt haben. <strong>Die</strong>se<br />
Rechenübung nennt man Mittelnachweis<br />
(Vermögensrechnung). Da die Prüfung durch<br />
16 eco.nova
steuer.berater<br />
das Finanzamt meist erst Jahre später stattfindet,<br />
kann es leicht passieren, dass Sie sich an<br />
gewisse Vorkommnisse nicht mehr erinnern<br />
können bzw. keine Unterlagen mehr dazu haben.<br />
Daher empfiehlt es sich, für jedes abgelaufene<br />
Jahr sofort bei der Jahresabschlusserstellung<br />
einen solchen Mittelnachweis zu<br />
erstellen. Manche <strong>Steuerberater</strong> führen diese<br />
Prophylaxe jährlich durch und bewahren Sie<br />
so davor, in die Falle zu tappen.<br />
Auch privates Vermögen<br />
ist relevant<br />
Dazu werden auch die Bankauszüge zu privaten<br />
Guthabens- und Darlehenskonten, Bauspardarlehensauszüge<br />
und Unterlagen zu Ihren<br />
Wertpapierdepots benötigt. Das Ergebnis<br />
dieser „Vorsorgeuntersuchung“ sollte in etwa<br />
dem tatsächlichen Aufwand für das tägliche<br />
Leben (Wohnen, Essen, Kleidung, Sport, Urlaub<br />
etc.) entsprechen.<br />
Bei gröSSeren<br />
Abweichungen besteht<br />
Handlungsbedarf:<br />
a) Der errechnete Wert liegt unter dem Existenzminimum<br />
In diesem Fall haben Sie entweder öfter „vergessen“,<br />
Einnahmen zu erfassen, oder es gab<br />
doch noch andere Geldquellen wie Kredite,<br />
Schenkungen, Versilberung privaten Vermögens<br />
etc. Können Sie nicht erklären, wie Sie<br />
Ihren Lebensunterhalt bestritten haben, so<br />
droht Ihnen ein steuerlicher Supergau. <strong>Die</strong><br />
Konsequenzen reichen von einer Ausweitung<br />
des üblichen Prüfungszeitraumes von 3 auf<br />
bis zu 7 Jahre, über Zuschätzungen zum bisher<br />
erklärten steuerlichen Einkommen bis hin<br />
zum Albtraum eines Finanzstrafverfahrens.<br />
b) Der errechnete Wert ist extrem hoch<br />
So erfreulich dies auch ist, Sie sollten eine Erklärung<br />
für den Verbleib des Geldes finden.<br />
Vielleicht gibt es noch Wertpapiere, die vergessen<br />
wurden in den Mittelnachweis aufzunehmen.<br />
Oder es gab sonstige größere private<br />
Ausgaben (Immobilientransaktionen,<br />
Jagdpacht etc.), die vorerst übersehen wurden.<br />
Haben Sie keine Erklärung, so könnte die Finanz<br />
auf im Ausland versteckte Wertpapierdepots<br />
mit möglicherweise nicht versteuerten<br />
Erträgen tippen. Auch dies wirkt sich auf den<br />
Verlauf einer Betriebsprüfung unangenehm<br />
aus und kann ebenso dazu führen, dass der<br />
Prüfungszeitraum unnötig verlängert und alles<br />
viel genauer unter die Lupe genommen wird<br />
und zusätzlich Kosten entstehen.<br />
Solche Szenarien können mit der jährlichen<br />
Erstellung eines fundierten Mittelnachweises<br />
rechtzeitig analysiert und verhindert werden.<br />
Zudem liefert ein solcher Mittelnachweis<br />
wichtige Parameter für betriebswirtschaftliche<br />
Kennzahlen und Auswertungen:<br />
Wirtschaftlicher<br />
Zusatznutzen<br />
<strong>Die</strong>selben Daten, die ohnehin für den Mittelnachweis<br />
gegenüber dem Finanzamt benötigt<br />
werden, können gleichzeitig auch für<br />
betriebswirtschaftliche Fragestellungen ausgewertet<br />
werden, wie folgt:<br />
• Woher kommt das Geld und wohin geht es?<br />
<strong>Die</strong>s ist vor allem dann interessant, wenn<br />
Sie sich wundern, warum von dem so hohen<br />
Gewinn so wenig Geld für Sie übrig<br />
geblieben ist.<br />
• Wie viel Geld habe ich angespart?<br />
(Entwicklung Wertpapiere, Sparguthaben<br />
etc.)<br />
• Wie viele Schulden habe ich zurückbezahlt<br />
bzw. inwieweit ist mein Verschuldungsgrad<br />
angestiegen?<br />
(Entwicklung Kredite/Darlehen)<br />
• Welche Schulden habe ich und welche<br />
vertrage ich?<br />
• Wie haben sich meine Fremdwährungskredite<br />
entwickelt?<br />
(Kursgewinne u. -verluste)<br />
• Wie viele Jahre muss ich noch für meine<br />
Schulden arbeiten?<br />
• Wie hoch ist das Familieneinkommen?<br />
• Was kann ich mir leisten? Lebe ich über<br />
meine Verhältnisse?<br />
Resümee<br />
Haben Sie einen neugierigen <strong>Steuerberater</strong>,<br />
der sich auch für ihre Privatkonten interessiert?<br />
Gut so! Das bedeutet nämlich,<br />
dass Sie sich einer Kanzlei anvertraut haben,<br />
für die eine jährliche Mittelnachweisberechnung<br />
selbstverständlich ist. <strong>Die</strong>s ist<br />
insbesondere dann von Vorteil, wenn die Gewinnermittlung<br />
durch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung<br />
erfolgt. So haben Sie die<br />
Kontrolle über Ihre Geldflüsse und sind dem<br />
Finanzamt immer einen Schritt voraus. Darüber<br />
hinaus hat Ihr <strong>Steuerberater</strong> damit bereits<br />
wichtige Basisinformationen für eine<br />
wertvolle betriebswirtschaftliche Beratung<br />
gewonnen. Ergebnis sind individuelle Kennzahlen,<br />
die Ihnen Sicherheit geben und dafür<br />
sorgen, dass Sie Ihren gesamten Cashflow,<br />
sowohl betrieblich <strong>als</strong> auch privat, fest<br />
im Griff haben. <br />
•<br />
Koproduktion der EMF TEAM TIROL<br />
STEUERBERATER GMBH und den<br />
ÄRZTESPEZIALISTEN vom TEAM JÜNGER:<br />
STB Dr. Verena Maria Erian,<br />
STB Mag. Eva Messenlechner,<br />
STB Raimund Eller, v. l.<br />
CHECKLISTE<br />
STEUERPRÜFUNG<br />
• Wann werden Sie geprüft?<br />
<strong>Die</strong> im Finanzcomputer installierten<br />
Prüfungsprogramme filtern<br />
bestimmte Auffälligkeiten heraus.<br />
<strong>Die</strong>se können zu einem Prüfungsauftrag<br />
führen. Wenn Sie schon<br />
länger <strong>als</strong> zehn Jahre nicht geprüft<br />
wurden, steigen Ihre „Chancen“.<br />
• Welcher Zeitraum wird geprüft?<br />
Meist die letzten drei Jahre, für die<br />
die Steuererklärungen bereits abgegeben<br />
sind.<br />
• Welche Information will der Prüfer?<br />
Sämtliche für die „Steuer“ relevanten<br />
Unterlagen, insbesondere<br />
Buchhaltung, Aufzeichnungen der<br />
Bareinnahmen, das gesamte Belegmaterial,<br />
Aufzeichnungen über<br />
Privatanteile, Verträge etc. Zudem<br />
müssen die Daten der Buchhaltung<br />
auf elektronischen Datenträgern zur<br />
Verfügung gestellt werden. Weiters<br />
können auch Erkundigungen bei Geschäftspartnern,<br />
Angestellten und<br />
anderen eingeholt werden (Kontrollmaterial).<br />
• Wo findet die Prüfung statt?<br />
Im Idealfall findet die Prüfung im<br />
Büro Ihres <strong>Steuerberater</strong>s oder im<br />
Finanzamt statt. Üblicherweise will<br />
der Betriebsprüfer aber auch Ihr Unternehmen<br />
besichtigen. Ihr <strong>Steuerberater</strong><br />
sollte dabei auch anwesend<br />
sein! Sind entsprechende räumliche<br />
Voraussetzungen gegeben, so kann<br />
der Prüfer auch in Ihrem Unternehmen<br />
prüfen.<br />
• Wie lange dauert eine Prüfung?<br />
Dem Prüfer stehen im Allgemeinen<br />
2 Wochen für die Prüfung zur Verfügung!<br />
Bei vollständigen Unterlagen,<br />
guter Vorbereitung und tatkräftiger<br />
Mitwirkung und Prüferbetreuung<br />
vermindert sich in der Regel die<br />
Prüfungsdauer.<br />
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