Was gIBT es neUes 2010 - Team Jünger Steuerberater - Die ...
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Was gIBT es neUes 2010 - Team Jünger Steuerberater - Die ...
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Informationen<br />
die nutzen!<br />
Sehr geehrte Frau Doktor,<br />
… b<strong>es</strong>t for docs!<br />
sehr geehrter Herr Doktor! Innsbruck, im Jänner 2011<br />
Als b<strong>es</strong>onder<strong>es</strong> Service für Sie als unsere KlientInnen gibt <strong>es</strong> auch heuer<br />
wieder zum Jahr<strong>es</strong>beginn unseren Pr<strong>es</strong>s<strong>es</strong>piegel, in dem alle unsere<br />
Pr<strong>es</strong>setipps und -infos d<strong>es</strong> vorangegangenen Jahr<strong>es</strong> für Sie als kostenlos<strong>es</strong><br />
Nachl<strong>es</strong>ewerk zusammengetragen wurden.<br />
Schauen Sie einmal ins Inhaltsverzeichnis, sicher ist auch für Sie Nützlich<strong>es</strong><br />
dabei.<br />
Viel Spaß mit der Lektüre wünschen<br />
mit dem g<strong>es</strong>amten <strong>Team</strong>
Inhaltsverzeichnis<br />
PRESSERTIKEL UND –INFOS <strong>2010</strong><br />
DER STEUERBERATUNGSKANZLEI TEAM JÜNGER<br />
<strong>Was</strong> gibt`s Neu<strong>es</strong> <strong>2010</strong>? - Teil 1 .......................................................................<br />
Ausgabe Nr. 1/10 in der "ÄRZTE KRONE"<br />
<strong>Was</strong> gibt`s Neu<strong>es</strong> <strong>2010</strong>? - Teil 2 .......................................................................<br />
Ausgabe Nr. 1/10 in der "ÄRZTE KRONE"<br />
<strong>Was</strong> gibt <strong>es</strong> Neu<strong>es</strong>? ...........................................................................................<br />
Ausgabe Feber <strong>2010</strong> in der "ECONOVA"<br />
Poolgelder steueroptimal lukrieren .................................................................<br />
Ausgabe Feber <strong>2010</strong> in der "ECONOVA"<br />
<strong>Was</strong> gibt`s Neu<strong>es</strong> <strong>2010</strong>? ...................................................................................<br />
Ausgabe Nr. 1/<strong>2010</strong> in der "KLINIK"<br />
<strong>Was</strong> gibt`s <strong>2010</strong> Neu<strong>es</strong>? ...................................................................................<br />
Ausgabe Nr. 1/10 in der "ZAHN KRONE"<br />
<strong>Was</strong> gibt`s Neu<strong>es</strong> <strong>2010</strong>? ...................................................................................<br />
Ausgabe Nr. 1/<strong>2010</strong> in der "STOMATOLOGIE"<br />
<strong>Was</strong> gibt <strong>es</strong> Neu<strong>es</strong> <strong>2010</strong>? ..................................................................................<br />
Ausgabe Nr. 01/<strong>2010</strong> im März <strong>2010</strong> in den "MITTEILUNGEN DER TIROLER ÄRZTEKAMMER"<br />
Ferialjobs <strong>2010</strong> ...................................................................................................<br />
Ausgabe April <strong>2010</strong> in der "ECONOVA"<br />
Kunstobjekte in der Ordination? ......................................................................<br />
Ausgabe April <strong>2010</strong> in der "ECONOVA"<br />
<strong>Was</strong> gibt <strong>es</strong> Neu<strong>es</strong> <strong>2010</strong> ....................................................................................<br />
Ausgabe Nr. 1 im April <strong>2010</strong> im "ZAHNARZT IN TIROL"<br />
Hochsaison für Ferialjobber .............................................................................<br />
Ausgabe Nr. 8/10 in der "ÄRZTE KRONE"<br />
Steueroptimal Auto fahren ...............................................................................<br />
Ausgabe Juni <strong>2010</strong> in der "ECONOVA"<br />
Steueroptimale Gewinnplanung bei der Ordinationsweitergabe ...............<br />
Ausgabe Juni <strong>2010</strong> in der "ECONOVA"
Ablaufplan Praxisniederlegung .......................................................................<br />
Ausgabe Nr. 3/10 in der "ZAHN KRONE"<br />
Steuerliche Tipps für die Ordinationsweitergabe ...........................................<br />
Ausgabe Nr. 2 im Juni <strong>2010</strong> im "ZAHNARZT IN TIROL"<br />
Ab in den Süden. Tipps rund um die Urlaubsansprüche Ihrer Mitarbeiter ...<br />
Ausgabe Juli/August <strong>2010</strong> in der "ECONOVA"<br />
Rechtliche Rahmenbedingungen für Prophylaxe-Assistentinnen bei<br />
Zahnärzten .........................................................................................................<br />
Ausgabe Juli/August <strong>2010</strong> in der "ECONOVA"<br />
Steuerliche Tipps für die Ordinationsweitergabe ............................................<br />
Ausgabe Nr. 2 im Juli <strong>2010</strong> in den "MITTEILUNGEN DER TIROLER ÄRZTEKAMMER"<br />
Immobilienverkäufe - Fallstricke, Begünstigungen & Tipps ..........................<br />
Ausgabe September <strong>2010</strong> in der "ECONOVA"<br />
Das ärztliche Zweitauto - Steuerclou oder Steuerfalle? ................................<br />
Ausgabe September <strong>2010</strong> in der "ECONOVA"<br />
Sensibel und kostspielig - Abrechnung von Mitarbeitern .............................<br />
Ausgabe Oktober <strong>2010</strong> in der "ECONOVA"<br />
<strong>Was</strong> bringt die Ärzte-GmbH steuerlich? ..........................................................<br />
Ausgabe Oktober <strong>2010</strong> in der "ECONOVA"<br />
Steuerliche Tipps für den Verkauf von Ordinationsräumlichkeiten ..............<br />
Ausgabe Nr. 3 im Oktober <strong>2010</strong> in den "MITTEILUNGEN DER TIROLER ÄRZTEKAMMER"<br />
<strong>Was</strong> bringt die Ärzte G<strong>es</strong>mbH steuerlich? ......................................................<br />
Ausgabe Nr. 10/<strong>2010</strong> in der "ÖZZ - Österreichische Ärzte-Zeitung"<br />
<strong>Was</strong> bringt die Ärzte-GmbH steuerlich? ..........................................................<br />
Ausgabe Nr. 3 im Oktober <strong>2010</strong> im "ZAHNARZT IN TIROL"<br />
Am 32. Dezember ist <strong>es</strong> zu spät! Steuercheckliste <strong>2010</strong> ...............................<br />
Ausgabe Dezember <strong>2010</strong> in der "ECONOVA"<br />
Steuer-Spar-Check <strong>2010</strong> ..................................................................................<br />
Ausgabe Nr. 4 im Dezember <strong>2010</strong> in den "MITTEILUNGEN DER TIROLER ÄRZTEKAMMER"<br />
Steuer-Spar-Check <strong>2010</strong> ..................................................................................<br />
Ausgabe Nr. 4 im Dezember <strong>2010</strong> im "ZAHNARZT IN TIROL"
PRAXIS & WIRTSCHAFT STEUER<br />
<strong>Was</strong> gibt’s Neu<strong>es</strong> <strong>2010</strong>?<br />
Steuerliche Änderungen zum Jahr<strong>es</strong>wechsel Teil 1<br />
AB <strong>2010</strong> können statt wie bisher zehn Prozent<br />
nunmehr bis zu 13 Prozent Ihrer Gewinne<br />
steuerfrei bleiben. Anstelle d<strong>es</strong> bisherigen<br />
Freibetrag<strong>es</strong> für inv<strong>es</strong>tierte Gewinne<br />
tritt als so genannter „Gewinnfreibetrag“<br />
ein zweistufiger Freibetrag, der<br />
sich aus einem so genannten Grundfreibetrag<br />
und einem inv<strong>es</strong>titionsbedingten Freibetrag<br />
zusammensetzt. Der Grundfreibetrag<br />
deckt 30.000 Euro Ihr<strong>es</strong> Gewinn<strong>es</strong> ab<br />
und bedarf keiner weiteren Voraussetzungen.<br />
Di<strong>es</strong>er Grundfreibetrag beträgt somit<br />
maximal 3.900 Euro.<br />
Übersteigt Ihr Gewinn 30.000 Euro, so<br />
gibt <strong>es</strong> zusätzlich zu obigem Grundfreibetrag<br />
für den übersteigenden Teil einen<br />
„inv<strong>es</strong>titionsbedingten Gewinnfreibetrag“<br />
in Höhe von ebenfalls 13 Prozent. So wie<br />
bisher beim Freibetrag für inv<strong>es</strong>tierte<br />
Gewinne (FBIG) soll der Freibetrag insg<strong>es</strong>amt<br />
maximal 100.000 Euro pro Veranlagungsjahr<br />
und Steuerpflichtigen betragen<br />
und setzt die Anschaffung oder Herstellung<br />
von b<strong>es</strong>timmten begünstigten Wirtschaftsgütern<br />
voraus.<br />
42 ÄRZTE KRONE 1/10<br />
AB <strong>2010</strong><br />
AUCH BEI PAUSCHALIERUNG MÖGLICH<br />
Der Steuervorteil aus di<strong>es</strong>er Begünstigung<br />
beträgt somit bis zu 50.000 Euro und wird<br />
bei einem Gewinn von 769.230 Euro erreicht.<br />
Bisher war di<strong>es</strong> erst bei einem Gewinn<br />
von einer Million Euro der Fall, da<br />
der herkömmliche FBIG lediglich zehn<br />
Prozent vom Gewinn betrug. Lassen Sie<br />
sich von Ihrem <strong>Steuerberater</strong> im 4. Quartal<br />
<strong>2010</strong> rechtzeitig eine Gewinnprognose für<br />
das Jahr <strong>2010</strong> erstellen und den daraus<br />
r<strong>es</strong>ultierenden Inv<strong>es</strong>titionsbedarf zur optimalen<br />
Ausschöpfung d<strong>es</strong> Freibetrag<strong>es</strong> ermitteln.<br />
Haben Sie die Grenze mit Inv<strong>es</strong>titionen<br />
nicht ausg<strong>es</strong>chöpft, so können Sie<br />
den noch fehlenden Freibetrag so wie bisher<br />
wieder mit dem Kauf b<strong>es</strong>timmter Wertpapiere<br />
ausschöpfen.<br />
Von Klinik- und Spitalsärzten mit Poolgeldbezügen<br />
wird häufig von der Möglichkeit<br />
Gebrauch gemacht, die Ausgaben pauschal<br />
in Höhe von zwölf Prozent der Einnahmen<br />
anzusetzen. Di<strong>es</strong> macht immer dann Sinn,<br />
wenn die tatsächlichen Ausgaben geringer<br />
sind als die Pauschale. Bis einschließlich<br />
2009 war in di<strong>es</strong>en Fällen jedoch die Inanspruchnahme<br />
d<strong>es</strong> bisherigen Freibetrag<strong>es</strong><br />
ausg<strong>es</strong>chlossen.<br />
Ab <strong>2010</strong> kann der Grundfreibetrag in<br />
Höhe von 13 Prozent zusätzlich von dem<br />
pauschal ermittelten Gewinn in Abzug gebracht<br />
werden.<br />
MIT VORSICHT ZU GENIESSEN<br />
Unter dem Titel Konjunkturbelebung können<br />
2009 und <strong>2010</strong> von Inv<strong>es</strong>titionen im<br />
Jahr der Anschaffung sofort 30 Prozent<br />
steuerlich geltend gemacht werden. Ausgenommen<br />
sind Gebäude, PKW und Kombis,<br />
Luftfahrzeuge und gebrauchte Wirtschaftsgüter.<br />
<strong>Die</strong> vorzeitige Abschreibung führt zwar<br />
nicht zu einer zusätzlichen, wohl aber zu<br />
einer vorgezogenen Steuerersparnis. Im Ergebnis<br />
kommt <strong>es</strong> so zu einem Liquiditätsund<br />
Zinsvorteil. Der Vorteil ist umso größer,<br />
je länger die Nutzungsdauer ist.<br />
Mit Vorsicht zu genießen ist die vorzeitige<br />
Abschreibung vor allem d<strong>es</strong>halb, da<br />
damit die Bem<strong>es</strong>sungsgrundlage für den<br />
Gewinnfreibetrag gekürzt wird. Geht man<br />
davon aus, dass <strong>es</strong> Letzteren in naher Zukunft<br />
möglicherweise nicht mehr geben<br />
wird, so würde di<strong>es</strong> bedeuten, dass man<br />
ein echt<strong>es</strong> Steuerg<strong>es</strong>chenk für eine bloß<br />
vorgezogene Steuerersparnis in den Wind<br />
schlagen würde.<br />
Derzeit gibt <strong>es</strong> jedoch keinerlei Anzeichen,<br />
die auf eine Abschaffung d<strong>es</strong> Freibetrag<strong>es</strong><br />
hindeuten. Für das laufende<br />
Jahr wurde der Freibetrag ja sogar ausgeweitet.<br />
RAIMUND ELLER<br />
<strong>Team</strong> <strong>Jünger</strong><br />
<strong>Steuerberater</strong> OG<br />
<strong>Die</strong> Ärzt<strong>es</strong>pezialisten<br />
Innsbruck<br />
+43 (0)512 – 598 59-0<br />
info@juenger.at<br />
www.medtax.at
PRAXIS & WIRTSCHAFT STEUER<br />
<strong>Was</strong> gibt’s Neu<strong>es</strong> <strong>2010</strong>?<br />
Steuerliche Änderungen zum Jahr<strong>es</strong>wechsel – Teil 2<br />
BEIM KINDERBETREUUNGSGELD<br />
ist nun auch eine einkommensabhängige<br />
Variante möglich. Bisher konnte man<br />
beim Bezug von Kinderbetreuungsgeld<br />
zwischen drei Pauschalvarianten<br />
wählen. Je nach gewählter<br />
Bezugsdauer (bis<br />
zum 30./20./15. Lebensmonat<br />
d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong>) beträgt<br />
die monatliche Unterstützung<br />
436/624/798 Euro. Bei Inanspruchnahme<br />
durch den zweiten Elternteil verlängert<br />
sich die Anspruchsdauer je nach<br />
Modell um 6/4/3 Monate.<br />
Mit dem Jahr<strong>es</strong>wechsel sind zwei weitere<br />
Varianten hinzugekommen. Zum einen<br />
kann man sich nun für eine neue Pauschalvariante<br />
in Höhe von monatlich ca. 1.000<br />
Euro entscheiden, und zum anderen steht<br />
für erwerbstätige Eltern ab sofort auch<br />
eine einkommensabhängige Variante zur<br />
Auswahl. Letztere sieht ein Kinderbetreuungsgeld<br />
von bis zu 2.000 Euro pro Monat<br />
vor und berechnet sich in Höhe von 80<br />
Prozent d<strong>es</strong> letzten Nettoeinkommens.<br />
ACHTUNG – ZUVERDIENSTGRENZE!<br />
<strong>Die</strong> beiden neuen Modelle können jeweils<br />
bis zur Vollendung d<strong>es</strong> 12. Lebensmonats<br />
d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong> in Anspruch genommen<br />
werden. Bei Inanspruchnahme<br />
durch den zweiten Elternteil ist ein Bezug<br />
bis zur Vollendung d<strong>es</strong> 14. Lebensmonats<br />
d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong> möglich. Prinzipiell<br />
gelten die neuen B<strong>es</strong>timmungen für<br />
Geburten nach dem 31. 12. 2009. Für<br />
Kinder, die nach dem 30. 9. 2009 geboren<br />
wurden und für die im Jahr 2009 kein<br />
Antrag auf Kinderbetreuungsgeld g<strong>es</strong>tellt<br />
wurde, können ab 1. 1. <strong>2010</strong> eben-<br />
© Arpad – Fotolia.de<br />
so auch die neuen Varianten in Anspruch<br />
genommen werden.<br />
Achtung Zuverdienstgrenze: Alternativ zu<br />
den 16.200 Euro (allgemeine Zuverdienstgrenze)<br />
wie bisher kann man nunmehr bei<br />
den Pauschalvarianten wahlweise bis zu<br />
60 Prozent sein<strong>es</strong> bisherigen Einkommens<br />
(individuelle Zuverdienstgrenze) dazuverdienen,<br />
ohne den Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld<br />
zu verlieren. Bei der<br />
einkommensabhängigen Variante liegt die<br />
Grenze allerdings schon bei 5.800 Euro<br />
pro Jahr. Anders als bisher sind ab 1. 1.<br />
<strong>2010</strong> Kapitaleinkünfte und Einkünfte aus<br />
Vermietung und Verpachtung in Hinblick<br />
auf die Zuverdienstgrenze unschädlich.<br />
FREIE DIENSTNEHMER WERDEN TEURER<br />
Da freie <strong>Die</strong>nstnehmer seit 1. 1. <strong>2010</strong> sowohl<br />
der 3-prozentigen Kommunalsteuer<br />
als auch dem 4,5-prozentigen <strong>Die</strong>nstgeberbeitrag<br />
unterliegen, tritt in di<strong>es</strong>em Bereich<br />
eine Mehrkostenbelastung von rund<br />
acht Prozent ein. Verschärft wird di<strong>es</strong>e<br />
Situation zudem dadurch, dass auf Grund<br />
der aktuellen Rechtslage zu befürchten<br />
ist, dass di<strong>es</strong>e Kosten auch für reine Sp<strong>es</strong>envergütungen<br />
(Reis<strong>es</strong>p<strong>es</strong>en) anfallen.<br />
Auch im Bereich Umsatzsteuer gibt <strong>es</strong><br />
einige Änderungen. Di<strong>es</strong>e betreffen im<br />
W<strong>es</strong>entlichen die B<strong>es</strong>timmungen zum<br />
Leistungsort und zum Übergang der Steuerschuld<br />
in der Unternehmerkette bei EU-<br />
G<strong>es</strong>chäften, neue Meldepflichten und das<br />
Vorsteuerrückerstattungsverfahren<br />
für EU-Unternehmer. Da Ärztinnen<br />
und Ärzte davon nur in<br />
wenigen Fällen betroffen sein<br />
werden, erfolgt an di<strong>es</strong>er Stelle<br />
nur ein Hinweis darauf, dass<br />
<strong>es</strong> hier Neuerungen gibt. Kontaktieren Sie<br />
vor EU-Transaktionen Ihren <strong>Steuerberater</strong>.<br />
Er wird Sie in jedem Einzelfall mit der<br />
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RAIMUND ELLER<br />
<strong>Team</strong> <strong>Jünger</strong><br />
<strong>Steuerberater</strong> OG<br />
<strong>Die</strong> Ärzt<strong>es</strong>pezialisten<br />
Innsbruck<br />
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DAS EINKOMMEN IM RUHESTAND<br />
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Wie man Fehler in der Lebensfinanzplanung<br />
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DER ARZT UND DIE UID-NUMMER<br />
Wissenswert<strong>es</strong> rund um den Einkauf im<br />
EU-Ausland<br />
GESCHLOSSENER, HOMOGENER UND<br />
STIMMIGER AUFTRITT<br />
Wertewelten für die Arztpraxis – Teil 2
steuer.berater<br />
<strong>Was</strong> gibt <strong>es</strong> Neu<strong>es</strong>?<br />
Steuerliche Änderungen zum Jahr<strong>es</strong>wechsel<br />
Text: STB Dr. Verena<br />
Maria Erian, STB Raimund<br />
Eller und STB Mag. Eva<br />
M<strong>es</strong>senlechner<br />
Foto: Foto Hofer<br />
56 eco.nova<br />
Neuer Gewinnfreibetrag ab <strong>2010</strong> – bis<br />
13 % Ihrer Gewinne bleiben steuerfrei!<br />
Mit dem Jahr<strong>es</strong>wechsel hat der Freibetrag für inv<strong>es</strong>tierte<br />
Gewinne eine mehrfache Ausweitung erfahren.<br />
So können ab <strong>2010</strong> statt wie bisher 10 % nunmehr bis<br />
zu 13 % Ihrer Gewinne steuerfrei bleiben. Zudem<br />
können ab <strong>2010</strong> auch Bilanzierer und Pauschalierer<br />
in den Genuss d<strong>es</strong> Freibetrag<strong>es</strong> kommen. Damit sind<br />
jetzt nur noch Kapitalg<strong>es</strong>ellschaften (z.B. GmbH´s)<br />
ausg<strong>es</strong>chlossen. Bisher stand die Begünstigung nur<br />
EinnahmenAusgabenRechnern offen.<br />
Technisch tritt dabei anstelle d<strong>es</strong> bisherigen Freibetrag<strong>es</strong><br />
für inv<strong>es</strong>tierte Gewinne ein zweistufiger<br />
Gewinnfreibetrag, der sich aus einem so genannten<br />
Grundfreibetrag und einem inv<strong>es</strong>titionsbedingten<br />
Freibetrag zusammensetzt.<br />
Grundfreibetrag<br />
Ersterer deckt € 30.000,– Ihr<strong>es</strong> Gewinn<strong>es</strong> ab und bedarf<br />
keiner weiteren Voraussetzungen. Di<strong>es</strong>er Grundfreibetrag<br />
beträgt somit bis zu € 3.900,– (13 % von<br />
€ 30.000,–). Sinn di<strong>es</strong>er Begünstigung ist <strong>es</strong>, für Unternehmer<br />
ein Gegenstück zum begünstigt b<strong>es</strong>teuerten<br />
13. und 14. Gehalt von <strong>Die</strong>nstnehmern zu schaffen.<br />
Inv<strong>es</strong>titionsbedingter Gewinnfreibetrag<br />
Übersteigt Ihr Gewinn € 30.000,– so gibt <strong>es</strong> zusätzlich<br />
zu obigem Grundfreibetrag für den übersteigenden<br />
Teil einen „inv<strong>es</strong>titionsbedingten Gewinnfreibetrag“<br />
in Höhe von ebenfalls 13 %.<br />
So wie bisher beim Freibetrag für inv<strong>es</strong>tierte Gewinne<br />
(FBIG) ist der Freibetrag insg<strong>es</strong>amt mit maximal<br />
€ 100.000,– pro Veranlagungsjahr und Steuerpflichtigen<br />
begrenzt und setzt die Anschaffung oder Herstellung<br />
von b<strong>es</strong>timmten begünstigten Wirtschaftsgütern<br />
voraus. Der Steuervorteil aus di<strong>es</strong>er Begünstigung beträgt<br />
somit bis zu € 50.000,– und wird bei einem Gewinn<br />
von € 769.230,– erreicht. Bisher war di<strong>es</strong> erst bei<br />
einem Gewinn von € 1 Mio der Fall, da der herkömmliche<br />
FBIG lediglich 10 % vom Gewinn betrug.<br />
Tipps:<br />
Lassen Sie sich von Ihrem <strong>Steuerberater</strong> rechtzeitig<br />
eine Hochrechnung für das Jahr <strong>2010</strong> erstellen und den<br />
daraus r<strong>es</strong>ultierenden Inv<strong>es</strong>titionsbedarf zur optimalen<br />
Ausschöpfung d<strong>es</strong> Freibetrag<strong>es</strong> ermitteln.<br />
Haben Sie die 13%Grenze mit Inv<strong>es</strong>titionen knapp<br />
vor Jahr<strong>es</strong>ende noch nicht ausg<strong>es</strong>chöpft und orten Sie<br />
für <strong>2010</strong> keinen weiteren Inv<strong>es</strong>titionsbedarf, so können<br />
Sie den noch fehlenden Freibetrag so wie bisher wieder<br />
mit dem Kauf b<strong>es</strong>timmter Wertpapiere ausschöpfen.<br />
Steuerliche Sofortabschreibung von 30 %<br />
Unter dem Titel Konjunkturbelebung können 2009<br />
und <strong>2010</strong> von Inv<strong>es</strong>titionen im Jahr der Anschaffung<br />
sofort 30 % steuerlich geltend gemacht werden. Ausgenommen<br />
sind Gebäude, PKW und Kombi, Luftfahrzeuge<br />
und gebrauchte Wirtschaftsgüter.<br />
<strong>Die</strong> vorzeitige Abschreibung führt zwar nicht zu einer<br />
zusätzlichen, wohl aber zu einer vorgezogenen<br />
Steuerersparnis. Im Ergebnis kommt <strong>es</strong> so zu einem<br />
Liquiditäts und Zinsvorteil. Der Vorteil ist umso<br />
größer, je länger die Nutzungsdauer ist.<br />
Mit Vorsicht zu genießen ist die vorzeitige Abschreibung<br />
vor allem d<strong>es</strong>halb, da damit die Bem<strong>es</strong>sungsgrundlage<br />
für den Gewinnfreibetrag (siehe oben)<br />
gekürzt wird. Geht man davon aus, dass <strong>es</strong> Letzteren<br />
in naher Zukunft möglicherweise nicht mehr geben<br />
wird, so würde di<strong>es</strong> bedeuten, dass man ein echt<strong>es</strong><br />
Steuerg<strong>es</strong>chenk für eine bloß vorgezogene Steuerersparnis<br />
in den Wind schlagen würde. Derzeit gibt <strong>es</strong><br />
jedoch keinerlei Anzeichen, die auf eine Abschaffung<br />
d<strong>es</strong> Freibetrag<strong>es</strong> hindeuten. Für das laufende Jahr<br />
wurde der Freibetrag ja sogar ausgeweitet (von 10 %<br />
auf 13 %, siehe oben).
Neuerungen beim Kinderbetreuungsgeld<br />
Bisher konnte man beim Bezug von Kinderbetreuungsgeld<br />
zwischen drei Pauschalvarianten wählen.<br />
Je nach gewählter Bezugsdauer (bis zum 30./20./15.<br />
Lebensmonat d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong>) beträgt die monatliche Unterstützung<br />
€ 436,–/€ 624,–/€ 798,–. Bei Inanspruchnahme<br />
durch den zweiten Elternteil verlängert sich<br />
die Anspruchsdauer je nach Modell um 6/4/3 Monate.<br />
Mit dem Jahr<strong>es</strong>wechsel sind zwei weitere Varianten<br />
hinzugekommen. Zum einen kann man sich nun für<br />
eine neue Pauschalvariante in Höhe von monatlich<br />
ca. € 1.000,– entscheiden und zum Zweiten steht<br />
für erwerbstätige Eltern ab sofort auch eine einkommensabhängige<br />
Variante zur Auswahl. Letztere sieht<br />
ein Kinderbetreuungsgeld von bis zu € 2.000,– pro<br />
Monat vor und berechnet sich in Höhe von 80 % d<strong>es</strong><br />
letzten Nettoeinkommens.<br />
<strong>Die</strong> beiden neuen Modelle können jeweils bis zur<br />
Vollendung d<strong>es</strong> 12. Lebensmonats d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong> in Anspruch<br />
genommen werden.<br />
Bei Inanspruchnahme durch den zweiten Elternteil<br />
ist ein Bezug bis zur Vollendung d<strong>es</strong> 14. Lebensmonats<br />
d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong> möglich.<br />
Prinzipiell gelten die neuen B<strong>es</strong>timmungen für Geburten<br />
nach dem 31.12.2009. Für Kinder, die nach<br />
dem 30.9.2009 geboren wurden und für die im Jahr<br />
2009 kein Antrag auf Kinderbetreuungsgeld g<strong>es</strong>tellt<br />
wurde, können ab 1.1.<strong>2010</strong> die neuen Varianten ebenso<br />
in Anspruch genommen werden.<br />
Achtung Zuverdienstgrenze: Alternativ zu den<br />
16.200 Euro (allgemeine Zuverdienstgrenze) wie bisher<br />
kann man nunmehr bei den Pauschalvarianten wahlweise<br />
bis zu 60 Prozent sein<strong>es</strong> bisherigen Einkommens<br />
(individuelle Zuverdienstgrenze) dazuverdienen, ohne<br />
den Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld zu verlieren.<br />
Bei der einkommensabhängigen Variante liegt die<br />
Grenze allerdings schon bei € 5.800,– pro Jahr. Anders<br />
als bisher sind ab 1.1.<strong>2010</strong> Kapitaleinkünfte und Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung in Hinblick<br />
auf die Zuverdienstgrenze unschädlich.<br />
Freie <strong>Die</strong>nstnehmer werden teurer<br />
Da freie <strong>Die</strong>nstnehmer seit 1.1.<strong>2010</strong> sowohl der<br />
3%igen Kommunalsteuer als auch dem 4,5%igen<br />
<strong>Die</strong>nstgeberbeitrag unterliegen, tritt in di<strong>es</strong>em Bereich<br />
eine Mehrkostenbelastung von rd. 8 % ein. Verschärft<br />
wird di<strong>es</strong>e Situation zudem dadurch, dass auf<br />
Grund der aktuellen Rechtslage zu befürchten ist,<br />
dass di<strong>es</strong>e Kosten auch für reine Sp<strong>es</strong>envergütungen<br />
(Reis<strong>es</strong>p<strong>es</strong>en) anfallen.<br />
Umsatzsteuerliche Neuerungen<br />
Auch in di<strong>es</strong>em Bereich gibt <strong>es</strong> einige Änderungen.<br />
Di<strong>es</strong>e betreffen im W<strong>es</strong>entlichen die B<strong>es</strong>timmungen<br />
für grenzüberschreitende <strong>Die</strong>nstleistungen, neue<br />
Meldepflichten und das Vorsteuerrückerstattungsverfahren<br />
für EUUnternehmer.<br />
Neue Regelung für Grenzüberschreitende<br />
<strong>Die</strong>nstleistungen<br />
Grundregel:<br />
• <strong>Die</strong>nstleistungen an Unternehmer: Di<strong>es</strong>e werden<br />
neuerdings als „B2B“, d.h. „Busin<strong>es</strong>stoBusi<br />
n<strong>es</strong>sLeistungen“, bezeichnet und unterliegen<br />
seit 1.1.<strong>2010</strong> am Ort d<strong>es</strong> Empfängers der Umsatzsteuer<br />
(Empfängerortregelung). Dabei ist die<br />
Steuerschuld vom Leistungsempfänger zu entrichten<br />
(ReverseChargeRegelung). Ausnahme:<br />
Hat der leistende Unternehmer am Empfängerort<br />
eine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte,<br />
so hat er die Umsatzsteuer selbst zu<br />
entrichten.<br />
• <strong>Die</strong>nstleistungen an Private: Di<strong>es</strong>e nennt man<br />
nunmehr „B2C“, d.h. „Busin<strong>es</strong>stoCustomer<br />
Leistungen“, und sie werden an dem Ort der Umsatzsteuer<br />
unterzogen, von dem aus der leistende<br />
Unternehmer sein Unternehmen betreibt.<br />
Von di<strong>es</strong>er Generalklausel gibt <strong>es</strong> zahlreiche Ausnahmeregelungen:<br />
• Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken:<br />
werden nach wie vor dort umsatzsteuerpflichtig,<br />
wo das Grundstück gelegen ist.<br />
• Personenbeförderungsleistungen: werden dort b<strong>es</strong>teuert,<br />
wo die Beförderung stattfindet (Ort der<br />
zurückgelegten Strecke).<br />
• Vermietung von Beförderungsmitteln bis zu 30<br />
Tage: unterliegt am Ort der Übergabe d<strong>es</strong> Beförderungsmittels<br />
der Umsatzsteuer<br />
• R<strong>es</strong>taurantleistungen, Kunst, Sport, Kultur, Wissenschaft,<br />
Unterricht, Unterhaltung, M<strong>es</strong>sen,<br />
Ausstellungen: werden am Tätigkeitsort b<strong>es</strong>teuert.<br />
• Für Vermittlungsleistungen, Güterbeförderung<br />
und Begutachtung gilt auch im B2CBereich die<br />
Empfängerortregelung.<br />
Neue Meldepflichten für EU-G<strong>es</strong>chäfte<br />
Bei der Erbringung von steuerpflichtigen <strong>Die</strong>nstleistungen<br />
in anderen Mitgliedstaaten hat ab<br />
1.1.<strong>2010</strong> monatlich eine so genannte „Zusammenfassende<br />
Meldung“ (ZM) zu erfolgen. Zu melden<br />
ist die Bem<strong>es</strong>sungsgrundlage (Entgelt) pro UID<br />
Nummer (d.h. in der Regel pro Empfänger) für<br />
<strong>Die</strong>nstleistungen, die unter die B2BRegelung<br />
(siehe oben) fallen. Bisher gab <strong>es</strong> eine solche<br />
Melde pflicht nur für Lieferungen, nicht jedoch<br />
für Leistungen. Neu ist auch eine Verkürzung der<br />
bisherigen Meldepflicht um 2 Wochen. Danach ist<br />
die ZM nunmehr bis zum Ende d<strong>es</strong> folgenden Monats<br />
einzureichen.<br />
Vorsteuerrückerstattung ab 1.1.<strong>2010</strong><br />
Bezieht ein Unternehmen Vorleistungen im Ausland,<br />
so ist <strong>es</strong> mitunter nur dann möglich, in den Genuss<br />
d<strong>es</strong> Vorsteuerabzug<strong>es</strong> zu kommen, wenn eine Rückerstattung<br />
beantragt wird. Seit 1.1.<strong>2010</strong> sind di<strong>es</strong>e<br />
Anträge auf Rückerstattung nicht mehr im Mitgliedstaat<br />
der Erstattung, sondern zwingend über Finanz<br />
Online auf elektronischem Wege zu stellen. <strong>Die</strong> Frist<br />
für die Einreichung wurde von bisher 30.6. auf nunmehr<br />
30.9. d<strong>es</strong> Folgejahr<strong>es</strong> verlängert. Eine Unternehmerb<strong>es</strong>cheinigung<br />
sowie Originalrechnung sind<br />
dabei nicht mehr einzureichen. <strong>Die</strong> Neuregelung gilt<br />
für alle Erstattungsanträge, die nach dem 31.12.2009<br />
eingebracht werden.<br />
.<br />
EMF TEAM TIROLER<br />
STEUERBERATER GMBH:<br />
STB Dr. Verena Maria Erian,<br />
STB Mag. Eva M<strong>es</strong>senlechner,<br />
STB Raimund Eller, v. l.<br />
Service:<br />
In unserer Redaktion ist eine<br />
Checklist über die zu machenden<br />
Angaben im Erstattungsantrag<br />
erhältlich.<br />
eco.nova 57
Steuerspartipps für Ärzte<br />
Poolgelder steueroptimal lukrieren<br />
Text: TEAM JÜNGER – <strong>Steuerberater</strong><br />
DIE ÄRZTESPEZIALISTEN<br />
58 34 eco.nova<br />
Klinik- und Spitalsärzte dürfen ab <strong>2010</strong> bis zu 23,44 %<br />
und mehr ihrer Poolgelder steuerfrei lukrieren.<br />
Klinik und Spitalsärzte mit Poolgeldbezügen machen häufig von der Möglichkeit<br />
Gebrauch, die Ausgaben pauschal in Höhe von 12 % der Einnahmen anzusetzen.<br />
Di<strong>es</strong> macht immer dann Sinn, wenn die tatsächlichen Ausgaben geringer sind als<br />
die 12%Pauschale. Bis einschließlich 2009 war in di<strong>es</strong>en Fällen jedoch die Inanspruchnahme<br />
d<strong>es</strong> bisherigen Freibetrag<strong>es</strong> für inv<strong>es</strong>tierte Gewinne ausg<strong>es</strong>chlossen.<br />
Ab <strong>2010</strong> kann der Grundfreibetrag (siehe vorstehenden Steuerbeitrag) in Höhe von<br />
13 % zusätzlich von dem pauschal ermittelten Gewinn in Abzug gebracht werden.<br />
Werden nun zuerst die 12 % und vom R<strong>es</strong>t sodann nochmals 13 % abgezogen, so ergeben<br />
sich daraus insg<strong>es</strong>amt 23,44 % der Einnahmen, welche so ganz legal jedenfalls<br />
steuerfrei bleiben. Neben di<strong>es</strong>en Pauschalsätzen können – so wie bisher – zusätzlich<br />
b<strong>es</strong>timmte tatsächlich getätigte Ausgaben, wie z.B. Ärztekammerbeiträge, Sozialversicherungsbeiträge,<br />
Personalausgaben und auch Steuerberatungskosten, in Abzug<br />
gebracht werden.<br />
Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem <strong>Steuerberater</strong> alljährlich einen Günstigkeitsvergleich<br />
hinsichtlich der möglichen Gewinnermittlungsarten unter Berücksichtigung<br />
aller relevanten Aspekte erstellen. Da nicht beliebig zwischen den einzelnen Varianten<br />
hin und her gewechselt werden kann, ist <strong>es</strong> wichtig, dabei insb<strong>es</strong>ondere auch<br />
künftige Entwicklungen mit einzubeziehen.<br />
Hypokrat<strong>es</strong> – Beratung und Service nach Maß<br />
Finanzprodukte können das tägliche Leben leichter machen. Hypokrat<strong>es</strong>, das starke und innovative<br />
Leistungspaket für Ärzte, bietet Mehrwert für Mediziner.<br />
Dank der langjährig gewachsenen Partnerschaft mit<br />
der Tiroler Ärzt<strong>es</strong>chaft weiß die Hypo Tirol Bank<br />
genau um die Erwartungen und Bedürfnisse di<strong>es</strong>er<br />
b<strong>es</strong>onderen Kundengruppe. Im speziell zusammeng<strong>es</strong>tellten<br />
Medizinerpaket sind daher alle Leistungen<br />
enthalten, die das tägliche Finanzleben für Ärzte<br />
leichter machen. Di<strong>es</strong><strong>es</strong> günstige AllinclusivePaket<br />
Ernst Schrattmaier<br />
Hypo Tirol Bank AG<br />
Betreuer Ärzte und Freie Berufe<br />
Tel. 050700 – 7145<br />
ernst.schrattmaier@hypotirol.com<br />
Wolfgang Bayer<br />
Hypo Tirol Bank AG<br />
Betreuer Ärzte und Freie Berufe<br />
Tel. 050700 – 7144<br />
wolfgang.bayer@hypotirol.com<br />
beinhaltet neben dem Hypo Online Banking u.a.<br />
auch die Gold MasterCard mit umfassendem Versicherungsschutz<br />
und die Ma<strong>es</strong>troKarte. Neukunden<br />
profitieren zusätzlich im ersten Jahr vom kostenlosen<br />
Willkommenspaket.<br />
Durch die exklusive Zusammenarbeit mit der Österreichischen<br />
G<strong>es</strong>ellschaft der Ärzte (Billrothhaus)<br />
wurde die Angebotspalette hochwertig erweitert.<br />
Jeder Mediziner mit einem Hypokrat<strong>es</strong>Kontopaket<br />
erhält die begünstigte Mitgliedschaft und damit den<br />
Zugang zur OnlineBibliothek Billrothhaus mit medizinischen<br />
Fachzeitschriften und Datenbanken sowie<br />
einem der umfangreichsten Angebote an zertifizierter<br />
Videofortbildung im deutschsprachigen Raum.<br />
<strong>Die</strong> OnlineBibliothek Billrothhaus zählt seit 1997<br />
mit ihren mehr als 400 Zeitschriften, Datenbanken,<br />
Reference books und über 1400 Vortragsvideos zu<br />
den größten und wichtigsten OnlineBibliotheken für<br />
Mediziner in Österreich. Neben der Bereitstellung<br />
zentraler medizinischer Inhalte b<strong>es</strong>teht das Ziel der<br />
OnlineAktivitäten der G<strong>es</strong>ellschaft der Ärzte auch<br />
darin, modernste Internettechnologien für die medizinische<br />
Information und Fortbildung nutzbar zu<br />
machen.<br />
.<br />
.
<strong>Was</strong> gibt’s Neu<strong>es</strong> <strong>2010</strong>?<br />
Steuerliche Änderungen zum Jahr<strong>es</strong>wechsel<br />
Ab <strong>2010</strong> können statt wie bisher 10<br />
Prozent nunmehr bis zu 13 Prozent<br />
Ihrer Gewinne steuerfrei bleiben.<br />
An die Stelle d<strong>es</strong> bisherigen Freibetrag<strong>es</strong><br />
für inv<strong>es</strong>tierte Gewinne tritt<br />
als so genannter „Gewinnfreibetrag“<br />
ein zweistufiger<br />
Freibetrag,<br />
der sich aus einem<br />
so genannten<br />
Grundfreibetrag<br />
und einem inv<strong>es</strong>titionsbedingten<br />
Freibetrag zusammensetzt.<br />
Der Grundfreibetrag deckt<br />
30.000 Euro Ihr<strong>es</strong> Gewinn<strong>es</strong> ab und bedarf<br />
keiner weiteren Voraussetzungen.<br />
Di<strong>es</strong>er Grundfreibetrag beträgt somit maximal<br />
3.900 Euro.<br />
Übersteigt Ihr Gewinn 30.000 Euro, so<br />
gibt <strong>es</strong> zusätzlich zu obigem Grundfreibetrag<br />
für den übersteigenden Teil einen „inv<strong>es</strong>titionsbedingten<br />
Gewinnfreibetrag“ in<br />
Höhe von ebenfalls 13 Prozent. So wie<br />
bisher beim Freibetrag für inv<strong>es</strong>tierte Gewinne<br />
(FBIG) soll der Freibetrag insg<strong>es</strong>amt<br />
maximal 100.000 Euro pro Veranlagungsjahr<br />
und Steuerpflichtigen betragen<br />
und setzt die Anschaffung oder Herstellung<br />
von b<strong>es</strong>timmten begünstigten Wirtschaftsgütern<br />
voraus.<br />
Ab <strong>2010</strong> auch<br />
bei Pauschalierung möglich<br />
Der Steuervorteil aus di<strong>es</strong>er Begünstigung<br />
beträgt somit bis zu 50.000 Euro<br />
und wird bei einem Gewinn von 769.230<br />
Euro erreicht. Bisher war di<strong>es</strong> erst bei einem<br />
Gewinn von 1 Million Euro der Fall,<br />
da der herkömmliche FBIG lediglich 10<br />
Prozent vom Gewinn betrug. Lassen Sie<br />
sich von Ihrem <strong>Steuerberater</strong> im 4. Quartal<br />
<strong>2010</strong> rechtzeitig eine Gewinnprognose<br />
für das Jahr <strong>2010</strong> erstellen und den daraus<br />
r<strong>es</strong>ultierenden Inv<strong>es</strong>titionsbedarf zur optimalen<br />
Ausschöpfung d<strong>es</strong> Freibetrag<strong>es</strong> er-<br />
52 1/<strong>2010</strong> klinik<br />
© Arpad – Fotolia.de<br />
mitteln. Haben Sie die Grenze mit Inv<strong>es</strong>titionen<br />
nicht ausg<strong>es</strong>chöpft, so können<br />
Sie den noch fehlenden Freibetrag so wie<br />
bisher wieder mit dem Kauf b<strong>es</strong>timmter<br />
Wertpapiere ausschöpfen.<br />
Von Klinik- und Spitalsärzten mit Poolgeldbezügen<br />
wird häufig von der Möglichkeit<br />
Gebrauch gemacht, die Ausgaben<br />
pauschal in Höhe von zwölf Prozent der<br />
Einnahmen anzusetzen. Di<strong>es</strong> macht immer<br />
dann Sinn, wenn die tatsächlichen<br />
Ausgaben geringer sind als die Pauschale.<br />
Bis einschließlich 2009 war in di<strong>es</strong>en Fällen<br />
jedoch die Inanspruchnahme d<strong>es</strong> bisherigen<br />
Freibetrag<strong>es</strong> ausg<strong>es</strong>chlossen. Ab<br />
<strong>2010</strong> kann der Grundfreibetrag in Höhe<br />
von 13 Prozent zusätzlich von dem pauschal<br />
ermittelten Gewinn in Abzug gebracht<br />
werden.<br />
Mit Vorsicht genießen<br />
Unter dem Titel Konjunkturbelebung<br />
können 2009 und <strong>2010</strong> von Inv<strong>es</strong>titionen<br />
im Jahr der Anschaffung sofort 30<br />
Prozent steuerlich geltend gemacht werden.<br />
Ausgenommen sind Gebäude,<br />
PKW und Kombi, Luftfahrzeuge und<br />
gebrauchte Wirtschaftsgüter. <strong>Die</strong> vorzeitige<br />
Abschreibung führt zwar nicht<br />
zu einer zusätzlichen, wohl aber zu einer<br />
vorgezogenen Steuerersparnis. Im<br />
Ergebnis kommt <strong>es</strong> so zu einem Liquiditäts-<br />
und Zinsvorteil. Der<br />
Vorteil ist umso größer, je länger<br />
die Nutzungsdauer ist.<br />
Mit Vorsicht zu genießen ist die<br />
vorzeitige Abschreibung vor allem<br />
d<strong>es</strong>halb, weil damit<br />
die Bem<strong>es</strong>sungsgrundlage<br />
für den<br />
Gewinnfreibetraggekürzt<br />
wird. Geht<br />
man davon aus, dass <strong>es</strong> Letzteren in naher<br />
Zukunft möglicherweise nicht mehr<br />
geben wird, so würde di<strong>es</strong> bedeuten, dass<br />
man ein echt<strong>es</strong> Steuerg<strong>es</strong>chenk für eine<br />
bloß vorgezogene Steuerersparnis in den<br />
Wind schlagen würde. Derzeit gibt <strong>es</strong> jedoch<br />
keinerlei Anzeichen, die auf eine<br />
Abschaffung d<strong>es</strong> Freibetrag<strong>es</strong> hindeuten.<br />
Für das laufende Jahr wurde der Freibetrag<br />
ja sogar ausgeweitet.<br />
Einkommensabhängige<br />
Variante beim Kindergeld<br />
Beim Kinderbetreuungsgeld ist nun auch<br />
eine einkommensabhängige Variante<br />
möglich. Bisher konnte man beim Bezug<br />
von Kinderbetreuungsgeld zwischen 3<br />
Pauschalvarianten wählen. Je nach gewählter<br />
Bezugsdauer (bis zum 30./20./15.<br />
Lebensmonat d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong>) beträgt die monatliche<br />
Unterstützung 436 Euro/624 Euro/798<br />
Euro. Bei Inanspruchnahme durch<br />
den zweiten Elternteil verlängert sich die<br />
Anspruchsdauer je nach Modell um 6/4/3<br />
Monate.<br />
Mit dem Jahr<strong>es</strong>wechsel sind zwei weitere<br />
Varianten hinzugekommen. Zum Ersten<br />
kann man sich nun für eine neue Pauschalvariante<br />
in Höhe von monatlich ca.<br />
1.000 Euro entscheiden, und zum Zweiten<br />
steht für erwerbstätige Eltern ab sofort<br />
auch eine einkommensabhängige Varian-
Beim Kinderbetreuungsgeld<br />
ist nun auch eine<br />
einkommensabhängige<br />
Variante möglich.<br />
te zur Auswahl. Letztere sieht ein Kinderbetreuungsgeld<br />
von bis zu 2.000 Euro<br />
pro Monat vor und berechnet sich in Höhe<br />
von 80 Prozent d<strong>es</strong> letzten Nettoeinkommens.<br />
Achtung – Zuverdienstgrenze!<br />
<strong>Die</strong> beiden neuen Modelle können jeweils<br />
bis zur Vollendung d<strong>es</strong> 12. Lebensmonats<br />
d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong> in Anspruch genommen<br />
werden. Bei Inanspruchnahme<br />
durch den zweiten Elternteil ist ein Bezug<br />
bis zur Vollendung d<strong>es</strong> 14. Lebensmonats<br />
d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong> möglich. Prinzipiell<br />
gelten die neuen B<strong>es</strong>timmungen für Geburten<br />
nach dem 31. 12. 2009. Für Kinder,<br />
die nach dem 30. 9. 2009 geboren<br />
wurden und für die im Jahr 2009 kein<br />
Antrag auf Kinderbetreuungsgeld g<strong>es</strong>tellt<br />
wurde, können ab 1. 1. <strong>2010</strong> ebenso<br />
die neuen Varianten in Anspruch genommen<br />
werden.<br />
Achtung – Zuverdienstgrenze: Alternativ<br />
zu den 16.200 Euro (allgemeine Zuverdienstgrenze)<br />
wie bisher kann man nunmehr<br />
bei den Pauschalvarianten wahl-<br />
weise bis zu 60 Prozent sein<strong>es</strong> bisherigen<br />
Einkommens (individuelle Zuverdienstgrenze)<br />
dazuverdienen, ohne den<br />
Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld<br />
zu verlieren. Bei der einkommensabhängigen<br />
Variante liegt die Grenze<br />
allerdings schon bei 5.800 Euro pro<br />
Jahr. Anders als bisher sind ab 1. 1.<br />
<strong>2010</strong> Kapitaleinkünfte und Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung in<br />
Hinblick auf die Zuverdienstgrenze unschädlich.<br />
Freie <strong>Die</strong>nstnehmer<br />
werden teurer<br />
Da freie <strong>Die</strong>nstnehmer seit 1. 1. <strong>2010</strong><br />
sowohl der 3-prozentigen Kommunalsteuer<br />
als auch dem 4,5-prozentigen<br />
<strong>Die</strong>nstgeberbeitrag unterliegen, tritt in<br />
di<strong>es</strong>em Bereich eine Mehrkostenbelastung<br />
von rund 8 Prozent ein. Verschärft<br />
wird di<strong>es</strong>e Situation zudem dadurch,<br />
dass auf Grund der aktuellen Rechtslage<br />
zu befürchten ist, dass di<strong>es</strong>e Kosten<br />
auch für reine Sp<strong>es</strong>envergütungen (Reis<strong>es</strong>p<strong>es</strong>en)<br />
anfallen.<br />
Auch im Bereich Umsatzsteuer gibt <strong>es</strong><br />
einige Änderungen. Di<strong>es</strong>e betreffen im<br />
W<strong>es</strong>entlichen die B<strong>es</strong>timmungen zum<br />
Leistungsort und zum Übergang der<br />
Steuerschuld in der Unternehmerkette<br />
bei EU-G<strong>es</strong>chäften, neue Meldepflichten<br />
und das Vorsteuerrückerstattungsverfahren<br />
für EU-Unternehmer. Da Ärztinnen<br />
und Ärzte davon nur in wenigen Fällen<br />
betroffen sein werden, erfolgt an di<strong>es</strong>er<br />
Stelle nur ein Hinweis darauf, dass <strong>es</strong><br />
hier Neuerungen gibt. Kontaktieren Sie<br />
vor EU-Transaktionen Ihren <strong>Steuerberater</strong>.<br />
Er wird Sie in jedem Einzelfall mit<br />
der richtigen Rezeptur versorgen.<br />
<strong>Die</strong> MEDTAX-Kanzleien<br />
Dr. Scholler & Partner<br />
WT – GmbH<br />
Dr. Gottfried Scholler 1060<br />
Wien/3100 St. Pölten<br />
01/599 22-0<br />
gottfried@scholler.at<br />
Leonhart und Leonhart<br />
Mag. Wolfgang Leonhart<br />
1070 Wien<br />
01/523 17 68<br />
office@leonhart.at<br />
<strong>Team</strong> <strong>Jünger</strong><br />
<strong>Steuerberater</strong> OG<br />
Raimund Eller<br />
6020 Innsbruck<br />
0512/59 85 90<br />
info@juenger.at
44 STEUER & RECHT Zahn Krone 1/10<br />
<strong>Was</strong> gibt’s <strong>2010</strong> Neu<strong>es</strong>?<br />
Steuerliche Änderungen zum Jahr<strong>es</strong>wechsel<br />
Ab <strong>2010</strong> können statt wie bisher<br />
10% nunmehr bis zu 13% Ihrer<br />
Gewinne steuerfrei bleiben. An die<br />
Stelle d<strong>es</strong> bisherigen<br />
Freibetrag<strong>es</strong> für inv<strong>es</strong>tierte<br />
Gewinne tritt als<br />
so genannter „Gewinnfreibetrag“<br />
ein zweistufiger<br />
Freibetrag, der<br />
sich aus einem Grundfreibetrag und<br />
einem inv<strong>es</strong>titionsbedingten Freibetrag<br />
zusammensetzt. Der Grundfreibetrag<br />
deckt 30.000 Euro Ihr<strong>es</strong> Gewinn<strong>es</strong> ab<br />
und bedarf keiner weiteren Voraussetzungen.<br />
Di<strong>es</strong>er Grundfreibetrag beträgt<br />
somit maximal 3.900 Euro.<br />
Übersteigt Ihr Gewinn 30.000 Euro, so<br />
gibt <strong>es</strong> zusätzlich zu obigem Grundfreibetrag<br />
für den übersteigenden Teil<br />
einen „inv<strong>es</strong>titionsbedingten Gewinnfreibetrag“<br />
in Höhe von ebenfalls<br />
13%. So wie bisher beim Freibetrag<br />
für inv<strong>es</strong>tierte Gewinne (FBIG) soll<br />
der Freibetrag insg<strong>es</strong>amt maximal<br />
100.000 Euro pro Veranlagungsjahr<br />
und Steuerpflichtigem betragen und<br />
setzt die Anschaffung oder Herstellung<br />
von b<strong>es</strong>timmten begünstigten Wirtschaftsgütern<br />
voraus.<br />
Ab <strong>2010</strong> auch bei<br />
Pauschalierung möglich<br />
Der Steuervorteil aus di<strong>es</strong>er Begünstigung<br />
beträgt somit bis zu 50.000 Euro<br />
und wird bei einem Gewinn von<br />
769.230 Euro erreicht. Bisher war di<strong>es</strong><br />
erst bei einem Gewinn von 1 Mio.<br />
Euro der Fall, da der herkömmliche<br />
FBIG lediglich 10% vom Gewinn betrug.<br />
Lassen Sie sich von Ihrem <strong>Steuerberater</strong><br />
im 4. Quartal <strong>2010</strong> rechtzeitig<br />
eine Gewinnprognose für das Jahr<br />
<strong>2010</strong> erstellen und den daraus r<strong>es</strong>ultierenden<br />
Inv<strong>es</strong>titionsbedarf zur optimalen<br />
Ausschöpfung d<strong>es</strong> Freibetrag<strong>es</strong> er-<br />
mitteln. Haben Sie die Grenze mit Inv<strong>es</strong>titionen<br />
nicht ausg<strong>es</strong>chöpft, so können<br />
Sie den noch fehlenden Freibetrag<br />
wie bisher wieder mit dem Kauf b<strong>es</strong>timmter<br />
Wertpapiere ausschöpfen.<br />
Klinik- und Spitalsärzte mit Poolgeldbezügen<br />
machen häufig von der Möglichkeit<br />
Gebrauch, die Ausgaben pauschal<br />
in Höhe von 12% der Einnahmen<br />
anzusetzen. Di<strong>es</strong> macht immer<br />
dann Sinn, wenn die tatsächlichen<br />
Ausgaben geringer sind als die Pauschale.<br />
Bis einschließlich 2009 war in<br />
di<strong>es</strong>en Fällen jedoch die Inanspruchnahme<br />
d<strong>es</strong> bisherigen Freibetrag<strong>es</strong><br />
ausg<strong>es</strong>chlossen. Ab <strong>2010</strong> kann der<br />
Grundfreibetrag in Höhe von 13% zusätzlich<br />
vom pauschal ermittelten Gewinn<br />
in Abzug gebracht werden.<br />
Mit Vorsicht zu genießen<br />
Unter dem Titel „Konjunkturbelebung“<br />
können 2009 und <strong>2010</strong> von Inv<strong>es</strong>titionen<br />
im Jahr der Anschaffung<br />
sofort 30% steuerlich geltend gemacht<br />
werden. Ausgenommen sind Gebäude,<br />
Pkw und Kombi, Luftfahrzeuge sowie<br />
gebrauchte Wirtschaftsgüter. <strong>Die</strong> vorzeitige<br />
Abschreibung führt zwar nicht<br />
zu einer zusätzlichen, wohl aber zu einer<br />
vorgezogenen Steuerersparnis. Im<br />
Ergebnis kommt <strong>es</strong> dadurch zu einem<br />
Liquiditäts- und Zinsvorteil. Der Vor-<br />
teil ist umso größer, je länger<br />
die Nutzungsdauer ist.<br />
Mit Vorsicht zu genießen ist die<br />
vorzeitige Abschreibung<br />
vor allem<br />
d<strong>es</strong>halb, da damit<br />
die Bem<strong>es</strong>sungsgrundlage<br />
für den Gewinnfreibetrag<br />
gekürzt wird. Geht<br />
man davon aus, dass <strong>es</strong> Letzteren<br />
in naher Zukunft möglicherweise<br />
nicht mehr geben wird, so würde<br />
di<strong>es</strong> bedeuten, dass man ein echt<strong>es</strong><br />
Steuerg<strong>es</strong>chenk für eine bloß vorgezogene<br />
Steuerersparnis in den Wind<br />
schlagen würde. Derzeit gibt <strong>es</strong> jedoch<br />
keinerlei Anzeichen, die auf eine Abschaffung<br />
d<strong>es</strong> Freibetrag<strong>es</strong> hindeuten.<br />
Für das laufende Jahr wurde der Freibetrag<br />
ja sogar ausgeweitet.<br />
Einkommensabhängige<br />
Variante beim Kindergeld<br />
Beim Kinderbetreuungsgeld ist nun<br />
auch eine einkommensabhängige Variante<br />
möglich. Bisher konnte man<br />
beim Bezug von Kinderbetreuungsgeld<br />
zwischen drei Pauschalvarianten<br />
wählen. Je nach gewählter Bezugsdauer<br />
(bis zum 30./20./15. Lebensmonat<br />
d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong>) beträgt die monatliche<br />
Unterstützung 436 Euro/624 Euro/798<br />
Euro. Bei Inanspruchnahme durch den<br />
zweiten Elternteil verlängert sich die<br />
Anspruchsdauer je nach Modell um<br />
6/4/3 Monate.<br />
Mit Jahr<strong>es</strong>wechsel sind zwei weitere<br />
Varianten hinzugekommen. Zum einen<br />
kann man sich nun für eine neue Pauschalvariante<br />
in Höhe von monatlich<br />
etwa 1.000 Euro entscheiden, zum anderen<br />
steht für erwerbstätige Eltern ab<br />
sofort auch eine einkommensabhängige<br />
Variante zur Auswahl. Letztere
Zahn Krone 1/10 STEUER & RECHT 45<br />
sieht ein Kinderbetreuungsgeld von<br />
bis zu 2.000 Euro pro Monat vor und<br />
berechnet sich in Höhe von 80% d<strong>es</strong><br />
letzten Nettoeinkommens.<br />
Achtung, Zuverdienstgrenze!<br />
<strong>Die</strong> beiden neuen Modelle können jeweils<br />
bis zur Vollendung d<strong>es</strong> 12. Lebensmonats<br />
d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong> in Anspruch genommen<br />
werden. Bei Inanspruchnahme<br />
durch den zweiten Elternteil ist ein Bezug<br />
bis zur Vollendung d<strong>es</strong> 14. Lebensmonats<br />
d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong> möglich. Prinzipiell<br />
gelten die neuen B<strong>es</strong>timmungen für Geburten<br />
nach dem 31. 12. 2009. Für Kinder,<br />
die nach dem 30. 9. 2009 geboren<br />
wurden und für die im Jahr 2009 kein<br />
Antrag auf Kinderbetreuungsgeld g<strong>es</strong>tellt<br />
wurde, können ab 1. 1. <strong>2010</strong> ebenso<br />
auch die neuen Varianten in Anspruch<br />
genommen werden.<br />
Achtung, Zuverdienstgrenze: Alternativ<br />
zu den bisher 16.200 Euro (allgemeine<br />
Zuverdienstgrenze) kann man<br />
nunmehr bei den Pauschalvarianten<br />
wahlweise bis zu 60% sein<strong>es</strong> bisherigen<br />
Einkommens (individuelle Zuverdienstgrenze)<br />
dazuverdienen, ohne<br />
den Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld<br />
zu verlieren. Bei der einkommensabhängigen<br />
Variante liegt die<br />
Grenze allerdings schon bei 5.800<br />
Euro pro Jahr. Anders als bisher sind<br />
ab 1. 1. <strong>2010</strong> Kapitaleinkünfte und<br />
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
im Hinblick auf die Zuverdienstgrenze<br />
unschädlich.<br />
Freie <strong>Die</strong>nstnehmer werden teurer<br />
Da freie <strong>Die</strong>nstnehmer seit 1. 1. <strong>2010</strong><br />
sowohl der 3%igen Kommunalsteuer als<br />
auch dem 4,5%igen <strong>Die</strong>nstgeberbeitrag<br />
unterliegen, tritt in di<strong>es</strong>em Bereich eine<br />
Mehrkostenbelastung von rund 8% ein.<br />
Verschärft wird di<strong>es</strong>e Situation zudem<br />
dadurch, dass aufgrund der aktuellen<br />
Rechtslage zu befürchten ist, dass di<strong>es</strong>e<br />
Kosten auch für reine Sp<strong>es</strong>envergütungen<br />
(Reis<strong>es</strong>p<strong>es</strong>en) anfallen.<br />
Auch im Bereich Umsatzsteuer gibt <strong>es</strong><br />
einige Änderungen. Di<strong>es</strong>e betreffen im<br />
W<strong>es</strong>entlichen die B<strong>es</strong>timmungen zum<br />
Leistungsort sowie zum Übergang der<br />
Steuerschuld in der Unternehmerkette<br />
bei EU-G<strong>es</strong>chäften, neue Meldepflichten<br />
und das Vorsteuerrückerstattungsverfahren<br />
für EU-Unternehmer. Da<br />
Ärztinnen und Ärzte davon nur in wenigen<br />
Fällen betroffen sein werden, erfolgt<br />
an di<strong>es</strong>er Stelle nur ein Hinweis<br />
darauf, dass <strong>es</strong> hier Neuerungen gibt.<br />
Kontaktieren Sie vor EU-Transaktionen<br />
Ihren <strong>Steuerberater</strong>, er wird Sie in jedem<br />
Einzelfall mit der richtigen Rezeptur<br />
versorgen. ■<br />
Kanzlei <strong>Team</strong> <strong>Jünger</strong><br />
<strong>Steuerberater</strong> OG*<br />
<strong>Die</strong> Ärzt<strong>es</strong>pezialisten<br />
Raimund Eller<br />
6020 Innsbruck<br />
0512/598 59-0<br />
r.eller@juenger.at<br />
Dr. Scholler & Partner<br />
WT-GmbH*<br />
Dr. Gottfried Scholler<br />
1060 Wien/3100 St. Pölten<br />
01/599 22-0<br />
wien@scholler.at<br />
www.medtax.at<br />
Leonhart und Leonhart*<br />
Steuerberatung für Ärzte<br />
Mag. Wolfgang Leonhart<br />
1070 Wien<br />
01/523 17 68<br />
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*eine Kanzlei der MEDTAX-Gruppe
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serie steuerberatung<br />
Raimund Eller, Innsbruck<br />
<strong>Was</strong> gibt´s Neu<strong>es</strong> <strong>2010</strong>?<br />
Steuerliche Änderungen zum Jahr<strong>es</strong>wechsel<br />
Ab <strong>2010</strong> können statt wie bisher zehn<br />
Prozent nunmehr bis zu 13 Prozent<br />
Ihrer Gewinne steuerfrei bleiben. Anstelle<br />
d<strong>es</strong> bisherigen Freibetrag<strong>es</strong> für<br />
inv<strong>es</strong>tierte Gewinne tritt als so genannter<br />
„Gewinnfreibetrag“ ein zweistufiger<br />
Freibetrag, der sich aus einem<br />
so genannten Grundfreibetrag<br />
und einem inv<strong>es</strong>titionsbedingten<br />
Freibetrag zusammensetzt. Der<br />
Grundfreibetrag deckt 30.000 Euro<br />
Ihr<strong>es</strong> Gewinn<strong>es</strong> ab und bedarf keiner<br />
weiteren Voraussetzungen. Di<strong>es</strong>er<br />
Grundfreibetrag beträgt somit maximal<br />
3.900 Euro.<br />
Übersteigt Ihr Gewinn 30.000 Euro, so<br />
gibt <strong>es</strong> zusätzlich zu obigem Grundfreibetrag<br />
für den übersteigenden<br />
Teil einen „inv<strong>es</strong>titionsbedingten Gewinnfreibetrag“<br />
in Höhe von ebenfalls<br />
13 Prozent. So wie bisher beim Freibetrag<br />
für inv<strong>es</strong>tierte Gewinne (FBIG)<br />
soll der Freibetrag insg<strong>es</strong>amt maximal<br />
100.000 Euro pro Veranlagungsjahr und<br />
Steuerpflichtigen betragen und setzt die<br />
Anschaffung oder Herstellung von b<strong>es</strong>timmten<br />
begünstigten Wirtschaftsgütern<br />
voraus.<br />
Ab <strong>2010</strong> auch bei<br />
Pauschalierung möglich<br />
Der Steuervorteil aus di<strong>es</strong>er Begünstigung<br />
beträgt somit bis zu 50.000 Euro<br />
und wird bei einem Gewinn von 769.230<br />
Euro erreicht. Bisher war di<strong>es</strong> erst bei einem<br />
Gewinn von einer Million Euro der<br />
Fall, da der herkömmliche FBIG lediglich<br />
zehn Prozent vom Gewinn betrug. Lassen<br />
Sie sich von Ihrem <strong>Steuerberater</strong> im<br />
4. Quartal <strong>2010</strong> rechtzeitig eine Gewinnprognose<br />
für das Jahr <strong>2010</strong> erstellen und<br />
den daraus r<strong>es</strong>ultierenden Inv<strong>es</strong>titionsbedarf<br />
zur optimalen Ausschöpfung d<strong>es</strong><br />
Freibetrag<strong>es</strong> ermitteln. Haben Sie die<br />
Grenze mit Inv<strong>es</strong>titionen nicht ausg<strong>es</strong>chöpft,<br />
so können Sie den noch fehlenden<br />
Freibetrag so wie bisher wieder mit<br />
dem Kauf b<strong>es</strong>timmter Wertpapieren ausschöpfen.<br />
stomatologie 1/<strong>2010</strong> © Springer-Verlag<br />
Illustration: photos.com<br />
Von Klinik- und Spitalsärzten mit<br />
Poolgeldbezügen wird häufig von der<br />
Möglichkeit Gebrauch gemacht, die<br />
Ausgaben pauschal in Höhe von zwölf<br />
Prozent der Einnahmen anzusetzen.<br />
Di<strong>es</strong> macht immer dann Sinn, wenn die<br />
tatsächlichen Ausgaben geringer sind<br />
als die Pauschale. Bis einschließlich 2009<br />
war in di<strong>es</strong>en Fällen jedoch die Inanspruchnahme<br />
d<strong>es</strong> bisherigen Freibetrag<strong>es</strong><br />
ausg<strong>es</strong>chlossen. Ab <strong>2010</strong> kann der<br />
Grundfreibetrag in Höhe von 13 Prozent<br />
zusätzlich von dem pauschal ermittelten<br />
Gewinn in Abzug gebracht werden.<br />
Mit Vorsicht genießen<br />
Unter dem Titel Konjunkturbelebung<br />
können 2009 und <strong>2010</strong> von Inv<strong>es</strong>titionen<br />
im Jahr der Anschaffung sofort 30<br />
Prozent steuerlich geltend gemacht<br />
werden. Ausgenommen sind Gebäude,<br />
PKW und Kombi, Luftfahrzeuge und gebrauchte<br />
Wirtschaftsgüter. <strong>Die</strong> vorzeitige<br />
Abschreibung führt zwar nicht zu<br />
einer zusätzlichen, wohl aber zu einer<br />
vorgezogenen Steuerersparnis. Im Ergebnis<br />
kommt <strong>es</strong> so zu einem Liquiditäts-<br />
und Zinsvorteil. Der Vorteil ist<br />
umso größer, je länger die Nutzungsdauer<br />
ist.<br />
Mit Vorsicht zu genießen ist die vorzeitige<br />
Abschreibung vor allem d<strong>es</strong>halb,<br />
Foto: medtax<br />
Raimund Eller<br />
Abb.: <strong>Die</strong> steuerlichen Änderungen zum Jahr<strong>es</strong>wechsel sind gar<br />
nicht so verwirrend.<br />
da damit die Bem<strong>es</strong>sungsgrundlage für<br />
den Gewinnfreibetrag gekürzt wird.<br />
Geht man davon aus, dass <strong>es</strong> letzteren in<br />
naher Zukunft möglicherweise nicht<br />
mehr geben wird, so würde di<strong>es</strong> bedeuten,<br />
dass man ein echt<strong>es</strong> Steuerg<strong>es</strong>chenk<br />
für eine bloß vorgezogene Steuerersparnis<br />
in den Wind schlagen würde. Derzeit<br />
gibt <strong>es</strong> jedoch keinerlei Anzeichen, die<br />
auf eine Abschaffung d<strong>es</strong> Freibetrag<strong>es</strong><br />
hindeuten. Für das laufende Jahr wurde<br />
der Freibetrag ja sogar ausgeweitet.<br />
Einkommensabhängige<br />
Variante beim Kindergeld<br />
Beim Kinderbetreuungsgeld ist nun<br />
auch einkommensabhängige Variante<br />
möglich. Bisher konnte man beim Bezug<br />
von Kinderbetreuungsgeld zwischen<br />
drei Pauschalvarianten wählen.<br />
Je nach gewählter Bezugsdauer (bis<br />
zum 30./ 20./ 15. Lebensmonat d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong>)<br />
beträgt die monatliche Unterstützung<br />
436,– Euro/ 624,– Euro/ 798,– Euro.<br />
Bei Inanspruchnahme durch den zweiten<br />
Elternteil verlängert<br />
sich die Anspruchsdauer<br />
je nach<br />
Modell um 6/4/3 Monate.<br />
Mit dem Jahr<strong>es</strong>wechsel<br />
sind zwei<br />
weitere Varianten<br />
h i n z u g e k o m m e n .<br />
Zum einen kann man<br />
sich nun für eine<br />
neue Pauschalvariante<br />
in Höhe von<br />
monatlich ca. 1.000,–<br />
Euro entscheiden<br />
und zum zweiten<br />
steht für erwerbstätige<br />
Eltern ab sofort
auch eine einkommensabhängige Variante<br />
zur Auswahl. Letztere sieht ein<br />
Kinderbetreuungsgeld von bis zu<br />
2.000,– Euro pro Monat vor und berechnet<br />
sich in Höhe von 80 Prozent<br />
d<strong>es</strong> letzten Nettoeinkommens.<br />
Achtung Zuverdienstgrenze<br />
<strong>Die</strong> beiden neuen Modelle können jeweils<br />
bis zur Vollendung d<strong>es</strong> 12. Lebensmonats<br />
d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong> in Anspruch<br />
genommen werden. Bei Inanspruchnahme<br />
durch den zweiten Elternteil<br />
ist ein Bezug bis zur Vollendung d<strong>es</strong><br />
14. Lebensmonats d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong> möglich.<br />
Prinzipiell gelten die neuen B<strong>es</strong>timmungen<br />
für Geburten nach dem<br />
31.12.2009. Für Kinder, die nach dem<br />
30.9.2009 geboren wurden und für die<br />
im Jahr 2009 kein Antrag auf Kinderbetreuungsgeld<br />
g<strong>es</strong>tellt wurde, können<br />
ab 1.1.<strong>2010</strong> ebenso auch die<br />
neuen Varianten in Anspruch genommen<br />
werden.<br />
Achtung Zuverdienstgrenze: Alternativ<br />
zu den 16.200 Euro (allgemeine<br />
Zuverdienstgrenze) wie bisher kann<br />
SAVETHEDATE5.pdf 17.03.<strong>2010</strong> 15:16:11<br />
man nunmehr bei den Pauschalvarianten<br />
wahlweise bis zu 60 Prozent sein<strong>es</strong><br />
bisherigen Einkommens (individuelle<br />
Zuverdienstgrenze) dazuverdienen,<br />
ohne den Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld<br />
zu verlieren. Bei der einkommensabhängigen<br />
Variante liegt die<br />
Grenze allerdings schon bei 5.800,–<br />
Euro pro Jahr. Anders als bisher sind ab<br />
1.1.<strong>2010</strong> Kapitaleinkünfte und Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung in<br />
Hinblick auf die Zuverdienstgrenze unschädlich.<br />
Freie <strong>Die</strong>nstnehmer werden<br />
teurer<br />
Da freie <strong>Die</strong>nstnehmer seit 1.1.<strong>2010</strong> sowohl<br />
der 3-prozentigen Kommunalsteuer<br />
als auch dem 4,5-prozentigen<br />
<strong>Die</strong>nstgeberbeitrag unterliegen, tritt in<br />
di<strong>es</strong>em Bereich eine Mehrkostenbelastung<br />
von rund acht Prozent ein. Verschärft<br />
wird di<strong>es</strong>e Situation zudem dadurch,<br />
dass auf Grund der aktuellen<br />
Rechtslage zu befürchten ist, dass di<strong>es</strong>e<br />
Kosten auch für reine Sp<strong>es</strong>envergütungen<br />
(Reis<strong>es</strong>p<strong>es</strong>en) anfallen.<br />
serie steuerberatung<br />
Auch im Bereich Umsatzsteuer gibt <strong>es</strong><br />
einige Änderungen. Di<strong>es</strong>e betreffen im<br />
W<strong>es</strong>entlichen die B<strong>es</strong>timmungen zum<br />
Leistungsort und zum Übergang der<br />
Steuerschuld in der Unternehmerkette<br />
bei EU-G<strong>es</strong>chäften, neue Meldepflichten<br />
und das Vorsteuerrückerstattungsverfahren<br />
für EU-Unternehmer. Da Ärztinnen<br />
und Ärzte davon nur in wenigen Fällen<br />
betroffen sein werden, erfolgt an<br />
di<strong>es</strong>er Stelle nur ein Hinweis darauf, dass<br />
<strong>es</strong> hier Neuerungen gibt. Kontaktieren<br />
Sie vor EU-Transaktionen Ihren <strong>Steuerberater</strong>.<br />
Er wird Sie in jedem Einzelfall<br />
mit der richtigen Rezeptur versorgen. n<br />
Korr<strong>es</strong>pondenz:<br />
Raimund Eller<br />
<strong>Team</strong> <strong>Jünger</strong> <strong>Steuerberater</strong> OG<br />
<strong>Die</strong> Ärzt<strong>es</strong>pezialisten<br />
Anichstraße 5a<br />
6020 Innsbruck<br />
E-Mail: info@juenger.at<br />
Internet: www.aerztekanzlei.at<br />
Eine Kanzlei der MEDTAX-Gruppe
Service<br />
<strong>Was</strong> gibt <strong>es</strong> Neu<strong>es</strong> <strong>2010</strong>?<br />
Steuerliche Neuerungen für Ärztinnen und Ärzte<br />
1. Neuer Gewinnfreibetrag ab <strong>2010</strong> – bis<br />
13 % Ihrer Gewinne bleiben steuerfrei!<br />
Mit dem Jahr<strong>es</strong>wechsel hat der Freibetrag für<br />
inv<strong>es</strong>tierte Gewinne (FBIG) eine mehrfache Ausweitung<br />
erfahren. So können ab <strong>2010</strong> statt wie<br />
bisher 10 % nunmehr bis zu 13 % Ihrer Gewinne<br />
steuerfrei bleiben. Zudem sind ab <strong>2010</strong> nun<br />
auch Gebäudeinv<strong>es</strong>titionen und „Pauschalierer“<br />
begünstigt.<br />
Technisch tritt dabei anstelle d<strong>es</strong> bisherigen FBIGs<br />
ein zweistufiger Gewinnfreibetrag. Di<strong>es</strong>er setzt sich<br />
aus einem so genannten Grundfreibetrag (automatische<br />
Begünstigung für die ersten € 30.000,-)<br />
und einem inv<strong>es</strong>titionsbedingten Freibetrag (Inv<strong>es</strong>titionserfordernis<br />
für darüber liegende Gewinnteile<br />
bis maximal € 100.000,-) zusammen.<br />
tipps:<br />
• Lassen Sie sich von Ihrem <strong>Steuerberater</strong> im<br />
Herbst eine Hochrechnung für das Jahr <strong>2010</strong><br />
erstellen und den daraus r<strong>es</strong>ultierenden Inv<strong>es</strong>titionsbedarf<br />
zur optimalen Ausschöpfung d<strong>es</strong><br />
Freibetrag<strong>es</strong> ermitteln.<br />
• Stellt sich dabei heraus, dass Sie die 13 %-Grenze<br />
mit Inv<strong>es</strong>titionen noch nicht ausg<strong>es</strong>chöpft<br />
haben, und orten Sie für <strong>2010</strong> auch keinen<br />
weiteren Inv<strong>es</strong>titionsbedarf, so können Sie<br />
den noch fehlenden Freibetrag mit dem Kauf<br />
b<strong>es</strong>timmter Wertpapiere lukrieren.<br />
2. Steuerliche Sofortabschreibung von<br />
30 %<br />
Unter dem Titel Konjunkturbelebung können<br />
2009 und <strong>2010</strong> von Inv<strong>es</strong>titionen im Jahr der<br />
Anschaffung sofort 30 % steuerlich geltend<br />
gemacht werden. Ausgenommen sind Gebäude,<br />
PKW und Kombi, Luftfahrzeuge und gebrauchte<br />
Wirtschaftsgüter.<br />
<strong>Die</strong> vorzeitige Abschreibung führt zwar nicht zu<br />
einer zusätzlichen, wohl aber zu einer vorgezogenen<br />
Steuerersparnis. Im Ergebnis kommt <strong>es</strong> so<br />
zu einem Liquiditäts- und Zinsvorteil. Der Vorteil ist<br />
umso größer, je länger die Nutzungsdauer ist. Allerdings<br />
wird damit die Bem<strong>es</strong>sungsgrundlage für den<br />
Gewinnfreibetrag (siehe oben) g<strong>es</strong>chmälert.<br />
Mitteilungen der ärztekammer für Tirol 01/<strong>2010</strong><br />
tipp:<br />
• Machen Sie sich keine Sorgen – die Verantwortung<br />
liegt bei Ihrem <strong>Steuerberater</strong>. <strong>Die</strong><br />
Entscheidung muss und kann erst im Zuge<br />
der Jahr<strong>es</strong>abschlusserstellung fallen. Ihr <strong>Steuerberater</strong><br />
wird die vorteilhaft<strong>es</strong>te Variante für<br />
Sie wählen.<br />
3. Mehrfache Ausweitung beim Kinderbetreuungsgeld<br />
Bisher konnte man beim Bezug von Kinderbetreuungsgeld<br />
zwischen drei Varianten wählen.<br />
Je nach gewählter Bezugsdauer (30, 20 oder 15<br />
Lebensmonate d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong>) betrug die monatliche<br />
Unterstützung 436, 624 oder 798 EURO.<br />
Bei Inanspruchnahme durch den zweiten Elternteil<br />
verlängert sich die Anspruchsdauer je nach Modell<br />
um 6, 4 oder 3 Monate.<br />
Mit dem Jahr<strong>es</strong>wechsel sind zwei weitere Varianten<br />
hinzugekommen. Zum einen kann man sich nun für<br />
eine neue Pauschalvariante in Höhe von monatlich<br />
ca. € 1.000,- entscheiden und zum zweiten<br />
steht für erwerbstätige Eltern ab sofort auch eine<br />
einkommensabhängige Variante zur Auswahl. Letztere<br />
beträgt 80 % d<strong>es</strong> letzten Nettoeinkommens<br />
(maximal € 2.000,-).<br />
<strong>Die</strong> beiden neuen Modelle können jeweils bis zur<br />
Vollendung d<strong>es</strong> 12. Lebensmonats d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong><br />
bezogen werden bzw. bei Inanspruchnahme durch<br />
den zweiten Elternteil bis zur Vollendung d<strong>es</strong> 14.<br />
Lebensmonats.<br />
v. l.: STB Dr. Verena Maria Erian, STB Mag. Eva<br />
M<strong>es</strong>senlechner, STB Raimund Eller<br />
Prinzipiell gelten die neuen B<strong>es</strong>timmungen für<br />
Geburten nach dem 31.12.2009. Für Kinder, die<br />
nach dem 30.9.2009 geboren wurden und für die<br />
im Jahr 2009 kein Antrag auf Kinderbetreuungsgeld<br />
g<strong>es</strong>tellt wurde, können mit 1.1.<strong>2010</strong> ebenso<br />
auch die neuen Varianten in Anspruch genommen<br />
werden.<br />
Achtung Zuverdienstgrenze: Alternativ zu den<br />
16.200 Euro (allgemeine Zuverdienstgrenze) wie<br />
bisher kann man nunmehr bei den Pauschalvarianten<br />
wahlweise bis zu 60 Prozent sein<strong>es</strong><br />
bisherigen Einkommens (individuelle Zuverdienstgrenze)<br />
dazuverdienen, ohne den Anspruch auf<br />
das Kinderbetreuungsgeld zu verlieren. Bei der<br />
einkommensabhängigen Variante liegt die Grenze<br />
allerdings schon bei € 5.800,- pro Jahr. Anders als<br />
bisher sind ab 1.1.<strong>2010</strong> Kapitaleinkünfte und Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung in Hinblick<br />
auf die Zuverdienstgrenze unschädlich.<br />
4. Freie <strong>Die</strong>nstnehmer werden teurer<br />
Da freie <strong>Die</strong>nstnehmer seit 1.1.<strong>2010</strong> sowohl der<br />
3%igen Kommunalsteuer als auch dem 4,5%igen<br />
<strong>Die</strong>nstgeberbeitrag unterliegen, tritt in di<strong>es</strong>em<br />
Bereich eine Mehrkostenbelastung von rd. 8% ein.<br />
Verschärft wird di<strong>es</strong>e Situation zudem dadurch,<br />
dass auf Grund der aktuellen Rechtslage zu<br />
befürchten ist, dass di<strong>es</strong>e Kosten auch für reine<br />
Sp<strong>es</strong>envergütungen (Reis<strong>es</strong>p<strong>es</strong>en) anfallen.<br />
5. Umsatzsteuerliche Neuerungen<br />
Auch in di<strong>es</strong>em Bereich gibt <strong>es</strong> einige Änderungen.<br />
Di<strong>es</strong>e betreffen im W<strong>es</strong>entlichen die B<strong>es</strong>timmungen<br />
zum Leistungsort und zum Übergang der Steuerschuld<br />
in der Unternehmerkette bei EU-G<strong>es</strong>chäften,<br />
neue Meldepflichten und das Vorsteuerrückerstattungsverfahren<br />
für EU-Unternehmer. Da Ärztinnen<br />
und Ärzte davon nur in wenigen Fällen betroffen<br />
sein werden, erfolgt an di<strong>es</strong>er Stelle nur ein Hinweis<br />
darauf, dass <strong>es</strong> hier Neuerungen gibt.<br />
tipp:<br />
• Kontaktieren Sie vor EU-Transaktionen Ihren<br />
<strong>Steuerberater</strong> – er wird Sie in jedem Einzelfall<br />
mit der richtigen Rezeptur versorgen.<br />
■■■
steuer.berater<br />
Ferialjobs <strong>2010</strong>:<br />
Tipps und Infos rund um den Ferialjob Ihr<strong>es</strong> Nachwuchs<strong>es</strong><br />
Text: STB Dr. Verena<br />
Maria Erian, STB Raimund<br />
Eller und STB Mag. Eva<br />
M<strong>es</strong>senlechner<br />
Foto: Foto Hofer<br />
54 eco.nova<br />
So löblich <strong>es</strong> ist, wenn Ihre Sprösslinge in den wohlverdienten<br />
Ferien sich nicht nur ausruhen, sondern<br />
auch ein paar Euro dazuverdienen wollen, so unangenehm<br />
kann <strong>es</strong> werden, wenn einige Spielregeln nicht<br />
beachtet werden oder nicht bekannt sind. Hier daher<br />
rechtzeitig vor dem kommenden Sommer die wichtigsten<br />
Informationen und Tipps zu di<strong>es</strong>em Thema.<br />
Ang<strong>es</strong>prochen werden im Folgenden insb<strong>es</strong>ondere<br />
arbeitsrechtliche B<strong>es</strong>timmungen, Sozialversicherung,<br />
Steuern und Familienbeihilfe.<br />
Primär ist <strong>es</strong> gut zu wissen, dass hinter dem Etikett<br />
Ferialjob Unterschiedlich<strong>es</strong> zum Vorschein kommen<br />
kann. D.h. Ferialjob ist nicht gleich Ferialjob. Vielmehr<br />
gibt <strong>es</strong> davon 3 Arten, die völlig unterschiedliche<br />
Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />
mit sich bringen:<br />
1. Echte Ferialpraktikanten<br />
Das sind Schüler oder Studenten, die ein vorg<strong>es</strong>chrieben<strong>es</strong><br />
oder üblich<strong>es</strong> Praktikum absolvieren.<br />
Für „echte“ Ferialpraktikanten steht der Lern- und<br />
Ausbildungszweck im Vordergrund. Es b<strong>es</strong>teht keine<br />
Arbeitspflicht und keine Bindung an Arbeitszeiten,<br />
Arbeitsort und Arbeitsanweisungen. Ein „echter“<br />
Ferialpraktikant ist somit kein Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen<br />
Sinn und unterliegt daher nicht den<br />
arbeitsrechtlichen G<strong>es</strong>etzen und Kollektivverträgen.<br />
Es gebührt keine Sonderzahlung und kein Urlaub. In<br />
der Regel erhält ein „echter“ Ferialpraktikant nur ein<br />
Taschengeld, das frei vereinbart werden kann und üblicherweise<br />
unter dem Lohn ein<strong>es</strong> normalen Arbeitnehmers<br />
liegt.<br />
Liegt das vereinbarte Taschengeld unter der monatlichen<br />
Geringfügigkeitsgrenze von derzeit € 366,33,<br />
dann ist der „echte“ Ferialpraktikant in der g<strong>es</strong>etzlichen<br />
Sozialversicherung nur unfallversichert. Ist das<br />
Taschengeld höher, dann b<strong>es</strong>teht Vollversicherung in<br />
der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.<br />
2. Ferialarbeitnehmer<br />
Sicherlich der häufigste und üblichste Fall: Schüler<br />
und Studenten, die in den Ferien arbeiten, um etwas<br />
zu verdienen. Ferialarbeitnehmer sind immer in<br />
einem <strong>Die</strong>nstverhältnis tätig, da für sie die persön-
liche Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit hinsichtlich<br />
Arbeitszeit, Arbeitsort und arbeitsbezogen<strong>es</strong><br />
Verhalten gilt. Es b<strong>es</strong>teht Anspruch auf zumind<strong>es</strong>t<br />
kollektivvertragliche Entlohnung, anteilig<strong>es</strong> Weihnachts-<br />
und Urlaubsgeld (wenn der maßgebliche Kollektivvertrag<br />
das vorsieht), Urlaub bzw. geldmäßige<br />
Abfindung dafür und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.<br />
Dauert das Ferialarbeitsverhältnis länger als<br />
1 Monat, b<strong>es</strong>teht Anspruch auf Abfertigungneu und<br />
Ausstellung ein<strong>es</strong> <strong>Die</strong>nstzettels. In der Sozialversicherung<br />
sind Ferialarbeitnehmer wie alle anderen<br />
„normalen“ <strong>Die</strong>nstnehmer zu behandeln.<br />
3. Volontäre<br />
Di<strong>es</strong> sind Personen – nicht nur Schüler oder Studenten<br />
– , die sich ausschließlich zum Zweck der Erweiterung<br />
und Anwendung von Kenntnissen sowie zum<br />
Erwerb von Fertigkeiten für die Praxis ohne Arbeitspflicht<br />
und ohne Entgeltanspruch in Betrieben betätigen.<br />
<strong>Die</strong> Tätigkeit ein<strong>es</strong> Volontärs ist durch Schul-<br />
oder Studienb<strong>es</strong>timmungen nicht vorg<strong>es</strong>chrieben und<br />
auch nicht allgemein üblich. Volontäre sind nur unfallversichert<br />
und müssen nicht bei der Gebietskrankenkasse,<br />
sondern bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt<br />
angemeldet werden.<br />
Wie sieht’s mit der Steuer aus?<br />
Steuerlich werden alle 3 Gruppen als Arbeitnehmer<br />
behandelt. Somit muss der B<strong>es</strong>chäftigerbetrieb die<br />
Lohnsteuer einbehalten. Di<strong>es</strong>e fällt in der Regel ab<br />
einem Monatsbrutto von € 1.012,– an. Ein Lohnkonto<br />
muss geführt und ein Lohnzettel ausg<strong>es</strong>tellt werden.<br />
Verlust Familienbeihilfe?<br />
Zuerst die gute Nachricht: Bis zur Vollendung d<strong>es</strong><br />
18. Lebensjahr<strong>es</strong> kann man unbegrenzt dazuverdienen<br />
– die Familienbeihilfe wird in jedem Fall weiter<br />
ausbezahlt.<br />
Ab 18 Jahren kann <strong>es</strong> brenzlig werden. Für den Bezug<br />
der Familienbeihilfe darf das zu versteuernde G<strong>es</strong>amteinkommen<br />
dann den Betrag von derzeit € 9.000,– pro<br />
Jahr nicht überschreiten. Passiert di<strong>es</strong> doch, ist die Familienbeihilfe<br />
für das g<strong>es</strong>amte betreffende Kalenderjahr<br />
verloren. Achtung: Es erfolgt im Nachhinein eine<br />
Rückforderung durch das Finanzamt!<br />
<strong>Die</strong> gute Nachricht dazu: B<strong>es</strong>timmte Einkünfte bleiben<br />
dabei unschädlich und werden bei der Ermittlung<br />
obiger Einkommensgrenze nicht mitgerechnet. Dazu<br />
gehören z.B. Entschädigungen aus einem anerkannten<br />
Lehrverhältnis, Waisenpensionen und Waisenversorgungsgenüsse,<br />
Beihilfen nach dem Studienförderungs-<br />
und dem Schülerbeihilfeng<strong>es</strong>etz, Arbeitslosengeld,<br />
Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld etc.<br />
Abg<strong>es</strong>ehen von der Überschreitung obiger Einkommensgrenze<br />
kann <strong>es</strong> jedoch auch aus anderen Gründen<br />
zum Verlust der Familienbeihilfe kommen. So<br />
kommt <strong>es</strong> in der Praxis sehr häufig vor, dass die Familienbeihilfe<br />
d<strong>es</strong>halb verloren geht, weil verlangte<br />
Leistungsnachweise zur Ausbildung d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong> nicht<br />
rechtzeitig vorgelegt werden können. Für Studierende<br />
gilt z.B., dass der erste Studienabschnitt spät<strong>es</strong>tens<br />
1 Sem<strong>es</strong>ter nach der vorg<strong>es</strong>chriebenen Mind<strong>es</strong>tstudiendauer<br />
erfolgreich abg<strong>es</strong>chlossen sein muss. Zum<br />
Nachweis ist das erste Diplomprüfungszeugnis vorzulegen.<br />
Gelingt di<strong>es</strong> nicht, so ruht der Anspruch auf<br />
Familienbeihilfe bis zum tatsächlichen Abschluss d<strong>es</strong><br />
ersten Studienabschnitt<strong>es</strong>. Ab dem Monat, in dem die<br />
letzte Prüfung d<strong>es</strong> ersten Abschnitt<strong>es</strong> abgelegt wird,<br />
steht erneut Familienbeihilfe zu. Für das erneute Aufleben<br />
der Familienbeihilfe gilt das Datum der letzten<br />
Prüfung und nicht etwa das spätere Ausstellungsdatum<br />
d<strong>es</strong> Zeugniss<strong>es</strong>.<br />
Nach den für den zweiten Studienabschnitt vorg<strong>es</strong>ehenen<br />
Sem<strong>es</strong>tern zuzüglich ein<strong>es</strong> Toleranzsem<strong>es</strong>ters<br />
muss das zweite Diplomprüfungszeugnis für den<br />
weiteren Bezug der Familienbeihilfe z.B. für einen<br />
etwaigen 3. Studienabschnitt vorgelegt werden. Maximal<br />
kann die Familienbeihilfe bis zur Altersgrenze<br />
von 26 Jahren bzw. 27 Jahren bei Präsenz- oder Zivildienst,<br />
Schwangerschaft oder erheblicher Behinderung<br />
bezogen werden.<br />
Problem Studienbeihilfe?<br />
Bis zu einem Höchstbetrag der Jahr<strong>es</strong>einkünfte von<br />
im Regelfall € 8.000,– hat ein Zuverdienst keine<br />
Auswirkungen auf die Studienbeihilfe. Wird di<strong>es</strong>er<br />
Höchstbetrag jedoch überschritten, dann ruht im jeweiligen<br />
Kalenderjahr der Anspruch auf Studienbei-<br />
hilfe im Ausmaß der Überschreitung.<br />
Tipps für die Bewerbung<br />
.<br />
EMF TEAM TIROLER<br />
STEUERBERATER GMBH:<br />
STB Dr. Verena Maria Erian,<br />
STB Mag. Eva M<strong>es</strong>senlechner,<br />
STB Raimund Eller, v. l.<br />
Tipp 1: Es ist wichtig, bei der Bewerbung die Art d<strong>es</strong> Ferialjobs<br />
klarzustellen. B<strong>es</strong>onders die Höhe der zustehenden Bezüge<br />
ist bei den 3 Arten sehr unterschiedlich geregelt.<br />
Tipp 2: Lassen Sie die „Ferialjob-Gehaltsabrechnungen“ Ihrer<br />
Kinder von Ihrem <strong>Steuerberater</strong> überprüfen. Etwaige Fehlberechnungen<br />
– und solche kommen öfter vor, als man glauben<br />
möchte – können dann sofort beim jeweiligen <strong>Die</strong>nstgeber reklamiert<br />
werden.<br />
Tipp 3: Ihr Nachwuchs sollte unbedingt eine Arbeitnehmerveranlagung<br />
beim Finanzamt beantragen – auch di<strong>es</strong> bringt<br />
in den meisten Fällen bar<strong>es</strong> Geld aufgrund möglicher Rückerstattungen.<br />
Tipp 4: Achtung vor dem Verlust der Kinderbeihilfe! Ab 18 Jahren<br />
führt ein zu versteuernd<strong>es</strong> Jahr<strong>es</strong>einkommen von mehr als<br />
Euro 9.000,– zum Verlust der Familienbeihilfe für das g<strong>es</strong>amte<br />
betreffende Kalenderjahr. Zudem lohnt <strong>es</strong> sich trotz aller<br />
Argumente für Ferialjobs den Ausbildungserfolg im Auge zu<br />
behalten. Gelingt <strong>es</strong> Studierenden z.B. nicht, den ersten Studienabschnitt<br />
innerhalb der dafür vorg<strong>es</strong>ehenen Mind<strong>es</strong>tstudiendauer<br />
zuzüglich ein<strong>es</strong> Toleranzsem<strong>es</strong>ters erfolgreich abzuschließen,<br />
so ist die Familienbeihilfe bis zum tatsächlichen<br />
Abschluss d<strong>es</strong> ersten Studien abschnitt<strong>es</strong> zur Gänze verloren.<br />
Unter di<strong>es</strong>em Aspekt kann <strong>es</strong> mitunter sinnvoller sein, die<br />
Ferienzeit zur Vorbereitung eventuell noch fehlender Diplomprüfungen<br />
zu nutzen und das „echte Arbeiten“ vorerst noch<br />
sein zu lassen.<br />
eco.nova 55
Steuerspartipps für Ärzte<br />
Kunstobjekte in der Ordination?<br />
„Vita brevis, ars longa.“ Das heißt so viel wie „das Leben währt kurz, die Kunst währt lang“ und stammt<br />
bekanntlich von Hippokrat<strong>es</strong>, dem Begründer der wissenschaftlichen Medizin.<br />
Text: TEAM JÜNGER – <strong>Steuerberater</strong><br />
DIE ÄRZTESPEZIALISTEN<br />
Hypokrat<strong>es</strong> – Beratung und Service nach Maß<br />
Finanzprodukte können das tägliche Leben leichter machen. Hypokrat<strong>es</strong>, das starke und innovative<br />
Leistungspaket für Ärzte, bietet Mehrwert für Mediziner.<br />
56 eco.nova<br />
Und genau so sieht <strong>es</strong> die Finanz: Anschaffungskosten<br />
für Vermögensgegenstände,<br />
die dazu b<strong>es</strong>timmt sind,<br />
dem Unternehmen über längere Zeit<br />
zu dienen, sind auf die voraussichtliche<br />
Nutzungsdauer abzuschreiben.<br />
Bei Kunstgegenständen geht der Fiskus<br />
dabei davon aus, dass di<strong>es</strong>e ewig währen<br />
und keiner laufenden Abnutzung<br />
unterliegen. Damit können Kunstgegenstände<br />
bei entsprechender Verwendung<br />
zwar der betrieblichen Sphäre<br />
zugeordnet werden, wirken sich aber<br />
im Prinzip nicht steuermindernd aus.<br />
Wird das Kunstwerk später zu einem<br />
höheren Wert als den seinerzeitigen<br />
Anschaffungskosten verkauft oder ins<br />
Privatvermögen überführt, so ist der<br />
Dank der langjährig gewachsenen Partnerschaft mit<br />
der Tiroler Ärzt<strong>es</strong>chaft weiß die Hypo Tirol Bank<br />
genau um die Erwartungen und Bedürfnisse di<strong>es</strong>er<br />
b<strong>es</strong>onderen Kundengruppe. Im speziell zusammeng<strong>es</strong>tellten<br />
Medizinerpaket sind daher alle Leistungen<br />
enthalten, die das tägliche Finanzleben für Ärzte<br />
leichter machen. Di<strong>es</strong><strong>es</strong> günstige All-inclusive-Paket<br />
Ernst Schrattmaier<br />
Hypo Tirol Bank AG<br />
Betreuer Ärzte und Freie Berufe<br />
Tel. 050700 – 7145<br />
ernst.schrattmaier@hypotirol.com<br />
Wolfgang Bayer<br />
Hypo Tirol Bank AG<br />
Betreuer Ärzte und Freie Berufe<br />
Tel. 050700 – 7144<br />
wolfgang.bayer@hypotirol.com<br />
Gewinn zudem zu versteuern. Unter dem Aspekt<br />
di<strong>es</strong><strong>es</strong> Bumerangeffekt<strong>es</strong> sollte nicht abnutzbar<strong>es</strong> Vermögen,<br />
das zudem – so wie Kunstwerke – noch im<br />
Werte steigt, generell so weit wie möglich aus dem<br />
Betriebsvermögen herausgehalten werden.<br />
Eine Alternative zum steuerlich problematischen<br />
Kauf von Kunstobjekten auf Betriebskosten ist die<br />
Bildermiete. Aber Achtung! <strong>Die</strong> Behörde überprüft<br />
sehr genau, ob nicht Indizien für einen verdeckten<br />
Kauf vorliegen. Insb<strong>es</strong>ondere bei sehr hohen Leasingraten<br />
wird die Glaubwürdigkeit einer echten Miete in<br />
Zweifel gezogen. Das monatliche Mietentgelt richtet<br />
sich üblicherweise nach dem Kaufpreis (z.B. monatlich<br />
0,5 % vom Kaufpreis). Mitunter wird auch vereinbart,<br />
die Bilder in einem b<strong>es</strong>timmten Rhythmus (z.B.<br />
halbjährlich) gegen andere Bilder auszutauschen. Anlieferung<br />
und prof<strong>es</strong>sionelle Hängung der Bilder sind<br />
im Mietpreis meist inbegriffen.<br />
beinhaltet neben dem Hypo Online Banking u.a.<br />
auch die Gold MasterCard mit umfassendem Versicherungsschutz<br />
und die Ma<strong>es</strong>tro-Karte. Neukunden<br />
profitieren zusätzlich im ersten Jahr vom kostenlosen<br />
Willkommenspaket.<br />
Durch die exklusive Zusammenarbeit mit der Österreichischen<br />
G<strong>es</strong>ellschaft der Ärzte (Billrothhaus)<br />
wurde die Angebotspalette hochwertig erweitert.<br />
Jeder Mediziner mit einem Hypokrat<strong>es</strong>-Kontopaket<br />
erhält die begünstigte Mitgliedschaft und damit den<br />
Zugang zur Online-Bibliothek Billrothhaus mit medizinischen<br />
Fachzeitschriften und Datenbanken sowie<br />
einem der umfangreichsten Angebote an zertifizierter<br />
Videofortbildung im deutschsprachigen Raum.<br />
<strong>Die</strong> Online-Bibliothek Billrothhaus zählt seit 1997<br />
mit ihren mehr als 400 Zeitschriften, Datenbanken,<br />
Reference books und über 1400 Vortragsvideos zu<br />
den größten und wichtigsten Online-Bibliotheken für<br />
Mediziner in Österreich. Neben der Bereitstellung<br />
zentraler medizinischer Inhalte b<strong>es</strong>teht das Ziel der<br />
Online-Aktivitäten der G<strong>es</strong>ellschaft der Ärzte auch<br />
darin, modernste Internettechnologien für die medizinische<br />
Information und Fortbildung nutzbar zu<br />
machen.<br />
.<br />
.
Steuern<br />
<strong>Was</strong> <strong>gIBT</strong> <strong>es</strong> neU<strong>es</strong> <strong>2010</strong><br />
Steuerliche Neuerungen für Zahnärztinnen und Zahnärzte<br />
1. Neuer gewinnfreibetrag ab <strong>2010</strong> - bis 13%<br />
Ihrer gewinne bleiben steuerfrei!<br />
Mit dem Jahr<strong>es</strong>wechsel hat der Freibetrag<br />
für inv<strong>es</strong>tierte Gewinne (FBIG) eine mehrfache<br />
Ausweitung erfahren. So können ab<br />
<strong>2010</strong> statt wie bisher 10% nunmehr bis<br />
zu 13% Ihrer Gewinne steuerfrei bleiben.<br />
Zudem sind ab <strong>2010</strong> nun auch Gebäudeinv<strong>es</strong>titionen<br />
und „Pauschalierer“<br />
begünstigt.<br />
Technisch tritt dabei anstelle d<strong>es</strong> bisherigen<br />
FBIGs ein zweistufiger Gewinnfreibetrag.<br />
Di<strong>es</strong>er setzt sich aus einem so<br />
genannten Grundfreibetrag (automatische<br />
Begünstigung für die ersten € 30.000,-)<br />
und einem inv<strong>es</strong>titionsbedingten Freibetrag<br />
(Inv<strong>es</strong>titionserfordernis für darüber<br />
liegende Gewinnteile bis maximal<br />
€100.000,-) zusammen.<br />
tipps:<br />
n Lassen Sie sich von Ihrem <strong>Steuerberater</strong><br />
im Herbst eine Hochrechnung für das Jahr<br />
<strong>2010</strong> erstellen und den daraus r<strong>es</strong>ultierenden<br />
Inv<strong>es</strong>titionsbedarf zur optimalen<br />
Ausschöpfung d<strong>es</strong> Freibetrag<strong>es</strong> ermitteln.<br />
8 I ZahnarZt in tirol<br />
n Stellt sich dabei heraus, dass Sie die<br />
13 %-Grenze mit Inv<strong>es</strong>titionen noch nicht<br />
ausg<strong>es</strong>chöpft haben und orten Sie für <strong>2010</strong><br />
auch keinen weiteren Inv<strong>es</strong>titionsbedarf,<br />
so können Sie den noch fehlenden Freibetrag<br />
mit dem Kauf b<strong>es</strong>timmter Wertpapieren<br />
lukrieren.<br />
2. Steuerliche Sofortabschreibung von 30%<br />
Unter dem Titel Konjunkturbelebung<br />
können 2009 und <strong>2010</strong> von Inv<strong>es</strong>titionen<br />
im Jahr der Anschaffung sofort<br />
30 % steuerlich geltend gemacht werden.<br />
Ausgenommen sind Gebäude, PKW und<br />
Kombi, Luftfahrzeuge und gebrauchte<br />
Wirtschaftsgüter.<br />
<strong>Die</strong> vorzeitige Abschreibung führt zwar<br />
nicht zu einer zusätzlichen, wohl aber zu<br />
einer vorgezogenen Steuerersparnis. Im<br />
Ergebnis kommt <strong>es</strong> so zu einem Liquiditäts-<br />
und Zinsvorteil.<br />
Der Vorteil ist umso größer, je länger die<br />
Nutzungsdauer ist. Allerdings wird damit<br />
die Bem<strong>es</strong>sungsgrundlage für den Gewinnfreibetrag<br />
(siehe oben) g<strong>es</strong>chmälert.<br />
tipp:<br />
n Machen Sie sich keine Sorgen - die Verantwortung<br />
liegt bei Ihrem <strong>Steuerberater</strong>.<br />
<strong>Die</strong> Entscheidung muss und kann erst im<br />
Zuge der Jahr<strong>es</strong>abschlusserstellung fallen.<br />
Ihr <strong>Steuerberater</strong> wird die vorteilhaft<strong>es</strong>te<br />
Variante für Sie wählen.<br />
3. Mehrfache Ausweitung beim Kinderbetreuungsgeld<br />
Bisher konnte man beim Bezug von Kinderbetreuungsgeld<br />
zwischen drei Varianten<br />
wählen. Je nach gewählter Bezugsdauer<br />
(30,20 oder 15 Lebensmonate d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong>)<br />
betrug die monatliche Unterstützung 436,<br />
624, oder 798 EURO.<br />
Bei Inanspruchnahme durch den zweiten<br />
Elternteil verlängert sich die Anspruchsdauer<br />
je nach Modell um 6,4 oder 3<br />
Monate.<br />
Mit dem Jahr<strong>es</strong>wechsel sind zwei weitere<br />
Varianten hinzugekommen. Zum einen<br />
kann man sich nun für eine neue Pauschalvariante<br />
in Höhe von monatlich ca.<br />
€ 1.000,- entscheiden und zum zweiten<br />
steht für erwerbstätige Eltern ab sofort
auch eine einkommensabhängige Variante zur Auswahl. Letztere<br />
beträgt 80% d<strong>es</strong> letzten Nettoeinkommens (maximal €<br />
2.000,-).<br />
<strong>Die</strong> beiden neuen Modelle können jeweils bis zur Vollendung<br />
d<strong>es</strong> 12. Lebensmonats d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong> bezogen werden bzw. bei Inanspruchnahme<br />
durch den zweiten Elternteil bis zur Vollendung<br />
d<strong>es</strong> 14. Lebensmonats.<br />
Prinzipiell gelten die neuen B<strong>es</strong>timmungen für Geburten nach<br />
dem 31.12.2009. Für Kinder, die nach dem 30.9.2009 geboren<br />
wurden und für die im Jahr 2009 kein Antrag auf Kinderbetreuungsgeld<br />
g<strong>es</strong>tellt wurde, können mit 1.1.<strong>2010</strong> ebenso auch die<br />
neuen Varianten in Anspruch genommen werden.<br />
Achtung Zuverdienstgrenze: Alternativ zu den 16.200 Euro<br />
(allgemeine Zuverdienstgrenze) wie bisher kann man nunmehr<br />
bei den Pauschalvarianten wahlweise bis zu 60 Prozent sein<strong>es</strong><br />
bisherigen Einkommens (individuelle Zuverdienstgrenze) dazuverdienen,<br />
ohne den Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld<br />
zu verlieren. Bei der einkommensabhängigen Variante liegt die<br />
Grenze allerdings schon bei € 5.800,- pro Jahr. Anders als bisher<br />
sind ab 1.1.<strong>2010</strong> Kapitaleinkünfte und Einkünfte aus Vermietung<br />
und Verpachtung in Hinblick auf die Zuverdienstgrenze<br />
unschädlich.<br />
4. Freie <strong>Die</strong>nstnehmer werden teurer<br />
Da freie <strong>Die</strong>nstnehmer seit 1.1.<strong>2010</strong> sowohl der 3%igen Kommunalsteuer<br />
als auch dem 4,5%igen <strong>Die</strong>nstgeberbeitrag unterliegen,<br />
tritt in di<strong>es</strong>em Bereich eine Mehrkostenbelastung von rd. 8% ein.<br />
Verschärft wird di<strong>es</strong>e Situation zudem dadurch, dass auf Grund<br />
der aktuellen Rechtslage zu befürchten ist, dass di<strong>es</strong>e Kosten auch<br />
für reine Sp<strong>es</strong>envergütungen (Reis<strong>es</strong>p<strong>es</strong>en) anfallen.<br />
5. Umsatzsteuerliche Neuerungen<br />
Auch in di<strong>es</strong>em Bereich gibt <strong>es</strong> einige Änderungen. Di<strong>es</strong>e betreffen<br />
im W<strong>es</strong>entlichen die B<strong>es</strong>timmungen zum Leistungsort<br />
und zum Übergang der Steuerschuld in der Unternehmerkette<br />
bei EU-G<strong>es</strong>chäften, neue Meldepflichten und das Vorsteuerrückerstattungsverfahren<br />
für EU-Unternehmer. Da Ärztinnen und<br />
Ärzte davon nur in wenigen Fällen betroffen sein werden, erfolgt<br />
an di<strong>es</strong>er Stelle nur ein Hinweis darauf, dass <strong>es</strong> hier Neuerungen<br />
gibt.<br />
tipp:<br />
n Kontaktieren Sie vor EU-Transaktionen Ihren <strong>Steuerberater</strong><br />
- er wird Sie in jedem Einzelfall mit der richtigen Rezeptur<br />
versorgen.<br />
von links nach rechts:<br />
STB Dr. Verena Maria Erian,<br />
STB Mag. Eva M<strong>es</strong>senlechner,<br />
STB Raimund Eller.<br />
Steuern<br />
ZahnarZt in tirol I
PRAXIS & WIRTSCHAFT FINANZEN<br />
Hochsaison<br />
für Ferialjobber<br />
Tipps rund um den Ferialjob Ihr<strong>es</strong> Nachwuchs<strong>es</strong><br />
SO LÖBLICH ES IST, wenn Ihre Sprösslinge<br />
in den wohlverdienten Ferien sich<br />
nicht nur ausruhen, sondern auch ein paar<br />
Euro dazuverdienen wollen, so unangenehm<br />
kann <strong>es</strong> werden, wenn einige Spielregeln<br />
nicht beachtet werden oder nicht bekannt<br />
sind. Hier daher rechtzeitig vor dem<br />
kommenden Sommer die wichtigsten Tipps<br />
zu di<strong>es</strong>em Thema.<br />
● Lassen Sie die „Ferialjob-Gehaltsabrechnungen“<br />
Ihrer Kinder von Ihrem <strong>Steuerberater</strong><br />
überprüfen. Etwaige Fehlberechnungen<br />
– und solche kommen öfter vor,<br />
als man glauben möchte – können dann<br />
sofort beim jeweiligen <strong>Die</strong>nstgeber reklamiert<br />
werden.<br />
● Es ist wichtig, bei der Bewerbung die Art<br />
d<strong>es</strong> Ferialjobs (Ferialpraktikant, Ferialarbeitnehmer<br />
oder Volontär) klarzustellen.<br />
B<strong>es</strong>onders die Höhe der zustehenden Bezüge<br />
und die soziale Absicherung (Pensions-,<br />
Kranken- und andere Versicherungen)<br />
ist sehr unterschiedlich geregelt. Nur<br />
so genannte „Ferialarbeitnehmer“, nicht<br />
aber auch Praktikanten oder Volontäre,<br />
haben hier uneing<strong>es</strong>chränkte Arbeitnehmerrechte!<br />
● Ab einem Monatsbrutto von € 1.127,–<br />
fällt in der Regel Lohnsteuer an, die automatisch<br />
vom <strong>Die</strong>nstgeber einbehalten<br />
und an das Finanzamt abgeführt wird. Zur<br />
Vollversicherung in der Kranken-, Unfallund<br />
Pensionsversicherung kommt <strong>es</strong> bereits<br />
bei einem Monatsverdienst von derzeit<br />
€ 349,01 (Geringfügigkeitsgrenze).<br />
Meist liegt das Einkommen aus der Ferienzeit<br />
jedoch unter den relevanten Jahr<strong>es</strong>werten<br />
für Steuer und Sozialversicherung.<br />
Ihr Nachwuchs sollte daher unbedingt<br />
eine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt<br />
vornehmen lassen. Di<strong>es</strong> bringt in<br />
den meisten Fällen bar<strong>es</strong> Geld aufgrund<br />
der möglichen Rückerstattung von Lohnsteuer<br />
und Sozialversicherung.<br />
● Achtung vor dem Verlust der Kinderbeihilfe!<br />
Ab 18 Jahren führt ein zu versteuernd<strong>es</strong><br />
Jahr<strong>es</strong>einkommen von mehr als<br />
€ 9.000,– zum Verlust der Familienbeihilfe<br />
für das g<strong>es</strong>amte betreffende Kalenderjahr.<br />
Zudem lohnt <strong>es</strong> sich, trotz aller Argumente<br />
für Ferialjobs den Ausbildungserfolg<br />
im Auge<br />
zu behalten. Gelingt <strong>es</strong><br />
Studierenden z.B.<br />
nicht, den ersten<br />
Studienabschnitt<br />
innerhalb der<br />
dafür vorg<strong>es</strong>ehenenMind<strong>es</strong>tstudiendauer<br />
zuzüglich<br />
ein<strong>es</strong> Toleranzsem<strong>es</strong>ters<br />
erfolgreich<br />
abzuschließen,<br />
so ist die<br />
Familienbeihilfe<br />
bis zum<br />
tatsächlichen<br />
Abschluss<br />
d<strong>es</strong> ersten<br />
Studienabschnitt<strong>es</strong><br />
zur<br />
Gänze verloren.<br />
Unter di<strong>es</strong>em Aspekt kann <strong>es</strong> mitunter<br />
sinnvoller sein, die Ferienzeit<br />
zur Vorbereitung eventuell noch<br />
fehlender Diplomprüfungen zu nutzen<br />
und das „echte Arbeiten“ vorerst<br />
noch sein zu lassen.<br />
● Apropos Studierende: Achtung<br />
auch auf allfällige Auswirkungen<br />
ein<strong>es</strong> Zuverdienst<strong>es</strong> auf die Studienbeihilfe.<br />
Um ein teilweis<strong>es</strong><br />
„Ruhen“ einer Studienbeihilfe zu<br />
vermeiden, empfehlen wir die vorherige<br />
Abklärung mit der Studienbeihilfenstelle,<br />
wie viel Zuverdienst<br />
im konkreten Fall ohne Einschränkungen<br />
möglich ist.<br />
● Letztendlich ist noch auf die Arbeitnehmerveranlagung<br />
hinzuweisen,<br />
die jeder Ferialjobber unbedingt<br />
beim Finanzamt machen soll, da<br />
das in nahezu allen Fällen „Geld<br />
zurück vom Finanzamt“ bedeutet!<br />
RAIMUND ELLER<br />
<strong>Team</strong> <strong>Jünger</strong><br />
<strong>Steuerberater</strong> OG<br />
<strong>Die</strong> Ärzt<strong>es</strong>pezialisten<br />
Innsbruck<br />
+43 (0)512/598 59-0<br />
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<strong>Was</strong> tun, wenn man als Freiberufler „Vorruh<strong>es</strong>tandsgedanken“<br />
hegt?<br />
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Ein „Danke“ macht Lust auf mehr<br />
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ÄRZTE KRONE 8/10 47
steuer.berater<br />
Steueroptimal Auto fahren<br />
Rund ums Auto gibt <strong>es</strong> 1000 Fragen. Im folgenden Beitrag geben wir Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen<br />
zum Betriebs-PKW.<br />
Text: STB Dr. Verena<br />
Maria Erian, STB Raimund<br />
Eller und STB Mag. Eva<br />
M<strong>es</strong>senlechner<br />
Foto: Foto Hofer<br />
108 eco.nova<br />
Angem<strong>es</strong>senheitsgrenze?<br />
Nach wie vor wird bei Unternehmern steuerlich an einer<br />
Angem<strong>es</strong>senheitsgrenze von € 40.000,– f<strong>es</strong>tgehalten.<br />
Bei über di<strong>es</strong>en Wert hinausgehenden Anschaffungskosten<br />
ist derzeit eine sogenannte Luxustangente<br />
aus dem steuerlichen PKW-Aufwand auszuscheiden<br />
und vom Unternehmer privat zu tragen. Leider ist auch<br />
die Anschaffung ein<strong>es</strong> gebrauchten Fahrzeug<strong>es</strong> kein<br />
Ausweg, da die Finanz hier auf den fiktiven Neuwert<br />
abstellt, wenn das Fahrzeug jünger als 5 Jahre ist.<br />
Tipp:<br />
<strong>Was</strong> dagegen hilft, sind z.B. großzügige Händlerrabatte<br />
auf Neuwagen. Zudem sollte auf der<br />
Rechnung Zubehör jedenfalls separat ausgewi<strong>es</strong>en<br />
werden. B<strong>es</strong>timmte Zusatzausstattung wie Autofunk,<br />
Autotelefon, Taxameter, Navigationssysteme,<br />
Computer-Fahrtenbuch oder etwa ein Schneepflug<br />
(bei Geländewagen) fallen nämlich nicht unter die<br />
40.000-Euro-Grenze.<br />
Vorsteuerabzug?<br />
Nach der aktuellen Rechtslage gelten Personen- und<br />
Kombinationskraftwagen aus umsatzsteuerlicher<br />
Sicht als nicht für das Unternehmen ang<strong>es</strong>chafft. Das<br />
bedeutet im Klartext, dass <strong>es</strong> für PKWs und auch für<br />
Kombis prinzipiell keinen Vorsteuerabzug gibt. Auch<br />
dann nicht, wenn di<strong>es</strong>e Fahrzeuge ausschließlich betrieblich<br />
genutzt werden. Nur b<strong>es</strong>timmte explizit mit<br />
Verordnung verlautbarte Kastenwagen und Kleinbusse<br />
(Fiskal-LKW) sind einem Vorsteuerabzug zugänglich.<br />
Tipp:<br />
<strong>Die</strong> einfachste Möglichkeit, hier dennoch auf einen<br />
grünen Zweig zu kommen, ist <strong>es</strong> daher, ein Fahrzeug<br />
zu wählen, welch<strong>es</strong> auf der vom Bund<strong>es</strong>ministerium<br />
für Finanzen (BMF) herausgegebenen Liste vorsteuerabzugsberechtigter<br />
Vehikel seht. Di<strong>es</strong>e Liste<br />
finden Sie auf der Homepage d<strong>es</strong> BMF (www.bmf.<br />
gv.at). Wenn Ihnen davon kein<strong>es</strong> zusagt, so kann in
Ausnahmefällen eventuell noch ein ausländisch<strong>es</strong><br />
Kennzeichen helfen. Di<strong>es</strong> ist allerdings nur dann<br />
zulässig, wenn kein dauernder Standort d<strong>es</strong> KFZ in<br />
Österreich b<strong>es</strong>teht. Erfolgt die Verwendung durch<br />
eine Person mit Hauptwohnsitz im Inland, so wird<br />
bis zum Gegenbeweis ein dauernder Standort im Inland<br />
angenommen (Standortvermutung). Als Hauptwohnsitz<br />
ist jener anzusehen, der den Mittelpunkt<br />
der Lebensinter<strong>es</strong>sen darstellt. Es sind zwar mehrere<br />
Wohnsitze, jedoch nur ein Mittelpunkt der Lebensverhältnisse<br />
möglich. <strong>Die</strong> Anmeldung ein<strong>es</strong> weiteren<br />
Wohnsitz<strong>es</strong> z.B. in Deutschland bringt also nichts.<br />
Bei Fahrzeugen von Unternehmen gilt als dauernder<br />
Standort der Ort, von dem aus über das Fahrzeug<br />
hauptsächlich verfügt wird. Bei nicht ordnungsgemäßer<br />
Zulassung drohen gleich mehrere Strafen<br />
(Verwaltungsübertretung nach dem Kraftfahrzeugg<strong>es</strong>etz<br />
und Finanzordnungswidrigkeit nach dem Finanzstrafg<strong>es</strong>etz).<br />
Mehrere Autos in der Firma?<br />
Hier gilt: Ist ein zweit<strong>es</strong> Auto für den Betrieb notwendig,<br />
so ist <strong>es</strong> auch steuerlich absetzbar! <strong>Die</strong> Notwendigkeit<br />
ergibt sich z. B. bei der B<strong>es</strong>chäftigung von<br />
Außendienstmitarbeitern. Achtung! Darf der Mitarbeiter<br />
das Fahrzeug auch in der Privatzeit verwenden,<br />
so ist im Zuge d<strong>es</strong> Lohnsteuerabzug<strong>es</strong> auch ein sogenannter<br />
Sachbezugswert zu versteuern.<br />
Kilometergelder schreiben?<br />
Sobald ein Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt<br />
wird, ist <strong>es</strong> als Betriebsvermögen in das betriebliche<br />
Anlagenverzeichnis aufzunehmen. Hier sind<br />
jedenfalls die tatsächlichen Kosten anzusetzen. Eine<br />
Optionsmöglichkeit auf den Ansatz von Kilometergeldern<br />
gibt <strong>es</strong> in solchen Fällen nicht.<br />
Beträgt die betriebliche Nutzung jedoch maximal<br />
50 %, so hat man die Wahl, entweder die tatsächlichen<br />
Kosten anteilig anzusetzen oder vereinfacht<br />
das pauschale Kilometergeld von derzeit € 0,42 pro<br />
gefahrenen Kilometer geltend zu machen. <strong>Was</strong> hier<br />
günstiger ist, kann mit einer Vergleichsrechnung einfach<br />
und zuverlässig eruiert werden.<br />
Tipp:<br />
Bei billigeren PKWs ist der Ansatz d<strong>es</strong> Kilometergeld<strong>es</strong><br />
häufig günstiger. Dasselbe gilt bei hohen Kilometerleistungen,<br />
da hier die im Kilometergeld berücksichtigte<br />
Fixkostenkomponente die tatsächlichen<br />
Fixkosten übersteigt. Achtung! Nach 30.000 km ist<br />
Schluss mit dem Kilometergeld. Ab di<strong>es</strong>er Fahrleistung<br />
dürfen für jeden weiteren Kilometer nur mehr<br />
die tatsächlich betrieblich verursachten Kosten in<br />
Ansatz gebracht werden.<br />
Wie kriegen Sie den Privatanteil klein?<br />
Ob nun Kilometergelder g<strong>es</strong>chrieben werden oder die<br />
tatsächlichen Kosten zum Ansatz kommen, allen Varianten<br />
gemeinsam ist, dass nur die durch den Betrieb<br />
veranlassten Kosten steuerlich berücksichtigt werden<br />
dürfen. Private Anteile sind auszuscheiden. Dazu<br />
müssen der Finanz die betrieblichen Fahrten nachgewi<strong>es</strong>en<br />
oder zumind<strong>es</strong>t glaubhaft gemacht werden. Je<br />
kleiner der Privatanteil ist, d<strong>es</strong>to wichtiger wird <strong>es</strong>,<br />
Aufzeichnungen vorzulegen, die an di<strong>es</strong>em Sachverhalt<br />
keine Zweifel lassen.<br />
Tipp:<br />
Achten Sie darauf, bei Ihren Aufzeichnungen keine<br />
betrieblichen Fahrten, zu verg<strong>es</strong>sen. Neben der täglichen<br />
Fahrt in den Betrieb gibt <strong>es</strong> eine Reihe weiterer<br />
betrieblicher Fahrten wie z.B. zu Banken, Einkäufe,<br />
Lieferanten, <strong>Steuerberater</strong>, Kongr<strong>es</strong>se, M<strong>es</strong>sen, Kundenb<strong>es</strong>uche,<br />
Erfahrungsaustausch mit Branchenkollegen,<br />
B<strong>es</strong>ichtigung von speziellen Geräten, Maschinen<br />
oder Ähnlich<strong>es</strong>.<br />
Ammenmärchen Fahrtenbuch?<br />
Ein richtig<strong>es</strong> Fahrtenbuch bedeutet, jede einzelne<br />
Fahrt, auch die privaten Fahrten, unter Angabe d<strong>es</strong><br />
Kilometerstand<strong>es</strong> bei Beginn und Ende der Fahrt,<br />
aufzuzeichnen. Das ist natürlich die b<strong>es</strong>te Methode,<br />
betriebliche Fahrten nachzuweisen. Tun Sie das nicht,<br />
so ist allerdings noch längst nicht all<strong>es</strong> verloren. In der<br />
Regel ist <strong>es</strong> auch ausreichend, wenn Sie den Kilometerstand<br />
zu Beginn und am Ende d<strong>es</strong> Jahr<strong>es</strong> aufzeichnen.<br />
<strong>Die</strong> täglichen Fahrten in Ihren Betrieb sowie<br />
regelmäßige Fahrten zu Kunden, Lieferanten, <strong>Steuerberater</strong>n,<br />
Banken etc. können anhand von wöchentlichen<br />
bzw. monatlichen Durchschnittswerten auf<br />
das Jahr hochgerechnet werden. Zusätzliche Fahrten,<br />
wie z.B. Kongr<strong>es</strong>sb<strong>es</strong>uche, M<strong>es</strong>sen oder dergleichen,<br />
sollten aufgezeichnet werden.<br />
Tipp:<br />
Auch informelle B<strong>es</strong>uche bei Ihren Branchenkollegen,<br />
um deren Betrieb zu b<strong>es</strong>ichtigen bzw. um fachliche<br />
Informationen auszutauschen etc., sind betriebliche<br />
Fahrten und sollten unbedingt aufgezeichnet werden.<br />
Porsche als Betriebsfahrzeug?<br />
Ja, das geht! Allerdings ist die so genannte Luxustangente<br />
zu beachten. Da die Finanz für PKWs maximal<br />
€ 40.000,– als angem<strong>es</strong>sen akzeptiert, ist bei<br />
wertvolleren Gefährten eine Luxustangente aus dem<br />
steuerrelevanten Aufwand auszuscheiden (siehe ganz<br />
oben).<br />
R<strong>es</strong>ümee:<br />
Das betriebliche Auto gehört nahezu bei jeder Steuerprüfung<br />
zu den Schwerpunktthemen. Insb<strong>es</strong>ondere<br />
der Privatanteil wird von der Finanz sehr genau unter<br />
die Lupe genommen. Je kleiner der Privatanteil ist,<br />
d<strong>es</strong>to wichtiger wird <strong>es</strong>, entsprechende Aufzeichnungen<br />
vorzulegen. B<strong>es</strong>onders heikel sieht die Finanz<br />
den Ansatz von betrieblichen Zweitfahrzeugen. Hier<br />
müssen reelle Gründe für die betriebliche Veranlassung<br />
vorliegen (z.B. speziell<strong>es</strong> Geländefahrzeug bei<br />
dem betrieblichen Erfordernis, unwegsam<strong>es</strong> Gelände<br />
bei schlechter Witterung zu bewältigen, einsatzbereit<strong>es</strong><br />
Fahrzeug für Außendienstmitarbeiter). Wir<br />
empfehlen Ihnen, vor jeder Kaufentscheidung rechtzeitig<br />
Ihren <strong>Steuerberater</strong> zu konsultieren. Neben<br />
obigen Punkten gibt <strong>es</strong> eine Reihe weiterer Fragen,<br />
wie z.B. „Kaufen oder Leasen?“, „Noch heuer oder<br />
lieber noch zuwarten?“ etc., die einer fallbezogenen<br />
Untersuchung bedürfen.<br />
.<br />
EMF TEAM TIROLER<br />
STEUERBERATER GMBH:<br />
STB Dr. Verena Maria Erian,<br />
STB Mag. Eva M<strong>es</strong>senlechner,<br />
STB Raimund Eller, v. l.<br />
eco.nova 109
Steuerspartipps für Ärzte<br />
Steueroptimale Gewinnplanung bei Ordinationsweitergabe<br />
Text:<br />
TEAM JÜNGER – <strong>Steuerberater</strong><br />
DIE ÄRZTESPEZIALISTEN<br />
56 eco.nova<br />
Bei der Veräußerung oder Auflösung<br />
Ihrer Ordination können Sie<br />
für den Veräußerungs- und Aufgabegewinn<br />
sowie auch für den sogenannten<br />
Übergangsgewinn zwischen<br />
drei verschiedenen Steuerbegünstigungen<br />
wählen. So kann entweder<br />
ein Freibetrag in Höhe von<br />
€ 7.300,- von der Steuerbem<strong>es</strong>sungsgrundlage<br />
in Abzug gebracht<br />
werden, der Gewinn steuerlich auf<br />
drei Jahre aufgeteilt oder die sogenannte<br />
Halbsatzbegünstigung in Anspruch genommen<br />
werden. In der Praxis bringt Letzter<strong>es</strong> oftmals<br />
den größten Vorteil. Dabei kommt unter b<strong>es</strong>timmten<br />
Voraussetzungen eine begünstigte B<strong>es</strong>teuerung mit<br />
dem halben Jahr<strong>es</strong>durchschnittssteuersatz zur Anwendung.<br />
Unter dem Strich kann damit eine Steuerbelastung<br />
von jedenfalls weniger als 25 % erreicht<br />
werden.<br />
Voraussetzung für die Halbsatzbegünstigung ist, dass<br />
Sie das 60. Lebensjahr vollendet haben und Ihre Erwerbstätigkeit<br />
nach Ordinationsaufgabe zur Gänze<br />
einstellen. Können Sie di<strong>es</strong>e Voraussetzungen erfüllen,<br />
so ergibt sich dadurch für Sie ein erheblich<strong>es</strong> Ge-<br />
staltungspotenzial. Stellen Sie sich den Tag der Praxisschließung<br />
bzw. -übergabe als Linie vor, dann bedeutet<br />
obige B<strong>es</strong>timmung im Klartext nämlich, dass<br />
alle Einnahmen, die Ihnen nach di<strong>es</strong>er Linie zufließen,<br />
nur mit dem halben Steuersatz belastet werden.<br />
Durch aktive Gewinnplanung können Sie mit di<strong>es</strong>em<br />
Wissen Tausende von Euros sparen, indem Sie möglichst<br />
viele Einnahmen so verschieben, dass Sie erst<br />
hinter di<strong>es</strong>er Linie bei Ihnen eintreffen. Dasselbe gilt<br />
vice versa für Ausgaben, welche danach möglichst zur<br />
Gänze noch vor di<strong>es</strong>er Linie liegen sollten.<br />
Tipp: Konsultieren Sie bei der Beendigung Ihrer<br />
ärztlichen Tätigkeit in jedem Fall rechtzeitig Ihren<br />
<strong>Steuerberater</strong>. Neben einer steuerlichen Optimierung<br />
gibt <strong>es</strong> eine Reihe weiterer wichtiger Parameter zu<br />
beachten, wie z.B. die Optimierung d<strong>es</strong> Veräußerungspreis<strong>es</strong><br />
und dabei insb<strong>es</strong>ondere die Bewertung<br />
d<strong>es</strong> Patientenstocks. Weiterer Handlungsbedarf ergibt<br />
sich meist in Hinblick auf eventuell b<strong>es</strong>tehende<br />
<strong>Die</strong>nstverhältnisse samt anfallender Abfertigungsauszahlungen,<br />
aufrechter Miet-, Versicherungs- und<br />
Kreditverträge sowie sonstiger rechtlicher Verpflichtungen<br />
und viel<strong>es</strong> mehr. So wie bereits bei der Praxisgründung<br />
ist auch am Ende guter Rat nicht teuer,<br />
sondern macht sich vielfach bezahlt.<br />
.
54 STEUER & RECHT Zahn Krone 3/10<br />
Ablaufplan Praxisniederlegung<br />
Rechtzeitig an den Ruh<strong>es</strong>tand denken und Vorbereitungen treffen<br />
Eine Praxisniederlegung ist keine<br />
Kleinigkeit, die unvorbereitet in<br />
Angriff genommen werden kann.<br />
Auch hier sind Fristen einzuhalten, g<strong>es</strong>etzliche<br />
B<strong>es</strong>timmungen zu beachten<br />
und steuerliche Möglichkeiten abzuwägen.<br />
Dabei beginnt eine gut geplante<br />
Praxisniederlegung bereits bis zu<br />
zehn Jahre vor dem geplanten Ruh<strong>es</strong>tand.<br />
So sollte rechtzeitig entschieden<br />
werden, ob noch nachinv<strong>es</strong>tiert wird.<br />
Auch sollte schon zu di<strong>es</strong>em Zeitpunkt<br />
die Finanzsituation überprüft werden.<br />
Falls noch Kredite vorhanden sind,<br />
Checkliste Praxisniederlegung<br />
8 bis 10 Jahre vor Niederlegung:<br />
■ Sind Nachinv<strong>es</strong>titionen möglich/ -<br />
nötig?<br />
■ Finanzen/Kredite überprüfen<br />
■ Status Wohlfahrtsfonds/g<strong>es</strong>etzliche<br />
Pension<br />
3 bis 5 Jahre vor Niederlegung:<br />
■ Verträge prüfen (Miete,<br />
Versicherungen etc.)<br />
■ Nachhaftung überprüfen<br />
Praxisniederlegung und Mitarbeiter<br />
muss der aktuelle Status der Rückzahlung<br />
erhoben werden. Eine Nachfrage<br />
bei Sozialversicherung und Ärztekammer<br />
ergibt eine recht verlässliche<br />
Hochrechnung über die Höhe der Pension.<br />
In Zusammenschau mit den privaten<br />
Ersparnissen ergibt sich daraus ein<br />
Einblick, ab wann ein Ruh<strong>es</strong>tand aus<br />
finanzieller Sicht überhaupt möglich<br />
ist. Einige Jahre davor sollten die Verträge<br />
der Ordination durchforstet werden.<br />
Genauso wie bei <strong>Die</strong>nstverträgen<br />
gibt <strong>es</strong> nämlich auch bei Versiche-<br />
■ Abfertigungsansprüche hochrechnen<br />
■ Kündigungsfristen für Personal<br />
beachten<br />
1 Jahr vor Niederlegung:<br />
■ Eventuellen Kaufpreis errechnen<br />
■ Vorverhandlungen führen<br />
■ Steuerliche Hochrechnung anstellen<br />
Unmittelbar vor Niederlegung:<br />
■ Kassenvertrag kündigen<br />
■ Verwahrungsvertrag für Patienten -<br />
daten aushandeln<br />
Bei Beendigung der Praxistätigkeit kommt <strong>es</strong> darauf an, ob der Übernehmer die Mitarbeiter<br />
weiter b<strong>es</strong>chäftigen will oder nicht. In beiden Fällen ist <strong>es</strong> jedenfalls anzuraten,<br />
dass der Übergeber allen Verpflichtungen nachkommt, die bei Auflösung ein<strong>es</strong><br />
<strong>Die</strong>nstverhältniss<strong>es</strong> anfallen. Es sind die <strong>Die</strong>nstverhältnisse rechtzeitig durch<br />
Kündigung oder im Einvernehmen zu lösen. Nur weil der Arzt seine Ordination auflöst,<br />
bedeutet das nicht automatisch, dass auch die <strong>Die</strong>nstverhältnisse gelöst werden.<br />
Hier ist auf die einzelnen Kollektivverträge in den Bund<strong>es</strong>ländern zu achten.<br />
<strong>Die</strong> Kündigungsfristen sind g<strong>es</strong>etzlich geregelt. <strong>Die</strong> Mitarbeiter haben bei Beendigung<br />
Anspruch auf ein <strong>Die</strong>nstzeugnis. Bei Auflösung einer Ordination wird die Kündigung<br />
normalerweise vom Arbeitgeber ausgehen. <strong>Die</strong> Höhe d<strong>es</strong> Abfertigungsanspruch<strong>es</strong><br />
richtet sich nach der Dauer d<strong>es</strong> <strong>Die</strong>nstverhältniss<strong>es</strong> und steigt mit der Anzahl<br />
der <strong>Die</strong>nstjahre. Als Basis werden der laufende Bezug, die regelmäßigen Überstunden<br />
und Zulagen sowie das Weihnachts- und Urlaubsgeld herangezogen. Di<strong>es</strong>e g<strong>es</strong>etzliche<br />
Abfertigung wird mit einem Steuersatz von 6% b<strong>es</strong>teuert.<br />
rungsverträgen, Mietverträgen und<br />
dergleichen Kündigungsfristen, die<br />
eingehalten werden müssen. Eine weitere<br />
Problematik b<strong>es</strong>teht in der Nachhaftungszeit<br />
von Haftpflichtversicherungen.<br />
Abfertigung kann eine große<br />
Summe werden<br />
Zahlreiche Fristen sind beim Umgang<br />
mit Personal zu beachten. Wenn die<br />
Mitarbeiter nicht vom Nachfolger<br />
übernommen werden, müssen sie<br />
rechtzeitig gekündigt werden. <strong>Die</strong> Fristen<br />
richten sich dabei nach den<br />
<strong>Die</strong>nstjahren und sind am b<strong>es</strong>ten bei<br />
der Lohnverrechnung d<strong>es</strong> <strong>Steuerberater</strong>s<br />
zu erfragen. Ebenso die Abfertigung:<br />
Befindet sich ein <strong>Die</strong>nstnehmer<br />
noch im alten System, ist in Abhängigkeit<br />
von der Betriebszugehörigkeit bis<br />
zu einem Jahr<strong>es</strong>gehalt an Abfertigung<br />
zu bezahlen.<br />
Übernimmt der Nachfolger die Mitarbeiter,<br />
so tritt er automatisch als Arbeitgeber<br />
mit allen Rechten und<br />
Pflichten in die zum Zeitpunkt d<strong>es</strong>
Zahn Krone 3/10 STEUER & RECHT 55<br />
Steuerliche Beurteilung der Praxisniederlegung<br />
Übergang<strong>es</strong> b<strong>es</strong>tehenden Arbeitsverhältnisse<br />
ein. Das bedeutet, dass er<br />
sämtliche Verpflichtungen, also auch<br />
die Abfertigungsverpflichtung im alten<br />
System, übernimmt. Gegebenenfalls<br />
sollte di<strong>es</strong> dem Kaufpreis bei<br />
Übergabe gegengerechnet werden.<br />
Kündigungsfrist für Kassenverträge<br />
Bei den Kassenverträgen selbst liegt<br />
die minimale Kündigungsfrist bei einem<br />
Monat, man sollte jedoch langfristiger,<br />
also am b<strong>es</strong>ten schon sechs<br />
Sicherlich einer der wichtigsten Punkte der Praxisniederlegung ist die steuerliche<br />
Auswirkung, die ein Praxisverkauf nach sich zieht. Hier gilt <strong>es</strong>, die richtigen Zahlungsmodalitäten<br />
mit dem optimalen Zeitpunkt der Niederlegung zu kombinieren,<br />
um steuerliche Vorteile zu lukrieren. Dabei wird allzu oft sehr viel Geld „verspielt“.<br />
D<strong>es</strong>halb ist <strong>es</strong> wichtig, rechtzeitig mit dem <strong>Steuerberater</strong> Kontakt aufzunehmen, um<br />
den steuerlich optimalen Übergang in den verdienten Ruh<strong>es</strong>tand zu sichern.<br />
Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen veräußert wird, wird der Gewinn<br />
mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt. Di<strong>es</strong> g<strong>es</strong>chieht wie in den Vorjahren,<br />
nur dass <strong>es</strong> sich oft um ein verkürzt<strong>es</strong> Wirtschaftsjahr handelt, je nachdem,<br />
wann die Ordination g<strong>es</strong>chlossen wird. Wird ein Unternehmen g<strong>es</strong>chlossen, so ist im<br />
ersten Schritt ein Übergangsgewinn bzw. Übergangsverlust von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung<br />
zur Bilanzierung zu ermitteln. Für die Ermittlung d<strong>es</strong> Veräußerungsgewinn<strong>es</strong><br />
spielt <strong>es</strong> keine Rolle, ob das Unternehmen wirklich veräußert wird<br />
oder nicht. Es ist auf alle Fälle nach Ermittlung d<strong>es</strong> Übergangsgewinn<strong>es</strong> der Veräußerungs-<br />
oder Aufgabegewinn zu ermitteln, auch wenn die Arztpraxis nicht verkauft<br />
wird, sondern <strong>es</strong> nur zu einer Betriebsaufgabe kommt. <strong>Die</strong> Basis dafür stellt der<br />
Veräußerungserlös dar, also jener Preis, der für die Ordination bezahlt wird. Davon<br />
werden die Buchwerte der übergebenen Wirtschaftsgüter abgezogen. Bei einer reinen<br />
Betriebsaufgabe werden anstelle d<strong>es</strong> Veräußerungserlös<strong>es</strong> die so genannten<br />
„gemeinen Werte“ – jene Werte, die bei einem Verkauf erzielbar wären – ang<strong>es</strong>etzt.<br />
Das Einkommensteuerg<strong>es</strong>etz kennt einige Begünstigungen für Übergangs- und Veräußerungsgewinne.<br />
Monate vor der Praxisniederlegung<br />
kündigen, um eine möglichst lückenlose<br />
Nachfolge zu ermöglichen.<br />
Ein heikler Punkt bei Praxisniederlegung<br />
ist die B<strong>es</strong>timmung ein<strong>es</strong> eventuellen<br />
Kaufpreis<strong>es</strong>. <strong>Die</strong> Höhe di<strong>es</strong><strong>es</strong><br />
Kaufpreis<strong>es</strong> hängt von der Art der Ordination,<br />
von zahlreichen individuellen<br />
Gegebenheiten und natürlich auch<br />
von der Vergab<strong>es</strong>ystematik für Kassenverträge<br />
in den einzelnen Bund<strong>es</strong>ländern<br />
ab. So kann <strong>es</strong> passieren, dass<br />
vergleichbare Ordinationen in verschiedenen<br />
Bund<strong>es</strong>ländern unterschiedliche<br />
Preise erzielen. ■<br />
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sTeUerlICHe TIPPs für dIe<br />
ordInaTIonsWeITergaBe<br />
Mit einer langfristigen und sorgfältigen Planung lassen sich bei der weitergabe von Arztpraxen sowohl Nerven<br />
als auch Geld sparen. Neben steuerlichen Aspekten sollten auch betriebswirtschaftliche Punkte beachtet<br />
werden.<br />
Bei Veräußerung oder Auflösung d<strong>es</strong><br />
Betrieb<strong>es</strong> kommt <strong>es</strong> zur B<strong>es</strong>teuerung d<strong>es</strong><br />
Veräußerungsgewinns der Ordination.<br />
Dabei gibt <strong>es</strong> verschiedene Begünstigungen<br />
wie zB die Verteilung über drei<br />
Jahre, den Freibetrag in Höhe von 7.300<br />
€ sowie die Halbsatz-begünstigung.<br />
In der Praxis ist die Halbsatzbegünstigung<br />
oftmals die vorteilhaft<strong>es</strong>te Begünstigung.<br />
Der Veräußerungsgewinn<br />
wird dabei nur mit dem halben Jahr<strong>es</strong>durchschnittssteuersatz<br />
und somit jedenfalls<br />
mit weniger als 25 % b<strong>es</strong>teuert.<br />
Als Voraussetzung für die Halbsatzbegünstigung<br />
muss der veräußernde Arzt<br />
jedoch das 60. Lebensjahr vollendet<br />
haben und seine Erwerbstätigkeit zur<br />
4 I ZahnarZt in tirol<br />
Gänze einstellen. Bereits ein Umsatz<br />
von 22.000 € oder ein Gewinn von<br />
730 € aus einer anderen Erwerbstätigkeit<br />
sind für die Begünstigung schädlich.<br />
Freibeträge<br />
für inv<strong>es</strong>tierte Gewinne sichern<br />
Achtung! Früher in Anspruch genommene<br />
Freibeträge für inv<strong>es</strong>tierte Gewinne<br />
sind beim Veräusserungsgewinn<br />
zu berücksichtigen, wenn die vierjährige<br />
Behaltefrist für die entsprechenden<br />
vom Arzt erworbenen Wertpapiere noch<br />
nicht abgelaufen ist.<br />
Werden die begünstigten Wirtschaftsgüter<br />
(zB entsprechende Wertpapiere)<br />
im Zuge der Ordinationsweitergabe vor<br />
Ablauf der 4 Jahre ins Privatvermögen<br />
entnommen, kommt <strong>es</strong> zur Nachversteuerung!<br />
Tipp:<br />
Wird hingegen das begünstigte Wirtschaftsgut<br />
– zB eine technische Anlage<br />
oder Wertpapier – zusammen mit dem<br />
g<strong>es</strong>amten Betrieb auf den Nachfolger<br />
übertragen, so läuft die Behaltefrist bei<br />
di<strong>es</strong>em weiter und der veräußernde Arzt<br />
entgeht einer Nachversteuerung.<br />
Steueroptimale Gewinnplanung<br />
Das größte Steuersparpotential bei<br />
Praxisaufgabe bzw. -übergabe liegt aber<br />
regelmäßig im sogenannten Übergangsgewinn.<br />
Wenn Sie sich den Tag der Praxisschließung<br />
als Linie vorstellen, dann<br />
sind alle Einnahmen, die Ihnen nach<br />
di<strong>es</strong>er Linie zufließen, mit dem halben<br />
Steuersatz begünstigt. Vice versa bei den<br />
Ausgaben - ergo:<br />
Tipp:<br />
Möglichst alle Einnahmen noch hinter<br />
di<strong>es</strong>e Linie und alle Ausgaben vor<br />
di<strong>es</strong>e verschieben, spart Tausende von<br />
Euros.<br />
optimierung d<strong>es</strong> Veräußerungspreis<strong>es</strong><br />
Ähnlich wichtig wie die steuerliche<br />
Behandlung ist die Optimierung d<strong>es</strong><br />
Veräußerungspreis<strong>es</strong>. <strong>Die</strong> Ermittlung<br />
d<strong>es</strong> Kaufpreis<strong>es</strong> für eine Ordination<br />
ist stark von der Bewertungsmethode<br />
abhängig, welche innerhalb Österreichs<br />
teilweise unterschiedlich gehandhabt<br />
wird. Bei Ärzten mit Kassenverträgen<br />
spielen hier vor allem auch die jewei-
ligen Vergaberichtlinien eine große Rolle. Es ist hier in jedem<br />
Einzelfall die Situation zu erörtern und ein vernünftiger Ansatz<br />
zu finden.<br />
Tipp:<br />
Man sollte aber gerade in den letzten Jahren vor der Übergabe<br />
den Praxisbetrieb nicht herunterfahren, da beispielsweise die<br />
Aufrechterhaltung d<strong>es</strong> Patientenstocks einen w<strong>es</strong>entlichen Teil<br />
d<strong>es</strong> Kaufpreis<strong>es</strong> ausmachen kann.<br />
Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
<strong>Die</strong> Weitergabe einer Ordination macht oftmals Kündigungen<br />
notwendig. Zu berücksichtigende Kündigungsfristen ergeben<br />
sich vor allem bei den Arbeitnehmern, aber auch in Bezug<br />
auf den eventuell b<strong>es</strong>tehenden Mietvertrag oder bei Versicherungsverträgen.<br />
<strong>Die</strong> Kündigungsfristen aus Sicht d<strong>es</strong> Arbeitgebers<br />
können je nach <strong>Die</strong>nstjahren zwischen sechs Wochen<br />
und fünf Monaten bei langgedienten Mitarbeitern betragen.<br />
Insb<strong>es</strong>ondere sollte auch beachtet werden, dass für Mitarbeiter,<br />
welche vor dem 1.1.2003 eingetreten sind, bei Kündigung eine<br />
Abfertigung in Höhe von bis zu einem Jahr<strong>es</strong>gehalt zu zahlen ist.<br />
Somit sollte also ebenfalls die Liquiditätssituation rechtzeitig<br />
ins Kalkül mit einbezogen werden.<br />
R<strong>es</strong>ümee:<br />
Konsultieren Sie bei der Beendigung Ihrer ärztlichen Tätigkeit<br />
in jedem Fall rechtzeitig Ihren <strong>Steuerberater</strong>. Neben einer<br />
steuerlichen Optimierung gibt <strong>es</strong> eine Reihe weiterer wichtiger<br />
Parameter zu beachten, wie z.B. die Optimierung d<strong>es</strong><br />
Veräußerungspreis<strong>es</strong> und dabei insb<strong>es</strong>ondere die Bewertung<br />
d<strong>es</strong> Patientenstocks. Weiterer Handlungsbedarf ergibt sich<br />
meist in Hinblick auf eventuelle b<strong>es</strong>tehende <strong>Die</strong>nstverhältnisse<br />
samt anfallender Abfertigungsaus-zahlungen, aufrechter Miet-,<br />
Versicherungs- und Kreditverträge sowie sonstiger rechtlicher<br />
Verpflichtungen und viel<strong>es</strong> mehr. So wie bereits bei der Praxisgründung<br />
ist auch am Ende guter Rat nicht teuer, sondern<br />
macht sich vielfach bezahlt.<br />
<strong>Team</strong> <strong>Jünger</strong>, <strong>Steuerberater</strong>, die Ärzt<strong>es</strong>pezialisten<br />
von links nach rechts: STB Dr. Verena Maria Erian,<br />
STB Mag. Eva M<strong>es</strong>senlechner, STB Raimund Eller.<br />
Steuern<br />
ZahnarZt in tirol I
steuer.berater<br />
Ab in den Süden.<br />
Tipps rund um die Urlaubsansprüche Ihrer Mitarbeiter.<br />
Text: STB Dr. Verena<br />
Maria Erian, STB Raimund<br />
Eller und STB Mag. Eva<br />
M<strong>es</strong>senlechner<br />
Foto: Foto Hofer<br />
28 eco.nova<br />
Jeder Ihrer Mitarbeiter hat Anspruch auf Urlaub. Das<br />
ist freilich jedermann bekannt. Fraglich ist nur, wann<br />
und wie lange. Grundsätzlich gilt, dass die Dauer und<br />
der Zeitpunkt der Konsumation von Urlaubsansprüchen<br />
zwischen <strong>Die</strong>nstgeber und <strong>Die</strong>nstnehmer einvernehmlich<br />
f<strong>es</strong>tzulegen sind. Dabei sind per G<strong>es</strong>etz<br />
die Inter<strong>es</strong>sen beider Seiten zu berücksichtigen. Damit<br />
gibt <strong>es</strong> naturgemäß in so manchen Betrieben Probleme.<br />
Kommt man nicht auf einen Nenner, bleibt nur<br />
noch ein Schiedsgericht. Das bedeutet Zeit, Kosten<br />
und Ärger und nochmals Kosten, Zeit und wieder<br />
Ärger. Da ist <strong>es</strong> schon b<strong>es</strong>ser, sich vorher zu einigen.<br />
Damit der Urlaub für alle zur Erholung wird, haben<br />
wir hier die wichtigsten Informationen und Tipps zu<br />
di<strong>es</strong>em Th ema für Sie zusammeng<strong>es</strong>tellt:<br />
Wie viel Urlaub steht überhaupt zu?<br />
Bis zu 25 <strong>Die</strong>nstjahren beträgt der Urlaubsanspruch<br />
fünf Wochen. Das bedeutet bei einer üblichen Fünf-<br />
Tage-Arbeitswoche 25 Arbeitstage Urlaub, bei einer<br />
Vier-Tage-Woche beispielsweise 20 Arbeitstage. Feiertage<br />
zählen nicht als Urlaubstage. Auch Teilzeitb<strong>es</strong>chäftigte<br />
und geringfügig B<strong>es</strong>chäftige, wie z. B. Reinigungskräfte,<br />
haben Anspruch auf Urlaub. Arbeitet<br />
jemand beispielsweise nur mittwochs und freitags,<br />
dann b<strong>es</strong>teht Anspruch auf fünf Mittwoche und fünf<br />
Freitage Urlaub. Nach 25 <strong>Die</strong>nstjahren verlängert sich<br />
der Urlaubsanspruch auf sechs Wochen.<br />
Neue in den Betrieb eingetretene Mitarbeiter erwerben<br />
in den ersten sechs Monaten monatlich ca. zwei<br />
Tage Urlaubsanspruch, ab dem siebten B<strong>es</strong>chäfti-
gungsmonat steht dann bereits der volle Jahr<strong>es</strong>urlaub<br />
zu. Das Urlaubsjahr d<strong>es</strong> <strong>Die</strong>nstnehmers ist individuell.<br />
Es beginnt mit dem Tag d<strong>es</strong> Eintritts in den<br />
Betrieb.<br />
Wann muss oder darf der Mitarbeiter auf<br />
Urlaub gehen?<br />
Wie eingangs angekündigt, sind hier sowohl die Inter<strong>es</strong>sen<br />
d<strong>es</strong> <strong>Die</strong>nstgebers als auch jene der <strong>Die</strong>nstnehmer<br />
maßgeblich. <strong>Die</strong> einfache Ansage „Ab morgen<br />
ist die Firma vier Wochen g<strong>es</strong>chlossen“ wird nicht<br />
haltbar sein. Di<strong>es</strong> funktioniert im Falle von Widerständen<br />
schon allein d<strong>es</strong>halb nicht, weil sich die<br />
<strong>Die</strong>nstnehmer nicht mehr darauf einstellen können.<br />
Das heißt, die Firma mag dann zwar g<strong>es</strong>chlossen sein,<br />
aber die Mitarbeiter haben in di<strong>es</strong>er Zeit keinen Urlaub<br />
konsumiert und haben nach di<strong>es</strong>en vier Wochen<br />
immer noch gleich viel Urlaubsguthaben wie vorher.<br />
Es sei denn, die <strong>Die</strong>nstnehmer stimmen zu. Wenn<br />
sich alle einig sind, ist freilich all<strong>es</strong> in Ordnung. Das<br />
sollten Sie sich dann aber unbedingt auch schriftlich<br />
geben lassen!<br />
Tipp: Nicht nur in di<strong>es</strong>em Extremfall, sondern bei<br />
allen Urlaubsvereinbarungen sollte die Vereinbarung<br />
schriftlich f<strong>es</strong>tgehalten und jedenfalls vom <strong>Die</strong>nstnehmer<br />
unterzeichnet werden. So kann <strong>es</strong> keine<br />
Missverständnisse über eine einvernehmliche F<strong>es</strong>tlegung<br />
geben.<br />
Ferragosto<br />
fix vorgegebener Betriebsurlaub<br />
Ferragosto in Italien – den ganzen August einfach zu<br />
– geht das? Natürlich ist <strong>es</strong> auch hierzulande möglich,<br />
den Betrieb für ein paar Wochen ruhen zu lassen und<br />
die <strong>Die</strong>nstnehmer in di<strong>es</strong>er Zeit zur Konsumation<br />
ihr<strong>es</strong> wohlverdienten Urlaub<strong>es</strong> anzuhalten.<br />
Tipp: Hier empfi ehlt <strong>es</strong> sich, bereits im <strong>Die</strong>nstvertrag<br />
zu vereinbaren, dass b<strong>es</strong>timmte Zeiten oder rechtzeitig<br />
angekündigte Zeiten, in denen der Betrieb g<strong>es</strong>chlossen<br />
ist, als Urlaubstage gerechnet werden. Achtung!<br />
Es müssen aber Urlaubstage zur freien Wahl<br />
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durch den <strong>Die</strong>nstnehmer verbleiben, damit seine<br />
Inter<strong>es</strong>sen entsprechend gewahrt werden. Insb<strong>es</strong>ondere<br />
hat der <strong>Die</strong>nstnehmer ein Recht auf Berücksichtigung<br />
d<strong>es</strong> Betriebsurlaub<strong>es</strong> d<strong>es</strong> Ehegatten oder der<br />
Schulferien der Kinder.<br />
Krank im Urlaub?<br />
Erkrankt der <strong>Die</strong>nstnehmer während d<strong>es</strong> Urlaub<strong>es</strong><br />
länger als drei Tage, sind di<strong>es</strong>e Tage ebenfalls nicht<br />
als Urlaub zu werten. Der <strong>Die</strong>nstnehmer muss den<br />
<strong>Die</strong>nstgeber wegen der Erkrankung jedoch unverzüglich<br />
informieren und ein ärztlich<strong>es</strong> Zeugnis vorlegen.<br />
Der <strong>Die</strong>nstnehmer darf nicht eigenmächtig den Urlaub<br />
einfach um die Krankentage verlängern und erst<br />
später wieder im Betrieb erscheinen.<br />
Geldablöse und Verjährung von<br />
Urlaubsansprüchen?<br />
Ein nicht verbrauchter Urlaub darf während ein<strong>es</strong><br />
b<strong>es</strong>tehenden <strong>Die</strong>nstverhältniss<strong>es</strong> nicht in Geld abgelöst<br />
werden und erlischt trotz Geldablöse auch nicht.<br />
Wird der Urlaub jedoch nicht konsumiert, verjährt er<br />
zwei Jahre ab Ende d<strong>es</strong> Urlaubsjahr<strong>es</strong>.<br />
R<strong>es</strong>ümee<br />
Am b<strong>es</strong>ten ist <strong>es</strong>, wenn man bereits im <strong>Die</strong>nstvertrag<br />
einige Dinge im Hinblick auf den Urlaub geregelt hat,<br />
beispielsweise die Möglichkeit der F<strong>es</strong>tsetzung ein<strong>es</strong><br />
Betriebsurlaub<strong>es</strong> durch den <strong>Die</strong>nstgeber, wobei das<br />
Ausmaß und die Ankündigungszeit zumutbar sein<br />
müssen. Zudem empfi ehlt <strong>es</strong> sich, generell bei jeglicher<br />
Urlaubskonsumation eine schriftliche Vereinbarung<br />
vom <strong>Die</strong>nstnehmer unterfertigen zu lassen. So<br />
stellen Sie sicher, dass einer einvernehmlichen F<strong>es</strong>tlegung<br />
Genüge getan wurde und dass di<strong>es</strong> später auch<br />
beweisbar ist. Falls Sie sich hinsichtlich der g<strong>es</strong>etz<strong>es</strong>konformen<br />
Formulierung unsicher sind, wenden Sie<br />
sich rechtzeitig an Ihren <strong>Steuerberater</strong>. Dort erhalten<br />
Sie i. d. R. auch entsprechende Vordrucke zum<br />
Ausfüllen. So wird der Urlaub auf ganzer Linie zur<br />
Erholung.<br />
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In Zahnarztpraxen werden häufi g neben<br />
den „normalen“ Ordinationshilfen auch<br />
Prophylaxe-Assistentinnen tätig. Für Prophylaxe-Assistentinnen<br />
ist eine g<strong>es</strong>onderte,<br />
zeit- und kostenaufwändige Zusatzausbildung<br />
nötig.<br />
Soweit ang<strong>es</strong>tellte Ordinationshilfen neben<br />
ihrer ang<strong>es</strong>tammten Tätigkeit auch als Prophylaxe-Assistentinnen<br />
arbeiten und dafür<br />
im Rahmen d<strong>es</strong> <strong>Die</strong>nstverhältniss<strong>es</strong> ein<br />
Gehalt beziehen, ist di<strong>es</strong> unproblematisch.<br />
Bei allen anderen B<strong>es</strong>chäftigungsformen<br />
entstehen steuer- und sozialversicherungsrechtliche<br />
Probleme. <strong>Die</strong> Problematik r<strong>es</strong>ultiert<br />
aus der Tatsache, dass in Räumen<br />
von Zahnarztpraxen das nichtärztliche<br />
Personal ausschließlich unter Aufsicht d<strong>es</strong><br />
Arzt<strong>es</strong> im Rahmen der Behandlung am Patienten<br />
tätig werden darf.<br />
Steuer- und sozialversicherungsrechtlich<br />
liegt daher aufgrund di<strong>es</strong>er umfassenden<br />
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Bis 30.9.<strong>2010</strong> abschließen<br />
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Weisungsgebundenheit ein <strong>Die</strong>nstverhältnis<br />
vor.<br />
Bei Vorliegen anderer B<strong>es</strong>chäftigungs- und<br />
Entgeltformen wie Frei<strong>es</strong> <strong>Die</strong>nstverhältnis<br />
oder Werkvertrag ist mit Problemen und<br />
Nichtanerkennung bei einer Lohnabgaben-<br />
und Sozialversicherungsprüfung zu rechnen.<br />
Tipps: Um Leistungsanreize zu schaff en<br />
und die zeitaufwendige Zusatzausbildung<br />
leistungsadäquat zu entgelten, haben sich in<br />
der Praxis Prämiensysteme bewährt. Falls<br />
Sie hier noch unsicher sind, konsultieren<br />
Sie Ihren <strong>Steuerberater</strong>, um gemeinsam ein<br />
optimal<strong>es</strong> Modell für Ihre Ordination zu<br />
fi nden. Wie generell für alle <strong>Die</strong>nstverhältnisse<br />
sollte insb<strong>es</strong>ondere auch hier ein auf die<br />
zahnärztlichen Spezifi ka maßg<strong>es</strong>chneiderter<br />
<strong>Die</strong>nstvertrag vorgelegt und von der <strong>Die</strong>nstnehmerin<br />
unbedingt auch unterzeichnet<br />
werden.<br />
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Anbotstellung zum Kauf oder Verkauf dar, sondern dient ausschließlich der Information. Irrtum und Druckfehler vorbehalten.<br />
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Steuerliche Tipps für die<br />
Ordinationsweitergabe<br />
Mit einer langfristigen und sorgfältigen Planung<br />
lassen sich bei der Weitergabe von Arztpraxen<br />
sowohl Nerven als auch Geld sparen. Neben<br />
steuerlichen Aspekten sollten auch betriebswirtschaftliche<br />
Punkte beachtet werden.<br />
Bei Veräußerung oder Auflösung d<strong>es</strong> Betrieb<strong>es</strong><br />
kommt <strong>es</strong> zur B<strong>es</strong>teuerung d<strong>es</strong> Veräußerungsgewinns<br />
der Ordination. Dabei gibt <strong>es</strong> verschiedene<br />
Begünstigungen wie zB die Verteilung über<br />
drei Jahre, den Freibetrag in Höhe von 7.300 E<br />
sowie die Halbsatzbegünstigung.<br />
In der Praxis ist die Halbsatzbegünstigung oftmals<br />
die vorteilhaft<strong>es</strong>te Begünstigung. Der Veräußerungsgewinn<br />
wird dabei nur mit dem halben Jahr<strong>es</strong>durchschnittssteuersatz<br />
und somit jedenfalls mit<br />
weniger als 25 % b<strong>es</strong>teuert. Als Voraussetzung für<br />
die Halbsatzbegünstigung muss der veräußernde<br />
Arzt jedoch das 60. Lebensjahr vollendet haben und<br />
seine Erwerbstätigkeit zur Gänze einstellen. Bereits<br />
ein Umsatz von 22.000 E oder ein Gewinn von<br />
730 E aus einer anderen Erwerbstätigkeit sind für<br />
die Begünstigung schädlich.<br />
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Achtung! Früher in Anspruch genommene Freibeträge<br />
für inv<strong>es</strong>tierte Gewinne sind beim<br />
Veräußerungsgewinn zu berücksichtigen, wenn die<br />
vierjährige Behaltefrist für die entsprechenden<br />
vom Arzt erworbenen Wertpapiere noch nicht<br />
abgelaufen ist. Werden die begünstigten Wirtschaftsgüter<br />
(zB entsprechende Wertpapiere) im<br />
Zuge der Ordinationsweitergabe vor Ablauf der 4<br />
Jahre ins Privatvermögen entnommen, kommt <strong>es</strong><br />
zur Nachversteuerung!<br />
Tipp: Wird hingegen das begünstigte Wirtschaftsgut<br />
– zB eine technische Anlage oder<br />
Wertpapier – zusammen mit dem g<strong>es</strong>amten Betrieb<br />
auf den Nachfolger übertragen, so läuft die Be-<br />
haltefrist bei di<strong>es</strong>em weiter und der veräußernde<br />
Arzt entgeht einer Nachversteuerung.<br />
Steueroptimale Gewinnplanung<br />
Das größte Steuersparpotenzial bei Praxisaufgabe<br />
bzw. -übergabe liegt aber regelmäßig im sogenannten<br />
Übergangsgewinn. Wenn Sie sich den<br />
Tag der Praxisschließung als Linie vorstellen, dann<br />
sind alle Einnahmen, die Ihnen nach di<strong>es</strong>er Linie<br />
zufließen, mit dem halben Steuersatz begünstigt.<br />
Vice versa bei den Ausgaben – ergo:<br />
Tipp: Möglichst alle Einnahmen noch hinter di<strong>es</strong>e<br />
Linie und alle Ausgaben vor di<strong>es</strong>e verschieben,<br />
spart Tausende von Euros.<br />
Optimierung d<strong>es</strong> Veräußerungspreis<strong>es</strong><br />
Ähnlich wichtig wie die steuerliche Behandlung<br />
ist die Optimierung d<strong>es</strong> Veräußerungspreis<strong>es</strong>.<br />
<strong>Die</strong> Ermittlung d<strong>es</strong> Kaufpreis<strong>es</strong> für eine Ordination<br />
ist stark von der Bewertungsmethode<br />
abhängig, welche innerhalb Österreichs teilweise<br />
unterschiedlich gehandhabt wird. Bei Ärzten mit<br />
Kassenverträgen spielen hier vor allem auch die<br />
jeweiligen Vergaberichtlinien eine große Rolle. Es<br />
ist hier in jedem Einzelfall die Situation zu erörtern<br />
und ein vernünftiger Ansatz zu finden.<br />
Tipp: Man sollte aber gerade in den letzten Jahren<br />
vor der Übergabe den Praxisbetrieb nicht herunterfahren,<br />
da beispielsweise die Aufrechterhaltung<br />
d<strong>es</strong> Patientenstocks einen w<strong>es</strong>entlichen Teil d<strong>es</strong><br />
Kaufpreis<strong>es</strong> ausmachen kann.<br />
Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
<strong>Die</strong> Weitergabe einer Ordination macht oftmals<br />
Kündigungen notwendig. Zu berücksichtigende<br />
Kündigungsfristen ergeben sich vor allem bei<br />
den Arbeitnehmern, aber auch in Bezug auf den<br />
eventuell b<strong>es</strong>tehenden Mietvertrag oder bei Ver-<br />
Service<br />
v.l.: Stb. Dr. Verena Maria Erian, Stb. Mag. Eva<br />
M<strong>es</strong>senlechner, Stb. Raimund Eller<br />
sicherungsverträgen. <strong>Die</strong> Kündigungsfristen aus<br />
Sicht d<strong>es</strong> Arbeitgebers können je nach <strong>Die</strong>nstjahren<br />
zwischen sechs Wochen und fünf Monaten bei<br />
langgedienten Mitarbeitern betragen. Insb<strong>es</strong>ondere<br />
sollte auch beachtet werden, dass für Mitarbeiter,<br />
welche vor dem 1.1.2003 eingetreten sind, bei<br />
Kündigung eine Abfertigung in Höhe von bis zu<br />
einem Jahr<strong>es</strong>gehalt zu zahlen ist. Somit sollte also<br />
ebenfalls die Liquiditätssituation rechtzeitig ins<br />
Kalkül mit einbezogen werden.<br />
R<strong>es</strong>ümee:<br />
Konsultieren Sie bei der Beendigung Ihrer ärztlichen<br />
Tätigkeit in jedem Fall rechtzeitig Ihren <strong>Steuerberater</strong>.<br />
Neben einer steuerlichen Optimierung<br />
gibt <strong>es</strong> eine Reihe weiterer wichtiger Parameter<br />
zu beachten, wie z. B. die Optimierung d<strong>es</strong><br />
Veräußerungspreis<strong>es</strong> und dabei insb<strong>es</strong>ondere<br />
die Bewertung d<strong>es</strong> Patientenstocks. Weiterer<br />
Handlungsbedarf ergibt sich meist in Hinblick auf<br />
eventuell b<strong>es</strong>tehende <strong>Die</strong>nstverhältnisse samt<br />
anfallender Abfertigungsauszahlungen, aufrechter<br />
Miet-, Versicherungs- und Kreditverträge sowie<br />
sonstiger rechtlicher Verpflichtungen und viel<strong>es</strong><br />
mehr. So wie bereits bei der Praxisgründung ist<br />
auch am Ende guter Rat nicht teuer, sondern macht<br />
sich vielfach bezahlt.<br />
Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/<strong>2010</strong> 6
steuer.berater<br />
Immobilienverkäufe<br />
Fallstricke, Begünstigungen & Tipps<br />
Bei der Veräußerung von Immobilien kann <strong>es</strong> zu horrenden Steuerzahlungen kommen. Di<strong>es</strong> gilt nicht nur für<br />
betriebliche Liegenschaften, sondern auch für Privatimmobilien und Vermietungsobjekte.<br />
Text: STB Dr. Verena<br />
Maria Erian, STB<br />
Raimund Eller und STB<br />
Mag. Eva M<strong>es</strong>senlechner<br />
Foto: Foto Hofer<br />
28 eco.nova<br />
Im Folgenden erfahren Sie, unter welchen Umständen<br />
Sie steuerfrei veräußern können, wo die Steuerfallen<br />
lauern und welche Tipps <strong>es</strong> gibt. Dazu haben wir di<strong>es</strong>en<br />
Beitrag in zwei Abschnitte geteilt. Abschnitt A<br />
behandelt betrieblich<strong>es</strong> Vermögen und im Abschnitt<br />
B geht <strong>es</strong> um Privatimmobilien.<br />
Abschnitt A:<br />
Betriebliche Immobilien<br />
Wird ein betrieblich genutzt<strong>es</strong> Gebäude veräußert,<br />
so ist der daraus erzielte Gewinn grundsätzlich steuerpflichtig.<br />
<strong>Die</strong> Bem<strong>es</strong>sungsgrundlage für die Steuer<br />
ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem<br />
Veräußerungserlös und dem Buchwert der Immobilie.<br />
Von di<strong>es</strong>em Grundsatz gibt <strong>es</strong> auf Grund verschiedenster<br />
Begünstigungen erfreuliche Ausnahmen:<br />
Der Grundanteil bleibt in vielen Fällen ung<strong>es</strong>choren<br />
Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern und auch bei<br />
den sogenannten „§-4 (1)- Bilanzierern“ bleiben die<br />
Gewinne aus dem Grund und Boden ung<strong>es</strong>choren.<br />
D.h. <strong>es</strong> müssen hier nur die Wertsteigerungen<br />
d<strong>es</strong> Gebäud<strong>es</strong>, nicht aber jene d<strong>es</strong> Grundanteil<strong>es</strong>,<br />
der Steuer zugeführt werden. Da Wertsteigerungen<br />
vornehmlich durch steigende Grundstückspreise begründet<br />
sind, bedeutet di<strong>es</strong>e Regelung in der Praxis<br />
eine enorme Erleichterung.<br />
Wann schlägt sich auch der Grundanteil zu Buche?<br />
Anders geht <strong>es</strong> den sogenannten „§-5-Gewinnermittlern“.<br />
Di<strong>es</strong>e werden auch für die stillen R<strong>es</strong>erven im<br />
Grund und Boden im wahrsten Sinne d<strong>es</strong> Wort<strong>es</strong><br />
„Länge mal Breite“ zur Kasse gebeten. Betroffen sind<br />
davon vor allem Kapitalg<strong>es</strong>ellschaften und Unternehmer<br />
mit einem Jahr<strong>es</strong>umsatz von über € 700.000,–<br />
(ausgenommen Freiberufler).<br />
Begünstigungen bei Betriebsaufgabe und<br />
-veräußerung<br />
Wird nicht nur ein Gebäude isoliert veräußert, sondern<br />
gleich der g<strong>es</strong>amte Betrieb, oder ein Teil davon<br />
aufgegeben oder veräußert, so gibt <strong>es</strong> vier verschiedene<br />
Begünstigungen. So kann<br />
1) entweder ein Freibetrag in Höhe von € 7.300,–<br />
oder<br />
2) eine Verteilung der Steuerzahlungen auf drei Jahre<br />
oder<br />
3) eine Ermäßigung d<strong>es</strong> Steuersatz<strong>es</strong> auf die Hälfte<br />
oder<br />
4) auch die so genannte Hauptwohnsitzbefreiung<br />
beantragt werden.<br />
<strong>Die</strong> Varianten 1) bis 3) schließen einander per G<strong>es</strong>etz<br />
aus und können nicht kumulativ in Anspruch genommen<br />
werden. <strong>Die</strong> Varianten 2) bis 4) kommen nur bei<br />
Vorliegen b<strong>es</strong>timmter Voraussetzungen in Frage:<br />
Ad 2) Verteilung auf drei Jahre:<br />
Sind seit Eröffnung/Erwerb d<strong>es</strong> Betrieb<strong>es</strong> mind<strong>es</strong>tens<br />
sieben Jahre verstrichen, so kann man eine Verteilung<br />
der Veräußerungsgewinne auf drei Jahre beantragen.<br />
Tipp: <strong>Die</strong> Verteilung macht vor allem dann Sinn,<br />
wenn dadurch ein niedriger Steuersatz zur Anwendung<br />
kommt als bei geballtem Ansatz d<strong>es</strong> G<strong>es</strong>amtgewinn<strong>es</strong>.<br />
Da der Spitzensteuersatz von 50% erst für<br />
Einkommensteile jenseits von € 60.000,– zur Anwendung<br />
kommt, könnte <strong>es</strong> bei einer Aufsplittung gelingen,<br />
den Veräußerungsgewinn oder zumind<strong>es</strong>t Teile<br />
davon in eine moderatere Steuerklasse (36,5% oder<br />
42,3%) zu bekommen.<br />
Ad 3) Hälft<strong>es</strong>teuersatz:<br />
Alternativ dazu ist <strong>es</strong> möglich, für Erlöse aus der<br />
Veräußerung von Betrieben oder Teilen davon eine<br />
Reduzierung auf die Hälfte d<strong>es</strong> Durchschnittssteuersatz<strong>es</strong><br />
zu beantragen. Di<strong>es</strong> ist allerdings nur dann zulässig,<br />
wenn die Veräußerung aus einem der folgenden<br />
Gründe erfolgt:<br />
• Einstellung der Erwerbstätigkeit bei Tod<br />
• Einstellung der Erwerbstätigkeit wegen<br />
Erwerbsunfähigkeit<br />
• Einstellung der Erwerbstätigkeit ab 60 Jahren<br />
Tipp: Sind sowohl die Voraussetzungen für Variante<br />
2 als auch für Variante 3 erfüllt, so lohnt <strong>es</strong> sich, einen<br />
rechnerischen Günstigkeitsvergleich anzustellen.<br />
Eine generelle Aussage über die b<strong>es</strong>te Vorgangsweise<br />
ist nicht möglich. So hängt das Ergebnis nicht nur von<br />
der Höhe d<strong>es</strong> Veräußerungsgewinn<strong>es</strong>, sondern zudem<br />
auch von der Höhe d<strong>es</strong> laufenden Einkommens ab.
Erreichen Sie z.B. bereits ohne Berücksichtigung d<strong>es</strong><br />
Veräußerungserlös<strong>es</strong> ein laufend<strong>es</strong> steuerpflichtig<strong>es</strong><br />
Einkommen von jährlich € 60.000,– oder mehr, so<br />
ist jedenfalls die Anwendung d<strong>es</strong> Hälft<strong>es</strong>teuersatz<strong>es</strong><br />
vorteilhafter.<br />
Ad 4) Hauptwohnsitzbefreiung:<br />
Ist eine der unter 3) genannten Voraussetzungen erfüllt<br />
und hatte der Steuerpflichtige zudem in der betreffenden<br />
Liegenschaft bis zur Betriebsaufgabe seinen<br />
Hauptwohnsitz, so kann beantragt werden, dass<br />
die stillen R<strong>es</strong>erven der Immobilie zur Gänze steuerfrei<br />
bleiben. Allerdings gilt di<strong>es</strong> nur bei Aufgabe und<br />
nicht bei Veräußerung d<strong>es</strong> Betrieb<strong>es</strong>. Ein Verkauf<br />
der Liegenschaften darf dabei früh<strong>es</strong>tens nach Ablauf<br />
von fünf Jahren nach Aufgabe der betrieblichen<br />
Tätigkeit erfolgen. Achtung Falle! Es darf zum Zeitpunkt<br />
der Betriebsaufgabe keine getrennte Parifizierung<br />
vorliegen!<br />
Tipp: Sind die Voraussetzungen für die Hauptwohnsitzbefreiung<br />
gegeben, so kann <strong>es</strong> sich lohnen, schrittweise<br />
vorzugehen. In einem ersten Schritt kann der<br />
Betrieb aufgegeben und die Immobilie steuerfrei ins<br />
Privatvermögen überführt werden und dann, nach<br />
Ablauf von fünf Jahren, steuerfrei veräußert werden.<br />
In der Zwischenzeit wäre eine Vermietung der Liegenschaft<br />
möglich. Da Einkünfte aus Vermietung<br />
und Verpachtung als außerbetriebliche Einkünfte g<strong>es</strong>taltet<br />
werden können, ist dabei nämlich eine weitere<br />
betriebliche Steuerabhängigkeit vermeidbar.<br />
Da der Freibetrag (Variante 1) in Relation zu den gewöhnlich<br />
größeren Immobiliendimensionen nur relativ<br />
b<strong>es</strong>cheidene Wirkung entfalten kann, ist er den<br />
alternativen Begünstigungen in der Regel unterlegen.<br />
In der Praxis wird der Freibetrag daher nur dann das<br />
Mittel der Wahl sein, wenn die Voraussetzungen für<br />
die lukrativeren Alternativen nicht erfüllt werden können.<br />
Bei behördlichen Eingriffen kann zudem noch<br />
eine 5. Möglichkeit mit ins Kalkül gezogen werden:<br />
Begünstigung bei behördlichen Eingriffen<br />
Erfolgt die Veräußerung wegen ein<strong>es</strong> behördlichen<br />
Eingriff<strong>es</strong> oder zur Vermeidung ein<strong>es</strong> solchen nachweisbar<br />
unmittelbar drohenden Eingriffs, so kann<br />
eine Verteilung d<strong>es</strong> Veräußerungsgewinn<strong>es</strong> auf 5 Jahre<br />
beantragt werden.<br />
Abschnitt B:<br />
Private Immobilien<br />
Bei privaten Immobilien arbeitet die Zeit nicht nur in<br />
Hinblick auf kräftige Wertsteigerungen für Sie, sondern<br />
verhilft Ihnen auch in steuerlicher Hinsicht zu<br />
guten Aussichten:<br />
Private Immobilienverkäufe sind nur bei Spekulation<br />
steuerpflichtig<br />
Werden Immobilien aus dem Privatvermögen verkauft,<br />
so kommt <strong>es</strong> nur dann zur Steuerpflicht, wenn<br />
seit dem Erwerb weniger als 10 Jahre vergangen<br />
sind. Transaktionen innerhalb di<strong>es</strong>er Frist wertet die<br />
Finanz als steuerpflichtige Spekulationsg<strong>es</strong>chäfte.<br />
Den Gewinn daraus will die Behörde voll versteuert<br />
wissen. Bem<strong>es</strong>sungsgrundlage ist dabei der Unterschiedsbetrag<br />
zwischen dem Verkaufserlös und den<br />
einstigen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />
der Immobilie. Allfällige Kosten wie z.B. Maklergebühren<br />
können in Abzug gebracht werden.<br />
Bekommen Sie eine Immobilie als G<strong>es</strong>chenk oder<br />
im Erbweg, so können die B<strong>es</strong>itzzeiten d<strong>es</strong> Vorgängers<br />
bzw. der Vorgänger in die Frist mit einberechnet<br />
werden. Maßgeblich für den Fristenlauf ist der letzte<br />
entgeltliche Erwerb. Zudem gibt <strong>es</strong> auch bei kürzeren<br />
B<strong>es</strong>itzzeiten 2 Fälle, in denen die Finanz nicht von<br />
Spekulation ausgeht:<br />
1) Hauptwohnsitzbefreiung:<br />
Handelt <strong>es</strong> sich bei der fraglichen Liegenschaft nämlich<br />
um Ihren bisherigen Hauptwohnsitz, dann brauchen<br />
Sie sich um die Spekulationsfrist nicht zu kümmern,<br />
wenn Ihr Hauptwohnsitz seit Anschaffung d<strong>es</strong><br />
Objekt<strong>es</strong> ununterbrochen und mind<strong>es</strong>tens zwei Jahre<br />
dort b<strong>es</strong>tanden hat. In di<strong>es</strong>em Fall können Sie immer<br />
zur Gänze steuerfrei veräußern.<br />
2) Gebäudefreistellung bei selbst herg<strong>es</strong>tellten<br />
Gebäuden:<br />
Teilweise steuerfrei geht <strong>es</strong> zudem, wenn das Gebäude<br />
selbst herg<strong>es</strong>tellt wurde. Teilweise d<strong>es</strong>halb, da bei di<strong>es</strong>er<br />
Begünstigung nur der Gebäudeanteil, nicht jedoch<br />
der Grundanteil steuerfrei behandelt werden kann.<br />
Vermietungsobjekte werden der außerbetrieblichen<br />
Sphäre zugeordnet und damit gleich behandelt wie<br />
private Immobilien.<br />
R<strong>es</strong>ümee:<br />
Bei vorausschauender Planung bieten Immobilieng<strong>es</strong>chäfte<br />
ein hoh<strong>es</strong> Potenzial für steuerlich lukrative<br />
G<strong>es</strong>taltungen. So macht <strong>es</strong> z.B. einen großen Unterschied,<br />
ob etwa ein Hotel als Immobilie oder in Form<br />
von G<strong>es</strong>ellschaftsanteilen veräußert wird. In machen<br />
Fällen kann ein gewünscht<strong>es</strong> Endszenario auch mit<br />
einer so genannten steuerneutralen Umgründung erreicht<br />
werden. Di<strong>es</strong> ist zwar etwas komplizierter und<br />
kostspieliger, macht sich aber am Ende d<strong>es</strong> Tag<strong>es</strong><br />
meist ordentlich bezahlt. Konzeption und Umsetzung<br />
sollten aber unbedingt durch einen darauf spezialisierten<br />
<strong>Steuerberater</strong> (eigene Zertifizierung) erfolgen.<br />
Aber auch bei einfacheren Vorhaben können suboptimal<strong>es</strong><br />
Timing, eine verg<strong>es</strong>sene Antragstellung oder<br />
einfach nur Unschärfen bei der Ermittlung der Bem<strong>es</strong>sungsgrundlage<br />
unnötige Steuern verursachen.<br />
So kann <strong>es</strong> sich auch bei der Veräußerung von Privatimmobilien<br />
z.B. lohnen, scharf zwischen dem mit-<br />
veräußerten Inventar und der Immobilie zu trennen.<br />
Während der Verkauf der Immobilie innerhalb von 10<br />
Jahren nach Anschaffung steuerpflichtig sein kann,<br />
ist privat<strong>es</strong> Mobiliar bereits nach einem Jahr nicht<br />
mehr steuerrelevant. Aus Bequemlichkeit auf eine<br />
genaue Aufsplittung im Kaufvertrag zu verzichten,<br />
verursacht damit nicht nur beim Käufer eine höhere<br />
Grunderwerbsteuer, sondern kann auch für den Verkäufer<br />
nachteilig sein.<br />
Bei Immobilientransaktionen empfehlen wir in allen<br />
Fällen eine frühzeitige Konsultation Ihr<strong>es</strong> <strong>Steuerberater</strong>s.<br />
Da hier große Beträge in der Natur der Sache<br />
liegen, wirken sich Begünstigungen, Tipps und G<strong>es</strong>taltungen<br />
b<strong>es</strong>onders stark aus. .<br />
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Maria Erian, STB Mag.<br />
Eva M<strong>es</strong>senlechner, STB<br />
Raimund Eller, v. l.<br />
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Das ärztliche Zweitauto Steuerclou oder Steuerfalle?<br />
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56 eco.nova<br />
In letzter Zeit häufen sich Fälle, in denen Abgabenprüfer<br />
für den Einsatz betrieblicher Zweitautos<br />
Lohnabgaben einfordern. Betroffen sind Ärztinnen<br />
und Ärzte, die in ihrem Betrieb mind<strong>es</strong>tens 2 Autos<br />
haben und gleichzeitig den Partner im Betrieb als<br />
<strong>Die</strong>nstnehmer b<strong>es</strong>chäftigen. Das sind in erster Linie<br />
Allgemeinmediziner mit Landpraxis.<br />
Das Argument der staatlichen Geldvermehrer ist,<br />
dass abgabenpflichtige Sachbezüge vorliegen, wenn<br />
<strong>Die</strong>nstnehmer betriebliche Fahrzeuge auch für private<br />
Fahrten verwenden dürfen. Können Sie also<br />
nicht durch ein zusätzlich<strong>es</strong> eigen<strong>es</strong> Auto d<strong>es</strong> Partners,<br />
durch ein Fahrtenbuch oder weil der Partner gar<br />
keinen Führerschein b<strong>es</strong>itzt etc. nachweisen, dass eine<br />
private Nutzung durch den Partner auszuschließen<br />
ist, dann wird das recht teuer. Ab einem Neupreis von<br />
40.000 Euro sind 600 Euro pro Monat den Lohnabgaben<br />
zu unterziehen, was je nach Gehaltshöhe<br />
durchaus an die 500 Euro zusätzliche Abgabenbelastung<br />
pro Monat (also 6.000 Euro im Jahr!) ausmachen<br />
kann!<br />
Dem ist entgegenzuhalten, dass die private Nutzung<br />
d<strong>es</strong> Fahrzeug<strong>es</strong> durch den Partner nicht im Rahmen<br />
d<strong>es</strong> <strong>Die</strong>nstverhältniss<strong>es</strong> erfolgt, sondern im privaten<br />
Bereich. Dafür wird ja ohnehin ein Privatanteil von<br />
den Autokosten ausg<strong>es</strong>chieden. Für di<strong>es</strong>e Sichtweise<br />
gibt <strong>es</strong> im Normalfall auch mannigfache Indizien,<br />
wenn etwa das Gehalt schon ohne Sachbezug angem<strong>es</strong>sen<br />
ist, keinen anderen <strong>Die</strong>nstnehmern eine Autoprivatnutzung<br />
zug<strong>es</strong>tanden wird und <strong>Die</strong>nstautos<br />
für Ang<strong>es</strong>tellte überhaupt völlig branchenunüblich<br />
sind. Das Problem: Di<strong>es</strong>e Argumente stießen bei den<br />
hohen Herren Richtern im elfenbeinernen Turm d<strong>es</strong><br />
Verwaltungsgerichtshof<strong>es</strong> auf taube Ohren. Di<strong>es</strong>e haben<br />
vielmehr in den vergangenen Jahren mehrfach so<br />
entschieden, dass selbst bei einem Auto im Betrieb in<br />
oben b<strong>es</strong>chriebener Konstellation bereits Sachbezüge<br />
auszuscheiden wären. Gott sei Dank legen die Behörden<br />
das vernünftigerweise etwas abgemildert aus und<br />
suchen erst bei 2 Autos im Betrieb Haare in der Suppe.<br />
Tipp: Unter di<strong>es</strong>en Umständen lohnt <strong>es</strong> sich, nachzurechnen,<br />
ob man nicht lieber freiwillig auf das zweite<br />
Auto im Betrieb verzichtet. Es kann nämlich gut<br />
sein, dass die Lohnabgaben für den Sachbezug den<br />
Steuervorteil aus den betrieblich absetzbaren Kosten<br />
übersteigen. B<strong>es</strong>onders bei voll abg<strong>es</strong>chriebenen<br />
Autos (nach 8 Jahren) wird der Steuerclou leicht zur<br />
Steuerfalle.<br />
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Anbotstellung zum Kauf oder Verkauf dar, sondern dient ausschließlich der Information. Irrtum und Druckfehler vorbehalten.<br />
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steuer.berater<br />
Sensibel und kostspielig<br />
Eintritte, Austritte und Abrechnung von Mitarbeitern. <strong>Was</strong> ist dabei zu beachten und<br />
welche Daten werden benötigt?<br />
Text:<br />
STB Dr. Verena Maria<br />
Erian, STB Raimund<br />
Eller und STB Mag. Eva<br />
M<strong>es</strong>senlechner<br />
Foto: Foto Hofer<br />
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Im Folgenden stellen wir Ihnen einige hilfreiche Checklisten<br />
und Informationen zu ausgewählten Bereichen<br />
aus der täglichen Lohnverrechnung zur Verfügung:<br />
Eintritte<br />
Der neue Mitarbeiter muss bereits VOR seinem<br />
1. Arbeitseinsatz bei der Gebietskrankenkasse (GKK)<br />
angemeldet sein. Je früher Sie Ihrem <strong>Steuerberater</strong><br />
bzw. Ihrer Lohnverrechnung die vollständigen Daten<br />
liefern, d<strong>es</strong>to schneller und optimaler kann all<strong>es</strong><br />
vorbereitet und gemeldet werden. Im Regelfall wissen<br />
Sie ja schon Tage bis Wochen vorher B<strong>es</strong>cheid, daher<br />
unser Tipp:<br />
Gleich eine Info an Ihre Lohnverrechnung und nicht<br />
bis zuletzt warten!<br />
Damit für Sie in allen Personalfragen von Anfang an<br />
all<strong>es</strong> korrekt und sorgenfrei läuft, haben wir für Sie<br />
folgende Checkliste der relevanten Daten d<strong>es</strong> <strong>Die</strong>nstnehmers<br />
zusammeng<strong>es</strong>tellt:<br />
• Nachname, Vorname<br />
• Geburtsdatum<br />
• Sozialversicherungsnummer<br />
• Wohnort, Straße<br />
• Staatsbürgerschaft<br />
• Familienstand<br />
• Bankverbindung<br />
• Eventuelle Vordienstzeiten<br />
• Ab wann bei Ihnen b<strong>es</strong>chäftigt?<br />
• Als was bei Ihnen b<strong>es</strong>chäftigt (= Tätigkeit)?<br />
• Welcher Lohn, welch<strong>es</strong> Gehalt soll ausbe-<br />
zahlt werden (brutto oder netto)?<br />
• Wie viele Stunden in der Woche soll<br />
gearbeitet werden?<br />
Mit di<strong>es</strong>en Daten kann auch gleich ein für Sie als<br />
<strong>Die</strong>nstgeber optimaler <strong>Die</strong>nstvertrag erstellt werden.<br />
Austritte<br />
Wenn ein <strong>Die</strong>nstverhältnis aufgelöst wird, so kann<br />
di<strong>es</strong> die verschiedensten Gründe haben. Für die Abmeldung<br />
bei der GKK, aber auch für die arbeitsrechtliche<br />
Beurteilung der Endabrechnung, ist der Austrittsgrund<br />
von enormer Wichtigkeit.<br />
Dazu stellen wir Ihnen die folgende Auflistung der<br />
gängigsten Austrittsgründe zur Verfügung:<br />
• Kündigung durch den <strong>Die</strong>nstgeber<br />
• Kündigung durch den <strong>Die</strong>nstnehmer<br />
• Lösung in der Probezeit durch den <strong>Die</strong>nstgeber<br />
• Lösung in der Probezeit durch den <strong>Die</strong>nstnehmer<br />
• Einvernehmliche Lösung<br />
• Zeitablauf (bei befristeten <strong>Die</strong>nstverhältnissen)<br />
• Berechtigter vorzeitiger Austritt wegen ...<br />
• Fristlose Entlassung wegen ....<br />
• Mehr als 1 Monat unbezahlter Urlaub<br />
• Pensionierung<br />
• Unberechtigter vorzeitiger Austritt<br />
• Sonstige Gründe (bitte genau mitteilen, welche)<br />
Tipp: Halten Sie bei Kündigungen unbedingt die<br />
Kündigungsfrist ein! Jede Auflösung ein<strong>es</strong> <strong>Die</strong>nstverhältniss<strong>es</strong><br />
sollte aus Beweisgründen unbedingt<br />
schriftlich erfolgen (teilweise ist die Schriftlichkeit
auch durch Kollektivvertrag oder <strong>Die</strong>nstvertrag vorg<strong>es</strong>chrieben)!<br />
Holen Sie sich bitte rechtzeitig prof<strong>es</strong>sionellen<br />
Rat ein – Ihr <strong>Steuerberater</strong> bzw. d<strong>es</strong>sen<br />
Lohnverrechnungsabteilung berät Sie gerne und kann<br />
Ihnen viel Geld und Ärger ersparen.<br />
Für eine optimale Beratung und korrekte Erstellung<br />
der Endabrechnung haben wir wiederum eine Checkliste<br />
der maßgeblichen Parameter für Sie bereitg<strong>es</strong>tellt:<br />
• Austrittsgrund (siehe oben)<br />
• Abmeldedatum (= Austrittsdatum)<br />
• Offener Urlaub – ja, nein? Wenn ja, wie viel?<br />
• Sind noch offene Mehr-/Überstunden auszuzahlen?<br />
Wenn ja, wie viel?<br />
Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung<br />
Dazu haben wir für Sie einen Arbeitsbehelf in Form<br />
d<strong>es</strong> folgenden Frage-Antwort-Katalog<strong>es</strong> erarbeitet:<br />
Frage 1: Welche Unterlagen aus der laufenden<br />
Lohnverrechnung sollten Sie bzw. Ihre Mitarbeiter<br />
erhalten?<br />
Antwort 1: Sie sollten monatlich von Ihrer Lohnverrechnung<br />
erhalten<br />
• die Lohn-/Gehaltsabrechnungen (2-fach) --> 1<br />
Exemplar gehört Ihnen (zur Kontrolle), das 2. Exemplar<br />
MÜSSEN Sie, lt. g<strong>es</strong>etzlicher Richtlinie,<br />
Ihren Mitarbeitern aushändigen<br />
• entweder Zahlscheine oder Überweisungslisten<br />
mit den Lohn-/Gehaltszahlungen an Ihre Mitarbeiter<br />
--> di<strong>es</strong>e können Sie für die Einzahlungen<br />
verwenden<br />
• entweder Zahlscheine oder Überweisungslisten<br />
mit den Abgaben an die Behörden (Gebietskrankenkasse,<br />
Finanzamt, Gemeinde) --> di<strong>es</strong> hilft<br />
Ihnen bei der Einzahlung<br />
Tipp: Beachten Sie bitte, dass Sie IMMER nur die<br />
auf di<strong>es</strong>en Zahlscheinen oder Überweisungslisten<br />
angeführten Beträge an Ihre Mitarbeiter bzw. an die<br />
Abgabenbehörden einzahlen.<br />
Jede von Ihnen händisch durchgeführte Änderung<br />
ohne Rücksprache mit Ihrer Lohnverrechnung und<br />
Buchhaltung wäre fatal. Di<strong>es</strong> d<strong>es</strong>halb, da dann Ihre<br />
Buchhaltung nicht mehr mit der Lohnverrechnung<br />
übereinstimmt und so bei Prüfungen zeitaufwändige<br />
Recherchen und kostspielige Nachzahlungen<br />
drohen!<br />
Frage 2: Wann sind die Überweisungen der Löhne<br />
und Gehälter fällig?<br />
Antwort 2: <strong>Die</strong> G<strong>es</strong>etz<strong>es</strong>lage ist so, dass Ihr <strong>Die</strong>nstnehmer<br />
das Recht hat, dass der Lohn oder das Gehalt<br />
am Letzten d<strong>es</strong> jeweiligen Monats seinem Konto gutg<strong>es</strong>chrieben<br />
ist.<br />
Frage 3: Wann sind die Überweisungen der Abgaben<br />
fällig?<br />
Antwort 3: <strong>Die</strong> Abgaben an die Gebietskrankenkasse<br />
(SV-Beiträge), an Ihr Finanzamt (L, DB, DZ) oder<br />
an die Gemeinde (Kommunalsteuer) sind spät<strong>es</strong>tens<br />
am 15. d<strong>es</strong> Folgemonats fällig.<br />
Frage 4: Sind Arbeitszeitaufzeichnungen für jeden<br />
<strong>Die</strong>nstnehmer notwendig?<br />
Antwort 4: JA, und zwar unabhängig davon, welche<br />
Tätigkeiten der <strong>Die</strong>nstnehmer verrichtet und ob <strong>es</strong><br />
sich um betriebliche <strong>Die</strong>nstnehmer oder um Haushaltspersonal<br />
Ihr<strong>es</strong> Privathaushalt<strong>es</strong> handelt. Es ist<br />
auch egal, ob der <strong>Die</strong>nstnehmer Vollzeit, Teilzeit oder<br />
geringfügig b<strong>es</strong>chäftigt ist. Di<strong>es</strong>bezüglich hat sich die<br />
Rechtslage in den letzten Jahren extrem verschärft.<br />
Frage 5: Welche Unterlagen sollten Sie bei Austritt<br />
ein<strong>es</strong> <strong>Die</strong>nstnehmers erhalten?<br />
Antwort 5: Anlässlich der Beendigung ein<strong>es</strong> <strong>Die</strong>nstverhältniss<strong>es</strong><br />
sollten Sie erhalten:<br />
• die Lohn-/Gehaltsabrechnung (2-fach – siehe<br />
oben) inkl. einer eventuellen Abfertigungsabrechnung<br />
• entweder Zahlschein oder Überweisungsliste für<br />
den <strong>Die</strong>nstnehmer (siehe oben) --> das Gehalt ist<br />
übrigens sofort bei Austritt fällig!<br />
• den „Lohnzettel/Beitragsgrundlagennachweis“<br />
--> di<strong>es</strong>en bitte unbedingt dem <strong>Die</strong>nstnehmer<br />
aushändigen<br />
• die Abmeldeb<strong>es</strong>tätigung der Gebietskrankenkasse<br />
--> di<strong>es</strong>e bitte ebenfalls dem <strong>Die</strong>nstnehmer<br />
aushändigen<br />
R<strong>es</strong>ümee<br />
Sowohl bei der Neuaufnahme von Mitarbeitern als<br />
auch bei der Auflösung von <strong>Die</strong>nstverhältnissen und<br />
selbst bei der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung<br />
gibt <strong>es</strong> einerseits zahlreiche Fallstricke, anderseits<br />
aber auch einig<strong>es</strong> an Optimierungspotenzial.<br />
Daher empfehlen wir Ihnen, in jedem Fall vor vollzogenen<br />
Handlungen Ihren <strong>Steuerberater</strong> zu konsultieren.<br />
Insb<strong>es</strong>ondere bei Meinungsverschiedenheiten<br />
ist damit zu rechnen, dass sich der <strong>Die</strong>nstnehmer<br />
bei der Arbeiterkammer ausgiebig über seine Rechte<br />
informieren wird und Sie unter Umständen auch in<br />
Beweisnotstände kommen können, wenn Sie sich auf<br />
mündlich B<strong>es</strong>prochen<strong>es</strong> verlassen.<br />
Der Personalbereich ist einer der sensibelsten Faktoren<br />
und w<strong>es</strong>entlicher Kostentreiber, der in sehr vielen Unternehmen<br />
die Rentabilitätskennzahlen empfindlich<br />
beeinflusst. Daher sollte nicht erst bei Meinungsverschiedenheiten,<br />
sondern immer bereits auch prophylaktisch<br />
prof<strong>es</strong>sioneller Rat eingeholt werden.<br />
.<br />
EMF TEAM TIROLER<br />
STEUERBERATER<br />
GMBH: STB Dr. Verena<br />
Maria Erian, STB Mag.<br />
Eva M<strong>es</strong>senlechner, STB<br />
Raimund Eller, v. l.<br />
eco.nova 33
Steuerspartipps für Ärzte<br />
<strong>Was</strong> bringt die Ärzte-GmbH steuerlich?<br />
TEAM JÜNGER – <strong>Steuerberater</strong><br />
DIE ÄRZTESPEZIALISTEN<br />
56 eco.nova<br />
<strong>Die</strong> GmbH b<strong>es</strong>ticht steuerlich vordergründig d<strong>es</strong>halb,<br />
da vom Gewinn der G<strong>es</strong>ellschaft zunächst nur 25 %<br />
Körperschaftsteuer abzuführen sind. Demgegenüber<br />
bezahlt der Arzt als Einzelunternehmer je nach Höhe<br />
sein<strong>es</strong> Gewinn<strong>es</strong> bis zu 50 % Einkommensteuer. Das<br />
ist aber nur die halbe Wahrheit. Werden die Gewinne<br />
nämlich an die beteiligten Ärzte weitergegeben, so<br />
sind von di<strong>es</strong>en Ausschüttungsbeträgen weitere 25 %<br />
Kapitalertragsteuer von der G<strong>es</strong>ellschaft einzubehalten<br />
und binnen 7 Tagen an das Finanzamt abzuführen.<br />
Soll der g<strong>es</strong>amte ausschüttbare Gewinn also<br />
schlussendlich den beteiligten Ärzten zur Verfügung<br />
stehen, so kommt <strong>es</strong> zu einer Steuerbelastung von insg<strong>es</strong>amt<br />
43,75 %.<br />
Damit ergibt sich bei Vollausschüttung d<strong>es</strong> g<strong>es</strong>amten<br />
Gewinn<strong>es</strong> am End<strong>es</strong> d<strong>es</strong> Tag<strong>es</strong> kein nennenswerter<br />
Steuervorteil. Ganz im Gegenteil, so errechnet sich<br />
außerhalb der GmbH eine Belastung, die mit weniger<br />
als 43,5 % in den meisten Fällen sogar unter dem Satz<br />
einer vollausschüttenden GmbH liegt. Eine herkömmliche<br />
Einzelpraxis kann nämlich bei Inanspruchnahme<br />
d<strong>es</strong> Gewinnfreibetrag<strong>es</strong> derzeit 13 % der Gewinne<br />
völlig steuerfrei lukrieren und kommt so unter dem<br />
Strich auf einen maximalen Grenzsteuersatz von<br />
43,5 % und damit selbst bei erklecklichen Gewinnen<br />
auf eine effektive Durchschnittssteuerbelastung von<br />
um die 40 % oder weniger.Damit sind Gewinne einer<br />
GmbH derzeit nur insoweit steuerlich begünstigt, als<br />
sie in der G<strong>es</strong>ellschaft th<strong>es</strong>auriert werden.<br />
Zudem erfordert eine GmbH die Erstellung einer<br />
Bilanz, was nicht nur kosten- und zeitaufwändiger<br />
ist als eine sonst zulässige Einnahmen-Ausgaben-<br />
Rechnung, sondern auch dazu führt, dass eine Gewinnplanung<br />
durch Hinausschieben von Einnahmen<br />
in das nächste Jahr bzw. Vorziehen von Ausgaben in<br />
das laufende Jahr kaum mehr möglich ist.<br />
Geht die Gründung einer GmbH mit der Einbringung<br />
bereits b<strong>es</strong>tehender Einzelpraxen einher, so<br />
kann <strong>es</strong> in einem Worst-Case-Szenario zudem dazu<br />
kommen, dass stille R<strong>es</strong>erven aufgedeckt und unnötig<br />
versteuert werden müssen. Letztere liegen insb<strong>es</strong>ondere<br />
dann in hohem Maße vor, wenn bereits ein ansehnlicher<br />
Patientenstock aufgebaut wurde.<br />
Di<strong>es</strong>er Supergau kann dank d<strong>es</strong> so genannten Umgründungssteuer-G<strong>es</strong>etz<strong>es</strong><br />
vermieden werden! Dazu<br />
empfehlen wir Ihnen frühzeitig einen <strong>Steuerberater</strong> mit<br />
Zertifizierung als Umgründungsexperte und mit spezialisiertem<br />
Branchen-Know-how zu konsultieren!<br />
.
Steuerliche Tipps<br />
für den Verkauf von<br />
Ordinationsräumlichkeiten<br />
Fallstricke, Begünstigungen & Tipps<br />
Bei der Veräußerung von Immobilien kann<br />
<strong>es</strong> zu horrenden Steuerzahlungen kommen.<br />
Im Folgenden erfahren Sie, unter welchen<br />
Umständen Sie Ihre Ordinationsräumlichkeiten<br />
steuerfrei veräußern können, wo<br />
die Steuerfallen lauern und welche Tipps<br />
<strong>es</strong> gibt.<br />
Werden im Eigentum d<strong>es</strong> Arzt<strong>es</strong> befindliche<br />
Ordinationsräumlichkeiten veräußert, so ist der<br />
daraus erzielte Gewinn grundsätzlich steuerpflichtig.<br />
<strong>Die</strong> Bem<strong>es</strong>sungsgrundlage für die Steuer<br />
ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen<br />
dem Veräußerungserlös und dem Buchwert der<br />
Räumlichkeiten. Von di<strong>es</strong>em Grundsatz gibt <strong>es</strong><br />
dank verschiedenster Begünstigungen erfreuliche<br />
Ausnahmen:<br />
Der Grundanteil bleibt bei Ärztinnen<br />
und Ärzten i.d.R. steuerfrei<br />
Da Ärzte ihren Gewinn unabhängig vom Umsatz<br />
mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln<br />
dürfen, bleiben die Gewinne aus dem Grund<br />
und Boden meist ung<strong>es</strong>choren. Der Grund dafür<br />
ist, dass der Grundanteil nach den einschlägigen<br />
steuerrechtlichen B<strong>es</strong>timmungen hier nicht zum<br />
Betriebsvermögen zählt. D.h., <strong>es</strong> müssen hier<br />
nur die Wertsteigerungen d<strong>es</strong> Gebäud<strong>es</strong>, nicht<br />
jedoch jene d<strong>es</strong> Grundanteil<strong>es</strong>, der Steuer zugeführt<br />
werden. Da Wertsteigerungen vornehmlich<br />
durch steigende Grundstückspreise begründet<br />
sind, bedeutet di<strong>es</strong>e Regelung in der Praxis eine<br />
enorme Erleichterung.<br />
Begünstigungen für Betriebsaufgabe<br />
und -veräußerung<br />
Werden nicht nur die Räumlichkeiten isoliert<br />
veräußert, sondern wird gleichzeitig die ärztliche<br />
Tätigkeit aufgegeben bzw. die Ordination in ihrer<br />
G<strong>es</strong>amtheit an einen Nachfolger verkauft, so gibt<br />
<strong>es</strong> fünf verschiedene Begünstigungsmöglichkeiten:<br />
Nämlich kann<br />
1) entweder ein Freibetrag in Höhe von €<br />
7.300,- oder<br />
2) eine Verteilung der Steuerzahlungen auf drei<br />
Jahre oder<br />
3) eine Ermäßigung d<strong>es</strong> Steuersatz<strong>es</strong> auf die<br />
Hälfte oder<br />
4) auch die so genannte Hauptwohnsitzbefreiung<br />
(nur bei Betriebsaufgabe!) und<br />
5) bei behördlichem Eingriff zudem eine Verteilung<br />
auf fünf Jahre<br />
beantragt werden.<br />
<strong>Die</strong> Varianten 1) bis 3) schließen sich per G<strong>es</strong>etz<br />
auf und können nicht kumulativ in Anspruch<br />
genommen werden. <strong>Die</strong> Varianten 2) bis 5)<br />
kommen dabei nur bei Vorliegen b<strong>es</strong>timmter<br />
Voraussetzungen in Frage:<br />
ad 2) Verteilung auf drei Jahre: Sind seit<br />
Eröffnung/Erwerb der Ordination mind<strong>es</strong>tens<br />
sieben Jahre verstrichen, so kann man eine<br />
Verteilung der Veräußerungsgewinne auf drei<br />
Jahre beantragen.<br />
Tipp: <strong>Die</strong> Verteilung macht vor allem dann Sinn,<br />
wenn dadurch ein niedrigerer Steuersatz zur<br />
Anwendung kommt als bei geballtem Ansatz<br />
d<strong>es</strong> G<strong>es</strong>amtgewinn<strong>es</strong>. Da der Spitzensteuersatz<br />
von 50 % erst für Einkommensteile jenseits von<br />
€ 60.000,- zur Anwendung kommt, könnte <strong>es</strong><br />
bei einer Aufsplittung gelingen, den Veräußerungsgewinn<br />
oder zumind<strong>es</strong>t Teile davon in eine<br />
moderatere Steuerklasse (36,5 % oder 42,3 %)<br />
zu bekommen.<br />
ad 3) Hälft<strong>es</strong>teuersatz: Alternativ dazu ist <strong>es</strong><br />
möglich, für Veräußerungsgewinn eine Reduzierung<br />
auf die Hälfte d<strong>es</strong> Durchschnittssteuersatz<strong>es</strong><br />
zu beantragen. Di<strong>es</strong> ist allerdings nur dann<br />
zulässig, wenn die Veräußerung aus einem der<br />
folgenden Gründe erfolgt:<br />
v. l.: Stb. Dr. Verena Maria Erian, Stb. Mag. Eva<br />
M<strong>es</strong>senlechner, Stb. Raimund Eller<br />
• Einstellung der ärztlichen Tätigkeit bei Tod<br />
• Einstellung der ärztlichen Tätigkeit wegen<br />
Erwerbsunfähigkeit<br />
• Einstellung der ärztlichen Tätigkeit ab 60<br />
Jahren<br />
Tipp: Sind sowohl die Voraussetzungen für Variante<br />
2) als auch für Variante 3) erfüllt, so lohnt<br />
<strong>es</strong> sich, einen rechnerischen Günstigkeitsvergleich<br />
anzustellen. Eine generelle Aussage über<br />
die b<strong>es</strong>te Vorgangsweise ist nicht möglich. So<br />
hängt das Ergebnis nicht nur von der Höhe d<strong>es</strong><br />
Veräußerungsgewinn<strong>es</strong>, sondern zudem auch<br />
von der Höhe d<strong>es</strong> laufenden Einkommens ab.<br />
Erreichen Sie z.B. bereits ohne Berücksichtigung<br />
d<strong>es</strong> Veräußerungserlös<strong>es</strong> auch in den auf die Ordinationsaufgabe<br />
folgenden Jahren ein laufend<strong>es</strong><br />
steuerpflichtig<strong>es</strong> Einkommen von jährlich €<br />
60.000,- oder mehr, so ist jedenfalls die Anwendung<br />
d<strong>es</strong> Hälft<strong>es</strong>teuersatz<strong>es</strong> vorteilhafter.<br />
ad 4) Hauptwohnsitzbefreiung: Ist eine der unter<br />
3) genannten Voraussetzungen erfüllt und hatten<br />
Sie zudem in der betreffenden Liegenschaft bis<br />
zur Aufgabe Ihrer ärztlichen Tätigkeit Ihren Hauptwohnsitz,<br />
so kann beantragt werden, dass die stillen<br />
R<strong>es</strong>erven der Immobilie zur Gänze steuerfrei<br />
bleibt. Allerdings gilt di<strong>es</strong> nur bei Aufgabe und<br />
nicht bei Veräußerung d<strong>es</strong> Betrieb<strong>es</strong>. Ein Verkauf<br />
der Ordinationsräumlichkeiten darf dabei früh<strong>es</strong>tens<br />
nach Ablauf von fünf Jahren nach Aufgabe<br />
der betrieblichen Tätigkeit erfolgen. Achtung,<br />
Falle! Es darf zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe<br />
Mitteilungen der Ärztekammer für tirol 03/<strong>2010</strong> 4
Service<br />
keine getrennte Parifizierung vorliegen!<br />
Tipp: Sind die Voraussetzungen für die Hauptwohnsitzbefreiung<br />
gegeben, so kann <strong>es</strong> sinnvoll<br />
sein, schrittweise vorzugehen. In einem ersten<br />
Schritt kann die ärztliche Tätigkeit aufgegeben<br />
und die Immobilie steuerfrei ins Privatvermögen<br />
überführt werden und dann, nach Ablauf von fünf<br />
Jahren, steuerfrei veräußert werden. In der Zwischenzeit<br />
wäre eine Vermietung der Liegenschaft<br />
möglich. Da Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
als außerbetriebliche Einkünfte g<strong>es</strong>taltet<br />
werden können, ist dabei nämlich eine weitere<br />
betriebliche Steuerhängigkeit vermeidbar.<br />
ad 5) behördlicher Eingriff: Erfolgt die Veräußerung<br />
wegen ein<strong>es</strong> behördlichen Eingriff<strong>es</strong><br />
Ausschreibung d<strong>es</strong> Preis<strong>es</strong><br />
der Ärztekammer für Tirol für <strong>2010</strong><br />
Der Preis der Ärztekammer für Tirol wird<br />
in der Höhe von Euro 3.640,- nach folgenden<br />
Richtlinien ausg<strong>es</strong>chrieben:<br />
1. <strong>Die</strong> eingereichten Arbeiten dürfen nicht älter als 2<br />
Jahre sein (gerechnet vom Beginn der Ausschreibungsfrist).<br />
Pro Bewerber darf nur eine Arbeit<br />
eingereicht werden.<br />
2. <strong>Die</strong> Arbeiten sollen hauptsächlich im Raum Tirol<br />
ausgeführt worden sein.<br />
. Bei Gemeinschaftsarbeiten muss der Hauptautor<br />
eindeutig deklariert sein; er gilt als der<br />
Einreichende.<br />
Habilitationsschriften können nicht berücksichtigt<br />
werden.<br />
0 Mitteilungen der Ärztekammer für tirol 03/<strong>2010</strong><br />
oder zur Vermeidung ein<strong>es</strong> solchen nachweisbar<br />
unmittelbar drohenden Eingriffs, so kann eine<br />
Verteilung d<strong>es</strong> Veräußerungsgewinn<strong>es</strong> auf 5 Jahre<br />
beantragt werden.<br />
R<strong>es</strong>ümee:<br />
Bei vorausschauender Planung bieten Immobilienschäfte<br />
ein hoh<strong>es</strong> Potenzial für steuerlich<br />
lukrative G<strong>es</strong>taltungen. So kann die Steuerhängigkeit<br />
der Ordinationsräumlichkeiten z.B.<br />
von vornherein vermieden werden, wenn nicht<br />
die Ärztin oder der Arzt die Immobilie erwirbt,<br />
sondern der (Ehe-)Partner. Letzterer kann die<br />
Immobilie dann an die Ärztin/den Arzt vermieten<br />
und nach 10 Jahren (Spekulationsfrist) jederzeit<br />
zur Gänze steuerfrei veräußern. Di<strong>es</strong> funktioniert<br />
d<strong>es</strong>halb, da die Praxisräumlichkeiten dann nicht<br />
4. Der Preis der Ärztekammer für Tirol ist ein Förderungspreis<br />
für junge ärztliche Wissenschaftler<br />
und kann nur an Personen verliehen werden,<br />
die zum Zeitpunkt der Ausschreibung das 40.<br />
Lebensjahr nicht vollendet haben.<br />
. <strong>Die</strong> gleichzeitige Bewerbung für eine weitere<br />
Preisvergabe stellt kein Ausschlusskriterium<br />
dar.<br />
. <strong>Die</strong> Arbeiten sind in je 6 Exemplaren bis spät<strong>es</strong>tens<br />
20.11.<strong>2010</strong> (Datum d<strong>es</strong> Poststempels)<br />
bei der Ärztekammer für Tirol, Anichstr. 7, 6021<br />
Innsbruck, einzureichen.<br />
Dr. Artur Wechselberger,<br />
Präsident der Ärztekammer für Tirol<br />
Betriebsvermögen darstellen, sondern zu einem<br />
Vermietungsobjekt werden. Als solch<strong>es</strong> wird <strong>es</strong><br />
steuerrechtlich der außerbetrieblichen Sphäre<br />
zugeordnet und damit gleich behandelt wie<br />
eine private Immobilie. Wertsteigerungen von<br />
Privatobjekten können nach einer Behaltedauer<br />
von mind<strong>es</strong>tens 10 Jahren steuerfrei veräußert<br />
werden. Di<strong>es</strong>e G<strong>es</strong>taltung nennt sich Ehegattenmodell<br />
und bedarf vorher unbedingt auch<br />
einer juristischen Beratung zur G<strong>es</strong>taltung der<br />
zivilrechtlichen Eigentumsfolgen.<br />
Bei Immobilientransaktion empfehlen wir in allen<br />
Fällen eine frühzeitige Konsultation Ihr<strong>es</strong> <strong>Steuerberater</strong>s.<br />
Da hier hohe Werte in der Natur der<br />
Sache liegen, wirken sich Begünstigungen, Tipps<br />
und G<strong>es</strong>taltungen b<strong>es</strong>onders vorteilhaft aus.
Steuer Ärzte G<strong>es</strong>mbH<br />
<strong>Was</strong> bringt die<br />
Ärzte G<strong>es</strong>mbH<br />
steuerlich?<br />
Dazu wurden die Steuerkonsulenten<br />
der renommierten Ärztekanzlei<br />
TEAM JÜNGER befragt.<br />
Im Folgenden wurden die zentralen<br />
Aussagen aus dem Interview<br />
(geführt von Mag. Heidi Blum,<br />
Juristin der Land<strong>es</strong>zahnärzte-<br />
kammer für Tirol) mit den<br />
Spezialisten für Sie zusammengefasst.<br />
Danach scheint die Rechtsform der<br />
G<strong>es</strong>mbH für die meisten Ärztinnen<br />
und Ärzte steuerlich nur auf den ersten<br />
Blick inter<strong>es</strong>sant zu sein:<br />
8 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 10/<strong>2010</strong><br />
So b<strong>es</strong>ticht die G<strong>es</strong>mbH steuerlich vordergründig d<strong>es</strong>halb,<br />
da vom Gewinn der G<strong>es</strong>ellschaft zunächst nur 25 % Körperschaftsteuer<br />
abzuführen sind. Demgegenüber bezahlt der<br />
Arzt als Einzelunternehmer je nach Höhe sein<strong>es</strong> Gewinn<strong>es</strong><br />
bis zu 50 % Einkommensteuer. „Das ist aber nur die halbe<br />
Wahrheit“, so <strong>Steuerberater</strong> Raimund Eller��������������<br />
GER. „Werden die Gewinne nämlich an die beteiligten Ärzte<br />
weitergegeben, so sind von di<strong>es</strong>en Ausschüttungsbeträgen<br />
weitere 25 % Kapitalertragsteuer von der G<strong>es</strong>ellschaft einzubehalten<br />
und binnen 7 Tagen an das Finanzamt abzuführen“,<br />
so Eller weiter. „Soll der g<strong>es</strong>amte ausschüttbare Gewinn also<br />
schlussendlich den beteiligten Ärzten zur Verfügung stehen,<br />
so kommt <strong>es</strong> zu einer Steuerbelastung von insg<strong>es</strong>amt<br />
����������������������������<br />
Damit ergibt sich bei Vollausschüttung d<strong>es</strong> g<strong>es</strong>amten Gewinn<strong>es</strong><br />
am End<strong>es</strong> d<strong>es</strong> Tag<strong>es</strong> kein nennenswerter Steuervorteil.<br />
Ganz im Gegenteil, so ortet Frau Dr. Verena Maria Erian<br />
����������������������������������������������������<br />
����������������������������������������������������������<br />
ter dem Satz einer vollausschüttenden G<strong>es</strong>mbH liegt: „Eine<br />
herkömmliche Einzelpraxis kann bei Inanspruchnahme d<strong>es</strong><br />
Gewinnfreibetrag<strong>es</strong> derzeit 13 % der Gewinne völlig steuerfrei<br />
lukrieren und kommt so unter dem Strich auf einen<br />
������������������������������������������������������<br />
bei erklecklichen Gewinnen auf eine effektive Durchschnitts-<br />
��������������������������������������������������������<br />
Gewinne in einer G<strong>es</strong>mbH derzeit nur insoweit steuerlich<br />
begünstigt, als sie in der G<strong>es</strong>ellschaft th<strong>es</strong>auriert werden<br />
und den G<strong>es</strong>ellschaftern nicht zur privaten Verfügung stehen“,<br />
vergleicht Erian die Rechtsformen. „Zudem erfordert
eine G<strong>es</strong>mbH die Erstellung einer Bilanz, was kosten- und<br />
zeitaufwendiger ist, als eine sonst zulässige Einnahmen-<br />
Ausgaben-Rechnung“, warnt Erian weiter vor den möglichen<br />
Mehrkosten einer G<strong>es</strong>mbH.<br />
������������������������������������������������������<br />
mittlungsvorschriften bei der Bilanzierung vor allem auch<br />
dazu, dass eine Gewinnplanung durch Hinausschieben von<br />
Einnahmen in das nächste Jahr bzw. Vorziehen von Ausgaben<br />
in das laufende Jahr kaum mehr möglich ist. Damit geht<br />
erheblich<strong>es</strong> G<strong>es</strong>taltungspotential zur Gewinnoptimierung<br />
und Steuermin Steuerminimierung verloren“, bezieht Eller<br />
�������������������������������������������������������<br />
weiter Stellung.<br />
„Zahlt die G<strong>es</strong>mbH für die Arbeitsleistung der Ärzte<br />
Entgelte aus, dann fallen außerdem Lohnabgaben an“,<br />
ergänzt Eller die Frage nach eventuellen Kostentreibern<br />
einer G<strong>es</strong>mbH.<br />
����������������������������������������������������������<br />
sich, bei bereits b<strong>es</strong>tehenden Strukturen jedenfalls rechtzeitig,<br />
������������������������������������������<br />
erberater zu konsultieren.<br />
„In der Regel wird die Gründung einer<br />
G<strong>es</strong>mbH mit der Einbringung bereits b<strong>es</strong>tehender<br />
Einzelpraxen einhergehen. Fehler<br />
in der Konzeption und Umsetzung einer<br />
solchen Einbringung können gravierende<br />
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zierte Umgründungsspezialistin Mag. Eva M<strong>es</strong>senlechner vom<br />
������������<br />
„Der steuerliche Supergau ist erreicht, wenn die Finanz bei<br />
di<strong>es</strong>en Vorgängen eine Betriebsveräußerung ortet. In einem<br />
Worst-Case-Szenario kann <strong>es</strong> in solchen Fällen dazu kommen,<br />
dass stille R<strong>es</strong>erven aufgedeckt und unnötig versteuert<br />
werden müssen. Letztere liegen insb<strong>es</strong>ondere dann in hohem<br />
Maße vor, wenn bereits ein ansehnlicher Patientenstock aufgebaut<br />
wurde“, bringt M<strong>es</strong>senlechner die Zusammenhänge<br />
auf den Punkt.<br />
„Di<strong>es</strong>er Supergau kann dank d<strong>es</strong> so genannten Umgründungssteuerg<strong>es</strong>etz<strong>es</strong><br />
vermieden werden! Der Umgang mit<br />
di<strong>es</strong>em sehr komplexen Regelwerk erfordert allerdings ein<br />
sehr speziell<strong>es</strong> Know-How und eine fundierte Vorbereitung<br />
der einzelnen Schritte. Zudem sind b<strong>es</strong>timmte Fristen einzuhalten.<br />
Eine Nichteinhaltung der einschlägigen Regelungen<br />
kann extrem teuer kommen, daher empfehlen<br />
wir in allen Fällen eine frühzeitige Konsultation ein<strong>es</strong><br />
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lechner zur richtigen Vorgangsweise.<br />
v. l. n. r.: STB Dr. Verena Maria Erian,<br />
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Steuer Ärzte G<strong>es</strong>mbH<br />
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ÖZZ 10/<strong>2010</strong> I www.zahnaerztekammer.at 9
Ausmaß zulässig, das keine Regelung in<br />
einer Anstaltsordnung erfordert.<br />
<strong>Die</strong> Gründung einer Gruppenpraxis setzt<br />
die Eintragung in das Firmenbuch und<br />
die Zulassung durch den Land<strong>es</strong>hauptmann<br />
voraus. Vom Zulassungsverfahren<br />
ist abzusehen, wenn ausschließlich sozialversicherungsrechtlich<br />
nicht erstattbare<br />
Leistungen erbracht werden sollen<br />
(di<strong>es</strong> wird allerdings im zahnärztlichen<br />
Bereich kaum möglich sein, man denke<br />
an Röntgen etc) oder wenn alle G<strong>es</strong>ellschafter<br />
Kassenverträge haben (was eine<br />
Einigung mit der Gebietskrankenkasse<br />
über einen Gruppenpraxiseinzelvertrag<br />
unter Bedachtnahme auf den Regionalen<br />
Strukturplan G<strong>es</strong>undheit oder das B<strong>es</strong>tehen<br />
der Gruppenpraxis im Stellenplan<br />
voraussetzt). Di<strong>es</strong>falls bedarf <strong>es</strong> einer<br />
schriftlichen Anzeige an den zuständigen<br />
Land<strong>es</strong>hauptmann über eine wechselseitige<br />
schriftliche Zusage zwischen der<br />
G<strong>es</strong>ellschaft oder Vorg<strong>es</strong>ellschaft und der<br />
örtlich zuständigen Gebietskrankenkasse<br />
über einen unter Bedachtnahme auf<br />
den jeweiligen Regionalen Strukturplan<br />
G<strong>es</strong>undheit abzuschließenden Gruppenpraxis-Einzelvertrag.<br />
Mit di<strong>es</strong>er Anzeige<br />
Dazu haben wir unsere Steuerkonsulenten<br />
der renommierten Ärztekanzlei<br />
TEAM JÜNGER befragt. Im Folgenden<br />
haben wir die zentralen Aussagen aus<br />
dem Interview mit den Spezialisten für<br />
Sie zusammengefasst. Danach scheint<br />
die Rechtsform der GmbH für die meisten<br />
Ärztinnen und Ärzte steuerlich nur<br />
a u f den ersten Blick inter<strong>es</strong>sant<br />
zu sein:<br />
So b<strong>es</strong>ticht die<br />
GmbH steuerlichvordergründig<br />
d<strong>es</strong>halb, da<br />
ist die jeweilige Land<strong>es</strong>g<strong>es</strong>undheitsplattform<br />
im Rahmen ein<strong>es</strong> Ausschuss<strong>es</strong> zu<br />
befassen.<br />
Von di<strong>es</strong>en Fällen abg<strong>es</strong>ehen muss bis<br />
zum Abschluss ein<strong>es</strong> G<strong>es</strong>amtvertrag<strong>es</strong> für<br />
Gruppenpraxen zugewartet werden. Für<br />
bereits b<strong>es</strong>tehende Gruppenpraxen ergeben<br />
sich keine Änderungen. Beabsichtigt<br />
Aktuell<br />
<strong>Was</strong> BrIngT dIe ärZTe-gmBH sTeUerlICH?<br />
vom Gewinn der G<strong>es</strong>ellschaft zunächst<br />
nur 25% Körperschaftsteuer abzuführen<br />
sind. Demgegenüber bezahlt der Arzt als<br />
Einzelunternehmer je nach Höhe sein<strong>es</strong><br />
Gewinn<strong>es</strong> bis zu 50% Einkommensteuer.<br />
„Das ist aber nur die halbe Wahrheit“, so<br />
<strong>Steuerberater</strong> Raimund Eller vom TEAM<br />
JÜNGER. „Werden die Gewinne nämlich<br />
an die beteiligten Ärzte weitergegeben, so<br />
sind von di<strong>es</strong>en Ausschüttungsbeträgen<br />
weitere 25% Kapitalertragsteuer von der<br />
G<strong>es</strong>ellschaft einzubehalten und binnen 7<br />
Tagen an das Finanzamt abzuführen“, so<br />
Eller weiter. „Soll der g<strong>es</strong>amte ausschüttbare<br />
Gewinn also schlussendlich den<br />
beteiligten Ärzten zur Verfügung stehen,<br />
eine bereits b<strong>es</strong>tehende Gruppenpraxis<br />
einen Wechsel in die Rechtsform der<br />
GmbH, braucht sie di<strong>es</strong> ohne weiter<strong>es</strong> Zulassungsverfahren<br />
dem Land<strong>es</strong>hauptmann<br />
lediglich anzuzeigen.<br />
Insg<strong>es</strong>amt ist sehr viel<strong>es</strong> noch unklar und<br />
werfen die g<strong>es</strong>etzlichen B<strong>es</strong>timmungen<br />
mehr Fragen auf, als sie beantworten.<br />
so kommt <strong>es</strong> zu einer Steuerbelastung von<br />
insg<strong>es</strong>amt 43,75%“, rechnet Eller vor.<br />
Damit ergibt sich bei Vollausschüttung d<strong>es</strong><br />
g<strong>es</strong>amten Gewinn<strong>es</strong> am End<strong>es</strong> d<strong>es</strong> Tag<strong>es</strong><br />
kein nennenswerter Steuervorteil. Ganz im<br />
Gegenteil, so ortet Frau Dr. Verena Maria<br />
Erian vom TEAM JÜNGER außerhalb der<br />
GmbH eine Belastung die mit weniger als<br />
43,5% in den meisten Fällen sogar unter<br />
dem Satz einer vollausschüttenden GmbH<br />
liegt: „Eine herkömmliche Einzelpraxis<br />
kann bei Inanspruchnahme d<strong>es</strong> Gewinnfreibetrag<strong>es</strong><br />
derzeit 13% der Gewinne<br />
völlig steuerfrei lukrieren und kommt so<br />
unter dem Strich auf einen maximalen<br />
ZahnarZt in tirol I 5
Steuerrecht<br />
Grenzsteuersatz von 43,5% und damit<br />
selbst bei erklecklichen Gewinnen auf<br />
eine effektive Durchschnittssteuerbelastung<br />
von um die 40%“, so Erian. „Damit<br />
sind Gewinne in einer GmbH derzeit nur<br />
insoweit steuerlich begünstigt, als sie in<br />
der G<strong>es</strong>ellschaft th<strong>es</strong>auriert werden und<br />
den G<strong>es</strong>ellschaftern nicht zur privaten<br />
Verfügung stehen“, vergleicht Erian die<br />
Rechtsformen. „Zudem erfordert eine<br />
GmbH die Erstellung einer Bilanz, was<br />
kosten- und zeitaufwendiger ist, als eine<br />
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Telefon 0316/68 27 33<br />
Telefax 0316/68 27 33–40<br />
E-Mail: graz@pluradent-austria.at<br />
Klagenfurt<br />
Schleppe Platz 5<br />
9020 Klagenfurt<br />
Telefon 0463/5 42 04<br />
Telefax 0463/5 40 34<br />
E-Mail: klagenfurt@pluradent-austria.at<br />
www.pluradent-austria.at<br />
sonst zulässige Einnahmen-Ausgaben-<br />
Rechnung“, warnt Erian weiter vor den<br />
möglichen Mehrkosten einer GmbH.<br />
„Neben erhöhten Verwaltungskosten führen<br />
die Gewinnermittlungsvorschriften<br />
bei der Bilanzierung vor allem auch dazu,<br />
dass eine Gewinnplanung durch Hinausschieben<br />
von Einnahmen in das nächste<br />
Jahr bzw. Vorziehen von Ausgaben in das<br />
laufende Jahr kaum mehr möglich ist. Damit<br />
geht erheblich<strong>es</strong> G<strong>es</strong>taltungspotential<br />
zur Gewinnoptimierung und Steuermini-<br />
engagiert<br />
wegweisend<br />
partnerschaftlich<br />
Salzburg<br />
Josef Mayburger-Kai 114<br />
5020 Salzburg<br />
Telefon 0662/45 17 12<br />
Telefax 0662/45 17 12–33<br />
E-Mail: salzburg@pluradent-austria.at<br />
Völs<br />
Bahnhofstraße 22a<br />
6176 Völs<br />
Telefon 0512/30 49 00<br />
Telefax 0512/30 49 00–4<br />
E-Mail: voels@pluradent-austria.at<br />
Zahnwaren Müller Wien<br />
Anschützgasse 31<br />
1150 Wien<br />
Telefon 01/523 55 53<br />
Telefax 01/523 55 53–70<br />
E-Mail: mueller.wien@pluradent-austria.at<br />
mierung verloren“, bezieht Eller zu eventuell<br />
unerwünschten Nebenwirkungen<br />
einer GmbH weiter Stellung.<br />
„Zahlt die GmbH für die Arbeitsleistung<br />
der Ärzte Entgelte aus, dann fallen außerdem<br />
Lohnabgaben an“, ergänzt Eller die<br />
Frage nach eventuellen Kostentreibern<br />
einer GmbH.<br />
B<strong>es</strong>teht dennoch Inter<strong>es</strong>se an einer GmbH<br />
so empfiehlt <strong>es</strong> sich, bei bereits b<strong>es</strong>tehenden<br />
Strukturen jedenfalls rechtzeitig,<br />
auch einen zertifizierten Umgründungssteuerberater<br />
zu konsultieren. „In der<br />
Regel wird die Gründung einer GmbH<br />
mit der Einbringung bereits b<strong>es</strong>tehender<br />
Einzelpraxen einhergehen. Fehler in der<br />
Konzeption und Umsetzung einer solchen<br />
Einbringung können gravierende<br />
steuerliche Folgen haben“, so die zertifizierte<br />
Umgründungsspezialistin Mag. Eva<br />
M<strong>es</strong>senlechener vom TEAM JÜNGER.<br />
„Der steuerliche Supergau ist erreicht,<br />
wenn die Finanz bei di<strong>es</strong>en Vorgängen<br />
eine Betriebsveräußerung ortet. In einem<br />
Worst-Case-Szenario kann <strong>es</strong> in solchen<br />
Fällen dazu kommen, dass stille R<strong>es</strong>erven<br />
aufgedeckt und unnötig versteuert werden<br />
müssen. Letztere liegen insb<strong>es</strong>ondere dann<br />
in hohem Maße vor, wenn bereits ein<br />
ansehnlicher Patientenstock aufgebaut<br />
wurde“, bringt M<strong>es</strong>senlechner die Zusammenhänge<br />
auf den Punkt.<br />
„Di<strong>es</strong>er Supergau kann dank d<strong>es</strong> so genannten<br />
Umgründungssteuerg<strong>es</strong>etz<strong>es</strong><br />
vermieden werden! Der Umgang mit di<strong>es</strong>em<br />
sehr komplexen Regelwerk erfordert<br />
allerdings ein sehr speziell<strong>es</strong> Know-How<br />
und eine fundierte Vorbereitung der einzelnen<br />
Schritte. Zudem sind b<strong>es</strong>timmte<br />
Fristen einzuhalten. Eine Nichteinhaltung<br />
der einschlägigen Regelungen<br />
kann extrem teuer kommen, daher<br />
empfehlen wir in allen Fällen eine frühzeitige<br />
Konsultation ein<strong>es</strong> zertifizierten<br />
Umgründungsspezialisten“, so M<strong>es</strong>senlechner<br />
zur richtigen Vorgangsweise.
steuer.berater<br />
Am 32. Dezember ist <strong>es</strong> zu spät!<br />
Machen Sie mit der folgenden Checkliste Ihren persönlichen Steuercheck <strong>2010</strong>.<br />
Text:<br />
STB Dr. Verena Maria<br />
Erian, STB Raimund<br />
Eller und STB Mag. Eva<br />
M<strong>es</strong>senlechner<br />
Foto: Foto Hofer<br />
32 eco.nova<br />
✓<br />
Check 1<br />
Anschaffung von Wertpapieren zur Geltendmachung<br />
d<strong>es</strong> Gewinnfreibetrag<strong>es</strong> von 13 %, soweit nicht ausreichende<br />
Inv<strong>es</strong>titionen vorliegen (siehe Ausgabe Feber/<br />
März <strong>2010</strong>).<br />
✓<br />
Check 2<br />
ACHTUNG! GILT NUR FÜR EINNAHMEN-<br />
AUSGABEN-RECHNER:<br />
Anschaffung von Warenvorräten und Verbrauchsmaterial<br />
und sofort absetzbaren Wirtschaftsgütern (bis<br />
400 € pro Stück). Wirksam sind auch Vorauszahlungen<br />
für noch gar nicht gelieferte Waren oder auch<br />
für künftige Leistungen.<br />
✓<br />
Check 3<br />
Durchführung von Reparaturen und Instandhaltungen<br />
sowie B<strong>es</strong>chaffung von Ersatzteilen.<br />
✓<br />
Check 4<br />
ACHTUNG! GILT NUR FÜR EINNAHMEN-<br />
AUSGABEN-RECHNER:<br />
Verlagerung von Einnahmen in das Jahr 2011. Versendung<br />
von Rechnungen eindämmen und wenn<br />
möglich erst knapp vor Jahr<strong>es</strong>ende wieder hochfahren,<br />
sodass die Zahlungseingänge erst nach dem<br />
31.12.<strong>2010</strong> erfolgen können. Zudem können auch<br />
Adr<strong>es</strong>saten bereits ausg<strong>es</strong>chickter Rechnungen gebeten<br />
werden, noch offene Beträge erst nwächst<strong>es</strong> Jahr<br />
zu überweisen.<br />
✓<br />
Check 5<br />
Veranlagungsfreibetrag nützen:<br />
Steuerzahler, die ausschließlich über Einkünfte aus<br />
unselbständiger Tätigkeit verfügen, können pro Jahr<br />
bis zu 730 € außerhalb ein<strong>es</strong> <strong>Die</strong>nstverhältniss<strong>es</strong><br />
dazuverdienen, ohne di<strong>es</strong> in ihrer Steuererklärung<br />
angeben zu müssen. Haben solche Personen für Ihr<br />
Unternehmen Leistungen erbracht, so können Sie die<br />
Rechnungen noch heuer begleichen, ohne dass <strong>es</strong> für<br />
den Empfänger zu einer Steuerbelastung kommt.<br />
✓<br />
Check 6<br />
Letztmalig <strong>2010</strong> können von Inv<strong>es</strong>titionen im Jahr<br />
der Anschaffung sofort 30 % vorzeitige Abschreibung<br />
steuerlich geltend gemacht werden.<br />
Ausgenommen sind Gebäude, PKW, Kombi, Luftfahrzeuge<br />
und gebrauchte Wirtschaftsgüter.<br />
✓<br />
Check 7<br />
Weihnachtsfeier:<br />
Für Betriebsveranstaltungen stehen pro Mitarbeiter<br />
jährlich 365 € steuerfrei zu. Der <strong>Die</strong>nstgeber darf den<br />
Aufwand in voller Höhe absetzen.
✓<br />
Check 8<br />
Weihnachtsg<strong>es</strong>chenke:<br />
Jeder Mitarbeiter darf pro Jahr Sachg<strong>es</strong>chenke im<br />
Wert von 186 € von seinem <strong>Die</strong>nstgeber steuerfrei<br />
entgegennehmen. Auch di<strong>es</strong>er Aufwand schlägt sich<br />
bei Ihnen steuerwirksam zu Buche. Achtung! Bargeld<br />
ist ausgenommen. Lösung: Gutscheine.<br />
✓<br />
Check 9<br />
<strong>Die</strong> Bezahlung von Prämien für die Zukunftssicherung<br />
der Mitarbeiter (Er- und Ablebensversicherungen,<br />
Pensionskassenbeiträge) sind bis zu<br />
300 € pro Jahr und pro Mitarbeiter steuerfrei und<br />
voll betrieblich absetzbar. Es ist der Gleichheitsgrundsatz<br />
einzuhalten, d.h. eine entsprechende<br />
Zusage kann nur allen zusammen oder nach b<strong>es</strong>timmten<br />
Kriterien f<strong>es</strong>tgelegten Mitarbeitergruppen<br />
angeboten werden.<br />
✓<br />
Check 10<br />
Spenden:<br />
Auf der Homepage d<strong>es</strong> Bund<strong>es</strong>ministeriums für<br />
Finanzen (www.bmf.gv.at) finden Sie eine Auflistung<br />
steuerlich absetzbarer Spenden. Begünstigte<br />
Spendenempfänger sind neben b<strong>es</strong>timmten Einrichtungen<br />
wie Universitäten, Museen etc. auch eine Reihe<br />
humanitärer Organisationen.<br />
✓<br />
Check 11<br />
Verlustbeteiligungen:<br />
Durch Erwerb einer Beteiligung an einem verlustbringenden<br />
Unternehmen oder einer Liegenschaftsvermietung<br />
können die Verluste steuerlich abg<strong>es</strong>etzt<br />
werden. Achtung, die Finanz akzeptiert aber längst<br />
nicht all<strong>es</strong>!<br />
Tipp: Suchen Sie sich ein Projekt nach Ihrem G<strong>es</strong>chmack<br />
aus und lassen Sie <strong>es</strong> vor Unterfertigung auf<br />
steuerliche Verwertbarkeit prüfen. Bedenken Sie bitte<br />
auch, dass <strong>es</strong> sich hier um Veranlagungen mit erheblichem<br />
Risiko handeln kann!<br />
✓<br />
Check 12<br />
Auch der Nachkauf von Versicherungszeiten kann<br />
voll steuerlich abg<strong>es</strong>etzt werden. Nachkäufe werden<br />
ab 2011 teurer. Durch eine Antragstellung<br />
<strong>2010</strong> können Sie sich noch die alten „Preise“ sichern,<br />
ohne schon entscheiden zu müssen. Vor der<br />
endgültigen Umsetzung sollten dann jedenfalls<br />
noch entsprechende Rentabilitätsüberlegungen ang<strong>es</strong>tellt<br />
werden.<br />
✓<br />
Check 13<br />
„Topfsonderausgaben“ aus dem richtigen Topf<br />
nehmen: Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen,<br />
Wohnraumschaffung und -sanierung, junge<br />
Aktien und Genussscheine können, wenn auch<br />
sehr eing<strong>es</strong>chränkt, steuerlich verwertet werden.<br />
Ab einem Einkommen von 36.400 € vermindert<br />
sich der absetzbare Betrag kontinuierlich, bis bei<br />
60.000 € davon nichts mehr übrig bleibt.<br />
Tipp: Sonderausgaben soll jener Partner tragen,<br />
der das geringere Einkommen erzielt!<br />
KOPRODUKTION der EMF TEAM TIROL STEUERBERATER GMBH und den ÄRZTESPEZIALISTEN vom<br />
TEAM JÜNGER:<br />
STB Dr. Verena Maria Erian, STB Mag. Eva M<strong>es</strong>senlechner, STB Raimund Eller, v. l.<br />
✓<br />
Check 14<br />
Kirchenbeitrag eventuell noch einzahlen. An Kirchenbeiträgen<br />
können bis zu 200 € p. a. von der Steuer<br />
abg<strong>es</strong>etzt werden, insofern di<strong>es</strong>er Betrag auch tatsächlich<br />
einbezahlt wurde.<br />
Tipp für 2011: Bei Einzahlung d<strong>es</strong> g<strong>es</strong>amten Beitrags<br />
bis zum 31. März 2011 erhalten Sie 3 % Nachlass auf<br />
den ermittelten Jahr<strong>es</strong>beitrag.<br />
✓<br />
Check 15<br />
Kinderbetreuungskosten für Kinder bis 10 Jahren<br />
können unter b<strong>es</strong>timmten Voraussetzungen abg<strong>es</strong>etzt<br />
werden. Bis zu 2.300 € pro Kind und Jahr können hier<br />
Eingang in die Steuererklärung finden. Sorgen Sie<br />
rechtzeitig dafür, dass die entsprechenden Unterlagen<br />
und Nachweise für das Finanzamt dann auch vorliegen.<br />
Gefordert werden ein Nachweis durch einen<br />
Zahlungsbeleg mit Name und Sozialversicherungsnummer<br />
d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong>, Zeitraum der Kinderbetreuung,<br />
Namen und Anschrift der Kinderbetreuungseinrichtung<br />
bzw. Name, Anschrift und Sozialversicherungsnummer<br />
der pädagogisch qualifizierten Person und<br />
gegebenenfalls eine Bewilligung zur Führung der<br />
Einrichtung bei privaten Einrichtungen.<br />
✓<br />
Check 16<br />
Steuerfreier Zuschuss zur Kinderbetreuung für<br />
Mitarbeiter:<br />
Sie können bis Jahr<strong>es</strong>ende auch für Ihre Mitarbeiter<br />
Kosten für die Kinderbetreuung übernehmen. <strong>Die</strong><br />
Höhe d<strong>es</strong> für den Mitarbeiter steuerfreien und für Sie<br />
voll absetzbaren Zuschuss<strong>es</strong> beträgt pro Kind jährlich<br />
maximal 500 € und ist direkt an die Betreuungseinrichtung<br />
bzw. an die Betreuungsperson zu überweisen.<br />
Achtung: Gleichbehandlungsgrundsatz beachten<br />
> siehe dazu auch Check 9! Zudem muss di<strong>es</strong>e Auszahlung<br />
am Lohnkonto d<strong>es</strong> betreffenden Mitarbeiters<br />
stehen. Tipp: rechtzeitige Meldung an Ihre Lohnverrechnung.<br />
s<br />
eco.nova 33
34 eco.nova<br />
✓<br />
Check 17<br />
Auch für eine auswärtige Berufsausbildung von Kindern<br />
gibt <strong>es</strong> unter b<strong>es</strong>timmten Voraussetzungen einen<br />
pauschalen Absetzposten von bis zu 1.320 € pro Jahr.<br />
Bitte sorgen Sie auch hier rechtzeitig für entsprechende<br />
Nachweise (Inskriptionsb<strong>es</strong>tätigung, Schulb<strong>es</strong>uchsb<strong>es</strong>tätigung,<br />
Heimb<strong>es</strong>tätigung etc.).<br />
✓<br />
Check 18<br />
Gewinne aus Verkäufen von privaten Immobilien<br />
innerhalb von 10 Jahren und von Wertpapieren innerhalb<br />
ein<strong>es</strong> Jahr<strong>es</strong> nach entgeltlicher Anschaffung<br />
werden der sogenannten „Spekulationssteuer“ unterzogen.<br />
Durch entsprechend<strong>es</strong> Timing können hier<br />
Steuern oftmals leicht vermieden werden. Achtung!<br />
Für nach dem 1.1.2011 erworbene Wertpapiere (Aktien,<br />
Anleihen, Fonds etc.) wird auch das perfekt<strong>es</strong>te<br />
Timing nichts mehr nützen. Denn ab dann sollen<br />
nämlich derartige Gewinne generell mit einer 25 % igen<br />
Kapitalertragsteuer belastet werden.<br />
✓<br />
Check 19<br />
Abschaffung der Kreditvertragsgebühr:<br />
Wenn möglich sollte mit der Aufnahme von Neukrediten<br />
bzw. auch der Änderung b<strong>es</strong>tehender Kreditvereinbarungen<br />
(z.B. Laufzeitverlängerungen wegen<br />
schlechter Kurslage) noch abgewartet werden. Ab<br />
1.1.2011 wird die Vorschreibung der staatlichen Kre-<br />
ditvertragsgebühr nämlich G<strong>es</strong>chichte sein. Somit<br />
können 0,8 % von der G<strong>es</strong>amtkredithöhe an Kosten<br />
eing<strong>es</strong>part werden. In dringenden Fällen kann auch<br />
mit der Bank über eine „vertragslose“ Übergangslösung<br />
(Barvorlage) verhandelt werden.<br />
✓<br />
Check 20<br />
Kilometerstand:<br />
Bitte notieren Sie am 31.12.<strong>2010</strong> wieder den Kilometerstand<br />
Ihr<strong>es</strong> Autos. Di<strong>es</strong> kann für steuerrelevante<br />
Berechnungen sehr nützlich sein. Zudem kann damit<br />
auch für den Fall einer späteren Steuerprüfung eine<br />
nachhaltige Prophylaxe für Sie erfolgen.<br />
✓<br />
Check 21<br />
Reisekostenabrechnungen:<br />
Bitte verwenden Sie dazu entsprechende Checklisten.<br />
So können Sie sicherstellen, dass Ihnen auch wirklich<br />
nichts durch die Lappen geht. Auch Kollegenb<strong>es</strong>uche<br />
zum Erfahrungsaustausch, B<strong>es</strong>orgungsfahrten,<br />
Vorstellungsg<strong>es</strong>präche oder Ähnlich<strong>es</strong> sind beruflich<br />
bzw. betrieblich veranlasste Reisen. Checken Sie, ob<br />
Sie hier auch wirklich keine Fahrt verg<strong>es</strong>sen haben.<br />
✓<br />
Check 22<br />
.<br />
Bausparen:<br />
Dezembereinzahlungen ermöglichen Prämiengutschriften<br />
noch für das ganze Jahr <strong>2010</strong>.
Steuer-Spar-check <strong>2010</strong><br />
... am 32. Dezember ist <strong>es</strong> zu spät ...<br />
Dazu stellen wir Ihnen an di<strong>es</strong>er Stelle unsere praktische Steuer-Spar-Checkliste<br />
<strong>2010</strong> zur Verfügung:<br />
Los geht's:<br />
q Check 1:<br />
Anschaffung von Wertpapieren zur Geltendmachung<br />
d<strong>es</strong> Gewinnfreibetrag<strong>es</strong> (siehe Steuerbeitrag<br />
1. Quartal <strong>2010</strong>), soweit nicht ausreichende<br />
Inv<strong>es</strong>titionen vorliegen. Nutzen Sie unbedingt<br />
di<strong>es</strong>e effizient<strong>es</strong>te Steuerbegünstigung, die <strong>es</strong><br />
je gab.<br />
q Check 2:<br />
Anschaffung von Verbrauchsmaterial, Ersatzteilen<br />
und geringwertigen Wirtschaftstütern (bis<br />
€ 400,- pro Stück sofort absetzbar). Wirksam<br />
sind auch Vorauszahlungen für noch gar nicht<br />
gelieferte Waren (Hausapotheke) oder auch für<br />
künftige Leistungen.<br />
q Check :<br />
Verlagerung von Einnahmen in das Jahr 2011.<br />
Versendung von Honorarnoten eindämmen und<br />
wenn möglich erst knapp vor Jahr<strong>es</strong>ende wieder<br />
hochfahren, sodass die Zahlungseingänge erst<br />
nach dem 31.12.<strong>2010</strong> erfolgen können.<br />
q Check 4:<br />
Weihnachtsfeier & Weihnachtsg<strong>es</strong>chenke: Für<br />
Betriebsveranstaltungen steht pro Mitarbeiter<br />
jährlich € 365,00 und für Sachg<strong>es</strong>chenke €<br />
186,00 steuerfrei zu. Der <strong>Die</strong>nstgeber darf den<br />
Aufwand in voller Höhe absetzen.<br />
q Check :<br />
<strong>Die</strong> Bezahlung von Prämien für die Zukunftssicherung<br />
der Mitarbeiter (Er- und Ablebensversicherungen,<br />
Pensionskassenbeiträge) sind bis<br />
zu € 300,00 p. a. und pro Mitarbeiter steuerfrei<br />
und voll betrieblich absetzbar. Achtung auf Gleichheitsgrundsatz!<br />
q Check :<br />
Spenden: Auf der Homepage d<strong>es</strong> Bund<strong>es</strong>ministeriums<br />
für Finanzen (www.bmf.gv.at) finden Sie<br />
eine Auflistung steuerlich absetzbarer Spenden.<br />
q Check 7:<br />
Verlustbeteiligungen: Durch Erwerb einer Beteiligung<br />
an einem verlustbringenden Unternehmen<br />
oder einer Liegenschaft zur Vermietung können<br />
die Verluste steuerlich in Abzug gebracht werden.<br />
Achtung! <strong>Die</strong> Finanz akzeptiert nicht all<strong>es</strong>. Tipp:<br />
Suchen Sie sich ein Projekt nach Ihrem G<strong>es</strong>chmack<br />
aus und lassen Sie <strong>es</strong> vor Unterfertigung<br />
auf steuerliche Verwertbarkeit prüfen.<br />
q Check :<br />
Auch der Nachkauf von Versicherungszeiten kann<br />
voll steuerlich abg<strong>es</strong>etzt werden. Darunter fällt<br />
der Nachkauf von Versicherungszeiten bei der<br />
g<strong>es</strong>etzlichen Pensionsversicherung, aber auch<br />
beim Wohlfahrtsfonds der Ärztekammern.<br />
q Check :<br />
An Kirchenbeiträgen können bis zu € 200,- p.a.<br />
von der Steuer abg<strong>es</strong>etzt werden, insofern di<strong>es</strong>er<br />
Betrag auch tatsächlich einbezahlt wurde.<br />
q Check 10:<br />
Kinderbetreuungskosten für Kinder bis 10 Jahren<br />
können unter b<strong>es</strong>timmten Voraussetzungen<br />
abg<strong>es</strong>etzt werden. Bis zu € 2.300,- pro Kind<br />
und Jahr können hier Eingang finden. Sorgen<br />
v. l.: Stb. Dr. Verena Maria Erian, Stb. Mag. Eva<br />
M<strong>es</strong>senlechner, Stb. Raimund Eller<br />
Sie rechtzeitig dafür, dass die entsprechenden<br />
Unterlagen und Nachweise für das Finanzamt<br />
dann auch vorliegen.<br />
q Check 11:<br />
Steuerfreier Zuschuss zur Kinderbetreuung für<br />
Mitarbeiter: Sie können bis Jahr<strong>es</strong>ende auch für<br />
Ihre Mitarbeiter Kosten für die Kinderbetreuung<br />
bis zu € 500,- pro Kind und Jahr übernehmen.<br />
<strong>Die</strong> Zahlung muss direkt an die Betreuungseinrichtung<br />
bzw. an die Betreuungsperson erfolgen.<br />
Zudem muss die Zahlung am Lohnkonto aufscheinen<br />
und eine Gleichbehandlung unter den<br />
Mitarbeitern gegeben sein. Tipp: Sprechen Sie<br />
rechtzeitig mit Ihrer Lohnverrechnung.<br />
q Check 12:<br />
Gewinne aus Wertpapierverkäufen innerhalb<br />
ein<strong>es</strong> Jahr<strong>es</strong> nach entgeltlichem Erwerb werden<br />
einer „Spekulationssteuer“ unterzogen. Durch<br />
entsprechend<strong>es</strong> Timing können hier Steuern vermieden<br />
werden. Achtung! Für nach dem 1.1.2011<br />
erworbene Wertpapiere (Aktien, Anleihen, Fonds<br />
etc.) wird auch das perfekt<strong>es</strong>te Timing nichts<br />
mehr nützen. Ab dann sollen nämlich derartige<br />
Gewinne generell mit einer 25 %igen Kapitalertragsteuer<br />
belastet werden. Daher eventuell noch<br />
heuer kaufen!<br />
R<br />
mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 04/<strong>2010</strong>
Service<br />
q Check 1 :<br />
Abschaffung der Kreditvertragsgebühr: Wenn<br />
möglich sollte mit der Aufnahme von Neukrediten<br />
bzw. auch die Änderung b<strong>es</strong>tehender Kreditvereinbarungen<br />
(z. B. Laufzeitverlängerungen<br />
wegen schlechter Kurslage) noch abgewartet<br />
werden. Ab 1.1.2011 wird die Vorschreibung<br />
der staatlichen Kreditvertragsgebühr nämlich<br />
G<strong>es</strong>chichte sein. Somit können 0,8 % von der<br />
G<strong>es</strong>amtkredithöhe an Kosten eing<strong>es</strong>part werden.<br />
Verein B.I.T.<br />
Allgemeine Tiroler Sucht- und Sozialberatung<br />
Der Verein BIT Sucht- und Sozialberatung<br />
wurde 1994 gegründet und ist Teil d<strong>es</strong><br />
Tiroler Suchtkonzept<strong>es</strong>. Wir sind eine vom<br />
Bund<strong>es</strong>ministerium für soziale Sicherheit<br />
und Generationen, nach § 15 Suchtmittelg<strong>es</strong>etz<br />
anerkannte Einrichtung und betreiben<br />
in jeder Bezirkshauptstadt in Tirol eine<br />
Beratungsstelle.<br />
Wir bieten suchtgefährdeten und abhängigen<br />
Menschen sowie deren Bezugspersonen fachliche<br />
Information, Beratung, Behandlung, Betreuung<br />
und Vermittlung sowie Nachsorge.<br />
Unser <strong>Team</strong> b<strong>es</strong>teht aus Klinischen und<br />
G<strong>es</strong>undheitspsychologInnen, Diplomierten Sozialarbeitern<br />
und Psychotherapeuten.<br />
Unser Angebot<br />
q Klinische und g<strong>es</strong>undheitspsychologische<br />
Beratung und Behandlung<br />
q G<strong>es</strong>undheitsbezogene Maßnahmen bei<br />
Anzeigenzurücklegung/Verurteilung<br />
q Psychotherapie<br />
q Biofeedbacktherapie<br />
q Vermittlung in Entzug oder Therapie<br />
q Haftbetreuung<br />
q Beratung und Betreuung von Angehörigen,<br />
Elternabende<br />
0 mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 04/<strong>2010</strong><br />
In dringenden Fällen kann auch mit der Bank über<br />
eine „vertragslose“ Übergangslösung (Barvorlage)<br />
verhandelt werden.<br />
q Check 14:<br />
KM-Stand: Bitte notieren Sie am 31.12.<strong>2010</strong><br />
wieder Ihren KM-Stand. Di<strong>es</strong>er kann Ihnen für<br />
steuerrelevante Berechnungen sehr nützlich sein,<br />
um den optimalen Ansatz der Autokosten zu gewährleisten.<br />
Zudem kann damit auch für den Fall<br />
q Geleitete Selbsthilfegruppen<br />
q Sozialberatung und Krisenintervention<br />
q Ansprechpartner bei Suchtmittelvorfällen<br />
in Schulen<br />
q Vermittlung in Überbrückungs- sowie<br />
Dauersubstitution<br />
q Psychosoziale Begleitung substituierter<br />
Klienten<br />
q Nachbetreuung nach Entzug oder Therapie<br />
q Aufklärung über g<strong>es</strong>undheitliche Risiken<br />
und rechtliche Konsequenzen bei Suchtmittelkonsum<br />
q Primäre, sekundäre und tertiäre Präventionsmaßnahmen<br />
q Telefoninterventionen<br />
Unser Ziel ist <strong>es</strong>, im Rahmen einer Exzellenzoffensive<br />
eine breit angelegte und konstruktive<br />
Vernetzung mit den praktischen Ärzten und<br />
Psychiatern tirolweit zu etablieren.<br />
einer späteren Steuerprüfung eine nachhaltige<br />
Prophylaxe für Sie sicherg<strong>es</strong>tellt werden.<br />
q Check 1 :<br />
Reisekostenabrechnungen: Hier arbeiten Sie<br />
am b<strong>es</strong>ten mit speziell auf den ärztlichen Beruf<br />
zug<strong>es</strong>chnittenen Checklisten. Checken Sie dabei,<br />
ob Sie hier auch wirklich keine Fahrt verg<strong>es</strong>sen<br />
haben.<br />
■■■<br />
und an die lokalen Gegebenheiten und Gepflogenheiten<br />
angepasst werden. Eine dahingehende<br />
Vernetzung mit internationalen Suchtforschungseinrichtung<br />
ist schon eingeleitet.<br />
Bei Inter<strong>es</strong>se zur Mitarbeit an di<strong>es</strong>em innovativem<br />
Projekt wenden Sie sich bitte an<br />
Frau Mag. Barbara Valentini-Konzert<br />
G<strong>es</strong>chäftsführende Obfrau<br />
Tel: 052 24 – 51 0 55<br />
e-mail: sekretariat@drogenberatung.com<br />
Im Sinne unserer substituierten Klienten ist ein<br />
Ausbau der Zusammenarbeit zwischen substituierenden<br />
Ärzten und den BIT-Beratungsstellen<br />
Tirol<br />
geplant. Endzweck wäre die Erstellung ein<strong>es</strong><br />
Leitfadens, zur b<strong>es</strong>seren Versorgung ambulant<br />
substituierter Klienten. <strong>Die</strong> Guideline-Erstellung<br />
Sozialberatung<br />
soll sich an internationalen Standards orientieren, und<br />
nach Möglichkeit österreichweite Geltung haben Sucht-<br />
B.I.T.
sTeUer-sPar-CHeCk <strong>2010</strong><br />
... am 32. dezember ist <strong>es</strong> zu spät ...<br />
Dazu stellen wir Ihnen an di<strong>es</strong>er Stelle unsere praktische Steuer-Spar-checkliste <strong>2010</strong> zur Verfügung: Los gehts'<br />
❑ cHEcK 1:<br />
Anschaffung von Wertpapieren zur Geltendmachung<br />
d<strong>es</strong> Gewinnfreibetrag<strong>es</strong><br />
(siehe Steuerbeitrag 1.Quartal <strong>2010</strong>),<br />
soweit nicht ausreichende Inv<strong>es</strong>titionen<br />
vorliegen. Nutzen Sie unbedingt di<strong>es</strong>e<br />
effizient<strong>es</strong>te Steuerbegünstigung, die <strong>es</strong><br />
je gab.<br />
❑ cHEcK 2:<br />
Anschaffung von Verbrauchsmaterial,<br />
Ersatzteilen und geringwertigen Wirtschaftstütern<br />
(bis € 400,- pro Stück sofort<br />
absetzbar). Auch Edelmetalle bei Zahnärzten<br />
gelten. Wirksam sind auch Vorauszahlungen<br />
für noch gar nicht gelieferte<br />
Waren oder auch für künftige Leistungen<br />
(Zahnlabor).<br />
❑ cHEcK 3:<br />
Verlagerung von Einnahmen in das Jahr<br />
2011. Versendung von Honorarnoten<br />
eindämmen und wenn möglich erst knapp<br />
vor Jahr<strong>es</strong>ende wieder hochfahren, sodass<br />
die Zahlungseingänge erst nach dem<br />
31.12.<strong>2010</strong> erfolgen können.<br />
❑ cHEcK 4:<br />
Weihnachtsfeier & Weihnachtsg<strong>es</strong>chenke:<br />
Für Betriebsveranstaltungen steht pro<br />
Mitarbeiter jährlich € 365,00 und für<br />
8 I ZahnarZt in tirol<br />
Sachg<strong>es</strong>chenke € 186,00 steuerfrei zu. Der<br />
<strong>Die</strong>nstgeber darf den Aufwand in voller<br />
Höhe absetzen.<br />
❑ cHEcK 5:<br />
<strong>Die</strong> Bezahlung von Prämien für die Zukunftssicherung<br />
der Mitarbeiter (Er- und<br />
Ablebensversicherungen, Pensionskassenbeiträge)<br />
sind bis zu € 300,00 p.a. und pro<br />
Mitarbeiter steuerfrei und voll betrieblich<br />
absetzbar. Achtung auf Gleichheitsgrundsatz!<br />
❑ cHEcK 6:<br />
Spenden: Auf der Homepage d<strong>es</strong> Bund<strong>es</strong>ministeriums<br />
für Finanzen (www.bmf.<br />
gv.at) finden Sie eine Auflistung steuerlich<br />
absetzbarer Spenden.<br />
❑ cHEcK 7:<br />
Verlustbeteiligungen: Durch Erwerb einer<br />
Beteiligung an einem verlustbringenden<br />
Unternehmen oder einer Liegenschaft zur<br />
Vermietung, können die Verluste steuerlich<br />
in Abzug gebracht werden.<br />
Achtung! <strong>Die</strong> Finanz akzeptiert nicht<br />
all<strong>es</strong>.<br />
Tipp: Suchen Sie sich ein Projekt nach<br />
Ihrem G<strong>es</strong>chmack aus und lassen Sie <strong>es</strong><br />
vor Unterfertigung auf steuerliche Verwertbarkeit<br />
prüfen.<br />
❑ cHEcK 8:<br />
Auch der Nachkauf von Versicherungszeiten<br />
kann voll steuerlich abg<strong>es</strong>etzt<br />
werden. Darunter fällt der Nachkauf von<br />
Versicherungszeiten bei der g<strong>es</strong>etzlichen<br />
Pensionsversicherung aber auch beim<br />
Wohlfahrtsfonds der Ärztekammern.<br />
❑ cHEcK 9:<br />
An Kirchenbeiträgen können bis zu €<br />
200,- p.a. von der Steuer abg<strong>es</strong>etzt werden,<br />
insofern di<strong>es</strong>er Betrag auch tatsächlich<br />
einbezahlt wurde.<br />
❑ cHEcK 10:<br />
Kinderbetreuungskosten für Kinder bis<br />
10 Jahren können unter b<strong>es</strong>timmten<br />
Voraussetzungen abg<strong>es</strong>etzt werden. Bis zu<br />
€ 2.300,- pro Kind und Jahr können hier<br />
Eingang finden. Sorgen Sie rechtzeitig<br />
dafür, dass die entsprechenden Unterlagen<br />
und Nachweise für das Finanzamt dann<br />
auch vorliegen.<br />
❑ cHEcK 11:<br />
Steuerfreier Zuschuss zur Kinderbetreuung<br />
für Mitarbeiter: Sie können bis Jahr<strong>es</strong>ende<br />
auch für Ihre Mitarbeiter Kosten für die<br />
Kinderbetreuung bis zu € 500,- pro Kind<br />
und Jahr übernehmen. <strong>Die</strong> Zahlung muss<br />
direkt an die Betreuungseinrichtung bzw.
an die Betreuungsperson erfolgen. Zudem muss die Zahlung am<br />
Lohnkonto aufscheinen und eine Gleichbehandlung unter den<br />
Mitarbeitern gegeben sein. Tipp: Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrer<br />
Lohnverrechnung.<br />
❑ cHEcK 12:<br />
Gewinne aus Wertpapierverkäufen innerhalb ein<strong>es</strong> Jahr<strong>es</strong> nach<br />
entgeltlichem Erwerb werden einer „Spekulationssteuer“ unterzogen.<br />
Durch entsprechend<strong>es</strong> Timing können hier Steuern vermieden<br />
werden. Achtung! Für nach dem 1.1.2011 erworbene Wertpapiere<br />
(Aktien, Anleihen, Fonds etc.) wird auch das perfekt<strong>es</strong>te Timing<br />
nichts mehr nützen. Ab dann sollen nämlich derartige Gewinne<br />
generell mit einer 25%igen Kapitalertragsteuer belastet werden.<br />
Daher eventuell noch heuer kaufen!<br />
❑ cHEcK 13:<br />
Abschaffung der Kreditvertragsgebühr: Wenn möglich sollte mit<br />
der Aufnahme von Neukrediten bzw. auch die Änderung b<strong>es</strong>tehender<br />
Kreditvereinbarungen (z.B. Laufzeitverlängerungen wegen<br />
schlechter Kurslage) noch abgewartet werden. Ab 1.1.2011 wird<br />
die Vorschreibung der staatlichen Kreditvertragsgebühr nämlich<br />
G<strong>es</strong>chichte sein. Somit können 0,8% von der G<strong>es</strong>amtkredithöhe<br />
an Kosten eing<strong>es</strong>part werden. In dringenden Fällen kann auch mit<br />
der Bank über eine „vertragslose“ Übergangslösung (Barvorlage)<br />
verhandelt werden.<br />
❑ cHEcK 14:<br />
KM-Stand: Bitte notieren Sie am 31.12.<strong>2010</strong> wieder Ihren KM-Stand.<br />
Di<strong>es</strong>e kann Ihnen für steuerrelevante Berechnungen sehr nützlich<br />
sein, um den optimalen Ansatz der Autokosten zu gewährleisten.<br />
Zudem kann damit auch für den Fall einer späteren Steuerprüfung<br />
eine nachhaltige Prophylaxe für Sie sicherg<strong>es</strong>tellt werden.<br />
❑ cHEcK 15:<br />
Reisekostenabrechnungen: Hier arbeiten Sie am b<strong>es</strong>ten mit speziell<br />
auf den ärztlichen Beruf zug<strong>es</strong>chnittenen Checklisten. Checken Sie<br />
dabei, ob Sie hier auch wirklich keine Fahrt verg<strong>es</strong>sen haben.<br />
von links nach rechts:<br />
STB Dr. Verena Maria Erian,<br />
STB Mag. Eva M<strong>es</strong>senlechner,<br />
STB Raimund Eller.<br />
Steuern<br />
ZahnarZt in tirol I