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Was gIBT es neUes 2010 - Team Jünger Steuerberater - Die ...

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Informationen<br />

die nutzen!<br />

Sehr geehrte Frau Doktor,<br />

… b<strong>es</strong>t for docs!<br />

sehr geehrter Herr Doktor! Innsbruck, im Jänner 2011<br />

Als b<strong>es</strong>onder<strong>es</strong> Service für Sie als unsere KlientInnen gibt <strong>es</strong> auch heuer<br />

wieder zum Jahr<strong>es</strong>beginn unseren Pr<strong>es</strong>s<strong>es</strong>piegel, in dem alle unsere<br />

Pr<strong>es</strong>setipps und -infos d<strong>es</strong> vorangegangenen Jahr<strong>es</strong> für Sie als kostenlos<strong>es</strong><br />

Nachl<strong>es</strong>ewerk zusammengetragen wurden.<br />

Schauen Sie einmal ins Inhaltsverzeichnis, sicher ist auch für Sie Nützlich<strong>es</strong><br />

dabei.<br />

Viel Spaß mit der Lektüre wünschen<br />

mit dem g<strong>es</strong>amten <strong>Team</strong>


Inhaltsverzeichnis<br />

PRESSERTIKEL UND –INFOS <strong>2010</strong><br />

DER STEUERBERATUNGSKANZLEI TEAM JÜNGER<br />

<strong>Was</strong> gibt`s Neu<strong>es</strong> <strong>2010</strong>? - Teil 1 .......................................................................<br />

Ausgabe Nr. 1/10 in der "ÄRZTE KRONE"<br />

<strong>Was</strong> gibt`s Neu<strong>es</strong> <strong>2010</strong>? - Teil 2 .......................................................................<br />

Ausgabe Nr. 1/10 in der "ÄRZTE KRONE"<br />

<strong>Was</strong> gibt <strong>es</strong> Neu<strong>es</strong>? ...........................................................................................<br />

Ausgabe Feber <strong>2010</strong> in der "ECONOVA"<br />

Poolgelder steueroptimal lukrieren .................................................................<br />

Ausgabe Feber <strong>2010</strong> in der "ECONOVA"<br />

<strong>Was</strong> gibt`s Neu<strong>es</strong> <strong>2010</strong>? ...................................................................................<br />

Ausgabe Nr. 1/<strong>2010</strong> in der "KLINIK"<br />

<strong>Was</strong> gibt`s <strong>2010</strong> Neu<strong>es</strong>? ...................................................................................<br />

Ausgabe Nr. 1/10 in der "ZAHN KRONE"<br />

<strong>Was</strong> gibt`s Neu<strong>es</strong> <strong>2010</strong>? ...................................................................................<br />

Ausgabe Nr. 1/<strong>2010</strong> in der "STOMATOLOGIE"<br />

<strong>Was</strong> gibt <strong>es</strong> Neu<strong>es</strong> <strong>2010</strong>? ..................................................................................<br />

Ausgabe Nr. 01/<strong>2010</strong> im März <strong>2010</strong> in den "MITTEILUNGEN DER TIROLER ÄRZTEKAMMER"<br />

Ferialjobs <strong>2010</strong> ...................................................................................................<br />

Ausgabe April <strong>2010</strong> in der "ECONOVA"<br />

Kunstobjekte in der Ordination? ......................................................................<br />

Ausgabe April <strong>2010</strong> in der "ECONOVA"<br />

<strong>Was</strong> gibt <strong>es</strong> Neu<strong>es</strong> <strong>2010</strong> ....................................................................................<br />

Ausgabe Nr. 1 im April <strong>2010</strong> im "ZAHNARZT IN TIROL"<br />

Hochsaison für Ferialjobber .............................................................................<br />

Ausgabe Nr. 8/10 in der "ÄRZTE KRONE"<br />

Steueroptimal Auto fahren ...............................................................................<br />

Ausgabe Juni <strong>2010</strong> in der "ECONOVA"<br />

Steueroptimale Gewinnplanung bei der Ordinationsweitergabe ...............<br />

Ausgabe Juni <strong>2010</strong> in der "ECONOVA"


Ablaufplan Praxisniederlegung .......................................................................<br />

Ausgabe Nr. 3/10 in der "ZAHN KRONE"<br />

Steuerliche Tipps für die Ordinationsweitergabe ...........................................<br />

Ausgabe Nr. 2 im Juni <strong>2010</strong> im "ZAHNARZT IN TIROL"<br />

Ab in den Süden. Tipps rund um die Urlaubsansprüche Ihrer Mitarbeiter ...<br />

Ausgabe Juli/August <strong>2010</strong> in der "ECONOVA"<br />

Rechtliche Rahmenbedingungen für Prophylaxe-Assistentinnen bei<br />

Zahnärzten .........................................................................................................<br />

Ausgabe Juli/August <strong>2010</strong> in der "ECONOVA"<br />

Steuerliche Tipps für die Ordinationsweitergabe ............................................<br />

Ausgabe Nr. 2 im Juli <strong>2010</strong> in den "MITTEILUNGEN DER TIROLER ÄRZTEKAMMER"<br />

Immobilienverkäufe - Fallstricke, Begünstigungen & Tipps ..........................<br />

Ausgabe September <strong>2010</strong> in der "ECONOVA"<br />

Das ärztliche Zweitauto - Steuerclou oder Steuerfalle? ................................<br />

Ausgabe September <strong>2010</strong> in der "ECONOVA"<br />

Sensibel und kostspielig - Abrechnung von Mitarbeitern .............................<br />

Ausgabe Oktober <strong>2010</strong> in der "ECONOVA"<br />

<strong>Was</strong> bringt die Ärzte-GmbH steuerlich? ..........................................................<br />

Ausgabe Oktober <strong>2010</strong> in der "ECONOVA"<br />

Steuerliche Tipps für den Verkauf von Ordinationsräumlichkeiten ..............<br />

Ausgabe Nr. 3 im Oktober <strong>2010</strong> in den "MITTEILUNGEN DER TIROLER ÄRZTEKAMMER"<br />

<strong>Was</strong> bringt die Ärzte G<strong>es</strong>mbH steuerlich? ......................................................<br />

Ausgabe Nr. 10/<strong>2010</strong> in der "ÖZZ - Österreichische Ärzte-Zeitung"<br />

<strong>Was</strong> bringt die Ärzte-GmbH steuerlich? ..........................................................<br />

Ausgabe Nr. 3 im Oktober <strong>2010</strong> im "ZAHNARZT IN TIROL"<br />

Am 32. Dezember ist <strong>es</strong> zu spät! Steuercheckliste <strong>2010</strong> ...............................<br />

Ausgabe Dezember <strong>2010</strong> in der "ECONOVA"<br />

Steuer-Spar-Check <strong>2010</strong> ..................................................................................<br />

Ausgabe Nr. 4 im Dezember <strong>2010</strong> in den "MITTEILUNGEN DER TIROLER ÄRZTEKAMMER"<br />

Steuer-Spar-Check <strong>2010</strong> ..................................................................................<br />

Ausgabe Nr. 4 im Dezember <strong>2010</strong> im "ZAHNARZT IN TIROL"


PRAXIS & WIRTSCHAFT STEUER<br />

<strong>Was</strong> gibt’s Neu<strong>es</strong> <strong>2010</strong>?<br />

Steuerliche Änderungen zum Jahr<strong>es</strong>wechsel Teil 1<br />

AB <strong>2010</strong> können statt wie bisher zehn Prozent<br />

nunmehr bis zu 13 Prozent Ihrer Gewinne<br />

steuerfrei bleiben. Anstelle d<strong>es</strong> bisherigen<br />

Freibetrag<strong>es</strong> für inv<strong>es</strong>tierte Gewinne<br />

tritt als so genannter „Gewinnfreibetrag“<br />

ein zweistufiger Freibetrag, der<br />

sich aus einem so genannten Grundfreibetrag<br />

und einem inv<strong>es</strong>titionsbedingten Freibetrag<br />

zusammensetzt. Der Grundfreibetrag<br />

deckt 30.000 Euro Ihr<strong>es</strong> Gewinn<strong>es</strong> ab<br />

und bedarf keiner weiteren Voraussetzungen.<br />

Di<strong>es</strong>er Grundfreibetrag beträgt somit<br />

maximal 3.900 Euro.<br />

Übersteigt Ihr Gewinn 30.000 Euro, so<br />

gibt <strong>es</strong> zusätzlich zu obigem Grundfreibetrag<br />

für den übersteigenden Teil einen<br />

„inv<strong>es</strong>titionsbedingten Gewinnfreibetrag“<br />

in Höhe von ebenfalls 13 Prozent. So wie<br />

bisher beim Freibetrag für inv<strong>es</strong>tierte<br />

Gewinne (FBIG) soll der Freibetrag insg<strong>es</strong>amt<br />

maximal 100.000 Euro pro Veranlagungsjahr<br />

und Steuerpflichtigen betragen<br />

und setzt die Anschaffung oder Herstellung<br />

von b<strong>es</strong>timmten begünstigten Wirtschaftsgütern<br />

voraus.<br />

42 ÄRZTE KRONE 1/10<br />

AB <strong>2010</strong><br />

AUCH BEI PAUSCHALIERUNG MÖGLICH<br />

Der Steuervorteil aus di<strong>es</strong>er Begünstigung<br />

beträgt somit bis zu 50.000 Euro und wird<br />

bei einem Gewinn von 769.230 Euro erreicht.<br />

Bisher war di<strong>es</strong> erst bei einem Gewinn<br />

von einer Million Euro der Fall, da<br />

der herkömmliche FBIG lediglich zehn<br />

Prozent vom Gewinn betrug. Lassen Sie<br />

sich von Ihrem <strong>Steuerberater</strong> im 4. Quartal<br />

<strong>2010</strong> rechtzeitig eine Gewinnprognose für<br />

das Jahr <strong>2010</strong> erstellen und den daraus<br />

r<strong>es</strong>ultierenden Inv<strong>es</strong>titionsbedarf zur optimalen<br />

Ausschöpfung d<strong>es</strong> Freibetrag<strong>es</strong> ermitteln.<br />

Haben Sie die Grenze mit Inv<strong>es</strong>titionen<br />

nicht ausg<strong>es</strong>chöpft, so können Sie<br />

den noch fehlenden Freibetrag so wie bisher<br />

wieder mit dem Kauf b<strong>es</strong>timmter Wertpapiere<br />

ausschöpfen.<br />

Von Klinik- und Spitalsärzten mit Poolgeldbezügen<br />

wird häufig von der Möglichkeit<br />

Gebrauch gemacht, die Ausgaben pauschal<br />

in Höhe von zwölf Prozent der Einnahmen<br />

anzusetzen. Di<strong>es</strong> macht immer dann Sinn,<br />

wenn die tatsächlichen Ausgaben geringer<br />

sind als die Pauschale. Bis einschließlich<br />

2009 war in di<strong>es</strong>en Fällen jedoch die Inanspruchnahme<br />

d<strong>es</strong> bisherigen Freibetrag<strong>es</strong><br />

ausg<strong>es</strong>chlossen.<br />

Ab <strong>2010</strong> kann der Grundfreibetrag in<br />

Höhe von 13 Prozent zusätzlich von dem<br />

pauschal ermittelten Gewinn in Abzug gebracht<br />

werden.<br />

MIT VORSICHT ZU GENIESSEN<br />

Unter dem Titel Konjunkturbelebung können<br />

2009 und <strong>2010</strong> von Inv<strong>es</strong>titionen im<br />

Jahr der Anschaffung sofort 30 Prozent<br />

steuerlich geltend gemacht werden. Ausgenommen<br />

sind Gebäude, PKW und Kombis,<br />

Luftfahrzeuge und gebrauchte Wirtschaftsgüter.<br />

<strong>Die</strong> vorzeitige Abschreibung führt zwar<br />

nicht zu einer zusätzlichen, wohl aber zu<br />

einer vorgezogenen Steuerersparnis. Im Ergebnis<br />

kommt <strong>es</strong> so zu einem Liquiditätsund<br />

Zinsvorteil. Der Vorteil ist umso größer,<br />

je länger die Nutzungsdauer ist.<br />

Mit Vorsicht zu genießen ist die vorzeitige<br />

Abschreibung vor allem d<strong>es</strong>halb, da<br />

damit die Bem<strong>es</strong>sungsgrundlage für den<br />

Gewinnfreibetrag gekürzt wird. Geht man<br />

davon aus, dass <strong>es</strong> Letzteren in naher Zukunft<br />

möglicherweise nicht mehr geben<br />

wird, so würde di<strong>es</strong> bedeuten, dass man<br />

ein echt<strong>es</strong> Steuerg<strong>es</strong>chenk für eine bloß<br />

vorgezogene Steuerersparnis in den Wind<br />

schlagen würde.<br />

Derzeit gibt <strong>es</strong> jedoch keinerlei Anzeichen,<br />

die auf eine Abschaffung d<strong>es</strong> Freibetrag<strong>es</strong><br />

hindeuten. Für das laufende<br />

Jahr wurde der Freibetrag ja sogar ausgeweitet.<br />

RAIMUND ELLER<br />

<strong>Team</strong> <strong>Jünger</strong><br />

<strong>Steuerberater</strong> OG<br />

<strong>Die</strong> Ärzt<strong>es</strong>pezialisten<br />

Innsbruck<br />

+43 (0)512 – 598 59-0<br />

info@juenger.at<br />

www.medtax.at


PRAXIS & WIRTSCHAFT STEUER<br />

<strong>Was</strong> gibt’s Neu<strong>es</strong> <strong>2010</strong>?<br />

Steuerliche Änderungen zum Jahr<strong>es</strong>wechsel – Teil 2<br />

BEIM KINDERBETREUUNGSGELD<br />

ist nun auch eine einkommensabhängige<br />

Variante möglich. Bisher konnte man<br />

beim Bezug von Kinderbetreuungsgeld<br />

zwischen drei Pauschalvarianten<br />

wählen. Je nach gewählter<br />

Bezugsdauer (bis<br />

zum 30./20./15. Lebensmonat<br />

d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong>) beträgt<br />

die monatliche Unterstützung<br />

436/624/798 Euro. Bei Inanspruchnahme<br />

durch den zweiten Elternteil verlängert<br />

sich die Anspruchsdauer je nach<br />

Modell um 6/4/3 Monate.<br />

Mit dem Jahr<strong>es</strong>wechsel sind zwei weitere<br />

Varianten hinzugekommen. Zum einen<br />

kann man sich nun für eine neue Pauschalvariante<br />

in Höhe von monatlich ca. 1.000<br />

Euro entscheiden, und zum anderen steht<br />

für erwerbstätige Eltern ab sofort auch<br />

eine einkommensabhängige Variante zur<br />

Auswahl. Letztere sieht ein Kinderbetreuungsgeld<br />

von bis zu 2.000 Euro pro Monat<br />

vor und berechnet sich in Höhe von 80<br />

Prozent d<strong>es</strong> letzten Nettoeinkommens.<br />

ACHTUNG – ZUVERDIENSTGRENZE!<br />

<strong>Die</strong> beiden neuen Modelle können jeweils<br />

bis zur Vollendung d<strong>es</strong> 12. Lebensmonats<br />

d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong> in Anspruch genommen<br />

werden. Bei Inanspruchnahme<br />

durch den zweiten Elternteil ist ein Bezug<br />

bis zur Vollendung d<strong>es</strong> 14. Lebensmonats<br />

d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong> möglich. Prinzipiell<br />

gelten die neuen B<strong>es</strong>timmungen für<br />

Geburten nach dem 31. 12. 2009. Für<br />

Kinder, die nach dem 30. 9. 2009 geboren<br />

wurden und für die im Jahr 2009 kein<br />

Antrag auf Kinderbetreuungsgeld g<strong>es</strong>tellt<br />

wurde, können ab 1. 1. <strong>2010</strong> eben-<br />

© Arpad – Fotolia.de<br />

so auch die neuen Varianten in Anspruch<br />

genommen werden.<br />

Achtung Zuverdienstgrenze: Alternativ zu<br />

den 16.200 Euro (allgemeine Zuverdienstgrenze)<br />

wie bisher kann man nunmehr bei<br />

den Pauschalvarianten wahlweise bis zu<br />

60 Prozent sein<strong>es</strong> bisherigen Einkommens<br />

(individuelle Zuverdienstgrenze) dazuverdienen,<br />

ohne den Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld<br />

zu verlieren. Bei der<br />

einkommensabhängigen Variante liegt die<br />

Grenze allerdings schon bei 5.800 Euro<br />

pro Jahr. Anders als bisher sind ab 1. 1.<br />

<strong>2010</strong> Kapitaleinkünfte und Einkünfte aus<br />

Vermietung und Verpachtung in Hinblick<br />

auf die Zuverdienstgrenze unschädlich.<br />

FREIE DIENSTNEHMER WERDEN TEURER<br />

Da freie <strong>Die</strong>nstnehmer seit 1. 1. <strong>2010</strong> sowohl<br />

der 3-prozentigen Kommunalsteuer<br />

als auch dem 4,5-prozentigen <strong>Die</strong>nstgeberbeitrag<br />

unterliegen, tritt in di<strong>es</strong>em Bereich<br />

eine Mehrkostenbelastung von rund<br />

acht Prozent ein. Verschärft wird di<strong>es</strong>e<br />

Situation zudem dadurch, dass auf Grund<br />

der aktuellen Rechtslage zu befürchten<br />

ist, dass di<strong>es</strong>e Kosten auch für reine Sp<strong>es</strong>envergütungen<br />

(Reis<strong>es</strong>p<strong>es</strong>en) anfallen.<br />

Auch im Bereich Umsatzsteuer gibt <strong>es</strong><br />

einige Änderungen. Di<strong>es</strong>e betreffen im<br />

W<strong>es</strong>entlichen die B<strong>es</strong>timmungen zum<br />

Leistungsort und zum Übergang der Steuerschuld<br />

in der Unternehmerkette bei EU-<br />

G<strong>es</strong>chäften, neue Meldepflichten und das<br />

Vorsteuerrückerstattungsverfahren<br />

für EU-Unternehmer. Da Ärztinnen<br />

und Ärzte davon nur in<br />

wenigen Fällen betroffen sein<br />

werden, erfolgt an di<strong>es</strong>er Stelle<br />

nur ein Hinweis darauf, dass<br />

<strong>es</strong> hier Neuerungen gibt. Kontaktieren Sie<br />

vor EU-Transaktionen Ihren <strong>Steuerberater</strong>.<br />

Er wird Sie in jedem Einzelfall mit der<br />

richtigen Rezeptur versorgen.<br />

RAIMUND ELLER<br />

<strong>Team</strong> <strong>Jünger</strong><br />

<strong>Steuerberater</strong> OG<br />

<strong>Die</strong> Ärzt<strong>es</strong>pezialisten<br />

Innsbruck<br />

+43 (0)512/598 59-0<br />

info@juenger.at<br />

www.medtax.at<br />

DAS EINKOMMEN IM RUHESTAND<br />

GEZIELT ABSICHERN<br />

Wie man Fehler in der Lebensfinanzplanung<br />

vermeidet<br />

DER ARZT UND DIE UID-NUMMER<br />

Wissenswert<strong>es</strong> rund um den Einkauf im<br />

EU-Ausland<br />

GESCHLOSSENER, HOMOGENER UND<br />

STIMMIGER AUFTRITT<br />

Wertewelten für die Arztpraxis – Teil 2


steuer.berater<br />

<strong>Was</strong> gibt <strong>es</strong> Neu<strong>es</strong>?<br />

Steuerliche Änderungen zum Jahr<strong>es</strong>wechsel<br />

Text: STB Dr. Verena<br />

Maria Erian, STB Raimund<br />

Eller und STB Mag. Eva<br />

M<strong>es</strong>senlechner<br />

Foto: Foto Hofer<br />

56 eco.nova<br />

Neuer Gewinnfreibetrag ab <strong>2010</strong> – bis<br />

13 % Ihrer Gewinne bleiben steuerfrei!<br />

Mit dem Jahr<strong>es</strong>wechsel hat der Freibetrag für inv<strong>es</strong>tierte<br />

Gewinne eine mehrfache Ausweitung erfahren.<br />

So können ab <strong>2010</strong> statt wie bisher 10 % nunmehr bis<br />

zu 13 % Ihrer Gewinne steuerfrei bleiben. Zudem<br />

können ab <strong>2010</strong> auch Bilanzierer und Pauschalierer<br />

in den Genuss d<strong>es</strong> Freibetrag<strong>es</strong> kommen. Damit sind<br />

jetzt nur noch Kapitalg<strong>es</strong>ellschaften (z.B. GmbH´s)<br />

ausg<strong>es</strong>chlossen. Bisher stand die Begünstigung nur<br />

Einnahmen­Ausgaben­Rechnern offen.<br />

Technisch tritt dabei anstelle d<strong>es</strong> bisherigen Freibetrag<strong>es</strong><br />

für inv<strong>es</strong>tierte Gewinne ein zweistufiger<br />

Gewinnfreibetrag, der sich aus einem so genannten<br />

Grundfreibetrag und einem inv<strong>es</strong>titionsbedingten<br />

Freibetrag zusammensetzt.<br />

Grundfreibetrag<br />

Ersterer deckt € 30.000,– Ihr<strong>es</strong> Gewinn<strong>es</strong> ab und bedarf<br />

keiner weiteren Voraussetzungen. Di<strong>es</strong>er Grundfreibetrag<br />

beträgt somit bis zu € 3.900,– (13 % von<br />

€ 30.000,–). Sinn di<strong>es</strong>er Begünstigung ist <strong>es</strong>, für Unternehmer<br />

ein Gegenstück zum begünstigt b<strong>es</strong>teuerten<br />

13. und 14. Gehalt von <strong>Die</strong>nstnehmern zu schaffen.<br />

Inv<strong>es</strong>titionsbedingter Gewinnfreibetrag<br />

Übersteigt Ihr Gewinn € 30.000,– so gibt <strong>es</strong> zusätzlich<br />

zu obigem Grundfreibetrag für den übersteigenden<br />

Teil einen „inv<strong>es</strong>titionsbedingten Gewinnfreibetrag“<br />

in Höhe von ebenfalls 13 %.<br />

So wie bisher beim Freibetrag für inv<strong>es</strong>tierte Gewinne<br />

(FBIG) ist der Freibetrag insg<strong>es</strong>amt mit maximal<br />

€ 100.000,– pro Veranlagungsjahr und Steuerpflichtigen<br />

begrenzt und setzt die Anschaffung oder Herstellung<br />

von b<strong>es</strong>timmten begünstigten Wirtschaftsgütern<br />

voraus. Der Steuervorteil aus di<strong>es</strong>er Begünstigung beträgt<br />

somit bis zu € 50.000,– und wird bei einem Gewinn<br />

von € 769.230,– erreicht. Bisher war di<strong>es</strong> erst bei<br />

einem Gewinn von € 1 Mio der Fall, da der herkömmliche<br />

FBIG lediglich 10 % vom Gewinn betrug.<br />

Tipps:<br />

Lassen Sie sich von Ihrem <strong>Steuerberater</strong> rechtzeitig<br />

eine Hochrechnung für das Jahr <strong>2010</strong> erstellen und den<br />

daraus r<strong>es</strong>ultierenden Inv<strong>es</strong>titionsbedarf zur optimalen<br />

Ausschöpfung d<strong>es</strong> Freibetrag<strong>es</strong> ermitteln.<br />

Haben Sie die 13­%­Grenze mit Inv<strong>es</strong>titionen knapp<br />

vor Jahr<strong>es</strong>ende noch nicht ausg<strong>es</strong>chöpft und orten Sie<br />

für <strong>2010</strong> keinen weiteren Inv<strong>es</strong>titionsbedarf, so können<br />

Sie den noch fehlenden Freibetrag so wie bisher wieder<br />

mit dem Kauf b<strong>es</strong>timmter Wertpapiere ausschöpfen.<br />

Steuerliche Sofortabschreibung von 30 %<br />

Unter dem Titel Konjunkturbelebung können 2009<br />

und <strong>2010</strong> von Inv<strong>es</strong>titionen im Jahr der Anschaffung<br />

sofort 30 % steuerlich geltend gemacht werden. Ausgenommen<br />

sind Gebäude, PKW und Kombi, Luftfahrzeuge<br />

und gebrauchte Wirtschaftsgüter.<br />

<strong>Die</strong> vorzeitige Abschreibung führt zwar nicht zu einer<br />

zusätzlichen, wohl aber zu einer vorgezogenen<br />

Steuerersparnis. Im Ergebnis kommt <strong>es</strong> so zu einem<br />

Liquiditäts­ und Zinsvorteil. Der Vorteil ist umso<br />

größer, je länger die Nutzungsdauer ist.<br />

Mit Vorsicht zu genießen ist die vorzeitige Abschreibung<br />

vor allem d<strong>es</strong>halb, da damit die Bem<strong>es</strong>sungsgrundlage<br />

für den Gewinnfreibetrag (siehe oben)<br />

gekürzt wird. Geht man davon aus, dass <strong>es</strong> Letzteren<br />

in naher Zukunft möglicherweise nicht mehr geben<br />

wird, so würde di<strong>es</strong> bedeuten, dass man ein echt<strong>es</strong><br />

Steuerg<strong>es</strong>chenk für eine bloß vorgezogene Steuerersparnis<br />

in den Wind schlagen würde. Derzeit gibt <strong>es</strong><br />

jedoch keinerlei Anzeichen, die auf eine Abschaffung<br />

d<strong>es</strong> Freibetrag<strong>es</strong> hindeuten. Für das laufende Jahr<br />

wurde der Freibetrag ja sogar ausgeweitet (von 10 %<br />

auf 13 %, siehe oben).


Neuerungen beim Kinderbetreuungsgeld<br />

Bisher konnte man beim Bezug von Kinderbetreuungsgeld<br />

zwischen drei Pauschalvarianten wählen.<br />

Je nach gewählter Bezugsdauer (bis zum 30./20./15.<br />

Lebensmonat d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong>) beträgt die monatliche Unterstützung<br />

€ 436,–/€ 624,–/€ 798,–. Bei Inanspruchnahme<br />

durch den zweiten Elternteil verlängert sich<br />

die Anspruchsdauer je nach Modell um 6/4/3 Monate.<br />

Mit dem Jahr<strong>es</strong>wechsel sind zwei weitere Varianten<br />

hinzugekommen. Zum einen kann man sich nun für<br />

eine neue Pauschalvariante in Höhe von monatlich<br />

ca. € 1.000,– entscheiden und zum Zweiten steht<br />

für erwerbstätige Eltern ab sofort auch eine einkommensabhängige<br />

Variante zur Auswahl. Letztere sieht<br />

ein Kinderbetreuungsgeld von bis zu € 2.000,– pro<br />

Monat vor und berechnet sich in Höhe von 80 % d<strong>es</strong><br />

letzten Nettoeinkommens.<br />

<strong>Die</strong> beiden neuen Modelle können jeweils bis zur<br />

Vollendung d<strong>es</strong> 12. Lebensmonats d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong> in Anspruch<br />

genommen werden.<br />

Bei Inanspruchnahme durch den zweiten Elternteil<br />

ist ein Bezug bis zur Vollendung d<strong>es</strong> 14. Lebensmonats<br />

d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong> möglich.<br />

Prinzipiell gelten die neuen B<strong>es</strong>timmungen für Geburten<br />

nach dem 31.12.2009. Für Kinder, die nach<br />

dem 30.9.2009 geboren wurden und für die im Jahr<br />

2009 kein Antrag auf Kinderbetreuungsgeld g<strong>es</strong>tellt<br />

wurde, können ab 1.1.<strong>2010</strong> die neuen Varianten ebenso<br />

in Anspruch genommen werden.<br />

Achtung Zuverdienstgrenze: Alternativ zu den<br />

16.200 Euro (allgemeine Zuverdienstgrenze) wie bisher<br />

kann man nunmehr bei den Pauschalvarianten wahlweise<br />

bis zu 60 Prozent sein<strong>es</strong> bisherigen Einkommens<br />

(individuelle Zuverdienstgrenze) dazuverdienen, ohne<br />

den Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld zu verlieren.<br />

Bei der einkommensabhängigen Variante liegt die<br />

Grenze allerdings schon bei € 5.800,– pro Jahr. Anders<br />

als bisher sind ab 1.1.<strong>2010</strong> Kapitaleinkünfte und Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung in Hinblick<br />

auf die Zuverdienstgrenze unschädlich.<br />

Freie <strong>Die</strong>nstnehmer werden teurer<br />

Da freie <strong>Die</strong>nstnehmer seit 1.1.<strong>2010</strong> sowohl der<br />

3%igen Kommunalsteuer als auch dem 4,5%igen<br />

<strong>Die</strong>nstgeberbeitrag unterliegen, tritt in di<strong>es</strong>em Bereich<br />

eine Mehrkostenbelastung von rd. 8 % ein. Verschärft<br />

wird di<strong>es</strong>e Situation zudem dadurch, dass auf<br />

Grund der aktuellen Rechtslage zu befürchten ist,<br />

dass di<strong>es</strong>e Kosten auch für reine Sp<strong>es</strong>envergütungen<br />

(Reis<strong>es</strong>p<strong>es</strong>en) anfallen.<br />

Umsatzsteuerliche Neuerungen<br />

Auch in di<strong>es</strong>em Bereich gibt <strong>es</strong> einige Änderungen.<br />

Di<strong>es</strong>e betreffen im W<strong>es</strong>entlichen die B<strong>es</strong>timmungen<br />

für grenzüberschreitende <strong>Die</strong>nstleistungen, neue<br />

Meldepflichten und das Vorsteuerrückerstattungsverfahren<br />

für EU­Unternehmer.<br />

Neue Regelung für Grenzüberschreitende<br />

<strong>Die</strong>nstleistungen<br />

Grundregel:<br />

• <strong>Die</strong>nstleistungen an Unternehmer: Di<strong>es</strong>e werden<br />

neuerdings als „B2B“, d.h. „Busin<strong>es</strong>s­to­Busi­<br />

n<strong>es</strong>s­Leistungen“, bezeichnet und unterliegen<br />

seit 1.1.<strong>2010</strong> am Ort d<strong>es</strong> Empfängers der Umsatzsteuer<br />

(Empfängerortregelung). Dabei ist die<br />

Steuerschuld vom Leistungsempfänger zu entrichten<br />

(Reverse­Charge­Regelung). Ausnahme:<br />

Hat der leistende Unternehmer am Empfängerort<br />

eine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte,<br />

so hat er die Umsatzsteuer selbst zu<br />

entrichten.<br />

• <strong>Die</strong>nstleistungen an Private: Di<strong>es</strong>e nennt man<br />

nunmehr „B2C“, d.h. „Busin<strong>es</strong>s­to­Customer­<br />

Leistungen“, und sie werden an dem Ort der Umsatzsteuer<br />

unterzogen, von dem aus der leistende<br />

Unternehmer sein Unternehmen betreibt.<br />

Von di<strong>es</strong>er Generalklausel gibt <strong>es</strong> zahlreiche Ausnahmeregelungen:<br />

• Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken:<br />

werden nach wie vor dort umsatzsteuerpflichtig,<br />

wo das Grundstück gelegen ist.<br />

• Personenbeförderungsleistungen: werden dort b<strong>es</strong>teuert,<br />

wo die Beförderung stattfindet (Ort der<br />

zurückgelegten Strecke).<br />

• Vermietung von Beförderungsmitteln bis zu 30<br />

Tage: unterliegt am Ort der Übergabe d<strong>es</strong> Beförderungsmittels<br />

der Umsatzsteuer<br />

• R<strong>es</strong>taurantleistungen, Kunst, Sport, Kultur, Wissenschaft,<br />

Unterricht, Unterhaltung, M<strong>es</strong>sen,<br />

Ausstellungen: werden am Tätigkeitsort b<strong>es</strong>teuert.<br />

• Für Vermittlungsleistungen, Güterbeförderung<br />

und Begutachtung gilt auch im B2C­Bereich die<br />

Empfängerortregelung.<br />

Neue Meldepflichten für EU-G<strong>es</strong>chäfte<br />

Bei der Erbringung von steuerpflichtigen <strong>Die</strong>nstleistungen<br />

in anderen Mitgliedstaaten hat ab<br />

1.1.<strong>2010</strong> monatlich eine so genannte „Zusammenfassende<br />

Meldung“ (ZM) zu erfolgen. Zu melden<br />

ist die Bem<strong>es</strong>sungsgrundlage (Entgelt) pro UID­<br />

Nummer (d.h. in der Regel pro Empfänger) für<br />

<strong>Die</strong>nstleistungen, die unter die B2B­Regelung<br />

(siehe oben) fallen. Bisher gab <strong>es</strong> eine solche<br />

Melde pflicht nur für Lieferungen, nicht jedoch<br />

für Leistungen. Neu ist auch eine Verkürzung der<br />

bisherigen Meldepflicht um 2 Wochen. Danach ist<br />

die ZM nunmehr bis zum Ende d<strong>es</strong> folgenden Monats<br />

einzureichen.<br />

Vorsteuerrückerstattung ab 1.1.<strong>2010</strong><br />

Bezieht ein Unternehmen Vorleistungen im Ausland,<br />

so ist <strong>es</strong> mitunter nur dann möglich, in den Genuss<br />

d<strong>es</strong> Vorsteuerabzug<strong>es</strong> zu kommen, wenn eine Rückerstattung<br />

beantragt wird. Seit 1.1.<strong>2010</strong> sind di<strong>es</strong>e<br />

Anträge auf Rückerstattung nicht mehr im Mitgliedstaat<br />

der Erstattung, sondern zwingend über Finanz­<br />

Online auf elektronischem Wege zu stellen. <strong>Die</strong> Frist<br />

für die Einreichung wurde von bisher 30.6. auf nunmehr<br />

30.9. d<strong>es</strong> Folgejahr<strong>es</strong> verlängert. Eine Unternehmerb<strong>es</strong>cheinigung<br />

sowie Originalrechnung sind<br />

dabei nicht mehr einzureichen. <strong>Die</strong> Neuregelung gilt<br />

für alle Erstattungsanträge, die nach dem 31.12.2009<br />

eingebracht werden.<br />

.<br />

EMF TEAM TIROLER<br />

STEUERBERATER GMBH:<br />

STB Dr. Verena Maria Erian,<br />

STB Mag. Eva M<strong>es</strong>senlechner,<br />

STB Raimund Eller, v. l.<br />

Service:<br />

In unserer Redaktion ist eine<br />

Checklist über die zu machenden<br />

Angaben im Erstattungsantrag<br />

erhältlich.<br />

eco.nova 57


Steuerspartipps für Ärzte<br />

Poolgelder steueroptimal lukrieren<br />

Text: TEAM JÜNGER – <strong>Steuerberater</strong><br />

DIE ÄRZTESPEZIALISTEN<br />

58 34 eco.nova<br />

Klinik- und Spitalsärzte dürfen ab <strong>2010</strong> bis zu 23,44 %<br />

und mehr ihrer Poolgelder steuerfrei lukrieren.<br />

Klinik­ und Spitalsärzte mit Poolgeldbezügen machen häufig von der Möglichkeit<br />

Gebrauch, die Ausgaben pauschal in Höhe von 12 % der Einnahmen anzusetzen.<br />

Di<strong>es</strong> macht immer dann Sinn, wenn die tatsächlichen Ausgaben geringer sind als<br />

die 12­%­Pauschale. Bis einschließlich 2009 war in di<strong>es</strong>en Fällen jedoch die Inanspruchnahme<br />

d<strong>es</strong> bisherigen Freibetrag<strong>es</strong> für inv<strong>es</strong>tierte Gewinne ausg<strong>es</strong>chlossen.<br />

Ab <strong>2010</strong> kann der Grundfreibetrag (siehe vorstehenden Steuerbeitrag) in Höhe von<br />

13 % zusätzlich von dem pauschal ermittelten Gewinn in Abzug gebracht werden.<br />

Werden nun zuerst die 12 % und vom R<strong>es</strong>t sodann nochmals 13 % abgezogen, so ergeben<br />

sich daraus insg<strong>es</strong>amt 23,44 % der Einnahmen, welche so ganz legal jedenfalls<br />

steuerfrei bleiben. Neben di<strong>es</strong>en Pauschalsätzen können – so wie bisher – zusätzlich<br />

b<strong>es</strong>timmte tatsächlich getätigte Ausgaben, wie z.B. Ärztekammerbeiträge, Sozialversicherungsbeiträge,<br />

Personalausgaben und auch Steuerberatungskosten, in Abzug<br />

gebracht werden.<br />

Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem <strong>Steuerberater</strong> alljährlich einen Günstigkeitsvergleich<br />

hinsichtlich der möglichen Gewinnermittlungsarten unter Berücksichtigung<br />

aller relevanten Aspekte erstellen. Da nicht beliebig zwischen den einzelnen Varianten<br />

hin und her gewechselt werden kann, ist <strong>es</strong> wichtig, dabei insb<strong>es</strong>ondere auch<br />

künftige Entwicklungen mit einzubeziehen.<br />

Hypokrat<strong>es</strong> – Beratung und Service nach Maß<br />

Finanzprodukte können das tägliche Leben leichter machen. Hypokrat<strong>es</strong>, das starke und innovative<br />

Leistungspaket für Ärzte, bietet Mehrwert für Mediziner.<br />

Dank der langjährig gewachsenen Partnerschaft mit<br />

der Tiroler Ärzt<strong>es</strong>chaft weiß die Hypo Tirol Bank<br />

genau um die Erwartungen und Bedürfnisse di<strong>es</strong>er<br />

b<strong>es</strong>onderen Kundengruppe. Im speziell zusammeng<strong>es</strong>tellten<br />

Medizinerpaket sind daher alle Leistungen<br />

enthalten, die das tägliche Finanzleben für Ärzte<br />

leichter machen. Di<strong>es</strong><strong>es</strong> günstige All­inclusive­Paket<br />

Ernst Schrattmaier<br />

Hypo Tirol Bank AG<br />

Betreuer Ärzte und Freie Berufe<br />

Tel. 050700 – 7145<br />

ernst.schrattmaier@hypotirol.com<br />

Wolfgang Bayer<br />

Hypo Tirol Bank AG<br />

Betreuer Ärzte und Freie Berufe<br />

Tel. 050700 – 7144<br />

wolfgang.bayer@hypotirol.com<br />

beinhaltet neben dem Hypo Online Banking u.a.<br />

auch die Gold MasterCard mit umfassendem Versicherungsschutz<br />

und die Ma<strong>es</strong>tro­Karte. Neukunden<br />

profitieren zusätzlich im ersten Jahr vom kostenlosen<br />

Willkommenspaket.<br />

Durch die exklusive Zusammenarbeit mit der Österreichischen<br />

G<strong>es</strong>ellschaft der Ärzte (Billrothhaus)<br />

wurde die Angebotspalette hochwertig erweitert.<br />

Jeder Mediziner mit einem Hypokrat<strong>es</strong>­Kontopaket<br />

erhält die begünstigte Mitgliedschaft und damit den<br />

Zugang zur Online­Bibliothek Billrothhaus mit medizinischen<br />

Fachzeitschriften und Datenbanken sowie<br />

einem der umfangreichsten Angebote an zertifizierter<br />

Videofortbildung im deutschsprachigen Raum.<br />

<strong>Die</strong> Online­Bibliothek Billrothhaus zählt seit 1997<br />

mit ihren mehr als 400 Zeitschriften, Datenbanken,<br />

Reference books und über 1400 Vortragsvideos zu<br />

den größten und wichtigsten Online­Bibliotheken für<br />

Mediziner in Österreich. Neben der Bereitstellung<br />

zentraler medizinischer Inhalte b<strong>es</strong>teht das Ziel der<br />

Online­Aktivitäten der G<strong>es</strong>ellschaft der Ärzte auch<br />

darin, modernste Internettechnologien für die medizinische<br />

Information und Fortbildung nutzbar zu<br />

machen.<br />

.<br />

.


<strong>Was</strong> gibt’s Neu<strong>es</strong> <strong>2010</strong>?<br />

Steuerliche Änderungen zum Jahr<strong>es</strong>wechsel<br />

Ab <strong>2010</strong> können statt wie bisher 10<br />

Prozent nunmehr bis zu 13 Prozent<br />

Ihrer Gewinne steuerfrei bleiben.<br />

An die Stelle d<strong>es</strong> bisherigen Freibetrag<strong>es</strong><br />

für inv<strong>es</strong>tierte Gewinne tritt<br />

als so genannter „Gewinnfreibetrag“<br />

ein zweistufiger<br />

Freibetrag,<br />

der sich aus einem<br />

so genannten<br />

Grundfreibetrag<br />

und einem inv<strong>es</strong>titionsbedingten<br />

Freibetrag zusammensetzt.<br />

Der Grundfreibetrag deckt<br />

30.000 Euro Ihr<strong>es</strong> Gewinn<strong>es</strong> ab und bedarf<br />

keiner weiteren Voraussetzungen.<br />

Di<strong>es</strong>er Grundfreibetrag beträgt somit maximal<br />

3.900 Euro.<br />

Übersteigt Ihr Gewinn 30.000 Euro, so<br />

gibt <strong>es</strong> zusätzlich zu obigem Grundfreibetrag<br />

für den übersteigenden Teil einen „inv<strong>es</strong>titionsbedingten<br />

Gewinnfreibetrag“ in<br />

Höhe von ebenfalls 13 Prozent. So wie<br />

bisher beim Freibetrag für inv<strong>es</strong>tierte Gewinne<br />

(FBIG) soll der Freibetrag insg<strong>es</strong>amt<br />

maximal 100.000 Euro pro Veranlagungsjahr<br />

und Steuerpflichtigen betragen<br />

und setzt die Anschaffung oder Herstellung<br />

von b<strong>es</strong>timmten begünstigten Wirtschaftsgütern<br />

voraus.<br />

Ab <strong>2010</strong> auch<br />

bei Pauschalierung möglich<br />

Der Steuervorteil aus di<strong>es</strong>er Begünstigung<br />

beträgt somit bis zu 50.000 Euro<br />

und wird bei einem Gewinn von 769.230<br />

Euro erreicht. Bisher war di<strong>es</strong> erst bei einem<br />

Gewinn von 1 Million Euro der Fall,<br />

da der herkömmliche FBIG lediglich 10<br />

Prozent vom Gewinn betrug. Lassen Sie<br />

sich von Ihrem <strong>Steuerberater</strong> im 4. Quartal<br />

<strong>2010</strong> rechtzeitig eine Gewinnprognose<br />

für das Jahr <strong>2010</strong> erstellen und den daraus<br />

r<strong>es</strong>ultierenden Inv<strong>es</strong>titionsbedarf zur optimalen<br />

Ausschöpfung d<strong>es</strong> Freibetrag<strong>es</strong> er-<br />

52 1/<strong>2010</strong> klinik<br />

© Arpad – Fotolia.de<br />

mitteln. Haben Sie die Grenze mit Inv<strong>es</strong>titionen<br />

nicht ausg<strong>es</strong>chöpft, so können<br />

Sie den noch fehlenden Freibetrag so wie<br />

bisher wieder mit dem Kauf b<strong>es</strong>timmter<br />

Wertpapiere ausschöpfen.<br />

Von Klinik- und Spitalsärzten mit Poolgeldbezügen<br />

wird häufig von der Möglichkeit<br />

Gebrauch gemacht, die Ausgaben<br />

pauschal in Höhe von zwölf Prozent der<br />

Einnahmen anzusetzen. Di<strong>es</strong> macht immer<br />

dann Sinn, wenn die tatsächlichen<br />

Ausgaben geringer sind als die Pauschale.<br />

Bis einschließlich 2009 war in di<strong>es</strong>en Fällen<br />

jedoch die Inanspruchnahme d<strong>es</strong> bisherigen<br />

Freibetrag<strong>es</strong> ausg<strong>es</strong>chlossen. Ab<br />

<strong>2010</strong> kann der Grundfreibetrag in Höhe<br />

von 13 Prozent zusätzlich von dem pauschal<br />

ermittelten Gewinn in Abzug gebracht<br />

werden.<br />

Mit Vorsicht genießen<br />

Unter dem Titel Konjunkturbelebung<br />

können 2009 und <strong>2010</strong> von Inv<strong>es</strong>titionen<br />

im Jahr der Anschaffung sofort 30<br />

Prozent steuerlich geltend gemacht werden.<br />

Ausgenommen sind Gebäude,<br />

PKW und Kombi, Luftfahrzeuge und<br />

gebrauchte Wirtschaftsgüter. <strong>Die</strong> vorzeitige<br />

Abschreibung führt zwar nicht<br />

zu einer zusätzlichen, wohl aber zu einer<br />

vorgezogenen Steuerersparnis. Im<br />

Ergebnis kommt <strong>es</strong> so zu einem Liquiditäts-<br />

und Zinsvorteil. Der<br />

Vorteil ist umso größer, je länger<br />

die Nutzungsdauer ist.<br />

Mit Vorsicht zu genießen ist die<br />

vorzeitige Abschreibung vor allem<br />

d<strong>es</strong>halb, weil damit<br />

die Bem<strong>es</strong>sungsgrundlage<br />

für den<br />

Gewinnfreibetraggekürzt<br />

wird. Geht<br />

man davon aus, dass <strong>es</strong> Letzteren in naher<br />

Zukunft möglicherweise nicht mehr<br />

geben wird, so würde di<strong>es</strong> bedeuten, dass<br />

man ein echt<strong>es</strong> Steuerg<strong>es</strong>chenk für eine<br />

bloß vorgezogene Steuerersparnis in den<br />

Wind schlagen würde. Derzeit gibt <strong>es</strong> jedoch<br />

keinerlei Anzeichen, die auf eine<br />

Abschaffung d<strong>es</strong> Freibetrag<strong>es</strong> hindeuten.<br />

Für das laufende Jahr wurde der Freibetrag<br />

ja sogar ausgeweitet.<br />

Einkommensabhängige<br />

Variante beim Kindergeld<br />

Beim Kinderbetreuungsgeld ist nun auch<br />

eine einkommensabhängige Variante<br />

möglich. Bisher konnte man beim Bezug<br />

von Kinderbetreuungsgeld zwischen 3<br />

Pauschalvarianten wählen. Je nach gewählter<br />

Bezugsdauer (bis zum 30./20./15.<br />

Lebensmonat d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong>) beträgt die monatliche<br />

Unterstützung 436 Euro/624 Euro/798<br />

Euro. Bei Inanspruchnahme durch<br />

den zweiten Elternteil verlängert sich die<br />

Anspruchsdauer je nach Modell um 6/4/3<br />

Monate.<br />

Mit dem Jahr<strong>es</strong>wechsel sind zwei weitere<br />

Varianten hinzugekommen. Zum Ersten<br />

kann man sich nun für eine neue Pauschalvariante<br />

in Höhe von monatlich ca.<br />

1.000 Euro entscheiden, und zum Zweiten<br />

steht für erwerbstätige Eltern ab sofort<br />

auch eine einkommensabhängige Varian-


Beim Kinderbetreuungsgeld<br />

ist nun auch eine<br />

einkommensabhängige<br />

Variante möglich.<br />

te zur Auswahl. Letztere sieht ein Kinderbetreuungsgeld<br />

von bis zu 2.000 Euro<br />

pro Monat vor und berechnet sich in Höhe<br />

von 80 Prozent d<strong>es</strong> letzten Nettoeinkommens.<br />

Achtung – Zuverdienstgrenze!<br />

<strong>Die</strong> beiden neuen Modelle können jeweils<br />

bis zur Vollendung d<strong>es</strong> 12. Lebensmonats<br />

d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong> in Anspruch genommen<br />

werden. Bei Inanspruchnahme<br />

durch den zweiten Elternteil ist ein Bezug<br />

bis zur Vollendung d<strong>es</strong> 14. Lebensmonats<br />

d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong> möglich. Prinzipiell<br />

gelten die neuen B<strong>es</strong>timmungen für Geburten<br />

nach dem 31. 12. 2009. Für Kinder,<br />

die nach dem 30. 9. 2009 geboren<br />

wurden und für die im Jahr 2009 kein<br />

Antrag auf Kinderbetreuungsgeld g<strong>es</strong>tellt<br />

wurde, können ab 1. 1. <strong>2010</strong> ebenso<br />

die neuen Varianten in Anspruch genommen<br />

werden.<br />

Achtung – Zuverdienstgrenze: Alternativ<br />

zu den 16.200 Euro (allgemeine Zuverdienstgrenze)<br />

wie bisher kann man nunmehr<br />

bei den Pauschalvarianten wahl-<br />

weise bis zu 60 Prozent sein<strong>es</strong> bisherigen<br />

Einkommens (individuelle Zuverdienstgrenze)<br />

dazuverdienen, ohne den<br />

Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld<br />

zu verlieren. Bei der einkommensabhängigen<br />

Variante liegt die Grenze<br />

allerdings schon bei 5.800 Euro pro<br />

Jahr. Anders als bisher sind ab 1. 1.<br />

<strong>2010</strong> Kapitaleinkünfte und Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung in<br />

Hinblick auf die Zuverdienstgrenze unschädlich.<br />

Freie <strong>Die</strong>nstnehmer<br />

werden teurer<br />

Da freie <strong>Die</strong>nstnehmer seit 1. 1. <strong>2010</strong><br />

sowohl der 3-prozentigen Kommunalsteuer<br />

als auch dem 4,5-prozentigen<br />

<strong>Die</strong>nstgeberbeitrag unterliegen, tritt in<br />

di<strong>es</strong>em Bereich eine Mehrkostenbelastung<br />

von rund 8 Prozent ein. Verschärft<br />

wird di<strong>es</strong>e Situation zudem dadurch,<br />

dass auf Grund der aktuellen Rechtslage<br />

zu befürchten ist, dass di<strong>es</strong>e Kosten<br />

auch für reine Sp<strong>es</strong>envergütungen (Reis<strong>es</strong>p<strong>es</strong>en)<br />

anfallen.<br />

Auch im Bereich Umsatzsteuer gibt <strong>es</strong><br />

einige Änderungen. Di<strong>es</strong>e betreffen im<br />

W<strong>es</strong>entlichen die B<strong>es</strong>timmungen zum<br />

Leistungsort und zum Übergang der<br />

Steuerschuld in der Unternehmerkette<br />

bei EU-G<strong>es</strong>chäften, neue Meldepflichten<br />

und das Vorsteuerrückerstattungsverfahren<br />

für EU-Unternehmer. Da Ärztinnen<br />

und Ärzte davon nur in wenigen Fällen<br />

betroffen sein werden, erfolgt an di<strong>es</strong>er<br />

Stelle nur ein Hinweis darauf, dass <strong>es</strong><br />

hier Neuerungen gibt. Kontaktieren Sie<br />

vor EU-Transaktionen Ihren <strong>Steuerberater</strong>.<br />

Er wird Sie in jedem Einzelfall mit<br />

der richtigen Rezeptur versorgen.<br />

<strong>Die</strong> MEDTAX-Kanzleien<br />

Dr. Scholler & Partner<br />

WT – GmbH<br />

Dr. Gottfried Scholler 1060<br />

Wien/3100 St. Pölten<br />

01/599 22-0<br />

gottfried@scholler.at<br />

Leonhart und Leonhart<br />

Mag. Wolfgang Leonhart<br />

1070 Wien<br />

01/523 17 68<br />

office@leonhart.at<br />

<strong>Team</strong> <strong>Jünger</strong><br />

<strong>Steuerberater</strong> OG<br />

Raimund Eller<br />

6020 Innsbruck<br />

0512/59 85 90<br />

info@juenger.at


44 STEUER & RECHT Zahn Krone 1/10<br />

<strong>Was</strong> gibt’s <strong>2010</strong> Neu<strong>es</strong>?<br />

Steuerliche Änderungen zum Jahr<strong>es</strong>wechsel<br />

Ab <strong>2010</strong> können statt wie bisher<br />

10% nunmehr bis zu 13% Ihrer<br />

Gewinne steuerfrei bleiben. An die<br />

Stelle d<strong>es</strong> bisherigen<br />

Freibetrag<strong>es</strong> für inv<strong>es</strong>tierte<br />

Gewinne tritt als<br />

so genannter „Gewinnfreibetrag“<br />

ein zweistufiger<br />

Freibetrag, der<br />

sich aus einem Grundfreibetrag und<br />

einem inv<strong>es</strong>titionsbedingten Freibetrag<br />

zusammensetzt. Der Grundfreibetrag<br />

deckt 30.000 Euro Ihr<strong>es</strong> Gewinn<strong>es</strong> ab<br />

und bedarf keiner weiteren Voraussetzungen.<br />

Di<strong>es</strong>er Grundfreibetrag beträgt<br />

somit maximal 3.900 Euro.<br />

Übersteigt Ihr Gewinn 30.000 Euro, so<br />

gibt <strong>es</strong> zusätzlich zu obigem Grundfreibetrag<br />

für den übersteigenden Teil<br />

einen „inv<strong>es</strong>titionsbedingten Gewinnfreibetrag“<br />

in Höhe von ebenfalls<br />

13%. So wie bisher beim Freibetrag<br />

für inv<strong>es</strong>tierte Gewinne (FBIG) soll<br />

der Freibetrag insg<strong>es</strong>amt maximal<br />

100.000 Euro pro Veranlagungsjahr<br />

und Steuerpflichtigem betragen und<br />

setzt die Anschaffung oder Herstellung<br />

von b<strong>es</strong>timmten begünstigten Wirtschaftsgütern<br />

voraus.<br />

Ab <strong>2010</strong> auch bei<br />

Pauschalierung möglich<br />

Der Steuervorteil aus di<strong>es</strong>er Begünstigung<br />

beträgt somit bis zu 50.000 Euro<br />

und wird bei einem Gewinn von<br />

769.230 Euro erreicht. Bisher war di<strong>es</strong><br />

erst bei einem Gewinn von 1 Mio.<br />

Euro der Fall, da der herkömmliche<br />

FBIG lediglich 10% vom Gewinn betrug.<br />

Lassen Sie sich von Ihrem <strong>Steuerberater</strong><br />

im 4. Quartal <strong>2010</strong> rechtzeitig<br />

eine Gewinnprognose für das Jahr<br />

<strong>2010</strong> erstellen und den daraus r<strong>es</strong>ultierenden<br />

Inv<strong>es</strong>titionsbedarf zur optimalen<br />

Ausschöpfung d<strong>es</strong> Freibetrag<strong>es</strong> er-<br />

mitteln. Haben Sie die Grenze mit Inv<strong>es</strong>titionen<br />

nicht ausg<strong>es</strong>chöpft, so können<br />

Sie den noch fehlenden Freibetrag<br />

wie bisher wieder mit dem Kauf b<strong>es</strong>timmter<br />

Wertpapiere ausschöpfen.<br />

Klinik- und Spitalsärzte mit Poolgeldbezügen<br />

machen häufig von der Möglichkeit<br />

Gebrauch, die Ausgaben pauschal<br />

in Höhe von 12% der Einnahmen<br />

anzusetzen. Di<strong>es</strong> macht immer<br />

dann Sinn, wenn die tatsächlichen<br />

Ausgaben geringer sind als die Pauschale.<br />

Bis einschließlich 2009 war in<br />

di<strong>es</strong>en Fällen jedoch die Inanspruchnahme<br />

d<strong>es</strong> bisherigen Freibetrag<strong>es</strong><br />

ausg<strong>es</strong>chlossen. Ab <strong>2010</strong> kann der<br />

Grundfreibetrag in Höhe von 13% zusätzlich<br />

vom pauschal ermittelten Gewinn<br />

in Abzug gebracht werden.<br />

Mit Vorsicht zu genießen<br />

Unter dem Titel „Konjunkturbelebung“<br />

können 2009 und <strong>2010</strong> von Inv<strong>es</strong>titionen<br />

im Jahr der Anschaffung<br />

sofort 30% steuerlich geltend gemacht<br />

werden. Ausgenommen sind Gebäude,<br />

Pkw und Kombi, Luftfahrzeuge sowie<br />

gebrauchte Wirtschaftsgüter. <strong>Die</strong> vorzeitige<br />

Abschreibung führt zwar nicht<br />

zu einer zusätzlichen, wohl aber zu einer<br />

vorgezogenen Steuerersparnis. Im<br />

Ergebnis kommt <strong>es</strong> dadurch zu einem<br />

Liquiditäts- und Zinsvorteil. Der Vor-<br />

teil ist umso größer, je länger<br />

die Nutzungsdauer ist.<br />

Mit Vorsicht zu genießen ist die<br />

vorzeitige Abschreibung<br />

vor allem<br />

d<strong>es</strong>halb, da damit<br />

die Bem<strong>es</strong>sungsgrundlage<br />

für den Gewinnfreibetrag<br />

gekürzt wird. Geht<br />

man davon aus, dass <strong>es</strong> Letzteren<br />

in naher Zukunft möglicherweise<br />

nicht mehr geben wird, so würde<br />

di<strong>es</strong> bedeuten, dass man ein echt<strong>es</strong><br />

Steuerg<strong>es</strong>chenk für eine bloß vorgezogene<br />

Steuerersparnis in den Wind<br />

schlagen würde. Derzeit gibt <strong>es</strong> jedoch<br />

keinerlei Anzeichen, die auf eine Abschaffung<br />

d<strong>es</strong> Freibetrag<strong>es</strong> hindeuten.<br />

Für das laufende Jahr wurde der Freibetrag<br />

ja sogar ausgeweitet.<br />

Einkommensabhängige<br />

Variante beim Kindergeld<br />

Beim Kinderbetreuungsgeld ist nun<br />

auch eine einkommensabhängige Variante<br />

möglich. Bisher konnte man<br />

beim Bezug von Kinderbetreuungsgeld<br />

zwischen drei Pauschalvarianten<br />

wählen. Je nach gewählter Bezugsdauer<br />

(bis zum 30./20./15. Lebensmonat<br />

d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong>) beträgt die monatliche<br />

Unterstützung 436 Euro/624 Euro/798<br />

Euro. Bei Inanspruchnahme durch den<br />

zweiten Elternteil verlängert sich die<br />

Anspruchsdauer je nach Modell um<br />

6/4/3 Monate.<br />

Mit Jahr<strong>es</strong>wechsel sind zwei weitere<br />

Varianten hinzugekommen. Zum einen<br />

kann man sich nun für eine neue Pauschalvariante<br />

in Höhe von monatlich<br />

etwa 1.000 Euro entscheiden, zum anderen<br />

steht für erwerbstätige Eltern ab<br />

sofort auch eine einkommensabhängige<br />

Variante zur Auswahl. Letztere


Zahn Krone 1/10 STEUER & RECHT 45<br />

sieht ein Kinderbetreuungsgeld von<br />

bis zu 2.000 Euro pro Monat vor und<br />

berechnet sich in Höhe von 80% d<strong>es</strong><br />

letzten Nettoeinkommens.<br />

Achtung, Zuverdienstgrenze!<br />

<strong>Die</strong> beiden neuen Modelle können jeweils<br />

bis zur Vollendung d<strong>es</strong> 12. Lebensmonats<br />

d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong> in Anspruch genommen<br />

werden. Bei Inanspruchnahme<br />

durch den zweiten Elternteil ist ein Bezug<br />

bis zur Vollendung d<strong>es</strong> 14. Lebensmonats<br />

d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong> möglich. Prinzipiell<br />

gelten die neuen B<strong>es</strong>timmungen für Geburten<br />

nach dem 31. 12. 2009. Für Kinder,<br />

die nach dem 30. 9. 2009 geboren<br />

wurden und für die im Jahr 2009 kein<br />

Antrag auf Kinderbetreuungsgeld g<strong>es</strong>tellt<br />

wurde, können ab 1. 1. <strong>2010</strong> ebenso<br />

auch die neuen Varianten in Anspruch<br />

genommen werden.<br />

Achtung, Zuverdienstgrenze: Alternativ<br />

zu den bisher 16.200 Euro (allgemeine<br />

Zuverdienstgrenze) kann man<br />

nunmehr bei den Pauschalvarianten<br />

wahlweise bis zu 60% sein<strong>es</strong> bisherigen<br />

Einkommens (individuelle Zuverdienstgrenze)<br />

dazuverdienen, ohne<br />

den Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld<br />

zu verlieren. Bei der einkommensabhängigen<br />

Variante liegt die<br />

Grenze allerdings schon bei 5.800<br />

Euro pro Jahr. Anders als bisher sind<br />

ab 1. 1. <strong>2010</strong> Kapitaleinkünfte und<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

im Hinblick auf die Zuverdienstgrenze<br />

unschädlich.<br />

Freie <strong>Die</strong>nstnehmer werden teurer<br />

Da freie <strong>Die</strong>nstnehmer seit 1. 1. <strong>2010</strong><br />

sowohl der 3%igen Kommunalsteuer als<br />

auch dem 4,5%igen <strong>Die</strong>nstgeberbeitrag<br />

unterliegen, tritt in di<strong>es</strong>em Bereich eine<br />

Mehrkostenbelastung von rund 8% ein.<br />

Verschärft wird di<strong>es</strong>e Situation zudem<br />

dadurch, dass aufgrund der aktuellen<br />

Rechtslage zu befürchten ist, dass di<strong>es</strong>e<br />

Kosten auch für reine Sp<strong>es</strong>envergütungen<br />

(Reis<strong>es</strong>p<strong>es</strong>en) anfallen.<br />

Auch im Bereich Umsatzsteuer gibt <strong>es</strong><br />

einige Änderungen. Di<strong>es</strong>e betreffen im<br />

W<strong>es</strong>entlichen die B<strong>es</strong>timmungen zum<br />

Leistungsort sowie zum Übergang der<br />

Steuerschuld in der Unternehmerkette<br />

bei EU-G<strong>es</strong>chäften, neue Meldepflichten<br />

und das Vorsteuerrückerstattungsverfahren<br />

für EU-Unternehmer. Da<br />

Ärztinnen und Ärzte davon nur in wenigen<br />

Fällen betroffen sein werden, erfolgt<br />

an di<strong>es</strong>er Stelle nur ein Hinweis<br />

darauf, dass <strong>es</strong> hier Neuerungen gibt.<br />

Kontaktieren Sie vor EU-Transaktionen<br />

Ihren <strong>Steuerberater</strong>, er wird Sie in jedem<br />

Einzelfall mit der richtigen Rezeptur<br />

versorgen. ■<br />

Kanzlei <strong>Team</strong> <strong>Jünger</strong><br />

<strong>Steuerberater</strong> OG*<br />

<strong>Die</strong> Ärzt<strong>es</strong>pezialisten<br />

Raimund Eller<br />

6020 Innsbruck<br />

0512/598 59-0<br />

r.eller@juenger.at<br />

Dr. Scholler & Partner<br />

WT-GmbH*<br />

Dr. Gottfried Scholler<br />

1060 Wien/3100 St. Pölten<br />

01/599 22-0<br />

wien@scholler.at<br />

www.medtax.at<br />

Leonhart und Leonhart*<br />

Steuerberatung für Ärzte<br />

Mag. Wolfgang Leonhart<br />

1070 Wien<br />

01/523 17 68<br />

office@leonhart.at<br />

*eine Kanzlei der MEDTAX-Gruppe


a6<br />

serie steuerberatung<br />

Raimund Eller, Innsbruck<br />

<strong>Was</strong> gibt´s Neu<strong>es</strong> <strong>2010</strong>?<br />

Steuerliche Änderungen zum Jahr<strong>es</strong>wechsel<br />

Ab <strong>2010</strong> können statt wie bisher zehn<br />

Prozent nunmehr bis zu 13 Prozent<br />

Ihrer Gewinne steuerfrei bleiben. Anstelle<br />

d<strong>es</strong> bisherigen Freibetrag<strong>es</strong> für<br />

inv<strong>es</strong>tierte Gewinne tritt als so genannter<br />

„Gewinnfreibetrag“ ein zweistufiger<br />

Freibetrag, der sich aus einem<br />

so genannten Grundfreibetrag<br />

und einem inv<strong>es</strong>titionsbedingten<br />

Freibetrag zusammensetzt. Der<br />

Grundfreibetrag deckt 30.000 Euro<br />

Ihr<strong>es</strong> Gewinn<strong>es</strong> ab und bedarf keiner<br />

weiteren Voraussetzungen. Di<strong>es</strong>er<br />

Grundfreibetrag beträgt somit maximal<br />

3.900 Euro.<br />

Übersteigt Ihr Gewinn 30.000 Euro, so<br />

gibt <strong>es</strong> zusätzlich zu obigem Grundfreibetrag<br />

für den übersteigenden<br />

Teil einen „inv<strong>es</strong>titionsbedingten Gewinnfreibetrag“<br />

in Höhe von ebenfalls<br />

13 Prozent. So wie bisher beim Freibetrag<br />

für inv<strong>es</strong>tierte Gewinne (FBIG)<br />

soll der Freibetrag insg<strong>es</strong>amt maximal<br />

100.000 Euro pro Veranlagungsjahr und<br />

Steuerpflichtigen betragen und setzt die<br />

Anschaffung oder Herstellung von b<strong>es</strong>timmten<br />

begünstigten Wirtschaftsgütern<br />

voraus.<br />

Ab <strong>2010</strong> auch bei<br />

Pauschalierung möglich<br />

Der Steuervorteil aus di<strong>es</strong>er Begünstigung<br />

beträgt somit bis zu 50.000 Euro<br />

und wird bei einem Gewinn von 769.230<br />

Euro erreicht. Bisher war di<strong>es</strong> erst bei einem<br />

Gewinn von einer Million Euro der<br />

Fall, da der herkömmliche FBIG lediglich<br />

zehn Prozent vom Gewinn betrug. Lassen<br />

Sie sich von Ihrem <strong>Steuerberater</strong> im<br />

4. Quartal <strong>2010</strong> rechtzeitig eine Gewinnprognose<br />

für das Jahr <strong>2010</strong> erstellen und<br />

den daraus r<strong>es</strong>ultierenden Inv<strong>es</strong>titionsbedarf<br />

zur optimalen Ausschöpfung d<strong>es</strong><br />

Freibetrag<strong>es</strong> ermitteln. Haben Sie die<br />

Grenze mit Inv<strong>es</strong>titionen nicht ausg<strong>es</strong>chöpft,<br />

so können Sie den noch fehlenden<br />

Freibetrag so wie bisher wieder mit<br />

dem Kauf b<strong>es</strong>timmter Wertpapieren ausschöpfen.<br />

stomatologie 1/<strong>2010</strong> © Springer-Verlag<br />

Illustration: photos.com<br />

Von Klinik- und Spitalsärzten mit<br />

Poolgeldbezügen wird häufig von der<br />

Möglichkeit Gebrauch gemacht, die<br />

Ausgaben pauschal in Höhe von zwölf<br />

Prozent der Einnahmen anzusetzen.<br />

Di<strong>es</strong> macht immer dann Sinn, wenn die<br />

tatsächlichen Ausgaben geringer sind<br />

als die Pauschale. Bis einschließlich 2009<br />

war in di<strong>es</strong>en Fällen jedoch die Inanspruchnahme<br />

d<strong>es</strong> bisherigen Freibetrag<strong>es</strong><br />

ausg<strong>es</strong>chlossen. Ab <strong>2010</strong> kann der<br />

Grundfreibetrag in Höhe von 13 Prozent<br />

zusätzlich von dem pauschal ermittelten<br />

Gewinn in Abzug gebracht werden.<br />

Mit Vorsicht genießen<br />

Unter dem Titel Konjunkturbelebung<br />

können 2009 und <strong>2010</strong> von Inv<strong>es</strong>titionen<br />

im Jahr der Anschaffung sofort 30<br />

Prozent steuerlich geltend gemacht<br />

werden. Ausgenommen sind Gebäude,<br />

PKW und Kombi, Luftfahrzeuge und gebrauchte<br />

Wirtschaftsgüter. <strong>Die</strong> vorzeitige<br />

Abschreibung führt zwar nicht zu<br />

einer zusätzlichen, wohl aber zu einer<br />

vorgezogenen Steuerersparnis. Im Ergebnis<br />

kommt <strong>es</strong> so zu einem Liquiditäts-<br />

und Zinsvorteil. Der Vorteil ist<br />

umso größer, je länger die Nutzungsdauer<br />

ist.<br />

Mit Vorsicht zu genießen ist die vorzeitige<br />

Abschreibung vor allem d<strong>es</strong>halb,<br />

Foto: medtax<br />

Raimund Eller<br />

Abb.: <strong>Die</strong> steuerlichen Änderungen zum Jahr<strong>es</strong>wechsel sind gar<br />

nicht so verwirrend.<br />

da damit die Bem<strong>es</strong>sungsgrundlage für<br />

den Gewinnfreibetrag gekürzt wird.<br />

Geht man davon aus, dass <strong>es</strong> letzteren in<br />

naher Zukunft möglicherweise nicht<br />

mehr geben wird, so würde di<strong>es</strong> bedeuten,<br />

dass man ein echt<strong>es</strong> Steuerg<strong>es</strong>chenk<br />

für eine bloß vorgezogene Steuerersparnis<br />

in den Wind schlagen würde. Derzeit<br />

gibt <strong>es</strong> jedoch keinerlei Anzeichen, die<br />

auf eine Abschaffung d<strong>es</strong> Freibetrag<strong>es</strong><br />

hindeuten. Für das laufende Jahr wurde<br />

der Freibetrag ja sogar ausgeweitet.<br />

Einkommensabhängige<br />

Variante beim Kindergeld<br />

Beim Kinderbetreuungsgeld ist nun<br />

auch einkommensabhängige Variante<br />

möglich. Bisher konnte man beim Bezug<br />

von Kinderbetreuungsgeld zwischen<br />

drei Pauschalvarianten wählen.<br />

Je nach gewählter Bezugsdauer (bis<br />

zum 30./ 20./ 15. Lebensmonat d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong>)<br />

beträgt die monatliche Unterstützung<br />

436,– Euro/ 624,– Euro/ 798,– Euro.<br />

Bei Inanspruchnahme durch den zweiten<br />

Elternteil verlängert<br />

sich die Anspruchsdauer<br />

je nach<br />

Modell um 6/4/3 Monate.<br />

Mit dem Jahr<strong>es</strong>wechsel<br />

sind zwei<br />

weitere Varianten<br />

h i n z u g e k o m m e n .<br />

Zum einen kann man<br />

sich nun für eine<br />

neue Pauschalvariante<br />

in Höhe von<br />

monatlich ca. 1.000,–<br />

Euro entscheiden<br />

und zum zweiten<br />

steht für erwerbstätige<br />

Eltern ab sofort


auch eine einkommensabhängige Variante<br />

zur Auswahl. Letztere sieht ein<br />

Kinderbetreuungsgeld von bis zu<br />

2.000,– Euro pro Monat vor und berechnet<br />

sich in Höhe von 80 Prozent<br />

d<strong>es</strong> letzten Nettoeinkommens.<br />

Achtung Zuverdienstgrenze<br />

<strong>Die</strong> beiden neuen Modelle können jeweils<br />

bis zur Vollendung d<strong>es</strong> 12. Lebensmonats<br />

d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong> in Anspruch<br />

genommen werden. Bei Inanspruchnahme<br />

durch den zweiten Elternteil<br />

ist ein Bezug bis zur Vollendung d<strong>es</strong><br />

14. Lebensmonats d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong> möglich.<br />

Prinzipiell gelten die neuen B<strong>es</strong>timmungen<br />

für Geburten nach dem<br />

31.12.2009. Für Kinder, die nach dem<br />

30.9.2009 geboren wurden und für die<br />

im Jahr 2009 kein Antrag auf Kinderbetreuungsgeld<br />

g<strong>es</strong>tellt wurde, können<br />

ab 1.1.<strong>2010</strong> ebenso auch die<br />

neuen Varianten in Anspruch genommen<br />

werden.<br />

Achtung Zuverdienstgrenze: Alternativ<br />

zu den 16.200 Euro (allgemeine<br />

Zuverdienstgrenze) wie bisher kann<br />

SAVETHEDATE5.pdf 17.03.<strong>2010</strong> 15:16:11<br />

man nunmehr bei den Pauschalvarianten<br />

wahlweise bis zu 60 Prozent sein<strong>es</strong><br />

bisherigen Einkommens (individuelle<br />

Zuverdienstgrenze) dazuverdienen,<br />

ohne den Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld<br />

zu verlieren. Bei der einkommensabhängigen<br />

Variante liegt die<br />

Grenze allerdings schon bei 5.800,–<br />

Euro pro Jahr. Anders als bisher sind ab<br />

1.1.<strong>2010</strong> Kapitaleinkünfte und Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung in<br />

Hinblick auf die Zuverdienstgrenze unschädlich.<br />

Freie <strong>Die</strong>nstnehmer werden<br />

teurer<br />

Da freie <strong>Die</strong>nstnehmer seit 1.1.<strong>2010</strong> sowohl<br />

der 3-prozentigen Kommunalsteuer<br />

als auch dem 4,5-prozentigen<br />

<strong>Die</strong>nstgeberbeitrag unterliegen, tritt in<br />

di<strong>es</strong>em Bereich eine Mehrkostenbelastung<br />

von rund acht Prozent ein. Verschärft<br />

wird di<strong>es</strong>e Situation zudem dadurch,<br />

dass auf Grund der aktuellen<br />

Rechtslage zu befürchten ist, dass di<strong>es</strong>e<br />

Kosten auch für reine Sp<strong>es</strong>envergütungen<br />

(Reis<strong>es</strong>p<strong>es</strong>en) anfallen.<br />

serie steuerberatung<br />

Auch im Bereich Umsatzsteuer gibt <strong>es</strong><br />

einige Änderungen. Di<strong>es</strong>e betreffen im<br />

W<strong>es</strong>entlichen die B<strong>es</strong>timmungen zum<br />

Leistungsort und zum Übergang der<br />

Steuerschuld in der Unternehmerkette<br />

bei EU-G<strong>es</strong>chäften, neue Meldepflichten<br />

und das Vorsteuerrückerstattungsverfahren<br />

für EU-Unternehmer. Da Ärztinnen<br />

und Ärzte davon nur in wenigen Fällen<br />

betroffen sein werden, erfolgt an<br />

di<strong>es</strong>er Stelle nur ein Hinweis darauf, dass<br />

<strong>es</strong> hier Neuerungen gibt. Kontaktieren<br />

Sie vor EU-Transaktionen Ihren <strong>Steuerberater</strong>.<br />

Er wird Sie in jedem Einzelfall<br />

mit der richtigen Rezeptur versorgen. n<br />

Korr<strong>es</strong>pondenz:<br />

Raimund Eller<br />

<strong>Team</strong> <strong>Jünger</strong> <strong>Steuerberater</strong> OG<br />

<strong>Die</strong> Ärzt<strong>es</strong>pezialisten<br />

Anichstraße 5a<br />

6020 Innsbruck<br />

E-Mail: info@juenger.at<br />

Internet: www.aerztekanzlei.at<br />

Eine Kanzlei der MEDTAX-Gruppe


Service<br />

<strong>Was</strong> gibt <strong>es</strong> Neu<strong>es</strong> <strong>2010</strong>?<br />

Steuerliche Neuerungen für Ärztinnen und Ärzte<br />

1. Neuer Gewinnfreibetrag ab <strong>2010</strong> – bis<br />

13 % Ihrer Gewinne bleiben steuerfrei!<br />

Mit dem Jahr<strong>es</strong>wechsel hat der Freibetrag für<br />

inv<strong>es</strong>tierte Gewinne (FBIG) eine mehrfache Ausweitung<br />

erfahren. So können ab <strong>2010</strong> statt wie<br />

bisher 10 % nunmehr bis zu 13 % Ihrer Gewinne<br />

steuerfrei bleiben. Zudem sind ab <strong>2010</strong> nun<br />

auch Gebäudeinv<strong>es</strong>titionen und „Pauschalierer“<br />

begünstigt.<br />

Technisch tritt dabei anstelle d<strong>es</strong> bisherigen FBIGs<br />

ein zweistufiger Gewinnfreibetrag. Di<strong>es</strong>er setzt sich<br />

aus einem so genannten Grundfreibetrag (automatische<br />

Begünstigung für die ersten € 30.000,-)<br />

und einem inv<strong>es</strong>titionsbedingten Freibetrag (Inv<strong>es</strong>titionserfordernis<br />

für darüber liegende Gewinnteile<br />

bis maximal € 100.000,-) zusammen.<br />

tipps:<br />

• Lassen Sie sich von Ihrem <strong>Steuerberater</strong> im<br />

Herbst eine Hochrechnung für das Jahr <strong>2010</strong><br />

erstellen und den daraus r<strong>es</strong>ultierenden Inv<strong>es</strong>titionsbedarf<br />

zur optimalen Ausschöpfung d<strong>es</strong><br />

Freibetrag<strong>es</strong> ermitteln.<br />

• Stellt sich dabei heraus, dass Sie die 13 %-Grenze<br />

mit Inv<strong>es</strong>titionen noch nicht ausg<strong>es</strong>chöpft<br />

haben, und orten Sie für <strong>2010</strong> auch keinen<br />

weiteren Inv<strong>es</strong>titionsbedarf, so können Sie<br />

den noch fehlenden Freibetrag mit dem Kauf<br />

b<strong>es</strong>timmter Wertpapiere lukrieren.<br />

2. Steuerliche Sofortabschreibung von<br />

30 %<br />

Unter dem Titel Konjunkturbelebung können<br />

2009 und <strong>2010</strong> von Inv<strong>es</strong>titionen im Jahr der<br />

Anschaffung sofort 30 % steuerlich geltend<br />

gemacht werden. Ausgenommen sind Gebäude,<br />

PKW und Kombi, Luftfahrzeuge und gebrauchte<br />

Wirtschaftsgüter.<br />

<strong>Die</strong> vorzeitige Abschreibung führt zwar nicht zu<br />

einer zusätzlichen, wohl aber zu einer vorgezogenen<br />

Steuerersparnis. Im Ergebnis kommt <strong>es</strong> so<br />

zu einem Liquiditäts- und Zinsvorteil. Der Vorteil ist<br />

umso größer, je länger die Nutzungsdauer ist. Allerdings<br />

wird damit die Bem<strong>es</strong>sungsgrundlage für den<br />

Gewinnfreibetrag (siehe oben) g<strong>es</strong>chmälert.<br />

Mitteilungen der ärztekammer für Tirol 01/<strong>2010</strong><br />

tipp:<br />

• Machen Sie sich keine Sorgen – die Verantwortung<br />

liegt bei Ihrem <strong>Steuerberater</strong>. <strong>Die</strong><br />

Entscheidung muss und kann erst im Zuge<br />

der Jahr<strong>es</strong>abschlusserstellung fallen. Ihr <strong>Steuerberater</strong><br />

wird die vorteilhaft<strong>es</strong>te Variante für<br />

Sie wählen.<br />

3. Mehrfache Ausweitung beim Kinderbetreuungsgeld<br />

Bisher konnte man beim Bezug von Kinderbetreuungsgeld<br />

zwischen drei Varianten wählen.<br />

Je nach gewählter Bezugsdauer (30, 20 oder 15<br />

Lebensmonate d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong>) betrug die monatliche<br />

Unterstützung 436, 624 oder 798 EURO.<br />

Bei Inanspruchnahme durch den zweiten Elternteil<br />

verlängert sich die Anspruchsdauer je nach Modell<br />

um 6, 4 oder 3 Monate.<br />

Mit dem Jahr<strong>es</strong>wechsel sind zwei weitere Varianten<br />

hinzugekommen. Zum einen kann man sich nun für<br />

eine neue Pauschalvariante in Höhe von monatlich<br />

ca. € 1.000,- entscheiden und zum zweiten<br />

steht für erwerbstätige Eltern ab sofort auch eine<br />

einkommensabhängige Variante zur Auswahl. Letztere<br />

beträgt 80 % d<strong>es</strong> letzten Nettoeinkommens<br />

(maximal € 2.000,-).<br />

<strong>Die</strong> beiden neuen Modelle können jeweils bis zur<br />

Vollendung d<strong>es</strong> 12. Lebensmonats d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong><br />

bezogen werden bzw. bei Inanspruchnahme durch<br />

den zweiten Elternteil bis zur Vollendung d<strong>es</strong> 14.<br />

Lebensmonats.<br />

v. l.: STB Dr. Verena Maria Erian, STB Mag. Eva<br />

M<strong>es</strong>senlechner, STB Raimund Eller<br />

Prinzipiell gelten die neuen B<strong>es</strong>timmungen für<br />

Geburten nach dem 31.12.2009. Für Kinder, die<br />

nach dem 30.9.2009 geboren wurden und für die<br />

im Jahr 2009 kein Antrag auf Kinderbetreuungsgeld<br />

g<strong>es</strong>tellt wurde, können mit 1.1.<strong>2010</strong> ebenso<br />

auch die neuen Varianten in Anspruch genommen<br />

werden.<br />

Achtung Zuverdienstgrenze: Alternativ zu den<br />

16.200 Euro (allgemeine Zuverdienstgrenze) wie<br />

bisher kann man nunmehr bei den Pauschalvarianten<br />

wahlweise bis zu 60 Prozent sein<strong>es</strong><br />

bisherigen Einkommens (individuelle Zuverdienstgrenze)<br />

dazuverdienen, ohne den Anspruch auf<br />

das Kinderbetreuungsgeld zu verlieren. Bei der<br />

einkommensabhängigen Variante liegt die Grenze<br />

allerdings schon bei € 5.800,- pro Jahr. Anders als<br />

bisher sind ab 1.1.<strong>2010</strong> Kapitaleinkünfte und Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung in Hinblick<br />

auf die Zuverdienstgrenze unschädlich.<br />

4. Freie <strong>Die</strong>nstnehmer werden teurer<br />

Da freie <strong>Die</strong>nstnehmer seit 1.1.<strong>2010</strong> sowohl der<br />

3%igen Kommunalsteuer als auch dem 4,5%igen<br />

<strong>Die</strong>nstgeberbeitrag unterliegen, tritt in di<strong>es</strong>em<br />

Bereich eine Mehrkostenbelastung von rd. 8% ein.<br />

Verschärft wird di<strong>es</strong>e Situation zudem dadurch,<br />

dass auf Grund der aktuellen Rechtslage zu<br />

befürchten ist, dass di<strong>es</strong>e Kosten auch für reine<br />

Sp<strong>es</strong>envergütungen (Reis<strong>es</strong>p<strong>es</strong>en) anfallen.<br />

5. Umsatzsteuerliche Neuerungen<br />

Auch in di<strong>es</strong>em Bereich gibt <strong>es</strong> einige Änderungen.<br />

Di<strong>es</strong>e betreffen im W<strong>es</strong>entlichen die B<strong>es</strong>timmungen<br />

zum Leistungsort und zum Übergang der Steuerschuld<br />

in der Unternehmerkette bei EU-G<strong>es</strong>chäften,<br />

neue Meldepflichten und das Vorsteuerrückerstattungsverfahren<br />

für EU-Unternehmer. Da Ärztinnen<br />

und Ärzte davon nur in wenigen Fällen betroffen<br />

sein werden, erfolgt an di<strong>es</strong>er Stelle nur ein Hinweis<br />

darauf, dass <strong>es</strong> hier Neuerungen gibt.<br />

tipp:<br />

• Kontaktieren Sie vor EU-Transaktionen Ihren<br />

<strong>Steuerberater</strong> – er wird Sie in jedem Einzelfall<br />

mit der richtigen Rezeptur versorgen.<br />

■■■


steuer.berater<br />

Ferialjobs <strong>2010</strong>:<br />

Tipps und Infos rund um den Ferialjob Ihr<strong>es</strong> Nachwuchs<strong>es</strong><br />

Text: STB Dr. Verena<br />

Maria Erian, STB Raimund<br />

Eller und STB Mag. Eva<br />

M<strong>es</strong>senlechner<br />

Foto: Foto Hofer<br />

54 eco.nova<br />

So löblich <strong>es</strong> ist, wenn Ihre Sprösslinge in den wohlverdienten<br />

Ferien sich nicht nur ausruhen, sondern<br />

auch ein paar Euro dazuverdienen wollen, so unangenehm<br />

kann <strong>es</strong> werden, wenn einige Spielregeln nicht<br />

beachtet werden oder nicht bekannt sind. Hier daher<br />

rechtzeitig vor dem kommenden Sommer die wichtigsten<br />

Informationen und Tipps zu di<strong>es</strong>em Thema.<br />

Ang<strong>es</strong>prochen werden im Folgenden insb<strong>es</strong>ondere<br />

arbeitsrechtliche B<strong>es</strong>timmungen, Sozialversicherung,<br />

Steuern und Familienbeihilfe.<br />

Primär ist <strong>es</strong> gut zu wissen, dass hinter dem Etikett<br />

Ferialjob Unterschiedlich<strong>es</strong> zum Vorschein kommen<br />

kann. D.h. Ferialjob ist nicht gleich Ferialjob. Vielmehr<br />

gibt <strong>es</strong> davon 3 Arten, die völlig unterschiedliche<br />

Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

mit sich bringen:<br />

1. Echte Ferialpraktikanten<br />

Das sind Schüler oder Studenten, die ein vorg<strong>es</strong>chrieben<strong>es</strong><br />

oder üblich<strong>es</strong> Praktikum absolvieren.<br />

Für „echte“ Ferialpraktikanten steht der Lern- und<br />

Ausbildungszweck im Vordergrund. Es b<strong>es</strong>teht keine<br />

Arbeitspflicht und keine Bindung an Arbeitszeiten,<br />

Arbeitsort und Arbeitsanweisungen. Ein „echter“<br />

Ferialpraktikant ist somit kein Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen<br />

Sinn und unterliegt daher nicht den<br />

arbeitsrechtlichen G<strong>es</strong>etzen und Kollektivverträgen.<br />

Es gebührt keine Sonderzahlung und kein Urlaub. In<br />

der Regel erhält ein „echter“ Ferialpraktikant nur ein<br />

Taschengeld, das frei vereinbart werden kann und üblicherweise<br />

unter dem Lohn ein<strong>es</strong> normalen Arbeitnehmers<br />

liegt.<br />

Liegt das vereinbarte Taschengeld unter der monatlichen<br />

Geringfügigkeitsgrenze von derzeit € 366,33,<br />

dann ist der „echte“ Ferialpraktikant in der g<strong>es</strong>etzlichen<br />

Sozialversicherung nur unfallversichert. Ist das<br />

Taschengeld höher, dann b<strong>es</strong>teht Vollversicherung in<br />

der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.<br />

2. Ferialarbeitnehmer<br />

Sicherlich der häufigste und üblichste Fall: Schüler<br />

und Studenten, die in den Ferien arbeiten, um etwas<br />

zu verdienen. Ferialarbeitnehmer sind immer in<br />

einem <strong>Die</strong>nstverhältnis tätig, da für sie die persön-


liche Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit hinsichtlich<br />

Arbeitszeit, Arbeitsort und arbeitsbezogen<strong>es</strong><br />

Verhalten gilt. Es b<strong>es</strong>teht Anspruch auf zumind<strong>es</strong>t<br />

kollektivvertragliche Entlohnung, anteilig<strong>es</strong> Weihnachts-<br />

und Urlaubsgeld (wenn der maßgebliche Kollektivvertrag<br />

das vorsieht), Urlaub bzw. geldmäßige<br />

Abfindung dafür und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.<br />

Dauert das Ferialarbeitsverhältnis länger als<br />

1 Monat, b<strong>es</strong>teht Anspruch auf Abfertigungneu und<br />

Ausstellung ein<strong>es</strong> <strong>Die</strong>nstzettels. In der Sozialversicherung<br />

sind Ferialarbeitnehmer wie alle anderen<br />

„normalen“ <strong>Die</strong>nstnehmer zu behandeln.<br />

3. Volontäre<br />

Di<strong>es</strong> sind Personen – nicht nur Schüler oder Studenten<br />

– , die sich ausschließlich zum Zweck der Erweiterung<br />

und Anwendung von Kenntnissen sowie zum<br />

Erwerb von Fertigkeiten für die Praxis ohne Arbeitspflicht<br />

und ohne Entgeltanspruch in Betrieben betätigen.<br />

<strong>Die</strong> Tätigkeit ein<strong>es</strong> Volontärs ist durch Schul-<br />

oder Studienb<strong>es</strong>timmungen nicht vorg<strong>es</strong>chrieben und<br />

auch nicht allgemein üblich. Volontäre sind nur unfallversichert<br />

und müssen nicht bei der Gebietskrankenkasse,<br />

sondern bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt<br />

angemeldet werden.<br />

Wie sieht’s mit der Steuer aus?<br />

Steuerlich werden alle 3 Gruppen als Arbeitnehmer<br />

behandelt. Somit muss der B<strong>es</strong>chäftigerbetrieb die<br />

Lohnsteuer einbehalten. Di<strong>es</strong>e fällt in der Regel ab<br />

einem Monatsbrutto von € 1.012,– an. Ein Lohnkonto<br />

muss geführt und ein Lohnzettel ausg<strong>es</strong>tellt werden.<br />

Verlust Familienbeihilfe?<br />

Zuerst die gute Nachricht: Bis zur Vollendung d<strong>es</strong><br />

18. Lebensjahr<strong>es</strong> kann man unbegrenzt dazuverdienen<br />

– die Familienbeihilfe wird in jedem Fall weiter<br />

ausbezahlt.<br />

Ab 18 Jahren kann <strong>es</strong> brenzlig werden. Für den Bezug<br />

der Familienbeihilfe darf das zu versteuernde G<strong>es</strong>amteinkommen<br />

dann den Betrag von derzeit € 9.000,– pro<br />

Jahr nicht überschreiten. Passiert di<strong>es</strong> doch, ist die Familienbeihilfe<br />

für das g<strong>es</strong>amte betreffende Kalenderjahr<br />

verloren. Achtung: Es erfolgt im Nachhinein eine<br />

Rückforderung durch das Finanzamt!<br />

<strong>Die</strong> gute Nachricht dazu: B<strong>es</strong>timmte Einkünfte bleiben<br />

dabei unschädlich und werden bei der Ermittlung<br />

obiger Einkommensgrenze nicht mitgerechnet. Dazu<br />

gehören z.B. Entschädigungen aus einem anerkannten<br />

Lehrverhältnis, Waisenpensionen und Waisenversorgungsgenüsse,<br />

Beihilfen nach dem Studienförderungs-<br />

und dem Schülerbeihilfeng<strong>es</strong>etz, Arbeitslosengeld,<br />

Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld etc.<br />

Abg<strong>es</strong>ehen von der Überschreitung obiger Einkommensgrenze<br />

kann <strong>es</strong> jedoch auch aus anderen Gründen<br />

zum Verlust der Familienbeihilfe kommen. So<br />

kommt <strong>es</strong> in der Praxis sehr häufig vor, dass die Familienbeihilfe<br />

d<strong>es</strong>halb verloren geht, weil verlangte<br />

Leistungsnachweise zur Ausbildung d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong> nicht<br />

rechtzeitig vorgelegt werden können. Für Studierende<br />

gilt z.B., dass der erste Studienabschnitt spät<strong>es</strong>tens<br />

1 Sem<strong>es</strong>ter nach der vorg<strong>es</strong>chriebenen Mind<strong>es</strong>tstudiendauer<br />

erfolgreich abg<strong>es</strong>chlossen sein muss. Zum<br />

Nachweis ist das erste Diplomprüfungszeugnis vorzulegen.<br />

Gelingt di<strong>es</strong> nicht, so ruht der Anspruch auf<br />

Familienbeihilfe bis zum tatsächlichen Abschluss d<strong>es</strong><br />

ersten Studienabschnitt<strong>es</strong>. Ab dem Monat, in dem die<br />

letzte Prüfung d<strong>es</strong> ersten Abschnitt<strong>es</strong> abgelegt wird,<br />

steht erneut Familienbeihilfe zu. Für das erneute Aufleben<br />

der Familienbeihilfe gilt das Datum der letzten<br />

Prüfung und nicht etwa das spätere Ausstellungsdatum<br />

d<strong>es</strong> Zeugniss<strong>es</strong>.<br />

Nach den für den zweiten Studienabschnitt vorg<strong>es</strong>ehenen<br />

Sem<strong>es</strong>tern zuzüglich ein<strong>es</strong> Toleranzsem<strong>es</strong>ters<br />

muss das zweite Diplomprüfungszeugnis für den<br />

weiteren Bezug der Familienbeihilfe z.B. für einen<br />

etwaigen 3. Studienabschnitt vorgelegt werden. Maximal<br />

kann die Familienbeihilfe bis zur Altersgrenze<br />

von 26 Jahren bzw. 27 Jahren bei Präsenz- oder Zivildienst,<br />

Schwangerschaft oder erheblicher Behinderung<br />

bezogen werden.<br />

Problem Studienbeihilfe?<br />

Bis zu einem Höchstbetrag der Jahr<strong>es</strong>einkünfte von<br />

im Regelfall € 8.000,– hat ein Zuverdienst keine<br />

Auswirkungen auf die Studienbeihilfe. Wird di<strong>es</strong>er<br />

Höchstbetrag jedoch überschritten, dann ruht im jeweiligen<br />

Kalenderjahr der Anspruch auf Studienbei-<br />

hilfe im Ausmaß der Überschreitung.<br />

Tipps für die Bewerbung<br />

.<br />

EMF TEAM TIROLER<br />

STEUERBERATER GMBH:<br />

STB Dr. Verena Maria Erian,<br />

STB Mag. Eva M<strong>es</strong>senlechner,<br />

STB Raimund Eller, v. l.<br />

Tipp 1: Es ist wichtig, bei der Bewerbung die Art d<strong>es</strong> Ferialjobs<br />

klarzustellen. B<strong>es</strong>onders die Höhe der zustehenden Bezüge<br />

ist bei den 3 Arten sehr unterschiedlich geregelt.<br />

Tipp 2: Lassen Sie die „Ferialjob-Gehaltsabrechnungen“ Ihrer<br />

Kinder von Ihrem <strong>Steuerberater</strong> überprüfen. Etwaige Fehlberechnungen<br />

– und solche kommen öfter vor, als man glauben<br />

möchte – können dann sofort beim jeweiligen <strong>Die</strong>nstgeber reklamiert<br />

werden.<br />

Tipp 3: Ihr Nachwuchs sollte unbedingt eine Arbeitnehmerveranlagung<br />

beim Finanzamt beantragen – auch di<strong>es</strong> bringt<br />

in den meisten Fällen bar<strong>es</strong> Geld aufgrund möglicher Rückerstattungen.<br />

Tipp 4: Achtung vor dem Verlust der Kinderbeihilfe! Ab 18 Jahren<br />

führt ein zu versteuernd<strong>es</strong> Jahr<strong>es</strong>einkommen von mehr als<br />

Euro 9.000,– zum Verlust der Familienbeihilfe für das g<strong>es</strong>amte<br />

betreffende Kalenderjahr. Zudem lohnt <strong>es</strong> sich trotz aller<br />

Argumente für Ferialjobs den Ausbildungserfolg im Auge zu<br />

behalten. Gelingt <strong>es</strong> Studierenden z.B. nicht, den ersten Studienabschnitt<br />

innerhalb der dafür vorg<strong>es</strong>ehenen Mind<strong>es</strong>tstudiendauer<br />

zuzüglich ein<strong>es</strong> Toleranzsem<strong>es</strong>ters erfolgreich abzuschließen,<br />

so ist die Familienbeihilfe bis zum tatsächlichen<br />

Abschluss d<strong>es</strong> ersten Studien abschnitt<strong>es</strong> zur Gänze verloren.<br />

Unter di<strong>es</strong>em Aspekt kann <strong>es</strong> mitunter sinnvoller sein, die<br />

Ferienzeit zur Vorbereitung eventuell noch fehlender Diplomprüfungen<br />

zu nutzen und das „echte Arbeiten“ vorerst noch<br />

sein zu lassen.<br />

eco.nova 55


Steuerspartipps für Ärzte<br />

Kunstobjekte in der Ordination?<br />

„Vita brevis, ars longa.“ Das heißt so viel wie „das Leben währt kurz, die Kunst währt lang“ und stammt<br />

bekanntlich von Hippokrat<strong>es</strong>, dem Begründer der wissenschaftlichen Medizin.<br />

Text: TEAM JÜNGER – <strong>Steuerberater</strong><br />

DIE ÄRZTESPEZIALISTEN<br />

Hypokrat<strong>es</strong> – Beratung und Service nach Maß<br />

Finanzprodukte können das tägliche Leben leichter machen. Hypokrat<strong>es</strong>, das starke und innovative<br />

Leistungspaket für Ärzte, bietet Mehrwert für Mediziner.<br />

56 eco.nova<br />

Und genau so sieht <strong>es</strong> die Finanz: Anschaffungskosten<br />

für Vermögensgegenstände,<br />

die dazu b<strong>es</strong>timmt sind,<br />

dem Unternehmen über längere Zeit<br />

zu dienen, sind auf die voraussichtliche<br />

Nutzungsdauer abzuschreiben.<br />

Bei Kunstgegenständen geht der Fiskus<br />

dabei davon aus, dass di<strong>es</strong>e ewig währen<br />

und keiner laufenden Abnutzung<br />

unterliegen. Damit können Kunstgegenstände<br />

bei entsprechender Verwendung<br />

zwar der betrieblichen Sphäre<br />

zugeordnet werden, wirken sich aber<br />

im Prinzip nicht steuermindernd aus.<br />

Wird das Kunstwerk später zu einem<br />

höheren Wert als den seinerzeitigen<br />

Anschaffungskosten verkauft oder ins<br />

Privatvermögen überführt, so ist der<br />

Dank der langjährig gewachsenen Partnerschaft mit<br />

der Tiroler Ärzt<strong>es</strong>chaft weiß die Hypo Tirol Bank<br />

genau um die Erwartungen und Bedürfnisse di<strong>es</strong>er<br />

b<strong>es</strong>onderen Kundengruppe. Im speziell zusammeng<strong>es</strong>tellten<br />

Medizinerpaket sind daher alle Leistungen<br />

enthalten, die das tägliche Finanzleben für Ärzte<br />

leichter machen. Di<strong>es</strong><strong>es</strong> günstige All-inclusive-Paket<br />

Ernst Schrattmaier<br />

Hypo Tirol Bank AG<br />

Betreuer Ärzte und Freie Berufe<br />

Tel. 050700 – 7145<br />

ernst.schrattmaier@hypotirol.com<br />

Wolfgang Bayer<br />

Hypo Tirol Bank AG<br />

Betreuer Ärzte und Freie Berufe<br />

Tel. 050700 – 7144<br />

wolfgang.bayer@hypotirol.com<br />

Gewinn zudem zu versteuern. Unter dem Aspekt<br />

di<strong>es</strong><strong>es</strong> Bumerangeffekt<strong>es</strong> sollte nicht abnutzbar<strong>es</strong> Vermögen,<br />

das zudem – so wie Kunstwerke – noch im<br />

Werte steigt, generell so weit wie möglich aus dem<br />

Betriebsvermögen herausgehalten werden.<br />

Eine Alternative zum steuerlich problematischen<br />

Kauf von Kunstobjekten auf Betriebskosten ist die<br />

Bildermiete. Aber Achtung! <strong>Die</strong> Behörde überprüft<br />

sehr genau, ob nicht Indizien für einen verdeckten<br />

Kauf vorliegen. Insb<strong>es</strong>ondere bei sehr hohen Leasingraten<br />

wird die Glaubwürdigkeit einer echten Miete in<br />

Zweifel gezogen. Das monatliche Mietentgelt richtet<br />

sich üblicherweise nach dem Kaufpreis (z.B. monatlich<br />

0,5 % vom Kaufpreis). Mitunter wird auch vereinbart,<br />

die Bilder in einem b<strong>es</strong>timmten Rhythmus (z.B.<br />

halbjährlich) gegen andere Bilder auszutauschen. Anlieferung<br />

und prof<strong>es</strong>sionelle Hängung der Bilder sind<br />

im Mietpreis meist inbegriffen.<br />

beinhaltet neben dem Hypo Online Banking u.a.<br />

auch die Gold MasterCard mit umfassendem Versicherungsschutz<br />

und die Ma<strong>es</strong>tro-Karte. Neukunden<br />

profitieren zusätzlich im ersten Jahr vom kostenlosen<br />

Willkommenspaket.<br />

Durch die exklusive Zusammenarbeit mit der Österreichischen<br />

G<strong>es</strong>ellschaft der Ärzte (Billrothhaus)<br />

wurde die Angebotspalette hochwertig erweitert.<br />

Jeder Mediziner mit einem Hypokrat<strong>es</strong>-Kontopaket<br />

erhält die begünstigte Mitgliedschaft und damit den<br />

Zugang zur Online-Bibliothek Billrothhaus mit medizinischen<br />

Fachzeitschriften und Datenbanken sowie<br />

einem der umfangreichsten Angebote an zertifizierter<br />

Videofortbildung im deutschsprachigen Raum.<br />

<strong>Die</strong> Online-Bibliothek Billrothhaus zählt seit 1997<br />

mit ihren mehr als 400 Zeitschriften, Datenbanken,<br />

Reference books und über 1400 Vortragsvideos zu<br />

den größten und wichtigsten Online-Bibliotheken für<br />

Mediziner in Österreich. Neben der Bereitstellung<br />

zentraler medizinischer Inhalte b<strong>es</strong>teht das Ziel der<br />

Online-Aktivitäten der G<strong>es</strong>ellschaft der Ärzte auch<br />

darin, modernste Internettechnologien für die medizinische<br />

Information und Fortbildung nutzbar zu<br />

machen.<br />

.<br />

.


Steuern<br />

<strong>Was</strong> <strong>gIBT</strong> <strong>es</strong> neU<strong>es</strong> <strong>2010</strong><br />

Steuerliche Neuerungen für Zahnärztinnen und Zahnärzte<br />

1. Neuer gewinnfreibetrag ab <strong>2010</strong> - bis 13%<br />

Ihrer gewinne bleiben steuerfrei!<br />

Mit dem Jahr<strong>es</strong>wechsel hat der Freibetrag<br />

für inv<strong>es</strong>tierte Gewinne (FBIG) eine mehrfache<br />

Ausweitung erfahren. So können ab<br />

<strong>2010</strong> statt wie bisher 10% nunmehr bis<br />

zu 13% Ihrer Gewinne steuerfrei bleiben.<br />

Zudem sind ab <strong>2010</strong> nun auch Gebäudeinv<strong>es</strong>titionen<br />

und „Pauschalierer“<br />

begünstigt.<br />

Technisch tritt dabei anstelle d<strong>es</strong> bisherigen<br />

FBIGs ein zweistufiger Gewinnfreibetrag.<br />

Di<strong>es</strong>er setzt sich aus einem so<br />

genannten Grundfreibetrag (automatische<br />

Begünstigung für die ersten € 30.000,-)<br />

und einem inv<strong>es</strong>titionsbedingten Freibetrag<br />

(Inv<strong>es</strong>titionserfordernis für darüber<br />

liegende Gewinnteile bis maximal<br />

€100.000,-) zusammen.<br />

tipps:<br />

n Lassen Sie sich von Ihrem <strong>Steuerberater</strong><br />

im Herbst eine Hochrechnung für das Jahr<br />

<strong>2010</strong> erstellen und den daraus r<strong>es</strong>ultierenden<br />

Inv<strong>es</strong>titionsbedarf zur optimalen<br />

Ausschöpfung d<strong>es</strong> Freibetrag<strong>es</strong> ermitteln.<br />

8 I ZahnarZt in tirol<br />

n Stellt sich dabei heraus, dass Sie die<br />

13 %-Grenze mit Inv<strong>es</strong>titionen noch nicht<br />

ausg<strong>es</strong>chöpft haben und orten Sie für <strong>2010</strong><br />

auch keinen weiteren Inv<strong>es</strong>titionsbedarf,<br />

so können Sie den noch fehlenden Freibetrag<br />

mit dem Kauf b<strong>es</strong>timmter Wertpapieren<br />

lukrieren.<br />

2. Steuerliche Sofortabschreibung von 30%<br />

Unter dem Titel Konjunkturbelebung<br />

können 2009 und <strong>2010</strong> von Inv<strong>es</strong>titionen<br />

im Jahr der Anschaffung sofort<br />

30 % steuerlich geltend gemacht werden.<br />

Ausgenommen sind Gebäude, PKW und<br />

Kombi, Luftfahrzeuge und gebrauchte<br />

Wirtschaftsgüter.<br />

<strong>Die</strong> vorzeitige Abschreibung führt zwar<br />

nicht zu einer zusätzlichen, wohl aber zu<br />

einer vorgezogenen Steuerersparnis. Im<br />

Ergebnis kommt <strong>es</strong> so zu einem Liquiditäts-<br />

und Zinsvorteil.<br />

Der Vorteil ist umso größer, je länger die<br />

Nutzungsdauer ist. Allerdings wird damit<br />

die Bem<strong>es</strong>sungsgrundlage für den Gewinnfreibetrag<br />

(siehe oben) g<strong>es</strong>chmälert.<br />

tipp:<br />

n Machen Sie sich keine Sorgen - die Verantwortung<br />

liegt bei Ihrem <strong>Steuerberater</strong>.<br />

<strong>Die</strong> Entscheidung muss und kann erst im<br />

Zuge der Jahr<strong>es</strong>abschlusserstellung fallen.<br />

Ihr <strong>Steuerberater</strong> wird die vorteilhaft<strong>es</strong>te<br />

Variante für Sie wählen.<br />

3. Mehrfache Ausweitung beim Kinderbetreuungsgeld<br />

Bisher konnte man beim Bezug von Kinderbetreuungsgeld<br />

zwischen drei Varianten<br />

wählen. Je nach gewählter Bezugsdauer<br />

(30,20 oder 15 Lebensmonate d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong>)<br />

betrug die monatliche Unterstützung 436,<br />

624, oder 798 EURO.<br />

Bei Inanspruchnahme durch den zweiten<br />

Elternteil verlängert sich die Anspruchsdauer<br />

je nach Modell um 6,4 oder 3<br />

Monate.<br />

Mit dem Jahr<strong>es</strong>wechsel sind zwei weitere<br />

Varianten hinzugekommen. Zum einen<br />

kann man sich nun für eine neue Pauschalvariante<br />

in Höhe von monatlich ca.<br />

€ 1.000,- entscheiden und zum zweiten<br />

steht für erwerbstätige Eltern ab sofort


auch eine einkommensabhängige Variante zur Auswahl. Letztere<br />

beträgt 80% d<strong>es</strong> letzten Nettoeinkommens (maximal €<br />

2.000,-).<br />

<strong>Die</strong> beiden neuen Modelle können jeweils bis zur Vollendung<br />

d<strong>es</strong> 12. Lebensmonats d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong> bezogen werden bzw. bei Inanspruchnahme<br />

durch den zweiten Elternteil bis zur Vollendung<br />

d<strong>es</strong> 14. Lebensmonats.<br />

Prinzipiell gelten die neuen B<strong>es</strong>timmungen für Geburten nach<br />

dem 31.12.2009. Für Kinder, die nach dem 30.9.2009 geboren<br />

wurden und für die im Jahr 2009 kein Antrag auf Kinderbetreuungsgeld<br />

g<strong>es</strong>tellt wurde, können mit 1.1.<strong>2010</strong> ebenso auch die<br />

neuen Varianten in Anspruch genommen werden.<br />

Achtung Zuverdienstgrenze: Alternativ zu den 16.200 Euro<br />

(allgemeine Zuverdienstgrenze) wie bisher kann man nunmehr<br />

bei den Pauschalvarianten wahlweise bis zu 60 Prozent sein<strong>es</strong><br />

bisherigen Einkommens (individuelle Zuverdienstgrenze) dazuverdienen,<br />

ohne den Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld<br />

zu verlieren. Bei der einkommensabhängigen Variante liegt die<br />

Grenze allerdings schon bei € 5.800,- pro Jahr. Anders als bisher<br />

sind ab 1.1.<strong>2010</strong> Kapitaleinkünfte und Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung in Hinblick auf die Zuverdienstgrenze<br />

unschädlich.<br />

4. Freie <strong>Die</strong>nstnehmer werden teurer<br />

Da freie <strong>Die</strong>nstnehmer seit 1.1.<strong>2010</strong> sowohl der 3%igen Kommunalsteuer<br />

als auch dem 4,5%igen <strong>Die</strong>nstgeberbeitrag unterliegen,<br />

tritt in di<strong>es</strong>em Bereich eine Mehrkostenbelastung von rd. 8% ein.<br />

Verschärft wird di<strong>es</strong>e Situation zudem dadurch, dass auf Grund<br />

der aktuellen Rechtslage zu befürchten ist, dass di<strong>es</strong>e Kosten auch<br />

für reine Sp<strong>es</strong>envergütungen (Reis<strong>es</strong>p<strong>es</strong>en) anfallen.<br />

5. Umsatzsteuerliche Neuerungen<br />

Auch in di<strong>es</strong>em Bereich gibt <strong>es</strong> einige Änderungen. Di<strong>es</strong>e betreffen<br />

im W<strong>es</strong>entlichen die B<strong>es</strong>timmungen zum Leistungsort<br />

und zum Übergang der Steuerschuld in der Unternehmerkette<br />

bei EU-G<strong>es</strong>chäften, neue Meldepflichten und das Vorsteuerrückerstattungsverfahren<br />

für EU-Unternehmer. Da Ärztinnen und<br />

Ärzte davon nur in wenigen Fällen betroffen sein werden, erfolgt<br />

an di<strong>es</strong>er Stelle nur ein Hinweis darauf, dass <strong>es</strong> hier Neuerungen<br />

gibt.<br />

tipp:<br />

n Kontaktieren Sie vor EU-Transaktionen Ihren <strong>Steuerberater</strong><br />

- er wird Sie in jedem Einzelfall mit der richtigen Rezeptur<br />

versorgen.<br />

von links nach rechts:<br />

STB Dr. Verena Maria Erian,<br />

STB Mag. Eva M<strong>es</strong>senlechner,<br />

STB Raimund Eller.<br />

Steuern<br />

ZahnarZt in tirol I


PRAXIS & WIRTSCHAFT FINANZEN<br />

Hochsaison<br />

für Ferialjobber<br />

Tipps rund um den Ferialjob Ihr<strong>es</strong> Nachwuchs<strong>es</strong><br />

SO LÖBLICH ES IST, wenn Ihre Sprösslinge<br />

in den wohlverdienten Ferien sich<br />

nicht nur ausruhen, sondern auch ein paar<br />

Euro dazuverdienen wollen, so unangenehm<br />

kann <strong>es</strong> werden, wenn einige Spielregeln<br />

nicht beachtet werden oder nicht bekannt<br />

sind. Hier daher rechtzeitig vor dem<br />

kommenden Sommer die wichtigsten Tipps<br />

zu di<strong>es</strong>em Thema.<br />

● Lassen Sie die „Ferialjob-Gehaltsabrechnungen“<br />

Ihrer Kinder von Ihrem <strong>Steuerberater</strong><br />

überprüfen. Etwaige Fehlberechnungen<br />

– und solche kommen öfter vor,<br />

als man glauben möchte – können dann<br />

sofort beim jeweiligen <strong>Die</strong>nstgeber reklamiert<br />

werden.<br />

● Es ist wichtig, bei der Bewerbung die Art<br />

d<strong>es</strong> Ferialjobs (Ferialpraktikant, Ferialarbeitnehmer<br />

oder Volontär) klarzustellen.<br />

B<strong>es</strong>onders die Höhe der zustehenden Bezüge<br />

und die soziale Absicherung (Pensions-,<br />

Kranken- und andere Versicherungen)<br />

ist sehr unterschiedlich geregelt. Nur<br />

so genannte „Ferialarbeitnehmer“, nicht<br />

aber auch Praktikanten oder Volontäre,<br />

haben hier uneing<strong>es</strong>chränkte Arbeitnehmerrechte!<br />

● Ab einem Monatsbrutto von € 1.127,–<br />

fällt in der Regel Lohnsteuer an, die automatisch<br />

vom <strong>Die</strong>nstgeber einbehalten<br />

und an das Finanzamt abgeführt wird. Zur<br />

Vollversicherung in der Kranken-, Unfallund<br />

Pensionsversicherung kommt <strong>es</strong> bereits<br />

bei einem Monatsverdienst von derzeit<br />

€ 349,01 (Geringfügigkeitsgrenze).<br />

Meist liegt das Einkommen aus der Ferienzeit<br />

jedoch unter den relevanten Jahr<strong>es</strong>werten<br />

für Steuer und Sozialversicherung.<br />

Ihr Nachwuchs sollte daher unbedingt<br />

eine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt<br />

vornehmen lassen. Di<strong>es</strong> bringt in<br />

den meisten Fällen bar<strong>es</strong> Geld aufgrund<br />

der möglichen Rückerstattung von Lohnsteuer<br />

und Sozialversicherung.<br />

● Achtung vor dem Verlust der Kinderbeihilfe!<br />

Ab 18 Jahren führt ein zu versteuernd<strong>es</strong><br />

Jahr<strong>es</strong>einkommen von mehr als<br />

€ 9.000,– zum Verlust der Familienbeihilfe<br />

für das g<strong>es</strong>amte betreffende Kalenderjahr.<br />

Zudem lohnt <strong>es</strong> sich, trotz aller Argumente<br />

für Ferialjobs den Ausbildungserfolg<br />

im Auge<br />

zu behalten. Gelingt <strong>es</strong><br />

Studierenden z.B.<br />

nicht, den ersten<br />

Studienabschnitt<br />

innerhalb der<br />

dafür vorg<strong>es</strong>ehenenMind<strong>es</strong>tstudiendauer<br />

zuzüglich<br />

ein<strong>es</strong> Toleranzsem<strong>es</strong>ters<br />

erfolgreich<br />

abzuschließen,<br />

so ist die<br />

Familienbeihilfe<br />

bis zum<br />

tatsächlichen<br />

Abschluss<br />

d<strong>es</strong> ersten<br />

Studienabschnitt<strong>es</strong><br />

zur<br />

Gänze verloren.<br />

Unter di<strong>es</strong>em Aspekt kann <strong>es</strong> mitunter<br />

sinnvoller sein, die Ferienzeit<br />

zur Vorbereitung eventuell noch<br />

fehlender Diplomprüfungen zu nutzen<br />

und das „echte Arbeiten“ vorerst<br />

noch sein zu lassen.<br />

● Apropos Studierende: Achtung<br />

auch auf allfällige Auswirkungen<br />

ein<strong>es</strong> Zuverdienst<strong>es</strong> auf die Studienbeihilfe.<br />

Um ein teilweis<strong>es</strong><br />

„Ruhen“ einer Studienbeihilfe zu<br />

vermeiden, empfehlen wir die vorherige<br />

Abklärung mit der Studienbeihilfenstelle,<br />

wie viel Zuverdienst<br />

im konkreten Fall ohne Einschränkungen<br />

möglich ist.<br />

● Letztendlich ist noch auf die Arbeitnehmerveranlagung<br />

hinzuweisen,<br />

die jeder Ferialjobber unbedingt<br />

beim Finanzamt machen soll, da<br />

das in nahezu allen Fällen „Geld<br />

zurück vom Finanzamt“ bedeutet!<br />

RAIMUND ELLER<br />

<strong>Team</strong> <strong>Jünger</strong><br />

<strong>Steuerberater</strong> OG<br />

<strong>Die</strong> Ärzt<strong>es</strong>pezialisten<br />

Innsbruck<br />

+43 (0)512/598 59-0<br />

info@juenger.at<br />

www.medtax.at<br />

WIE LANGE MUSS ICH NOCH ARBEITEN?<br />

<strong>Was</strong> tun, wenn man als Freiberufler „Vorruh<strong>es</strong>tandsgedanken“<br />

hegt?<br />

DIE STAATLICH GEFÖRDERTE ZUKUNFTS -<br />

VORSORGE<br />

Ein Anbietervergleich zahlt sich aus<br />

DER PATIENT ALS KUNDE<br />

Ein „Danke“ macht Lust auf mehr<br />

© PlanD – Fotolia.de<br />

ÄRZTE KRONE 8/10 47


steuer.berater<br />

Steueroptimal Auto fahren<br />

Rund ums Auto gibt <strong>es</strong> 1000 Fragen. Im folgenden Beitrag geben wir Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen<br />

zum Betriebs-PKW.<br />

Text: STB Dr. Verena<br />

Maria Erian, STB Raimund<br />

Eller und STB Mag. Eva<br />

M<strong>es</strong>senlechner<br />

Foto: Foto Hofer<br />

108 eco.nova<br />

Angem<strong>es</strong>senheitsgrenze?<br />

Nach wie vor wird bei Unternehmern steuerlich an einer<br />

Angem<strong>es</strong>senheitsgrenze von € 40.000,– f<strong>es</strong>tgehalten.<br />

Bei über di<strong>es</strong>en Wert hinausgehenden Anschaffungskosten<br />

ist derzeit eine sogenannte Luxustangente<br />

aus dem steuerlichen PKW-Aufwand auszuscheiden<br />

und vom Unternehmer privat zu tragen. Leider ist auch<br />

die Anschaffung ein<strong>es</strong> gebrauchten Fahrzeug<strong>es</strong> kein<br />

Ausweg, da die Finanz hier auf den fiktiven Neuwert<br />

abstellt, wenn das Fahrzeug jünger als 5 Jahre ist.<br />

Tipp:<br />

<strong>Was</strong> dagegen hilft, sind z.B. großzügige Händlerrabatte<br />

auf Neuwagen. Zudem sollte auf der<br />

Rechnung Zubehör jedenfalls separat ausgewi<strong>es</strong>en<br />

werden. B<strong>es</strong>timmte Zusatzausstattung wie Autofunk,<br />

Autotelefon, Taxameter, Navigationssysteme,<br />

Computer-Fahrtenbuch oder etwa ein Schneepflug<br />

(bei Geländewagen) fallen nämlich nicht unter die<br />

40.000-Euro-Grenze.<br />

Vorsteuerabzug?<br />

Nach der aktuellen Rechtslage gelten Personen- und<br />

Kombinationskraftwagen aus umsatzsteuerlicher<br />

Sicht als nicht für das Unternehmen ang<strong>es</strong>chafft. Das<br />

bedeutet im Klartext, dass <strong>es</strong> für PKWs und auch für<br />

Kombis prinzipiell keinen Vorsteuerabzug gibt. Auch<br />

dann nicht, wenn di<strong>es</strong>e Fahrzeuge ausschließlich betrieblich<br />

genutzt werden. Nur b<strong>es</strong>timmte explizit mit<br />

Verordnung verlautbarte Kastenwagen und Kleinbusse<br />

(Fiskal-LKW) sind einem Vorsteuerabzug zugänglich.<br />

Tipp:<br />

<strong>Die</strong> einfachste Möglichkeit, hier dennoch auf einen<br />

grünen Zweig zu kommen, ist <strong>es</strong> daher, ein Fahrzeug<br />

zu wählen, welch<strong>es</strong> auf der vom Bund<strong>es</strong>ministerium<br />

für Finanzen (BMF) herausgegebenen Liste vorsteuerabzugsberechtigter<br />

Vehikel seht. Di<strong>es</strong>e Liste<br />

finden Sie auf der Homepage d<strong>es</strong> BMF (www.bmf.<br />

gv.at). Wenn Ihnen davon kein<strong>es</strong> zusagt, so kann in


Ausnahmefällen eventuell noch ein ausländisch<strong>es</strong><br />

Kennzeichen helfen. Di<strong>es</strong> ist allerdings nur dann<br />

zulässig, wenn kein dauernder Standort d<strong>es</strong> KFZ in<br />

Österreich b<strong>es</strong>teht. Erfolgt die Verwendung durch<br />

eine Person mit Hauptwohnsitz im Inland, so wird<br />

bis zum Gegenbeweis ein dauernder Standort im Inland<br />

angenommen (Standortvermutung). Als Hauptwohnsitz<br />

ist jener anzusehen, der den Mittelpunkt<br />

der Lebensinter<strong>es</strong>sen darstellt. Es sind zwar mehrere<br />

Wohnsitze, jedoch nur ein Mittelpunkt der Lebensverhältnisse<br />

möglich. <strong>Die</strong> Anmeldung ein<strong>es</strong> weiteren<br />

Wohnsitz<strong>es</strong> z.B. in Deutschland bringt also nichts.<br />

Bei Fahrzeugen von Unternehmen gilt als dauernder<br />

Standort der Ort, von dem aus über das Fahrzeug<br />

hauptsächlich verfügt wird. Bei nicht ordnungsgemäßer<br />

Zulassung drohen gleich mehrere Strafen<br />

(Verwaltungsübertretung nach dem Kraftfahrzeugg<strong>es</strong>etz<br />

und Finanzordnungswidrigkeit nach dem Finanzstrafg<strong>es</strong>etz).<br />

Mehrere Autos in der Firma?<br />

Hier gilt: Ist ein zweit<strong>es</strong> Auto für den Betrieb notwendig,<br />

so ist <strong>es</strong> auch steuerlich absetzbar! <strong>Die</strong> Notwendigkeit<br />

ergibt sich z. B. bei der B<strong>es</strong>chäftigung von<br />

Außendienstmitarbeitern. Achtung! Darf der Mitarbeiter<br />

das Fahrzeug auch in der Privatzeit verwenden,<br />

so ist im Zuge d<strong>es</strong> Lohnsteuerabzug<strong>es</strong> auch ein sogenannter<br />

Sachbezugswert zu versteuern.<br />

Kilometergelder schreiben?<br />

Sobald ein Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt<br />

wird, ist <strong>es</strong> als Betriebsvermögen in das betriebliche<br />

Anlagenverzeichnis aufzunehmen. Hier sind<br />

jedenfalls die tatsächlichen Kosten anzusetzen. Eine<br />

Optionsmöglichkeit auf den Ansatz von Kilometergeldern<br />

gibt <strong>es</strong> in solchen Fällen nicht.<br />

Beträgt die betriebliche Nutzung jedoch maximal<br />

50 %, so hat man die Wahl, entweder die tatsächlichen<br />

Kosten anteilig anzusetzen oder vereinfacht<br />

das pauschale Kilometergeld von derzeit € 0,42 pro<br />

gefahrenen Kilometer geltend zu machen. <strong>Was</strong> hier<br />

günstiger ist, kann mit einer Vergleichsrechnung einfach<br />

und zuverlässig eruiert werden.<br />

Tipp:<br />

Bei billigeren PKWs ist der Ansatz d<strong>es</strong> Kilometergeld<strong>es</strong><br />

häufig günstiger. Dasselbe gilt bei hohen Kilometerleistungen,<br />

da hier die im Kilometergeld berücksichtigte<br />

Fixkostenkomponente die tatsächlichen<br />

Fixkosten übersteigt. Achtung! Nach 30.000 km ist<br />

Schluss mit dem Kilometergeld. Ab di<strong>es</strong>er Fahrleistung<br />

dürfen für jeden weiteren Kilometer nur mehr<br />

die tatsächlich betrieblich verursachten Kosten in<br />

Ansatz gebracht werden.<br />

Wie kriegen Sie den Privatanteil klein?<br />

Ob nun Kilometergelder g<strong>es</strong>chrieben werden oder die<br />

tatsächlichen Kosten zum Ansatz kommen, allen Varianten<br />

gemeinsam ist, dass nur die durch den Betrieb<br />

veranlassten Kosten steuerlich berücksichtigt werden<br />

dürfen. Private Anteile sind auszuscheiden. Dazu<br />

müssen der Finanz die betrieblichen Fahrten nachgewi<strong>es</strong>en<br />

oder zumind<strong>es</strong>t glaubhaft gemacht werden. Je<br />

kleiner der Privatanteil ist, d<strong>es</strong>to wichtiger wird <strong>es</strong>,<br />

Aufzeichnungen vorzulegen, die an di<strong>es</strong>em Sachverhalt<br />

keine Zweifel lassen.<br />

Tipp:<br />

Achten Sie darauf, bei Ihren Aufzeichnungen keine<br />

betrieblichen Fahrten, zu verg<strong>es</strong>sen. Neben der täglichen<br />

Fahrt in den Betrieb gibt <strong>es</strong> eine Reihe weiterer<br />

betrieblicher Fahrten wie z.B. zu Banken, Einkäufe,<br />

Lieferanten, <strong>Steuerberater</strong>, Kongr<strong>es</strong>se, M<strong>es</strong>sen, Kundenb<strong>es</strong>uche,<br />

Erfahrungsaustausch mit Branchenkollegen,<br />

B<strong>es</strong>ichtigung von speziellen Geräten, Maschinen<br />

oder Ähnlich<strong>es</strong>.<br />

Ammenmärchen Fahrtenbuch?<br />

Ein richtig<strong>es</strong> Fahrtenbuch bedeutet, jede einzelne<br />

Fahrt, auch die privaten Fahrten, unter Angabe d<strong>es</strong><br />

Kilometerstand<strong>es</strong> bei Beginn und Ende der Fahrt,<br />

aufzuzeichnen. Das ist natürlich die b<strong>es</strong>te Methode,<br />

betriebliche Fahrten nachzuweisen. Tun Sie das nicht,<br />

so ist allerdings noch längst nicht all<strong>es</strong> verloren. In der<br />

Regel ist <strong>es</strong> auch ausreichend, wenn Sie den Kilometerstand<br />

zu Beginn und am Ende d<strong>es</strong> Jahr<strong>es</strong> aufzeichnen.<br />

<strong>Die</strong> täglichen Fahrten in Ihren Betrieb sowie<br />

regelmäßige Fahrten zu Kunden, Lieferanten, <strong>Steuerberater</strong>n,<br />

Banken etc. können anhand von wöchentlichen<br />

bzw. monatlichen Durchschnittswerten auf<br />

das Jahr hochgerechnet werden. Zusätzliche Fahrten,<br />

wie z.B. Kongr<strong>es</strong>sb<strong>es</strong>uche, M<strong>es</strong>sen oder dergleichen,<br />

sollten aufgezeichnet werden.<br />

Tipp:<br />

Auch informelle B<strong>es</strong>uche bei Ihren Branchenkollegen,<br />

um deren Betrieb zu b<strong>es</strong>ichtigen bzw. um fachliche<br />

Informationen auszutauschen etc., sind betriebliche<br />

Fahrten und sollten unbedingt aufgezeichnet werden.<br />

Porsche als Betriebsfahrzeug?<br />

Ja, das geht! Allerdings ist die so genannte Luxustangente<br />

zu beachten. Da die Finanz für PKWs maximal<br />

€ 40.000,– als angem<strong>es</strong>sen akzeptiert, ist bei<br />

wertvolleren Gefährten eine Luxustangente aus dem<br />

steuerrelevanten Aufwand auszuscheiden (siehe ganz<br />

oben).<br />

R<strong>es</strong>ümee:<br />

Das betriebliche Auto gehört nahezu bei jeder Steuerprüfung<br />

zu den Schwerpunktthemen. Insb<strong>es</strong>ondere<br />

der Privatanteil wird von der Finanz sehr genau unter<br />

die Lupe genommen. Je kleiner der Privatanteil ist,<br />

d<strong>es</strong>to wichtiger wird <strong>es</strong>, entsprechende Aufzeichnungen<br />

vorzulegen. B<strong>es</strong>onders heikel sieht die Finanz<br />

den Ansatz von betrieblichen Zweitfahrzeugen. Hier<br />

müssen reelle Gründe für die betriebliche Veranlassung<br />

vorliegen (z.B. speziell<strong>es</strong> Geländefahrzeug bei<br />

dem betrieblichen Erfordernis, unwegsam<strong>es</strong> Gelände<br />

bei schlechter Witterung zu bewältigen, einsatzbereit<strong>es</strong><br />

Fahrzeug für Außendienstmitarbeiter). Wir<br />

empfehlen Ihnen, vor jeder Kaufentscheidung rechtzeitig<br />

Ihren <strong>Steuerberater</strong> zu konsultieren. Neben<br />

obigen Punkten gibt <strong>es</strong> eine Reihe weiterer Fragen,<br />

wie z.B. „Kaufen oder Leasen?“, „Noch heuer oder<br />

lieber noch zuwarten?“ etc., die einer fallbezogenen<br />

Untersuchung bedürfen.<br />

.<br />

EMF TEAM TIROLER<br />

STEUERBERATER GMBH:<br />

STB Dr. Verena Maria Erian,<br />

STB Mag. Eva M<strong>es</strong>senlechner,<br />

STB Raimund Eller, v. l.<br />

eco.nova 109


Steuerspartipps für Ärzte<br />

Steueroptimale Gewinnplanung bei Ordinationsweitergabe<br />

Text:<br />

TEAM JÜNGER – <strong>Steuerberater</strong><br />

DIE ÄRZTESPEZIALISTEN<br />

56 eco.nova<br />

Bei der Veräußerung oder Auflösung<br />

Ihrer Ordination können Sie<br />

für den Veräußerungs- und Aufgabegewinn<br />

sowie auch für den sogenannten<br />

Übergangsgewinn zwischen<br />

drei verschiedenen Steuerbegünstigungen<br />

wählen. So kann entweder<br />

ein Freibetrag in Höhe von<br />

€ 7.300,- von der Steuerbem<strong>es</strong>sungsgrundlage<br />

in Abzug gebracht<br />

werden, der Gewinn steuerlich auf<br />

drei Jahre aufgeteilt oder die sogenannte<br />

Halbsatzbegünstigung in Anspruch genommen<br />

werden. In der Praxis bringt Letzter<strong>es</strong> oftmals<br />

den größten Vorteil. Dabei kommt unter b<strong>es</strong>timmten<br />

Voraussetzungen eine begünstigte B<strong>es</strong>teuerung mit<br />

dem halben Jahr<strong>es</strong>durchschnittssteuersatz zur Anwendung.<br />

Unter dem Strich kann damit eine Steuerbelastung<br />

von jedenfalls weniger als 25 % erreicht<br />

werden.<br />

Voraussetzung für die Halbsatzbegünstigung ist, dass<br />

Sie das 60. Lebensjahr vollendet haben und Ihre Erwerbstätigkeit<br />

nach Ordinationsaufgabe zur Gänze<br />

einstellen. Können Sie di<strong>es</strong>e Voraussetzungen erfüllen,<br />

so ergibt sich dadurch für Sie ein erheblich<strong>es</strong> Ge-<br />

staltungspotenzial. Stellen Sie sich den Tag der Praxisschließung<br />

bzw. -übergabe als Linie vor, dann bedeutet<br />

obige B<strong>es</strong>timmung im Klartext nämlich, dass<br />

alle Einnahmen, die Ihnen nach di<strong>es</strong>er Linie zufließen,<br />

nur mit dem halben Steuersatz belastet werden.<br />

Durch aktive Gewinnplanung können Sie mit di<strong>es</strong>em<br />

Wissen Tausende von Euros sparen, indem Sie möglichst<br />

viele Einnahmen so verschieben, dass Sie erst<br />

hinter di<strong>es</strong>er Linie bei Ihnen eintreffen. Dasselbe gilt<br />

vice versa für Ausgaben, welche danach möglichst zur<br />

Gänze noch vor di<strong>es</strong>er Linie liegen sollten.<br />

Tipp: Konsultieren Sie bei der Beendigung Ihrer<br />

ärztlichen Tätigkeit in jedem Fall rechtzeitig Ihren<br />

<strong>Steuerberater</strong>. Neben einer steuerlichen Optimierung<br />

gibt <strong>es</strong> eine Reihe weiterer wichtiger Parameter zu<br />

beachten, wie z.B. die Optimierung d<strong>es</strong> Veräußerungspreis<strong>es</strong><br />

und dabei insb<strong>es</strong>ondere die Bewertung<br />

d<strong>es</strong> Patientenstocks. Weiterer Handlungsbedarf ergibt<br />

sich meist in Hinblick auf eventuell b<strong>es</strong>tehende<br />

<strong>Die</strong>nstverhältnisse samt anfallender Abfertigungsauszahlungen,<br />

aufrechter Miet-, Versicherungs- und<br />

Kreditverträge sowie sonstiger rechtlicher Verpflichtungen<br />

und viel<strong>es</strong> mehr. So wie bereits bei der Praxisgründung<br />

ist auch am Ende guter Rat nicht teuer,<br />

sondern macht sich vielfach bezahlt.<br />

.


54 STEUER & RECHT Zahn Krone 3/10<br />

Ablaufplan Praxisniederlegung<br />

Rechtzeitig an den Ruh<strong>es</strong>tand denken und Vorbereitungen treffen<br />

Eine Praxisniederlegung ist keine<br />

Kleinigkeit, die unvorbereitet in<br />

Angriff genommen werden kann.<br />

Auch hier sind Fristen einzuhalten, g<strong>es</strong>etzliche<br />

B<strong>es</strong>timmungen zu beachten<br />

und steuerliche Möglichkeiten abzuwägen.<br />

Dabei beginnt eine gut geplante<br />

Praxisniederlegung bereits bis zu<br />

zehn Jahre vor dem geplanten Ruh<strong>es</strong>tand.<br />

So sollte rechtzeitig entschieden<br />

werden, ob noch nachinv<strong>es</strong>tiert wird.<br />

Auch sollte schon zu di<strong>es</strong>em Zeitpunkt<br />

die Finanzsituation überprüft werden.<br />

Falls noch Kredite vorhanden sind,<br />

Checkliste Praxisniederlegung<br />

8 bis 10 Jahre vor Niederlegung:<br />

■ Sind Nachinv<strong>es</strong>titionen möglich/ -<br />

nötig?<br />

■ Finanzen/Kredite überprüfen<br />

■ Status Wohlfahrtsfonds/g<strong>es</strong>etzliche<br />

Pension<br />

3 bis 5 Jahre vor Niederlegung:<br />

■ Verträge prüfen (Miete,<br />

Versicherungen etc.)<br />

■ Nachhaftung überprüfen<br />

Praxisniederlegung und Mitarbeiter<br />

muss der aktuelle Status der Rückzahlung<br />

erhoben werden. Eine Nachfrage<br />

bei Sozialversicherung und Ärztekammer<br />

ergibt eine recht verlässliche<br />

Hochrechnung über die Höhe der Pension.<br />

In Zusammenschau mit den privaten<br />

Ersparnissen ergibt sich daraus ein<br />

Einblick, ab wann ein Ruh<strong>es</strong>tand aus<br />

finanzieller Sicht überhaupt möglich<br />

ist. Einige Jahre davor sollten die Verträge<br />

der Ordination durchforstet werden.<br />

Genauso wie bei <strong>Die</strong>nstverträgen<br />

gibt <strong>es</strong> nämlich auch bei Versiche-<br />

■ Abfertigungsansprüche hochrechnen<br />

■ Kündigungsfristen für Personal<br />

beachten<br />

1 Jahr vor Niederlegung:<br />

■ Eventuellen Kaufpreis errechnen<br />

■ Vorverhandlungen führen<br />

■ Steuerliche Hochrechnung anstellen<br />

Unmittelbar vor Niederlegung:<br />

■ Kassenvertrag kündigen<br />

■ Verwahrungsvertrag für Patienten -<br />

daten aushandeln<br />

Bei Beendigung der Praxistätigkeit kommt <strong>es</strong> darauf an, ob der Übernehmer die Mitarbeiter<br />

weiter b<strong>es</strong>chäftigen will oder nicht. In beiden Fällen ist <strong>es</strong> jedenfalls anzuraten,<br />

dass der Übergeber allen Verpflichtungen nachkommt, die bei Auflösung ein<strong>es</strong><br />

<strong>Die</strong>nstverhältniss<strong>es</strong> anfallen. Es sind die <strong>Die</strong>nstverhältnisse rechtzeitig durch<br />

Kündigung oder im Einvernehmen zu lösen. Nur weil der Arzt seine Ordination auflöst,<br />

bedeutet das nicht automatisch, dass auch die <strong>Die</strong>nstverhältnisse gelöst werden.<br />

Hier ist auf die einzelnen Kollektivverträge in den Bund<strong>es</strong>ländern zu achten.<br />

<strong>Die</strong> Kündigungsfristen sind g<strong>es</strong>etzlich geregelt. <strong>Die</strong> Mitarbeiter haben bei Beendigung<br />

Anspruch auf ein <strong>Die</strong>nstzeugnis. Bei Auflösung einer Ordination wird die Kündigung<br />

normalerweise vom Arbeitgeber ausgehen. <strong>Die</strong> Höhe d<strong>es</strong> Abfertigungsanspruch<strong>es</strong><br />

richtet sich nach der Dauer d<strong>es</strong> <strong>Die</strong>nstverhältniss<strong>es</strong> und steigt mit der Anzahl<br />

der <strong>Die</strong>nstjahre. Als Basis werden der laufende Bezug, die regelmäßigen Überstunden<br />

und Zulagen sowie das Weihnachts- und Urlaubsgeld herangezogen. Di<strong>es</strong>e g<strong>es</strong>etzliche<br />

Abfertigung wird mit einem Steuersatz von 6% b<strong>es</strong>teuert.<br />

rungsverträgen, Mietverträgen und<br />

dergleichen Kündigungsfristen, die<br />

eingehalten werden müssen. Eine weitere<br />

Problematik b<strong>es</strong>teht in der Nachhaftungszeit<br />

von Haftpflichtversicherungen.<br />

Abfertigung kann eine große<br />

Summe werden<br />

Zahlreiche Fristen sind beim Umgang<br />

mit Personal zu beachten. Wenn die<br />

Mitarbeiter nicht vom Nachfolger<br />

übernommen werden, müssen sie<br />

rechtzeitig gekündigt werden. <strong>Die</strong> Fristen<br />

richten sich dabei nach den<br />

<strong>Die</strong>nstjahren und sind am b<strong>es</strong>ten bei<br />

der Lohnverrechnung d<strong>es</strong> <strong>Steuerberater</strong>s<br />

zu erfragen. Ebenso die Abfertigung:<br />

Befindet sich ein <strong>Die</strong>nstnehmer<br />

noch im alten System, ist in Abhängigkeit<br />

von der Betriebszugehörigkeit bis<br />

zu einem Jahr<strong>es</strong>gehalt an Abfertigung<br />

zu bezahlen.<br />

Übernimmt der Nachfolger die Mitarbeiter,<br />

so tritt er automatisch als Arbeitgeber<br />

mit allen Rechten und<br />

Pflichten in die zum Zeitpunkt d<strong>es</strong>


Zahn Krone 3/10 STEUER & RECHT 55<br />

Steuerliche Beurteilung der Praxisniederlegung<br />

Übergang<strong>es</strong> b<strong>es</strong>tehenden Arbeitsverhältnisse<br />

ein. Das bedeutet, dass er<br />

sämtliche Verpflichtungen, also auch<br />

die Abfertigungsverpflichtung im alten<br />

System, übernimmt. Gegebenenfalls<br />

sollte di<strong>es</strong> dem Kaufpreis bei<br />

Übergabe gegengerechnet werden.<br />

Kündigungsfrist für Kassenverträge<br />

Bei den Kassenverträgen selbst liegt<br />

die minimale Kündigungsfrist bei einem<br />

Monat, man sollte jedoch langfristiger,<br />

also am b<strong>es</strong>ten schon sechs<br />

Sicherlich einer der wichtigsten Punkte der Praxisniederlegung ist die steuerliche<br />

Auswirkung, die ein Praxisverkauf nach sich zieht. Hier gilt <strong>es</strong>, die richtigen Zahlungsmodalitäten<br />

mit dem optimalen Zeitpunkt der Niederlegung zu kombinieren,<br />

um steuerliche Vorteile zu lukrieren. Dabei wird allzu oft sehr viel Geld „verspielt“.<br />

D<strong>es</strong>halb ist <strong>es</strong> wichtig, rechtzeitig mit dem <strong>Steuerberater</strong> Kontakt aufzunehmen, um<br />

den steuerlich optimalen Übergang in den verdienten Ruh<strong>es</strong>tand zu sichern.<br />

Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen veräußert wird, wird der Gewinn<br />

mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt. Di<strong>es</strong> g<strong>es</strong>chieht wie in den Vorjahren,<br />

nur dass <strong>es</strong> sich oft um ein verkürzt<strong>es</strong> Wirtschaftsjahr handelt, je nachdem,<br />

wann die Ordination g<strong>es</strong>chlossen wird. Wird ein Unternehmen g<strong>es</strong>chlossen, so ist im<br />

ersten Schritt ein Übergangsgewinn bzw. Übergangsverlust von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung<br />

zur Bilanzierung zu ermitteln. Für die Ermittlung d<strong>es</strong> Veräußerungsgewinn<strong>es</strong><br />

spielt <strong>es</strong> keine Rolle, ob das Unternehmen wirklich veräußert wird<br />

oder nicht. Es ist auf alle Fälle nach Ermittlung d<strong>es</strong> Übergangsgewinn<strong>es</strong> der Veräußerungs-<br />

oder Aufgabegewinn zu ermitteln, auch wenn die Arztpraxis nicht verkauft<br />

wird, sondern <strong>es</strong> nur zu einer Betriebsaufgabe kommt. <strong>Die</strong> Basis dafür stellt der<br />

Veräußerungserlös dar, also jener Preis, der für die Ordination bezahlt wird. Davon<br />

werden die Buchwerte der übergebenen Wirtschaftsgüter abgezogen. Bei einer reinen<br />

Betriebsaufgabe werden anstelle d<strong>es</strong> Veräußerungserlös<strong>es</strong> die so genannten<br />

„gemeinen Werte“ – jene Werte, die bei einem Verkauf erzielbar wären – ang<strong>es</strong>etzt.<br />

Das Einkommensteuerg<strong>es</strong>etz kennt einige Begünstigungen für Übergangs- und Veräußerungsgewinne.<br />

Monate vor der Praxisniederlegung<br />

kündigen, um eine möglichst lückenlose<br />

Nachfolge zu ermöglichen.<br />

Ein heikler Punkt bei Praxisniederlegung<br />

ist die B<strong>es</strong>timmung ein<strong>es</strong> eventuellen<br />

Kaufpreis<strong>es</strong>. <strong>Die</strong> Höhe di<strong>es</strong><strong>es</strong><br />

Kaufpreis<strong>es</strong> hängt von der Art der Ordination,<br />

von zahlreichen individuellen<br />

Gegebenheiten und natürlich auch<br />

von der Vergab<strong>es</strong>ystematik für Kassenverträge<br />

in den einzelnen Bund<strong>es</strong>ländern<br />

ab. So kann <strong>es</strong> passieren, dass<br />

vergleichbare Ordinationen in verschiedenen<br />

Bund<strong>es</strong>ländern unterschiedliche<br />

Preise erzielen. ■<br />

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Steuern<br />

sTeUerlICHe TIPPs für dIe<br />

ordInaTIonsWeITergaBe<br />

Mit einer langfristigen und sorgfältigen Planung lassen sich bei der weitergabe von Arztpraxen sowohl Nerven<br />

als auch Geld sparen. Neben steuerlichen Aspekten sollten auch betriebswirtschaftliche Punkte beachtet<br />

werden.<br />

Bei Veräußerung oder Auflösung d<strong>es</strong><br />

Betrieb<strong>es</strong> kommt <strong>es</strong> zur B<strong>es</strong>teuerung d<strong>es</strong><br />

Veräußerungsgewinns der Ordination.<br />

Dabei gibt <strong>es</strong> verschiedene Begünstigungen<br />

wie zB die Verteilung über drei<br />

Jahre, den Freibetrag in Höhe von 7.300<br />

€ sowie die Halbsatz-begünstigung.<br />

In der Praxis ist die Halbsatzbegünstigung<br />

oftmals die vorteilhaft<strong>es</strong>te Begünstigung.<br />

Der Veräußerungsgewinn<br />

wird dabei nur mit dem halben Jahr<strong>es</strong>durchschnittssteuersatz<br />

und somit jedenfalls<br />

mit weniger als 25 % b<strong>es</strong>teuert.<br />

Als Voraussetzung für die Halbsatzbegünstigung<br />

muss der veräußernde Arzt<br />

jedoch das 60. Lebensjahr vollendet<br />

haben und seine Erwerbstätigkeit zur<br />

4 I ZahnarZt in tirol<br />

Gänze einstellen. Bereits ein Umsatz<br />

von 22.000 € oder ein Gewinn von<br />

730 € aus einer anderen Erwerbstätigkeit<br />

sind für die Begünstigung schädlich.<br />

Freibeträge<br />

für inv<strong>es</strong>tierte Gewinne sichern<br />

Achtung! Früher in Anspruch genommene<br />

Freibeträge für inv<strong>es</strong>tierte Gewinne<br />

sind beim Veräusserungsgewinn<br />

zu berücksichtigen, wenn die vierjährige<br />

Behaltefrist für die entsprechenden<br />

vom Arzt erworbenen Wertpapiere noch<br />

nicht abgelaufen ist.<br />

Werden die begünstigten Wirtschaftsgüter<br />

(zB entsprechende Wertpapiere)<br />

im Zuge der Ordinationsweitergabe vor<br />

Ablauf der 4 Jahre ins Privatvermögen<br />

entnommen, kommt <strong>es</strong> zur Nachversteuerung!<br />

Tipp:<br />

Wird hingegen das begünstigte Wirtschaftsgut<br />

– zB eine technische Anlage<br />

oder Wertpapier – zusammen mit dem<br />

g<strong>es</strong>amten Betrieb auf den Nachfolger<br />

übertragen, so läuft die Behaltefrist bei<br />

di<strong>es</strong>em weiter und der veräußernde Arzt<br />

entgeht einer Nachversteuerung.<br />

Steueroptimale Gewinnplanung<br />

Das größte Steuersparpotential bei<br />

Praxisaufgabe bzw. -übergabe liegt aber<br />

regelmäßig im sogenannten Übergangsgewinn.<br />

Wenn Sie sich den Tag der Praxisschließung<br />

als Linie vorstellen, dann<br />

sind alle Einnahmen, die Ihnen nach<br />

di<strong>es</strong>er Linie zufließen, mit dem halben<br />

Steuersatz begünstigt. Vice versa bei den<br />

Ausgaben - ergo:<br />

Tipp:<br />

Möglichst alle Einnahmen noch hinter<br />

di<strong>es</strong>e Linie und alle Ausgaben vor<br />

di<strong>es</strong>e verschieben, spart Tausende von<br />

Euros.<br />

optimierung d<strong>es</strong> Veräußerungspreis<strong>es</strong><br />

Ähnlich wichtig wie die steuerliche<br />

Behandlung ist die Optimierung d<strong>es</strong><br />

Veräußerungspreis<strong>es</strong>. <strong>Die</strong> Ermittlung<br />

d<strong>es</strong> Kaufpreis<strong>es</strong> für eine Ordination<br />

ist stark von der Bewertungsmethode<br />

abhängig, welche innerhalb Österreichs<br />

teilweise unterschiedlich gehandhabt<br />

wird. Bei Ärzten mit Kassenverträgen<br />

spielen hier vor allem auch die jewei-


ligen Vergaberichtlinien eine große Rolle. Es ist hier in jedem<br />

Einzelfall die Situation zu erörtern und ein vernünftiger Ansatz<br />

zu finden.<br />

Tipp:<br />

Man sollte aber gerade in den letzten Jahren vor der Übergabe<br />

den Praxisbetrieb nicht herunterfahren, da beispielsweise die<br />

Aufrechterhaltung d<strong>es</strong> Patientenstocks einen w<strong>es</strong>entlichen Teil<br />

d<strong>es</strong> Kaufpreis<strong>es</strong> ausmachen kann.<br />

Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

<strong>Die</strong> Weitergabe einer Ordination macht oftmals Kündigungen<br />

notwendig. Zu berücksichtigende Kündigungsfristen ergeben<br />

sich vor allem bei den Arbeitnehmern, aber auch in Bezug<br />

auf den eventuell b<strong>es</strong>tehenden Mietvertrag oder bei Versicherungsverträgen.<br />

<strong>Die</strong> Kündigungsfristen aus Sicht d<strong>es</strong> Arbeitgebers<br />

können je nach <strong>Die</strong>nstjahren zwischen sechs Wochen<br />

und fünf Monaten bei langgedienten Mitarbeitern betragen.<br />

Insb<strong>es</strong>ondere sollte auch beachtet werden, dass für Mitarbeiter,<br />

welche vor dem 1.1.2003 eingetreten sind, bei Kündigung eine<br />

Abfertigung in Höhe von bis zu einem Jahr<strong>es</strong>gehalt zu zahlen ist.<br />

Somit sollte also ebenfalls die Liquiditätssituation rechtzeitig<br />

ins Kalkül mit einbezogen werden.<br />

R<strong>es</strong>ümee:<br />

Konsultieren Sie bei der Beendigung Ihrer ärztlichen Tätigkeit<br />

in jedem Fall rechtzeitig Ihren <strong>Steuerberater</strong>. Neben einer<br />

steuerlichen Optimierung gibt <strong>es</strong> eine Reihe weiterer wichtiger<br />

Parameter zu beachten, wie z.B. die Optimierung d<strong>es</strong><br />

Veräußerungspreis<strong>es</strong> und dabei insb<strong>es</strong>ondere die Bewertung<br />

d<strong>es</strong> Patientenstocks. Weiterer Handlungsbedarf ergibt sich<br />

meist in Hinblick auf eventuelle b<strong>es</strong>tehende <strong>Die</strong>nstverhältnisse<br />

samt anfallender Abfertigungsaus-zahlungen, aufrechter Miet-,<br />

Versicherungs- und Kreditverträge sowie sonstiger rechtlicher<br />

Verpflichtungen und viel<strong>es</strong> mehr. So wie bereits bei der Praxisgründung<br />

ist auch am Ende guter Rat nicht teuer, sondern<br />

macht sich vielfach bezahlt.<br />

<strong>Team</strong> <strong>Jünger</strong>, <strong>Steuerberater</strong>, die Ärzt<strong>es</strong>pezialisten<br />

von links nach rechts: STB Dr. Verena Maria Erian,<br />

STB Mag. Eva M<strong>es</strong>senlechner, STB Raimund Eller.<br />

Steuern<br />

ZahnarZt in tirol I


steuer.berater<br />

Ab in den Süden.<br />

Tipps rund um die Urlaubsansprüche Ihrer Mitarbeiter.<br />

Text: STB Dr. Verena<br />

Maria Erian, STB Raimund<br />

Eller und STB Mag. Eva<br />

M<strong>es</strong>senlechner<br />

Foto: Foto Hofer<br />

28 eco.nova<br />

Jeder Ihrer Mitarbeiter hat Anspruch auf Urlaub. Das<br />

ist freilich jedermann bekannt. Fraglich ist nur, wann<br />

und wie lange. Grundsätzlich gilt, dass die Dauer und<br />

der Zeitpunkt der Konsumation von Urlaubsansprüchen<br />

zwischen <strong>Die</strong>nstgeber und <strong>Die</strong>nstnehmer einvernehmlich<br />

f<strong>es</strong>tzulegen sind. Dabei sind per G<strong>es</strong>etz<br />

die Inter<strong>es</strong>sen beider Seiten zu berücksichtigen. Damit<br />

gibt <strong>es</strong> naturgemäß in so manchen Betrieben Probleme.<br />

Kommt man nicht auf einen Nenner, bleibt nur<br />

noch ein Schiedsgericht. Das bedeutet Zeit, Kosten<br />

und Ärger und nochmals Kosten, Zeit und wieder<br />

Ärger. Da ist <strong>es</strong> schon b<strong>es</strong>ser, sich vorher zu einigen.<br />

Damit der Urlaub für alle zur Erholung wird, haben<br />

wir hier die wichtigsten Informationen und Tipps zu<br />

di<strong>es</strong>em Th ema für Sie zusammeng<strong>es</strong>tellt:<br />

Wie viel Urlaub steht überhaupt zu?<br />

Bis zu 25 <strong>Die</strong>nstjahren beträgt der Urlaubsanspruch<br />

fünf Wochen. Das bedeutet bei einer üblichen Fünf-<br />

Tage-Arbeitswoche 25 Arbeitstage Urlaub, bei einer<br />

Vier-Tage-Woche beispielsweise 20 Arbeitstage. Feiertage<br />

zählen nicht als Urlaubstage. Auch Teilzeitb<strong>es</strong>chäftigte<br />

und geringfügig B<strong>es</strong>chäftige, wie z. B. Reinigungskräfte,<br />

haben Anspruch auf Urlaub. Arbeitet<br />

jemand beispielsweise nur mittwochs und freitags,<br />

dann b<strong>es</strong>teht Anspruch auf fünf Mittwoche und fünf<br />

Freitage Urlaub. Nach 25 <strong>Die</strong>nstjahren verlängert sich<br />

der Urlaubsanspruch auf sechs Wochen.<br />

Neue in den Betrieb eingetretene Mitarbeiter erwerben<br />

in den ersten sechs Monaten monatlich ca. zwei<br />

Tage Urlaubsanspruch, ab dem siebten B<strong>es</strong>chäfti-


gungsmonat steht dann bereits der volle Jahr<strong>es</strong>urlaub<br />

zu. Das Urlaubsjahr d<strong>es</strong> <strong>Die</strong>nstnehmers ist individuell.<br />

Es beginnt mit dem Tag d<strong>es</strong> Eintritts in den<br />

Betrieb.<br />

Wann muss oder darf der Mitarbeiter auf<br />

Urlaub gehen?<br />

Wie eingangs angekündigt, sind hier sowohl die Inter<strong>es</strong>sen<br />

d<strong>es</strong> <strong>Die</strong>nstgebers als auch jene der <strong>Die</strong>nstnehmer<br />

maßgeblich. <strong>Die</strong> einfache Ansage „Ab morgen<br />

ist die Firma vier Wochen g<strong>es</strong>chlossen“ wird nicht<br />

haltbar sein. Di<strong>es</strong> funktioniert im Falle von Widerständen<br />

schon allein d<strong>es</strong>halb nicht, weil sich die<br />

<strong>Die</strong>nstnehmer nicht mehr darauf einstellen können.<br />

Das heißt, die Firma mag dann zwar g<strong>es</strong>chlossen sein,<br />

aber die Mitarbeiter haben in di<strong>es</strong>er Zeit keinen Urlaub<br />

konsumiert und haben nach di<strong>es</strong>en vier Wochen<br />

immer noch gleich viel Urlaubsguthaben wie vorher.<br />

Es sei denn, die <strong>Die</strong>nstnehmer stimmen zu. Wenn<br />

sich alle einig sind, ist freilich all<strong>es</strong> in Ordnung. Das<br />

sollten Sie sich dann aber unbedingt auch schriftlich<br />

geben lassen!<br />

Tipp: Nicht nur in di<strong>es</strong>em Extremfall, sondern bei<br />

allen Urlaubsvereinbarungen sollte die Vereinbarung<br />

schriftlich f<strong>es</strong>tgehalten und jedenfalls vom <strong>Die</strong>nstnehmer<br />

unterzeichnet werden. So kann <strong>es</strong> keine<br />

Missverständnisse über eine einvernehmliche F<strong>es</strong>tlegung<br />

geben.<br />

Ferragosto<br />

fix vorgegebener Betriebsurlaub<br />

Ferragosto in Italien – den ganzen August einfach zu<br />

– geht das? Natürlich ist <strong>es</strong> auch hierzulande möglich,<br />

den Betrieb für ein paar Wochen ruhen zu lassen und<br />

die <strong>Die</strong>nstnehmer in di<strong>es</strong>er Zeit zur Konsumation<br />

ihr<strong>es</strong> wohlverdienten Urlaub<strong>es</strong> anzuhalten.<br />

Tipp: Hier empfi ehlt <strong>es</strong> sich, bereits im <strong>Die</strong>nstvertrag<br />

zu vereinbaren, dass b<strong>es</strong>timmte Zeiten oder rechtzeitig<br />

angekündigte Zeiten, in denen der Betrieb g<strong>es</strong>chlossen<br />

ist, als Urlaubstage gerechnet werden. Achtung!<br />

Es müssen aber Urlaubstage zur freien Wahl<br />

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durch den <strong>Die</strong>nstnehmer verbleiben, damit seine<br />

Inter<strong>es</strong>sen entsprechend gewahrt werden. Insb<strong>es</strong>ondere<br />

hat der <strong>Die</strong>nstnehmer ein Recht auf Berücksichtigung<br />

d<strong>es</strong> Betriebsurlaub<strong>es</strong> d<strong>es</strong> Ehegatten oder der<br />

Schulferien der Kinder.<br />

Krank im Urlaub?<br />

Erkrankt der <strong>Die</strong>nstnehmer während d<strong>es</strong> Urlaub<strong>es</strong><br />

länger als drei Tage, sind di<strong>es</strong>e Tage ebenfalls nicht<br />

als Urlaub zu werten. Der <strong>Die</strong>nstnehmer muss den<br />

<strong>Die</strong>nstgeber wegen der Erkrankung jedoch unverzüglich<br />

informieren und ein ärztlich<strong>es</strong> Zeugnis vorlegen.<br />

Der <strong>Die</strong>nstnehmer darf nicht eigenmächtig den Urlaub<br />

einfach um die Krankentage verlängern und erst<br />

später wieder im Betrieb erscheinen.<br />

Geldablöse und Verjährung von<br />

Urlaubsansprüchen?<br />

Ein nicht verbrauchter Urlaub darf während ein<strong>es</strong><br />

b<strong>es</strong>tehenden <strong>Die</strong>nstverhältniss<strong>es</strong> nicht in Geld abgelöst<br />

werden und erlischt trotz Geldablöse auch nicht.<br />

Wird der Urlaub jedoch nicht konsumiert, verjährt er<br />

zwei Jahre ab Ende d<strong>es</strong> Urlaubsjahr<strong>es</strong>.<br />

R<strong>es</strong>ümee<br />

Am b<strong>es</strong>ten ist <strong>es</strong>, wenn man bereits im <strong>Die</strong>nstvertrag<br />

einige Dinge im Hinblick auf den Urlaub geregelt hat,<br />

beispielsweise die Möglichkeit der F<strong>es</strong>tsetzung ein<strong>es</strong><br />

Betriebsurlaub<strong>es</strong> durch den <strong>Die</strong>nstgeber, wobei das<br />

Ausmaß und die Ankündigungszeit zumutbar sein<br />

müssen. Zudem empfi ehlt <strong>es</strong> sich, generell bei jeglicher<br />

Urlaubskonsumation eine schriftliche Vereinbarung<br />

vom <strong>Die</strong>nstnehmer unterfertigen zu lassen. So<br />

stellen Sie sicher, dass einer einvernehmlichen F<strong>es</strong>tlegung<br />

Genüge getan wurde und dass di<strong>es</strong> später auch<br />

beweisbar ist. Falls Sie sich hinsichtlich der g<strong>es</strong>etz<strong>es</strong>konformen<br />

Formulierung unsicher sind, wenden Sie<br />

sich rechtzeitig an Ihren <strong>Steuerberater</strong>. Dort erhalten<br />

Sie i. d. R. auch entsprechende Vordrucke zum<br />

Ausfüllen. So wird der Urlaub auf ganzer Linie zur<br />

Erholung.<br />

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Rechtliche Rahmenbedingungen für<br />

Prophylaxe-Assistentinnen bei Zahnärzten.<br />

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In Zahnarztpraxen werden häufi g neben<br />

den „normalen“ Ordinationshilfen auch<br />

Prophylaxe-Assistentinnen tätig. Für Prophylaxe-Assistentinnen<br />

ist eine g<strong>es</strong>onderte,<br />

zeit- und kostenaufwändige Zusatzausbildung<br />

nötig.<br />

Soweit ang<strong>es</strong>tellte Ordinationshilfen neben<br />

ihrer ang<strong>es</strong>tammten Tätigkeit auch als Prophylaxe-Assistentinnen<br />

arbeiten und dafür<br />

im Rahmen d<strong>es</strong> <strong>Die</strong>nstverhältniss<strong>es</strong> ein<br />

Gehalt beziehen, ist di<strong>es</strong> unproblematisch.<br />

Bei allen anderen B<strong>es</strong>chäftigungsformen<br />

entstehen steuer- und sozialversicherungsrechtliche<br />

Probleme. <strong>Die</strong> Problematik r<strong>es</strong>ultiert<br />

aus der Tatsache, dass in Räumen<br />

von Zahnarztpraxen das nichtärztliche<br />

Personal ausschließlich unter Aufsicht d<strong>es</strong><br />

Arzt<strong>es</strong> im Rahmen der Behandlung am Patienten<br />

tätig werden darf.<br />

Steuer- und sozialversicherungsrechtlich<br />

liegt daher aufgrund di<strong>es</strong>er umfassenden<br />

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Bis 30.9.<strong>2010</strong> abschließen<br />

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Weisungsgebundenheit ein <strong>Die</strong>nstverhältnis<br />

vor.<br />

Bei Vorliegen anderer B<strong>es</strong>chäftigungs- und<br />

Entgeltformen wie Frei<strong>es</strong> <strong>Die</strong>nstverhältnis<br />

oder Werkvertrag ist mit Problemen und<br />

Nichtanerkennung bei einer Lohnabgaben-<br />

und Sozialversicherungsprüfung zu rechnen.<br />

Tipps: Um Leistungsanreize zu schaff en<br />

und die zeitaufwendige Zusatzausbildung<br />

leistungsadäquat zu entgelten, haben sich in<br />

der Praxis Prämiensysteme bewährt. Falls<br />

Sie hier noch unsicher sind, konsultieren<br />

Sie Ihren <strong>Steuerberater</strong>, um gemeinsam ein<br />

optimal<strong>es</strong> Modell für Ihre Ordination zu<br />

fi nden. Wie generell für alle <strong>Die</strong>nstverhältnisse<br />

sollte insb<strong>es</strong>ondere auch hier ein auf die<br />

zahnärztlichen Spezifi ka maßg<strong>es</strong>chneiderter<br />

<strong>Die</strong>nstvertrag vorgelegt und von der <strong>Die</strong>nstnehmerin<br />

unbedingt auch unterzeichnet<br />

werden.<br />

* ** Staatliche Förderung in Höhe von 9,0 % im Jahr <strong>2010</strong> (max. 203,74 €), in den darauf folgenden Jahren zwischen 8,5 und 13,5 %. Angebot gültig für eine 25-Euro-Bimetallmünze “Erneuerbare Energie”<br />

der Münze Österreich - von 3.5. bis 30.9.<strong>2010</strong> bzw. solange der Vorrat reicht. Keine Barablöse möglich. Der Inhalt stellt weder nach österreichischem noch ausländischem Recht eine Einladung zur<br />

Anbotstellung zum Kauf oder Verkauf dar, sondern dient ausschließlich der Information. Irrtum und Druckfehler vorbehalten.<br />

.


Steuerliche Tipps für die<br />

Ordinationsweitergabe<br />

Mit einer langfristigen und sorgfältigen Planung<br />

lassen sich bei der Weitergabe von Arztpraxen<br />

sowohl Nerven als auch Geld sparen. Neben<br />

steuerlichen Aspekten sollten auch betriebswirtschaftliche<br />

Punkte beachtet werden.<br />

Bei Veräußerung oder Auflösung d<strong>es</strong> Betrieb<strong>es</strong><br />

kommt <strong>es</strong> zur B<strong>es</strong>teuerung d<strong>es</strong> Veräußerungsgewinns<br />

der Ordination. Dabei gibt <strong>es</strong> verschiedene<br />

Begünstigungen wie zB die Verteilung über<br />

drei Jahre, den Freibetrag in Höhe von 7.300 E<br />

sowie die Halbsatzbegünstigung.<br />

In der Praxis ist die Halbsatzbegünstigung oftmals<br />

die vorteilhaft<strong>es</strong>te Begünstigung. Der Veräußerungsgewinn<br />

wird dabei nur mit dem halben Jahr<strong>es</strong>durchschnittssteuersatz<br />

und somit jedenfalls mit<br />

weniger als 25 % b<strong>es</strong>teuert. Als Voraussetzung für<br />

die Halbsatzbegünstigung muss der veräußernde<br />

Arzt jedoch das 60. Lebensjahr vollendet haben und<br />

seine Erwerbstätigkeit zur Gänze einstellen. Bereits<br />

ein Umsatz von 22.000 E oder ein Gewinn von<br />

730 E aus einer anderen Erwerbstätigkeit sind für<br />

die Begünstigung schädlich.<br />

Freibeträge für inv<strong>es</strong>tierte Gewinne<br />

sichern<br />

Achtung! Früher in Anspruch genommene Freibeträge<br />

für inv<strong>es</strong>tierte Gewinne sind beim<br />

Veräußerungsgewinn zu berücksichtigen, wenn die<br />

vierjährige Behaltefrist für die entsprechenden<br />

vom Arzt erworbenen Wertpapiere noch nicht<br />

abgelaufen ist. Werden die begünstigten Wirtschaftsgüter<br />

(zB entsprechende Wertpapiere) im<br />

Zuge der Ordinationsweitergabe vor Ablauf der 4<br />

Jahre ins Privatvermögen entnommen, kommt <strong>es</strong><br />

zur Nachversteuerung!<br />

Tipp: Wird hingegen das begünstigte Wirtschaftsgut<br />

– zB eine technische Anlage oder<br />

Wertpapier – zusammen mit dem g<strong>es</strong>amten Betrieb<br />

auf den Nachfolger übertragen, so läuft die Be-<br />

haltefrist bei di<strong>es</strong>em weiter und der veräußernde<br />

Arzt entgeht einer Nachversteuerung.<br />

Steueroptimale Gewinnplanung<br />

Das größte Steuersparpotenzial bei Praxisaufgabe<br />

bzw. -übergabe liegt aber regelmäßig im sogenannten<br />

Übergangsgewinn. Wenn Sie sich den<br />

Tag der Praxisschließung als Linie vorstellen, dann<br />

sind alle Einnahmen, die Ihnen nach di<strong>es</strong>er Linie<br />

zufließen, mit dem halben Steuersatz begünstigt.<br />

Vice versa bei den Ausgaben – ergo:<br />

Tipp: Möglichst alle Einnahmen noch hinter di<strong>es</strong>e<br />

Linie und alle Ausgaben vor di<strong>es</strong>e verschieben,<br />

spart Tausende von Euros.<br />

Optimierung d<strong>es</strong> Veräußerungspreis<strong>es</strong><br />

Ähnlich wichtig wie die steuerliche Behandlung<br />

ist die Optimierung d<strong>es</strong> Veräußerungspreis<strong>es</strong>.<br />

<strong>Die</strong> Ermittlung d<strong>es</strong> Kaufpreis<strong>es</strong> für eine Ordination<br />

ist stark von der Bewertungsmethode<br />

abhängig, welche innerhalb Österreichs teilweise<br />

unterschiedlich gehandhabt wird. Bei Ärzten mit<br />

Kassenverträgen spielen hier vor allem auch die<br />

jeweiligen Vergaberichtlinien eine große Rolle. Es<br />

ist hier in jedem Einzelfall die Situation zu erörtern<br />

und ein vernünftiger Ansatz zu finden.<br />

Tipp: Man sollte aber gerade in den letzten Jahren<br />

vor der Übergabe den Praxisbetrieb nicht herunterfahren,<br />

da beispielsweise die Aufrechterhaltung<br />

d<strong>es</strong> Patientenstocks einen w<strong>es</strong>entlichen Teil d<strong>es</strong><br />

Kaufpreis<strong>es</strong> ausmachen kann.<br />

Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

<strong>Die</strong> Weitergabe einer Ordination macht oftmals<br />

Kündigungen notwendig. Zu berücksichtigende<br />

Kündigungsfristen ergeben sich vor allem bei<br />

den Arbeitnehmern, aber auch in Bezug auf den<br />

eventuell b<strong>es</strong>tehenden Mietvertrag oder bei Ver-<br />

Service<br />

v.l.: Stb. Dr. Verena Maria Erian, Stb. Mag. Eva<br />

M<strong>es</strong>senlechner, Stb. Raimund Eller<br />

sicherungsverträgen. <strong>Die</strong> Kündigungsfristen aus<br />

Sicht d<strong>es</strong> Arbeitgebers können je nach <strong>Die</strong>nstjahren<br />

zwischen sechs Wochen und fünf Monaten bei<br />

langgedienten Mitarbeitern betragen. Insb<strong>es</strong>ondere<br />

sollte auch beachtet werden, dass für Mitarbeiter,<br />

welche vor dem 1.1.2003 eingetreten sind, bei<br />

Kündigung eine Abfertigung in Höhe von bis zu<br />

einem Jahr<strong>es</strong>gehalt zu zahlen ist. Somit sollte also<br />

ebenfalls die Liquiditätssituation rechtzeitig ins<br />

Kalkül mit einbezogen werden.<br />

R<strong>es</strong>ümee:<br />

Konsultieren Sie bei der Beendigung Ihrer ärztlichen<br />

Tätigkeit in jedem Fall rechtzeitig Ihren <strong>Steuerberater</strong>.<br />

Neben einer steuerlichen Optimierung<br />

gibt <strong>es</strong> eine Reihe weiterer wichtiger Parameter<br />

zu beachten, wie z. B. die Optimierung d<strong>es</strong><br />

Veräußerungspreis<strong>es</strong> und dabei insb<strong>es</strong>ondere<br />

die Bewertung d<strong>es</strong> Patientenstocks. Weiterer<br />

Handlungsbedarf ergibt sich meist in Hinblick auf<br />

eventuell b<strong>es</strong>tehende <strong>Die</strong>nstverhältnisse samt<br />

anfallender Abfertigungsauszahlungen, aufrechter<br />

Miet-, Versicherungs- und Kreditverträge sowie<br />

sonstiger rechtlicher Verpflichtungen und viel<strong>es</strong><br />

mehr. So wie bereits bei der Praxisgründung ist<br />

auch am Ende guter Rat nicht teuer, sondern macht<br />

sich vielfach bezahlt.<br />

Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 02/<strong>2010</strong> 6


steuer.berater<br />

Immobilienverkäufe<br />

Fallstricke, Begünstigungen & Tipps<br />

Bei der Veräußerung von Immobilien kann <strong>es</strong> zu horrenden Steuerzahlungen kommen. Di<strong>es</strong> gilt nicht nur für<br />

betriebliche Liegenschaften, sondern auch für Privatimmobilien und Vermietungsobjekte.<br />

Text: STB Dr. Verena<br />

Maria Erian, STB<br />

Raimund Eller und STB<br />

Mag. Eva M<strong>es</strong>senlechner<br />

Foto: Foto Hofer<br />

28 eco.nova<br />

Im Folgenden erfahren Sie, unter welchen Umständen<br />

Sie steuerfrei veräußern können, wo die Steuerfallen<br />

lauern und welche Tipps <strong>es</strong> gibt. Dazu haben wir di<strong>es</strong>en<br />

Beitrag in zwei Abschnitte geteilt. Abschnitt A<br />

behandelt betrieblich<strong>es</strong> Vermögen und im Abschnitt<br />

B geht <strong>es</strong> um Privatimmobilien.<br />

Abschnitt A:<br />

Betriebliche Immobilien<br />

Wird ein betrieblich genutzt<strong>es</strong> Gebäude veräußert,<br />

so ist der daraus erzielte Gewinn grundsätzlich steuerpflichtig.<br />

<strong>Die</strong> Bem<strong>es</strong>sungsgrundlage für die Steuer<br />

ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem<br />

Veräußerungserlös und dem Buchwert der Immobilie.<br />

Von di<strong>es</strong>em Grundsatz gibt <strong>es</strong> auf Grund verschiedenster<br />

Begünstigungen erfreuliche Ausnahmen:<br />

Der Grundanteil bleibt in vielen Fällen ung<strong>es</strong>choren<br />

Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern und auch bei<br />

den sogenannten „§-4 (1)- Bilanzierern“ bleiben die<br />

Gewinne aus dem Grund und Boden ung<strong>es</strong>choren.<br />

D.h. <strong>es</strong> müssen hier nur die Wertsteigerungen<br />

d<strong>es</strong> Gebäud<strong>es</strong>, nicht aber jene d<strong>es</strong> Grundanteil<strong>es</strong>,<br />

der Steuer zugeführt werden. Da Wertsteigerungen<br />

vornehmlich durch steigende Grundstückspreise begründet<br />

sind, bedeutet di<strong>es</strong>e Regelung in der Praxis<br />

eine enorme Erleichterung.<br />

Wann schlägt sich auch der Grundanteil zu Buche?<br />

Anders geht <strong>es</strong> den sogenannten „§-5-Gewinnermittlern“.<br />

Di<strong>es</strong>e werden auch für die stillen R<strong>es</strong>erven im<br />

Grund und Boden im wahrsten Sinne d<strong>es</strong> Wort<strong>es</strong><br />

„Länge mal Breite“ zur Kasse gebeten. Betroffen sind<br />

davon vor allem Kapitalg<strong>es</strong>ellschaften und Unternehmer<br />

mit einem Jahr<strong>es</strong>umsatz von über € 700.000,–<br />

(ausgenommen Freiberufler).<br />

Begünstigungen bei Betriebsaufgabe und<br />

-veräußerung<br />

Wird nicht nur ein Gebäude isoliert veräußert, sondern<br />

gleich der g<strong>es</strong>amte Betrieb, oder ein Teil davon<br />

aufgegeben oder veräußert, so gibt <strong>es</strong> vier verschiedene<br />

Begünstigungen. So kann<br />

1) entweder ein Freibetrag in Höhe von € 7.300,–<br />

oder<br />

2) eine Verteilung der Steuerzahlungen auf drei Jahre<br />

oder<br />

3) eine Ermäßigung d<strong>es</strong> Steuersatz<strong>es</strong> auf die Hälfte<br />

oder<br />

4) auch die so genannte Hauptwohnsitzbefreiung<br />

beantragt werden.<br />

<strong>Die</strong> Varianten 1) bis 3) schließen einander per G<strong>es</strong>etz<br />

aus und können nicht kumulativ in Anspruch genommen<br />

werden. <strong>Die</strong> Varianten 2) bis 4) kommen nur bei<br />

Vorliegen b<strong>es</strong>timmter Voraussetzungen in Frage:<br />

Ad 2) Verteilung auf drei Jahre:<br />

Sind seit Eröffnung/Erwerb d<strong>es</strong> Betrieb<strong>es</strong> mind<strong>es</strong>tens<br />

sieben Jahre verstrichen, so kann man eine Verteilung<br />

der Veräußerungsgewinne auf drei Jahre beantragen.<br />

Tipp: <strong>Die</strong> Verteilung macht vor allem dann Sinn,<br />

wenn dadurch ein niedriger Steuersatz zur Anwendung<br />

kommt als bei geballtem Ansatz d<strong>es</strong> G<strong>es</strong>amtgewinn<strong>es</strong>.<br />

Da der Spitzensteuersatz von 50% erst für<br />

Einkommensteile jenseits von € 60.000,– zur Anwendung<br />

kommt, könnte <strong>es</strong> bei einer Aufsplittung gelingen,<br />

den Veräußerungsgewinn oder zumind<strong>es</strong>t Teile<br />

davon in eine moderatere Steuerklasse (36,5% oder<br />

42,3%) zu bekommen.<br />

Ad 3) Hälft<strong>es</strong>teuersatz:<br />

Alternativ dazu ist <strong>es</strong> möglich, für Erlöse aus der<br />

Veräußerung von Betrieben oder Teilen davon eine<br />

Reduzierung auf die Hälfte d<strong>es</strong> Durchschnittssteuersatz<strong>es</strong><br />

zu beantragen. Di<strong>es</strong> ist allerdings nur dann zulässig,<br />

wenn die Veräußerung aus einem der folgenden<br />

Gründe erfolgt:<br />

• Einstellung der Erwerbstätigkeit bei Tod<br />

• Einstellung der Erwerbstätigkeit wegen<br />

Erwerbsunfähigkeit<br />

• Einstellung der Erwerbstätigkeit ab 60 Jahren<br />

Tipp: Sind sowohl die Voraussetzungen für Variante<br />

2 als auch für Variante 3 erfüllt, so lohnt <strong>es</strong> sich, einen<br />

rechnerischen Günstigkeitsvergleich anzustellen.<br />

Eine generelle Aussage über die b<strong>es</strong>te Vorgangsweise<br />

ist nicht möglich. So hängt das Ergebnis nicht nur von<br />

der Höhe d<strong>es</strong> Veräußerungsgewinn<strong>es</strong>, sondern zudem<br />

auch von der Höhe d<strong>es</strong> laufenden Einkommens ab.


Erreichen Sie z.B. bereits ohne Berücksichtigung d<strong>es</strong><br />

Veräußerungserlös<strong>es</strong> ein laufend<strong>es</strong> steuerpflichtig<strong>es</strong><br />

Einkommen von jährlich € 60.000,– oder mehr, so<br />

ist jedenfalls die Anwendung d<strong>es</strong> Hälft<strong>es</strong>teuersatz<strong>es</strong><br />

vorteilhafter.<br />

Ad 4) Hauptwohnsitzbefreiung:<br />

Ist eine der unter 3) genannten Voraussetzungen erfüllt<br />

und hatte der Steuerpflichtige zudem in der betreffenden<br />

Liegenschaft bis zur Betriebsaufgabe seinen<br />

Hauptwohnsitz, so kann beantragt werden, dass<br />

die stillen R<strong>es</strong>erven der Immobilie zur Gänze steuerfrei<br />

bleiben. Allerdings gilt di<strong>es</strong> nur bei Aufgabe und<br />

nicht bei Veräußerung d<strong>es</strong> Betrieb<strong>es</strong>. Ein Verkauf<br />

der Liegenschaften darf dabei früh<strong>es</strong>tens nach Ablauf<br />

von fünf Jahren nach Aufgabe der betrieblichen<br />

Tätigkeit erfolgen. Achtung Falle! Es darf zum Zeitpunkt<br />

der Betriebsaufgabe keine getrennte Parifizierung<br />

vorliegen!<br />

Tipp: Sind die Voraussetzungen für die Hauptwohnsitzbefreiung<br />

gegeben, so kann <strong>es</strong> sich lohnen, schrittweise<br />

vorzugehen. In einem ersten Schritt kann der<br />

Betrieb aufgegeben und die Immobilie steuerfrei ins<br />

Privatvermögen überführt werden und dann, nach<br />

Ablauf von fünf Jahren, steuerfrei veräußert werden.<br />

In der Zwischenzeit wäre eine Vermietung der Liegenschaft<br />

möglich. Da Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung als außerbetriebliche Einkünfte g<strong>es</strong>taltet<br />

werden können, ist dabei nämlich eine weitere<br />

betriebliche Steuerabhängigkeit vermeidbar.<br />

Da der Freibetrag (Variante 1) in Relation zu den gewöhnlich<br />

größeren Immobiliendimensionen nur relativ<br />

b<strong>es</strong>cheidene Wirkung entfalten kann, ist er den<br />

alternativen Begünstigungen in der Regel unterlegen.<br />

In der Praxis wird der Freibetrag daher nur dann das<br />

Mittel der Wahl sein, wenn die Voraussetzungen für<br />

die lukrativeren Alternativen nicht erfüllt werden können.<br />

Bei behördlichen Eingriffen kann zudem noch<br />

eine 5. Möglichkeit mit ins Kalkül gezogen werden:<br />

Begünstigung bei behördlichen Eingriffen<br />

Erfolgt die Veräußerung wegen ein<strong>es</strong> behördlichen<br />

Eingriff<strong>es</strong> oder zur Vermeidung ein<strong>es</strong> solchen nachweisbar<br />

unmittelbar drohenden Eingriffs, so kann<br />

eine Verteilung d<strong>es</strong> Veräußerungsgewinn<strong>es</strong> auf 5 Jahre<br />

beantragt werden.<br />

Abschnitt B:<br />

Private Immobilien<br />

Bei privaten Immobilien arbeitet die Zeit nicht nur in<br />

Hinblick auf kräftige Wertsteigerungen für Sie, sondern<br />

verhilft Ihnen auch in steuerlicher Hinsicht zu<br />

guten Aussichten:<br />

Private Immobilienverkäufe sind nur bei Spekulation<br />

steuerpflichtig<br />

Werden Immobilien aus dem Privatvermögen verkauft,<br />

so kommt <strong>es</strong> nur dann zur Steuerpflicht, wenn<br />

seit dem Erwerb weniger als 10 Jahre vergangen<br />

sind. Transaktionen innerhalb di<strong>es</strong>er Frist wertet die<br />

Finanz als steuerpflichtige Spekulationsg<strong>es</strong>chäfte.<br />

Den Gewinn daraus will die Behörde voll versteuert<br />

wissen. Bem<strong>es</strong>sungsgrundlage ist dabei der Unterschiedsbetrag<br />

zwischen dem Verkaufserlös und den<br />

einstigen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />

der Immobilie. Allfällige Kosten wie z.B. Maklergebühren<br />

können in Abzug gebracht werden.<br />

Bekommen Sie eine Immobilie als G<strong>es</strong>chenk oder<br />

im Erbweg, so können die B<strong>es</strong>itzzeiten d<strong>es</strong> Vorgängers<br />

bzw. der Vorgänger in die Frist mit einberechnet<br />

werden. Maßgeblich für den Fristenlauf ist der letzte<br />

entgeltliche Erwerb. Zudem gibt <strong>es</strong> auch bei kürzeren<br />

B<strong>es</strong>itzzeiten 2 Fälle, in denen die Finanz nicht von<br />

Spekulation ausgeht:<br />

1) Hauptwohnsitzbefreiung:<br />

Handelt <strong>es</strong> sich bei der fraglichen Liegenschaft nämlich<br />

um Ihren bisherigen Hauptwohnsitz, dann brauchen<br />

Sie sich um die Spekulationsfrist nicht zu kümmern,<br />

wenn Ihr Hauptwohnsitz seit Anschaffung d<strong>es</strong><br />

Objekt<strong>es</strong> ununterbrochen und mind<strong>es</strong>tens zwei Jahre<br />

dort b<strong>es</strong>tanden hat. In di<strong>es</strong>em Fall können Sie immer<br />

zur Gänze steuerfrei veräußern.<br />

2) Gebäudefreistellung bei selbst herg<strong>es</strong>tellten<br />

Gebäuden:<br />

Teilweise steuerfrei geht <strong>es</strong> zudem, wenn das Gebäude<br />

selbst herg<strong>es</strong>tellt wurde. Teilweise d<strong>es</strong>halb, da bei di<strong>es</strong>er<br />

Begünstigung nur der Gebäudeanteil, nicht jedoch<br />

der Grundanteil steuerfrei behandelt werden kann.<br />

Vermietungsobjekte werden der außerbetrieblichen<br />

Sphäre zugeordnet und damit gleich behandelt wie<br />

private Immobilien.<br />

R<strong>es</strong>ümee:<br />

Bei vorausschauender Planung bieten Immobilieng<strong>es</strong>chäfte<br />

ein hoh<strong>es</strong> Potenzial für steuerlich lukrative<br />

G<strong>es</strong>taltungen. So macht <strong>es</strong> z.B. einen großen Unterschied,<br />

ob etwa ein Hotel als Immobilie oder in Form<br />

von G<strong>es</strong>ellschaftsanteilen veräußert wird. In machen<br />

Fällen kann ein gewünscht<strong>es</strong> Endszenario auch mit<br />

einer so genannten steuerneutralen Umgründung erreicht<br />

werden. Di<strong>es</strong> ist zwar etwas komplizierter und<br />

kostspieliger, macht sich aber am Ende d<strong>es</strong> Tag<strong>es</strong><br />

meist ordentlich bezahlt. Konzeption und Umsetzung<br />

sollten aber unbedingt durch einen darauf spezialisierten<br />

<strong>Steuerberater</strong> (eigene Zertifizierung) erfolgen.<br />

Aber auch bei einfacheren Vorhaben können suboptimal<strong>es</strong><br />

Timing, eine verg<strong>es</strong>sene Antragstellung oder<br />

einfach nur Unschärfen bei der Ermittlung der Bem<strong>es</strong>sungsgrundlage<br />

unnötige Steuern verursachen.<br />

So kann <strong>es</strong> sich auch bei der Veräußerung von Privatimmobilien<br />

z.B. lohnen, scharf zwischen dem mit-<br />

veräußerten Inventar und der Immobilie zu trennen.<br />

Während der Verkauf der Immobilie innerhalb von 10<br />

Jahren nach Anschaffung steuerpflichtig sein kann,<br />

ist privat<strong>es</strong> Mobiliar bereits nach einem Jahr nicht<br />

mehr steuerrelevant. Aus Bequemlichkeit auf eine<br />

genaue Aufsplittung im Kaufvertrag zu verzichten,<br />

verursacht damit nicht nur beim Käufer eine höhere<br />

Grunderwerbsteuer, sondern kann auch für den Verkäufer<br />

nachteilig sein.<br />

Bei Immobilientransaktionen empfehlen wir in allen<br />

Fällen eine frühzeitige Konsultation Ihr<strong>es</strong> <strong>Steuerberater</strong>s.<br />

Da hier große Beträge in der Natur der Sache<br />

liegen, wirken sich Begünstigungen, Tipps und G<strong>es</strong>taltungen<br />

b<strong>es</strong>onders stark aus. .<br />

EMF TEAM TIROLER<br />

STEUERBERATER<br />

GMBH: STB Dr. Verena<br />

Maria Erian, STB Mag.<br />

Eva M<strong>es</strong>senlechner, STB<br />

Raimund Eller, v. l.<br />

eco.nova 29


Steuerspartipps für Ärzte<br />

Das ärztliche Zweitauto ­ Steuerclou oder Steuerfalle?<br />

TEAM JÜNGER – <strong>Steuerberater</strong><br />

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56 eco.nova<br />

In letzter Zeit häufen sich Fälle, in denen Abgabenprüfer<br />

für den Einsatz betrieblicher Zweitautos<br />

Lohnabgaben einfordern. Betroffen sind Ärztinnen<br />

und Ärzte, die in ihrem Betrieb mind<strong>es</strong>tens 2 Autos<br />

haben und gleichzeitig den Partner im Betrieb als<br />

<strong>Die</strong>nstnehmer b<strong>es</strong>chäftigen. Das sind in erster Linie<br />

Allgemeinmediziner mit Landpraxis.<br />

Das Argument der staatlichen Geldvermehrer ist,<br />

dass abgabenpflichtige Sachbezüge vorliegen, wenn<br />

<strong>Die</strong>nstnehmer betriebliche Fahrzeuge auch für private<br />

Fahrten verwenden dürfen. Können Sie also<br />

nicht durch ein zusätzlich<strong>es</strong> eigen<strong>es</strong> Auto d<strong>es</strong> Partners,<br />

durch ein Fahrtenbuch oder weil der Partner gar<br />

keinen Führerschein b<strong>es</strong>itzt etc. nachweisen, dass eine<br />

private Nutzung durch den Partner auszuschließen<br />

ist, dann wird das recht teuer. Ab einem Neupreis von<br />

40.000 Euro sind 600 Euro pro Monat den Lohnabgaben<br />

zu unterziehen, was je nach Gehaltshöhe<br />

durchaus an die 500 Euro zusätzliche Abgabenbelastung<br />

pro Monat (also 6.000 Euro im Jahr!) ausmachen<br />

kann!<br />

Dem ist entgegenzuhalten, dass die private Nutzung<br />

d<strong>es</strong> Fahrzeug<strong>es</strong> durch den Partner nicht im Rahmen<br />

d<strong>es</strong> <strong>Die</strong>nstverhältniss<strong>es</strong> erfolgt, sondern im privaten<br />

Bereich. Dafür wird ja ohnehin ein Privatanteil von<br />

den Autokosten ausg<strong>es</strong>chieden. Für di<strong>es</strong>e Sichtweise<br />

gibt <strong>es</strong> im Normalfall auch mannigfache Indizien,<br />

wenn etwa das Gehalt schon ohne Sachbezug angem<strong>es</strong>sen<br />

ist, keinen anderen <strong>Die</strong>nstnehmern eine Autoprivatnutzung<br />

zug<strong>es</strong>tanden wird und <strong>Die</strong>nstautos<br />

für Ang<strong>es</strong>tellte überhaupt völlig branchenunüblich<br />

sind. Das Problem: Di<strong>es</strong>e Argumente stießen bei den<br />

hohen Herren Richtern im elfenbeinernen Turm d<strong>es</strong><br />

Verwaltungsgerichtshof<strong>es</strong> auf taube Ohren. Di<strong>es</strong>e haben<br />

vielmehr in den vergangenen Jahren mehrfach so<br />

entschieden, dass selbst bei einem Auto im Betrieb in<br />

oben b<strong>es</strong>chriebener Konstellation bereits Sachbezüge<br />

auszuscheiden wären. Gott sei Dank legen die Behörden<br />

das vernünftigerweise etwas abgemildert aus und<br />

suchen erst bei 2 Autos im Betrieb Haare in der Suppe.<br />

Tipp: Unter di<strong>es</strong>en Umständen lohnt <strong>es</strong> sich, nachzurechnen,<br />

ob man nicht lieber freiwillig auf das zweite<br />

Auto im Betrieb verzichtet. Es kann nämlich gut<br />

sein, dass die Lohnabgaben für den Sachbezug den<br />

Steuervorteil aus den betrieblich absetzbaren Kosten<br />

übersteigen. B<strong>es</strong>onders bei voll abg<strong>es</strong>chriebenen<br />

Autos (nach 8 Jahren) wird der Steuerclou leicht zur<br />

Steuerfalle.<br />

Unsere Land<strong>es</strong>bank.<br />

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Anbotstellung zum Kauf oder Verkauf dar, sondern dient ausschließlich der Information. Irrtum und Druckfehler vorbehalten.<br />

.


steuer.berater<br />

Sensibel und kostspielig<br />

Eintritte, Austritte und Abrechnung von Mitarbeitern. <strong>Was</strong> ist dabei zu beachten und<br />

welche Daten werden benötigt?<br />

Text:<br />

STB Dr. Verena Maria<br />

Erian, STB Raimund<br />

Eller und STB Mag. Eva<br />

M<strong>es</strong>senlechner<br />

Foto: Foto Hofer<br />

32 eco.nova<br />

Im Folgenden stellen wir Ihnen einige hilfreiche Checklisten<br />

und Informationen zu ausgewählten Bereichen<br />

aus der täglichen Lohnverrechnung zur Verfügung:<br />

Eintritte<br />

Der neue Mitarbeiter muss bereits VOR seinem<br />

1. Arbeitseinsatz bei der Gebietskrankenkasse (GKK)<br />

angemeldet sein. Je früher Sie Ihrem <strong>Steuerberater</strong><br />

bzw. Ihrer Lohnverrechnung die vollständigen Daten<br />

liefern, d<strong>es</strong>to schneller und optimaler kann all<strong>es</strong><br />

vorbereitet und gemeldet werden. Im Regelfall wissen<br />

Sie ja schon Tage bis Wochen vorher B<strong>es</strong>cheid, daher<br />

unser Tipp:<br />

Gleich eine Info an Ihre Lohnverrechnung und nicht<br />

bis zuletzt warten!<br />

Damit für Sie in allen Personalfragen von Anfang an<br />

all<strong>es</strong> korrekt und sorgenfrei läuft, haben wir für Sie<br />

folgende Checkliste der relevanten Daten d<strong>es</strong> <strong>Die</strong>nstnehmers<br />

zusammeng<strong>es</strong>tellt:<br />

• Nachname, Vorname<br />

• Geburtsdatum<br />

• Sozialversicherungsnummer<br />

• Wohnort, Straße<br />

• Staatsbürgerschaft<br />

• Familienstand<br />

• Bankverbindung<br />

• Eventuelle Vordienstzeiten<br />

• Ab wann bei Ihnen b<strong>es</strong>chäftigt?<br />

• Als was bei Ihnen b<strong>es</strong>chäftigt (= Tätigkeit)?<br />

• Welcher Lohn, welch<strong>es</strong> Gehalt soll ausbe-<br />

zahlt werden (brutto oder netto)?<br />

• Wie viele Stunden in der Woche soll<br />

gearbeitet werden?<br />

Mit di<strong>es</strong>en Daten kann auch gleich ein für Sie als<br />

<strong>Die</strong>nstgeber optimaler <strong>Die</strong>nstvertrag erstellt werden.<br />

Austritte<br />

Wenn ein <strong>Die</strong>nstverhältnis aufgelöst wird, so kann<br />

di<strong>es</strong> die verschiedensten Gründe haben. Für die Abmeldung<br />

bei der GKK, aber auch für die arbeitsrechtliche<br />

Beurteilung der Endabrechnung, ist der Austrittsgrund<br />

von enormer Wichtigkeit.<br />

Dazu stellen wir Ihnen die folgende Auflistung der<br />

gängigsten Austrittsgründe zur Verfügung:<br />

• Kündigung durch den <strong>Die</strong>nstgeber<br />

• Kündigung durch den <strong>Die</strong>nstnehmer<br />

• Lösung in der Probezeit durch den <strong>Die</strong>nstgeber<br />

• Lösung in der Probezeit durch den <strong>Die</strong>nstnehmer<br />

• Einvernehmliche Lösung<br />

• Zeitablauf (bei befristeten <strong>Die</strong>nstverhältnissen)<br />

• Berechtigter vorzeitiger Austritt wegen ...<br />

• Fristlose Entlassung wegen ....<br />

• Mehr als 1 Monat unbezahlter Urlaub<br />

• Pensionierung<br />

• Unberechtigter vorzeitiger Austritt<br />

• Sonstige Gründe (bitte genau mitteilen, welche)<br />

Tipp: Halten Sie bei Kündigungen unbedingt die<br />

Kündigungsfrist ein! Jede Auflösung ein<strong>es</strong> <strong>Die</strong>nstverhältniss<strong>es</strong><br />

sollte aus Beweisgründen unbedingt<br />

schriftlich erfolgen (teilweise ist die Schriftlichkeit


auch durch Kollektivvertrag oder <strong>Die</strong>nstvertrag vorg<strong>es</strong>chrieben)!<br />

Holen Sie sich bitte rechtzeitig prof<strong>es</strong>sionellen<br />

Rat ein – Ihr <strong>Steuerberater</strong> bzw. d<strong>es</strong>sen<br />

Lohnverrechnungsabteilung berät Sie gerne und kann<br />

Ihnen viel Geld und Ärger ersparen.<br />

Für eine optimale Beratung und korrekte Erstellung<br />

der Endabrechnung haben wir wiederum eine Checkliste<br />

der maßgeblichen Parameter für Sie bereitg<strong>es</strong>tellt:<br />

• Austrittsgrund (siehe oben)<br />

• Abmeldedatum (= Austrittsdatum)<br />

• Offener Urlaub – ja, nein? Wenn ja, wie viel?<br />

• Sind noch offene Mehr-/Überstunden auszuzahlen?<br />

Wenn ja, wie viel?<br />

Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung<br />

Dazu haben wir für Sie einen Arbeitsbehelf in Form<br />

d<strong>es</strong> folgenden Frage-Antwort-Katalog<strong>es</strong> erarbeitet:<br />

Frage 1: Welche Unterlagen aus der laufenden<br />

Lohnverrechnung sollten Sie bzw. Ihre Mitarbeiter<br />

erhalten?<br />

Antwort 1: Sie sollten monatlich von Ihrer Lohnverrechnung<br />

erhalten<br />

• die Lohn-/Gehaltsabrechnungen (2-fach) --> 1<br />

Exemplar gehört Ihnen (zur Kontrolle), das 2. Exemplar<br />

MÜSSEN Sie, lt. g<strong>es</strong>etzlicher Richtlinie,<br />

Ihren Mitarbeitern aushändigen<br />

• entweder Zahlscheine oder Überweisungslisten<br />

mit den Lohn-/Gehaltszahlungen an Ihre Mitarbeiter<br />

--> di<strong>es</strong>e können Sie für die Einzahlungen<br />

verwenden<br />

• entweder Zahlscheine oder Überweisungslisten<br />

mit den Abgaben an die Behörden (Gebietskrankenkasse,<br />

Finanzamt, Gemeinde) --> di<strong>es</strong> hilft<br />

Ihnen bei der Einzahlung<br />

Tipp: Beachten Sie bitte, dass Sie IMMER nur die<br />

auf di<strong>es</strong>en Zahlscheinen oder Überweisungslisten<br />

angeführten Beträge an Ihre Mitarbeiter bzw. an die<br />

Abgabenbehörden einzahlen.<br />

Jede von Ihnen händisch durchgeführte Änderung<br />

ohne Rücksprache mit Ihrer Lohnverrechnung und<br />

Buchhaltung wäre fatal. Di<strong>es</strong> d<strong>es</strong>halb, da dann Ihre<br />

Buchhaltung nicht mehr mit der Lohnverrechnung<br />

übereinstimmt und so bei Prüfungen zeitaufwändige<br />

Recherchen und kostspielige Nachzahlungen<br />

drohen!<br />

Frage 2: Wann sind die Überweisungen der Löhne<br />

und Gehälter fällig?<br />

Antwort 2: <strong>Die</strong> G<strong>es</strong>etz<strong>es</strong>lage ist so, dass Ihr <strong>Die</strong>nstnehmer<br />

das Recht hat, dass der Lohn oder das Gehalt<br />

am Letzten d<strong>es</strong> jeweiligen Monats seinem Konto gutg<strong>es</strong>chrieben<br />

ist.<br />

Frage 3: Wann sind die Überweisungen der Abgaben<br />

fällig?<br />

Antwort 3: <strong>Die</strong> Abgaben an die Gebietskrankenkasse<br />

(SV-Beiträge), an Ihr Finanzamt (L, DB, DZ) oder<br />

an die Gemeinde (Kommunalsteuer) sind spät<strong>es</strong>tens<br />

am 15. d<strong>es</strong> Folgemonats fällig.<br />

Frage 4: Sind Arbeitszeitaufzeichnungen für jeden<br />

<strong>Die</strong>nstnehmer notwendig?<br />

Antwort 4: JA, und zwar unabhängig davon, welche<br />

Tätigkeiten der <strong>Die</strong>nstnehmer verrichtet und ob <strong>es</strong><br />

sich um betriebliche <strong>Die</strong>nstnehmer oder um Haushaltspersonal<br />

Ihr<strong>es</strong> Privathaushalt<strong>es</strong> handelt. Es ist<br />

auch egal, ob der <strong>Die</strong>nstnehmer Vollzeit, Teilzeit oder<br />

geringfügig b<strong>es</strong>chäftigt ist. Di<strong>es</strong>bezüglich hat sich die<br />

Rechtslage in den letzten Jahren extrem verschärft.<br />

Frage 5: Welche Unterlagen sollten Sie bei Austritt<br />

ein<strong>es</strong> <strong>Die</strong>nstnehmers erhalten?<br />

Antwort 5: Anlässlich der Beendigung ein<strong>es</strong> <strong>Die</strong>nstverhältniss<strong>es</strong><br />

sollten Sie erhalten:<br />

• die Lohn-/Gehaltsabrechnung (2-fach – siehe<br />

oben) inkl. einer eventuellen Abfertigungsabrechnung<br />

• entweder Zahlschein oder Überweisungsliste für<br />

den <strong>Die</strong>nstnehmer (siehe oben) --> das Gehalt ist<br />

übrigens sofort bei Austritt fällig!<br />

• den „Lohnzettel/Beitragsgrundlagennachweis“<br />

--> di<strong>es</strong>en bitte unbedingt dem <strong>Die</strong>nstnehmer<br />

aushändigen<br />

• die Abmeldeb<strong>es</strong>tätigung der Gebietskrankenkasse<br />

--> di<strong>es</strong>e bitte ebenfalls dem <strong>Die</strong>nstnehmer<br />

aushändigen<br />

R<strong>es</strong>ümee<br />

Sowohl bei der Neuaufnahme von Mitarbeitern als<br />

auch bei der Auflösung von <strong>Die</strong>nstverhältnissen und<br />

selbst bei der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung<br />

gibt <strong>es</strong> einerseits zahlreiche Fallstricke, anderseits<br />

aber auch einig<strong>es</strong> an Optimierungspotenzial.<br />

Daher empfehlen wir Ihnen, in jedem Fall vor vollzogenen<br />

Handlungen Ihren <strong>Steuerberater</strong> zu konsultieren.<br />

Insb<strong>es</strong>ondere bei Meinungsverschiedenheiten<br />

ist damit zu rechnen, dass sich der <strong>Die</strong>nstnehmer<br />

bei der Arbeiterkammer ausgiebig über seine Rechte<br />

informieren wird und Sie unter Umständen auch in<br />

Beweisnotstände kommen können, wenn Sie sich auf<br />

mündlich B<strong>es</strong>prochen<strong>es</strong> verlassen.<br />

Der Personalbereich ist einer der sensibelsten Faktoren<br />

und w<strong>es</strong>entlicher Kostentreiber, der in sehr vielen Unternehmen<br />

die Rentabilitätskennzahlen empfindlich<br />

beeinflusst. Daher sollte nicht erst bei Meinungsverschiedenheiten,<br />

sondern immer bereits auch prophylaktisch<br />

prof<strong>es</strong>sioneller Rat eingeholt werden.<br />

.<br />

EMF TEAM TIROLER<br />

STEUERBERATER<br />

GMBH: STB Dr. Verena<br />

Maria Erian, STB Mag.<br />

Eva M<strong>es</strong>senlechner, STB<br />

Raimund Eller, v. l.<br />

eco.nova 33


Steuerspartipps für Ärzte<br />

<strong>Was</strong> bringt die Ärzte-GmbH steuerlich?<br />

TEAM JÜNGER – <strong>Steuerberater</strong><br />

DIE ÄRZTESPEZIALISTEN<br />

56 eco.nova<br />

<strong>Die</strong> GmbH b<strong>es</strong>ticht steuerlich vordergründig d<strong>es</strong>halb,<br />

da vom Gewinn der G<strong>es</strong>ellschaft zunächst nur 25 %<br />

Körperschaftsteuer abzuführen sind. Demgegenüber<br />

bezahlt der Arzt als Einzelunternehmer je nach Höhe<br />

sein<strong>es</strong> Gewinn<strong>es</strong> bis zu 50 % Einkommensteuer. Das<br />

ist aber nur die halbe Wahrheit. Werden die Gewinne<br />

nämlich an die beteiligten Ärzte weitergegeben, so<br />

sind von di<strong>es</strong>en Ausschüttungsbeträgen weitere 25 %<br />

Kapitalertragsteuer von der G<strong>es</strong>ellschaft einzubehalten<br />

und binnen 7 Tagen an das Finanzamt abzuführen.<br />

Soll der g<strong>es</strong>amte ausschüttbare Gewinn also<br />

schlussendlich den beteiligten Ärzten zur Verfügung<br />

stehen, so kommt <strong>es</strong> zu einer Steuerbelastung von insg<strong>es</strong>amt<br />

43,75 %.<br />

Damit ergibt sich bei Vollausschüttung d<strong>es</strong> g<strong>es</strong>amten<br />

Gewinn<strong>es</strong> am End<strong>es</strong> d<strong>es</strong> Tag<strong>es</strong> kein nennenswerter<br />

Steuervorteil. Ganz im Gegenteil, so errechnet sich<br />

außerhalb der GmbH eine Belastung, die mit weniger<br />

als 43,5 % in den meisten Fällen sogar unter dem Satz<br />

einer vollausschüttenden GmbH liegt. Eine herkömmliche<br />

Einzelpraxis kann nämlich bei Inanspruchnahme<br />

d<strong>es</strong> Gewinnfreibetrag<strong>es</strong> derzeit 13 % der Gewinne<br />

völlig steuerfrei lukrieren und kommt so unter dem<br />

Strich auf einen maximalen Grenzsteuersatz von<br />

43,5 % und damit selbst bei erklecklichen Gewinnen<br />

auf eine effektive Durchschnittssteuerbelastung von<br />

um die 40 % oder weniger.Damit sind Gewinne einer<br />

GmbH derzeit nur insoweit steuerlich begünstigt, als<br />

sie in der G<strong>es</strong>ellschaft th<strong>es</strong>auriert werden.<br />

Zudem erfordert eine GmbH die Erstellung einer<br />

Bilanz, was nicht nur kosten- und zeitaufwändiger<br />

ist als eine sonst zulässige Einnahmen-Ausgaben-<br />

Rechnung, sondern auch dazu führt, dass eine Gewinnplanung<br />

durch Hinausschieben von Einnahmen<br />

in das nächste Jahr bzw. Vorziehen von Ausgaben in<br />

das laufende Jahr kaum mehr möglich ist.<br />

Geht die Gründung einer GmbH mit der Einbringung<br />

bereits b<strong>es</strong>tehender Einzelpraxen einher, so<br />

kann <strong>es</strong> in einem Worst-Case-Szenario zudem dazu<br />

kommen, dass stille R<strong>es</strong>erven aufgedeckt und unnötig<br />

versteuert werden müssen. Letztere liegen insb<strong>es</strong>ondere<br />

dann in hohem Maße vor, wenn bereits ein ansehnlicher<br />

Patientenstock aufgebaut wurde.<br />

Di<strong>es</strong>er Supergau kann dank d<strong>es</strong> so genannten Umgründungssteuer-G<strong>es</strong>etz<strong>es</strong><br />

vermieden werden! Dazu<br />

empfehlen wir Ihnen frühzeitig einen <strong>Steuerberater</strong> mit<br />

Zertifizierung als Umgründungsexperte und mit spezialisiertem<br />

Branchen-Know-how zu konsultieren!<br />

.


Steuerliche Tipps<br />

für den Verkauf von<br />

Ordinationsräumlichkeiten<br />

Fallstricke, Begünstigungen & Tipps<br />

Bei der Veräußerung von Immobilien kann<br />

<strong>es</strong> zu horrenden Steuerzahlungen kommen.<br />

Im Folgenden erfahren Sie, unter welchen<br />

Umständen Sie Ihre Ordinationsräumlichkeiten<br />

steuerfrei veräußern können, wo<br />

die Steuerfallen lauern und welche Tipps<br />

<strong>es</strong> gibt.<br />

Werden im Eigentum d<strong>es</strong> Arzt<strong>es</strong> befindliche<br />

Ordinationsräumlichkeiten veräußert, so ist der<br />

daraus erzielte Gewinn grundsätzlich steuerpflichtig.<br />

<strong>Die</strong> Bem<strong>es</strong>sungsgrundlage für die Steuer<br />

ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen<br />

dem Veräußerungserlös und dem Buchwert der<br />

Räumlichkeiten. Von di<strong>es</strong>em Grundsatz gibt <strong>es</strong><br />

dank verschiedenster Begünstigungen erfreuliche<br />

Ausnahmen:<br />

Der Grundanteil bleibt bei Ärztinnen<br />

und Ärzten i.d.R. steuerfrei<br />

Da Ärzte ihren Gewinn unabhängig vom Umsatz<br />

mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln<br />

dürfen, bleiben die Gewinne aus dem Grund<br />

und Boden meist ung<strong>es</strong>choren. Der Grund dafür<br />

ist, dass der Grundanteil nach den einschlägigen<br />

steuerrechtlichen B<strong>es</strong>timmungen hier nicht zum<br />

Betriebsvermögen zählt. D.h., <strong>es</strong> müssen hier<br />

nur die Wertsteigerungen d<strong>es</strong> Gebäud<strong>es</strong>, nicht<br />

jedoch jene d<strong>es</strong> Grundanteil<strong>es</strong>, der Steuer zugeführt<br />

werden. Da Wertsteigerungen vornehmlich<br />

durch steigende Grundstückspreise begründet<br />

sind, bedeutet di<strong>es</strong>e Regelung in der Praxis eine<br />

enorme Erleichterung.<br />

Begünstigungen für Betriebsaufgabe<br />

und -veräußerung<br />

Werden nicht nur die Räumlichkeiten isoliert<br />

veräußert, sondern wird gleichzeitig die ärztliche<br />

Tätigkeit aufgegeben bzw. die Ordination in ihrer<br />

G<strong>es</strong>amtheit an einen Nachfolger verkauft, so gibt<br />

<strong>es</strong> fünf verschiedene Begünstigungsmöglichkeiten:<br />

Nämlich kann<br />

1) entweder ein Freibetrag in Höhe von €<br />

7.300,- oder<br />

2) eine Verteilung der Steuerzahlungen auf drei<br />

Jahre oder<br />

3) eine Ermäßigung d<strong>es</strong> Steuersatz<strong>es</strong> auf die<br />

Hälfte oder<br />

4) auch die so genannte Hauptwohnsitzbefreiung<br />

(nur bei Betriebsaufgabe!) und<br />

5) bei behördlichem Eingriff zudem eine Verteilung<br />

auf fünf Jahre<br />

beantragt werden.<br />

<strong>Die</strong> Varianten 1) bis 3) schließen sich per G<strong>es</strong>etz<br />

auf und können nicht kumulativ in Anspruch<br />

genommen werden. <strong>Die</strong> Varianten 2) bis 5)<br />

kommen dabei nur bei Vorliegen b<strong>es</strong>timmter<br />

Voraussetzungen in Frage:<br />

ad 2) Verteilung auf drei Jahre: Sind seit<br />

Eröffnung/Erwerb der Ordination mind<strong>es</strong>tens<br />

sieben Jahre verstrichen, so kann man eine<br />

Verteilung der Veräußerungsgewinne auf drei<br />

Jahre beantragen.<br />

Tipp: <strong>Die</strong> Verteilung macht vor allem dann Sinn,<br />

wenn dadurch ein niedrigerer Steuersatz zur<br />

Anwendung kommt als bei geballtem Ansatz<br />

d<strong>es</strong> G<strong>es</strong>amtgewinn<strong>es</strong>. Da der Spitzensteuersatz<br />

von 50 % erst für Einkommensteile jenseits von<br />

€ 60.000,- zur Anwendung kommt, könnte <strong>es</strong><br />

bei einer Aufsplittung gelingen, den Veräußerungsgewinn<br />

oder zumind<strong>es</strong>t Teile davon in eine<br />

moderatere Steuerklasse (36,5 % oder 42,3 %)<br />

zu bekommen.<br />

ad 3) Hälft<strong>es</strong>teuersatz: Alternativ dazu ist <strong>es</strong><br />

möglich, für Veräußerungsgewinn eine Reduzierung<br />

auf die Hälfte d<strong>es</strong> Durchschnittssteuersatz<strong>es</strong><br />

zu beantragen. Di<strong>es</strong> ist allerdings nur dann<br />

zulässig, wenn die Veräußerung aus einem der<br />

folgenden Gründe erfolgt:<br />

v. l.: Stb. Dr. Verena Maria Erian, Stb. Mag. Eva<br />

M<strong>es</strong>senlechner, Stb. Raimund Eller<br />

• Einstellung der ärztlichen Tätigkeit bei Tod<br />

• Einstellung der ärztlichen Tätigkeit wegen<br />

Erwerbsunfähigkeit<br />

• Einstellung der ärztlichen Tätigkeit ab 60<br />

Jahren<br />

Tipp: Sind sowohl die Voraussetzungen für Variante<br />

2) als auch für Variante 3) erfüllt, so lohnt<br />

<strong>es</strong> sich, einen rechnerischen Günstigkeitsvergleich<br />

anzustellen. Eine generelle Aussage über<br />

die b<strong>es</strong>te Vorgangsweise ist nicht möglich. So<br />

hängt das Ergebnis nicht nur von der Höhe d<strong>es</strong><br />

Veräußerungsgewinn<strong>es</strong>, sondern zudem auch<br />

von der Höhe d<strong>es</strong> laufenden Einkommens ab.<br />

Erreichen Sie z.B. bereits ohne Berücksichtigung<br />

d<strong>es</strong> Veräußerungserlös<strong>es</strong> auch in den auf die Ordinationsaufgabe<br />

folgenden Jahren ein laufend<strong>es</strong><br />

steuerpflichtig<strong>es</strong> Einkommen von jährlich €<br />

60.000,- oder mehr, so ist jedenfalls die Anwendung<br />

d<strong>es</strong> Hälft<strong>es</strong>teuersatz<strong>es</strong> vorteilhafter.<br />

ad 4) Hauptwohnsitzbefreiung: Ist eine der unter<br />

3) genannten Voraussetzungen erfüllt und hatten<br />

Sie zudem in der betreffenden Liegenschaft bis<br />

zur Aufgabe Ihrer ärztlichen Tätigkeit Ihren Hauptwohnsitz,<br />

so kann beantragt werden, dass die stillen<br />

R<strong>es</strong>erven der Immobilie zur Gänze steuerfrei<br />

bleibt. Allerdings gilt di<strong>es</strong> nur bei Aufgabe und<br />

nicht bei Veräußerung d<strong>es</strong> Betrieb<strong>es</strong>. Ein Verkauf<br />

der Ordinationsräumlichkeiten darf dabei früh<strong>es</strong>tens<br />

nach Ablauf von fünf Jahren nach Aufgabe<br />

der betrieblichen Tätigkeit erfolgen. Achtung,<br />

Falle! Es darf zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe<br />

Mitteilungen der Ärztekammer für tirol 03/<strong>2010</strong> 4


Service<br />

keine getrennte Parifizierung vorliegen!<br />

Tipp: Sind die Voraussetzungen für die Hauptwohnsitzbefreiung<br />

gegeben, so kann <strong>es</strong> sinnvoll<br />

sein, schrittweise vorzugehen. In einem ersten<br />

Schritt kann die ärztliche Tätigkeit aufgegeben<br />

und die Immobilie steuerfrei ins Privatvermögen<br />

überführt werden und dann, nach Ablauf von fünf<br />

Jahren, steuerfrei veräußert werden. In der Zwischenzeit<br />

wäre eine Vermietung der Liegenschaft<br />

möglich. Da Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

als außerbetriebliche Einkünfte g<strong>es</strong>taltet<br />

werden können, ist dabei nämlich eine weitere<br />

betriebliche Steuerhängigkeit vermeidbar.<br />

ad 5) behördlicher Eingriff: Erfolgt die Veräußerung<br />

wegen ein<strong>es</strong> behördlichen Eingriff<strong>es</strong><br />

Ausschreibung d<strong>es</strong> Preis<strong>es</strong><br />

der Ärztekammer für Tirol für <strong>2010</strong><br />

Der Preis der Ärztekammer für Tirol wird<br />

in der Höhe von Euro 3.640,- nach folgenden<br />

Richtlinien ausg<strong>es</strong>chrieben:<br />

1. <strong>Die</strong> eingereichten Arbeiten dürfen nicht älter als 2<br />

Jahre sein (gerechnet vom Beginn der Ausschreibungsfrist).<br />

Pro Bewerber darf nur eine Arbeit<br />

eingereicht werden.<br />

2. <strong>Die</strong> Arbeiten sollen hauptsächlich im Raum Tirol<br />

ausgeführt worden sein.<br />

. Bei Gemeinschaftsarbeiten muss der Hauptautor<br />

eindeutig deklariert sein; er gilt als der<br />

Einreichende.<br />

Habilitationsschriften können nicht berücksichtigt<br />

werden.<br />

0 Mitteilungen der Ärztekammer für tirol 03/<strong>2010</strong><br />

oder zur Vermeidung ein<strong>es</strong> solchen nachweisbar<br />

unmittelbar drohenden Eingriffs, so kann eine<br />

Verteilung d<strong>es</strong> Veräußerungsgewinn<strong>es</strong> auf 5 Jahre<br />

beantragt werden.<br />

R<strong>es</strong>ümee:<br />

Bei vorausschauender Planung bieten Immobilienschäfte<br />

ein hoh<strong>es</strong> Potenzial für steuerlich<br />

lukrative G<strong>es</strong>taltungen. So kann die Steuerhängigkeit<br />

der Ordinationsräumlichkeiten z.B.<br />

von vornherein vermieden werden, wenn nicht<br />

die Ärztin oder der Arzt die Immobilie erwirbt,<br />

sondern der (Ehe-)Partner. Letzterer kann die<br />

Immobilie dann an die Ärztin/den Arzt vermieten<br />

und nach 10 Jahren (Spekulationsfrist) jederzeit<br />

zur Gänze steuerfrei veräußern. Di<strong>es</strong> funktioniert<br />

d<strong>es</strong>halb, da die Praxisräumlichkeiten dann nicht<br />

4. Der Preis der Ärztekammer für Tirol ist ein Förderungspreis<br />

für junge ärztliche Wissenschaftler<br />

und kann nur an Personen verliehen werden,<br />

die zum Zeitpunkt der Ausschreibung das 40.<br />

Lebensjahr nicht vollendet haben.<br />

. <strong>Die</strong> gleichzeitige Bewerbung für eine weitere<br />

Preisvergabe stellt kein Ausschlusskriterium<br />

dar.<br />

. <strong>Die</strong> Arbeiten sind in je 6 Exemplaren bis spät<strong>es</strong>tens<br />

20.11.<strong>2010</strong> (Datum d<strong>es</strong> Poststempels)<br />

bei der Ärztekammer für Tirol, Anichstr. 7, 6021<br />

Innsbruck, einzureichen.<br />

Dr. Artur Wechselberger,<br />

Präsident der Ärztekammer für Tirol<br />

Betriebsvermögen darstellen, sondern zu einem<br />

Vermietungsobjekt werden. Als solch<strong>es</strong> wird <strong>es</strong><br />

steuerrechtlich der außerbetrieblichen Sphäre<br />

zugeordnet und damit gleich behandelt wie<br />

eine private Immobilie. Wertsteigerungen von<br />

Privatobjekten können nach einer Behaltedauer<br />

von mind<strong>es</strong>tens 10 Jahren steuerfrei veräußert<br />

werden. Di<strong>es</strong>e G<strong>es</strong>taltung nennt sich Ehegattenmodell<br />

und bedarf vorher unbedingt auch<br />

einer juristischen Beratung zur G<strong>es</strong>taltung der<br />

zivilrechtlichen Eigentumsfolgen.<br />

Bei Immobilientransaktion empfehlen wir in allen<br />

Fällen eine frühzeitige Konsultation Ihr<strong>es</strong> <strong>Steuerberater</strong>s.<br />

Da hier hohe Werte in der Natur der<br />

Sache liegen, wirken sich Begünstigungen, Tipps<br />

und G<strong>es</strong>taltungen b<strong>es</strong>onders vorteilhaft aus.


Steuer Ärzte G<strong>es</strong>mbH<br />

<strong>Was</strong> bringt die<br />

Ärzte G<strong>es</strong>mbH<br />

steuerlich?<br />

Dazu wurden die Steuerkonsulenten<br />

der renommierten Ärztekanzlei<br />

TEAM JÜNGER befragt.<br />

Im Folgenden wurden die zentralen<br />

Aussagen aus dem Interview<br />

(geführt von Mag. Heidi Blum,<br />

Juristin der Land<strong>es</strong>zahnärzte-<br />

kammer für Tirol) mit den<br />

Spezialisten für Sie zusammengefasst.<br />

Danach scheint die Rechtsform der<br />

G<strong>es</strong>mbH für die meisten Ärztinnen<br />

und Ärzte steuerlich nur auf den ersten<br />

Blick inter<strong>es</strong>sant zu sein:<br />

8 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 10/<strong>2010</strong><br />

So b<strong>es</strong>ticht die G<strong>es</strong>mbH steuerlich vordergründig d<strong>es</strong>halb,<br />

da vom Gewinn der G<strong>es</strong>ellschaft zunächst nur 25 % Körperschaftsteuer<br />

abzuführen sind. Demgegenüber bezahlt der<br />

Arzt als Einzelunternehmer je nach Höhe sein<strong>es</strong> Gewinn<strong>es</strong><br />

bis zu 50 % Einkommensteuer. „Das ist aber nur die halbe<br />

Wahrheit“, so <strong>Steuerberater</strong> Raimund Eller��������������<br />

GER. „Werden die Gewinne nämlich an die beteiligten Ärzte<br />

weitergegeben, so sind von di<strong>es</strong>en Ausschüttungsbeträgen<br />

weitere 25 % Kapitalertragsteuer von der G<strong>es</strong>ellschaft einzubehalten<br />

und binnen 7 Tagen an das Finanzamt abzuführen“,<br />

so Eller weiter. „Soll der g<strong>es</strong>amte ausschüttbare Gewinn also<br />

schlussendlich den beteiligten Ärzten zur Verfügung stehen,<br />

so kommt <strong>es</strong> zu einer Steuerbelastung von insg<strong>es</strong>amt<br />

����������������������������<br />

Damit ergibt sich bei Vollausschüttung d<strong>es</strong> g<strong>es</strong>amten Gewinn<strong>es</strong><br />

am End<strong>es</strong> d<strong>es</strong> Tag<strong>es</strong> kein nennenswerter Steuervorteil.<br />

Ganz im Gegenteil, so ortet Frau Dr. Verena Maria Erian<br />

����������������������������������������������������<br />

����������������������������������������������������������<br />

ter dem Satz einer vollausschüttenden G<strong>es</strong>mbH liegt: „Eine<br />

herkömmliche Einzelpraxis kann bei Inanspruchnahme d<strong>es</strong><br />

Gewinnfreibetrag<strong>es</strong> derzeit 13 % der Gewinne völlig steuerfrei<br />

lukrieren und kommt so unter dem Strich auf einen<br />

������������������������������������������������������<br />

bei erklecklichen Gewinnen auf eine effektive Durchschnitts-<br />

��������������������������������������������������������<br />

Gewinne in einer G<strong>es</strong>mbH derzeit nur insoweit steuerlich<br />

begünstigt, als sie in der G<strong>es</strong>ellschaft th<strong>es</strong>auriert werden<br />

und den G<strong>es</strong>ellschaftern nicht zur privaten Verfügung stehen“,<br />

vergleicht Erian die Rechtsformen. „Zudem erfordert


eine G<strong>es</strong>mbH die Erstellung einer Bilanz, was kosten- und<br />

zeitaufwendiger ist, als eine sonst zulässige Einnahmen-<br />

Ausgaben-Rechnung“, warnt Erian weiter vor den möglichen<br />

Mehrkosten einer G<strong>es</strong>mbH.<br />

������������������������������������������������������<br />

mittlungsvorschriften bei der Bilanzierung vor allem auch<br />

dazu, dass eine Gewinnplanung durch Hinausschieben von<br />

Einnahmen in das nächste Jahr bzw. Vorziehen von Ausgaben<br />

in das laufende Jahr kaum mehr möglich ist. Damit geht<br />

erheblich<strong>es</strong> G<strong>es</strong>taltungspotential zur Gewinnoptimierung<br />

und Steuermin Steuerminimierung verloren“, bezieht Eller<br />

�������������������������������������������������������<br />

weiter Stellung.<br />

„Zahlt die G<strong>es</strong>mbH für die Arbeitsleistung der Ärzte<br />

Entgelte aus, dann fallen außerdem Lohnabgaben an“,<br />

ergänzt Eller die Frage nach eventuellen Kostentreibern<br />

einer G<strong>es</strong>mbH.<br />

����������������������������������������������������������<br />

sich, bei bereits b<strong>es</strong>tehenden Strukturen jedenfalls rechtzeitig,<br />

������������������������������������������<br />

erberater zu konsultieren.<br />

„In der Regel wird die Gründung einer<br />

G<strong>es</strong>mbH mit der Einbringung bereits b<strong>es</strong>tehender<br />

Einzelpraxen einhergehen. Fehler<br />

in der Konzeption und Umsetzung einer<br />

solchen Einbringung können gravierende<br />

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zierte Umgründungsspezialistin Mag. Eva M<strong>es</strong>senlechner vom<br />

������������<br />

„Der steuerliche Supergau ist erreicht, wenn die Finanz bei<br />

di<strong>es</strong>en Vorgängen eine Betriebsveräußerung ortet. In einem<br />

Worst-Case-Szenario kann <strong>es</strong> in solchen Fällen dazu kommen,<br />

dass stille R<strong>es</strong>erven aufgedeckt und unnötig versteuert<br />

werden müssen. Letztere liegen insb<strong>es</strong>ondere dann in hohem<br />

Maße vor, wenn bereits ein ansehnlicher Patientenstock aufgebaut<br />

wurde“, bringt M<strong>es</strong>senlechner die Zusammenhänge<br />

auf den Punkt.<br />

„Di<strong>es</strong>er Supergau kann dank d<strong>es</strong> so genannten Umgründungssteuerg<strong>es</strong>etz<strong>es</strong><br />

vermieden werden! Der Umgang mit<br />

di<strong>es</strong>em sehr komplexen Regelwerk erfordert allerdings ein<br />

sehr speziell<strong>es</strong> Know-How und eine fundierte Vorbereitung<br />

der einzelnen Schritte. Zudem sind b<strong>es</strong>timmte Fristen einzuhalten.<br />

Eine Nichteinhaltung der einschlägigen Regelungen<br />

kann extrem teuer kommen, daher empfehlen<br />

wir in allen Fällen eine frühzeitige Konsultation ein<strong>es</strong><br />

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lechner zur richtigen Vorgangsweise.<br />

v. l. n. r.: STB Dr. Verena Maria Erian,<br />

STB Mag. Eva M<strong>es</strong>senlechner, STB Raimund Eller<br />

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Steuer Ärzte G<strong>es</strong>mbH<br />

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Ausmaß zulässig, das keine Regelung in<br />

einer Anstaltsordnung erfordert.<br />

<strong>Die</strong> Gründung einer Gruppenpraxis setzt<br />

die Eintragung in das Firmenbuch und<br />

die Zulassung durch den Land<strong>es</strong>hauptmann<br />

voraus. Vom Zulassungsverfahren<br />

ist abzusehen, wenn ausschließlich sozialversicherungsrechtlich<br />

nicht erstattbare<br />

Leistungen erbracht werden sollen<br />

(di<strong>es</strong> wird allerdings im zahnärztlichen<br />

Bereich kaum möglich sein, man denke<br />

an Röntgen etc) oder wenn alle G<strong>es</strong>ellschafter<br />

Kassenverträge haben (was eine<br />

Einigung mit der Gebietskrankenkasse<br />

über einen Gruppenpraxiseinzelvertrag<br />

unter Bedachtnahme auf den Regionalen<br />

Strukturplan G<strong>es</strong>undheit oder das B<strong>es</strong>tehen<br />

der Gruppenpraxis im Stellenplan<br />

voraussetzt). Di<strong>es</strong>falls bedarf <strong>es</strong> einer<br />

schriftlichen Anzeige an den zuständigen<br />

Land<strong>es</strong>hauptmann über eine wechselseitige<br />

schriftliche Zusage zwischen der<br />

G<strong>es</strong>ellschaft oder Vorg<strong>es</strong>ellschaft und der<br />

örtlich zuständigen Gebietskrankenkasse<br />

über einen unter Bedachtnahme auf<br />

den jeweiligen Regionalen Strukturplan<br />

G<strong>es</strong>undheit abzuschließenden Gruppenpraxis-Einzelvertrag.<br />

Mit di<strong>es</strong>er Anzeige<br />

Dazu haben wir unsere Steuerkonsulenten<br />

der renommierten Ärztekanzlei<br />

TEAM JÜNGER befragt. Im Folgenden<br />

haben wir die zentralen Aussagen aus<br />

dem Interview mit den Spezialisten für<br />

Sie zusammengefasst. Danach scheint<br />

die Rechtsform der GmbH für die meisten<br />

Ärztinnen und Ärzte steuerlich nur<br />

a u f den ersten Blick inter<strong>es</strong>sant<br />

zu sein:<br />

So b<strong>es</strong>ticht die<br />

GmbH steuerlichvordergründig<br />

d<strong>es</strong>halb, da<br />

ist die jeweilige Land<strong>es</strong>g<strong>es</strong>undheitsplattform<br />

im Rahmen ein<strong>es</strong> Ausschuss<strong>es</strong> zu<br />

befassen.<br />

Von di<strong>es</strong>en Fällen abg<strong>es</strong>ehen muss bis<br />

zum Abschluss ein<strong>es</strong> G<strong>es</strong>amtvertrag<strong>es</strong> für<br />

Gruppenpraxen zugewartet werden. Für<br />

bereits b<strong>es</strong>tehende Gruppenpraxen ergeben<br />

sich keine Änderungen. Beabsichtigt<br />

Aktuell<br />

<strong>Was</strong> BrIngT dIe ärZTe-gmBH sTeUerlICH?<br />

vom Gewinn der G<strong>es</strong>ellschaft zunächst<br />

nur 25% Körperschaftsteuer abzuführen<br />

sind. Demgegenüber bezahlt der Arzt als<br />

Einzelunternehmer je nach Höhe sein<strong>es</strong><br />

Gewinn<strong>es</strong> bis zu 50% Einkommensteuer.<br />

„Das ist aber nur die halbe Wahrheit“, so<br />

<strong>Steuerberater</strong> Raimund Eller vom TEAM<br />

JÜNGER. „Werden die Gewinne nämlich<br />

an die beteiligten Ärzte weitergegeben, so<br />

sind von di<strong>es</strong>en Ausschüttungsbeträgen<br />

weitere 25% Kapitalertragsteuer von der<br />

G<strong>es</strong>ellschaft einzubehalten und binnen 7<br />

Tagen an das Finanzamt abzuführen“, so<br />

Eller weiter. „Soll der g<strong>es</strong>amte ausschüttbare<br />

Gewinn also schlussendlich den<br />

beteiligten Ärzten zur Verfügung stehen,<br />

eine bereits b<strong>es</strong>tehende Gruppenpraxis<br />

einen Wechsel in die Rechtsform der<br />

GmbH, braucht sie di<strong>es</strong> ohne weiter<strong>es</strong> Zulassungsverfahren<br />

dem Land<strong>es</strong>hauptmann<br />

lediglich anzuzeigen.<br />

Insg<strong>es</strong>amt ist sehr viel<strong>es</strong> noch unklar und<br />

werfen die g<strong>es</strong>etzlichen B<strong>es</strong>timmungen<br />

mehr Fragen auf, als sie beantworten.<br />

so kommt <strong>es</strong> zu einer Steuerbelastung von<br />

insg<strong>es</strong>amt 43,75%“, rechnet Eller vor.<br />

Damit ergibt sich bei Vollausschüttung d<strong>es</strong><br />

g<strong>es</strong>amten Gewinn<strong>es</strong> am End<strong>es</strong> d<strong>es</strong> Tag<strong>es</strong><br />

kein nennenswerter Steuervorteil. Ganz im<br />

Gegenteil, so ortet Frau Dr. Verena Maria<br />

Erian vom TEAM JÜNGER außerhalb der<br />

GmbH eine Belastung die mit weniger als<br />

43,5% in den meisten Fällen sogar unter<br />

dem Satz einer vollausschüttenden GmbH<br />

liegt: „Eine herkömmliche Einzelpraxis<br />

kann bei Inanspruchnahme d<strong>es</strong> Gewinnfreibetrag<strong>es</strong><br />

derzeit 13% der Gewinne<br />

völlig steuerfrei lukrieren und kommt so<br />

unter dem Strich auf einen maximalen<br />

ZahnarZt in tirol I 5


Steuerrecht<br />

Grenzsteuersatz von 43,5% und damit<br />

selbst bei erklecklichen Gewinnen auf<br />

eine effektive Durchschnittssteuerbelastung<br />

von um die 40%“, so Erian. „Damit<br />

sind Gewinne in einer GmbH derzeit nur<br />

insoweit steuerlich begünstigt, als sie in<br />

der G<strong>es</strong>ellschaft th<strong>es</strong>auriert werden und<br />

den G<strong>es</strong>ellschaftern nicht zur privaten<br />

Verfügung stehen“, vergleicht Erian die<br />

Rechtsformen. „Zudem erfordert eine<br />

GmbH die Erstellung einer Bilanz, was<br />

kosten- und zeitaufwendiger ist, als eine<br />

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E-Mail: wien@pluradent-austria.at<br />

Graz<br />

Körösistraße 17<br />

8010 Graz<br />

Telefon 0316/68 27 33<br />

Telefax 0316/68 27 33–40<br />

E-Mail: graz@pluradent-austria.at<br />

Klagenfurt<br />

Schleppe Platz 5<br />

9020 Klagenfurt<br />

Telefon 0463/5 42 04<br />

Telefax 0463/5 40 34<br />

E-Mail: klagenfurt@pluradent-austria.at<br />

www.pluradent-austria.at<br />

sonst zulässige Einnahmen-Ausgaben-<br />

Rechnung“, warnt Erian weiter vor den<br />

möglichen Mehrkosten einer GmbH.<br />

„Neben erhöhten Verwaltungskosten führen<br />

die Gewinnermittlungsvorschriften<br />

bei der Bilanzierung vor allem auch dazu,<br />

dass eine Gewinnplanung durch Hinausschieben<br />

von Einnahmen in das nächste<br />

Jahr bzw. Vorziehen von Ausgaben in das<br />

laufende Jahr kaum mehr möglich ist. Damit<br />

geht erheblich<strong>es</strong> G<strong>es</strong>taltungspotential<br />

zur Gewinnoptimierung und Steuermini-<br />

engagiert<br />

wegweisend<br />

partnerschaftlich<br />

Salzburg<br />

Josef Mayburger-Kai 114<br />

5020 Salzburg<br />

Telefon 0662/45 17 12<br />

Telefax 0662/45 17 12–33<br />

E-Mail: salzburg@pluradent-austria.at<br />

Völs<br />

Bahnhofstraße 22a<br />

6176 Völs<br />

Telefon 0512/30 49 00<br />

Telefax 0512/30 49 00–4<br />

E-Mail: voels@pluradent-austria.at<br />

Zahnwaren Müller Wien<br />

Anschützgasse 31<br />

1150 Wien<br />

Telefon 01/523 55 53<br />

Telefax 01/523 55 53–70<br />

E-Mail: mueller.wien@pluradent-austria.at<br />

mierung verloren“, bezieht Eller zu eventuell<br />

unerwünschten Nebenwirkungen<br />

einer GmbH weiter Stellung.<br />

„Zahlt die GmbH für die Arbeitsleistung<br />

der Ärzte Entgelte aus, dann fallen außerdem<br />

Lohnabgaben an“, ergänzt Eller die<br />

Frage nach eventuellen Kostentreibern<br />

einer GmbH.<br />

B<strong>es</strong>teht dennoch Inter<strong>es</strong>se an einer GmbH<br />

so empfiehlt <strong>es</strong> sich, bei bereits b<strong>es</strong>tehenden<br />

Strukturen jedenfalls rechtzeitig,<br />

auch einen zertifizierten Umgründungssteuerberater<br />

zu konsultieren. „In der<br />

Regel wird die Gründung einer GmbH<br />

mit der Einbringung bereits b<strong>es</strong>tehender<br />

Einzelpraxen einhergehen. Fehler in der<br />

Konzeption und Umsetzung einer solchen<br />

Einbringung können gravierende<br />

steuerliche Folgen haben“, so die zertifizierte<br />

Umgründungsspezialistin Mag. Eva<br />

M<strong>es</strong>senlechener vom TEAM JÜNGER.<br />

„Der steuerliche Supergau ist erreicht,<br />

wenn die Finanz bei di<strong>es</strong>en Vorgängen<br />

eine Betriebsveräußerung ortet. In einem<br />

Worst-Case-Szenario kann <strong>es</strong> in solchen<br />

Fällen dazu kommen, dass stille R<strong>es</strong>erven<br />

aufgedeckt und unnötig versteuert werden<br />

müssen. Letztere liegen insb<strong>es</strong>ondere dann<br />

in hohem Maße vor, wenn bereits ein<br />

ansehnlicher Patientenstock aufgebaut<br />

wurde“, bringt M<strong>es</strong>senlechner die Zusammenhänge<br />

auf den Punkt.<br />

„Di<strong>es</strong>er Supergau kann dank d<strong>es</strong> so genannten<br />

Umgründungssteuerg<strong>es</strong>etz<strong>es</strong><br />

vermieden werden! Der Umgang mit di<strong>es</strong>em<br />

sehr komplexen Regelwerk erfordert<br />

allerdings ein sehr speziell<strong>es</strong> Know-How<br />

und eine fundierte Vorbereitung der einzelnen<br />

Schritte. Zudem sind b<strong>es</strong>timmte<br />

Fristen einzuhalten. Eine Nichteinhaltung<br />

der einschlägigen Regelungen<br />

kann extrem teuer kommen, daher<br />

empfehlen wir in allen Fällen eine frühzeitige<br />

Konsultation ein<strong>es</strong> zertifizierten<br />

Umgründungsspezialisten“, so M<strong>es</strong>senlechner<br />

zur richtigen Vorgangsweise.


steuer.berater<br />

Am 32. Dezember ist <strong>es</strong> zu spät!<br />

Machen Sie mit der folgenden Checkliste Ihren persönlichen Steuercheck <strong>2010</strong>.<br />

Text:<br />

STB Dr. Verena Maria<br />

Erian, STB Raimund<br />

Eller und STB Mag. Eva<br />

M<strong>es</strong>senlechner<br />

Foto: Foto Hofer<br />

32 eco.nova<br />

✓<br />

Check 1<br />

Anschaffung von Wertpapieren zur Geltendmachung<br />

d<strong>es</strong> Gewinnfreibetrag<strong>es</strong> von 13 %, soweit nicht ausreichende<br />

Inv<strong>es</strong>titionen vorliegen (siehe Ausgabe Feber/<br />

März <strong>2010</strong>).<br />

✓<br />

Check 2<br />

ACHTUNG! GILT NUR FÜR EINNAHMEN-<br />

AUSGABEN-RECHNER:<br />

Anschaffung von Warenvorräten und Verbrauchsmaterial<br />

und sofort absetzbaren Wirtschaftsgütern (bis<br />

400 € pro Stück). Wirksam sind auch Vorauszahlungen<br />

für noch gar nicht gelieferte Waren oder auch<br />

für künftige Leistungen.<br />

✓<br />

Check 3<br />

Durchführung von Reparaturen und Instandhaltungen<br />

sowie B<strong>es</strong>chaffung von Ersatzteilen.<br />

✓<br />

Check 4<br />

ACHTUNG! GILT NUR FÜR EINNAHMEN-<br />

AUSGABEN-RECHNER:<br />

Verlagerung von Einnahmen in das Jahr 2011. Versendung<br />

von Rechnungen eindämmen und wenn<br />

möglich erst knapp vor Jahr<strong>es</strong>ende wieder hochfahren,<br />

sodass die Zahlungseingänge erst nach dem<br />

31.12.<strong>2010</strong> erfolgen können. Zudem können auch<br />

Adr<strong>es</strong>saten bereits ausg<strong>es</strong>chickter Rechnungen gebeten<br />

werden, noch offene Beträge erst nwächst<strong>es</strong> Jahr<br />

zu überweisen.<br />

✓<br />

Check 5<br />

Veranlagungsfreibetrag nützen:<br />

Steuerzahler, die ausschließlich über Einkünfte aus<br />

unselbständiger Tätigkeit verfügen, können pro Jahr<br />

bis zu 730 € außerhalb ein<strong>es</strong> <strong>Die</strong>nstverhältniss<strong>es</strong><br />

dazuverdienen, ohne di<strong>es</strong> in ihrer Steuererklärung<br />

angeben zu müssen. Haben solche Personen für Ihr<br />

Unternehmen Leistungen erbracht, so können Sie die<br />

Rechnungen noch heuer begleichen, ohne dass <strong>es</strong> für<br />

den Empfänger zu einer Steuerbelastung kommt.<br />

✓<br />

Check 6<br />

Letztmalig <strong>2010</strong> können von Inv<strong>es</strong>titionen im Jahr<br />

der Anschaffung sofort 30 % vorzeitige Abschreibung<br />

steuerlich geltend gemacht werden.<br />

Ausgenommen sind Gebäude, PKW, Kombi, Luftfahrzeuge<br />

und gebrauchte Wirtschaftsgüter.<br />

✓<br />

Check 7<br />

Weihnachtsfeier:<br />

Für Betriebsveranstaltungen stehen pro Mitarbeiter<br />

jährlich 365 € steuerfrei zu. Der <strong>Die</strong>nstgeber darf den<br />

Aufwand in voller Höhe absetzen.


✓<br />

Check 8<br />

Weihnachtsg<strong>es</strong>chenke:<br />

Jeder Mitarbeiter darf pro Jahr Sachg<strong>es</strong>chenke im<br />

Wert von 186 € von seinem <strong>Die</strong>nstgeber steuerfrei<br />

entgegennehmen. Auch di<strong>es</strong>er Aufwand schlägt sich<br />

bei Ihnen steuerwirksam zu Buche. Achtung! Bargeld<br />

ist ausgenommen. Lösung: Gutscheine.<br />

✓<br />

Check 9<br />

<strong>Die</strong> Bezahlung von Prämien für die Zukunftssicherung<br />

der Mitarbeiter (Er- und Ablebensversicherungen,<br />

Pensionskassenbeiträge) sind bis zu<br />

300 € pro Jahr und pro Mitarbeiter steuerfrei und<br />

voll betrieblich absetzbar. Es ist der Gleichheitsgrundsatz<br />

einzuhalten, d.h. eine entsprechende<br />

Zusage kann nur allen zusammen oder nach b<strong>es</strong>timmten<br />

Kriterien f<strong>es</strong>tgelegten Mitarbeitergruppen<br />

angeboten werden.<br />

✓<br />

Check 10<br />

Spenden:<br />

Auf der Homepage d<strong>es</strong> Bund<strong>es</strong>ministeriums für<br />

Finanzen (www.bmf.gv.at) finden Sie eine Auflistung<br />

steuerlich absetzbarer Spenden. Begünstigte<br />

Spendenempfänger sind neben b<strong>es</strong>timmten Einrichtungen<br />

wie Universitäten, Museen etc. auch eine Reihe<br />

humanitärer Organisationen.<br />

✓<br />

Check 11<br />

Verlustbeteiligungen:<br />

Durch Erwerb einer Beteiligung an einem verlustbringenden<br />

Unternehmen oder einer Liegenschaftsvermietung<br />

können die Verluste steuerlich abg<strong>es</strong>etzt<br />

werden. Achtung, die Finanz akzeptiert aber längst<br />

nicht all<strong>es</strong>!<br />

Tipp: Suchen Sie sich ein Projekt nach Ihrem G<strong>es</strong>chmack<br />

aus und lassen Sie <strong>es</strong> vor Unterfertigung auf<br />

steuerliche Verwertbarkeit prüfen. Bedenken Sie bitte<br />

auch, dass <strong>es</strong> sich hier um Veranlagungen mit erheblichem<br />

Risiko handeln kann!<br />

✓<br />

Check 12<br />

Auch der Nachkauf von Versicherungszeiten kann<br />

voll steuerlich abg<strong>es</strong>etzt werden. Nachkäufe werden<br />

ab 2011 teurer. Durch eine Antragstellung<br />

<strong>2010</strong> können Sie sich noch die alten „Preise“ sichern,<br />

ohne schon entscheiden zu müssen. Vor der<br />

endgültigen Umsetzung sollten dann jedenfalls<br />

noch entsprechende Rentabilitätsüberlegungen ang<strong>es</strong>tellt<br />

werden.<br />

✓<br />

Check 13<br />

„Topfsonderausgaben“ aus dem richtigen Topf<br />

nehmen: Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen,<br />

Wohnraumschaffung und -sanierung, junge<br />

Aktien und Genussscheine können, wenn auch<br />

sehr eing<strong>es</strong>chränkt, steuerlich verwertet werden.<br />

Ab einem Einkommen von 36.400 € vermindert<br />

sich der absetzbare Betrag kontinuierlich, bis bei<br />

60.000 € davon nichts mehr übrig bleibt.<br />

Tipp: Sonderausgaben soll jener Partner tragen,<br />

der das geringere Einkommen erzielt!<br />

KOPRODUKTION der EMF TEAM TIROL STEUERBERATER GMBH und den ÄRZTESPEZIALISTEN vom<br />

TEAM JÜNGER:<br />

STB Dr. Verena Maria Erian, STB Mag. Eva M<strong>es</strong>senlechner, STB Raimund Eller, v. l.<br />

✓<br />

Check 14<br />

Kirchenbeitrag eventuell noch einzahlen. An Kirchenbeiträgen<br />

können bis zu 200 € p. a. von der Steuer<br />

abg<strong>es</strong>etzt werden, insofern di<strong>es</strong>er Betrag auch tatsächlich<br />

einbezahlt wurde.<br />

Tipp für 2011: Bei Einzahlung d<strong>es</strong> g<strong>es</strong>amten Beitrags<br />

bis zum 31. März 2011 erhalten Sie 3 % Nachlass auf<br />

den ermittelten Jahr<strong>es</strong>beitrag.<br />

✓<br />

Check 15<br />

Kinderbetreuungskosten für Kinder bis 10 Jahren<br />

können unter b<strong>es</strong>timmten Voraussetzungen abg<strong>es</strong>etzt<br />

werden. Bis zu 2.300 € pro Kind und Jahr können hier<br />

Eingang in die Steuererklärung finden. Sorgen Sie<br />

rechtzeitig dafür, dass die entsprechenden Unterlagen<br />

und Nachweise für das Finanzamt dann auch vorliegen.<br />

Gefordert werden ein Nachweis durch einen<br />

Zahlungsbeleg mit Name und Sozialversicherungsnummer<br />

d<strong>es</strong> Kind<strong>es</strong>, Zeitraum der Kinderbetreuung,<br />

Namen und Anschrift der Kinderbetreuungseinrichtung<br />

bzw. Name, Anschrift und Sozialversicherungsnummer<br />

der pädagogisch qualifizierten Person und<br />

gegebenenfalls eine Bewilligung zur Führung der<br />

Einrichtung bei privaten Einrichtungen.<br />

✓<br />

Check 16<br />

Steuerfreier Zuschuss zur Kinderbetreuung für<br />

Mitarbeiter:<br />

Sie können bis Jahr<strong>es</strong>ende auch für Ihre Mitarbeiter<br />

Kosten für die Kinderbetreuung übernehmen. <strong>Die</strong><br />

Höhe d<strong>es</strong> für den Mitarbeiter steuerfreien und für Sie<br />

voll absetzbaren Zuschuss<strong>es</strong> beträgt pro Kind jährlich<br />

maximal 500 € und ist direkt an die Betreuungseinrichtung<br />

bzw. an die Betreuungsperson zu überweisen.<br />

Achtung: Gleichbehandlungsgrundsatz beachten<br />

> siehe dazu auch Check 9! Zudem muss di<strong>es</strong>e Auszahlung<br />

am Lohnkonto d<strong>es</strong> betreffenden Mitarbeiters<br />

stehen. Tipp: rechtzeitige Meldung an Ihre Lohnverrechnung.<br />

s<br />

eco.nova 33


34 eco.nova<br />

✓<br />

Check 17<br />

Auch für eine auswärtige Berufsausbildung von Kindern<br />

gibt <strong>es</strong> unter b<strong>es</strong>timmten Voraussetzungen einen<br />

pauschalen Absetzposten von bis zu 1.320 € pro Jahr.<br />

Bitte sorgen Sie auch hier rechtzeitig für entsprechende<br />

Nachweise (Inskriptionsb<strong>es</strong>tätigung, Schulb<strong>es</strong>uchsb<strong>es</strong>tätigung,<br />

Heimb<strong>es</strong>tätigung etc.).<br />

✓<br />

Check 18<br />

Gewinne aus Verkäufen von privaten Immobilien<br />

innerhalb von 10 Jahren und von Wertpapieren innerhalb<br />

ein<strong>es</strong> Jahr<strong>es</strong> nach entgeltlicher Anschaffung<br />

werden der sogenannten „Spekulationssteuer“ unterzogen.<br />

Durch entsprechend<strong>es</strong> Timing können hier<br />

Steuern oftmals leicht vermieden werden. Achtung!<br />

Für nach dem 1.1.2011 erworbene Wertpapiere (Aktien,<br />

Anleihen, Fonds etc.) wird auch das perfekt<strong>es</strong>te<br />

Timing nichts mehr nützen. Denn ab dann sollen<br />

nämlich derartige Gewinne generell mit einer 25 % igen<br />

Kapitalertragsteuer belastet werden.<br />

✓<br />

Check 19<br />

Abschaffung der Kreditvertragsgebühr:<br />

Wenn möglich sollte mit der Aufnahme von Neukrediten<br />

bzw. auch der Änderung b<strong>es</strong>tehender Kreditvereinbarungen<br />

(z.B. Laufzeitverlängerungen wegen<br />

schlechter Kurslage) noch abgewartet werden. Ab<br />

1.1.2011 wird die Vorschreibung der staatlichen Kre-<br />

ditvertragsgebühr nämlich G<strong>es</strong>chichte sein. Somit<br />

können 0,8 % von der G<strong>es</strong>amtkredithöhe an Kosten<br />

eing<strong>es</strong>part werden. In dringenden Fällen kann auch<br />

mit der Bank über eine „vertragslose“ Übergangslösung<br />

(Barvorlage) verhandelt werden.<br />

✓<br />

Check 20<br />

Kilometerstand:<br />

Bitte notieren Sie am 31.12.<strong>2010</strong> wieder den Kilometerstand<br />

Ihr<strong>es</strong> Autos. Di<strong>es</strong> kann für steuerrelevante<br />

Berechnungen sehr nützlich sein. Zudem kann damit<br />

auch für den Fall einer späteren Steuerprüfung eine<br />

nachhaltige Prophylaxe für Sie erfolgen.<br />

✓<br />

Check 21<br />

Reisekostenabrechnungen:<br />

Bitte verwenden Sie dazu entsprechende Checklisten.<br />

So können Sie sicherstellen, dass Ihnen auch wirklich<br />

nichts durch die Lappen geht. Auch Kollegenb<strong>es</strong>uche<br />

zum Erfahrungsaustausch, B<strong>es</strong>orgungsfahrten,<br />

Vorstellungsg<strong>es</strong>präche oder Ähnlich<strong>es</strong> sind beruflich<br />

bzw. betrieblich veranlasste Reisen. Checken Sie, ob<br />

Sie hier auch wirklich keine Fahrt verg<strong>es</strong>sen haben.<br />

✓<br />

Check 22<br />

.<br />

Bausparen:<br />

Dezembereinzahlungen ermöglichen Prämiengutschriften<br />

noch für das ganze Jahr <strong>2010</strong>.


Steuer-Spar-check <strong>2010</strong><br />

... am 32. Dezember ist <strong>es</strong> zu spät ...<br />

Dazu stellen wir Ihnen an di<strong>es</strong>er Stelle unsere praktische Steuer-Spar-Checkliste<br />

<strong>2010</strong> zur Verfügung:<br />

Los geht's:<br />

q Check 1:<br />

Anschaffung von Wertpapieren zur Geltendmachung<br />

d<strong>es</strong> Gewinnfreibetrag<strong>es</strong> (siehe Steuerbeitrag<br />

1. Quartal <strong>2010</strong>), soweit nicht ausreichende<br />

Inv<strong>es</strong>titionen vorliegen. Nutzen Sie unbedingt<br />

di<strong>es</strong>e effizient<strong>es</strong>te Steuerbegünstigung, die <strong>es</strong><br />

je gab.<br />

q Check 2:<br />

Anschaffung von Verbrauchsmaterial, Ersatzteilen<br />

und geringwertigen Wirtschaftstütern (bis<br />

€ 400,- pro Stück sofort absetzbar). Wirksam<br />

sind auch Vorauszahlungen für noch gar nicht<br />

gelieferte Waren (Hausapotheke) oder auch für<br />

künftige Leistungen.<br />

q Check :<br />

Verlagerung von Einnahmen in das Jahr 2011.<br />

Versendung von Honorarnoten eindämmen und<br />

wenn möglich erst knapp vor Jahr<strong>es</strong>ende wieder<br />

hochfahren, sodass die Zahlungseingänge erst<br />

nach dem 31.12.<strong>2010</strong> erfolgen können.<br />

q Check 4:<br />

Weihnachtsfeier & Weihnachtsg<strong>es</strong>chenke: Für<br />

Betriebsveranstaltungen steht pro Mitarbeiter<br />

jährlich € 365,00 und für Sachg<strong>es</strong>chenke €<br />

186,00 steuerfrei zu. Der <strong>Die</strong>nstgeber darf den<br />

Aufwand in voller Höhe absetzen.<br />

q Check :<br />

<strong>Die</strong> Bezahlung von Prämien für die Zukunftssicherung<br />

der Mitarbeiter (Er- und Ablebensversicherungen,<br />

Pensionskassenbeiträge) sind bis<br />

zu € 300,00 p. a. und pro Mitarbeiter steuerfrei<br />

und voll betrieblich absetzbar. Achtung auf Gleichheitsgrundsatz!<br />

q Check :<br />

Spenden: Auf der Homepage d<strong>es</strong> Bund<strong>es</strong>ministeriums<br />

für Finanzen (www.bmf.gv.at) finden Sie<br />

eine Auflistung steuerlich absetzbarer Spenden.<br />

q Check 7:<br />

Verlustbeteiligungen: Durch Erwerb einer Beteiligung<br />

an einem verlustbringenden Unternehmen<br />

oder einer Liegenschaft zur Vermietung können<br />

die Verluste steuerlich in Abzug gebracht werden.<br />

Achtung! <strong>Die</strong> Finanz akzeptiert nicht all<strong>es</strong>. Tipp:<br />

Suchen Sie sich ein Projekt nach Ihrem G<strong>es</strong>chmack<br />

aus und lassen Sie <strong>es</strong> vor Unterfertigung<br />

auf steuerliche Verwertbarkeit prüfen.<br />

q Check :<br />

Auch der Nachkauf von Versicherungszeiten kann<br />

voll steuerlich abg<strong>es</strong>etzt werden. Darunter fällt<br />

der Nachkauf von Versicherungszeiten bei der<br />

g<strong>es</strong>etzlichen Pensionsversicherung, aber auch<br />

beim Wohlfahrtsfonds der Ärztekammern.<br />

q Check :<br />

An Kirchenbeiträgen können bis zu € 200,- p.a.<br />

von der Steuer abg<strong>es</strong>etzt werden, insofern di<strong>es</strong>er<br />

Betrag auch tatsächlich einbezahlt wurde.<br />

q Check 10:<br />

Kinderbetreuungskosten für Kinder bis 10 Jahren<br />

können unter b<strong>es</strong>timmten Voraussetzungen<br />

abg<strong>es</strong>etzt werden. Bis zu € 2.300,- pro Kind<br />

und Jahr können hier Eingang finden. Sorgen<br />

v. l.: Stb. Dr. Verena Maria Erian, Stb. Mag. Eva<br />

M<strong>es</strong>senlechner, Stb. Raimund Eller<br />

Sie rechtzeitig dafür, dass die entsprechenden<br />

Unterlagen und Nachweise für das Finanzamt<br />

dann auch vorliegen.<br />

q Check 11:<br />

Steuerfreier Zuschuss zur Kinderbetreuung für<br />

Mitarbeiter: Sie können bis Jahr<strong>es</strong>ende auch für<br />

Ihre Mitarbeiter Kosten für die Kinderbetreuung<br />

bis zu € 500,- pro Kind und Jahr übernehmen.<br />

<strong>Die</strong> Zahlung muss direkt an die Betreuungseinrichtung<br />

bzw. an die Betreuungsperson erfolgen.<br />

Zudem muss die Zahlung am Lohnkonto aufscheinen<br />

und eine Gleichbehandlung unter den<br />

Mitarbeitern gegeben sein. Tipp: Sprechen Sie<br />

rechtzeitig mit Ihrer Lohnverrechnung.<br />

q Check 12:<br />

Gewinne aus Wertpapierverkäufen innerhalb<br />

ein<strong>es</strong> Jahr<strong>es</strong> nach entgeltlichem Erwerb werden<br />

einer „Spekulationssteuer“ unterzogen. Durch<br />

entsprechend<strong>es</strong> Timing können hier Steuern vermieden<br />

werden. Achtung! Für nach dem 1.1.2011<br />

erworbene Wertpapiere (Aktien, Anleihen, Fonds<br />

etc.) wird auch das perfekt<strong>es</strong>te Timing nichts<br />

mehr nützen. Ab dann sollen nämlich derartige<br />

Gewinne generell mit einer 25 %igen Kapitalertragsteuer<br />

belastet werden. Daher eventuell noch<br />

heuer kaufen!<br />

R<br />

mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 04/<strong>2010</strong>


Service<br />

q Check 1 :<br />

Abschaffung der Kreditvertragsgebühr: Wenn<br />

möglich sollte mit der Aufnahme von Neukrediten<br />

bzw. auch die Änderung b<strong>es</strong>tehender Kreditvereinbarungen<br />

(z. B. Laufzeitverlängerungen<br />

wegen schlechter Kurslage) noch abgewartet<br />

werden. Ab 1.1.2011 wird die Vorschreibung<br />

der staatlichen Kreditvertragsgebühr nämlich<br />

G<strong>es</strong>chichte sein. Somit können 0,8 % von der<br />

G<strong>es</strong>amtkredithöhe an Kosten eing<strong>es</strong>part werden.<br />

Verein B.I.T.<br />

Allgemeine Tiroler Sucht- und Sozialberatung<br />

Der Verein BIT Sucht- und Sozialberatung<br />

wurde 1994 gegründet und ist Teil d<strong>es</strong><br />

Tiroler Suchtkonzept<strong>es</strong>. Wir sind eine vom<br />

Bund<strong>es</strong>ministerium für soziale Sicherheit<br />

und Generationen, nach § 15 Suchtmittelg<strong>es</strong>etz<br />

anerkannte Einrichtung und betreiben<br />

in jeder Bezirkshauptstadt in Tirol eine<br />

Beratungsstelle.<br />

Wir bieten suchtgefährdeten und abhängigen<br />

Menschen sowie deren Bezugspersonen fachliche<br />

Information, Beratung, Behandlung, Betreuung<br />

und Vermittlung sowie Nachsorge.<br />

Unser <strong>Team</strong> b<strong>es</strong>teht aus Klinischen und<br />

G<strong>es</strong>undheitspsychologInnen, Diplomierten Sozialarbeitern<br />

und Psychotherapeuten.<br />

Unser Angebot<br />

q Klinische und g<strong>es</strong>undheitspsychologische<br />

Beratung und Behandlung<br />

q G<strong>es</strong>undheitsbezogene Maßnahmen bei<br />

Anzeigenzurücklegung/Verurteilung<br />

q Psychotherapie<br />

q Biofeedbacktherapie<br />

q Vermittlung in Entzug oder Therapie<br />

q Haftbetreuung<br />

q Beratung und Betreuung von Angehörigen,<br />

Elternabende<br />

0 mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 04/<strong>2010</strong><br />

In dringenden Fällen kann auch mit der Bank über<br />

eine „vertragslose“ Übergangslösung (Barvorlage)<br />

verhandelt werden.<br />

q Check 14:<br />

KM-Stand: Bitte notieren Sie am 31.12.<strong>2010</strong><br />

wieder Ihren KM-Stand. Di<strong>es</strong>er kann Ihnen für<br />

steuerrelevante Berechnungen sehr nützlich sein,<br />

um den optimalen Ansatz der Autokosten zu gewährleisten.<br />

Zudem kann damit auch für den Fall<br />

q Geleitete Selbsthilfegruppen<br />

q Sozialberatung und Krisenintervention<br />

q Ansprechpartner bei Suchtmittelvorfällen<br />

in Schulen<br />

q Vermittlung in Überbrückungs- sowie<br />

Dauersubstitution<br />

q Psychosoziale Begleitung substituierter<br />

Klienten<br />

q Nachbetreuung nach Entzug oder Therapie<br />

q Aufklärung über g<strong>es</strong>undheitliche Risiken<br />

und rechtliche Konsequenzen bei Suchtmittelkonsum<br />

q Primäre, sekundäre und tertiäre Präventionsmaßnahmen<br />

q Telefoninterventionen<br />

Unser Ziel ist <strong>es</strong>, im Rahmen einer Exzellenzoffensive<br />

eine breit angelegte und konstruktive<br />

Vernetzung mit den praktischen Ärzten und<br />

Psychiatern tirolweit zu etablieren.<br />

einer späteren Steuerprüfung eine nachhaltige<br />

Prophylaxe für Sie sicherg<strong>es</strong>tellt werden.<br />

q Check 1 :<br />

Reisekostenabrechnungen: Hier arbeiten Sie<br />

am b<strong>es</strong>ten mit speziell auf den ärztlichen Beruf<br />

zug<strong>es</strong>chnittenen Checklisten. Checken Sie dabei,<br />

ob Sie hier auch wirklich keine Fahrt verg<strong>es</strong>sen<br />

haben.<br />

■■■<br />

und an die lokalen Gegebenheiten und Gepflogenheiten<br />

angepasst werden. Eine dahingehende<br />

Vernetzung mit internationalen Suchtforschungseinrichtung<br />

ist schon eingeleitet.<br />

Bei Inter<strong>es</strong>se zur Mitarbeit an di<strong>es</strong>em innovativem<br />

Projekt wenden Sie sich bitte an<br />

Frau Mag. Barbara Valentini-Konzert<br />

G<strong>es</strong>chäftsführende Obfrau<br />

Tel: 052 24 – 51 0 55<br />

e-mail: sekretariat@drogenberatung.com<br />

Im Sinne unserer substituierten Klienten ist ein<br />

Ausbau der Zusammenarbeit zwischen substituierenden<br />

Ärzten und den BIT-Beratungsstellen<br />

Tirol<br />

geplant. Endzweck wäre die Erstellung ein<strong>es</strong><br />

Leitfadens, zur b<strong>es</strong>seren Versorgung ambulant<br />

substituierter Klienten. <strong>Die</strong> Guideline-Erstellung<br />

Sozialberatung<br />

soll sich an internationalen Standards orientieren, und<br />

nach Möglichkeit österreichweite Geltung haben Sucht-<br />

B.I.T.


sTeUer-sPar-CHeCk <strong>2010</strong><br />

... am 32. dezember ist <strong>es</strong> zu spät ...<br />

Dazu stellen wir Ihnen an di<strong>es</strong>er Stelle unsere praktische Steuer-Spar-checkliste <strong>2010</strong> zur Verfügung: Los gehts'<br />

❑ cHEcK 1:<br />

Anschaffung von Wertpapieren zur Geltendmachung<br />

d<strong>es</strong> Gewinnfreibetrag<strong>es</strong><br />

(siehe Steuerbeitrag 1.Quartal <strong>2010</strong>),<br />

soweit nicht ausreichende Inv<strong>es</strong>titionen<br />

vorliegen. Nutzen Sie unbedingt di<strong>es</strong>e<br />

effizient<strong>es</strong>te Steuerbegünstigung, die <strong>es</strong><br />

je gab.<br />

❑ cHEcK 2:<br />

Anschaffung von Verbrauchsmaterial,<br />

Ersatzteilen und geringwertigen Wirtschaftstütern<br />

(bis € 400,- pro Stück sofort<br />

absetzbar). Auch Edelmetalle bei Zahnärzten<br />

gelten. Wirksam sind auch Vorauszahlungen<br />

für noch gar nicht gelieferte<br />

Waren oder auch für künftige Leistungen<br />

(Zahnlabor).<br />

❑ cHEcK 3:<br />

Verlagerung von Einnahmen in das Jahr<br />

2011. Versendung von Honorarnoten<br />

eindämmen und wenn möglich erst knapp<br />

vor Jahr<strong>es</strong>ende wieder hochfahren, sodass<br />

die Zahlungseingänge erst nach dem<br />

31.12.<strong>2010</strong> erfolgen können.<br />

❑ cHEcK 4:<br />

Weihnachtsfeier & Weihnachtsg<strong>es</strong>chenke:<br />

Für Betriebsveranstaltungen steht pro<br />

Mitarbeiter jährlich € 365,00 und für<br />

8 I ZahnarZt in tirol<br />

Sachg<strong>es</strong>chenke € 186,00 steuerfrei zu. Der<br />

<strong>Die</strong>nstgeber darf den Aufwand in voller<br />

Höhe absetzen.<br />

❑ cHEcK 5:<br />

<strong>Die</strong> Bezahlung von Prämien für die Zukunftssicherung<br />

der Mitarbeiter (Er- und<br />

Ablebensversicherungen, Pensionskassenbeiträge)<br />

sind bis zu € 300,00 p.a. und pro<br />

Mitarbeiter steuerfrei und voll betrieblich<br />

absetzbar. Achtung auf Gleichheitsgrundsatz!<br />

❑ cHEcK 6:<br />

Spenden: Auf der Homepage d<strong>es</strong> Bund<strong>es</strong>ministeriums<br />

für Finanzen (www.bmf.<br />

gv.at) finden Sie eine Auflistung steuerlich<br />

absetzbarer Spenden.<br />

❑ cHEcK 7:<br />

Verlustbeteiligungen: Durch Erwerb einer<br />

Beteiligung an einem verlustbringenden<br />

Unternehmen oder einer Liegenschaft zur<br />

Vermietung, können die Verluste steuerlich<br />

in Abzug gebracht werden.<br />

Achtung! <strong>Die</strong> Finanz akzeptiert nicht<br />

all<strong>es</strong>.<br />

Tipp: Suchen Sie sich ein Projekt nach<br />

Ihrem G<strong>es</strong>chmack aus und lassen Sie <strong>es</strong><br />

vor Unterfertigung auf steuerliche Verwertbarkeit<br />

prüfen.<br />

❑ cHEcK 8:<br />

Auch der Nachkauf von Versicherungszeiten<br />

kann voll steuerlich abg<strong>es</strong>etzt<br />

werden. Darunter fällt der Nachkauf von<br />

Versicherungszeiten bei der g<strong>es</strong>etzlichen<br />

Pensionsversicherung aber auch beim<br />

Wohlfahrtsfonds der Ärztekammern.<br />

❑ cHEcK 9:<br />

An Kirchenbeiträgen können bis zu €<br />

200,- p.a. von der Steuer abg<strong>es</strong>etzt werden,<br />

insofern di<strong>es</strong>er Betrag auch tatsächlich<br />

einbezahlt wurde.<br />

❑ cHEcK 10:<br />

Kinderbetreuungskosten für Kinder bis<br />

10 Jahren können unter b<strong>es</strong>timmten<br />

Voraussetzungen abg<strong>es</strong>etzt werden. Bis zu<br />

€ 2.300,- pro Kind und Jahr können hier<br />

Eingang finden. Sorgen Sie rechtzeitig<br />

dafür, dass die entsprechenden Unterlagen<br />

und Nachweise für das Finanzamt dann<br />

auch vorliegen.<br />

❑ cHEcK 11:<br />

Steuerfreier Zuschuss zur Kinderbetreuung<br />

für Mitarbeiter: Sie können bis Jahr<strong>es</strong>ende<br />

auch für Ihre Mitarbeiter Kosten für die<br />

Kinderbetreuung bis zu € 500,- pro Kind<br />

und Jahr übernehmen. <strong>Die</strong> Zahlung muss<br />

direkt an die Betreuungseinrichtung bzw.


an die Betreuungsperson erfolgen. Zudem muss die Zahlung am<br />

Lohnkonto aufscheinen und eine Gleichbehandlung unter den<br />

Mitarbeitern gegeben sein. Tipp: Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrer<br />

Lohnverrechnung.<br />

❑ cHEcK 12:<br />

Gewinne aus Wertpapierverkäufen innerhalb ein<strong>es</strong> Jahr<strong>es</strong> nach<br />

entgeltlichem Erwerb werden einer „Spekulationssteuer“ unterzogen.<br />

Durch entsprechend<strong>es</strong> Timing können hier Steuern vermieden<br />

werden. Achtung! Für nach dem 1.1.2011 erworbene Wertpapiere<br />

(Aktien, Anleihen, Fonds etc.) wird auch das perfekt<strong>es</strong>te Timing<br />

nichts mehr nützen. Ab dann sollen nämlich derartige Gewinne<br />

generell mit einer 25%igen Kapitalertragsteuer belastet werden.<br />

Daher eventuell noch heuer kaufen!<br />

❑ cHEcK 13:<br />

Abschaffung der Kreditvertragsgebühr: Wenn möglich sollte mit<br />

der Aufnahme von Neukrediten bzw. auch die Änderung b<strong>es</strong>tehender<br />

Kreditvereinbarungen (z.B. Laufzeitverlängerungen wegen<br />

schlechter Kurslage) noch abgewartet werden. Ab 1.1.2011 wird<br />

die Vorschreibung der staatlichen Kreditvertragsgebühr nämlich<br />

G<strong>es</strong>chichte sein. Somit können 0,8% von der G<strong>es</strong>amtkredithöhe<br />

an Kosten eing<strong>es</strong>part werden. In dringenden Fällen kann auch mit<br />

der Bank über eine „vertragslose“ Übergangslösung (Barvorlage)<br />

verhandelt werden.<br />

❑ cHEcK 14:<br />

KM-Stand: Bitte notieren Sie am 31.12.<strong>2010</strong> wieder Ihren KM-Stand.<br />

Di<strong>es</strong>e kann Ihnen für steuerrelevante Berechnungen sehr nützlich<br />

sein, um den optimalen Ansatz der Autokosten zu gewährleisten.<br />

Zudem kann damit auch für den Fall einer späteren Steuerprüfung<br />

eine nachhaltige Prophylaxe für Sie sicherg<strong>es</strong>tellt werden.<br />

❑ cHEcK 15:<br />

Reisekostenabrechnungen: Hier arbeiten Sie am b<strong>es</strong>ten mit speziell<br />

auf den ärztlichen Beruf zug<strong>es</strong>chnittenen Checklisten. Checken Sie<br />

dabei, ob Sie hier auch wirklich keine Fahrt verg<strong>es</strong>sen haben.<br />

von links nach rechts:<br />

STB Dr. Verena Maria Erian,<br />

STB Mag. Eva M<strong>es</strong>senlechner,<br />

STB Raimund Eller.<br />

Steuern<br />

ZahnarZt in tirol I

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