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Sehr geehrte Klientin,<br />
sehr geehrter Klient! Innsbruck, im Jänner 2013<br />
Als besonderes Service für Sie als unsere KlientInnen gibt es auch heuer<br />
wieder zum Jahresbeginn unseren Pressespiegel, in dem alle unsere<br />
Steuerspartipps/Presseartikel und -infos des vorangegangenen Jahres für Sie<br />
als kostenloses Nachlesewerk zusammengetragen wurden.<br />
Schauen Sie einmal ins Inhaltsverzeichnis, sicher ist auch für Sie Nützliches<br />
dabei.<br />
Viel Spaß mit der Lektüre wünschen<br />
mit dem gesamten Team
Inhaltsverzeichnis<br />
STEUERSPARTIPPS/PRESSEARTIKEL UND – INFOS 2012<br />
DER STEUERBERATUNGSKANZLEI TEAM JÜNGER<br />
Steuerspartipps<br />
Frühjahrsausgabe 2012<br />
‣ Sparpaket 2012 trifft Immobilienbesitzer<br />
‣ Solidarabgabe 2013 - 2016 - bei einem<br />
Monatseinkommen über 13.200 €<br />
‣ Gastbeitrag: Hansjörg Füssinger / Firma Softdent<br />
"Sicherheit in der (zahn)ärztlichen Praxis"<br />
‣ Frist für die Steuererklärungen 2010 endet demnächst!<br />
‣ Klientenbörse - Ärzteplatt<strong>for</strong>m<br />
Sommerausgabe 2012<br />
‣ <strong>Die</strong> Umsatzsteuerkeule für Ordinationsräumlichkeiten<br />
und Vorsorgewohnungen<br />
‣ Steuerabkommen mit der Schweiz - Freund oder Feind<br />
‣ Medizinprodukteabgabe<br />
‣ In<strong>for</strong>mation in eigener Sache: <strong>Die</strong> 10 MB-Grenze<br />
‣ Gastbeitrag: DDr. Michaela Ladstätter / Kanzlei Psaier<br />
Neue Immobilienabgabe in Italien<br />
‣ Klientenbörse - Ärzteplatt<strong>for</strong>m<br />
Sonderausgabe Herbst 2012<br />
‣ Schwerpunkte der steuerlichen Betriebsprüfung<br />
‣ Honorarnotennummerierung<br />
Und was die Finanz alles aus Ihrem Computer will ...<br />
‣ Gastbeitrag: Hansjörg Füssinger / Softdent<br />
Prophylaxe für Ihren Daten<strong>best</strong>and<br />
‣ Mittelnachweis<br />
Woher kommt das Geld und wohin geht das Geld<br />
‣ Schreckgespenst Kontrollmitteilung<br />
‣ Klientenbörse - Ärzteplatt<strong>for</strong>m
Adventausgabe 2012<br />
‣ Alljährlicher Handlungsbedarf noch vor dem 31.12.!!<br />
Gewinnfreibetrag 2012<br />
‣ Gewinnregulierung & Steuerplanung<br />
Paradigmenwechsel bei Gewinnen von mehr als 175.000 €<br />
‣ Steuerabkommen mit der Schweiz kommt fix mit 1.1.2013<br />
‣ Fremdwährungskredite<br />
Kursverluste aus Betriebskrediten sind steuerlich absetzbar<br />
‣ Angst vor weiteren Kursverlusten Limit-Order kann helfen!!<br />
‣ Abfertigungsansprüche Auslagerung an<br />
Mitarbeitervorsorgekasse nur mehr bis 31.12.2012<br />
‣ Verteuerung bei Grundbucheintragungen ab 1.1.2013<br />
Warum nun viele gar nicht betroffen sind<br />
‣ Gastbeitrag: Univ.-Prof. Dr. Norbert Mutz / Ärztliche Leitung<br />
des Universitätskurses Ordinationsmanagement<br />
‣ Umsatzsteuer Ade nun auch für Heilmasseure ab 1.1.2013<br />
‣ Klientenbörse - Ärzteplatt<strong>for</strong>m<br />
Weihnachtsausgabe 2012<br />
‣ Steuersparcheckliste<br />
‣ Anleitung händische Bareinnahmenerfassung ab 1.1.2013<br />
Tipps aus Lohnverrechnung und Arbeitsrecht<br />
im April 2012<br />
‣ Krankmeldungen - richtige bzw. optimale Vorgangsweise<br />
durch den <strong>Die</strong>nstgeber<br />
‣ Gehaltsangabe bei Stelleninserat<br />
‣ Einzahlung der Lohnabgaben - Vermeidung von Fehlern<br />
‣ Wichtiges bei Schwangerschaft Ihrer <strong>Die</strong>nstnehmerin<br />
‣ Gefahrenzulage bei Schwangerschaft nicht mehr<br />
steuerfrei<br />
‣ Vorausinfo zu kommenden Änderungen aufgrund des<br />
Stabilitätsgesetzes<br />
‣ Und dann möchten wir noch erwähnen, dass ...
im Juli 2012<br />
‣ NEUE Zahlscheine<br />
im Oktober 2012<br />
‣ "Auflösungsabgabe" - eine neue Abgabe,<br />
die künftig JEDEN <strong>Die</strong>nstgeber treffen kann<br />
‣ Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze ab 2013<br />
‣ Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage ab 2013<br />
‣ E-Card-Serviceentgelt - fällig mit Novembergehalt<br />
‣ Höhere Sozialversicherungsbeiträge im Dezember 2012<br />
‣ 24.12. und 31.12. - dienstfrei oder Urlaub<br />
‣ Hinweis zur Pendlerpauschale<br />
‣ Wissen Sie eigentlich ...<br />
‣ In eigener Sache<br />
Mitteilungen der Tiroler Ärztekammer und Zahnarzt in Tirol<br />
Ausgabe 1<br />
Ausgabe 2<br />
Sparpaket 2012 trifft Immobilienbesitzer<br />
Private Verkäufe ab 1.4.2012 steuerpflichtig<br />
Umsatzsteuerkeule 2012 - trifft Ordinationsräumlichkeiten<br />
und Vorsorgewohnungen<br />
Ausgabe 3 Steuerabkommen mit der Schweiz - Freund oder Feind<br />
Ausgabe 4 Steuersparcheckliste - Endspurt 2012<br />
Fachzeitschrift HAUSARZT ÖKONOMISCH<br />
Juni 2012<br />
Dezember 2012<br />
Vorsorgewohnungen: Achtung auf Liebhaberei<br />
Typische Schwerpunkte einer Betriebsprüfung
Publikationen im Wirtschaftsmagazin econova<br />
Feberausgabe Nr. 1<br />
Juli/August Ausgabe Nr. 7<br />
<strong>Die</strong> Ruhe vor dem Sturm<br />
Wege in die Steueroasen und<br />
Steuerparadiese<br />
Medizinprodukteabgabe per 30.6.2012 fällig.<br />
Auch Ärztinnen und Ärzte sind davon betroffen<br />
Septemberausgabe Nr. 8<br />
Kranke Mitarbeiter - und nun<br />
Aktuelles zur Medizinprodukteabgabe<br />
für Zahnärzte<br />
Oktoberausgabe Nr. 11<br />
Steuerabsetzposten Sponsoring<br />
Sozialversicherung für Klinik- und Spitalsärzte<br />
Dezemberausgabe Nr. 15<br />
ECONOVA SPEZIAL - " STEUERN SPAREN!"<br />
Mehr Liquidität, mehr Lebensqualität!<br />
Eine Ode an den Verlust<br />
Teile und herrsche<br />
Hier sponsert auch die Finanz mit<br />
Steuerprüfung: (k)ein Grund zur Panik
STEUERSPAR<br />
Telefon: 0512/59859-0 FAX: -25<br />
E-Mail: info@juenger.at<br />
www.juenger.at<br />
FÜR DIE ÄRZTESCHAFT<br />
Wir in<strong>for</strong>mieren unsere Klienten, März 2012<br />
Liebe Klientinnen, liebe Klienten!<br />
Das Sparpaket ist in aller Munde,<br />
die Solidarabgabe geistert die Runde,<br />
von alle dem tun wir nun zeitig Kunde:<br />
Nur ist das leider nicht ganz so einfach,<br />
da so vieles davon noch unklar ist. Unsere<br />
Kammer hat inzwischen eine 28-seitige<br />
Stellungnahme mit vielerlei Kritikpunkten<br />
zu den aktuellen Steuergesetzesvorhaben<br />
abgegeben. Nun hätten<br />
wir natürlich gerne abgewartet und Sie<br />
erst dann in<strong>for</strong>miert, wenn wirklich alles beschlossene<br />
Sache ist. Aber das geht nicht, denn wenn<br />
die neue Immobilien<strong>best</strong>euerung so kommt, wie<br />
geplant, dann haben einige unter Ihnen möglicherweise<br />
akuten Handlungsbedarf. Aus diesem<br />
Grunde greifen wir dieses Thema bereits heute auf.<br />
Weiters konnten wir ein sehr großes Interesse an der<br />
geplanten Solidarabgabe feststellen. Daher<br />
in<strong>for</strong>mieren wir Sie in einem<br />
zweiten Beitrag auch schon<br />
über dieses Regierungsvorhaben.<br />
<strong>Die</strong> gute Nachricht dazu<br />
gleich vorweg:<br />
<strong>Die</strong> Solidarabgabe soll erst 2013<br />
kommen und zudem bis 2016<br />
befristet sein. Obendrein werden<br />
einige von Ihnen gar nicht<br />
bzw. nur mäßig davon betroffen<br />
sein.<br />
Hinsichtlich der restlichen Punkte dieses mitunter<br />
wirren Sparpaketes hoffen wir doch auf baldige<br />
Entwirrung und werden Sie sodann in unserem<br />
Osterrundschreiben, wie gewohnt, auch dazu mit<br />
nutzbringenden Tipps versorgen.<br />
Als Gastbeitrag zur Auflockerung präsentieren wir<br />
Ihnen diesmal einen Beitrag zum Thema<br />
„Sicherheit in der (zahn)ärztlichen Praxis".<br />
Alles in allem wünschen wir Ihnen<br />
eine interessante Lektüre und einen<br />
wunderschönen Frühlingsbeginn.<br />
mit dem gesamten Team<br />
<strong>Die</strong> Themen diesmal:<br />
Sparpaket 2012 trifft Immobilienbesitzer<br />
Solidarabgabe 2013 - 2016<br />
- bei einem Monatseinkommen über 13.200 €<br />
Gastbeitrag: Hansjörg Füssinger / Firma Softdent<br />
„Sicherheit in der (zahn)ärztlichen Praxis“<br />
Frist für die Steuererklärungen 2010 endet demnächst !!<br />
Klientenbörse - Ärzteplatt<strong>for</strong>m<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 1
März 2012<br />
Sparpaket 2012 trifft Immobilienbesitzer<br />
Private Verkäufe ab dem 1.4.2012 sind steuerpflichtig<br />
Ab 1. April 2012 soll der Verkauf<br />
von privaten Liegenschaften<br />
der Einkommensteuer<br />
unterliegen. <strong>Die</strong>s war<br />
bisher nur dann der Fall,<br />
wenn zwischen Kauf und<br />
Verkauf weniger als zehn<br />
Jahre (Spekulationsfrist) vergangen<br />
sind.<br />
DRINGENDER HANDLUNGSBEDARF<br />
Wer in seinem Privatvermögen Liegenschaften hält,<br />
sollte daher rasch seine Situation analysieren und<br />
mögliche Gestaltungsvarianten wie folgt ausleuchten:<br />
BEST CASE<br />
Kauf vor dem 1. April 2002<br />
und Verkauf vor dem 1. April 2012<br />
In diesen Fällen bleibt alles beim Alten. Das heißt,<br />
bei Einhaltung der 10-jährigen Spekulationsfrist kann<br />
der Gewinn aus der Veräußerung privater Immobilien<br />
vollkommen steuerfrei lukriert werden.<br />
Beispiel<br />
Einkauf um 700.000 €<br />
Verkauf um 980.000 €<br />
-----------------------------------------------<br />
Gewinn 280.000 €<br />
Steuer 0 €<br />
Zwischen Kauf- und dem Verkaufsdatum<br />
sind mindestens 10 Jahre vergangen.<br />
SECOND BEST CASE<br />
Kauf vor dem 1. April 2002<br />
und Verkauf nach dem 31. März 2012<br />
Hier soll es zu einer Besteuerung des gesamten Veräußerungspreises<br />
(nicht des Gewinnes, sondern des<br />
gesamten Erlöses!) in Höhe von 3,5 % kommen.<br />
BAD CASE<br />
Beispiel<br />
Einkauf um 700.000 €<br />
Verkauf um 980.000 €<br />
-------------------------------------------<br />
Gewinn 280.000 €<br />
Steuer 34.300 € (3,5 % von 980.000 €)<br />
Zwischen Kauf- und Verkaufsdatum<br />
sind mindestens 10 Jahre vergangen.<br />
Kauf nach dem 31. März 2002<br />
und Verkauf nach dem 31. März 2012<br />
Hier soll es zu einer Besteuerung des Veräußerungsgewinnes<br />
(= Verkaufspreis abzüglich Anschaffungskosten)<br />
in Höhe von 25 % kommen. Wird die Immobilie<br />
erst nach zehn Jahren veräußert, so darf der<br />
Veräußerungsgewinn jährlich um einen 2 %igen Inflationsabschlag<br />
gekürzt werden. <strong>Die</strong>ser Inflationsabschlag<br />
kann den Veräußerungsgewinn maximal<br />
bis auf die Hälfte kürzen.<br />
Beispiel<br />
Einkauf um 700.000 €<br />
Verkauf um 980.000 €<br />
--------------------------------------------<br />
Gewinn 280.000 €<br />
Inflationsabschlag -11.200 € (4 % von 280.000 €)<br />
----------------------------------------------------------------------<br />
Steuerpfl. Gewinn 268.800 €<br />
Steuer 67.200 € (25 % von 268.800 €)<br />
Zwischen Kauf- und dem Verkaufsdatum<br />
sind 12 Jahre vergangen.<br />
WORST CASE<br />
Kauf vor dem 1. April 2002<br />
und Verkauf nach dem 31. März 2012<br />
mit Umwidmung in Bauland nach dem<br />
31. Dezember 1987<br />
Werden schon vor dem 1. April 2002 angeschaffte,<br />
aber erst nach 1987 in Bauland umgewidmete<br />
Liegenschaften veräußert, so soll der Veräußerungsgewinn<br />
pauschal mit 60 % des Verkaufspreises<br />
angenommen werden. <strong>Die</strong>s entspricht einer<br />
effektiven Steuer von 15 % des Verkaufspreises.<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 2
März 2012<br />
Beispiel<br />
Einkauf um 700.000 €<br />
Verkauf um 980.000 €<br />
-------------------------------------------<br />
Gewinn 280.000 €<br />
Steuer 147.000 € (15 % von 980.000 €)<br />
Zwischen Kauf- und dem Verkaufsdatum<br />
sind 12 Jahre vergangen.<br />
Der Steuerpflichtige soll allerdings die Besteuerung<br />
nach dem tatsächlichen Veräußerungsgewinn beantragen<br />
können. Im vorstehenden Bespiel würde<br />
dabei eine Steuer von 67.200 € herauskommen und<br />
die Option daher zu einem wesentlich günstigeren<br />
Ergebnis führen.<br />
g Für den eigenen Wohnsitz<br />
Immobilien, in denen Sie innerhalb der letzten 10<br />
Jahre vor Verkauf mindesten 5 Jahre durchgehend<br />
Ihren Hauptwohnsitz hatten, können Sie<br />
weiterhin steuerfrei veräußern (Achtung aber<br />
bei zwischenzeitlicher Vermietung). Sind seit der<br />
Anschaffung noch nicht so viele Jahre vergangen,<br />
so reicht es aus, wenn Sie seit der Anschaffung<br />
durchgehend (mindestens 2 Jahre) in der<br />
nämlichen Immobilie Ihren Hauptwohnsitz<br />
hatten.<br />
g Für selbst hergestellte Gebäude<br />
Auch diese Objekte können im Privatbereich,<br />
so wie bisher, jedenfalls steuerfrei veräußert werden,<br />
sofern sie nicht zur Einkünfteerzielung (z.B.<br />
Vermietung) gedient haben.<br />
g Für Fälle innerhalb der Spekulationsfrist<br />
Liegenschaften, welche noch in der zehnjährigen<br />
Spekulationsfrist verhangen sind, sollten<br />
nicht vor dem 1. April dieses Jahres veräußert<br />
werden. Eine Veräußerung bis zum 31. März 2012<br />
wird nämlich noch nach Tarif, d.h. mit bis zu<br />
50 %, <strong>best</strong>euert, während ein späterer Verkauf<br />
lediglich mit 25 % belastet wird. Dasselbe gilt<br />
übrigens auch für betriebliche Immobilien, egal<br />
innerhalb welcher Frist.<br />
g Für Fälle mit starken Wertsteigerungen infolge<br />
Umwidmung nach 1987<br />
Bei Liegenschaften, die erst nach 1987 umgewidmet,<br />
aber noch vor dem 1. April 2002 erworben<br />
wurden, könnten zumindest die bisher<br />
erfolgten Wertsteigerungen endgültig steuerfrei<br />
gestellt werden. <strong>Die</strong>s ist auch dann möglich,<br />
wenn ein baldiger Fremdverkauf noch vor dem<br />
1. April 2012 nicht gewünscht bzw. nicht machbar<br />
ist. In diesen Fällen kann ein Verkauf innerhalb<br />
der Familie oder auch eine GmbH-Konstruktion<br />
hilfreich sein.<br />
Auf Grund der dabei anfallenden Nebenkosten<br />
macht dies selbstverständlich nur bei entsprechenden<br />
Wertsteigerungen Sinn. <strong>Die</strong> Nebenkosten<br />
machen mindestens 3,1 % aus. Sie ergeben<br />
sich aus der Grunderwerbsteuer (2 % bei<br />
nahen Angehörigen, ansonsten 3,5 %), der<br />
Gebühr für die Eintragung in das Grundbuch<br />
(1,1 %) sowie den Kosten für die Errichtung des<br />
Kaufvertrages.<br />
RESÜMEE<br />
Der Tiroler Immobilienmarkt konnte in den letzten<br />
Jahren starke Wertsteigerungen verzeichnen. In<br />
Medienberichten war von Steigerungen von bis zu<br />
40 % in den letzten acht Jahren zu lesen. Brancheninsider<br />
gehen auch für die kommenden Jahre von<br />
einer Fortsetzung dieses Trends aus. Damit ist eines<br />
klar: Bei der neuen Immobilien<strong>best</strong>euerung geht<br />
es um viel Geld. Aber noch ist nicht alles verloren.<br />
Bis zum 1. April dieses Jahres haben Sie Zeit, das<br />
eine oder andere Schäfchen ins Trockene zu bringen.<br />
Einige Gestaltungsvarianten dazu können Sie<br />
aus den obenstehenden Tipps entnehmen. Ob derartige<br />
steuerliche Überlegungen Vorteile für Sie<br />
bringen, kann allerdings nur für den jeweiligen Einzelfall<br />
beurteilt werden. Bitte bedenken Sie, dass Sie<br />
zwar möglicherweise noch vor dem 1. April Handlungsbedarf<br />
haben und auch die Umsetzung Zeit<br />
braucht, das Gesetz aber noch nicht definitiv<br />
beschlossen ist. Wir empfehlen Ihnen, bei Bedarf<br />
umgehend mit uns Kontakt aufzunehmen.<br />
Wir helfen Ihnen gerne und freuen uns auf Ihren<br />
Anruf.<br />
g Für Fälle außerhalb der Spekulationsfrist<br />
Wurde die 10-jährige Spekulationsfrist bereits ausgesessen,<br />
so kann noch bis zum 31. März 2012<br />
gänzlich steuerfrei verkauft werden. Wenn Sie<br />
sich also gerade in Verkaufsverhandlungen befinden,<br />
sollten Sie den Verkauf noch vor dem<br />
1. April 2012 finalisieren.<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 3
März 2012<br />
Solidarabgabe 2013 - 2016<br />
bei einem Monatseinkommen über 13.200 €<br />
Besserverdiener sollen in den Jahren 2013 bis 2016<br />
mit einer Solidarabgabe zusätzlich zur Kassa<br />
gebeten werden.<br />
Wen trifft es<br />
<strong>Die</strong>ser Beitrag betrifft Unternehmer und somit<br />
niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit einem<br />
Jahresgewinn von mehr als 175.000 €. Einkünfte<br />
aus einer Anstellung sind ab einem Jahresbrutto<br />
von 184.000 € betroffen.<br />
Wie viel ist zu zahlen<br />
<strong>Die</strong> gute Nachricht: Es kommt nicht wirklich zu<br />
einer neuen Steuer, sondern lediglich zu einer<br />
Zurücknahme bisheriger Steuerbegünstigungen.<br />
Im Angestelltenbereich sieht das so aus, dass die<br />
Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld)<br />
ab einem gewissen Einkommen (ab brutto<br />
13.280 € p.m. bzw. 185.920 € p.a.) nicht mehr mit<br />
dem begünstigten Satz von 6 %, sondern mit 27 %<br />
<strong>best</strong>euert werden.<br />
Für Niedergelassene (selbständig Tätige) kommt<br />
es im Gegenzug zu einer Kürzung des bisherigen<br />
Gewinnfreibetrages wie folgt:<br />
• für Gewinne zwischen 175.000 € und 350.000 €<br />
von bisher 13 % auf nunmehr 7 %<br />
• für Gewinne zwischen 350.000 € und 580.000 €<br />
von bisher 13 % auf nun mehr 4,5 %<br />
• für Gewinne ab 580.000 €<br />
von bisher 13 % auf 0 %<br />
Für Gewinne bis 175.000 € und Gewinnanteile<br />
über 769.000 € ändert sich somit nichts. Für die erstere<br />
Marge gibt es weiterhin den vollen 13 %-<br />
igen Gewinnfreibetrag und die Einkommensteile<br />
jenseits von 769.000 € konnten bisher auch schon<br />
nicht von dieser Begünstigung profitieren.<br />
Beispiel für einen Jahresgewinn von 200.000 €<br />
GFB bisher 26.000 € (13 % von 200.000 €)<br />
Steuerersparnis 13.000 €<br />
GFB 2013 24.500 € (13 % von 175.000 € = 22.750 € + 7 % von 25.000 € = 1.750 €)<br />
Steuerersparnis 12.250 €<br />
Solidarbeitrag 2013 somit 750 €<br />
RESÜMEE<br />
Wie man sieht, verändert sich die GFB-Steuerersparnis bei 200.000 € Gewinn gerade einmal um 750 €.<br />
Da hatten wir Schlimmeres befürchtet. Bei einem Gewinn von 769.000 € erreicht die Abgabe ihr Maximum<br />
und macht satte 27.310 € aus!<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 4
März 2012<br />
Sicherheit in der (zahn)ärztlichen Praxis<br />
- Digitale Kommunikation und mangelhafte<br />
Sicherheitsvorkehrungen: Ein Tanz auf dem Vulkan.<br />
Gastbeitrag:<br />
Hansjörg Füssinger,<br />
Firma SOFTDENT<br />
Unsere moderne Kommunikationsgesellschaft bedient<br />
sich immer mehr digitaler Medien: Internet<br />
und E-Mail sind heute nicht mehr weg zu denken.<br />
<strong>Die</strong> damit verbundenen Sicherheitser<strong>for</strong>dernisse<br />
werden aber - so scheint es - von vielen Praxen auf<br />
die leichte Schulter genommen. Oftmals ist man<br />
sich nicht bewusst, welche Probleme man sich dadurch<br />
einhandeln kann. Aber es gibt eine Reihe<br />
praxistauglicher Hilfen.<br />
Wussten Sie, dass die Übermittlung von<br />
Patientendaten über ungesicherte und<br />
unverschlüsselte E-Mails verboten ist<br />
<strong>Die</strong> Gesundheitstelematik-Verordnung regelt die<br />
Übermittlung von Patientendaten und sieht vor,<br />
dass Gesundheitsdaten, so auch Röntgenbilder,<br />
auf sicheren Datenwegen zu übermitteln sind. Sie<br />
verlangt zertifizierte und verschlüsselte E-Mails, was<br />
bedeutet, dass der gezippte und mit Passwort versehene<br />
Übertragungsweg nicht ausreicht. Das betrifft<br />
den kompletten patientenrelevanten<br />
In<strong>for</strong>mationstransfer, wie die Datenübermittlung an<br />
die GKK (über ELGA bereits abgedeckt), chefzahnärztliche<br />
Bewilligungen, Übermittlung von<br />
Röntgenbildern oder die Datenübertragung an<br />
Labors.<br />
Versenden von Patientendaten per E-Mail<br />
Der Versand von Patientendaten darf ausschließlich<br />
über verschlüsselte und zertifizierte<br />
E-Mails erfolgen. Dazu ist eine elektronische Signatur<br />
er<strong>for</strong>derlich. Sie garantiert die Echtheit des<br />
Absenders und dass das Dokument unverändert ist.<br />
<strong>Die</strong> LZÄK Tirol hat beispielsweise einen einfachen,<br />
kostengünstigen und empfehlenswerten Weg vorgeschlagen.<br />
Nämlich die ...<br />
... Zertifizierung über die Firma A-Trust<br />
A-Trust ist berechtigter „Akkreditierter Zertifizierungsdiensteanbieter“.<br />
Das Benutzerzertifikat<br />
„a-sign-light“ kann online unter „Sonstige Benutzerzertifikate“<br />
auf www.a-trust.at <strong>best</strong>ellt werden.<br />
<strong>Die</strong> Sicherheitser<strong>for</strong>dernisse in einer Praxis enden<br />
aber nicht beim Versand von E-Mails. Weitere<br />
wesentliche Bausteine, die in jeder Praxis implementiert<br />
sein sollten, sind ...<br />
... Datensicherung<br />
Es gibt wohl nichts Schlimmeres als einen Crash der<br />
Patientendatei. <strong>Die</strong> Überprüfung, Sicherung und<br />
gesetzeskon<strong>for</strong>me Aufbewahrung der Dateien<br />
liegt im Verantwortungsbereich des Ordinationsinhabers.<br />
Eine tägliche Sicherung, am <strong>best</strong>en jeden<br />
Wochentag auf einem anderen Datenträger und<br />
eine zusätzliche Auslagerung der Daten (feuersicherer<br />
Safe, nach Hause oder an einen anderen<br />
Ort, Auslagerung über Internet) ist hier ge<strong>for</strong>dert,<br />
wenn Brand, <strong>Die</strong>bstahl oder Gerätebeschädigung<br />
den Datensatz gefährden könnten.<br />
Eine kom<strong>for</strong>table Alternative stellt das Auslagern<br />
der Daten über Internet dar. Wem der letzte<br />
Schrei, das Cloud Computing (IT-Leistungen, auch<br />
die Datensicherung, werden über in der Web-<br />
“Cloud“ vernetzte Computer erbracht), zu nebulös<br />
erscheint und befürchtet, seine Daten könnten<br />
sich in der Wolke in Luft auflösen, der kann sich entsprechender<br />
<strong>Die</strong>nsteanbieter wie seinem Softwarehaus<br />
anvertrauen. Sie bieten immer mehr<br />
entsprechende Services an.<br />
... Zugriffschutz<br />
Nicht nur der Internet-Zugang benötigt neben<br />
einem leistungsfähigen Virenschutz eine sichere<br />
Firewall. Auch die internen Zugänge zu Daten<br />
sollten gesichert sein. Der ungesicherte Zugang<br />
über die USB-Schnittstelle oder zu anderen Datenträgern<br />
kann schnell zu einem heimlichen Datenleck<br />
ausarten. Nicht zuletzt sei auch hier vermerkt,<br />
dass der Praxisinhaber der Arzthaftung gegenüber<br />
seinen Patienten unterliegt.<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 5
März 2012<br />
Frist für die Steuererklärungen<br />
endet demnächst !!<br />
Für die meisten von unseren Klienten sind die Steuererklärungen<br />
2010 bereits beim Finanzamt.<br />
Von einigen von Ihnen haben wir aber noch nicht<br />
einmal die Unterlagen!<br />
Natürlich erledigen wir für Sie die Steuererklärungen<br />
gerne und rechtzeitig ! Das geht aber nur mit Ihren<br />
2010<br />
ABSCHLUSSUNTERLAGEN<br />
WIR BRAUCHEN SIE - DRINGEND!<br />
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Ausstattung (Röntgen, Laborgeräte,<br />
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2 elitären Golfclubs und Top Schigebiet.<br />
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über unsere Kanzlei: +43(0)512/59859-16<br />
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Impressum:<br />
Medieninhaber, Herausgeber, Redaktion: Team JÜNGER Steuerberater OG<br />
6020 Innsbruck, Anichstraße 5a - Telefon: +43(0)512/59859-0 - Telefax: +43(0)512/59859-25 - www.juenger.at<br />
Richtung: Klientenin<strong>for</strong>mation, erscheint 4 mal jährlich<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 6
STEUERSPAR<br />
FÜR DIE ÄRZTESCHAFT<br />
Telefon: 0512/59859-0 FAX: -25<br />
E-Mail: info@juenger.at<br />
www.juenger.at<br />
SOMMER<br />
Wir in<strong>for</strong>mieren unsere Klienten, 2012<br />
Liebe Klientinnen,<br />
liebe Klienten!<br />
Der Sommer steht vor der Tür,<br />
und viele blicken mit großer<br />
Vorfreude auf "den großen<br />
Jahres urlaub". Passend dazu,<br />
ganz im Zeichen "GROSS", präsentieren<br />
wir Ihnen heute auch<br />
zum Thema Steuern ganz große<br />
Geschichten im Bereich Immobilien<br />
und Kapitalvermögen.<br />
Bei der Immobilien<strong>best</strong>euerung<br />
sind ja bereits im 1. Halbjahr<br />
massive Änderungen in Kraft<br />
getreten. Wie in der letzten<br />
Ausgabe berichtet, sind Verkäufe<br />
seit dem 1. April 2012<br />
steuerpflichtig. Nun kommt es heuer auch<br />
noch im Hinblick auf die Umsatzsteuer zu<br />
starken Einschnitten. Was dies für Ordinationsräumlichkeiten<br />
und Vorsorgewohnungen<br />
bedeutet, erfahren Sie gleich im ersten Beitrag.<br />
Auch in unserem Gastbeitrag geht es diesmal<br />
um Immobilien. Steuerberaterin Frau<br />
DDr. Michaela Ladstätter aus Südtirol hat uns<br />
einen Artikel zur neuen Immobilienabgabe<br />
in Italien zur Verfügung gestellt. Neben Feriendomizilen<br />
in Italien können auch österreichische<br />
Immobilien von in Italien Steuerpflichtigen<br />
betroffen sein.<br />
<strong>Die</strong> Themen diesmal:<br />
Der zweite große<br />
Beitrag beschäftigt<br />
sich mit dem Zugriff<br />
auf Kapitalvermögen<br />
durch das Steuerabkommen<br />
mit<br />
der Schweiz. Hier<br />
gilt: Des einen Freud<br />
- des anderen Leid!<br />
Zur Entspannung<br />
gibt es dann noch<br />
zwei kleinere Themen.<br />
Dabei handelt<br />
es sich um die nicht<br />
monetär belastende<br />
Medizinprodukteabgabe(250<br />
- 400 € p.a.) sowie um einen Artikel<br />
in eigener Sache zur „10 MB-Grenze“.<br />
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen<br />
grenzenlos schönen Sommer, gekrönt von einem<br />
tollen Urlaub, und eine angenehme Lektüre<br />
unserer Sommerausgabe.<br />
Sonnige Grüße aus unserer Kanzlei wünschen<br />
mit dem gesamten Team<br />
g <strong>Die</strong> Umsatzsteuerkeule für Ordinationsräumlichkeiten<br />
und Vorsorgewohnungen<br />
g Steuerabkommen mit der Schweiz - Freund oder Feind<br />
g Medizinprodukteabgabe<br />
g In<strong>for</strong>mation in eigener Sache: <strong>Die</strong> 10 MB-Grenze<br />
g Gastbeitrag: DDr. Michaela Ladstätter / Kanzlei Psaier<br />
g Klientenbörse - Ärzteplatt<strong>for</strong>m<br />
Neue Immobilienabgabe in Italien<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 1
Sommer 2012<br />
<strong>Die</strong> Umsatzsteuerkeule<br />
§<br />
für Ordinations -<br />
räumlichkeiten und Vorsorgewohnungen<br />
"Es war einmal . . .<br />
. . . ein sehr attraktives Steuersparmodell. Und<br />
alle lebten damit glücklich und zufrieden. Und<br />
wenn sie nicht gestorben sind . . ."<br />
So oder so ähnlich enden alle schönen Märchen.<br />
Aber eben nur Märchen. Das wirkliche Leben<br />
spielt mitunter ganz andere Stücke. Als ob unser<br />
Steuersystem nicht schon hart genug wäre, ist<br />
nun auch noch unser attraktives Steuersparmodell<br />
"Umsatzsteuer & Immobilien" mitten im vollen<br />
Leben plötzlich, aber nicht unerwartet, ge storben:<br />
Wie es einmal war . . .<br />
Es war einmal und ist nicht mehr . . . da konnte<br />
man eine Immobilie kaufen und sich bei umsatzsteuerlicher<br />
Verwendung vom Gebäudeanteil<br />
20 % Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen.<br />
Das funktionierte immer dann, wenn man die Immobilie<br />
direkt vom Bauträger oder aus einer bis<br />
dato schon umsatzsteuerhängigen Verwendung<br />
(heraus)kaufte oder selbst errichtete und sodann<br />
wiederum einer umsatzsteuerpflichtigen Verwendung<br />
zuführte.<br />
Im Klartext: Man musste das Objekt einfach nur<br />
vom "Richtigen" kaufen oder selbst errichten, anschließend<br />
vermieten und von der Miete Umsatzsteuer<br />
abführen. Der Clou dabei war, dass man<br />
Letzteres nur 10 Jahre lang tun musste, um in den<br />
Genuss der vollen Vorsteuer zu kommen.<br />
In diesem Zusammenhang gab es bisher für Ärztinnen<br />
und Ärzte besonders attraktive Gestaltungsmöglichkeiten:<br />
1. Das Ehegattenmodell<br />
Dabei hat die Ehegattin oder der Ehegatte gekauft<br />
und anschließend 10 Jahre lang mit Umsatzsteuer<br />
an die/den ärztlich tätige/n Partner/in<br />
vermietet. Da man nach zehn Jahren wiederum<br />
ohne Probleme auf eine Nettomiete umsteigen<br />
konnte, führte dieses Modell nicht nur zu einem<br />
satten Finanzierungs- und Liquiditätsvorteil, sondern<br />
hat die gewonnene Vorsteuer den Nachteil<br />
aus der umsatzsteuerpflichtigen Vermietung der<br />
Folgejahre in den meisten Fällen auch um ein<br />
Mehrfaches kompensiert.<br />
Bei einer eventuellen Veräußerung nach der<br />
zehnjährigen Spekulationsfrist blieben obendrein<br />
die Wertsteigerungen der Immobilie bisher vollkommen<br />
steuerfrei. Aber auch damit ist es nun<br />
vorbei.<br />
Was vom Ehegattenmodell noch geblieben ist<br />
Durch die Miete kann ein Teil des Einkommens<br />
zum Ehepartner umgeleitet werden. Bei entsprechenden<br />
Einkommensunterschieden können die<br />
verschobenen Einkommensteile so einem günstigeren<br />
Steuersatz zugeführt werden (Ehegattensplitting).<br />
Auch wenn das weiterhin funktioniert -<br />
ohne den umsatzsteuerlichen Benefit ist das für<br />
sich genommen nur noch halb so attraktiv.<br />
2. <strong>Die</strong> steueroptimale Vorsorgewohnung<br />
Eine weitere freudige Situation fanden all jene<br />
vor, die sich eine Wohnung mit Vorsteuerabzug<br />
und mindestens 10-jähriger Vermietungsabsicht<br />
gekauft haben. Hier kam an Attraktivität noch<br />
hinzu, dass in den Baukosten 20 % Umsatzsteuer<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 2
Sommer 2012<br />
stecken und die Vermietung zu Wohnzwecken<br />
dem ermäßigten Steuersatz von nur 10 % unterliegt.<br />
Für Kleinunternehmer mit einem Umsatz von<br />
maximal 30.000 € pro Jahr war nach Ablauf von<br />
10 Jahren die weitere Vermietung überhaupt<br />
gänzlich ohne Umsatzsteuer möglich.<br />
Damit ist es nun vorbei . . .<br />
Und so ist es heute . . .<br />
Künftig steht der Vorsteuerabzug nur noch dann<br />
zu, wenn auch der Mieter vorsteuerabzugsberechtigt<br />
ist. In die Neuregelung fallen alle, die ein<br />
Gebäude anschaffen und nach dem 31. August<br />
2012 mit der Vermietung beginnen. Wird das Gebäude<br />
selbst errichtet, so kann man noch in den<br />
Genuss der alten Rechtslage kommen, wenn mit<br />
der Errichtung noch vor dem 1. September 2012<br />
begonnen wird.<br />
Bei der Vermietung zu Wohnzwecken steht der<br />
Vorsteuerabzug zwar grundsätzlich weiterhin zu,<br />
allerdings wird der Beobachtungszeitraum hinsichtlich<br />
der umsatzsteuerpflichtigen Vermietung<br />
von bisher 10 Jahren auf nunmehr 20 Jahre verdoppelt.<br />
Das bedeutet, dass z.B. bei einer Beendigung<br />
der Vermietung mit Umsatzsteuer vor<br />
Ablauf von 20 Jahren für die noch nicht "verusteten"<br />
Jahre anteilige Vorsteuerberichtigungen vorzunehmen<br />
sind und eine entsprechende Rückerstattung<br />
an das Finanzamt zu erfolgen hat.<br />
RESÜMEE & TIPPS<br />
Mit den Änderungen im Umsatzsteuergesetz soll<br />
die Ausgliederung von Immobilienerrichtungen<br />
durch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte<br />
Steuerpflichtige unattraktiv gemacht werden. So<br />
wie es derzeit ausschaut, dürfte dies mit dem kürzlich<br />
abgesegneten Stabilitätsgesetz 2012 nun leider<br />
<strong>best</strong>ens gelungen sein. Für Ärztinnen und<br />
Ärzte werden die schönen Zeiten der lukrativen<br />
Umsatzsteuergestaltungen im Immobilienbereich<br />
daher schon bald wie ein Märchen aus längst<br />
vergangenen Zeiten anmuten. Aber noch ist Zeit!<br />
Eine Anwendung der Neuregelung für Ordinationsräumlichkeiten<br />
lässt sich verhindern, wenn die<br />
Vermietung noch vor dem 1. September 2012 beginnt!<br />
Wenn Sie bzw. Ihr/e Gatte/in selbst Bauherr<br />
sind und mit der Gebäudeerrichtung noch vor<br />
dem 1. September 2012 gestartet wird, so können<br />
Sie ebenso noch auf die guten alten Gestaltungsvarianten<br />
zurückgreifen, egal wann die Vermietung<br />
tatsächlich losgeht! Sollten Sie zum Betroffenenkreis<br />
gehören und in nächster Zukunft eine<br />
Immobilientransaktion planen, so greifen Sie bitte<br />
zu Ihrem Steuerspar telefon:<br />
Der verlängerte Beobachtungszeitraum gilt für<br />
Neuvermietungen nach dem 31. März 2012,<br />
wenn die Immobilie nicht bereits vorher schon<br />
unternehmerisch oder zur Vermietung (Mieterwechsel)<br />
genutzt wurde.<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 3
Sommer 2012<br />
Steuerabkommen<br />
mit der Schweiz<br />
Freund oder Feind<br />
Heuer im April hat unser Ministerrat das umstrittene,<br />
gelobte, kritisierte, ersehnte, verdammte, erwünschte,<br />
gefürchtete - kurzum das vieldiskutierte<br />
Steuerabkommen mit der Schweiz beschlossen.<br />
Was es damit auf sich hat, erfahren Sie hier:<br />
Inhalt ist eine automatische Besteuerung von<br />
Geldern in der Schweiz.<br />
Betroffen sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz<br />
in Österreich, die am 31. Dezember 2010 und<br />
am 1. Jänner 2013 ein Konto oder ein Depot bei<br />
einer Schweizer Bank hatten bzw. haben.<br />
Ziel ist eine strafbefreiende anonyme Pauschal -<br />
abgeltung sämtlicher Steuern auf Kapitalvermögen<br />
in der Schweiz zur Füllung der Österreichischen<br />
Staatskasse. <strong>Die</strong> automatische Be steuerung bezieht<br />
sich dabei sowohl auf den Kapitalstamm (Legalisierung<br />
von Schwarzgeld) als auch auf die laufenden<br />
Kapitalerträge.<br />
So funktioniert´s<br />
Beim Kapitalstamm<br />
<strong>Die</strong> Banken in der Schweiz berechnen für das<br />
<strong>best</strong>ehende Vermögen einen pauschalen Steuerbetrag<br />
(15 bis 30 % je nach Entwicklung des<br />
Kapitalvermögens von 2003 bis 2010), behalten<br />
diesen ein und leiten ihn über die Schweizer Steuerverwaltung<br />
an die Österreichischen Behörden<br />
weiter. Damit ist die Steuerpflicht aller Steuertat<strong>best</strong>ände<br />
bis einschließlich 2012 abgegolten, und<br />
es gilt Strafbefreiung. Der Bankkunde erhält eine<br />
namentliche Bestätigung, die als Nachweis der<br />
Legalisierung gegenüber der Österreichischen Finanz<br />
gilt.<br />
Ab einer Vermögenshöhe von 2 Mio € erhöht sich<br />
der Steuersatz schrittweise auf bis zu 38 % (bei<br />
8 Mio €).<br />
Bei den laufenden Zinserträgen<br />
Ab 1. Jänner 2013 werden sämtliche Steuern auf<br />
Kapitalerträge (25 Prozent) in der Schweiz eingehoben<br />
und an Österreich weitergeleitet.<br />
Wenn das Geld fehlt<br />
Steuerpflichtige, die zwar Einmalzahlungen leisten<br />
wollen, aber nicht über einen ausreichenden<br />
Geldbetrag verfügen (ihr Vermögen ist in Wertpapieren<br />
angelegt), werden von der Bank aufge<strong>for</strong>dert,<br />
innerhalb einer gewissen Frist die Liquidität<br />
nachzuweisen. Gelingt dies nicht, wird die<br />
Person den österreichischen Behörden gemeldet.<br />
Des einen Freund<br />
Handelt es sich beim Kapitalstamm tatsächlich<br />
um "Schwarzgeld", so kann die Abgeltung mit<br />
obigen Pauschalsätzen zu einer vergleichsweise<br />
günstigen Legalisierung führen. Je nach Höhe<br />
der steuerpflichtigen Gesamteinkünfte wäre im<br />
normalen Veranlagungsweg ein Steuersatz von<br />
immerhin bis zu 50 % zur Anwendung gekommen.<br />
Handelt es sich zudem um umsatzsteuerpflichtige<br />
Einkünfte aus einer nichtärztlichen Tätigkeit, so<br />
kämen zudem nochmals 20 % Umsatzsteuer dazu.<br />
Dem gegenüber kann man bei der Pauschalregelung<br />
von bis zu maximal 30 % bei Vermögensmassen<br />
bis zu 2 Millionen ja geradezu von einer<br />
Okkasion sprechen. Und das alles noch dazu<br />
vollkommen anonym!<br />
Des anderen Feind<br />
Stammt das Vermögen aus bereits versteuerten<br />
Geldern oder ist der Hinterziehungstat<strong>best</strong>and<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 4
Sommer 2012<br />
bereits verjährt (10 Jahre) und wurden nur die<br />
laufenden Kapitalerträge nicht versteuert, so wird<br />
die neue "Schweizer Steuerautomatik" in der Regel<br />
zu einer erheblichen Benachteiligung führen.<br />
Warum das nicht so schlimm ist<br />
<strong>Die</strong> Pauschal<strong>best</strong>euerung des gesamten Schweizer<br />
Bestandes kann verhindert werden, indem man<br />
von der Möglichkeit einer freiwilligen Meldung<br />
Gebrauch macht. Dazu muss die Schweizer Bank<br />
bis spätesten 31. Mai 2013 eine diesbezügliche<br />
Anweisung vom Bankkunden erhalten. Infolgedessen<br />
werden die Kontodaten an die Österreichische<br />
Finanz weitergeleitet. <strong>Die</strong>s kommt einer<br />
so genannten Selbstanzeige gleich. Der Steuerpflichtige<br />
wird dann aufge<strong>for</strong>dert, diese Selbstanzeige<br />
zu vervollständigen und die tatsächlich<br />
geschuldete Steuer zu bezahlen.<br />
Wem das alles nichts hilft<br />
Haben die Schwarzgelder einen kriminellen<br />
Ursprung, so tritt auch nach dem neuen Schweizer<br />
Abkommen keine Legalisierung hinterzogener<br />
Abgaben ein.<br />
Wer sonst noch weiterhin straffällig bleibt<br />
All jene, die noch vor Inkrafttreten des Abkommens<br />
(1. Jänner 2013) die Gelder aus der Schweiz ab-<br />
ziehen und Konten & Co schließen, können sich<br />
den Neuerungen zwar entziehen, bleiben dafür<br />
aber weiterhin in der Illegalität. <strong>Die</strong> Schweiz hat<br />
sich in diesem Zusammenhang verpflichtet, die<br />
volumenreichsten Fluchtländer samt Anzahl der<br />
jeweils dorthin Geflüchteten bekannt zu geben.<br />
Auch der Weg zurück nach Österreich führt nicht<br />
zu einer Sanierung der Altlasten, wohl aber zurück<br />
in die Steuerehrlichkeit im Hinblick auf die Besteuerung<br />
der laufenden Zinserträge ab dem<br />
Zeitpunkt des Rückzuges. Da in Österreich weiterhin<br />
das Bankgeheimnis gilt, bleibt bei einem Rückzug<br />
vor dem 1. Jänner 2013 die Hoffnung, unentdeckt<br />
zu bleiben, bis die Sache verjährt ist. <strong>Die</strong>se Strategie<br />
der so genannten stillen Repatriierung bleibt somit<br />
bis zur endgültigen Verjährung sämtlicher Hinterziehungstat<strong>best</strong>ände<br />
mit Risiko behaftet.<br />
RESÜMEE<br />
Falls Sie sich betroffen fühlen, empfehlen wir<br />
Ihnen, uns umgehend zu kontaktieren. Handlungsbedarf<br />
<strong>best</strong>eht vor allem dann, wenn gar<br />
kein Schwarzgeld im Spiel war bzw. bereits Verjährung<br />
eingetreten ist. In diesen Fällen kann die<br />
anonyme Steuerautomatik des Schweizer Abkommens<br />
zu groben und ungerechtfertigten<br />
Nachteilen für Sie führen. Da das Abkommen<br />
aller Voraussicht nach mit 1. Jänner 2013 in Kraft<br />
treten wird, sollte bei Relevanz bereits jetzt eine<br />
Vergleichsrechnung zur Festsetzung der optimalen<br />
weiteren Vorgangsweise erstellt werden. g<br />
In<strong>for</strong>mation in eigener Sache ...<br />
... <strong>Die</strong> 10 MB-Grenze<br />
Wenn das eine Mail zu uns durchdringt und das<br />
andere dann plötzlich wieder nicht, dann könnte<br />
das mit der Größe der Anhänge zu tun haben.<br />
< 10 MB<br />
Es ist nämlich so, dass Mailanhänge standardmäßig<br />
nicht mehr als 10 MB haben sollen. Werden<br />
mehrere Anhänge in einem Mail übermittelt,<br />
dann werden alle Anhänge hinsichtlich der Größe<br />
zusammengezählt. Bei Erweiterung der Trafficgröße<br />
würden sich unser gesamter Mailverkehr<br />
und auch unser Internetzugang extrem verlangsamen.<br />
Für die Übermittlung größerer Dateien haben wir<br />
bei Bedarf zwei elegante Lösungen für Sie parat:<br />
Wir verfügen sowohl über einen eigens eingerichteten<br />
FTP-Server als auch über ein Klientenportal.<br />
Was es damit auf sich hat und wie das geht Unser<br />
Herr Steger ist in dieser Sache gerne für Sie<br />
da: 0512/59 8 59 - 18 g<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 5
Sommer 2012<br />
Medizinprodukteabgabe<br />
per 30. Juni 2012 fällig<br />
Auch Ärztinnen und Ärzte<br />
sind davon betroffen<br />
Ende letzten Jahres wurde vom Bundesamt für<br />
Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) eine<br />
neue Verordnung erlassen. <strong>Die</strong>se sieht eine Abgabe<br />
auf Medizinprodukte zur Finanzierung der<br />
Überwachung des Medizinproduktemarktes vor.<br />
Davon betroffen sind alle, die Medizinprodukte<br />
an den Letztverbraucher abgeben. Ärzte, die Medizinprodukte<br />
im Rahmen einer medizinischen<br />
Heilbehandlung anwenden, sind als Letztverbraucher<br />
einzustufen und insoweit nicht abgabepflichtig,<br />
als das Medizinprodukt fest mit dem menschlichen<br />
Körper verbunden ist. Wird hingegen z.B.<br />
eine lose Zahnspange an einen Patienten abgegeben,<br />
so ist der Zahnarzt Abgebender und der<br />
Patient Letztverbraucher. In diesem Fall ist der<br />
Zahnarzt von der Medizinprodukteabgabe betroffen.<br />
Das Anbringen einer festsitzenden Zahnspange<br />
fällt demgegenüber nicht unter die Bestimmung.<br />
Zur Entrichtung der Medizinprodukte -<br />
abgabe ist im ersten Fall der Zahnarzt und im<br />
zweiten Fall dessen Zulieferer verpflichtet.<br />
Überschreitet die Summe aller Umsatzerlöse mit<br />
Medizinprodukten eine <strong>best</strong>immte Summe (abhängig<br />
von der Risikoklasse) nicht, so kann man<br />
sich von der Medizinprodukteabgabe befreien<br />
lassen.<br />
<strong>Die</strong> Abgabe ist erstmals für das Jahr 2011 zu entrichten<br />
und beträgt pauschal je nach Risikoklasse<br />
zwischen 250 € und 400 € pro Jahr.<br />
<strong>Die</strong> Abgabe ist bis zum 30. Juni 2012 zu entrichten.<br />
Zudem ist ein Formular zur Erklärung der Abgabe<br />
einzureichen. Ein solches ist unter:<br />
www.basg.gv.at/medizinprodukte/medizinprodukteabgabe<br />
abrufbar.<br />
Falls Sie Hilfe brauchen, sind wir auch in dieser<br />
Sache gerne für Sie da. g<br />
Beispiele<br />
Produkt Risiko Klasse Abgabe p.a. Befreiung möglich, wenn Umsatz <<br />
Lose Zahnspange I 250 € 25.000 €<br />
Zahnschiene I 250 € 25.000 €<br />
Zahnschiene dauerhaft II a 300 € 30.000 €<br />
Kontaktlinsen II a 300 € 30.000 €<br />
Kontaktlinsenreiniger II b 350 € 35.000 €<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 6
Sommer 2012<br />
Neue Immobilienabgabe in Italien<br />
Gastbeitrag:<br />
DDr. Michaela Ladstätter,<br />
Kanzlei Psaier<br />
In Italien belegene Immobilien<br />
Bisher musste für in Italien belegene Immobilien<br />
sowohl Einkommensteuer auf den erhöhten<br />
Katasterwert als auch Gemeinde-Immobiliensteuer<br />
ICI bezahlt werden. Ab dem Jahr 2012<br />
wird für Zweitwohnungen und –häuser diese<br />
Steuer vereinheitlicht und nimmt nun die Bezeichnung<br />
IMU (Imposta Municipale Unica) an.<br />
Deren Regelsatz beträgt 7,6 Promille auf den<br />
mit eigenen Multiplikatoren aus dem Katasterertrag<br />
ermittelten Katasterwert.<br />
<strong>Die</strong>s bedeutet, dass Ausländer, welche in Italien<br />
nur nicht vermietete Immobilien zu Ferienzwekken<br />
halten und keine sonstigen Einkommen<br />
aus Italien beziehen, in Zukunft nur noch die<br />
IMU (anstelle der ICI) bezahlen müssen; die<br />
Einkommensteuer und somit die Pflicht zur Abfassung<br />
einer eigenen Einkommensteuererklärung<br />
entfällt vollständig. Bitte beachten: Im<br />
Juni 2012 muss noch der Saldo der Einkommensteuer<br />
für das Jahr 2011 einbezahlt werden<br />
und bereits die erste Rate für die IMU 2012.<br />
Im Ausland belegene Immobilien<br />
und sonstige Anlagen<br />
<strong>Die</strong> nachfolgend angeführten Regelungen gelten<br />
nur für in Italien unbegrenzt Steuerpflichtige.<br />
Um die Steuerpflicht festzustellen, muss grundsätzlich<br />
auf die Eintragung in die Melderegister<br />
der Gemeinde abgestellt werden. In einem<br />
zweiten Schritt regelt dann aber der Art. 4 des<br />
Doppel<strong>best</strong>euerungsabkommens Italien-Österreich,<br />
in welchem der beiden Länder der Steuerpflichtige<br />
als unbeschränkt steuerpflichtig zu<br />
betrachten ist. Vereinfacht kann gesagt werden,<br />
dass dies immer der Staat sein wird, in dem<br />
der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist, also<br />
in den allermeisten Fällen, wo die Familie wohnt.<br />
Ab dem Jahr 2011 müssen in Italien unbegrenzt<br />
Steuerpflichtige auf ausländische Immobilien<br />
eine Vermögensteuer von 7,6 Promille und auf<br />
im Ausland gehaltenes Finanzanlagevermögen<br />
von 1 Promille (1,5 Promille ab 2013) bezahlen.<br />
<strong>Die</strong> Steuer ist nur dann zu zahlen, wenn sie<br />
über 200 € liegt.<br />
Für Immobilien, die in einem EU-Mitgliedstaat<br />
liegen, kann anstelle des Anschaffungs- oder<br />
Marktwertes der Katasterwert, sofern es einen<br />
solchen gibt (in Österreich der Einheitswert),<br />
als Besteuerungsgrundlage verwendet werden.<br />
Sollte in dem ausländischen Staat eine vergleichbare<br />
Steuer (Grundsteuer) bezahlt werden<br />
müssen, kann diese voll in Abzug gebracht<br />
werden.<br />
Neben der Besteuerung müssen die im Ausland<br />
belegenen Immobilien und das Finanzanlagevermögen<br />
sowie deren Veränderungen in der<br />
Steuererklärung angegeben werden; bei Unterlassung<br />
drohen hohe Verwaltungsstrafen. g<br />
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SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 7
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SONDERAUSGABE 2012<br />
FÜR DIE ÄRZTESCHAFT<br />
Schreckgespenst Steuerprüfung<br />
Liebe Klientinnen, liebe Klienten!<br />
Der Sommer ist vorbei und nun beginnt<br />
wieder der Ernst des Lebens.<br />
Das gilt nicht nur für unsere lieben<br />
Kinder in der Schule und auf der Uni,<br />
sondern auch für den Betriebsalltag.<br />
Wenn alle aus dem Urlaub zurück<br />
sind, ist überall wieder mehr zu tun<br />
und das ist auch gut so. Nur leider<br />
wird dann auch im Finanzamt wieder<br />
mehr gearbeitet, und es häufen sich<br />
bei uns wieder die Steuerprüfungen.<br />
Aus diesem Grund versorgen wir Sie<br />
heute mit aktuellen In<strong>for</strong>mationen und Tipps zum<br />
Thema Steuerprüfung.<br />
Beitrag Nummer 1 hält dazu wichtige Schwerpunktthemen,<br />
die nahezu bei jeder Steuerprüfung aufgegriffen<br />
werden, für Sie bereit.<br />
Als Thema Nummer 2 zeigen wir auf, wie tief die<br />
Prüfer in Ihren Computer hinein dürfen, und speziell<br />
Zahnärztinnen und Zahnärzten legen wir den Gastbeitrag<br />
dazu von Hansjörg Füssinger ganz besonders<br />
ans Herz.<br />
zum Schmunzeln, was Prüfern so alles<br />
einfällt, um vermeintliche Steuervergehen<br />
aufzudecken. Unsere jahrzehntelange<br />
Erfahrung hat uns aber<br />
immer wieder eines gezeigt: <strong>Die</strong> allermeisten<br />
Prüfer sind umgängliche<br />
Menschen, wenn man ihnen die<br />
Chance dazu gibt. Gegenseitiger<br />
Respekt wirkt auch hier oft Wunder.<br />
Wir werden jedenfalls alles daran<br />
setzen, Sie im Fall des Falles optimal<br />
zu unterstützen. Wir haben als Ärztespezialisten<br />
dazu Strategien, die sich schon seit<br />
Jahrzehnten immer wieder aufs Neue bewähren.<br />
Unser Ziel ist ein Nullergebnis für Sie! Das können wir<br />
aber nur gemeinsam mit Ihnen schaffen.<br />
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine anregende<br />
Lektüre dieser Sondernummer und einen<br />
hoffentlich so wunderschönen Herbst wie auf dem<br />
Bild unten . . .<br />
. . . liebe Grüße aus unserer Kanzlei<br />
Alles in allem ist es sicher kein Grund zur Freude,<br />
wenn sich ein Prüfer ansagt, aber Grund zur Panik<br />
ist es auch nicht. Manchmal ist es sogar ein bisschen<br />
Wenn der Steuerprüfer klingelt ...<br />
mit dem gesamten Team<br />
g Schwerpunkte der steuerlichen Betriebsprüfung<br />
g Honorarnotennummerierung<br />
Und was die Finanz alles aus Ihrem Computer will ...<br />
g Gastbeitrag: Hansjörg Füssinger / Softdent<br />
Prophylaxe für Ihren Daten<strong>best</strong>and<br />
g Mittelnachweis<br />
Woher kommt das Geld und wohin geht das Geld<br />
g Schreckgespenst Kontrollmitteilung<br />
g Klientenbörse - Ärzteplatt<strong>for</strong>m<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 1
Sonderausgabe 2012<br />
Schwerpunkte der<br />
Betriebsprüfung<br />
steuerlichen<br />
Objekte größter Begierde sind bei Betriebsprüfungen<br />
sicherlich die Honorarnoten sowie die Aufzeichnung<br />
der Bareinnahmen. <strong>Die</strong>sen Themen haben wir deshalb<br />
die Geschichte Nr. 1 dieser Sonderausgabe<br />
mit dem Titel "Honorarnotennummerierung" gewidmet.<br />
Der hier vorliegende Beitrag verrät ergänzend,<br />
worauf Prüfer sonst noch besonders scharf sind und<br />
wie Sie sich auf den Fall der Fälle vorbereiten können.<br />
1. Ehegattendienstverhältnis/<br />
Angehörigendienst verhältnis<br />
Ein solches wird nahezu bei jeder Betriebsprüfung<br />
auf Herz und Nieren geprüft, um festzustellen,<br />
ob es auch wirklich „echt“ ist. Kriterien dafür<br />
sind das Vorliegen eines (möglichst schriftlichen)<br />
<strong>Die</strong>nstvertrages, Einhaltung des Angestelltengesetzes<br />
und des Kollektivvertrages, fixe und regelmäßige<br />
Arbeitszeiten, angemessenes Gehalt einschließlich<br />
Sonderzahlungen, Urlaubsanspruch<br />
und Entrichtung der gehaltsabhängigen Steuern<br />
und Abgaben sowie Weisungsgebundenheit des<br />
<strong>Die</strong>nstnehmers. <strong>Die</strong> Fremdüblichkeit ist den Prüfern<br />
dabei "heilig". Das heißt, dass alles so geregelt<br />
und auch tatsächlich so zu laufen hat wie unter<br />
Fremden.<br />
Bitte involvieren Sie uns im Vorhinein bei<br />
Neuanstellung von Angehörigen. Wir chekken<br />
gerne für Sie, ob hinsichtlich obiger Kriterien<br />
steuerlich alles wasserdicht ist.<br />
2. Zinsen<br />
Hier wollen Prüfer sicher gehen, dass diese nicht<br />
für privates Vergnügen, sondern ausschließlich<br />
für betriebliche Anschaffungen in Ansatz gebracht<br />
worden sind. So kommt es nicht selten vor, dass<br />
für jeden Kredit gesondert geprüft wird, ob der<br />
Finanzierungsaufwand der Betriebssphäre zuzurechnen<br />
ist. Mehrkontenmodelle, bei denen die<br />
betrieblichen Einnahmen und Ausgaben über<br />
separate Bankkonten laufen, das Einnahmenkonto<br />
laufend komplett in die „Privatkassa“ entleert<br />
wird und so private Investitionen auf Kosten<br />
der Ordination finanziert werden, kommen seit<br />
Jahren nicht mehr ungeschoren durch die Betriebsprüfung.<br />
Insbesondere, wenn die Kreditaufnahme<br />
bereits viele Jahre zurückliegt und der<br />
Kredit nicht für Investitionen, sondern für laufende<br />
Betriebsausgaben verwendet wurde, ist der Nachweis<br />
der betrieblichen Veranlassung oft schwierig. Sorgen<br />
Sie möglichst unmittelbar bei der Kreditaufnahme<br />
für eine entsprechende Dokumentation und bewahren<br />
Sie diese auch nach Ende der Kreditlaufzeit<br />
noch auf.<br />
3. PKW – der Steueresel der Finanz<br />
„Rauf mit dem Privatanteil!“ scheint das erklärte<br />
Ziel der Finanz bei jeder Betriebsprüfung zu sein.<br />
Je besser Sie Ihre betrieblichen Fahrten dokumentiert<br />
haben und damit glaubhaft machen<br />
können, desto leichter entwaffnen Sie die Prüfer<br />
beim Beutezug nach Privatanteilen.<br />
Aus den gefahrenen Kilometern kann mit einer<br />
einfachen Schlussrechnung der Treibstoffverbrauch<br />
hochgerechnet werden. Wird mit privaten<br />
Fahrzeugen auf Firmenkosten getankt, so liegt<br />
der in der Buchhaltung erfasste Treibstoffaufwand<br />
deutlich über dem Ergebnis dieser Hochrechnung.<br />
Wenn Sie sicher sind, dass ausschließlich betriebliche<br />
Tankrechnungen in Ihrer Buchhaltung sind,<br />
dann ist der Fehler im Rechenwerk des Prüfers zu<br />
suchen.<br />
Tankrechnungen aus dem Ausland oder aus Ge-<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 2
Sonderausgabe 2012<br />
genden, in denen Sie geschäftlich zur fraglichen<br />
Zeit nach Meinung des Prüfers nichts zu tun<br />
hatten, können Diskussionen über eine Erhöhung<br />
des Privatanteiles auslösen.<br />
Solche Irritationen können Sie leicht vermeiden,<br />
indem Sie sich angewöhnen, möglichst<br />
an Ordinationstagen und immer an einer Tankstelle<br />
in Ihrem Umfeld zu tanken. Wenn Sie etwa anlässlich<br />
eines Seminars in einem anderen Bundesland<br />
tanken, dann ist dies selbstverständlich kein Problem.<br />
Mit entsprechenden Aufzeichnungen über Kongress-<br />
und Reisekosten dürfte dieser Sachverhalt<br />
leicht zu belegen sein. Wollen Sie Zeitverluste und<br />
damit Kosten durch solche Fragen vermeiden, können<br />
Sie auf „exotischen“ Tankrechnungen auch<br />
direkt einen eindeutigen Vermerk zur betrieblichen<br />
Veranlassung der fraglichen Fahrt anbringen.<br />
4. Kalkulation<br />
Objekt der Begierde sind hier vor allem Dinge<br />
und Materialien, die von hohem Wert sind und<br />
als Haupt<strong>best</strong>andteil in eine Leistung eingehen<br />
(z.B. Implantate). Wie mag denn so ein Wunderding<br />
wohl aussehen Ärztin und Arzt öffnen stolz<br />
den Schrank, und schwupps hat der Betriebsprüfer<br />
die Dingerchen auch schon gezählt. <strong>Die</strong> Einkaufsbelege<br />
und die erfassten Verkäufe wurden<br />
längst studiert, und schon ist es da, das Problem<br />
mit den Einnahmen, die man vergessen hat zu<br />
erfassen. <strong>Die</strong> einfache Rechnung lautet: Eingekaufte<br />
Stück minus verkaufte Stück = Soll<strong>best</strong>and.<br />
Bei Diskrepanzen zum tatsächlichen Bestand<br />
tippt der Prüfer auf Schwarzumsätze. Ähnliche<br />
Probleme können beim Medikamenteneinkauf<br />
für die Hausapotheke sowie bei Leistungen von<br />
Zahntechnikern auftreten.<br />
für die Praxis<br />
g Vorbeugen ist besser als heilen. Schützen Sie sich<br />
rechtzeitig durch penible Dokumentation. Genaue<br />
Aufzeichnungen ermöglichen es, die tatsächlichen<br />
Sachverhalte auch noch Jahre später<br />
nachvollziehbar zu argumentieren.<br />
g Laut Gesetz reicht in der Regel eine Glaubhaftmachung<br />
von Sachverhalten aus. Leider ignorieren<br />
manche Prüfer das. Ebenso verhält es sich<br />
mit <strong>best</strong>immten <strong>Die</strong>nstanweisungen. Danach ist<br />
ein Prüfer zum Beispiel angewiesen, in Fällen, die<br />
im Großen und Ganzen in Ordnung sind, bei kleineren<br />
Zweifelsfragen großzügig zu entscheiden.<br />
Beschäftigt sich die einzige Prüfungsfeststellung<br />
z.B. mit der Frage, ob der Privatanteil nun 20%<br />
oder 25% sei, und hat der Prüfer sonst auch nur<br />
Unwesentliches zu beanstanden, so ist dies eine<br />
klare Verfehlung der <strong>Die</strong>nstanweisung.<br />
g Keine Sorge, wenn es angebracht erscheint, weisen<br />
wir die Prüfer durchaus höflich auf das Auslangen<br />
der Glaubhaftmachung und obige<br />
<strong>Die</strong>nstanweisung hin!<br />
g Zur Sicherstellung eines fairen Verfahrens setzen<br />
wir alles daran, dass der Prüfer die Betriebsprüfung<br />
bei uns in der Kanzlei abwickelt. Sollten Sie<br />
dennoch persönlich ohne unser Beisein befragt<br />
werden, so erbitten Sie sich vom Prüfer Anstand<br />
und Fairness.<br />
g Selbstverständlich können Sie auch die Beiziehung<br />
Ihres Steuerberaters verlangen bzw. die Beantwortung<br />
einer Frage auf die Zeit nach einer<br />
Konsultation mit uns verschieben. Natürlich ist hier<br />
Fingerspitzengefühl gefragt, und man wird nicht<br />
die Beantwortung von 0815-Fragen verweigern.<br />
Honorarnotennummerierung<br />
Und was die Finanz noch alles aus Ihrer EDV will ...<br />
Ja, was will der Fiskus wirklich <strong>Die</strong>se Frage ist in der<br />
Praxis gar nicht leicht beantwortbar. <strong>Die</strong> gesetzlichen<br />
Regelungen sind unpräzise und lückenhaft.<br />
Das führt dazu, dass die einzelnen Prüfer in völlig<br />
unterschiedlichem Umfang EDV-Daten verlangen.<br />
Von Prüfern, die nach wie vor lieber alles auf Papier<br />
haben wollen und damit zufrieden sind, bis hin zu<br />
jenen, die am liebsten die ganze EDV mitnehmen<br />
und auswerten würden, kommt in der Praxis derzeit<br />
alles vor. Es kommt da sehr auf das Geschick und<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 3
Sonderausgabe 2012<br />
die einschlägige, insbesondere auch ärztespezifische<br />
Erfahrung der Steuerberater an, wo hier die<br />
Grenzen gezogen werden können. Jedenfalls<br />
schiebt der Gesetzgeber immer mehr Ihnen als Steuerzahler<br />
den schwarzen Peter zu und verlangt, dass<br />
".... die vollständige und richtige Erfassung und Wiedergabe<br />
aller Geschäftsvorfälle sichergestellt ist und<br />
auch der Nachweis der vollständigen und richtigen<br />
Erfassung aller Geschäftsvorfälle durch entsprechende<br />
Einrichtungen leicht und sicher geführt werden<br />
kann". Was das nun wieder im Klartext heißen<br />
soll, erfahren Sie hier:<br />
Sicherer Boden: Was ist un<strong>best</strong>rittenes Faktum<br />
Un<strong>best</strong>ritten ist, dass EDV-mäßig geführte Aufzeichnungen<br />
den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung<br />
entsprechen müssen. So dürfen z.B. Leistungserfassungs-,<br />
Honorarabrechnungs- und<br />
Buchhaltungsprogramme keine Löschungen von<br />
eingegebenen Daten ermöglichen. Alle Aufzeichnungen<br />
müssen rechtzeitig (bis spätestens 15. des<br />
zweitfolgenden Monats), chronologisch geordnet,<br />
vollständig und richtig erfolgen. Barbewegungen<br />
müssen so<strong>for</strong>t im Zeitpunkt der Vereinnahmung und<br />
jede einzeln festgehalten werden. Eine Tagessumme<br />
genügt nicht! <strong>Die</strong> Originalaufschreibungen - selbst<br />
wenn es sich dabei nur um "Fresszettel" handelt -<br />
müssen aufbewahrt werden.<br />
Alle Daten aus den oben genannten Programmen<br />
oder etwa auch aus Registrierkassen müssen dem<br />
Finanzamt über Auf<strong>for</strong>derung als Dateien (Stick,<br />
Mail, CD....) zur Verfügung gestellt werden. Achtung!<br />
- das bedeutet im Falle von Programm- oder Computerwechsel,<br />
dass Sie unbedingt für entsprechende<br />
Abspeicherung der Daten sorgen müssen!<br />
<strong>Die</strong> Aufbewahrungspflicht beträgt wie bei Unterlagen<br />
auf Papier 7 Jahre! <strong>Die</strong> Ausrede, mein neuer<br />
Computer kann das alte Programm nicht lesen, lassen<br />
die Prüfer nicht mehr gelten.<br />
Zumindest mit Worten bekennt sich die Finanz weiterhin<br />
zur Wahrung des gesetzlich geregelten Ärztegeheimnisses,<br />
wonach alle personenbezogenen<br />
Patientendaten ebenso geheim zu bleiben haben,<br />
wie auch ein Bezug zwischen Diagnose- und Behandlungsdaten<br />
und den jeweils betroffenen Patienten<br />
zu vermeiden ist.<br />
Was passiert, wenn Sie hier "sündigen"<br />
Von Abmahnungen bis zur Verhängung von Sicherheitszuschlägen<br />
bis hin zur Schätzung von (natürlich<br />
höheren) Besteuerungsgrundlagen ist alles möglich.<br />
In einem Satz: Sie können mit einer läppischen Abmahnung<br />
davon kommen, es kann aber auch teuer<br />
werden! Es kann letztlich sogar zu einem Finanzstrafverfahren<br />
kommen, bei dem Geld- bis Gefängnisstrafen<br />
(in Extremfällen) denkbar sind.<br />
Sumpfiges Terrain: Was ist umstritten<br />
1. Honorarnotennummerierung<br />
Nachdem alle Unternehmer vor wenigen Jahren<br />
zur durchlaufenden Nummerierung von Rechnungen<br />
gesetzlich verpflichtet wurden, hat das<br />
Finanzministerium in einem Schreiben festgestellt,<br />
dass dies für Ärzte nur im Geschäftsverkehr mit<br />
Unternehmern bzw. juristischen Personen (Arbeitsmedizin,<br />
Sozialversicherungsträgern, Krankenanstalten<br />
etc.) gilt. Honorarnoten an Privatpatienten<br />
müssen demnach nicht als Rechnungen<br />
durchnummeriert werden. Inzwischen ergaben<br />
sich diesbezüglich in der Praxis zwei Problemkreise:<br />
g Wird eine Nummerierung, aus welchen Gründen<br />
immer (z.B. EDV-technischen), durchgeführt,<br />
so ist diese auch für die Finanz sichtbar<br />
und nachvollziehbar offen zu legen.<br />
g Nicht nummerierte Honorarnoten stoßen bei<br />
Prüfern oftmals auf Misstrauen, und teilweise<br />
ist den Prüfern die Regelung des Ministeriums<br />
gar nicht bekannt. Der Beweis, dass die Aufzeichnungen<br />
trotzdem vollständig und ordnungsgemäß<br />
sind, gelingt ohne Nummerierung<br />
schwer.<br />
Es stellt sich daher die Frage, ob man nicht mit einer<br />
"freiwilligen Nummerierung" besser fährt.<br />
2. Bareinnahmenaufzeichnungen<br />
Werden die Bareinnahmen per EDV aufgezeichnet,<br />
so ist auch hier ein Programm zu verwenden,<br />
das Löschungen unterbindet. Allfällige, vorherige<br />
Papieraufzeichnungen (Zettel etc.) sind aufzubewahren.<br />
In Fällen, in denen nur händische Bareinnahmenaufzeichnungen<br />
vorgelegt wurden,<br />
haben Prüfer zuletzt zunehmend hinterfragt, ob<br />
im verwendeten EDV-System nicht auch die EDV-<br />
Erfassung von Bareinnahmen möglich ist und allfällige<br />
parallele EDV-Erfassungen mit den händischen<br />
Aufzeichnungen abgestimmt.<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 4
Sonderausgabe 2012<br />
Bei wirklich rein händischen Bareinnahmenaufzeichnungen<br />
haben Prüfer nun jahrzehntelang<br />
auch monatliche Bareinnahmenlisten akzeptiert.<br />
Das gerät zunehmend in Kritik. Prüfer wollen immer<br />
häufiger entweder gebundene Einnahmenhefte<br />
oder im Falle loser Blätter die Durchnummerierung<br />
dieser Blätter und die Anlage eines<br />
Verzeichnisses der Blätter.<br />
Dass Patientennamen auf den entsprechenden<br />
Aufzeichnungen nicht anzuführen sind, ist an und<br />
für sich unumstritten, in manchen EDV-Systemen<br />
aber nicht einfach umsetzbar.<br />
3. Leistungsdaten<br />
In Einzelfällen haben Prüfer EDV-Auswertungen<br />
über die erbrachten Leistungen verlangt. Etwa<br />
eine Listung aus der Arzt-EDV über <strong>best</strong>immte<br />
Privatleistungen, um diese in Summe oder auch<br />
im Detail mit den erklärten Einnahmen abzustimmen.<br />
Hier ist zu sagen, dass nach dem Stand des<br />
Gesetzes dieses Ansinnen von Prüfern leider letztlich<br />
nicht völlig ungerechtfertigt ist, wenn eine<br />
patientenanonyme Auswertung möglich ist. Es<br />
darf aber zu keiner Verletzung der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht<br />
kommen, was jedoch<br />
schon im Hinblick auf die Patientennamen auf<br />
den Bankauszugsbelegen schwer vermeidbar ist.<br />
4. Heilkostenpläne<br />
Umstritten ist auch die Vorlage<br />
etwa einer Listung<br />
aller Heilkostenpläne.<br />
Insbesondere ist<br />
da der Abgrenzungsnachweis<br />
zwischen den tatsächlich<br />
ausgeführten und den<br />
nicht zur Ausführung gekommenen<br />
Heilkostenplänen letztlich schwer möglich.<br />
5. Datenerfassungsprotokolle<br />
EINNAHMEN -<br />
HEFT<br />
Gemeint ist hier die Protokollierung jedes Tastendruckes<br />
auf dem Computer (Log-Files, Erfassungsjournal).<br />
Aufgrund einer unklaren Formulierung<br />
in der Bundesabgabenordnung <strong>for</strong>dern "extreme<br />
Prüfer" selbst das in einzelnen Fällen ein. Spätestens<br />
hier muss bei Ärzten eine klare Grenze gezogen<br />
werden - ist da doch die Offenlegung geschützter<br />
Patientendaten mit Verbindungen<br />
zwischen Patienten-, Diagnose- und Behandlungsdaten<br />
unvermeidlich!<br />
Lösungsansätze - was sollte man tun<br />
g Falls Sie nicht sicher sind, ob Ihr Programm die<br />
Finanzamtsauswertungen beherrscht, setzen Sie<br />
sich bitte mit dem Programmanbieter in Verbindung<br />
und stellen Sie sicher, dass das Ausspielen<br />
der "Finanzamt-Dateien" möglich ist.<br />
g Spielen Sie die ge<strong>for</strong>derten Dateien jedenfalls<br />
aus und speichern Sie diese gesichert, wenn Sie<br />
den Computer oder Ihr Programm wechseln.Ihr<br />
Programmanbieter hilft Ihnen sicher dabei.<br />
g Fragen Sie bei Gelegenheit bei Ihrem Softwareanbieter<br />
nach, ob das Programm in punkto "Finanzamtstauglichkeit"<br />
(keine Löschungen etc.)<br />
auf dem verlangten Stand ist.<br />
g Falls Sie Ihre Patientenhonorarnoten bislang nicht<br />
nummeriert haben, überlegen Sie die Umstellung<br />
auf eine Nummerierung. Dadurch kann sehr viel<br />
Misstrauen der Finanz beseitigt werden und Ihnen<br />
der Nachweis der vollständigen und richtigenErfassung<br />
der Einnahmen leichter gelingen. Für<br />
fehlende Nummern im System muss es dann<br />
aber eine plausible Erklärung geben!<br />
g Jede einzelne Bareinnahme ist (ohne Patientennamen!)<br />
separat aufzuzeichnen. Dafür verwendete<br />
Notizzettel o.ä. sind ebenso aufzubewahren.<br />
g Sorgen Sie dafür, dass in der EDV geführte Bareinnahmenaufzeichnungen<br />
plausibel und vollständig<br />
sind. Im Falle von händischen Bareinnahmenaufzeichnungen<br />
empfehlen wir, ab 1. Jänner<br />
2013 ein Einnahmenheft anstelle loser Blätter<br />
zu führen.<br />
g Zu den Leistungsdaten, Heilkostenplänen und<br />
Erfassungsprotokollen ist zu sagen, dass hier in<br />
den nächsten Jahren noch viel Konfliktstoff zwischen<br />
Finanz und Steuerzahlern gegeben ist, bis<br />
allenfalls Höchstgerichte Klärungen herbeiführen.<br />
g Letztlich läuft es langfristig wohl darauf hinaus,<br />
dass man sich darauf einstellen wird müssen,<br />
dass das, was der Computer weiß, irgendwann<br />
womöglich auch der Fiskus weiß. g<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 5
Sonderausgabe 2012<br />
Prophylaxe für Ihren Daten<strong>best</strong>and<br />
Wer seinen Daten<strong>best</strong>and kennt, hat keine Probleme mit Prüfungen<br />
Gastbeitrag:<br />
Hansjörg Füssinger,<br />
Softdent<br />
Wir als Softwareanbieter für Zahnmedizin bemühen<br />
uns schon seit mehreren Jahren Sie auf die künftigen<br />
Prüfungen vorzubereiten. Unser Vorsorgeprogramm<br />
zur Prüfung Ihres Daten<strong>best</strong>andes sollte Sie vor unangenehmen<br />
Überraschungen schützen.<br />
Auf Anfrage prüfen wir Ihren Daten<strong>best</strong>and<br />
hinsichtlich folgender Kriterien:<br />
g Vergleich Privatleistung / Honorarnoten<br />
g Vergleich Summe<br />
Honorarnoten / erbrachte Leistungen<br />
g Anzahl der Kulanzleistungen<br />
g Leistungen ohne Verrechnung<br />
g Lücken in den Patientennummern<br />
g Einhaltung der Barverordnung<br />
g Rechnungsnummerierung<br />
Sind alle Privatleistungen abgerechnet und auf<br />
den Honorarnoten gespeichert<br />
Stimmt die Verprobung der Honorarnotensumme<br />
mit den erbrachten Leistungssummen<br />
Ist die Anzahl der Kulanzleistungen<br />
im Rahmen<br />
Gibt es noch Leistungen die<br />
nicht zugeordnet werden können<br />
Gibt es in der Patientennummernkette Löcher<br />
Wir bieten Ihnen gerne Hilfestellung zu diesem Thema<br />
an.<br />
<strong>Die</strong> Schlussfolgerung daraus kann nur sein, dass sich<br />
Softwareanbieter und Anwender gemeinsam der<br />
absoluten Notwendigkeit von richtigen,<br />
widerspruchsfreien und vollständigen Daten<br />
bewusst sind. Nicht nur "Schummler" werden es<br />
künftig schwerer haben, auch die "Schlamperer"<br />
müssen mit Problemen rechnen. Sorgen Sie daher<br />
zeitig vor und nutzen Sie die Angebote Ihres Softwareanbieters.<br />
g<br />
Mittelnachweis<br />
<strong>Die</strong> Finanz will wissen:<br />
Woher kommt das Geld<br />
und wohin geht das Geld<br />
Das Finanzamt will wissen, ob Sie von dem, was Sie<br />
steuerlich als Ihr Einkommen erklären, überhaupt leben<br />
können. Geht sich diese Rechnung nicht aus,<br />
so muss es andere Geldquellen (Erbschaft, Schenkung,<br />
Kredit, Ersparnisse, Verkauf von privaten Wirtschaftsgütern<br />
etc.) geben, aus denen Sie Ihren Lebensunterhalt<br />
<strong>best</strong>ritten haben. <strong>Die</strong>se Rechenübung<br />
nennt man Mittelnachweis. Da die Prüfung durch<br />
das Finanzamt meist erst Jahre später stattfindet,<br />
kann es leicht passieren, dass Sie sich an gewisse<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 6
Sonderausgabe 2012<br />
Vorkommnisse nicht mehr erinnern können bzw.<br />
keine Unterlagen mehr dazu haben.<br />
Aus diesem Grund erstellen wir als Ärztespezialisten<br />
bei Ärzten mit eigener Ordination<br />
für jedes abgelaufene Jahr - so<strong>for</strong>t bei der Jahresabschlusserstellung<br />
- einen solchen Mittelnach<br />
weis und besprechen das Ergebnis auch mit Ihnen.<br />
Das Ergebnis sollte in etwa dem tatsächlichen Aufwand<br />
für das tägliche Leben (Wohnen, Essen, Kleidung,<br />
Sport, Urlaub etc.) entsprechen. Bei größeren<br />
Abweichungen <strong>best</strong>eht Handlungsbedarf:<br />
a) Der errechnete Wert liegt<br />
unter dem Existenz minimum<br />
In diesem Fall haben Sie entweder vergessen,<br />
Einnahmen zu erfassen, oder es gab doch noch<br />
andere Geldquellen wie Kredite, Schenkungen,<br />
Versilberung privaten Vermögens etc. Besonders<br />
sensibel ist das in Jahren hoher Privatausgaben<br />
(z.B. Hausbau).<br />
b) Der errechnete Wert ist selbst für<br />
einen üppigen Lebensunterhalt viel zu hoch<br />
So erfreulich dies auch ist, Sie sollten dringend<br />
eine Erklärung für den Verbleib des Geldes finden.<br />
Vielleicht gibt es noch Wertpapiere, die<br />
vergessen wurden im Mittelnachweis aufzunehmen.<br />
Oder sonstige größere private Ausgaben<br />
(Hausbau, Jagdpacht etc.) die vorerst übersehen<br />
wurden. Haben Sie keine Erklärung, so wird<br />
die Finanz auf versteckte Wertpapierdepots<br />
oder Geld im Ausland tippen. Durch die weitgehende<br />
End<strong>best</strong>euerung von Kapitalerträgen<br />
ist dieses Problem in den letzten Jahren etwas<br />
entschärft worden. g<br />
Schreckgespenst Kontrollmitteilung<br />
... Wenn fremde Aufzeichnungen zum Verhängnis werden ...<br />
<strong>Die</strong> Sache ist ganz einfach: Jeder Geschäftsfall muss<br />
sich spiegelbildlich in den Büchern Ihres jeweiligen<br />
Geschäftspartners wieder finden. Jedem Steuerprüfer<br />
steht es frei, Rechnungen aus der Buchhaltung<br />
anderer Leute zur Ausstellung so genannter Kontrollmitteilungen<br />
heranzuziehen. Das so entstandene<br />
Kontrollmaterial wird sodann an Ihr Finanzamt zur<br />
Überprüfung weitergeleitet. Im Folgenden zeigen wir<br />
einige Praxisbeispiele, wie solche Kontrollmitteilungen<br />
Ärztinnen und Ärzten bereits zum Verhängnis<br />
wurden:<br />
1. Klimaanlage für die Privatvilla<br />
eines Facharztes<br />
Bei der Betriebsprüfung eines Unternehmens, welches<br />
Klimaanlagen repariert und installiert, wurden<br />
die getätigten Umsätze anhand von Arbeitsund<br />
Materialscheinen kontrolliert. Dabei fiel ein<br />
Kunde auf, der sowohl für seine Privatvilla als<br />
auch für seine zahnärztliche Ordination Klimageräte<br />
<strong>best</strong>ellt hatte. <strong>Die</strong> zwei unterschiedlichen<br />
Lieferadressen gingen eindeutig aus den Kostenvoranschlägen,<br />
Stundenaufzeichnungen, Übernahmeprotokollen<br />
etc. hervor. Rechnung gab<br />
es allerdings nur eine, wonach sämtliche Klimageräte<br />
in der Ordination installiert wurden!!<br />
2. Von einer Pharmafirma bezahlte Urlaubsreisen<br />
Werden ÄrztInnen von Pharmafirmen auf berufliche<br />
Kongresse eingeladen, so führt dies dann<br />
nicht zur Steuerpflicht, wenn es sich um eine steuerlich<br />
anerkannte berufliche Reise handelt. Lädt<br />
die Industrie jedoch zu einer so genannten Studienreise<br />
nach Ägypten ein und <strong>best</strong>eht die Fortbildung<br />
der betreffenden ÄrztInnen dort in der<br />
Besichtigung von Pyramiden, so findet die Finanz<br />
in den Büchern der Pharmafirma wieder klassisches<br />
Kontrollmaterial zur Überprüfung der korrespondierenden<br />
steuerlichen Erfassung als Einnahmen<br />
bei den mitreisenden ÄrztInnen.<br />
3. Steuerpflichtige Einnahmen<br />
aus Studien für Pharmafirmen<br />
In den Aufzeichnungen von Pharmafirmen enthaltene<br />
Zahlungen an ÄrztInnen für z.B. beauftragte<br />
Anwendungsbeobachtungen führen in<br />
der Praxis immer wieder zu Kontrollmitteilungen.<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 7
Sonderausgabe 2012<br />
4. Rabatte auf Ärztebedarf<br />
in Form von Gutscheinen<br />
für private Konsumgüter<br />
Einige Firmen geben zum Jahresende eine Art<br />
Treue- oder Umsatzrabatt in Form von Gutschriften<br />
für private Konsumgüter (z.B. zum Einkauf bei<br />
Sportgeschäften) an die Ärzteschaft weiter. Auch<br />
diese Ausgaben werden von den Prüfern gerne<br />
zu Kontrollmitteilungen verarbeitet.<br />
5. Poolgelder<br />
Damit die Primarii weitergegebene Sonderklassegelder<br />
aus ihrer eigenen Bemessungsgrundlage<br />
zur Erhebung der Einkommensteuer ausscheiden<br />
können, müssen sie einen Nachweis<br />
erbringen, an welche Personen sie in welcher<br />
Höhe Gelder weitergegeben haben. Auch hier<br />
ist es ein Leichtes für die Finanz, an Kontrollmaterial<br />
zu kommen, um die erklärten Umsätze der<br />
nachgeordneten Ärzte einer Prüfung zu unterziehen.<br />
6. Versicherungsvergütungen<br />
Klientenbörse<br />
Eine Prüferin hatte eine Mitteilung eines anderen<br />
Finanzamtes im Akt, wonach mehrere Tausend<br />
Euro von der Betriebsunterbrechungsversicherung<br />
ausbezahlt werden. Den Betrag fand die<br />
Prüferin ebenso wenig in der Buchhaltung wie<br />
das Konto, auf welches bezahlt wurde.<br />
In der Folge führten Nachfragen beim Kammerwohlfahrtsfonds<br />
betreffend Auszahlung von Krankenunterstützung<br />
und die detaillierte Untersuchung<br />
des "aufgedeckten" Bankkontos zu äußerst<br />
empfindlichen Steuernach- und Strafzahlungen.<br />
Daher auch unsere manchmal "lästige" Fragerei<br />
beim Jahresabschluss, ob Sie sonst noch Einnahmen<br />
hatten...<br />
7. Mietverträge . . .<br />
. . . sind bekanntlich zu vergebühren, was in der<br />
Regel 1 % Gebühr von der mehrjährigen vereinbarten<br />
Miete bedeutet. Das mag man als Lästigkeit<br />
empfinden - davon geht die Welt aber<br />
nicht unter. Aber man sollte bedenken, dass das<br />
Finanzamt durch die Vergebührung auch hinsichtlich<br />
der Versteuerung der Mieteinnahmen<br />
„alamiert“ ist.<br />
Umgekehrt wird bei Steuerprüfungen natürlich<br />
auch gecheckt, ob die Verträge zu den erklärten<br />
Vermietungen auch vergebührt wurden. Wenn<br />
nicht, wird ein Gebührenzuschlag von 100% fällig!<br />
Im Übrigen erhält das Finanzamt vom Grundbuch<br />
Mitteilungen von allen Immobilienanschaffungen.<br />
Logisch, dass Prüfer nachfragen was<br />
man mit z.B. der Wohnung in Wien tut, die in keiner<br />
Steuererklärung auftaucht!<br />
Halten Sie Ordnung in Ihren Unterlagen.<br />
Insbesondere bei Geschäften mit anderen<br />
Unternehmern oder Arztkollegen, die den selben<br />
Geschäftsfall spiegelbildlich in ihren Unterlagen haben,<br />
können Fehler in Ihren eigenen Aufzeichnungen<br />
leicht zu Tage kommen und schmerzliche steuerliche<br />
Folgen nach sich ziehen. g<br />
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FÜR DIE ÄRZTESCHAFT<br />
ADVENTAUSGABE 2012<br />
Liebe Klientinnen, liebe Klienten!<br />
Nun ist sie bald wieder da! <strong>Die</strong> schöne Adventzeit!<br />
Es duften Kekse und Glühwein. Fröhliche Menschen<br />
und leuchtende Kinderaugen sind zu sehen, denn<br />
so mancherorts "wichtelt" es schon sehr.<br />
Apropos wichteln, auch wir bereiten gerade<br />
wieder für Sie unseren alljährlichen Adventkalender<br />
mit vielen nutzbringenden Steuertipps zum<br />
Jahresende vor. Ab 1. Dezember wartet auf<br />
unserer Homepage unter www.aerztekanzlei.at<br />
hinter jedem Türchen ein kleines "Steuerzuckerl"<br />
auf Sie. Auch ein Gewinnspiel ist wieder mit dabei.<br />
Finden Sie es hinter einem der Türchen, und<br />
freuen Sie sich!<br />
Grund zur Freude ist auch, dass es nach wie vor<br />
den Gewinnfreibetrag gibt und damit bis zu 13 %<br />
Ihres Gewinnes auch heuer wieder, vollkommen<br />
steuerfrei lukriert werden können. Damit und mit<br />
den "Vorwehen" der ab 2013 geltenden Einschränkungen<br />
beschäftigen sich die ersten beiden<br />
Beiträge dieser Adventausgabe.<br />
Weiter geht es dann mit dem Neuesten zum<br />
Schweizer Steuerabkommen, Wissenswertem zu<br />
Kursverlusten aus Fremdwährungskrediten und<br />
weiteren nutzbringenden Tipps.<br />
Fortsetzung siehe nächste Seite<br />
<strong>Die</strong> Themen diesmal:<br />
g Alljährlicher Handlungsbedarf noch vor dem 31.12. !!<br />
Gewinnfreibetrag 2012<br />
g Gewinnregulierung & Steuerplanung<br />
Paradigmenwechsel bei Gewinnen von mehr als 175.000 €<br />
g Steuerabkommen mit der Schweiz kommt fix mit 1.1.2013<br />
g Fremdwährungskredite<br />
Kursverluste aus Betriebskrediten sind steuerlich absetzbar<br />
g Angst vor weiteren Kursverlusten<br />
Limit-Order kann helfen !!<br />
g Abfertigungsansprüche<br />
Auslagerung an Mitarbeitervorsorgekasse nur mehr bis 31.12.2012<br />
g Verteuerung bei Grundbuchseintragungen ab 1.1.2013<br />
Warum nun viele gar nicht betroffen sind<br />
g Gastbeitrag: Univ.-Prof. Dr. Norbert Mutz / Ärztliche Leitung des Universitätskurses<br />
Ordinationsmanagement<br />
g Umsatzsteuer Ade nun auch für Heilmasseure ab 1.1.2013<br />
g Klientenbörse - Ärzteplatt<strong>for</strong>m<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 1
Adventausgabe 2012<br />
Als Gastautor konnten<br />
wir diesmal Herrn Univ.-<br />
Prof. Dr. Norbert Mutz<br />
als ärztlichen Leiter des<br />
Universitätskurses für<br />
Ordinationsmanagement<br />
gewinnen. In der<br />
Beilage finden Sie dazu<br />
ergänzend einen In<strong>for</strong>mationsfolder.<br />
Dabei<br />
hatten wir die ehrenvolle<br />
Aufgabe, an der<br />
Projektierung und Gestaltung mitzuwirken<br />
und zeichnen für den Inhalt des Abschnittes<br />
"Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuer"<br />
(Modul 2) verantwortlich.<br />
Wir wünschen Ihnen eine angenehme<br />
Lektüre und einen wunderbaren Advent<br />
2012 mit vielen schönen "Wichteleien".<br />
Alljährlicher Handlungsbedarf<br />
noch vor dem 31.12. !!<br />
Gewinnfreibetrag 2012<br />
... sichern Sie sich einen Durchschnittssteuersatz<br />
von 40 % oder noch weniger!<br />
Mit dem Gewinnfreibetrag (GFB) können Sie auch<br />
heuer wieder bis zu 13 % Ihrer Gewinne steuerfrei<br />
lukrieren, wenn Sie dafür investieren.<br />
Nochmals zur Erinnerung: Begünstigt sind Neuanschaffungen<br />
abnutzbarer, körperlicher Anlagegüter<br />
(Ausnahmen: Luftfahrzeuge, PKWs und Software)<br />
und <strong>best</strong>immter Wertpapiere mit einer mindestens<br />
4-jährigen Nutzungsdauer. Wenn Sie auf<br />
diese Weise investieren, so bleibt Ihr Gewinn im<br />
Ausmaß dieser Investitionen bis maximal 13 % des<br />
Gewinnes steuerfrei. Das ist nun seit 2007 die lukrativste<br />
Steuerbegünstigung. Um sicher zu stellen,<br />
dass Sie davon maximal profitieren, hier nun<br />
wieder unser Serviceleistungen für Sie:<br />
a) Automatisches Full-Service:<br />
Wird Ihre Buchhaltung von uns erstellt, so bekommen<br />
Sie im Zuge unserer alljährlichen Serviceaktion<br />
für Hausbuchhaltungen automatisch<br />
Ihre Gewinn- und Steuerprognose für das Jahr<br />
2012 samt konkreter Handlungsempfehlung<br />
zur vollen Ausschöpfung. Wir arbeiten derzeit<br />
auf Hochtouren an diesen Berechnungen.<br />
Falls Sie Ihre Berechnung nicht schon erhalten<br />
haben, so werden Sie diese demnächst in<br />
Ihrer Post finden. Alles, was Sie dann noch zu<br />
Ihrem "Steuerglück" tun müssen, ist, das bekannt<br />
gegebene Restvolumen noch vor dem<br />
31.12.2012 zu investieren.<br />
b) Bestell-Service:<br />
Auf Basis der von Ihnen erstellten Buchhaltung<br />
der ersten drei Quartale machen wir auf<br />
Wunsch gerne eine Hochrechnung für das<br />
gesamte Jahr. Auch auf diese Weise ist es uns<br />
möglich, Ihr noch brachliegendes Investitionsbzw.<br />
Veranlagungsvolumen abzuschätzen und<br />
entsprechende Optimierungsempfehlungen<br />
zu geben.<br />
Nehmen Sie dieses Service bitte in Anspruch.<br />
Derartige Hochrechnungen er<strong>for</strong>dern ein nicht<br />
zu unterschätzendes steuerliches Know-how, so<br />
dass eine Selbsteinschätzung nur in Ausnahmefällen<br />
hilfreich sein wird. <strong>Die</strong> Folgen einer Fehlmedikation<br />
können zu erheblichen steuerlichen und<br />
finanziellen Nachteilen führen. g<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 2
Adventausgabe 2012<br />
Gewinnregulierung & Steuerplanung<br />
Paradigmenwechsel bei Gewinnen<br />
von mehr als 175.000 €<br />
Wenn Sie Gewinne von mehr als 175.000 €<br />
erzielen, so können Sie im Jahr 2012 die vollen<br />
13 % GFB (siehe vorstehenden Beitrag) vorerst<br />
zum letzten Mal lukrieren. Von 2013 bis 2016 gilt<br />
nämlich folgende Staffelung:<br />
g Für Gewinne bis zu 175.000 €: 13 %<br />
g Für Gewinnanteile<br />
zwischen 175.000 € und 350.000 €: 7%<br />
g Für Gewinnanteile<br />
zwischen 350.000 € und 580.000 €: 4,5 %<br />
g Für Gewinnanteile ab 580.000 €: 0%<br />
Vor diesem Hintergrund kann die bisherige Strategie,<br />
Gewinne gegen Jahresende möglichst ins<br />
nächste Jahr zu verschieben, nachteilig sein.<br />
<strong>Die</strong> neue Logik<br />
Es drängt sich die Überlegung auf, inwieweit nicht<br />
konträr dazu, sogar ein Teil der Gewinne 2013 bereits<br />
ins heurige Jahr vorgezogen werden soll.<br />
Durch die neue Staffelung bringt eine Verschiebung<br />
von zB 30.000 € je nach Höhe des für 2013<br />
zu erwartenden Gewinnes einen Steuervorteil von<br />
900 bis 1.980 €. Bei 50.000 € sind es zwischen 1.500<br />
und 3.250 €, und bei einer Verschiebung von<br />
100.000 € kann der Vorteil bis zu 6.500 € ausmachen.<br />
<strong>Die</strong> neue Technik<br />
Wenn man sich dafür entscheidet,<br />
so sollte man Folgendes tun:<br />
g Zügig abrechnen, damit möglichst viele<br />
Honorare noch im Dezember eingehen.<br />
g Zahlungsfristen bis zum letzten Tag ausnutzen<br />
und erst 2013 zahlen.<br />
g <strong>Die</strong> Lohnabgaben für Dezember erst im<br />
Jänner (Fälligkeit 15.1.2013) bezahlen.<br />
<strong>Die</strong> neuen Haken<br />
g <strong>Die</strong> Steuer für die Veranlagungsjahre 2012 und<br />
2013 ist zwar in Summe niedriger, wird aber<br />
für den vorgezogenen Teil ein Jahr früher<br />
fällig.<br />
g Man riskiert „Auffälligkeiten“ beim Finanzamt.<br />
g Das Investitionsvolumen (Wertpapierkauf) 2012<br />
zur vollen Ausschöpfung des Gewinnfreibetrages<br />
erhöht sich. So er<strong>for</strong>dert eine Gewinnvorwegnahme<br />
von zB 30.000 € ein Zusatzinvestment<br />
von 3.900 €. Bei 50.000 € sind es<br />
6.500 € und bei einer Verschiebung von<br />
100.000 € werden 13.000 € zusätzlich notwendig.<br />
Halten Sie mit uns Rücksprache, bevor<br />
Sie sich Hals über Kopf ins "Verschieben"<br />
stürzen und durch den Paradigmenwechsel vom<br />
einen ins andere Extrem fallen. Auch hier gilt das<br />
alte Sprichwort "die Kirche im Dorf lassen". g<br />
g Keine Akontierungen für Material- und<br />
Handelswareneinkäufe leisten.<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 3
Adventausgabe 2012<br />
Steuerabkommen mit der Schweiz<br />
kommt fix mit 1.1.2013<br />
Das Begehren der Schweizer, über das Steuerabkommen<br />
mit Österreich eine Volksabstimmung<br />
abzuhalten, ist mangels ausreichender Unterschriften<br />
inzwischen endgültig abgelehnt worden.<br />
Damit wird nun alles so kommen, wie wir in<br />
unserer Sommerausgabe unter dem Titel "Steuerabkommen<br />
mit der Schweiz - Freund oder<br />
Feind" berichtet haben.<br />
Das heißt:<br />
Ab 1.1.2013 werden Gelder in der Schweiz<br />
automatisch einer anonymen Abgeltungssteuer<br />
unterworfen.<br />
Falls Sie also Geld in der Schweiz haben, empfehlen<br />
wir Ihnen, nochmals unsere Sommerausgabe<br />
zur Hand zu nehmen. Selbstverständlich lassen wir<br />
Ihnen den Beitrag bei Bedarf auch nochmals zukommen<br />
und sind bei Fragen gerne für Sie da.<br />
Handlungsbedarf <strong>best</strong>eht vor allem dann, wenn<br />
gar kein Schwarzgeld im Spiel war oder bereits<br />
Verjährung eingetreten ist. In diesen Fällen kann<br />
die anonyme Steuerautomatik des Schweizer Abkommens<br />
zu groben und ungerechtfertigten<br />
Nachteilen für Sie führen. Das kann durch eine<br />
freiwillige offizielle Meldung verhindert werden,<br />
indem eine entsprechende Anweisung an die<br />
Schweizer Bank bis spätestens 31. Mai 2013 erfolgt.<br />
Welche Variante die günstigere für Sie ist,<br />
kann bereits im Vorfeld berechnet werden.<br />
Ausdrücklich warnen möchten wir Sie an dieser<br />
Stelle jedenfalls davor, die Gelder noch vor dem<br />
31.12.2012 aus der Schweiz abzuziehen. <strong>Die</strong>se<br />
Strategie der stillen Repatriierung ist, neben dem<br />
Risiko, bis zur Verjährung doch noch entdeckt zu<br />
werden, vor allem auf Grund der jüngsten Entwicklungen<br />
im OECD-Steuerausschuss gefährlich.<br />
So sieht das OECD-Musterabkommen vor, dass<br />
auch sogenannte Gruppenabfragen möglich<br />
sein sollen. Danach könnte die Österreichische<br />
Behörde zB nachfragen, wer nach Unterzeichnung<br />
des Steuerabkommens mit der Schweiz<br />
(Freitag, der 13. April 2012) Gelder woanders hin<br />
übertragen hat. Damit werden Sie potentiell "erwischt",<br />
und die Strafbefreiungen laut Abkommen<br />
gelten aber nicht mehr. g<br />
Fremdwährungskredite<br />
Kursverluste aus Betriebskrediten sind<br />
steuerlich absetzbar<br />
Angesichts der anhaltenden Euroschwäche und<br />
der unsicheren weiteren Kursentwicklungen denken<br />
derzeit viele über eine Rückwechslung in den<br />
Euro oder auch über eine vorzeitige Tilgung oder<br />
Teiltilgung nach. Insbesondere bei endfälligen<br />
Krediten mit einer nicht mehr allzu langen Laufzeit<br />
drängt sich die Frage nach dem ob und wann<br />
immer mehr in den Vordergrund.<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 4
Adventausgabe 2012<br />
Vor diesem Hintergrund ist es gut, zu wissen,<br />
dass ...<br />
g ... Kursverluste bei Tilgungen und Teiltilgungen<br />
von Praxiskrediten sowie auch bei einer Rückkehr<br />
in den Euro im betrieblichen Bereich voll<br />
steuerwirksam sind. Das heißt, derart realisierte<br />
Kursverluste können über die Steuerersparnis<br />
zu einem Teil (bis zu 50 %!) wieder zurückgewonnen<br />
werden.<br />
g ... bei Privatkrediten derartige Kursverluste<br />
in der Regel durch den<br />
Rost fallen. Eine Verrechnung ist<br />
lediglich mit gleichartigen, positiven<br />
Einkünften (Kursgewinnen) innerhalb<br />
desselben Jahres möglich.<br />
Nur, wer hat das schon - in Zeiten<br />
wie diesen<br />
g ... Kredite im Vermietungsbereich<br />
gleich behandelt werden wie Privatkredite.<br />
Damit gelten hier die<br />
selben Regeln wie bei Privatkrediten.<br />
Kursverluste können von<br />
den Mieteinkünften nicht steuerlich<br />
in Abzug gebracht werden.<br />
Haben Sie das Bedürfnis, vorzeitig Schulden<br />
zurückzuzahlen und führt dies zu<br />
Kursverlusten, so sollten Sie das vorrangig mit Ihren<br />
Praxiskrediten tun. <strong>Die</strong> Frage, ob es aus steuerlicher<br />
Sicht besser ist, dies noch vor oder erst nach<br />
dem Jahreswechsel zu tun, hängt von der Höhe<br />
Ihres steuerpflichtigen Gesamteinkommens und<br />
der anstehenden Kursverluste ab. In manchen<br />
Fällen kann auch eine Aufteilung des Gesamtvolumens<br />
auf zwei oder auch mehrere Steuerjahre<br />
sinnvoll sein.<br />
Bitte greifen Sie vor einer Entscheidung<br />
auch in dieser Sache jedenfalls<br />
zu Ihrem Steuerspartelefon.<br />
Selbst, wenn man aus Angst vor<br />
einer Verschlechterung der Kurssituation<br />
rasch handeln möchte, ist<br />
es wichtig, dennoch auch die steuerlichen<br />
Auswirkungen mit ins Kalkül<br />
zu ziehen. Hinsichtlich der<br />
Kursunsicherheiten gibt es übrigens<br />
die Möglichkeit eines sogenannten<br />
Kurssicherungsgeschäftes, mit dem<br />
z.B. der heutige Kurs für einen späteren<br />
Umstiegs- oder Tilgungstermin<br />
fixiert werden kann. g<br />
Steuerspartelefon<br />
Angst vor weiteren Kursverlusten<br />
Limit - Order kann helfen !!<br />
Ergänzend zum vorstehenden Artikel haben wir<br />
etwas für jene gefunden, die derzeit keine Kursverluste<br />
realisieren wollen, aber gleichzeitig Sicherheit<br />
haben möchten, dass es nicht noch<br />
schlimmer wird. <strong>Die</strong>s kann mit einer sogenannten<br />
Limit-Order gelingen. Dabei wird mit der Bank ein<br />
<strong>best</strong>immter Kurs (Kundenkassakurs) vereinbart,<br />
bei dessen Unterschreiten eine so<strong>for</strong>tige Kurssicherung<br />
mit einem Ausstieg zum gesicherten Kurs<br />
beim nächsten Rollover passiert (unter Berücksichtigung<br />
eines Auf- bzw. Abschlages - Zinsdifferenz).<br />
In der derzeitigen Situation, wo die Schweiz<br />
seit über einem Jahr mit allen Mitteln eine Kursuntergrenze<br />
von 1,20 hält, böte sich eine Limit-Order<br />
bei z.B. 1,19 an. <strong>Die</strong> Überlegung dahinter: Wenn<br />
die Schweiz eines Tages die 1,20 nicht mehr halten<br />
kann oder will, ist wohl eine Lawine mit so<strong>for</strong>tigem<br />
freien Fall des Euro zu befürchten. Mit einer<br />
Limit-Order könnten Sie für sich diesen tiefen Fall<br />
z.B.im Bereich von 1,19 stoppen. Wichtig ist dabei<br />
aber zu wissen, dass es sich bei dem gesetzten<br />
Kurslimit um keine Kursgarantie handelt. Durch<br />
die 24-Stunden Beobachtung kann man sich<br />
jedoch sicher sein, dass das gewünschte Geschäft<br />
bei Erreichen des Limits so<strong>for</strong>t zum nächsten<br />
handelbaren Kurs ausgeführt wird. <strong>Die</strong>ser<br />
handelbare Kurs kann in extremen Fällen allerdings<br />
deutlich unter dem gesetzten Kurslimit liegen.<br />
Daher ist die Limit-Order leider auch kein<br />
100 %-iges Allheilmittel. Jedenfalls ist eine gründliche<br />
Beratung durch Ihren Bankbetreuer notwendig.<br />
Sprechen Sie dabei auch die Kosten an. g<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 5
Adventausgabe 2012<br />
Abfertigungsansprüche:<br />
Auslagerung an Mitarbeitervorsorgekassen<br />
nur mehr bis 31.12.2012<br />
Alle Mitarbeiter, die nach dem 1.1.2003 eingetreten<br />
sind, bekommen Ihre Abfertigung nicht vom<br />
<strong>Die</strong>nstgeber, sondern von einer Mitarbeitervorsorgekasse.<br />
Haben Sie also nur Mitarbeiter mit<br />
Eintrittsdatum 1.1.2003 oder später, so sind Sie hier<br />
nicht betroffen und können diesen Beitrag schon<br />
wieder abhaken.<br />
Betroffen sind nur <strong>Die</strong>nstnehmer<br />
mit Eintritt vor dem 1.1.2003<br />
Für "Altfälle" ist es so, dass bei Beendigung des<br />
<strong>Die</strong>nstverhältnisses (außer bei Selbstkündigung<br />
oder gerechtfertigter fristloser Entlassung) eine<br />
Abfertigung vom <strong>Die</strong>nstgeber zu bezahlen ist. Je<br />
nach Dauer des <strong>Die</strong>nstverhältnisses kann dies ein<br />
ganzes Jahresgehalt ausmachen.<br />
Wenn Sie möchten und die jeweiligen Mitarbeiter<br />
zustimmen, so können Sie nun letztmalig bis zum<br />
31.12.2012 auch für diese Altfälle einen Vollübertritt<br />
an eine Mitarbeitervorsorgekasse herbeiführen.<br />
Der Haken dabei<br />
<strong>Die</strong> bisher im alten System erworbenen, fiktiven<br />
Abfertigungsansprüche sind in einer mit dem Mitarbeiter<br />
einvernehmlich festzusetzenden Höhe<br />
so<strong>for</strong>t an die Mitarbeitervorsorgekasse zu bezahlen.<br />
<strong>Die</strong> Höhe ist Verhandlungssache zwischen<br />
Ihnen und Ihren <strong>Die</strong>nstnehmern. Zudem entfällt<br />
auch die, dem alten Abfertigungssystem immanente<br />
Bindungswirkung der Mitarbeiter an Ihre<br />
Ordination, weil die Abfertigung Neu ja auch bei<br />
Selbstkündigung zusteht. g<br />
Verteuerung bei Grundbucheintragungen<br />
ab 1.1.2013<br />
Warum nun viele gar<br />
nicht betroffen sind<br />
Ab 1.1.2013 wird die Grundbucheintragungsgebühr<br />
in Höhe von 1,1 % bei unentgeltlichen Übertragungen<br />
von Immobilien nicht mehr, so wie<br />
bisher vom 3-fachen Einheitswert, sondern vom<br />
Verkehrswert berechnet.<br />
Nach dem ursprünglichen Begutachtungsentwurf<br />
sah es so aus, als seien davon nahezu alle<br />
unentgeltlichen Übertragungen, und das schon<br />
ab dem 1.11.2012, betroffen. Danach hätte gegebenenfalls<br />
noch im Oktober Handlungsbedarf<br />
<strong>best</strong>anden, und so haben wir auch noch im<br />
Oktober via email eine erste "Expressmeldung" zu<br />
diesem Gesetzesentwurf hinausgegeben.<br />
Nun hat sich die Situation zum Glück wesentlich<br />
entschärft, da im überarbeiteten Begutachtungs-<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 6
Adventausgabe 2012<br />
entwurf jetzt erstens die Ausnahmeregelungen<br />
wesentlich erweitert wurden und zweitens alle<br />
Anträge, die bis zum 31.12.2012 bei Gericht einlangen,<br />
noch in die alte Rechtslage hineinfallen<br />
sollen.<br />
Keine Verteuerung bei Transaktionen<br />
innerhalb der Familie<br />
So ist es durch die neuen Ausnahmeregelungen<br />
nun so, dass die Eintragungsgebühr bei Grundstückstransaktionen<br />
innerhalb der Familie weiterhin<br />
vom 3-fachen Einheitswert (maximal 30 % des<br />
Verkehrswertes) berechnet wird. Als innerhalb der<br />
Familie sollen Übertragungen an Ehegatten, den<br />
eingetragenen Partner, den Lebensgefährten,<br />
die Eltern, die Kinder, die Wahl- oder Pflegekinder,<br />
die Großeltern, die Enkel, die Geschwister,<br />
die Nichten und die Neffen gelten.<br />
Damit war die ganze Aufregung vielfach umsonst,<br />
denn wer möchte schon eine Immobilie jemandem<br />
Fremden schenken Und bei<br />
Veräußerung bleibt ja ohnehin alles beim Alten.<br />
Hier hat sich die Eintragungsgebühr immer schon<br />
vom tatsächlich erzielten Kaufpreis und somit<br />
vom Verkehrswert berechnet.<br />
Resümee<br />
Falls bei Ihnen jedoch eine Schenkung an oder<br />
von Personen außerhalb des oben definierten Familienkreises<br />
ansteht, so lohnt es sich, diese noch<br />
vor Jahresende über die Bühne zu bringen.<br />
Innerhalb der Familie bleibt alles beim Alten!<br />
<strong>Die</strong> ganze Sache ist aber immer noch nicht beschlossen.<br />
Das heißt, wie man so schön sagt "Gesetzwerdung<br />
bleibt abzuwarten" - es sieht aber<br />
ganz danach aus. g<br />
Mit größerem Spaßfaktor wirtschaftlich<br />
erfolgreicher arbeiten als Ärztin/Arzt<br />
Gastbeitrag:<br />
Univ.-Prof. Dr. Norbert Mutz<br />
Sehr geehrte Kollegin!<br />
Sehr geehrter Kollege!<br />
Mehr Freizeit, mehr Freude bei der Arbeit<br />
und gleichzeitig wirtschaftlich erfolgreicher!<br />
Dazu befähigt der neu eingerichtete Universitätskurs Ordinationsmanagement die Teilnehmer.<br />
Wir freuen uns, Ihnen dieses neue Fortbildungsangebot der Medizinischen Universität Innsbruck<br />
vorstellen und empfehlen zu dürfen.<br />
Der Universitätskurs richtet sich an Ärztinnen/Ärzte, welche ihre schon länger <strong>best</strong>ehende Ordination<br />
optimieren wollen, an Ärztinnen/Ärzte beim Schritt in die Selbständigkeit und an Ärztinnen/Ärzte<br />
in leitender Position im Angestelltenverhältnis.<br />
Er <strong>best</strong>eht aus 4 separat buchbaren und abschließbaren Modulen. <strong>Die</strong> Mischung aus<br />
E-Learning-Einheiten und Präsenzveranstaltungen ermöglicht ein weitgehend selbst <strong>best</strong>immtes<br />
Lerntempo.<br />
Nähere Details entnehmen Sie bitte dem beigelegten Folder und dem Link:<br />
www.ordinationsmanagement-unikurs.com<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Univ.-Prof. Dr. Norbert Mutz<br />
Ärztliche Leitung des Universitätskurses<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 7
Adventausgabe 2012<br />
Umsatzsteuer Ade nun<br />
auch für Heilmasseure ab 1.1.2013<br />
Ab 2013 werden die Umsätze der Heilmasseure<br />
von der Umsatzsteuer befreit, wenn diese Leistungen<br />
eine Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin<br />
darstellen. Damit erfolgt nun die schon<br />
seit längerem ge<strong>for</strong>derte Gleichbehandlung in<br />
Bezug auf die ärztliche Heilbehandlung und die<br />
Tätigkeit der Physiotherapeuten. Mehr Details<br />
dazu finden Sie auf der Homepage der Medtax<br />
(Dachverband der Österreichischen Ärztesteuerberater)<br />
unter www.medtax.at. g<br />
Klientenbörse<br />
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Impressum:<br />
Medieninhaber, Herausgeber, Redaktion: Team JÜNGER Steuerberater OG<br />
6020 Innsbruck, Anichstraße 5a - Telefon: +43(0)512/59859-0 - Telefax: +43(0)512/59859-25 - www.juenger.at<br />
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WEIHNACHTSAUSGABE<br />
2012<br />
Liebe Klientinnen, liebe Klienten!<br />
Es weihnachtet, es weihnachtet schon sehr! Und<br />
damit wird es allerhöchste Zeit für unsere Steuersparcheckliste<br />
zum Jahresende. So können Sie<br />
schnell und einfach Ihren persönlichen Steuer-<br />
Check zum Jahresende machen und noch aktiv<br />
gestalten. Check 1 ist dabei der Wichtigste. Hier<br />
geht es um den Gewinnfreibetrag, mit dem Sie<br />
auch heuer wieder bis zu 13 % Ihres Gewinnes<br />
vollkommen steuerfrei lukrieren können. <strong>Die</strong> meisten<br />
von Ihnen haben dazu schon eine Hochrechnung<br />
mit konkreter Handlungsempfehlung<br />
von uns ange<strong>for</strong>dert bzw. auch schon erhalten.<br />
Sollten Sie hier noch Bedarf haben, so melden<br />
Sie sich bitte einfach bei uns.<br />
Aber nicht nur das sich neigende Jahr will steuerlich<br />
optimiert sein. Auch das kommende bedarf bereits<br />
jetzt schon einer Vorbereitung im Hinblick auf die<br />
verschärfte Gangart der Finanz bei der Kontrolle<br />
von Bareinnahmenaufzeichnungen. Wie in unserem<br />
Herbstrundschreiben bereits berichtet, empfehlen<br />
wir ab 2013 von der Loseblattsammlung<br />
auf ein gebundenes Heft umzustellen. Hier finden<br />
Sie nun eine Anleitung, ein Muster sowie auch einen<br />
Hilfsbeleg zur Erfassung der Monatssummen<br />
in der Buchhaltung. <strong>Die</strong> Hefte sind im Fachhandel<br />
erhältlich. Bitte achten Sie hier auf die Anzahl<br />
der Spalten gemäß Ihren bisherigen Bareinnah-<br />
menaufzeichnungen. Gerne können Sie ein<br />
solches Heft auch bei uns beziehen.<br />
Und last but not least möchten wir Ihnen auch<br />
unseren Steuer-Spar-Adventkalender nochmals<br />
ans Herz legen. Unter www.aerztekanzlei.at finden<br />
Sie noch bis Weihnachten jeden Tag ein Steuergutzi<br />
und - an einem Tag zu gewinnen- Karten für<br />
das Hahnenkammrennen auf der VIP-Tribüne in<br />
Kitz. Am 24. Dezember ist dann endgültig Schluss<br />
mit der Steuer! Hier haben wir für Sie alle sechs<br />
Strophen von "Stille Nacht, heilige Nacht" zum<br />
Ausdrucken oder Auswendiglernen in unseren<br />
Adventkalender gelegt.<br />
Damit bedanken wir uns ganz herzlich bei Ihnen<br />
für Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit!<br />
Fröhliche Weihnachten 2012 und ein gesundes,<br />
erfolgreiches Neues Jahr 2013 wünschen Ihnen<br />
mit dem gesamten Team<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 1
Weihnachtsausgabe<br />
2012<br />
Steuer-Spar-Checkliste<br />
... Endspurt 2012 ...<br />
Machen Sie hier Ihren persönlichen<br />
Steuer-Check 2012 und lesen Sie,<br />
was und wie Sie jetzt noch aktiv gestalten können:<br />
...............................................................................................................................................................................................................................<br />
r Check 1: Anschaffung von Wertpapieren<br />
zur Geltendmachung des Gewinnfreibetrages von 13 %, soweit nicht ausreichende Investitionen<br />
vorliegen. Mit dem Gewinnfreibetrag (GFB) können Sie auch heuer wieder bis zu 13 % Ihrer Gewinne<br />
steuerfrei lukrieren, wenn Sie entsprechend investieren.<br />
Nochmals zur Erinnerung: Begünstigt sind Neuanschaffungen abnutzbarer, körperlicher Anlagegüter<br />
(Ausnahmen: Luftfahrzeuge, PKWs und Software) und <strong>best</strong>immter Wertpapiere mit einer mindestens<br />
4-jährigen Nutzungsdauer.<br />
..............................................................................................................................................................................................................................<br />
r Check 2: Bei Gewinnen von mehr als 175.000 €<br />
Wenn Sie Gewinne von mehr als 175.000 € erzielen, so können Sie im Jahr 2012 die vollen 13 % GFB<br />
vorerst zum letzten Mal lukrieren. Von 2013 bis 2016 gilt nämlich folgende Staffelung:<br />
g Für Gewinne bis zu 175.000 €: 13,0 %<br />
g Für Gewinnteile zwischen 175.000 € und 350.000 €: 7,0 %<br />
g Für Gewinnteile zwischen 350.000 € und 580.000 €: 4,5 %<br />
g Für Gewinnteile ab 580.000 €: 0,0 %<br />
Vor diesem Hintergrund kann die bisherige Strategie, Gewinne gegen Jahresende möglichst ins nächste<br />
Jahr zu verschieben, nachteilig sein. Es drängt sich vielmehr die Überlegung auf, inwieweit nicht konträr<br />
dazu sogar ein Teil der Gewinne 2013 bereits ins heurige Jahr vorgezogen werden soll. Der Haken: <strong>Die</strong><br />
Steuer für die Veranlagungsjahre 2012 und 2013 ist zwar in Summe niedriger, wird aber für den<br />
vorgezogenen Teil ein Jahr früher fällig. Zudem erhöht sich das notwendige Investitionsvolumen (Wertpapierkauf)<br />
2012 zur vollen Ausschöpfung des GFB.<br />
..............................................................................................................................................................................................................................<br />
r Check 3: Haben Sie Gelder in der Schweiz<br />
Ab 1.1.2013 werden Gelder in der Schweiz automatisch einer anonymen Abgeltungssteuer unterworfen.<br />
Falls Sie Geld in der Schweiz haben, empfehlen wir Ihnen, so rasch wie möglich mit uns Rücksprache zu<br />
halten. Gerne übermitteln wir Ihnen auch eine weiterführende Lektüre zu diesem Thema. Handlungsbedarf<br />
<strong>best</strong>eht vor allem dann, wenn gar kein Schwarzgeld im Spiel war oder bereits Verjährung eingetreten<br />
ist. In diesen Fällen kann die anonyme Steuerautomatik des Schweizer Abkommens zu groben und ungerechtfertigten<br />
Nachteilen für Sie führen. Das kann durch eine freiwillige offizielle Meldung verhindert<br />
werden, indem eine entsprechende Anweisung an die Schweizer Bank bis spätestens 31. Mai 2013<br />
erfolgt. Welche Variante die günstigere für Sie ist, kann bereits im Vorfeld berechnet werden.<br />
...........................................................................................................................................................................................................................................................<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 2
Weihnachtsausgabe<br />
2012<br />
r Check 4: Verteuerung für Grundbuchseintragungen ab 1.1.2013<br />
Ab 1.1.2013 wird die Grundbucheintragungsgebühr in Höhe von 1,1 % bei unentgeltlichen Übertragungen<br />
von Immobilien außerhalb der Familie nicht mehr, so wie bisher, vom dreifachen Einheitswert, sondern<br />
vom Verkehrswert berechnet. Falls bei Ihnen eine Schenkung an oder von Personen außerhalb des Familienkreises<br />
ansteht, so lohnt es sich, diese noch vor Jahresende über die Bühne zu bringen.<br />
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r Check 5: Weihnachtsfeier & Weihnachtsgeschenke<br />
Für Weihnachtsfeiern und andere Betriebsfeiern sowie Betriebsausflüge können pro Mitarbeiter jährlich<br />
bis zu 365 € steuer- und sozialversicherungsfrei steuermindernd untergebracht werden. Zudem darf<br />
jeder Mitarbeiter pro Jahr Sachgeschenke im Wert von 186 € von seinem <strong>Die</strong>nstgeber steuerfrei<br />
entgegen nehmen. Auch dieser Aufwand schlägt sich bei Ihnen steuerwirksam zu Buche.<br />
Achtung! Bargeld ist ausgenommen > Lösung: Gutscheine.<br />
Auch die Bezahlung von Prämien für die Zukunftssicherung der Mitarbeiter (z.B. Er- und Ablebensversicherungen)<br />
sind bis zu 300 € pro Jahr und pro Mitarbeiter steuerfrei und voll betrieblich absetzbar. Es ist<br />
der Gleichheitsgrundsatz einzuhalten, d.h. eine entsprechende Zusage kann nur allen zusammen oder<br />
nach <strong>best</strong>immten Kriterien festgelegten Mitarbeitergruppen angeboten werden.<br />
...............................................................................................................................................................................................................................<br />
r Check 6: Kirchenbeitrag eventuell noch einzahlen<br />
An Kirchenbeiträgen können heuer erstmals bis zu 400 € p.a. von der Steuer abgesetzt werden, insofern<br />
dieser Betrag auch tatsächlich einbezahlt wurde. Bisher waren maximal 200 € p.a. von der Steuer<br />
absetzbar.<br />
................................................................................................................................................................................................................................<br />
r Check 7: Kosten für Betreuung und Ausbildung von Kindern<br />
Auch dafür gibt es unter <strong>best</strong>immten Voraussetzungen einen steuerlichen Absetzposten von bis zu<br />
2.300 € für die Kinderbetreuung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes bzw. von bis zu 1.320 € bei auswärtiger<br />
Berufsausbildung pro Kind und Jahr. Bitte sorgen Sie auch hier rechtzeitig für entsprechende Nachweise<br />
(Kindergarten<strong>best</strong>ätigung, Inskriptions<strong>best</strong>ätigung, Schulbesuchs<strong>best</strong>ätigung etc.).<br />
Zudem können Sie bis Jahresende auch für Ihre Mitarbeiter Kosten für die Kinderbetreuung übernehmen.<br />
<strong>Die</strong> Höhe des für den Mitarbeiter steuerfreien und für Sie voll absetzbaren Zuschusses beträgt pro Kind<br />
jährlich maximal 500 € und ist direkt an die Betreuungseinrichtung bzw. an die Betreuungsperson zu<br />
überweisen. Achtung Gleichbehandlungsgrundsatz beachten (siehe “Check 5”). Zudem muss diese<br />
Auszahlung am Lohnkonto des betreffenden Mitarbeiters stehen.<br />
Tipp:<br />
Rechtzeitige Meldung an unsere Lohnverrechnungsabteilung.<br />
...............................................................................................................................................................................................................................<br />
r Check 8: Übertragung von Abfertigungsansprüchen<br />
Alle Mitarbeiter, die nach dem 1.1.2003 eingetreten sind, bekommen Ihre Abfertigung nicht vom <strong>Die</strong>nstgeber,<br />
sondern von einer Mitarbeitervorsorgekasse. Wenn Sie möchten und die jeweiligen Mitarbeiter<br />
zustimmen, so können Sie nun letztmalig bis zum 31.12.2012 auch für Altfälle einen Vollübertritt an eine<br />
Mitarbeitervorsorgekasse herbeiführen. Es wird gemunkelt, dass diese Frist verlängert wird, bei Redaktionsschluss<br />
war das noch nicht 100 %-ig sicher.<br />
Der Haken dabei: <strong>Die</strong> bisher im alten System erworbenen fiktiven Abfertigungsansprüche sind in einer<br />
mit dem Mitarbeiter einvernehmlich festzusetzenden Höhe so<strong>for</strong>t an die Mitarbeitervorsorgekasse zu<br />
bezahlen.<br />
Zudem entfällt auch die dem alten Abfertigungssystem immanente Bindungswirkung der Mitarbeiter an<br />
Ihre Ordination, weil die Abfertigung Neu ja auch bei Selbstkündigung zusteht.<br />
................................................................................................................................................................................................................................<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 3
Weihnachtsausgabe<br />
2012<br />
r Check 9: Gewinne aus Verkäufen von privaten Immobilien<br />
sind seit April dieses Jahres auch dann steuerpflichtig, wenn die bisherige Spekulationsfrist von 10 Jahren<br />
abgelaufen ist. Weiterhin steuerfrei bleiben Verkaufserlöse von Hauptwohnsitzen und selbst erstellten<br />
Immobilien. <strong>Die</strong>se Ausnahmeregelungen gehen nicht auf die Rechtsnachfolger über. Ist also ein Verkauf<br />
durch die Nachkommen wahrscheinlich, so kann es in Fällen einer möglichen Hauptwohnsitz- oder der<br />
Herstellungsbefreiung günstiger sein, die Immobilie zuerst zu verkaufen und sodann den Verkaufserlös<br />
steuerfrei zu schenken oder zu vererben. <strong>Die</strong>s gilt zumindest noch so lange, als wir - so wie derzeit - keine<br />
Erbschafts- und Schenkungssteuer in Österreich haben.<br />
................................................................................................................................................................................................................................<br />
r Check 10: Verlustbeteiligungen<br />
Durch Erwerb einer Beteiligung an einem verlustbringenden Unternehmen oder einer Liegenschaftsvermietung<br />
(Vorsorgewohnung, Bauherrenmodell) können die Verluste steuerlich abgesetzt werden.<br />
Achtung, die Finanz akzeptiert aber längst nicht alles!<br />
Tipp:<br />
Suchen Sie sich ein Projekt nach Ihrem Geschmack aus, und lassen Sie es vor Unterfertigung auf<br />
steuerliche Verwertbarkeit prüfen. Bedenken Sie bitte auch, dass es sich hier um Veranlagungen mit<br />
erheblichem Risiko handeln kann!<br />
................................................................................................................................................................................................................................<br />
r Check 11: Kilometerstand<br />
Bitte notieren Sie am 31.12.2012 wieder den Kilometerstand Ihres Autos (siehe Beilage). <strong>Die</strong>s kann für<br />
steuerrelevante Berechnungen sehr nützlich sein. Zudem kann damit auch für den Fall einer Steuerprüfung<br />
eine Prophylaxe zur Verteidigung der angesetzten Autokosten erfolgen.<br />
...............................................................................................................................................................................................................................<br />
r Check 12: Ballast abwerfen<br />
Am 31.12.2012 endet die 7-jährige Aufbewahrungspflicht für die Unterlagen des Jahres 2005. Das heißt<br />
beim Weihnachtsputz können Sie jedenfalls aus steuerlicher Sicht alle Unterlagen aus 2004 und Vorjahren<br />
entsorgen. Gleich nach Silvester können Sie dann auch mit den 2005er Belegen ein Feuerwerk machen.<br />
Achtung! Ausnahme: Für Unterlagen zu Immobilien gilt eine 12 jährige Behaltefrist. In <strong>best</strong>immten Fällen<br />
(nichtunternehmerische Grundstücksteile mit Vorsteuerabzug) verlängert sich diese Frist sogar auf<br />
22 Jahre. Zudem müssen Unterlagen für ein anhängiges, behördliches oder gerichtliches Verfahren<br />
jedenfalls auch weiterhin aufbewahrt werden.<br />
Darüberhinaus sollten jedoch wichtige Geschäftsunterlagen, wie z.B. Kauf-, Miet-, Leasingverträge mit<br />
aktueller Gültigkeit, Lohn- und Gehaltsverrechnungsunterlagen etc. aufbewahrt werden.<br />
...........................................................................................................................................................................................................................................................<br />
Noch Fragen<br />
Dann greifen Sie zu Ihrem Steuerspartelefon.<br />
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Wir sind auch in den Weihnachtsferien für Sie da!<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 4
Händische<br />
Bareinnahmenerfassung<br />
ab 2013<br />
Achtung > betrifft alle, die händische<br />
Bareinnahmenaufzeichnungen führen<br />
Ab 2013 BAREINNAHMENHEFT<br />
empfohlen<br />
Wie Sie schon unseren Herbsttipps 2012<br />
entnehmen konnten, empfehlen wir, ab 2013 für<br />
händische Bareinnahmen aufzeichnungen vom<br />
bisherigen Loseblattsystem auf ein gebundenes<br />
HEFT umzustellen (siehe Muster auf den Folge -<br />
seiten).<br />
Dazu geben wir Ihnen hier nochmals eine<br />
übersichtliche Anleitung zur Hand:<br />
g <strong>Die</strong> Barbewegungen müssen so<strong>for</strong>t im Zeitpunkt<br />
der Vereinnahmung aufgezeichnet werden.<br />
g Jede einzelne Bareinnahme ist separat OHNE<br />
PATIENTENNAMEN aufzuzeichnen. Eine Tagessumme<br />
genügt nicht! Etwaige Original -<br />
aufzeichnungen - selbst wenn es sich dabei<br />
nur um "Fresszettel" handelt - müssen aufbewahrt<br />
werden.<br />
g <strong>Die</strong> Eintragungen dürfen nicht mit leicht<br />
entfernbaren Schreibmitteln, z.B. Bleistift ,<br />
erfolgen.<br />
g Es dürfen keine leeren Zwischenräume zwischen<br />
den Eintragungen, z.B. eine Leerzeile, <strong>best</strong>ehen.<br />
Möchten Sie dennoch einige Zeilen frei lassen um zum Beispiel den nächsten Monat auf einer neuen<br />
Seite zu beginnen, so sollten die Leerzeilen durchgestrichen werden.<br />
g Eintragungen dürfen nicht entfernt oder unleserlich gemacht werden (z.B. Radierung, Überschreibung<br />
etc.). Eine Korrektur wird einmal durchgestrichen, sodass die Eintragung noch leserlich ist.<br />
<strong>Die</strong> Monatsendsumme wird dann in die laufende Buchhaltung am Monatsende übertragen. Verwenden<br />
Sie dazu bitte den Bareinnahmen-Hilfsbeleg laut beiliegendem Muster. Falls die Buchhaltung über unsere<br />
Kanzlei gebucht wird, einfach die entsprechenden Seiten kopieren oder den BAREINNAHMEN-HILFSBELEG<br />
ausfüllen und der Buchhaltung beilegen.<br />
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />
<strong>Die</strong> Hefte sind im Fachhandel erhältlich oder können auch bei uns bezogen werden.<br />
Auf den Folgeseiten finden Sie zwei Musterbeispiele zur händischen Erfassung von Bareinnahmen.<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 1
Händische<br />
Bareinnahmenerfassung<br />
ab 2013<br />
Wenn nur umsatzsteuerbefreite ärztliche Leistungen erbracht werden, genügen 2 Spalten.<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 2
Händische<br />
Bareinnahmenerfassung<br />
ab 2013<br />
Werden auch umsatzsteuerpflichtige Bar-Umsätze erzielt (z.B. Diätmittel, Kontaktlinsen, Zahnpflegeartikel,<br />
Medikamente), so sollte es für die steuerpflichtigen Leistungen noch zusätzliche Spalten geben, wie hier<br />
dargestellt.<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 3
Händische<br />
Bareinnahmenerfassung<br />
ab 2013<br />
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Impressum:<br />
Medieninhaber, Herausgeber, Redaktion: Team JÜNGER Steuerberater OG<br />
6020 Innsbruck, Anichstraße 5a - Telefon: +43(0)512/59859-0 - Telefax: +43(0)512/59859-25 - www.juenger.at<br />
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SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 4
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E-Mail: w.steger@juenger.at<br />
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Partnerkanzlei von<br />
Ein herzliches Grüß Gott, sehr geehrte Klientinnen und Klienten!<br />
Rund um das Thema "Krankmeldungen" haben sich in den letzten Monaten Anfragen und Probleme gehäuft.<br />
Deshalb möchten wir in dieser Ausgabe der LV-Tipps ausführlich dieser Sache nachgehen.<br />
Gewürzt mit einigen anderen kleineren Themen hoffen wir, Ihnen wieder eine interessante Lektüre zu bieten.<br />
Unsere Themen<br />
g Krankmeldungen - richtige bzw. optimale Vorgangsweise durch den <strong>Die</strong>nstgeber<br />
g Gehaltsangabe bei Stelleninserat<br />
g Einzahlung der Lohnabgaben - Vermeidung von Fehlern<br />
g Wichtiges bei Schwangerschaft Ihrer <strong>Die</strong>nstnehmerin<br />
g Gefahrenzulage bei Schwangerschaft nicht mehr steuerfrei<br />
g Vorausinfo zu kommenden Änderungen aufgrund des Stabilitätsgesetzes<br />
g Und dann möchten wir noch erwähnen, dass ...<br />
Krankmeldungen - richtige bzw. optimale Vorgangsweise<br />
durch den <strong>Die</strong>nstgeber<br />
Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Angestellten und<br />
<strong>Die</strong>nstgebern ist eine schöne Sache. Trotzdem gilt auch<br />
da die alte Regel: genaue Rechnung, gute Freunde.<br />
Und sollte dieses Vertrauen einmal getrübt sein, gilt die<br />
Arbeitsgerichtsregel, wonach immer der <strong>Die</strong>nstnehmer<br />
am längeren Ast sitzt, wenn der <strong>Die</strong>nstgeber nicht alles<br />
belegen und beweisen kann. Um solchen Problemen<br />
vorzubeugen, möchten wir Ihnen nachstehend einige<br />
Tipps rund ums Thema Krankmeldungen ans Herz legen.<br />
1. Grundsätzlich sind Ihre Mitarbeiter verpflichtet, ohne<br />
Verzug eine <strong>Die</strong>nstverhinderung zu melden.<br />
2. Führen Sie in Ihrem Betrieb ein, dass sich Mitarbeiter<br />
NUR bei Ihnen oder bei Personalbeauftragten Ihres<br />
Betriebes (z. B. Ihrem/er Gatten/Gattin) TELEFONISCH<br />
krank melden dürfen. Erklären Sie, dass Sie Krankmeldungen,<br />
die per SMS, per E-Mail oder gar per Facebook<br />
einlangen oder an andere Mitarbeiter gemeldet<br />
werden, nicht akzeptieren.<br />
3. Sobald sich Mtarbeiter bei Ihnen der Ihrem Personal-<br />
beauftragten "krank" melden, <strong>for</strong>dern Sie sie unbedingt<br />
auf, dass Ihnen eine "Arbeitsunfähigkeits<strong>best</strong>ätigung"<br />
(= Krankmeldung) übermittelt wird. Sie können<br />
dies auch bereits für den 1. Krankentag an<strong>for</strong>dern<br />
(nicht erst ab dem 3. Krankentag, wie vielfach angenommen<br />
wird).<br />
Und - ganz wichtig: Sie müssen die Arbeitsunfähigkeits<strong>best</strong>ätigung<br />
bei jedem Krankenstand neu an<strong>for</strong>dern.<br />
Eine pauschale An<strong>for</strong>derung für alle künftigen<br />
Krankenstände oder eine Auf<strong>for</strong>derung im <strong>Die</strong>nstvertrag<br />
genügt leider nicht.<br />
4. Eine korrekte Arbeitsunfähigkeits<strong>best</strong>ätigung beinhaltet<br />
folgende Punkte:<br />
• Krankheitsbeginn<br />
• Art der Erkrankung (Krankheit, Unfall --> NICHT die<br />
Diagnose)<br />
• Voraussichtliche Dauer der Arbeitsverhinderung<br />
5. Leiten Sie die Arbeitsunfähigkeits<strong>best</strong>ätigung immer an<br />
uns weiter!<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM<br />
JÜNGER<br />
- 1 -
April 2012<br />
Lohnverrechnung<br />
6. Wird trotz Ihrer Auf<strong>for</strong>derung keine Arbeitsunfähigkeitsmeldung<br />
geliefert, dann machen Sie Ihren Mitarbeiter<br />
darauf aufmerksam, dass er dies umgehend<br />
zu tun hat, da er ansonsten für die Fehltage keinen<br />
Anspruch auf sein Gehalt hat! Sie können aber gerne<br />
auch uns damit beauftragen, wir erledigen dies dann<br />
schriftlich für Sie (aus Beweisgründen ist schriftlich immer<br />
der <strong>best</strong>e Weg).<br />
7. Wenn Ihr <strong>Die</strong>nstnehmer trotz Auf<strong>for</strong>derung auf Vorlage<br />
einer Kranken<strong>best</strong>ätigung längere Zeit vom<br />
<strong>Die</strong>nst <strong>for</strong>tgeblieben ist und bei Wiedererscheinen<br />
am Arbeitsplatz keinen rechtmäßigen Hinderungsgrund<br />
für das Fernbleiben oder keine Arbeitsunfähigkeits<strong>best</strong>ätigung<br />
vorlegen kann, so können Sie eine<br />
Entlassung aussprechen. <strong>Die</strong>se muss allerdings dann<br />
umgehend erfolgen (er darf nicht erst mit der Arbeit<br />
beginnen oder überhaupt an diesem Tag arbeiten).<br />
Bitte dabei aus Beweisgründen möglichst alles schriftlich<br />
zur Kenntnis bringen.<br />
Halten Sie vor Aussprache der fristlosen<br />
Entlassung immer mit uns Rücksprache.<br />
An dieser Stelle möchten wir auch einen Irrtum ‘<br />
aufklären:<br />
Aufgrund falscher In<strong>for</strong>mation stellen manche Ärzte<br />
keine Arbeitsunfähigkeits<strong>best</strong>ätigung (= Krankmeldung)<br />
mehr aus. Begründet wird dies damit, dass der <strong>Die</strong>nstgeber<br />
ja die Krankmeldung über Internet bei der Gebietskrankenkasse<br />
abfragen kann bzw. diese automatisch<br />
übermittelt erhält. <strong>Die</strong>s mag für so manchen Betrieb<br />
sicherlich zutreffen, ist aber bei weitem nicht die gängige<br />
Praxis. Tatsache ist vielmehr, dass gerade Klein- und Mittelbetriebe<br />
aufgrund der technischen Voraussetzungen<br />
nicht bei diesem System angemeldet sind.<br />
Und - egal, ob bei diesem System angemeldet oder<br />
nicht: Ein <strong>Die</strong>nstgeber kann weiterhin lt. Angestelltengesetz<br />
(gilt für alle Angestellten, wie z.B. für Bürokräfte, Ordinationshilfen)<br />
und lt. Entgelt<strong>for</strong>tzahlungsgesetz (gilt für<br />
alle Arbeiter, wie z.B. Reinigungskräfte, Haushaltshilfen)<br />
vom <strong>Die</strong>nstnehmer die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeits<strong>best</strong>ätigung<br />
verlangen (was wir auch unbedingt<br />
empfehlen - siehe obigen Punkt 3).<br />
Hinweis in eigener Sache: Als Ihr Steuerberater haben wir<br />
selbstverständlich die technische Möglichkeit der automatischen<br />
Übermittlung der Krankmeldungen für Sie installiert.<br />
<strong>Die</strong>s soll aber immer nur als "zusätzliche" Kontrollund<br />
Sicherheitsmaßnahme für die Lohnverrechnung dienen<br />
und entbindet den <strong>Die</strong>nstnehmer niemals von der<br />
Verpflichtung, auf Ihre Auf<strong>for</strong>derung hin eine Krankmeldung<br />
vorzulegen.<br />
Gehaltsangabe bei Stelleninserat<br />
Bitte beachten Sie, dass Sie in Stelleninseraten aufgrund<br />
gesetzlicher Vorschrift immer ein (kollektivvertragliches,<br />
gesetzliches) Mindestentgelt betragsmäßig anführen<br />
müssen. Überdies ist auf die Bereitschaft zur Überzahlung<br />
hinzuweisen, sofern dies zutrifft. <strong>Die</strong>se Vorschrift <strong>best</strong>eht<br />
im Übrigen auch bei anonymen Stelleninseraten (mit<br />
Chiffre-Nr.). Ein Hinweis auf diese oder jene kollektivvertragliche<br />
Einstufung genügt nicht!<br />
Beispiele über zulässige Formulierungen:<br />
"Lohn/Gehalt ab € .... monatlich" oder "Wir suchen ... zu<br />
€ .... brutto monatlich" oder "Entgelt € ... brutto monatlich<br />
mit Bereitschaft zur Überzahlung" oder "... diese Stelle entspricht<br />
einem kollektivvertraglichen Bruttojahresgehalt<br />
von € ... mit der Bereitschaft zur Überzahlung je nach<br />
Qualifikation" usw.<br />
Wir möchten auch darauf hinweisen, dass es bei einem<br />
Nichtbefolgen dieser Vorschrift zu Anzeigen bei der Bezirkshauptmannschaft<br />
kommen kann. Bei erstmaliger<br />
Verletzung dieser Vorschrift kommt es zur Verwarnung,<br />
bei weiteren Verstößen können Strafen bis zu 360 € verhängt<br />
werden.<br />
Nur wenn es keinen zuständigen Kollektivvertrag oder<br />
keine andere gesetzliche Norm für die ausgeschriebene<br />
Stelle gibt, braucht keine Gehaltsangabe angeführt<br />
werden.<br />
Einzahlung der Lohnabgaben - Vermeidung von Fehlern<br />
In letzter Zeit haben wir vermehrt Fehleinzahlungen der<br />
Lohnabgaben an das Finanzamt festgestellt. Dadurch<br />
kommt es immer wieder auch zu Rückfragen, Mahnungen,<br />
Säumniszuschlägen. Um diese zu vermeiden,<br />
möchten wir Ihnen nachfolgend die wichtigsten Tipps<br />
rund um die Finanzamt-Zahlungen geben:<br />
Grundsätzlich sind ALLE Lohnabgaben (Finanzamt, GKK,<br />
Gemeinde) immer am 15. des Folgemonats fällig. So<br />
müssen beispielsweise die Lohnabgaben des Monats<br />
April 2012 spätestens am 15. Mai 2012 einbezahlt werden.<br />
Häufigster Fehler bei den Finanzamt-Zahlungen:<br />
<strong>Die</strong> Lohnabgaben werden dem Finanzamt nicht richtig<br />
mitgeteilt, wodurch eine Menge "Troubles" entstehen.<br />
Wenn z.B. Lohnsteuer (L) und <strong>Die</strong>nstgeberbeitrag (DB) zu<br />
entrichten sind, so wird dem Finanzamt häufig nur die<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM<br />
JÜNGER<br />
- 2 -
April 2012<br />
Lohnverrechnung<br />
Bezeichnung "L" mit dem gesamten Zahlungsbetrag<br />
übermittelt. Oder es wird überhaupt nur eingezahlt,<br />
ohne dass eine Abgabenbezeichnung angegeben<br />
wird.<br />
<strong>Die</strong> Folge davon ist im <strong>best</strong>en Fall eine Rückfrage durch<br />
das Finanzamt - im schlechtesten Fall eine Buchung<br />
ohne Zuweisung und daher Anrechnung auf den Gesamtsaldo.<br />
Somit gelten die Lohnabgaben als nicht entrichtet,<br />
was Mahnung und Säumniszuschläge zur Folge<br />
hat.<br />
Was können Sie dagegen tun<br />
Sie erhalten von uns im Zuge der Lohnverrechnung entweder<br />
einen Finanzamt-Zahlschein oder eine Überweisungsliste-Körperschaften,<br />
auf denen die Steuernummer<br />
und die Abgabenart (L, DB) mit den dazugehörigen<br />
Beträgen angeführt sind.<br />
Wenn Sie die Überweisungen nach alter traditioneller<br />
Methode durch Übergabe des Zahlscheines an Ihre Bank<br />
durchführen, dann brauchen Sie nur unsere ausgedruckten<br />
Zahlscheine mit Ihrer Unterschrift versehen und<br />
Ihrem Bankbetreuer in die Hand drücken.<br />
Führen Sie Ihre Überweisungen mit Internetbanking<br />
durch, so bitten wir Sie, immer genau die gleichen Abgabenarten<br />
und die dazugehörigen Beträge als „Finanzamt-Zahlung“<br />
(= eigene Funktion im Programm)<br />
einzutragen! Nur so kann Ihr Finanzamt die Beträge den<br />
richtigen Abgaben zuordnen.<br />
Wenn bei einer Abgabenart einmal keine Steuer anfällt<br />
und bei der anderen schon (z.B. L = 100 €, DB = 0 €), dann<br />
bitte trotzdem beide Abgaben im Verwendungszweck<br />
anführen (eine davon jedoch mit dem Wert Null).<br />
Wichtiges bei Schwangerschaft Ihrer <strong>Die</strong>nstnehmerin<br />
• <strong>Die</strong> <strong>Die</strong>nstnehmerin muss Ihnen eine ihr bekannt gewordene<br />
Schwangerschaft unverzüglich mitteilen.<br />
• Verlangen Sie als <strong>Die</strong>nstgeber unbedingt eine ärztliche<br />
Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin!<br />
• Leiten Sie diese Bestätigung gleich an Ihre Lohnverrechnungsstelle<br />
weiter.<br />
• Es muss umgehend eine Meldung an das Arbeitsinspektorat<br />
erfolgen (dies erledigen wir gerne für Sie).<br />
Verzögerungen dieser Meldungen werden vom Arbeitsinspektorat<br />
nicht mehr geduldet und bei der Bezirkshauptmannschaft<br />
zur Anzeige gebracht.<br />
• Eine Kopie dieser "Arbeitsinspektoratsmeldung" muss<br />
an die schwangere <strong>Die</strong>nstnehmerin weiter gegeben<br />
werden.<br />
• Sie sind als <strong>Die</strong>nstgeber zur Mutterschutzevaluierung<br />
verpflichtet. <strong>Die</strong>s betrifft die Schaffung einer Ruhemöglichkeit,<br />
Beurteilung und Verhinderung von Gefahren,<br />
sowie das Verbot <strong>best</strong>immter Arbeiten lt. Mutterschutzgesetz,<br />
insbesondere das Verbot von<br />
Tätigkeiten im Strahlenbereich, sowie Umgang mit<br />
gefährlichen bzw. infektiösen Substanzen.<br />
• Es <strong>best</strong>eht für die schwangere <strong>Die</strong>nstnehmerin ein<br />
Verbot für Überstunden, Nachtarbeit und auch Sonnund<br />
Feiertagsarbeit.<br />
• Während des absoluten Beschäftigungsverbots (im<br />
Normalfall 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin<br />
bis zumindest 8 Wochen, eventuell auch<br />
12 Wochen nach der Geburt) erhält Ihre Mitarbeiterin<br />
von Ihnen zwar kein Entgelt (sie erhält dafür Wochengeld<br />
von der GKK), aber trotzdem wird diese Zeit<br />
als vollwertige <strong>Die</strong>nstzeit angerechnet. Es müssen<br />
während dieser Zeit auch die Beiträge zur Mitarbeitervorsorgekasse<br />
weiter entrichtet werden.<br />
• Ab Bekanntgabe der Schwangerschaft <strong>best</strong>eht ein<br />
besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz.<br />
• Zwischen Geburt und Ende des Beschäftigungsverbots<br />
muss Ihnen die <strong>Die</strong>nstnehmerin mitteilen, ob und<br />
wenn ja, wie lange sie Karenz in Anspruch nehmen<br />
will. Wobei die Karenz bis 1 Tag vor dem 2. Geburtstag<br />
des Kindes begrenzt ist.<br />
Gefahrenzulage bei Schwangerschaft nicht mehr steuerfrei<br />
Während der Schwangerschaft darf einer <strong>Die</strong>nstnehmerin<br />
das Entgelt nicht geschmälert werden. Dazu gehört<br />
logischerweise immer das Bruttogehalt und unter<br />
Umständen auch die Gefahrenzulage.<br />
Da ja schwangere <strong>Die</strong>nstnehmerinnen keine "gefährlichen"<br />
Tätigkeiten mehr ausüben dürfen, hat die Finanz<br />
die Steuerfreiheit der Gefahrenzulagen aufgehoben.<br />
Das bedeutet, dass wir während der Schwangerschaft<br />
die Gefahrenzulagen "steuerpflichtig" abrechnen müssen<br />
und die betroffenen <strong>Die</strong>nstnehmerinnen, je nach<br />
steuerlicher Situation, einen etwas niedrigeren Nettobezug<br />
ausbezahlt erhalten. <strong>Die</strong>se Vorgangsweise haben<br />
wir ab der Gehaltsabrechnung für April 2012 umgesetzt.<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM<br />
JÜNGER<br />
- 3 -
April 2012<br />
Lohnverrechnung<br />
Vorausinfo zu kommenden Änderungen aufgrund<br />
des Stabilitätsgesetzes<br />
In der Lohnverrechnung wird es durch das Stabilitätsgesetz<br />
die eine oder andere Änderung einzelner Bestimmungen<br />
geben bzw. wird auch die eine oder andere<br />
Abgabe erhöht oder gar neu eingeführt. Da diese<br />
Änderungen durchwegs erst mit dem Jahr 2013 kommen,<br />
möchten wir Sie jetzt noch nicht groß damit behelligen.<br />
Selbstverständlich werden wir Ihnen dann<br />
rechtzeitig (im Herbst des heurigen Jahres) die notwendigen<br />
Infos zukommen lassen.<br />
<strong>Die</strong> wesentlichsten Punkte, die wir dann auch ausführlich<br />
behandeln, sind:<br />
• <strong>Die</strong> Einführung einer so genannten "Auflösungsabgabe"<br />
in Höhe von derzeit 110 € bei <strong>Die</strong>nstgeberkündigung<br />
oder einvernehmlicher Lösung;<br />
• Außertourliche Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage<br />
in der Pensionsversicherung;<br />
• Zusätzliche Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage<br />
für die Arbeitslosenversicherung.<br />
Und dann möchten wir noch erwähnen, dass ...<br />
• ... Sie <strong>Die</strong>nstnehmer bereits vor dem 1. Arbeitstag anmelden<br />
müssen (bitte UNS immer frühzeitig darüber in<strong>for</strong>mieren)!<br />
• ... Sie keine <strong>Die</strong>nstnehmer unter den kollektivvertraglichen<br />
Mindesteinstufungen entlohnen dürfen, da Sie<br />
ansonsten spätestens bei Behördenprüfungen nach<br />
dem Lohn-/Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz angezeigt<br />
und <strong>best</strong>raft werden können (Strafen von<br />
1.000 € bis 10.000 € pro betroffener Person beim ersten<br />
Mal; im Wiederholungsfall doppelt so hoch).<br />
• ... Sie Ihren Mitarbeitern die Abgeltung (mittels Zeitausgleich<br />
oder Auszahlung)von geleisteten Mehroder<br />
Überstunden nicht vorenthalten dürfen, da Sie<br />
ansonsten spätestens bei Behördenprüfungen nach<br />
dem Lohn-/Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz angezeigt<br />
und <strong>best</strong>raft werden können (Strafen von<br />
1.000 € bis 10.000 € pro betroffener Person beim ersten<br />
Mal; im Wiederholungsfall doppelt so hoch).<br />
• ... <strong>Die</strong>nstnehmer, welche bei Ihnen "schnuppern", unbedingt<br />
bei der GKK angemeldet und zumindest<br />
nach dem Kollektivvertragslohn/gehalt bezahlt werden<br />
müssen!<br />
Abschließend wünschen wir Ihnen einen wunderschönen Frühling<br />
und freuen uns, wenn wir Ihnen weiterhin jederzeit mit Rat und Tat<br />
zur Verfügung stehen können.<br />
Wolfgang STEGER<br />
+43(0)512/59859-18 FAX-DW: 618<br />
E-Mail: w.steger@juenger.at<br />
Ihr Lohnverrechnungsteam<br />
Kathrin GSTREIN<br />
+43(0)512/59859-17 FAX-DW: 617<br />
E-Mail: k.gstrein@juenger.at<br />
Angela STENGG<br />
+43(0)512/59859-19 FAX-DW: 619<br />
E-Mail: a.stengg@juenger.at<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM<br />
JÜNGER<br />
- 4 -
Unser zusätzliches<br />
aus<br />
Lohnverrechnung<br />
und Arbeitsrecht<br />
Unser zusätzliches<br />
Service!<br />
Telefon: 0512/59859-18 FAX: -618<br />
E-Mail: w.steger@juenger.at<br />
www.juenger.at<br />
Wir in<strong>for</strong>mieren unsere Klienten, Juli 2012<br />
Sehr geehrte Klientin, sehr geehrter Klient!<br />
Unsere EDV-Firma kann uns leider keine "alten" herkömmlichen Zahlscheine mehr zur Verfügung<br />
stellen bzw. hat alle Programme bereits auf das neue Zahlsystem der Banken umgestellt.<br />
Aus diesem Grund erhalten Sie ab so<strong>for</strong>t die NEUEN ZAHLSCHEINE, welche den künftigen<br />
Vorgaben der Banken entsprechen. Angedruckt werden dabei nicht mehr die Kontonummern<br />
und Bankleitzahlen, sondern die IBAN und BIC (bzw. der SWIFT-Code).<br />
Wenn Sie Ihre Zahlungen mit Hilfe von Internetbanking oder Telebanking durchführen, dann<br />
bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen (siehe Abschnitt unten). In diesem Fall würden wir künftig die<br />
Zahlscheine einsparen und Ihnen nur mehr eine Überweisungsliste (mit allen benötigten<br />
Angaben) zukommen lassen.<br />
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.<br />
Ihr Lohnverrechungsteam<br />
RETOURFAX an: 0512/59859-617 oder RETOURMAIL an: k.gstrein@juenger.at<br />
NAME KLIENTIN/KLIENT: ____________________________________________________________<br />
Ich benötige ab so<strong>for</strong>t KEINE ZAHLSCHEINE wg. Internet-/Telebanking mehr.<br />
Datum: ___________________<br />
Unterschrift: ______________________________<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM<br />
JÜNGER
Unser zusätzliches<br />
aus<br />
Lohnverrechnung<br />
und Arbeitsrecht<br />
Unser zusätzliches<br />
Service!<br />
Telefon: 0512/59859-18 FAX: -618<br />
E-Mail: w.steger@juenger.at<br />
www.juenger.at<br />
Wir in<strong>for</strong>mieren unsere Klienten, Oktober 2012<br />
Ein herzliches Grüß Gott aus unserer Kanzlei!<br />
Im Jahr 2012 gab es ausnahmsweise fast keine Änderungen im Bereich Lohnverrechnung bzw. Arbeitsrecht.<br />
Aber das Jahr 2013 wirft bereits seine Schatten voraus und es sind schon die einen oder anderen<br />
Änderungen bekannt, die wir Ihnen im Nachfolgenden gerne vorstellen möchten.<br />
Unsere Themen<br />
g „Auflösungsabgabe“ - eine neue Abgabe, die künftig JEDEN <strong>Die</strong>nstgeber treffen kann<br />
g Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze ab 2013<br />
g Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage ab 2013<br />
g E-Card-Serviceentgelt - fällig mit Novembergehalt<br />
g Höhere Sozialversicherungsbeiträge im Dezember 2012<br />
g 24.12. und 31.12. - dienstfrei oder Urlaub<br />
g Hinweis zur Pendlerpauschale<br />
g Wissen Sie eigentlich ...<br />
g In eigener Sache<br />
„Auflösungsabgabe“ - eine neue Abgabe,<br />
die künftig JEDEN <strong>Die</strong>nstgeber treffen kann<br />
Im Zuge des Sparpakets wurde die eine oder andere<br />
Belastung beschlossen, die auch die Personalverrechnung<br />
betrifft. <strong>Die</strong> gravierendste Neuheit<br />
ist dabei die "Auflösungsabgabe". Wenn Sie sich ab<br />
dem 1.1.2013 von einem Mitarbeiter trennen, dann<br />
kann es zu dieser Abgabe kommen.<br />
<strong>Die</strong> Höhe der Auflösungsabgabe beträgt<br />
ursprünglich 110 € und wird jährlich aufgewertet.<br />
Da der Beschluss dieser Auflösungsabgabe bereits<br />
Anfang 2012 gefasst wurde, gibt es bereits zum<br />
1.1.2013 eine Aufwertung. So sind ab 2013 bereits<br />
113 € für jeden gekündigten <strong>Die</strong>nstnehmer zu<br />
berappen.<br />
<strong>Die</strong>se Auflösungsabgabe ist NICHT zu entrichten<br />
g bei jeder Beendigung einer geringfügigen<br />
Beschäftigung, da kein arbeitslosenversicherungspflichtiges<br />
<strong>Die</strong>nstverhältnis vorliegt,<br />
g bei einer Auflösung in der Probezeit,<br />
g wenn das <strong>Die</strong>nstverhältnis längstens<br />
6 Monate befristet war,<br />
g bei <strong>Die</strong>nstnehmer-Kündigung,<br />
g bei vorzeitigem Austritt ohne wichtigen Grund,<br />
g bei vorzeitigem Austritt aus gesundheitlichen<br />
Gründen,<br />
g bei einvernehmlicher Auflösung nach<br />
Vollendung des Regelpensionsalters mit<br />
Pensionsanspruch (Frauen mit Vollendung des<br />
60. Lebensjahres / Männer mit Vollendung des<br />
65. Lebensjahres),<br />
g bei einvernehmlicher Auflösung mit<br />
Sonderruhegeldanspruch,<br />
g bei gerechtfertigter Entlassung,<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 1
Oktober 2012<br />
Lohnverrechnung<br />
g bei Auflösung von Lehrverhältnissen<br />
(Achtung! Damit sind NICHT Ausbildungen<br />
der zahnärztlichen Anlernlinge gemeint!),<br />
g bei Auflösung von verpflichtenden<br />
Ferial- oder Berufspraktika,<br />
g bei unmittelbarem Wechsel im Konzern,<br />
g bei Tod des Arbeitnehmers,<br />
g wenn ein Anspruch auf Invaliditätsoder<br />
Berufsunfähigkeitspension <strong>best</strong>eht,<br />
g wenn das <strong>Die</strong>nstverhältnis nach<br />
§ 25 Insolvenzordnung gelöst wird.<br />
<strong>Die</strong> Auflösungsabgabe ist somit in allen anderen<br />
Fällen zu entrichten, in denen ein <strong>Die</strong>nstverhältnis<br />
endet, das ist also:<br />
g bei Zeitablauf (Befristungen) nach über<br />
6 Monaten,<br />
g bei einvernehmlicher Auflösung nach der<br />
Probezeit, außer obige Ausnahmen,<br />
g bei <strong>Die</strong>nstgeberkündigung, aus welchen<br />
Gründen auch immer, auch bei<br />
Wiedereinstellungszusage<br />
g bei ungerechtfertigter Entlassung,<br />
g bei berechtigten vorzeitigen Austritten,<br />
ausgenommen Gesundheitsaustritte.<br />
<strong>Die</strong>se neue Auflösungsabgabe ist künftig im Monat<br />
der Auflösung gemeinsam mit den anderen<br />
Sozialversicherungsbeiträgen fällig. Und - sie gilt<br />
sowohl für "echte" <strong>Die</strong>nstverhältnisse, als auch für<br />
"freie" <strong>Die</strong>nstverhältnisse! <strong>Die</strong> eingenommenen<br />
Gelder aus dieser Abgabe fließen in die Arbeitsmarktpolitik.<br />
Hinweis: Da ja die Beendigung einer geringfügigen<br />
Beschäftigung von dieser Auflösungsabgabe<br />
befreit ist, könnte man auf den Gedanken<br />
kommen, rechtzeitig vorher ein voll versichertes<br />
<strong>Die</strong>nstverhältnis in ein geringfügiges <strong>Die</strong>nstverhältnis<br />
umzuwandeln. <strong>Die</strong>s wird selbstverständlich nicht<br />
toleriert und es wird dann trotzdem die Auflösungsabgabe<br />
fällig.<br />
Fazit: Wenn künftig ein <strong>Die</strong>nstnehmer gekündigt<br />
hat und zu Ihnen mit dem Wunsch einer "einvernehmlichen<br />
Auflösung" kommt (weil er dadurch<br />
unter anderem schneller zum Arbeitslosengeld<br />
kommt), so wird man ihm hier nicht mehr entgegenkommen<br />
können!<br />
Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze ab 2013<br />
Wie in jedem Jahr, so wird auch 2013 die Geringfügigkeitsgrenze<br />
für <strong>Die</strong>nstnehmer wieder angehoben.<br />
Ab 1.1.2013 beträgt diese nun monatlich<br />
386,80 € (bisher 376,26 €). Tritt ein <strong>Die</strong>nstnehmer<br />
neu ein und liegt sein Monatslohn/-gehalt unter<br />
diesem Wert, so ist er in der Sozialversicherung nur<br />
386,80<br />
386,80<br />
386,80<br />
386,80<br />
386,80<br />
386,80<br />
386,80 386,80<br />
unfallversichert. Für tageweise beschäftigte Aushilfen<br />
liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei täglich<br />
29,70 € (bisher 28,89 €).<br />
Gleichzeitig wird ab 1.1.2013 auch der Pauschalwert<br />
für die <strong>Die</strong>nstgeberabgabe von bisher<br />
monatlich 564,39 € auf neu 580,20 € angehoben<br />
(= 1,5-fache Geringfügigkeitsgrenze).<br />
Das bedeutet: Übersteigt in einem Monat die Bruttolohnsumme<br />
aller bei Ihnen geringfügig beschäftigten<br />
<strong>Die</strong>nstnehmer diesen Wert, sind<br />
für alle betroffenen geringfügigen <strong>Die</strong>nstnehmer<br />
höhere Sozialversicherungsabgaben (nämlich<br />
17,8 % anstatt nur 1,4 %) zu entrichten.<br />
Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage ab 2013<br />
Wie jedes Jahr wird auch die Höchstbemessungsgrundlage in der Sozialversicherung wieder angehoben<br />
und beträgt ab 1.1.2013 monatlich 4.440 € (bisher 4.230 €) bzw. täglich 148 € (bisher 141 €).<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 2
Oktober 2012<br />
Lohnverrechnung<br />
E-Card-Serviceentgelt - fällig mit Novembergehalt<br />
Im November ist es wieder soweit. Im Zuge der<br />
Lohnverrechnung muss für jeden voll versicherten<br />
echten und freien <strong>Die</strong>nstnehmer, welcher am<br />
15.11.2012 beschäftigt ist, das E-Card-Serviceentgelt<br />
in Höhe von 10 € einbehalten werden. <strong>Die</strong>se<br />
Arbeit werden wir bei der November-Lohnabrechnung<br />
selbstverständlich vollautomatisch für<br />
Sie erledigen.<br />
Es ist übrigens eine Gesetzesänderung in Bezug<br />
auf die Höhe dieser Gebühr geplant. Seit Einführung<br />
dieser Abgabe beträgt der Wert 10 €. Künftig<br />
soll er aber, so wie auch die anderen Sozialversicherungswerte<br />
(z.B. Geringfügigkeitsgrenze,<br />
Höchstbemessungsgrundlage, Auflösungsabgabe)<br />
ebenfalls jährlich aufgewertet werden.<br />
Höhere Sozialversicherungsbeiträge im Dezember 2012<br />
Wir möchten bereits jetzt darauf hinweisen:<br />
Sollten sich im Zuge der Lohn-/Gehaltsabrechnungen<br />
für Dezember 2012 höhere Sozialversicherungsbeiträge<br />
für die Gebietskrankenkasse ergeben<br />
(welche übrigens dann am 15.1.2013 zur<br />
Zahlung fällig sind), so kann dies mehrere Gründe<br />
haben:<br />
... wenn Sie z.B. im Dezember 2012 noch<br />
Erhöhungen vorgenommen oder Prämien<br />
abgerechnet haben oder<br />
... wenn Sie noch Mehr- oder Überstunden<br />
ausbezahlt haben oder<br />
.... weil bei Ihnen im Jahr 2012 mehrere <strong>Die</strong>nstnehmer<br />
geringfügig beschäftigt waren und<br />
deren Bezüge zusammen monatlich die 1,5-<br />
fache Geringfügigkeitsgrenze überschritten<br />
haben (siehe unseren 2. Artikel dieser Tipps).<br />
Im Zuge der Dezember-Abrechnungen müssen<br />
nämlich immer die Sozialversicherungsbeiträge aller<br />
im abgelaufenen Jahr geringfügig beschäftigten<br />
<strong>Die</strong>nstnehmer abgerechnet werden. Wurde<br />
dabei die 1,5-fache Geringfügigkeitsgrenze nicht<br />
überschritten, so wird nur der Unfallversicherungsbeitrag<br />
in Höhe von 1,4 % abgerechnet. Erfolgte<br />
allerdings eine Überschreitung, so muss nun die<br />
SV-Pauschale von 17,8 % abgerechnet werden.<br />
TIPP: Bitte achten Sie immer auf unsere Tipps aus<br />
der Lohnverrechnung. Wir weisen immer rechtzeitig<br />
auf die aktuellen Geringfügigkeitsgrenzen und<br />
auch auf die 1,5-fache Grenze hin (siehe auch<br />
unseren 2. Artikel dieser Tipps)!<br />
24.12. und 31.12. - dienstfrei oder Urlaub<br />
Da dies von Kollektivvertrag zu Kollektivvertrag unterschiedlich<br />
behandelt wird (sogar unterschiedlich<br />
zwischen den einzelnen Ärztekollektivverträgen der<br />
jeweiligen Bundesländer) stellen wir Ihnen als<br />
spezielles Service die einzelnen Bestimmungen<br />
auf unserer Internetseite www.juenger.at im Bereich<br />
"Aktuelles" zur Verfügung.<br />
Hinweis zur Pendlerpauschale<br />
Mit heurigem Jahr wurden die Richtlinien zur Gewährung<br />
des "großen" Pendlerpauschales verschärft<br />
bzw. enger ausgelegt. Da es hier bei Abgabenprüfungen<br />
vermehrt zu Problemen kommt,<br />
werden wir künftig einlangende "Erklärungen zur<br />
Berücksichtigung des Pendlerpauschales" genauer<br />
unter die Lupe nehmen. Sollten dabei Unklarheiten<br />
oder Unstimmigkeiten auftreten, so werden wir - als<br />
Schutz für Sie als <strong>Die</strong>nstgeber - dann das Pendlerpauschale<br />
beim betroffenen <strong>Die</strong>nstnehmer nicht<br />
berücksichtigen. Der <strong>Die</strong>nstnehmer kann aber immer<br />
selbst versuchen, das Pendlerpauschale im<br />
Zuge der Arbeitnehmerveranlagung (= Lohnsteuerjahresausgleich)<br />
zu berücksichtigen. <strong>Die</strong>s hat zur<br />
Folge, dass Sie als <strong>Die</strong>nstgeber bei einer Abgabenprüfung<br />
nicht mit diesem Thema belastet werden<br />
und sich der <strong>Die</strong>nstnehmer hier selbst mit dem<br />
Finanzamt die Anerkennung des Pendlerpauschales<br />
ausmacht.<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 3
Oktober 2012<br />
Lohnverrechnung<br />
Wissen Sie eigentlich ...<br />
g ... dass die Finanzpolizei jeden Betrieb, egal<br />
welcher Branche angehörend, jederzeit und<br />
unangemeldet kontrollieren kann Es wird hier<br />
kein Unterschied gemacht, ob Gastgewerbe,<br />
Bauwirtschaft, Handel usw., auch Ärzte und<br />
Zahnärzte (wie heuer bereits vorgekommen)<br />
können überprüft werden! Melden Sie daher<br />
bitte jeden <strong>Die</strong>nstnehmer korrekt und rechtzeitig<br />
(= VOR dem erstmaligen <strong>Die</strong>nstantritt) an!<br />
g ... dass es von Seiten der Gebietskrankenkassen<br />
spätestens ab 2013 endgültig vorbei ist mit<br />
Tolerierung etwaiger verspäteter An-/Abmeldungen<br />
Künftig wird jede verspätete An- bzw. Abmeldung<br />
mit Verspätungszuschlägen sanktioniert.<br />
Daher Anmeldungen in Ihrem eigenen Interesse<br />
immer VOR <strong>Die</strong>nstantritt durchführen und<br />
Abmeldungen spätestens innerhalb von 7<br />
Kalendertagen vornehmen.<br />
TIPP: Teilen Sie uns bitte IMMER rechtzeitig sämtliche<br />
In<strong>for</strong>mationen mit, und wir erledigen die<br />
Meldungen fristgerecht für Sie!<br />
g ... dass ein <strong>Die</strong>nstnehmer, welcher unentschuldigt<br />
der Arbeit fern bleibt, bei der Gebietskrankenkasse<br />
innerhalb von 7 Kalendertagen abgemeldet<br />
werden muss<br />
TIPP: Teilen Sie uns ein unentschuldigtes Fernbleiben<br />
spätestens nach 2-3 Tagen mit! Damit<br />
können wir rechtzeitig für Sie die Meldungen<br />
erledigen und arbeitsrechtliche Schritte einleiten.<br />
g … jeder <strong>Die</strong>nstnehmer ein Anrecht auf Aushändigung<br />
des monatlichen Gehaltszettels hat und<br />
sein Lohn/Gehalt spätestens am Letzten eines<br />
Monats seinem Konto gutgeschrieben sein<br />
muss Beachten Sie bitte, dass das Nichtaushändigen<br />
des Gehaltszettels das Hemmen von<br />
Verjährungsfristen zur Folge hat!<br />
g … Raumpfleger(innen) bei Ärzten, Zahnärzten,<br />
Steuerberatern, Rechtsanwälten keinen<br />
„automatischen“ Anspruch auf 13./14.Gehalt<br />
(= Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld) haben <strong>Die</strong>s<br />
deshalb, da diese Gruppe keinem Kollektivvertrag<br />
unterliegt! Sie können ein 13./14.Gehalt<br />
freiwillig zahlen, müssen aber nicht. Nur – wenn<br />
Sie damit freiwillig anfangen, dann haben Ihre<br />
Raumpfleger(innen) einen Rechtsanspruch<br />
drauf und kriegen’s regelmäßig!<br />
In eigener Sache<br />
Unsere langjährige Mitarbeiterin Angela Stengg<br />
orientiert sich innerhalb unseres Teams neu und<br />
zieht sich daher aus vielen Bereichen der Lohnverrechnung<br />
zurück. Keine Sorge - Frau Stengg bleibt<br />
dem Team Jünger selbstverständlich erhalten, ihre<br />
Aufgaben liegen künftig im Jahresabschlussbereich.<br />
Aus diesem Grund wird Frau Stengg nicht<br />
mehr im operativen (= abrechnungstechnischen)<br />
Bereich der Lohnverrechnung tätig sein, sondern<br />
sich hier nur mehr auf die Beratungen konzentrieren.<br />
Aus diesem Grund wurde eine Erweiterung bzw.<br />
Änderung im Lohnverrechnungsteam notwendig:<br />
Neu in unserem Team ist Anna Jöchl, welche im<br />
September 2012 als frische Maturantin zu uns<br />
gestoßen ist und sich künftig mit vollem Eifer der<br />
Lohnverrechnung widmen möchte. Ebenfalls neu<br />
im Lohnverrechnungsteam ist unsere bisher im<br />
Sekretariat mithelfende Julia Valgoi, die sich ebenfalls<br />
auf die Heraus<strong>for</strong>derungen der Lohnverrechnung<br />
freut. Beide stellen sich den künftigen An<strong>for</strong>derungen<br />
durch externe und interne Fortbildungen<br />
samt schwierigen Prüfungen und freuen<br />
sich, für Sie die Lohnverrechnungsarbeiten<br />
gemeinsam mit den beiden "alten" Hasen des<br />
Lohnverrechnungsteams, Kathrin Gstrein und<br />
Wolfgang Steger (welche sich im Übrigen sehr über<br />
die Team-Erweiterungen freuen), zu erledigen.<br />
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen wunderschönen Herbst und kommenden Winter,<br />
Ihr Lohnverrechnungsteam<br />
Impressum:<br />
Medieninhaber, Herausgeber, Redaktion: Team JÜNGER Steuerberater OG<br />
6020 Innsbruck, Anichstraße 5a - Telefon: +43(0)512/59859-0 - Telefax: +43(0)512/59859-25 - www.juenger.at<br />
Richtung: Klientenin<strong>for</strong>mation, erscheint 4 mal jährlich<br />
SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 4
und
Sparpaket 2012 trifft<br />
Immobilienbesitzer<br />
Private Verkäufe ab dem 1.4.2012 steuerpflichtig<br />
Ab 1. April 2012 soll der Verkauf von privaten Liegenschaften einkommensteuerpflichtig werden. <strong>Die</strong>s war bisher<br />
nur dann der Fall, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre (Spekulationsfrist) vergangen sind.<br />
DRINGENDER HANDLUNGSBEDARF<br />
Wer in seinem Privatvermögen Liegenschaften<br />
hält, sollte daher rasch seine Situation<br />
analysieren und mögliche Gestaltungsvarianten<br />
wie folgt ausleuchten:<br />
BEST CASE:<br />
Kauf vor dem 1.4.2002 und Verkauf vor<br />
dem 1.4.2012<br />
In diesen Fällen bleibt alles beim Alten.<br />
Das heißt, bei Einhaltung der 10jährigen<br />
Spekulationsfrist kann der Gewinn aus der<br />
Veräußerung privater Immobilien vollkommen<br />
steuerfrei lukriert werden.<br />
16 I Zahnarzt in Tirol<br />
Beispiel:<br />
Einkauf um: 700.000,-<br />
Zwischen Kauf- und dem Verkaufsdatum<br />
sind mind. 10 Jahre vergangen.<br />
Verkauf um: 980.000,-<br />
Gewinn: 280.000,-<br />
Steuer: 0,-<br />
SECOND BEST CASE:<br />
Kauf vor dem 1.4.2002 und Verkauf nach<br />
dem 31.3.2012 ohne Umwidmung oder<br />
bei Umwidmung vor dem 1.1.1988<br />
Hier soll es zu einer Besteuerung des gesamten<br />
Veräußerungspreises (nicht des<br />
Gewinnes, sondern der gesamten Erlöses!)<br />
in Höhe von 3,5% kommen.<br />
Beispiel:<br />
Einkauf um: 700.000,-<br />
Zwischen Kauf- und Verkaufsdatum sind<br />
mind. 10 Jahre vergangen.<br />
Verkauf um: 980.000,-<br />
Gewinn: 280.000,-<br />
Steuer: 34.300,- (3,5% von 980.000,-)<br />
Ë
Steuern<br />
BAD CASE:<br />
Kauf nach dem 31.3.2002 und Verkauf<br />
nach dem 31.3.2012<br />
Hier soll es zu einer Besteuerung des<br />
Veräußerungsgewinnes (=Verkaufspreis<br />
abzüglich Anschaffungskosten) in Höhe<br />
von 25% kommen. Wird die Immobilie<br />
erst nach zehn Jahren veräußert, so darf<br />
der Veräußerungsgewinn jährlich um<br />
einen 2%igen Inflationsabschlag gekürzt<br />
werden. <strong>Die</strong>ser Inflationsabschlag kann<br />
den Veräußerungsgewinn maximal bis auf<br />
die Hälfte kürzen.<br />
Beispiel:<br />
Einkauf um: 700.000,-<br />
Zwischen Kauf- und dem Verkaufsdatum<br />
sind 12 Jahre vergangen.<br />
Verkauf um: 980.000,-<br />
Gewinn: 280.000,-<br />
Inflationsabschlag: -11.200,-<br />
(4% von 280.000,-)<br />
Steuerpflichtiger Gewinn: 268.800,-<br />
Steuer: 67.200,- (25% von 268.800,-)<br />
WORST CASE:<br />
Kauf vor dem 1.4.2002 und Verkauf nach<br />
dem 31.3.2012<br />
mit Umwidmung in Bauland nach dem<br />
31.12.1987<br />
Werden schon vor dem 1.4.2002 angeschaffte,<br />
aber erst nach 1987 in Bauland<br />
umgewidmete Liegenschaften veräußert,<br />
so soll der Veräußerungsgewinn pauschal<br />
mit 60% des Verkaufspreises angenommen<br />
werden. <strong>Die</strong>s entspricht einer effektiven<br />
Steuer von 15% des Verkaufspreises.<br />
Beispiel:<br />
Einkauf um: 700.000,-<br />
Zwischen Kauf- und dem Verkaufsdatumsind<br />
12 Jahre vergangen.<br />
Verkauf um: 980.000,-<br />
Gewinn: 280.000,-<br />
Steuer: 147.000,- (15% von 980.000,-)<br />
Der Steuerpflichtige soll allerdings die<br />
Besteuerung nach dem tatsächlichen<br />
Veräußerungsgewinn beantragen können.<br />
Im vorstehenden Bespiel würde dabei<br />
eine Steuer von 67.200,- herauskommen<br />
und die Option daher zu einer wesentlich<br />
günstigeren Situation führen.<br />
TIPPS<br />
• Für den eigenen Wohnsitz:<br />
Immobilien, in denen Sie innerhalb der<br />
letzten 10 Jahre vor Verkauf mindesten 5<br />
Jahre Ihren Hauptwohnsitz hatten, können<br />
Sie weiterhin steuerfrei veräußern.<br />
Sind seit der Anschaffung noch nicht so<br />
viele Jahre vergangen, so reicht es aus,<br />
wenn Sie seit der Anschaffung durchgehend<br />
(mindestens 2 Jahre) in der nämlichen<br />
Immobilie Ihren Hauptwohnsitz<br />
hatten.<br />
• Für selbst hergestellte Gebäude:<br />
Auch diese Objekte können im Privatbereich,<br />
so wie bisher, jedenfalls steuerfrei<br />
veräußert werden, sofern sie nicht zur<br />
Einkünfteerzielung (z.B. Vermietung)<br />
gedient haben.<br />
• Für Fälle innerhalb der<br />
Spekulationsfrist:<br />
Liegenschaften, welche noch in der<br />
zehnjährigen Spekulationsfrist verhangen<br />
sind, sollten nicht vor dem 1. April<br />
diesen Jahres veräußert werden. Eine<br />
Veräußerung bis zum 31.3.2012 wird<br />
nämlich noch nach Tarif, d.h. mit bis<br />
zu 50%, <strong>best</strong>euert, während ein späterer<br />
Verkauf lediglich mit 25% belastet<br />
wird.<br />
Dasselbe gilt übrigens auch für betriebliche<br />
Immobilien, egal innerhalb welcher<br />
Frist.<br />
• Für Fälle ausserhalb der<br />
Spekulationsfrist:<br />
Wurde die 10jährige Spekulationsfrist<br />
bereits ausgesessen, so kann noch bis<br />
zum 31.3.2012 gänzlich steuerfrei verkauft<br />
werden. Wenn Sie sich also gerade<br />
in Verkaufsverhandlungen befinden,<br />
sollten Sie den Verkauf noch vor dem<br />
1.4.2012 finalisieren.<br />
• Für Fälle mit starken Wertsteigerungen<br />
infolge Umwidmung<br />
nach 1987:<br />
Bei Liegenschaften, die erst nach 1987<br />
umgewidmet, aber noch vor dem<br />
1.4.2002 erworben wurden, könnten<br />
zumindest die bisher erfolgten Wertsteigerungen<br />
endgültig steuerfrei gestellt<br />
werden. <strong>Die</strong>s ist auch dann möglich,<br />
wenn ein baldiger Fremdverkauf noch<br />
vor dem 1. April 2012 nicht gewünscht<br />
bzw. nicht machbar ist. In diesen Fällen<br />
kann ein Verkauf innerhalb der Familie<br />
oder auch eine GmbH-Konstruktion<br />
hilfreich sein.<br />
Auf Grund der dabei anfallenden Nebenkosten<br />
macht dies selbstverständlich<br />
nur bei entsprechenden Wertsteigerungen<br />
Sinn. <strong>Die</strong> Nebenkosten machen<br />
mindestens 3,1 % aus. Sie ergeben sich<br />
aus der Grunderwerbsteuer (2% bei<br />
nahen Angehörigen, ansonsten 3,5%),<br />
der Gebühr für die Eintragung in das<br />
Grundbuch (1,1%) sowie den Kosten für<br />
die Errichtung des Kaufvertrages.<br />
RESÜMEE<br />
Der Tiroler Immobilienmarkt konnte in<br />
den letzten Jahren starke Wertsteigerungen<br />
verzeichnen. In Medienberichten war von<br />
Steigerungen von bis zu 40% in den letzten<br />
acht Jahren zu lesen. Brancheninsider<br />
gehen auch für die kommenden Jahre von<br />
einer Fortsetzung dieses Trends aus.<br />
Damit ist eines klar: Bei der neuen Immobilien<strong>best</strong>euerung<br />
geht es um viel Geld.<br />
Aber noch ist nicht alles verloren. Bis zum<br />
1. April diesen Jahres haben Sie Zeit, das<br />
eine oder andere Schäfchen ins Trockene<br />
zu bringen.<br />
Einige Gestaltungsvarianten dazu können<br />
Sie aus den obenstehenden Tipps entnehmen.<br />
Ob derartige steuerliche Über-<br />
Ë<br />
Zahnarzt in Tirol I 17
Steuern<br />
legungen Vorteile für Sie bringen, kann<br />
allerdings nur für den jeweiligen Einzelfall<br />
beurteilt werden.<br />
Wir empfehlen Ihnen, bei Bedarf umgehend<br />
Ihren persönlichen Steuerberater zu<br />
konsultieren.<br />
Bitte bedenken Sie, dass Sie zwar möglicherweise<br />
noch vor dem 1. April Handlungsbedarf<br />
haben und auch die Umsetzung<br />
Zeit braucht, das Gesetz aber noch<br />
nicht definitiv beschlossen ist.<br />
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sich bitte an die Landeszahnärztekammer für<br />
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18 I Zahnarzt in Tirol
Steuern<br />
Umsatzsteuerkeule<br />
trifft Ordinationsräumlichkeiten und Vorsorgewohnungen<br />
E<br />
s war einmal . . .<br />
Es war einmal ein sehr attraktives<br />
Steuersparmodell, und alle lebten<br />
damit glücklich und zufrieden. Und wenn sie<br />
nicht gestorben sind . . .<br />
So oder so ähnlich enden alle schönen Märchen.<br />
Aber eben nur Märchen. Das wirkliche<br />
Leben spielt mitunter ganz andere Stücke.<br />
Wie zum Beispiel - vor kurzem geschehen<br />
- das jähe Ende eines Steuersparklassikers im<br />
Immobilienbereich:<br />
Wie es einmal war . . .<br />
Es war einmal und ist nicht mehr . . . da konnte<br />
man eine Immobilie kaufen und sich bei<br />
umsatzsteuerlicher Verwendung vom Gebäudeanteil<br />
20% Umsatzsteuer vom Finanzamt<br />
zurückholen. Das funktionierte immer dann,<br />
wenn man die Immobilie direkt vom Bauträger<br />
oder aus einer bis dato schon umsatzsteuerhängigen<br />
Verwendung (heraus)kaufte<br />
oder selbst errichtete und sodann wiederum<br />
einer umsatzsteuerpflichtigen Verwendung<br />
zuführte.<br />
Im Klartext:<br />
Man musste das Objekt einfach nur vom<br />
“Richtigen” kaufen oder selbst errichten,<br />
anschließend vermieten und von der Miete<br />
Umsatzsteuer abführen. Der Clou dabei<br />
war, das man letzteres nur 10 Jahre lang tun<br />
musste, um in den Genuss der vollen Vorsteuer<br />
zu kommen.<br />
In diesem Zusammenhang gab es bisher für<br />
Ärztinnen und Ärzte besonders attraktive<br />
Gestaltungsmöglichkeiten:<br />
1. Das Ehegattenmodell:<br />
Dabei hat die Ehegattin oder der Ehegatte<br />
gekauft und anschließend 10 Jahre lang<br />
mit Umsatzsteuer an die/den ärztlich tätige/n<br />
Partner/in vermietet. Da man nach<br />
zehn Jahren wiederum ohne Probleme auf<br />
eine Nettomiete umsteigen konnte, führte<br />
dieses Modell nicht nur zu einem satten<br />
Finanzierungs- und Liquiditätsvorteil, sondern<br />
hat die gewonnene Vorsteuer den<br />
Nachteil aus der umsatzsteuerpflichtigen<br />
Vermietung der Folgejahre in den meisten<br />
Fällen auch um ein Mehrfaches kompensiert.<br />
Bei einer eventuellen Veräußerung<br />
nach der zehnjährigen Spekulationsfrist<br />
blieben obendrein die Wertsteigerungen<br />
der Immobilie bisher vollkommen steuerfrei.<br />
Aber auch damit ist es nun vorbei.<br />
Was vom Ehegattenmodell noch geblieben<br />
ist: Durch die Miete kann ein<br />
Teil des Einkommens zum Ehepartner<br />
umgeleitet werden. Bei entsprechenden<br />
Einkommensunterschieden können die<br />
verschobenen Einkommensteile so einem<br />
günstigeren Steuersatz zugeführt werden<br />
(Ehegattensplitting).<br />
Auch wenn das weiterhin funktioniert<br />
- ohne den umsatzsteuerlichen Benefit ist<br />
das für sich genommen nur noch halb so<br />
attraktiv.<br />
2. <strong>Die</strong> steueroptimale<br />
Vorsorgewohnung:<br />
Eine weitere freudige Situation fanden all<br />
jene vor, die sich eine Wohnung mit Vorsteuerabzug<br />
und mindestens 10jähriger<br />
Vermietungsabsicht gekauft haben. Hier<br />
kam an Attraktivität noch hinzu, dass in<br />
den Baukosten 20% Umsatzsteuer stecken<br />
und die Vermietung zu Wohnzwecken<br />
dem ermäßigten Steuersatz von nur 10%<br />
unterliegt. Für Kleinunternehmer mit<br />
einem Umsatz von maximal 30.000 € pro<br />
Jahr war nach Ablauf von 10 Jahren die<br />
weitere Vermietung überhaupt gänzlich<br />
ohne Umsatzsteuer möglich.<br />
Damit ist es nun vorbei . . .<br />
Und so ist es heute . . .<br />
Künftig steht der Vorsteuerabzug nur noch<br />
dann zu, wenn auch der Mieter vorsteuerabzugsberechtigt<br />
ist. In die Neuregelung fallen<br />
alle, die ein Gebäude anschaffen und nach<br />
dem 31.8.2012 mit der Vermietung beginnen.<br />
Wird das Gebäude selbst errichtet, so kann<br />
man noch in den Genuss der alten Rechtslage<br />
kommen, wenn mit der Errichtung noch<br />
vor dem 1. September 2012 begonnen wird.<br />
Bei der Vermietung zu Wohnzwecken steht<br />
der Vorsteuerabzug zwar grundsätzlich<br />
weiterhin zu, allerdings wird der Beobachtungszeitraum<br />
hinsichtlich der umsatzsteuerpflichtigen<br />
Vermietung von bisher 10<br />
Jahre auf nunmehr 20 Jahre verdoppelt. Das<br />
bedeutet, dass z.B. bei einer Beendigung der<br />
18 ll Zahnarzt in Tirol
Steuern<br />
Vermietung mit Umsatzsteuer vor Ablauf<br />
von 20 Jahren für die noch nicht „verusteten“<br />
Jahre anteilige Vorsteuerberichtigungen<br />
vorzunehmen sind und eine entsprechende<br />
Rückerstattung an das Finanzamt zu erfolgen<br />
hat.<br />
Der verlängerte Beobachtungszeitraum gilt<br />
für Neuvermietungen nach dem 31.3.2012,<br />
wenn die Immobilie nicht bereits vorher<br />
schon unternehmerisch oder zur Vermietung<br />
(Mieterwechsel) genutzt wurde.<br />
RESÜMEE & TIPPS:<br />
Mit den Änderungen im Umsatzsteuergesetz<br />
soll die Ausgliederung von Immobilienerrichtungen<br />
durch nicht zum Vorsteuerabzug<br />
berechtigte Steuerpflichtige unattraktiv gemacht<br />
werden. So wie es derzeit ausschaut,<br />
dürfte dies mit dem kürzlich abgesegneten<br />
Stabilitätsgesetz 2012 nun leider <strong>best</strong>ens<br />
gelungen sein.<br />
Für Ärztinnen und Ärzte werden die schönen<br />
Zeiten der lukrativen Umsatzsteuergestaltungen<br />
im Immobilienbereich daher schon bald<br />
wie ein Märchen aus längst vergangen Zeiten<br />
anmuten. Aber noch ist Zeit! Eine Anwendung<br />
der Neuregelung für Ordinationsräumlichkeiten<br />
lässt sich verhindern, wenn die<br />
Vermietung noch vor dem 1.9.2012 beginnt!<br />
Wenn Sie bzw. Ihr/e Gatte/in selbst Bauherr<br />
sind und mit der Gebäudeerrichtung noch<br />
vor dem 1.9.2012 gestartet wird, so können<br />
Sie ebenso noch auf die guten alten Gestaltungsvarianten<br />
zurückgreifen, egal wann<br />
die Vermietung tatsächlich losgeht! Sollten<br />
Sie zum Betroffenenkreis gehören und in<br />
nächster Zukunft eine Immobilientransaktion<br />
planen, so empfehlen wir Ihnen dringend,<br />
Ihren Steuerberater zu konsultieren.<br />
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von links: STB Dr. Verena Maria Erian,<br />
STB Mag. Eva Messenlechner, STB Raimund Eller.<br />
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Unser Team freut sich auf Sie.<br />
Zahnarzt in Tirol ll 19
Steuern<br />
STEUERABKOMMEN MIT DER SCHWEIZ<br />
FREUND ODER FEIND<br />
Heuer im April hat unser Ministerrat das umstrittene,<br />
gelobte, kritisierte, ersehnte, verdammte, e, erwünschte,<br />
gefürchtete - kurzum das vieldiskutierte e Steuerabkommen<br />
mit der Schweiz beschlossen. Was es<br />
damit auf sich hat, erfahren Sie hier:<br />
INHALT<br />
ist eine automatische Besteuerung von Geldern<br />
in der Schweiz.<br />
BETROFFEN<br />
sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz<br />
in Österreich, die am 31.12.2010 und am<br />
1.1.2013 ein Konto oder ein Depot bei einer<br />
Schweizer Bank hatten bzw. haben.<br />
ZIEL<br />
ist eine strafbefreiende anonyme Pauschalabgeltung<br />
sämtlicher Steuern auf Kapitalvermögen<br />
in der Schweiz. <strong>Die</strong> automatische<br />
Besteuerung bezieht sich dabei<br />
sowohl auf den Kapitalstamm (Legalisierung<br />
von Schwarzgeld) als auch auf die laufenden<br />
Kapitalerträge.<br />
SO FUNKTIONIERT´S:<br />
Beim Kapitalstamm:<br />
<strong>Die</strong> Banken in der Schweiz berechnen für<br />
das <strong>best</strong>ehende Vermögen einen pauschalen<br />
Steuerbetrag (15 bis 30% je nach Entwicklung<br />
des Kapitalvermögens von 2003<br />
bis 2010), behalten diesen ein und leiten ihn<br />
über die Schweizer Steuerverwaltung an die<br />
Österreichischen Behörden weiter. Damit ist<br />
die Steuerpflicht aller Steuertat<strong>best</strong>ände bis<br />
einschließlich 2012 abgegolten und es gilt<br />
Strafbefreiung. Der Bankkunde erhält eine<br />
namentliche Bestätigung, die als Nachweis<br />
der Legalisierung gegenüber der Österreichischen<br />
Finanz gilt. Ab einer Vermögenshöhe<br />
von 2 Mio € erhöht sich der Steuersatz<br />
schrittweise auf bis zu 38% (bei 8 Mio €).<br />
Bei den laufenden Zinserträge:<br />
Ab 1.1.2013 werden sämtliche Steuern auf<br />
Kapitalerträge (25 Prozent) in der Schweiz<br />
eingehoben und an Österreich weitergeleitet.<br />
Wenn das Geld fehlt:<br />
Steuerpflichtige, die zwar Einmalzahlungen<br />
leisten wollen, aber nicht über den entsprechenden<br />
Geldbetrag verfügen (Vermögen<br />
steckt in Wertpapieren), werden von der<br />
Bank aufge<strong>for</strong>dert, innerhalb einer gewissen<br />
Frist die Liquidität vorzuweisen. Gelingt dies<br />
nicht, wird die Person den österreichischen<br />
Behörden gemeldet.<br />
von links nach rechts: STB Dr. Verena Maria Erian, STB Mag. Eva Messenlechner, STB Raimund Eller.<br />
DES EINEN FREUND:<br />
Handelt es sich beim Kapitalstamm tatsächlich<br />
um "Schwarzgeld", so kann die Abgeltung<br />
mit obigen Pauschalsätzen zu einer<br />
vergleichsweise günstigen Legalisierung<br />
führen. Je nach Höhe der steuerpflichtigen<br />
Gesamteinkünfte wäre im normalen Veran-<br />
18 ll ZAHNARZT IN TIROL
Steuern<br />
lagungsweg ein Steuersatz von bis zu 50%<br />
zur Anwendung gekommen. Handelt es sich<br />
zudem um umsatzsteuerpflichtige Einkünfte<br />
aus einer nichtzahnärztlichen Tätigkeit, so<br />
kämen zudem nochmals 20% Umsatzsteuer<br />
dazu. Dem gegenüber kann man bei der<br />
Pauschalregelung von bis zu maximal 30%<br />
bei Vermögensmassen bis zu 2 Millionen ja<br />
geradezu von einer Okkasion sprechen. Und<br />
das alles vollkommen anonym!<br />
WARUM DAS NICHT SO SCHLIMM IST:<br />
<strong>Die</strong> Pauschal<strong>best</strong>euerung des gesamten<br />
Schweizer Bestandes kann verhindert werden,<br />
indem man von der Möglichkeit einer<br />
freiwilligen Meldung Gebrauch macht. Dazu<br />
muss die Schweizer Bank bis spätesten 31.<br />
Mai 2013 eine diesbezügliche Anweisung<br />
vom Bankkunden erhalten. Infolgedessen<br />
werden die Kontodaten an die Österreichische<br />
Finanz weitergeleitet. <strong>Die</strong>s kommt<br />
einer so genannten Selbstanzeige gleich. Der<br />
Steuerpflichtige wird dann aufge<strong>for</strong>dert diese<br />
Selbstanzeige zu vervollständigen und die<br />
tatsächlich geschuldete Steuer zu bezahlen.<br />
WEM DAS ALLES NICHTS HILFT:<br />
Haben die Schwarzgelder einen kriminellen<br />
Ursprung, so tritt auch nach dem neuen<br />
Schweizer Abkommen keine Legalisierung<br />
hinterzogener Abgaben ein.<br />
WER SONST NOCH WEITERHIN STRAF-<br />
FÄLLIG BLEIBT:<br />
All jene, die noch vor Inkrafttreten des Abkommens<br />
(1.1.2013) die Gelder aus der<br />
Schweiz abziehen, können sich den Neuerungen<br />
zwar entziehen, bleiben dafür aber<br />
weiterhin in der Illegalität. <strong>Die</strong> Schweiz hat<br />
sich in diesem Zusammenhang verpflichtet,<br />
die volumenreichsten Fluchtländer samt<br />
Anzahl der jeweils dorthin Geflüchteten bekannt<br />
zu geben.<br />
Auch der Weg zurück nach Österreich führt<br />
nicht zu einer Sanierung der Altlasten,<br />
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ZAHNARZT IN TIROL ll 19
Steuern<br />
STEUERSPARCHECKLISTE<br />
... ENDSPURT 2012 ...<br />
Machen Sie hier Ihren persönlichen Steuer-Check 2012 und lesen Sie, was und<br />
wie Sie jetzt noch aktiv gestalten können:<br />
LOS GEHT`S!<br />
<br />
Anschaffung von Wertpapieren<br />
zur Geltendmachung des Gewinnfreibetrages<br />
von 13%, soweit nicht ausreichende Investitionen<br />
vorliegen. Mit dem Gewinnfreibetrag<br />
(GFB) können Sie auch heuer wieder bis zu 13<br />
% Ihrer Gewinne steuerfrei lukrieren, wenn Sie<br />
entsprechend investieren.<br />
Nochmals zur Erinnerung: Begünstigt sind<br />
Neuanschaffungen abnutzbarer, körperlicher<br />
Anlagegüter (Ausnahmen: Luftfahrzeuge,<br />
PKWs und Software) und <strong>best</strong>immter Wertpapiere<br />
mit einer mindestens 4-jährigen Nutzungsdauer.<br />
<br />
Bei Gewinnen von mehr als 175.000 <br />
Wenn Sie Gewinne von mehr als 175.000 € erzielen,<br />
so können Sie im Jahr 2012 die vollen<br />
13% GFB vorerst zum letzten Mal lukrieren.<br />
Von 2013 bis 2016 gilt nämlich folgende Staffelung:<br />
: 13%<br />
und<br />
350.000 : 7%<br />
und<br />
580.000 : 4,5%<br />
: 0%<br />
Vor diesem Hintergrund kann die bisherigen<br />
Strategie, Gewinne gegen Jahresende möglichst<br />
ins nächste Jahr zu verschieben, nachteilig<br />
sein. Es drängt sich die Überlegung auf,<br />
inwieweit nicht konträr dazu sogar ein Teil der<br />
Gewinne 2013 bereits ins heurige Jahre vorgezogen<br />
werden soll. Der Haken: <strong>Die</strong> Steuer<br />
für die Veranlagungsjahre 2012 und 2013 ist<br />
zwar in Summe niedriger, wird aber für den<br />
vorgezogenen Teil ein Jahr früher fällig. Zudem<br />
erhöht sich das notwendige Investitionsvolumen<br />
(Wertpapierkauf ) 2012 zur vollen<br />
Ausschöpfung des GFB.<br />
<br />
Sind Sie vom Steuerabkommen mit der<br />
Schweiz betroffen<br />
Ab 1.1.2013 werden Gelder in der Schweiz automatisch<br />
einer anonymen Abgeltungssteuer<br />
unterworfen.<br />
Falls Sie also Geld in der Schweiz haben,<br />
empfehlen wir Ihnen, so rasch wie möglich<br />
mit Ihrem Steuerberater Rücksprache zu halten.<br />
Gerne übermitteln wir Ihnen auch eine<br />
weiterführende Lektüre zu diesem Thema.<br />
Handlungsbedarf <strong>best</strong>eht vor allem dann,<br />
wenn gar kein Schwarzgeld im Spiel war oder<br />
bereits Verjährung eingetreten ist. In diesen<br />
Fällen kann die anonyme Steuerautomatik<br />
des Schweizer Abkommens zu groben und<br />
ungerechtfertigten Nachteilen für Sie führen.<br />
Das kann durch eine freiwillige offizielle Meldung<br />
verhindert werden, indem eine entsprechende<br />
Anweisung an die Schweizer Bank bis<br />
spätestens 31. Mai 2013 erfolgt. Welche Variante<br />
die günstigere für Sie ist, kann bereits im<br />
Vorfeld berechnet werden.<br />
<br />
Verteuerung für Grundbuchseintragungen<br />
ab 1.1.2013<br />
Ab 1.1.2013 wird die Grundbucheintragungsgebühr<br />
in Höhe von 1,1% bei unentgeltlichen<br />
Übertragungen von Immobilien außerhalb<br />
der Familie nicht mehr, so wie bisher vom<br />
dreifachen Einheitswert, sondern vom Verkehrswert<br />
berechnet. Falls bei Ihnen eine<br />
Schenkung an oder von Personen außerhalb<br />
des Familienkreises ansteht, so lohnt es sich,<br />
diese noch vor Jahresende über die Bühne zu<br />
bringen.<br />
von links nach rechts: STB Dr. Verena Maria Erian, STB Mag. Eva Messenlechner, STB Raimund Eller.<br />
<br />
Weihnachtsfeier & Weihnachtsgeschenke:<br />
Für Weihnachtsfeiern und andere Betriebsfeiern<br />
sowie Betriebsausflüge können pro Mitarbeiter<br />
jährlich bis zu 365 € steuer- und sozialversicherungsfrei<br />
steuerlich untergebracht<br />
werden. Zudem darf jeder Mitarbeiter pro<br />
Jahr Sachgeschenke im Wert von 186 € von<br />
ZAHNARZT IN TIROL ll 13
Steuern<br />
seinem <strong>Die</strong>nstgeber steuerfrei entgegen nehmen.<br />
Auch dieser Aufwand schlägt sich bei<br />
Ihnen steuerwirksam zu Buche. Achtung! Bargeld<br />
ist ausgenommen. Lösung: Gutscheine.<br />
Auch die Bezahlung von Prämien für die Zukunftssicherung<br />
der Mitarbeiter (z.B. Er- und<br />
Ablebensversicherungen) sind bis zu 300 €<br />
pro Jahr und pro Mitarbeiter steuerfrei und<br />
voll betrieblich absetzbar. Es ist der Gleichheitsgrundsatz<br />
einzuhalten, d.h. eine entsprechende<br />
Zusage kann nur allen zusammen<br />
oder nach <strong>best</strong>immten Kriterien festgelegten<br />
Mitarbeitergruppen angeboten werden.<br />
<br />
Kirchenbeitrag eventuell noch einzahlen<br />
Es gibt Momente…<br />
…wo flott geliefert werden muss.<br />
pluradent austria 24h Lieferservice.<br />
An Kirchenbeiträgen können heuer erstmals<br />
bis zu 400 € p.a. von der Steuer abgesetzt werden,<br />
insofern dieser Betrag auch tatsächlich<br />
einbezahlt wurde. Bisher waren maximal 200<br />
€ p.a. von der Steuer absetzbar.<br />
<br />
Kosten für Betreuung und Ausbildung von<br />
Kindern<br />
Auch dafür gibt es unter <strong>best</strong>immten Voraussetzungen<br />
einen steuerlichen Absetzposten<br />
von bis zu 2.300 € für die Kinderbetreuung<br />
bzw. von bis zu 1.320 € bei auswärtiger Berufsausbildung<br />
pro Kind und Jahr. Bitte sorgen Sie<br />
auch hier rechtzeitig für entsprechende Nachweise<br />
(Kindergarten<strong>best</strong>ätigung, Inskriptions<strong>best</strong>ätigung,<br />
Schulbesuchs<strong>best</strong>ätigung etc.).<br />
engagiert<br />
wegweisend<br />
partnerschaftlich<br />
Zudem können Sie bis Jahresende auch für<br />
Ihre Mitarbeiter Kosten für die Kinderbetreuung<br />
übernehmen. <strong>Die</strong> Höhe des für den Mitarbeiter<br />
steuerfreien und für Sie voll absetzbaren<br />
Zuschusses beträgt pro Kind jährlich maximal<br />
500 € und ist direkt an die Betreuungseinrichtung<br />
bzw. an die Betreuungsperson zu überweisen.<br />
Achtung Gleichbehandlungsgrundsatz<br />
beachten (siehe “Check 5”). Zudem muss<br />
diese Auszahlung am Lohnkonto des betreffenden<br />
Mitarbeiters stehen. Tipp: rechtzeitige<br />
Meldung an Ihre Lohnverrechnung.<br />
<br />
Übertragung von Abfertigungsansprüchen<br />
Alle Mitarbeiter, die nach dem 1.1.2003 eingetreten<br />
sind, bekommen Ihre Abfertigung nicht<br />
vom <strong>Die</strong>nstgeber, sondern von einer Mitarbeitervorsorgekasse.<br />
Wenn Sie möchten und die<br />
jeweiligen Mitarbeiter zustimmen, so können<br />
Sie nun letztmalig bis zum 31.12.2012 auch für<br />
Altfälle einen Vollübertritt an eine Mitarbeitervorsorgekasse<br />
herbeiführen.<br />
Der Haken dabei: <strong>Die</strong> bisher im alten System<br />
erworbenen fiktiven Abfertigungsansprüche<br />
sind in einer mit dem Mitarbeiter einvernehmlich<br />
festzusetzenden Höhe so<strong>for</strong>t an die<br />
Mitarbeitervorsorgekasse zu bezahlen.<br />
Zudem entfällt auch die dem alten Abfertigungssystem<br />
immanente Bindungswirkung<br />
der Mitarbeiter an Ihre Ordination, weil die<br />
Abfertigung Neu ja auch bei Selbstkündigung<br />
zusteht.<br />
s ist schon unangenehm, wenn einmal das benötigte<br />
EMaterial fehlt.<br />
Damit das nicht geschieht, unterstützt Sie Ihr Betreuer<br />
von pluradent austria bei Ihrem Bestellwesen.<br />
Er lässt sich laufend schulen, um Sie kompetent über<br />
aktuelle Produkte beraten zu können.<br />
Dafür nimmt er sich viel Zeit für Sie.<br />
Wenn dennoch einmal etwas ausgehen sollte, dann hilft<br />
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<br />
Gewinne aus Verkäufen von privaten Immobilien<br />
sind seit April diesen Jahres auch dann steuerpflichtig,<br />
wenn die bisherige Spekulationsfrist<br />
von 10 Jahren abgelaufen ist. Weiterhin<br />
steuerfrei bleiben Verkaufserlöse von Hauptwohnsitzen<br />
und selbst erstellten Immobilien.<br />
<strong>Die</strong>se Ausnahmeregelungen gehen nicht auf<br />
die Rechtsnachfolger über. Ist also ein Verkauf<br />
durch die Nachkommen wahrscheinlich, so<br />
kann es in Fällen einer möglichen Hauptwohnsitz-<br />
oder der Herstellungsbefreiung<br />
günstiger sein, die Immobilie zuerst zu verkaufen<br />
und sodann den Verkaufserlös steuerfrei<br />
zu schenken oder zu vererben. <strong>Die</strong>s gilt<br />
zumindest noch so lange wir, so wie derzeit,<br />
keine Erbschafts- und Schenkungssteuer in<br />
Österreich haben.<br />
<br />
Verlustbeteiligungen<br />
Durch Erwerb einer Beteiligung an einem ver-<br />
14 ll ZAHNARZT IN TIROL
Steuern<br />
lustbringenden Unternehmen oder einer Liegenschaftsvermietung<br />
(Vorsorgewohnung,<br />
Bauherrnmodell) können die Verluste steuerlich<br />
abgesetzt werden. Achtung, die Finanz<br />
akzeptiert aber längst nicht alles!<br />
Tipp: Suchen Sie sich ein Projekt nach Ihrem<br />
Geschmack aus und lassen Sie es vor Unterfertigung<br />
auf steuerliche Verwertbarkeit prüfen.<br />
Bedenken Sie bitte auch, dass es sich hier um<br />
Veranlagungen mit erheblichem Risiko handeln<br />
kann!<br />
<br />
Kilometerstand<br />
Bitte notieren Sie am 31.12.2012 wieder den<br />
Kilometerstand Ihres Autos. <strong>Die</strong>s kann für steuerrelevante<br />
Berechnungen sehr nützlich sein.<br />
Zudem kann damit auch für den Fall einer<br />
Steuerprüfung eine Prophylaxe zur Verteidigung<br />
der angesetzten Autokosten erfolgen.<br />
<br />
Ballast abwerfen<br />
Am 31.12.2012 endet die 7-jährige Aufbewahrungspflicht<br />
für die Unterlagen des Jahres<br />
2005. Das heißt beim Weihnachtsputz können<br />
Sie jedenfalls aus steuerlicher Sicht alle Unterlagen<br />
aus 2004 und Vorjahren entsorgen.<br />
Gleich nach Silvester können Sie dann auch<br />
mit den 2005er Belege ein Feuerwerk machen.<br />
Achtung! Ausnahme: Für Unterlagen zu<br />
Immobilien gilt eine 12 jährige Behaltefrist. In<br />
<strong>best</strong>immten Fällen (nichtunternehmerische<br />
Grundstücksteile mit Vorsteuerabzug) verlängert<br />
sich diese Frist sogar auf 22 Jahre. Zudem<br />
müssen Unterlagen für ein anhängiges<br />
behördliches oder gerichtliches Verfahren jedenfalls<br />
auch weiterhin aufbewahrt werden.<br />
Darüberhinaus sollten freilich jedoch wichtige<br />
Geschäftsunterlagen wie z.B. Kauf-, Miet-, Leasingverträge<br />
mit aktueller Gültigkeit, Lohnund<br />
Gehaltsverrechnungsunterlagen etc. aufbewahrt<br />
werden.<br />
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Unser Team freut sich auf Sie.<br />
ZAHNARZT IN TIROL ll 15
steuer.berater<br />
<strong>Die</strong> Ruhe vor dem Sturm<br />
Das neue Jahr bringt auch steuerlich wieder einige Neuerungen. Mit Erstaunen und Freude kann festgestellt<br />
werden, dass es sich bei den bis Redaktionsschluss definitiv beschlossenen Gesetzen ausschließlich um „good<br />
news“ handelt. Einzig und allein die bereits 2011 eingeleitete Neugestaltung der Steuer von Kursgewinnen aus<br />
Veranlagungen (Vermögenszuwachs<strong>best</strong>euerung) kann derzeit zu zusätzlichen Aderlässen führen. <strong>Die</strong> wichtigsten<br />
Eckpunkte dazu sowie selbstverständlich auch die „good news“ 2012 erfahren Sie hier:<br />
Text:<br />
STB Dr. Verena Maria<br />
Erian, STB Raimund<br />
Eller und STB Mag. Eva<br />
Messenlechner<br />
Fotos: iStock und Foto<br />
Hofer<br />
Vermögenszuwachs<strong>best</strong>euerung von<br />
Kapitalanlagen und Derivaten<br />
Einkünfte aus der Wertsteigerung von Kapitalvermögen<br />
(Kursgewinne) waren bis einschließlich 2010<br />
nur dann steuerpflichtig, wenn zwischen Einkauf und<br />
Verkauf weniger als ein Jahr lag (Spekulationsfrist).<br />
2011 wurde hier alles anders und ab 1.4.2012 wird<br />
hier nochmals alles anders. Prinzipiell werden Wertsteigerungen<br />
aller Aktien und Investmentfonds, die<br />
seit dem 1.1.2011 gekauft wurden, steuerhängig. Für<br />
Anleihen und Derivate gilt dies erst für Zukäufe nach<br />
dem 30.9.2011. Im Detail sieht das so aus:<br />
• Verkäufe ab dem 1.4.2012: <strong>Die</strong> Bank behält bei<br />
Aktien und Investmentfonds mit Kaufdatum<br />
1.1.2011 oder später im Falle von Veräußerungsgewinnen<br />
25% Steuer ein und führt diese ans Finanzamt<br />
ab (End<strong>best</strong>euerung). Bei Anleihen und Derivaten,<br />
die nach dem 30.9.2011 gekauft wurden,<br />
muss der Steuerpflichtige die Kursgewinne mit<br />
einem 25%igen Sondersteuersatz selbst versteuern.<br />
Damit werden in Zukunft sämtliche Kursgewinne<br />
im Ergebnis gleich behandelt wie die laufenden<br />
Kapitalerträge (25 % Kapitalertragssteuer).<br />
• Verkäufe vor dem 1.4.2012: Hier kommt es zu einer<br />
Besteuerung mit dem individuellen Einkommensteuertarif<br />
(bis zu 50 %). Da die Banken erst<br />
ab dem 1.4.2012 zum Kapitalabzug verpflichtet<br />
sind, müssen Kursgewinne aus Verkäufen bis dahin<br />
auch bei Aktien und Investmentfonds zwingend<br />
vom Steuerpflichtigen selbst in die Steuererklärung<br />
aufgenommen werden. Nicht betroffen<br />
sind wiederum Anleihen und Derivate, die noch<br />
vor dem 30.9.2011, sowie Aktien und Investmentfonds,<br />
die noch vor dem 1.1.2011 (d.h. noch zu<br />
Zeiten des jeweiligen alten Regimes der Kursgewinn<strong>best</strong>euerung)<br />
gekauft wurden.<br />
• Käufe ab dem 1.4.2012: Ab diesem Kaufdatum wird<br />
die Steuer von Kursgewinnen auch bei Anleihen<br />
und Derivaten durch die Bank einbehalten und abgeführt.<br />
Zudem werden die Banken Kursgewinne<br />
46 eco.nova
automatisch mit Kursverlusten gegenverrechnen und<br />
nur vom Saldo die 25%ige Steuer abführen.<br />
Das funktioniert natürlich nur für alle Depot die<br />
Sie bei ein und derselben Bank halten. Eine bankübergreifende<br />
Verlustverrechnung kann nur dann<br />
erreicht werden, wenn Sie dies selbst im Zuge<br />
einer freiwilligen Aufnahme in Ihre Steuererklärung<br />
machen. Dasselbe gilt für Wertpapiere, die<br />
Sie vor dem 1.4.2012 kaufen bzw. gekauft haben.<br />
Tipps zum neuen Regime der Kursgewinn<strong>best</strong>euerung:<br />
• Mit einem gewinnversprechenden Verkauf von<br />
Aktien und Investmentfondsanteilen, die Sie<br />
nach dem 31.12.2010 erworben haben, sollten Sie<br />
aus steuerlicher Sicht bis zum 1.4.2012 warten.<br />
Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Besteuerung nur<br />
noch mit 25 %. Ein Verkauf vor diesem Datum<br />
kann Sie bis zu 50 % an Einkommensteuer kosten.<br />
Dasselbe gilt für Anleihen und Derivate, die<br />
nach dem 30.09.2011 erworben wurden.<br />
• Beachten Sie, dass eine automatische Verrechnung<br />
von Kursgewinnen mit Kursverlusten von<br />
den Banken erst bei Käufen nach dem 1.4.2012<br />
vorgenommen wird und dass dies zudem nicht<br />
bankübergreifend geschehen wird. Überprüfen<br />
Sie daher, ob sich bei Ihnen nicht die Notwendigkeit<br />
einer freiwilligen Aufnahme in ihre Steuererklärung<br />
ergibt, um etwaige Kursverluste nicht ins<br />
Leere gehen zu lassen.<br />
Damit sind Sie nun <strong>best</strong>ens über die vieldiskutierte<br />
Vermögenszuwachssteuer in<strong>for</strong>miert und können<br />
sich jetzt den wirklichen „good news“ widmen, wie<br />
folgt:<br />
Wirkungsvollere Neugründungsförderung<br />
Neugründer konnten sich bisher für die Dauer von 12<br />
Monaten ab dem Monat der Neugründung von <strong>best</strong>immten<br />
lohnabhängigen Abgaben befreien lassen.<br />
Davon betroffen sind <strong>Die</strong>nstnehmerbeiträge, <strong>Die</strong>nstgeberzuschläge,<br />
Wohnbauförderungs- und Unfallversicherungsbeiträge.<br />
Im Ergebnis macht das ca. 7 %<br />
der Bruttogehälter aus.<br />
Leider ging die Begünstigung oftmals ins Leere, da in<br />
der Praxis gerade in der ersten Anlaufphase mitunter<br />
gar keine <strong>Die</strong>nstnehmer beschäftigt werden können.<br />
<strong>Die</strong>sem Umstand wurde nun Rechnung getragen,<br />
indem die Freistellung neuerdings innerhalb von 36<br />
Monaten ab dem Gründungsdatum in Anspruch genommen<br />
werden kann. Im Klartext: <strong>Die</strong> Befreiung<br />
gilt zwar weiterhin nur für 12 Monate, beginnt aber<br />
erst mit dem Monat der erstmaligen Beschäftigung<br />
von <strong>Die</strong>nstnehmern und läuft 36 Monate nach Gründung<br />
– genützt oder ungenützt – aus.<br />
Aber nicht nur Neugründer werden hinsichtlich<br />
des Kostenfaktors Personal ab 2012 effizienter<br />
gefördert. Auch bei Auslandsentsendungen hat<br />
sich im Bereich Personalkosten nach den letzten<br />
Einschränkungen jetzt wieder eine entscheidende<br />
Verbesserung ergeben:<br />
Neues Entsendungsprivileg<br />
Bis 2010 konnten Arbeitnehmer, die zwecks anlagenbauspezifischer<br />
Tätigkeiten ins Ausland entsandt<br />
s<br />
eco.nova 48
der Steuer abgesetzt werden, so werden ab 2012 bis<br />
zu € 400,– von den tatsächlich bezahlten Beträgen<br />
steuerwirksam.<br />
Erweiterung der Absetzbarkeit von Spenden<br />
Hat die Absetzbarkeit von Spenden bereits 2011 eine<br />
starke Erweiterung erfahren, so kommen heuer weitere<br />
begünstigte Adressen dazu. Das sind die freiwilligen<br />
Feuerwehren sowie gelistete Umwelt-, Naturund<br />
Artenschutzorganisationen und Tierheime.<br />
KOPRODUKTION der EMF TEAM TIROL STEUERBERATER GMBH<br />
und den ÄRZTESPEZIALISTEN vom TEAM JÜNGER:<br />
STB Dr. Verena Maria Erian, STB Mag. Eva Messenlechner, STB<br />
Raimund Eller, v. l.<br />
wurden (Auslandsmontage), unter <strong>best</strong>immten Voraussetzungen<br />
die korrespondierenden Einkünfte<br />
vollkommen steuerfrei lukrieren. Nachdem der<br />
VwGH diese Regelung wegen Verfassungswidrigkeit<br />
aufgehoben hat, gab es für 2011 und für 2012<br />
eine Übergangsregelung. Danach durften im Jahr<br />
2011 nur noch 66 % und im Jahr 2012 lediglich 33 %<br />
dieser Einkünfte steuerfrei behandelt werden.<br />
Neben dieser Übergangsregelung gibt es jetzt noch<br />
eine Dauerregelung, welche ab 2012 angewendet<br />
werden kann. <strong>Die</strong>se sieht vor, dass unter <strong>best</strong>immten<br />
Voraussetzungen 60 % des laufenden Arbeitslohnes<br />
steuerfrei belassen werden dürfen. Zudem gilt die<br />
Regelung nicht nur, so wie bisher, für <strong>best</strong>immte<br />
anlagenbauspezifische Tätigkeiten (Montageprivileg),<br />
sondern generell für Auslandstätigkeiten, die<br />
überwiegend unter erschwerten Umständen geleistet<br />
werden müssen (Entsendungsprivileg).<br />
Für 2012 gelten beide Regelungen. Hier kann zwischen<br />
dem lukrativeren Entsendungsprivileg (60 %<br />
steuerfrei) und dem weniger günstigeren aber leichter<br />
anwendbaren Montageprivileg (33 % steuerfrei) gewählt<br />
werden. Letzteres wird jedenfalls immer dann<br />
punkten, wenn die restriktiven Voraussetzungen des<br />
Entsendungsprivilegs (z.B. Mindestentfernung von der<br />
Grenze mehr als 400 km) nicht erfüllt werden können.<br />
Zudem darf das Entsendungsprivileg nur auf die laufenden<br />
Bezüge angewandt werden, während das Montageprivileg<br />
auch für Sonderzahlungen zusteht.<br />
Tipp:<br />
Lassen Sie das Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen<br />
im konkreten Einzelfall jedenfalls von<br />
Ihrem Steuerberater überprüfen und, falls beide Varianten<br />
möglich sind, auch einen Günstigkeitsvergleich<br />
erstellen.<br />
Steuerlich günstiger wird es ab 2012 zudem bei<br />
Spenden und Kirchenbeiträgen:<br />
Erhöhte Absetzbarkeit von Kirchenbeiträgen<br />
Konnten Beiträge an Kirchen und Religionsgemeinschaften<br />
bisher maximal in Höhe von € 200,– von<br />
Neben all diesen lohn- und einkommensteuerrechtlichen<br />
Verbesserungen gibt es auch vom Verfahrensrecht<br />
Positives zu berichten. Ähnlich wie bei den Anspruchszinsen<br />
im Falle von Steuerguthaben aus der<br />
Einkommensteuerveranlagung zahlt das Finanzamt<br />
ab 2012 auch für Gutschriften im Zuge eines Berufungsverfahrens<br />
Zinsen.<br />
Zinsen für gewonnene Berufungen<br />
Bisher konnte man im Zuge einer Berufung beantragen,<br />
dass die Einhebung der strittigen Abgabe bis<br />
zur Berufungserledigung ausgesetzt wird. Hat man<br />
die Berufung verloren, so waren dafür Aussetzungszinsen<br />
zu bezahlen. Logischerweise müsste man bei<br />
einem Obsiegen für zu viel gezahlte Abgaben (d.h.<br />
wenn man auf eine Aussetzung verzichtet hat) vice<br />
versa Zinsen erhalten. Bisher hat sich die Finanz<br />
dieser Logik verschlossen. <strong>Die</strong>s hat nun ein Ende!<br />
Für Gutschriften bereits bezahlter Steuern aus dem<br />
Titel einer gewonnenen Berufung bekommen Sie<br />
jetzt Zinsen.<br />
RESÜMEE<br />
Neben den hier vorgestellten Neuerungen gibt es<br />
noch einige weitere, für den Großteil nebensächliche<br />
Änderungen. Explizit hinweisen möchten wir noch<br />
darauf, dass es im Bereich Umsatzsteuer Änderungen<br />
bei grenzüberschreitenden Sachverhalten gegeben<br />
hat. Aufgrund der Schnelllebigkeit und Komplexität<br />
der Rechtslage empfehlen wir an dieser Stelle, vor<br />
Auslandstransaktionen generell Ihren Steuerberater<br />
zu konsultieren.<br />
Zusammenfassend kann man jedenfalls sagen, dass<br />
die Neuerungen heuer – im Gegensatz zum Vorjahr<br />
– ein überschaubares Maß eingenommen haben. Mit<br />
Ausnahme der neuen Vermögenszuwachs<strong>best</strong>euerungen<br />
sind die Entwicklungen zudem allesamt positiv.<br />
Im Vorjahr mussten wir die Neuerungen auf<br />
zwei Teile über zwei Ausgaben aufteilen. Im ersten<br />
Teil gab es die „good news“ und im zweiten Teil das<br />
weniger Schöne. Das war heuer ganz anders. Es gibt<br />
bislang nur „good news“. Auch zu einer Wiedereinführung<br />
der Schenkungssteuer ist es (noch) nicht gekommen.<br />
Wenn das so bliebe, würde das Jahr 2012<br />
aus steuerlicher Sicht ein gutes Jahr. Das seit Wochen<br />
andauernde politische Gezerre um Sparen und Steuererhöhungen<br />
lässt jedoch vermuten, dass wir gerade<br />
die Ruhe vor dem Sturm erleben. Jedenfalls wünschen<br />
wir Ihnen alles Gute für das Jahr 2012 und werden<br />
Sie, wie gewohnt, das ganze Jahr über auf dem Laufenden<br />
halten.<br />
.<br />
48 eco.nova
steuer.berater<br />
Wege in die Steueroasen und Steuerparadiese<br />
„Wie nur kann ich meine Gewinne in ein Steuerparadies verlagern“ So wie die Frage meist gestellt und gemeint<br />
ist, leider überhaupt nicht. Aufgrund scharfer Missbrauchs<strong>best</strong>immungen ist von illegaler Verlagerungsakrobatik<br />
dringend abzuraten. Wann die Ampeln hier steuerlich dennoch auf Grün stehen, erfahren Sie hier:<br />
Text: STB Dr. Verena Maria<br />
Erian, STB Raimund Eller<br />
und STB Mag. Eva<br />
Messenlechner<br />
Foto: Foto Hofer<br />
1. Gewinne in der Steueroase entstehen<br />
lassen<br />
Entstehen Gewinne in einer ausländischen Gesellschaft,<br />
die mit einer Kapitalgesellschaft nach österreichischem<br />
Recht (GmbH, AG) vergleichbar ist, so<br />
ist diese Gesellschaft als Zurechnungssubjekt dieser<br />
Gewinne anzuerkennen. D.h. die Gewinne sind bei<br />
der Gesellschaft selbst und nicht bei den dahinter stehenden<br />
Gesellschaftern zu <strong>best</strong>euern. Aufgrund des<br />
Sitzstaatprinzips erfolgt die Besteuerung einer solchen<br />
Gesellschaft im Sitzstaat entsprechend der dortigen,<br />
gegebenenfalls paradiesischen Steuergesetzgebung.<br />
Damit können die in der Oasegesellschaft<br />
angesammelten, nicht ausgeschütteten Gewinne vor<br />
dem Zugriff des österreichischen Fiskus abgeschirmt<br />
werden.<br />
Eine besonders attraktive Sonderstellung nimmt hier<br />
Madeira ein. Dabei handelt es sich um eine EU-Sonderzone,<br />
die aufgrund ihrer Randlage in der EU besonders<br />
gefördert wird. Der Körperschaftssteuersatz<br />
beträgt hier bis 2020 nur 5 % (bis einschließlich 2012<br />
gar nur 4 %) und zudem bleiben Dividendenausschüttungen<br />
an die Anteilseigner steuerfrei. Das heißt, dass<br />
nicht nur die Gewinne in der Oasegesellschaft steuerbegünstigt<br />
sind, sondern selbst die Ausschüttungen<br />
nach Österreich vor dem Zugriff des Fiskus vollkommen<br />
verschont bleiben. Und das auf ganz legale Art<br />
und Weise!<br />
Wichtig dabei ist, dass die Gesellschaft tatsächlich<br />
im Oaseland ihre wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet,<br />
d.h. Personal aufnimmt, eine Organisation aufbaut,<br />
Jahresabschlüsse dort erstellt und vor allem, dass sich<br />
auch die Geschäftsleitung dort befindet. Vor Scheinkonstruktionen<br />
sei an dieser Stelle ausdrücklich gewarnt.<br />
Achtung auch vor Inlandsaktivitäten, die in<br />
Österreich eine Betriebsstätte begründen. <strong>Die</strong>ser<br />
Betriebsstätte zuzurechnende Einkünfte unterliegen<br />
jedenfalls in Österreich der Steuerpflicht.<br />
Bei einer Sitzverlegung einer im Inland ansässigen<br />
Körperschaft ist weiters die so genannte Wegzugs<strong>best</strong>euerung<br />
ins Kalkül zu ziehen. Zum Zeitpunkt des<br />
Endes der heimischen Steuerpflicht werden die stillen<br />
Reserven (= Unterschiedbetrag zwischen Buchwert<br />
und Verkehrswert) des Unternehmens einer Fiktions<strong>best</strong>euerung<br />
(Fiktion einer Veräußerung) unterzogen.<br />
2. Ins Steuerparadies auswandern<br />
<strong>Die</strong>s ist vor allem für Individuen, die ihren Beruf<br />
ortsungebunden ausüben können, eine attraktive Alternative.<br />
<strong>Die</strong> bekanntesten Beispiele dieser Spezies<br />
58 eco.nova
sind Künstler und Sportler. Aber auch so mancher<br />
Wissenschaftler und Erfinder hat sich schon längst in<br />
Andorra und Co heimisch gemacht.<br />
<strong>Die</strong> Auswahl der für den jeweiligen Einzelfall optimalen<br />
Steueroase beschränkt sich nicht auf gegebene<br />
Annehmlichkeiten wie Klima und ansprechende Gegend,<br />
sondern setzt vor allem ein ausgiebiges Studium<br />
der Gesamtsituation wie insbesondere der rechtlichen,<br />
politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen<br />
voraus.<br />
In steuerlicher Hinsicht sind die relevanten Doppel<strong>best</strong>euerungsabkommen<br />
in Hinblick auf die <strong>best</strong>ehende<br />
Einkommenssituation der auswanderungswilligen<br />
Familie zu checken. Für Inhaber von Anteilen an Kapitalgesellschaften<br />
im Ausmaß von mindestens einem<br />
Prozent innerhalb der letzten 5 Jahre kommt noch<br />
das Problem der Wegzugs<strong>best</strong>euerung hinzu. Danach<br />
wird von der Finanz eine Veräußerung dieser Anteile<br />
fingiert, sobald der Eigentümer die heimischen Gefilde<br />
verlässt. In diesem Fall wird der seinerzeitige<br />
Anschaffungswert der Beteiligung dem aktuellen<br />
Verkehrswert gegenübergestellt und die Differenz mit<br />
dem Hälftesteuersatz (bis zu 25 %) <strong>best</strong>euert.<br />
Zu guter Letzt sei noch daran erinnert: „Geld allein<br />
macht nicht glücklich!“ So gibt es z.B. auch noch psychische<br />
Zustände zu bedenken (bis hin zu Dauerdepressionen<br />
infolge Entwurzelung). Eine inländische<br />
Wohnung darf man erst innehaben, nachdem man<br />
den Mittelpunkt der Lebensinteressen bereits 5 Jahre<br />
im Ausland hatte. Nach Ablauf dieser „Straffrist“ ist<br />
es zur Beibehaltung der beschränkten Steuerpflicht<br />
zwar unschädlich, eine inländische Wohnung innezu<br />
haben, jedoch darf man sich dann maximal 70 Tage<br />
pro Jahr im Inland aufhalten.<br />
3. Resümee<br />
Es gibt sie, die vom System Privilegierten, für die<br />
die Ampel auf dem Weg ins Steuerparadies auf Grün<br />
steht. Sind Sie in der glücklichen Lage, Ihre Profession<br />
in einem Steuerparadies ausüben zu können bzw.<br />
eignet sich für Ihr Unternehmen eine Steueroase als<br />
Standort, dann sei Ihnen an dieser Stelle herzlich gratuliert.<br />
Sie können es schaffen! Es ist nicht selbstverständlich,<br />
in einer Welt zu leben, in der man bei guter<br />
Einkommenssituation fast die Hälfte seines Einkommens<br />
zur Umverteilung herausgeben muss, ohne dafür<br />
je ein Dankeschön zu hören. Und vergessen Sie nicht<br />
den Sonderstatus von Madeira – und dann auch noch<br />
diese Wirtschaftskrise! Eine gute Zeit zum Nachdenken<br />
und vielleicht auch zum Umdenken Vielleicht ist<br />
gerade Ihnen ein Platz im Steuerparadies <strong>best</strong>immt!<br />
Aber andererseits, wer weiß Vielleicht vermissen Sie<br />
nach einiger Zeit im „Paradies“ ja nicht nur die Heimat<br />
und auch die Kultur zuhause, die Freunde und<br />
das soziale Umfeld. Womöglich erleben Sie politische<br />
Zustände, die Ihnen unsere geradezu sympathisch<br />
machen Und vielleicht sind Ihnen dann kommunale<br />
Leistungen wie sauberes Wasser, funktionierende<br />
Kanalisation und Müllentsorgung, ganz zu schweigen<br />
vom Schul- und Bildungswesen und last, but not<br />
least eines der <strong>best</strong>en Gesundheitssysteme der Welt<br />
die Steuer zu Hause wieder wert<br />
.<br />
KOPRODUKTION der EMF TEAM<br />
TIROL STEUERBERATER GMBH<br />
und den ÄRZTESPEZIALISTEN vom<br />
TEAM JÜNGER:<br />
STB Dr. Verena Maria Erian, STB<br />
Mag. Eva Messenlechner, STB<br />
Raimund Eller, v. l.<br />
Ärztetipp vom TEAM JÜNGER-<br />
DIE ÄRZTESPEZIALISTEN<br />
Medizinprodukteabgabe per 30.6.2012 fällig.<br />
Auch Ärztinnen und Ärzte sind davon betroffen<br />
Ende letzten Jahres wurde vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) eine neue Verordnung<br />
erlassen. <strong>Die</strong>se sieht eine Abgabe auf Medizinprodukte zur Finanzierung der Überwachung des Medizinproduktemarktes<br />
vor.<br />
Davon betroffen sind alle, die Medizinprodukte an<br />
den Letztverbraucher abgeben. Ärzte, die Medizinprodukte<br />
im Rahmen einer medizinischen Heilbehandlung<br />
anwenden, sind als Letztverbraucher<br />
einzustufen und insoweit nicht abgabepflichtig, als<br />
das Medizinprodukt fest mit dem menschlichen<br />
Körper verbunden ist. Wird hingegen z.B. eine lose<br />
Zahnspange an einen Patienten abgegeben, so ist der<br />
Zahnarzt Abgebender und der Patient Letztverbraucher.<br />
In diesem Fall ist der Zahnarzt von der Medizinprodukteabgabe<br />
betroffen. Das Anbringen einer<br />
festsitzenden Zahnspange fällt demgegenüber nicht<br />
unter die Bestimmung. Zur Entrichtung der Medizinprodukteabgabe<br />
ist im ersten Fall der Zahnarzt<br />
und im zweiten Fall dessen Zulieferer verpflichtet.<br />
Überschreitet die Summe aller Umsatzerlöse mit<br />
Medizinprodukten eine <strong>best</strong>immte Summe (abhängig<br />
von der Risikoklasse) nicht, so kann man sich<br />
von der Medizinprodukteabgabe befreien lassen.<strong>Die</strong><br />
Abgabe ist erstmals für das Jahr 2011 zu entrichten<br />
und beträgt pauschal je nach Risikoklasse zwischen<br />
250 € und 400 € pro Jahr.<br />
Beispiel:<br />
Produkt<br />
Risikoklasse<br />
Abgabe p.a.<br />
Befreiung möglich,<br />
wenn Umsatz ‹<br />
Lose Zahnspange I Euro 250,– Euro 25.000,–<br />
<strong>Die</strong> Abgabe 2011 ist bis zum 30.6.2012 zu entrichten.<br />
Zudem ist ein Formular zur Erklärung der Abgabe<br />
einzureichen. Ein solches ist unter www.basg.gv.at/<br />
medizinprodukte/medizinprodukteabgabe abrufbar. .<br />
eco.nova 59
steuer.berater<br />
Kranke Mitarbeiter –<br />
und nun<br />
Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Angestellten und <strong>Die</strong>nstgebern ist eine schöne Sache. Trotzdem gilt<br />
auch hier die alte Regel: Genaue Rechnung, gute Freunde. Und sollte dieses Vertrauen einmal getrübt sein, gilt<br />
die Arbeitsgerichtsregel, wonach immer der <strong>Die</strong>nstnehmer am längeren Ast sitzt, wenn der <strong>Die</strong>nstgeber nicht<br />
alles belegen und beweisen kann.<br />
Text: STB Dr. Verena Maria<br />
Erian, STB Raimund Eller<br />
und STB Mag. Eva<br />
Messenlechner<br />
Foto: Foto Hofer<br />
Um solchen Problemen vorzubeugen, möchten wir<br />
Ihnen nachstehend einige Tipps rund ums Thema<br />
Krankmeldungen ans Herz legen.<br />
1. Grundsätzlich sind Ihre Mitarbeiter verpflichtet,<br />
ohne Verzug eine <strong>Die</strong>nstverhinderung zu melden.<br />
2. Führen Sie in Ihrem Betrieb ein, dass sich Mitarbeiter<br />
NUR bei Ihnen oder bei einem Personalbeauftragten<br />
Ihres Betriebes TELEFONISCH krank melden dürfen.<br />
Erklären Sie, dass Sie Krankmeldungen, die per SMS,<br />
per E-Mail oder gar per Facebook einlangen oder an andere<br />
Mitarbeiter gemeldet werden, nicht akzeptieren.<br />
3. Sobald sich Mitarbeiter bei Ihnen oder Ihrem<br />
Personalbeauftragten „krank“ melden, <strong>for</strong>dern Sie<br />
unbedingt eine „Arbeitsunfähigkeits<strong>best</strong>ätigung“<br />
(= Krankmeldung) ein. Sie können dies auch bereits<br />
für den 1. Krankheitstag an<strong>for</strong>dern (nicht erst ab dem<br />
3. Tag, wie vielfach angenommen wird). Und – ganz<br />
wichtig: <strong>Die</strong> Arbeitsunfähigkeits<strong>best</strong>ätigung ist bei<br />
jedem Krankenstand neu anzu<strong>for</strong>dern. Eine Pauschalansage<br />
für alle künftigen Krankenstände oder eine<br />
Auf<strong>for</strong>derung im <strong>Die</strong>nstvertrag genügt leider nicht.<br />
4. Eine korrekte Arbeitsunfähigkeits<strong>best</strong>ätigung beinhaltet<br />
folgende Punkte:<br />
• Krankheitsbeginn<br />
• Art der Erkrankung (Krankheit, Unfall --> NICHT<br />
die Diagnose)<br />
• Voraussichtliche Dauer der Arbeitsverhinderung<br />
5. Eine solche Bestätigung können Sie sodann einfach<br />
an Ihr Steuerbüro weiterleiten.<br />
6. Wird trotz Ihrer Auf<strong>for</strong>derung keine Arbeitsunfähigkeitsmeldung<br />
geliefert, dann machen Sie Ihren<br />
Mitarbeiter darauf aufmerksam, dass er dies umgehend<br />
zu tun hat, da er ansonsten für die Fehltage keinen Anspruch<br />
auf sein Gehalt hat! Damit können Sie in der<br />
Regel auch Ihren Steuerberater beauftragen. Meist erfolgt<br />
sodann eine schriftliche Aufklärung des <strong>Die</strong>nstnehmers,<br />
was aus Beweisgründen immer vorteilhaft ist.<br />
7. Wenn Ihr <strong>Die</strong>nstnehmer trotz Auf<strong>for</strong>derung auf<br />
Vorlage einer Kranken<strong>best</strong>ätigung längere Zeit vom<br />
<strong>Die</strong>nst <strong>for</strong>tgeblieben ist und bei Wiedererscheinen am<br />
Arbeitsplatz keinen rechtmäßigen Hinderungsgrund<br />
für das Fernbleiben oder keine Arbeitsunfähigkeits<strong>best</strong>ätigung<br />
vorlegen kann, so können Sie eine Entlassung<br />
aussprechen. <strong>Die</strong>s muss allerdings dann umgehend<br />
erfolgen. Das heißt, der Betroffene darf nicht<br />
vorher schon mit der Arbeit begonnen haben. Auch<br />
hier empfehlen wir aus Beweisgründen, möglichst alles<br />
schriftlich zu machen.<br />
An dieser Stelle möchten wir auch einen verbreiteten<br />
Irrtum aufklären: Aufgrund falscher In<strong>for</strong>mation<br />
stellen manche Ärzte keine Arbeitsunfähigkeits<strong>best</strong>ätigung<br />
(= Krankmeldung) mehr aus. Begründet wird<br />
dies damit, dass der <strong>Die</strong>nstgeber ja die Krankmeldung<br />
über das Internet bei der Gebietskrankenkasse abfragen<br />
kann bzw. diese automatisch übermittelt erhält.<br />
58 eco.nova
<strong>Die</strong>s mag für so manchen Betrieb sicherlich zutreffen,<br />
ist aber bei weitem nicht die gängige Praxis. Tatsache<br />
ist vielmehr, dass gerade Klein- und Mittelbetriebe<br />
aufgrund der technischen Voraussetzungen nicht bei<br />
diesem System angemeldet sind. Und egal, ob bei diesem<br />
System angemeldet oder nicht: Jeder <strong>Die</strong>nstgeber<br />
kann weiterhin vom <strong>Die</strong>nstnehmer die Vorlage einer<br />
Arbeitsunfähigkeits<strong>best</strong>ätigung verlangen.<br />
Schädiger im Regresswege erstattet zu erhalten.<br />
<strong>Die</strong> Praxis zeigt, dass diese Möglichkeit wenig publik<br />
ist und <strong>Die</strong>nstgeber dies zu wenig nutzen. <strong>Die</strong> Kosten<br />
hierfür sind relativ gering und im Erfolgsfall von der<br />
Gegenseite (dies ist regelmäßig die gegnerische Haftpflichtversicherung)<br />
zu ersetzen. Wir empfehlen Ihnen,<br />
sich in solchen Fällen an Ihren Rechtsanwalt zu<br />
wenden. Sie werden sehen – es lohnt sich!<br />
8. Geld zurück von der AUVA<br />
Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern bekommen<br />
nach 10 Tagen durchgehendem Krankenstand für<br />
die weitere Zeit einen 50%igen Zuschuss zur Entgelt<strong>for</strong>tzahlung.<br />
Für Krankenstände aufgrund von<br />
Arbeits- oder Freizeitunfällen gibt es einen solchen<br />
Kostenzuschuss bereits vom ersten Tag an, wenn der<br />
Krankenstand insgesamt mindestens 4 Tage zusammenhängend<br />
gedauert hat.<br />
9. <strong>Die</strong>nstgeberregress bei Verkehrsunfällen:<br />
Oftmals resultieren Arbeitsverhinderungen bzw. Krankenstände<br />
aus Verkehrsunfällen, welche der Unfallgegner<br />
zu verantworten hat. Sie als <strong>Die</strong>nstgeber sind in<br />
diesen Fällen berechtigt, die Ihnen durch solch einen<br />
Unfall entstehenden Auslagen (Entgelt<strong>for</strong>tzahlung, anteilige<br />
Sonderzahlungen, Lohnnebenkosten usw.) vom<br />
Resümee:<br />
<strong>Die</strong> Personalverrechnung und das Arbeitsrecht gehören<br />
zu den sensibelsten Bereichen eines Unternehmens.<br />
Zudem ist der Faktor Personal kostenintensiv,<br />
sodass bereits kleine Fehler teuer zu stehen kommen<br />
können. Wir empfehlen daher, Ihren persönlichen<br />
Steuerberater bei Unklarheiten rechtzeitig zu involvieren.<br />
Insbesondere bei der Aussprache einer fristlosen<br />
Entlassung raten wir zu einer vorhergehenden<br />
Rücksprache mit einem erfahrenen Profi. Für all jene,<br />
die noch gar keine Erfahrung in Personalangelegenheit<br />
haben, lohnt es sich auf jeden Fall, noch vor der<br />
erstmaligen Beschäftigung von <strong>Die</strong>nstnehmern ein<br />
wenig Zeit in ein umfassendes Beratungsgespräch zu<br />
investieren. Dabei erhalten Sie wichtige Tipps und<br />
Arbeitsbehelfe für den optimalen Umgang mit Ihren<br />
<strong>Die</strong>nstnehmern.<br />
.<br />
KOPRODUKTION der EMF TEAM<br />
TIROL STEUERBERATER GMBH<br />
und den ÄRZTESPEZIALISTEN<br />
vom TEAM JÜNGER:<br />
STB Dr. Verena Maria Erian, STB<br />
Mag. Eva Messenlechner, STB<br />
Raimund Eller, v. l.<br />
Steuerspartipps für Ärzte<br />
Aktuelles zur Medizinprodukteabgabe für Zahnärzte<br />
Laut In<strong>for</strong>mation der Zahnärztekammern sind zwar Zahnärzte von der Medizinprodukteabgabeverordnung betroffen,<br />
allerdings kommt eine mögliche Abgabenbefreiung (gem. § 5 der Verordnung) zum Tragen.<br />
Findige Juristen haben bemerkt, dass die Verordnung<br />
auf den Unternehmensbegriff des § 232 UGB im dritten<br />
Buch des Unternehmensgesetzbuches abstellt.<br />
Letzteres ist jedoch gem. § 189 Abs. 4 UGB nicht auf<br />
Freiberufler – und damit auch nicht auf Zahnärzte -<br />
anwendbar. Das heißt, da Zahnärzte keine Umsatzerlöse<br />
im Sinn von § 232 UGB (Unternehmensgesetzbuch)<br />
erzielen und so unter die Ermäßigung wegen<br />
Geringfügigkeit gem. § 5 der Vorordnung fallen.<br />
Im Klartext ergibt sich daraus folgendes:<br />
Für das Jahr 2011 kann die Abgabepflicht lediglich<br />
Zahnärzte treffen, die über eine Gewerbeberechtigung<br />
verfügen und damit mehr als € 700.000,- Umsatzerlöse<br />
erzielen.<br />
Da allerdings im Prinzip auch Zahnärzte verpflichtet<br />
sind, eine Abgabenerklärung abzugeben, hat die<br />
Österreichische Zahnärztekammer ein kurzes Musterschreiben<br />
aufgesetzt, das von Zahnärzten zur<br />
Meldung bzw. zur Beantragung einer Befreiung verwendet<br />
werden kann.<br />
Der diesbezügliche Text lautet wie folgt: „Ich gebe<br />
hiermit bekannt, dass ich im Jahr 2011 keine Umsätze<br />
im Sinne von § 232 Unternehmensgesetzbuch erzielt<br />
habe und demnach unter die Abgabenbefreiung gem.<br />
§ 5 Medizinprodukteabgabenverordnung falle.“<br />
.<br />
Text:<br />
TEAM JÜNGER – Steuerberater<br />
DIE ÄRZTESPEZIALISTEN<br />
eco.nova 59
Steuerspartipps für Ärzte<br />
Sozialversicherung für Klinik- und Spitalsärzte<br />
Ausnahmeanträge & Meldungen von Grenzwertüberschreitungen noch vor dem Jahresende 2012 einbringen!<br />
Text:<br />
TEAM JÜNGER – Steuerberater<br />
DIE ÄRZTESPEZIALISTEN<br />
Für Klink- und Spitalsärzte gibt es für Einkünfte<br />
aus Sonderklassehonoraren (Poolgelder) hinsichtlich<br />
der Sozialversicherungsbeiträge eine interessante<br />
Kleinunternehmerregelung. <strong>Die</strong>se sieht vor, dass<br />
eine Ausnahme von der Pensionsversicherung beantragt<br />
werden kann. Für das Jahr 2012 ist dies dann<br />
der Fall, wenn<br />
• die selbständigen Einnahmen insgesamt nicht<br />
über 30.000 € zu liegen kommen und<br />
• der jährliche Gewinn daraus nicht mehr als<br />
4.515,12 € ausmacht.<br />
Zudem darf in den letzten fünf Kalenderjahren<br />
nicht mehr als 1 Jahr Sozialversicherungspflicht<br />
<strong>best</strong>anden haben.<br />
Der Antrag muss bis zum Jahresende bei der Sozialversicherungsanstalt<br />
der gewerblichen Wirtschaft<br />
(SVA) eingebracht werden, damit er für das laufende<br />
Jahr gilt. Später eingebrachte Anträge sind nicht<br />
mehr möglich.<br />
Hat man nun schon einen solchen Antrag eingebracht<br />
und es stellt sich später heraus, dass eine der Grenzen<br />
wider Erwarten überschritten wird, so sollte auch<br />
das der SVA noch vor Jahresende mitgeteilt werden.<br />
Passiert dies nicht, so kommt zu den Nachzahlungen<br />
ein Strafzuschlag von 9,3 % dazu. Bis einschließlich<br />
2011 konnte die Nachmeldung bis zur Rechtskraft<br />
des Steuerbescheides ohne Sanktionen erfolgen.<br />
Resümee:<br />
Ob so oder so – rechtzeitig melden zahlt sich aus und<br />
kann einige Hundert Euro einbringen.<br />
.<br />
44 eco.nova
steuer.berater<br />
Steuerabsetzposten Sponsoring<br />
Man irrt, wenn man glaubt, dass Schenken eine leichte Sache sei (Seneca). Und man irrt umso mehr, wenn<br />
man glaubt, dass betriebliches Sponsern und Spenden automatisch zu einem Steuerabzugsposten führt (Österreichische<br />
Finanzverwaltung).<br />
Text: STB Dr. Verena Maria<br />
Erian, STB Raimund Eller<br />
und STB Mag. Eva<br />
Messenlechner<br />
Foto: Foto Hofer<br />
Laut Einkommensteuergesetz sind „freiwillige Zuwendungen“<br />
nämlich grundsätzlich nicht absetzbar.<br />
Das gilt selbst dann, wenn sie durch betriebliche Erwägungen<br />
mit veranlasst sind.<br />
Ohne wirksame Werbeleistung kein<br />
Steuerabzug<br />
Für Sponsoring sehen die Einkommensteuerrichtlinien<br />
jedoch Erleichterungen vor. Danach sind Sponsorenzahlungen,<br />
die nahezu ausschließlich auf wirtschaftlicher<br />
bzw. betrieblicher Grundlage beruhen,<br />
unter folgenden Voraussetzungen als Betriebsausgabe<br />
von der Steuer absetzbar:<br />
• Der Gesponserte verpflichtet sich im Gegenzug<br />
zu einer Werbeleistung für den Sponsor.<br />
• <strong>Die</strong> Zahlungen stellen eine angemessene Gegenleistung<br />
für die Werbeleistung dar.<br />
• Es wird eine breite öffentliche Werbewirkung erzielt.<br />
In den Steuerrichtlinien heißt es dazu dezidiert, dass<br />
Sportler und Vereine Werbeleistungen zusagen müssen,<br />
die er<strong>for</strong>derlichenfalls auch durch den Sponsor<br />
rechtlich erzwungen werden können. Der gesponserte<br />
Sportler muss sich als Werbeträger eignen und<br />
die vereinbarte Reklame muss ersichtlich sein. <strong>Die</strong>s<br />
kann z.B. durch Aufdrucke an Sportgeräten oder auf<br />
der Sportbekleidung erfolgen. Eine weitere Möglichkeit<br />
bietet die Führung des Sponsorennamens in der<br />
Vereinsbezeichnung. Ist der Verein allerdings nur<br />
einem kleinen Personenkreis bekannt, so ist das Kriterium<br />
der Werbewirksamkeit nicht erfüllt und die<br />
Sponsorenleistungen werden somit steuerlich nicht<br />
42 eco.nova
wirksam. Auch die Wiedergabe in den Massenmedien<br />
ist freilich ein geeignetes Mittel zur Erfüllung der<br />
Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit.<br />
Zusammenfassend kann man wohl sagen, dass diese<br />
Kriterien zumindest im Sportbereich nicht schwer<br />
einzuhalten sind, wenn man davon weiß. Da ist es<br />
z.B. beim Kultursponsoring schon weit schwieriger.<br />
Kultursponsoring werbemäßig begleiten<br />
Anders als im Sport hat der gesponserte Veranstalter<br />
in Kunst und Kultur sehr eingeschränkte Möglichkeiten,<br />
für den Sponsor als Werbeträger aufzutreten.<br />
So ist z.B. die Aufnahme des Sponsorennamens in die<br />
Bezeichnung der Kulturveranstaltung meist ebenso<br />
wenig möglich wie das Anbringen von Sponsorennamen<br />
auf der Bühne, der Kulisse oder gar auf den<br />
Kostümen der Darsteller. Das hat selbst das Finanzministerium<br />
eingesehen und in den Steuerrichtlinien<br />
verankert.<br />
Danach kommt es für die Frage der Werbewirkung<br />
bei einem Kulturevent lediglich auf die Bedeutung<br />
der Veranstaltung und deren Verbreitung in der Öffentlichkeit<br />
an. Aus dieser Sicht <strong>best</strong>ehen daher keine<br />
Bedenken, Sponsorenleistungen für kulturelle Veranstaltungen<br />
(insbesondere Opern- und Theateraufführungen<br />
sowie Kinofilme) mit entsprechender Breitenwirkung<br />
als Betriebsausgabe abzusetzen, wenn<br />
die Tatsache der Sponsorentätigkeit angemessen in<br />
der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird. Von einer<br />
solchen Bekanntmachung kann dann ausgegangen<br />
werden, wenn der Sponsor nicht nur anlässlich der<br />
Veranstaltung z.B. im Programmheft erwähnt wird,<br />
sondern auch in der kommerziellen Firmenwerbung<br />
(Inserat- oder Plakatwerbung) auf die Sponsorentätigkeit<br />
hingewiesen und/oder darüber in den Massenmedien<br />
redaktionell berichtet wird.<br />
Steuerwirksam spenden ist einfacher<br />
Einfacher ist es bei Spenden. Hier ist die Werbewirksamkeit<br />
unmaßgeblich, wenn es sich beim Spendenempfänger<br />
um eine vom Gesetzgeber begünstigte<br />
Institution handelt. Unter www.bmf.gv.at finden Sie<br />
eine Auflistung von Adressaten für steuerlich absetzbare<br />
Spenden. Begünstigte Spendenempfänger sind<br />
neben <strong>best</strong>immten Ein richtungen wie z.B. Universitäten,<br />
Museen, die Nationalbibliothek und das Bundesdenkmalamt<br />
auch eine Reihe humanitärer Organisationen<br />
sowie auch Umwelt-, Natur- und Artenschutzorganisationen,<br />
die freiwilligen Feuerwehren,<br />
die Landesfeuerwehrverbände und auch Tierheime.<br />
Insgesamt können für die derart begünstigten Zwecke<br />
bis zu 10 % des Vorjahresgewinnes steuerwirksam<br />
gespendet werden.<br />
Möchte man z.B. den Sportbereich mit Spenden fördern,<br />
so findet man auf der Liste der begünstigten<br />
Spendenempfänger unter anderem den Behindertensportverein<br />
Special Olympics Österreich, den Sport<br />
und Trauma Verein zur Förderung der Sporttraumatologie<br />
oder etwa den Verein zur Förderung der wissenschaftlichen<br />
Forschung in der Schulterchirurgie<br />
und Sporttraumatologie an der Universität Innsbruck.<br />
Weitere Spendenklassiker mit Steuerabzug sind SOS-<br />
Kinderdorf, Licht ins Dunkel, Rote Nasen Clowns,<br />
Ärzte ohne Grenzen und viele mehr.<br />
Zudem können auch Geld- und Sachspenden im Zusammenhang<br />
mit der Hilfestellung in Katastrophenfällen<br />
(Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und<br />
Lawinenschäden) steuerlich geltend gemacht werden,<br />
wenn sie der Werbung dienen.<br />
Resümee:<br />
Sponsern, aber richtig – dann sponsert auch die Finanz<br />
mit. Wichtig ist, die Sponsorentätigkeit ausreichend<br />
in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Im<br />
Sportbereich ist dies einfach durch entsprechende<br />
Aufdrucke an Sportgeräten und Sportbekleidung der<br />
gesponserten Sportler zu gewährleisten. Auch die<br />
Aufnahme des Sponsorennamens in die Vereinsbezeichnung<br />
ist ein brauchbares Mittel, um die von der<br />
Finanz ge<strong>for</strong>derte Werbewirksamkeit sicherzustellen,<br />
sofern der Verein der breiten Öffentlichkeit bekannt<br />
ist. Im Kulturbereich kann die ge<strong>for</strong>derte Reklamewirkung<br />
meist nur durch Inserat- oder Plakatwerbung<br />
sowie durch entsprechende Berichterstattung in den<br />
Massenmedien erreicht werden.<br />
.<br />
KOPRODUKTION der EMF TEAM<br />
TIROL STEUERBERATER GMBH<br />
und den ÄRZTESPEZIALISTEN<br />
vom TEAM JÜNGER:<br />
STB Dr. Verena Maria Erian, STB<br />
Mag. Eva Messenlechner, STB<br />
Raimund Eller, v. l.<br />
eco.nova 43
www.junghans.de<br />
100% CHARAKTER<br />
Stb. Dr. Verena Maria Erian<br />
Mehr Liquidität,<br />
mehr Lebensqualität!<br />
Liebe Unternehmerinnen, liebe Unternehmer!<br />
Aerious<br />
Chronoscope<br />
UVP 4.490,– €<br />
JUNGHANS – DIE DEUTSCHE UHR<br />
Ja, sie haben alle so recht, die da sagen, Geld allein macht nicht glücklich.<br />
Nur wenn es nicht da ist, dann ist das Gejammere groß, wie man ja<br />
an der Wirtschaftskrise sieht. Paradoxerweise führt Geld dazu, dass es<br />
weniger wichtig wird, wenn man mehr davon hat. Mit steigender Anzahl<br />
von Scheinen hängen immer weniger Entscheidungen davon ab.<br />
Wie man dann so schön sagt – „Geld spielt keine Rolle“. Wie auch immer.<br />
Eines steht jedenfalls fest: Geld schafft finanzielle Geborgenheit.<br />
Geld eröffnet Ressourcen. Geld gibt materielle Freiheit. Kurz: Mehr<br />
Liquidität, mehr Lebensqualität!<br />
Und ganz in diesem Sinne sehen wir auch dieses eco.nova Spezial. Es ist<br />
voll mit Strategien zu mehr Liquidität. So erfahren Sie im Artikel „Gewinnfreibetrag“,<br />
wie Sie es schaffen, 13 % Ihrer Gewinne überhaupt völlig<br />
steuerfrei zu lukrieren. Das kommt einer Senkung des Spitzensteuersatzes<br />
von einst 50 auf nunmehr 43,5 % gleich. Für alle, die Gewinne von über<br />
175.000 Euro schreiben, gibt es in diesem Zusammenhang zudem einen<br />
Sondertipp. Falls Sie sich betroffen fühlen, so lesen Sie diesen Artikel bitte<br />
noch heuer. Ebenso zur eiligen Lektüre noch vor Jahresende empfehlen<br />
wir Ihnen die „Steuersparcheckliste 2012“. Weitere Tausender kann Ihnen<br />
dann im Jahr 2013 die richtige Entscheidung im Hinblick auf das Steuerabkommen<br />
mit der Schweiz bringen. Alles was Sie dazu wissen müssen,<br />
finden Sie bei den top.themen dieser Ausgabe. Ebendort haben wir<br />
auch einen Steuerüberblick zu Kursverlusten aus Fremdwährungskrediten<br />
eingereiht. Angesichts der anhaltenden Euroschwäche und der unsicheren<br />
weiteren Kursentwicklungen ist es gut zu wissen, dass im betrieblichen Bereich<br />
ein wesentlicher Teil der Kursverluste über die Steuerersparnis wieder<br />
retour „verdient“ werden kann.<br />
Armand<br />
UHREN SCHMUCK<br />
MALSER STRASSE 20<br />
6500 LANDECK<br />
TEL./FAX: 0 54 42/6 22 38<br />
armand.schieferer@gmx.at<br />
All diese Steuer-Highlights und vieles mehr zu Themen wie Immobilien,<br />
Steuerprüfungen sowie aktuellste Neuerungen füllen die kommenden<br />
Seiten. Dafür bedanken wir uns ganz herzlich bei allen, die dieses<br />
eco.nova Spezial wieder für Sie möglich gemacht haben.<br />
Vor allem aber wünschen wir Ihnen, liebe Unternehmerinnen und<br />
Unternehmer, viel Freude mit dieser eco.nova und ganz besonders im<br />
Sinne dieser Ausgabe – mehr Liquidität, mehr Lebensqualität!<br />
Verena Maria Erian<br />
Ihre eco.nova-Steuerredaktion<br />
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Eine Ode an den Verlust<br />
Spitzensteuerzahler greifen bei der Suche nach neuen Steuersparpotentialen<br />
gerne zu Verlustbeteiligungen. Hier erfahren Sie, was darunter zu verstehen<br />
ist, wo Gefahren lauern und wie es doch noch funktionieren kann.<br />
Was sie ist, wie sie wirkt<br />
Verlustbeteiligung bedeutet den Erwerb einer Beteiligung<br />
an einem vorerst verlustbringenden Unternehmen<br />
(gewerbliches Modell) oder einer Liegenschaft<br />
zur Vermietung (Bauherrenmodell, Vorsorgewohnung).<br />
<strong>Die</strong> erzielten Verluste können mit anderen positiven<br />
Einkünften verrechnet werden und kürzen so<br />
die Steuerbemessungsgrundlage.<br />
• Beispiel: Sie beteiligen sich mit einer Einlage von<br />
10.000 Euro an einer Gesellschaft, die im ersten Jahr<br />
Verluste macht. Davon entfallen auf Ihren Anteil 20.000<br />
Euro. <strong>Die</strong>s bringt bei einem Spitzensteuersatz von 50 %<br />
eine so<strong>for</strong>tige Steuerersparnis von 10.000 Euro. Nach<br />
acht Jahren erhalten Sie Ihr Investment zuzüglich Ertrag<br />
in Höhe von insgesamt 11.300 Euro zurück. Damit<br />
kommt es im Jahr der Abschichtung zu einem steuerpflichtigen<br />
Veräußerungsgewinn von 21.300 Euro, der<br />
zudem auf drei weitere Jahre verteilt werden darf. Würde<br />
die Finanz die Verluste des ersten Jahres steuerlich anerkennen,<br />
so wäre damit eine erhebliche Steuerstundung<br />
von 10.000 Euro über Jahre erreicht. Solche Modelle<br />
sind der Finanz freilich ein Dorn im Auge. Schließlich<br />
haben Sie eine Steuerersparnis in Höhe von 10.000<br />
Euro im Jahr eins erreicht und müssen diese erst etliche<br />
Jahre später wieder „retournieren“.<br />
Was geht – und was nicht<br />
Steht bei einer Verlustbeteiligung die Erzielung steuerlicher<br />
Vorteile im Vordergrund, werden die erzielten<br />
Verluste steuerlich nicht anerkannt. <strong>Die</strong>s ist insbesondere<br />
der Fall, wenn der Erwerb oder das Eingehen der<br />
Beteiligung allgemein angeboten wird und die erzielbare<br />
Rendite doppelt so hoch wäre als bei Beteiligung<br />
ohne Steuervorteil. Geht man von einem Rechnungszinssatz<br />
von 3,5 % aus, so errechnet sich aus obigem<br />
Beispiel eine Rendite von 4 %. Klammert man den<br />
Steuervorteil aus, reduziert sich die Rentabilität auf<br />
0,82 %. Der Rentabilitätsunterschied beträgt mehr als<br />
das Doppelte. <strong>Die</strong> Finanz würde obiges Modell daher<br />
nicht anerkennen.<br />
Nach wie vor akzeptiert werden Bauherrenmodelle<br />
und Vorsorgewohnungen. Bei Ersteren schließen sich<br />
mehrere Investoren zusammen, um eine Liegenschaft<br />
zu erwerben, zu renovieren und dann zu vermieten. Der<br />
Anleger ist ideeller Miteigentümer, d.h. ohne konkrete<br />
Zuordnung einer <strong>best</strong>immten Wohnung. <strong>Die</strong> gesamte<br />
administrative Abwicklung wird vom Modellanbieter<br />
übernommen. Wird dargelegt, dass innerhalb von 25<br />
Jahren ab Beginn der Vermietung, höchstens 28 Jahren<br />
ab dem erstmaligen Anfall von Aufwendungen<br />
ein Gesamtüberschuss erzielt werden kann, wirken<br />
die Anlaufverluste voll steuermindernd. Der Steuerstundungseffekt<br />
kann greifen. Als Vorsorgewohnung<br />
kommt jede beliebige Wohnung in Frage. Auch hier<br />
gibt es maßgeschneiderte Projekte, bei denen dem Anleger<br />
die gesamte Administration abgenommen wird.<br />
Der steuerliche Unterschied zum Bauherrenmodell ist,<br />
dass hier bereits innerhalb von 20 Jahren ab Beginn<br />
der Vermietung, höchstens 23 Jahren ab dem erstmaligen<br />
Anfall von Aufwendungen ein Gesamtüberschuss<br />
vorzuweisen ist. Bauherrenmodelle profitieren zudem<br />
meist von einkommensunabhängigen Landesförderungen<br />
(Objektförderung) und von der Möglichkeit<br />
einer stark beschleunigten Abschreibung.<br />
• eco.tipp: Beteiligen Sie sich an Verlustmodellen nur<br />
dann, wenn Sie in der höchsten Steuerklasse (50 %) sind<br />
und den Verlust des eingesetzten Kapitals verkraften<br />
könnten. Es gab in der Vergangenheit insbesondere bei<br />
gewerblichen Modellen durchaus schon Fälle, die mit<br />
einer Vollpleite endeten! Seien Sie vorsichtig mit vorgelegten<br />
Prognoserechnungen. <strong>Die</strong> wirklichen Renditen<br />
sind bei genauem Hinsehen oftmals enttäuschend. .<br />
30 eco.nova
Teile und herrsche<br />
Für all jene, deren Einkommen bereits in die höchste Steuerklasse fällt und dort mit<br />
dem derzeitigen Höchststeuersatz von 50 % <strong>best</strong>euert wird, lohnt es sich darüber<br />
nachzudenken, inwieweit nicht Einkommensteile auf andere Familienmitglieder mit<br />
einem moderateren Grenzsteuersatz umgelenkt werden können. <strong>Die</strong>ser Vorgang wird<br />
als Einkommenssplitting oder auch Ehegattensplitting bezeichnet.<br />
32 eco.nova
Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist<br />
dies relativ einfach durch Einräumung eines Fruchtgenusses<br />
an der betreffenden Liegenschaft zugunsten<br />
von Ehegatten oder Kindern zu bewerkstelligen. Werden<br />
<strong>best</strong>immte Voraussetzungen erfüllt, kann damit<br />
erreicht werden, dass Mieteinkünfte künftig beim<br />
Fruchtnießer versteuert werden, ohne dass zivilrechtliches<br />
Eigentum an der betreffenden Liegenschaft<br />
übertragen werden muss.<br />
Voraussetzung zur Verlagerung<br />
der laufenden Einkünfte<br />
Damit die Finanz die Zurechnung der Einkünfte beim<br />
Fruchtnießer akzeptiert, muss Letzterer auf die Einkunftserzielung<br />
wesentlichen Einfluss nehmen können.<br />
Bei der Vermietung von Immobilien müssen dazu<br />
folgende Kriterien erfüllt sein:<br />
• Der Fruchtnießer muss den Mietern gegenüber als<br />
Vermieter auftreten. Das heißt, neue Mietverträge sind<br />
vom Fruchtnießer selbst abzuschließen. Bei <strong>best</strong>ehenden<br />
Verträgen muss den Mietern die Übernahme<br />
der Verträge angezeigt werden. Bei der Vermietung<br />
von Ferienwohnungen muss der Fruchtnießer in den<br />
Werbemitteln (Prospekte, Häuserkatalog, Internet-<br />
Auftritt) sowie in der gesamten Korrespondenz (Anfragenbeantwortungen,<br />
Reservierungs<strong>best</strong>ätigungen,<br />
Rechnungen etc.) als Vermieter auftreten.<br />
• Der Fruchtnießer muss Ansprechpartner für die<br />
Rechte und Pflichten (Hauptmietzinsabrechnungen,<br />
Durchführung notwendiger Erhaltungsarbeiten etc.)<br />
aus den Mietverträgen sein. Bei der Vermietung von<br />
Ferienwohnungen <strong>best</strong>ehen Verpflichtungen vor allem<br />
gegenüber dem Tourismusverband (Meldepflicht der<br />
Übernachtungen, Abführung der Kurtaxe etc.) und<br />
dem Amt der Tiroler Landesregierung. Auch gegenüber<br />
diesen Stellen hat der Fruchtnießer als Verantwortlicher<br />
aufzutreten.<br />
• <strong>Die</strong> Mieten müssen auf das Konto des Fruchtnießers<br />
überwiesen bzw. von einem von ihm Beauftragten<br />
eingehoben werden. Bei der Vermietung von Ferienwohnungen<br />
ist darauf zu achten, dass der Fruchtnießer<br />
auch auf den Rechnungen gegenüber den Feriengästen<br />
als Vermieter auftritt.<br />
• Der Fruchtnießer muss den Hausverwalter <strong>best</strong>ellen.<br />
Vertragsgestaltung/Grundbucheintragung<br />
Es empfiehlt sich, diese Kriterien bereits in den Vertrag<br />
zur Bestellung eines Zuwendungsfruchtgenusses<br />
einfließen zu lassen. Insbesondere bei Verträgen zwischen<br />
nahen Angehörigen untersucht die Finanz, ob<br />
die für die steuerrechtliche Anerkennung er<strong>for</strong>derliche<br />
Außenwirkung auch tatsächlich gegeben ist. <strong>Die</strong> Bestellung<br />
eines Fruchtgenusses wird gegenüber Dritten<br />
nur wirksam, wenn eine Eintragung ins Grundbuch<br />
erfolgt. Andernfalls kann die Finanz ein missbräuchliches<br />
„Einkommenssplitting“ erblicken.<br />
Vor der rechtlichen Finalisierung gilt es jedoch noch<br />
sicherzustellen, dass die Anlagenabschreibung (Afa)<br />
der Immobilie auch weiterhin steuermindernd in Ansatz<br />
gebracht werden kann. Hier stellt sich folgendes<br />
Problem: Grundsätzlich kann eine Gebäudeabschreibung<br />
nur vom Eigentümer des jeweiligen Gebäudes in<br />
Anspruch genommen werden. Da die Fruchtgenuss<strong>best</strong>ellung<br />
nun aber dazu führt, dass der zivilrechtliche<br />
Eigentümer in Hinkunft keine korrespondierenden<br />
Einnahmen mehr hat, von denen die Afa in Abzug<br />
gebracht werden könnte, würde die Fruchtgenuss<strong>best</strong>ellung<br />
einen Verlust von ansonsten abzugsfähigen<br />
Abschreibungen bedeuten. Um das zu verhindern, gibt<br />
es 2 Varianten:<br />
Variante 1: Der Fruchtnießer wird wirtschaftlicher<br />
Eigentümer. Als solcher wird er von der Finanz anerkannt,<br />
wenn ein Belastungs- und Veräußerungsverbot<br />
zugunsten des Fruchtnießers eingeräumt wird.<br />
<strong>Die</strong>se Einschränkungen des zivilrechtlichen Eigentümers<br />
sind im Grundbuch einzuverleiben. Damit<br />
kann der zivilrechtliche Eigentümer über das Objekt<br />
nicht mehr verfügen. <strong>Die</strong> gesetzlichen Pflichten des<br />
Hausherrn müssen auf den Fruchtnießer übertragen<br />
werden. Nach § 513 ABGB ist der Fruchtnießer verpflichtet,<br />
das Mietobjekt als ein guter Haushalter in<br />
dem Stand, in dem er es übernommen hat, zu erhalten<br />
und aus dem Ertrag die Ausbesserungen, Ergänzungen<br />
und Herstellungen zu besorgen. <strong>Die</strong> Einschränkung<br />
dieser Verpflichtung spricht nach der<br />
Rechtsprechung gegen wirtschaftliches Eigentum<br />
des Fruchtnießers. Bei Übergang des wirtschaftlichen<br />
Eigentums kann der zivilrechtliche Eigentümer<br />
über das Objekt faktisch nicht mehr verfügen.<br />
Ist dies zivilrechtlich nicht gewollt, so sollten Alternativen<br />
wie etwa Variante 2 überlegt werden.<br />
Variante 2: Der Fruchtgenuss<strong>best</strong>eller macht die Afa<br />
geltend. Bei dieser Variante wird statt einem unentgeltlichen<br />
Fruchtgenuss einfach ein Entgelt mindestens in<br />
Höhe der Afa vereinbart. <strong>Die</strong>ses kann der Fruchtgenuss<strong>best</strong>eller<br />
mit der Afa verrechnen und kommt so<br />
wieder zu seinem gewünschten steuerlichen Nullergebnis<br />
aus dem Vermietungsobjekt. Gleichzeitig hat der<br />
Fruchtnießer eine absetzbare Ausgabe in Höhe der Afa<br />
und gelangt auf diesem Wege ebenso zur steuerlichen<br />
Absetzung für Abnutzung. Hat der Fruchtgenuss<strong>best</strong>eller<br />
zusätzlich Aufwendungen, die im Zusammenhang<br />
mit den Einkünften aus dem Fruchtgenuss stehen<br />
(z.B. Zinsen), kann er auch diese in das Fruchtgenussentgelt<br />
einpreisen.<br />
Aus steuerlicher Sicht kann die Einräumung eines Zuwendungsfruchtgenusses<br />
bei einem entsprechenden<br />
„Steuergefälle“ zwischen Fruchtgenuss<strong>best</strong>eller und<br />
Fruchtnießer Vorteile bringen. Ob sich eine Fruchtgenusskonstruktion<br />
tatsächlich lohnt und in welcher Variante<br />
es am <strong>best</strong>en umgesetzt werden soll, hängt weiterhin<br />
vom konkreten Fall ab. Auch die umsatzsteuerlichen Folgen<br />
müssen dabei einbezogen werden. <strong>Die</strong> steuerlichen<br />
Vorteile gilt es sodann gegenüber zivilrechtlichen Bedenken<br />
und Zielvorgaben abzuwägen. .<br />
steuer.sparmodelle<br />
eco.nova 33
Hier sponsert<br />
auch die Finanz mit<br />
Man irrt, wenn man glaubt, dass Schenken eine leichte Sache sei. Das wusste<br />
schon der römische Philosoph Lucius Annaeus Seneca. Und man irrt umso mehr, wenn<br />
man glaubt, dass betriebliches Sponsern und Spenden automatisch zu<br />
einem Steuerabzugsposten führt.<br />
34 eco.nova
Sportler muss sich als Werbeträgr eignen und die vereinbarte<br />
Reklame muss ersichtlich sein. <strong>Die</strong>s kann<br />
durch Aufdrucke an Sportgeräten oder auf der Sportbekleidung<br />
erfolgen. Eine weitere Möglichkeit bietet<br />
die Führung des Sponsorennamens in der Vereinsbezeichnung.<br />
Ist der Verein allerdings nur einem kleinen<br />
Personenkreis bekannt, so ist das Kriterium der Werbewirksamkeit<br />
nicht erfüllt und die Sponsorenleistungen<br />
werden steuerlich nicht wirksam. Auch die Wiedergabe<br />
in den Massenmedien ist freilich ein geeignetes<br />
Mittel zur Erfüllung der Voraussetzungen für die<br />
steuerliche Absetzbarkeit. Zusammenfassend lässt sich<br />
sagen, dass diese Kriterien zumindest im Sportbereich<br />
nicht schwer einzuhalten sind, wenn man davon weiß.<br />
Im Kultursponsoring ist dies schon weit schwieriger.<br />
Kultursponsoring werbemäßig begleiten<br />
Anders als im Sport hat der gesponserte Veranstalter in<br />
Kunst und Kultur sehr eingeschränkte Möglichkeiten,<br />
für den Sponsor als Werbeträger aufzutreten. So ist die<br />
Aufnahme des Sponsorennamens in die Bezeichnung<br />
der Kulturveranstaltung meist ebenso wenig möglich<br />
wie das Anbringen von Sponsorennamen auf der Bühne,<br />
der Kulisse oder gar auf den Kostümen der Darsteller.<br />
Das hat selbst das Finanzministerium eingesehen<br />
und in den Steuerrichtlinien verankert. Danach kommt<br />
es für die Frage der Werbewirkung bei einem Kulturevent<br />
lediglich auf die Bedeutung der Veranstaltung<br />
und deren Verbreitung in der Öffentlichkeit an. Aus<br />
dieser Sicht <strong>best</strong>ehen daher keine Bedenken, Sponsorenleistungen<br />
für kulturelle Veranstaltungen (insbesondere<br />
Opern- und Theateraufführungen sowie Kinofilme) mit<br />
entsprechender Breitenwirkung als Betriebsausgabe abzusetzen,<br />
wenn die Tatsache der Sponsorentätigkeit angemessen<br />
in der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird. Von<br />
einer solchen Bekanntmachung kann dann ausgegangen<br />
werden, wenn der Sponsor nicht nur anlässlich der Veranstaltung<br />
z.B. im Programmheft erwähnt wird, sondern<br />
auch in der kommerziellen Firmenwerbung (Inserat- oder<br />
Plakatwerbung) auf die Sponsorentätigkeit hingewiesen<br />
und/oder darüber in den Massenmedien redaktionell berichtet<br />
wird.<br />
spenden.stiften<br />
Laut Einkommensteuergesetz sind „freiwillige Zuwendungen“<br />
grundsätzlich nicht absetzbar. Das gilt selbst<br />
dann, wenn sie durch betriebliche Erwägungen mit<br />
veranlasst sind. Für Sponsoring sehen die Einkommensteuerrichtlinien<br />
jedoch Erleichterungen vor. Danach<br />
sind Sponsorenzahlungen, die nahezu ausschließlich<br />
auf wirtschaftlicher bzw. betrieblicher Grundlage beruhen,<br />
unter folgenden Voraussetzungen als Betriebsausgabe<br />
von der Steuer absetzbar:<br />
• Der Gesponserte verpflichtet sich im Gegenzug zu<br />
einer Werbeleistung für den Sponsor.<br />
• <strong>Die</strong> Zahlungen stellen eine angemessene Gegenleistung<br />
für die Werbeleistung dar.<br />
• Es wird eine breite öffentliche Werbewirkung erzielt.<br />
In den Steuerrichtlinien heißt es dazu dezidiert, dass<br />
Sportler und Vereine Werbeleistungen zusagen müssen,<br />
die er<strong>for</strong>derlichenfalls auch durch den Sponsor<br />
rechtlich erzwungen werden können. Der gesponserte<br />
Steuerwirksam spenden ist einfacher<br />
Einfacher ist es bei Spenden. Hier ist die Werbewirksamkeit<br />
unmaßgeblich, wenn es sich beim Spendenempfänger<br />
um eine vom Gesetzgeber begünstigte Institution<br />
handelt. Unter www.bmf.gv.at finden Sie eine Auflistung<br />
von Adressaten für steuerlich absetzbare Spenden. Begünstigte<br />
Spendenempfänger sind neben <strong>best</strong>immten<br />
Einrichtungen wie Universitäten, Museen, Nationalbibliothek<br />
und Bundesdenkmalamt auch eine Reihe humanitärer<br />
Organisationen sowie Umwelt-, Natur- und<br />
Artenschutzorganisationen, die freiwilligen Feuerwehren,<br />
Landesfeuerwehrverbände oder Tierheime. Insgesamt<br />
können für die derart begünstigten Zwecke bis zu 10 %<br />
des Vorjahresgewinnes steuerwirksam gespendet werden.<br />
Zudem können auch Geld- und Sachspenden im Zusammenhang<br />
mit der Hilfestellung in Katastrophenfällen<br />
(Hochwasser-, Erdrusch-, Vermurungs- und Lawinenschäden)<br />
steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie der<br />
Werbung dienen. .<br />
eco.nova 35
Steuerprüfung:<br />
(k)ein Grund zur Panik<br />
Selbst den ehrlichsten Steuerzahler beunruhigt die Ankündigung einer Betriebsprüfung. Tatsächlich bedeutet diese<br />
immer auch einen zusätzlichen Aufwand und ist daher eine Belastung. Grund zur Panik <strong>best</strong>eht indes auch nicht.<br />
Text: Verena Maria Erian,Raimund Eller und Eva Messenlechner, Foto: Hofer<br />
Keine Prüfung ohne Warnung<br />
Eine Betriebsprüfung beginnt im ersten Schritt mit einer Ankündigung zirka eine Woche<br />
vor ihrem Beginn. Nun gilt es, Unterlagen vorzubereiten, zu sichten und nochmals<br />
im Hinblick auf steuerliche Zweifelsfragen auszuwerten. <strong>Die</strong>s ist besonders deshalb so<br />
wichtig, da sich auch Betriebsprüfer durch Aktenstudien und Internetrecherchen umfassend<br />
vorbereiten.<br />
Während der Prüfung sollte Ihr Steuerberater federführend involviert sein und es ermöglichen,<br />
dass die Prüfung nicht in Ihrem Unternehmen, sondern in dessen Kanzlei<br />
stattfindet. Das hat den Vorteil, dass der Prüfer allfällige Fragen zuerst an Ihren steuerlichen<br />
Vertreter stellt und dadurch eine professionelle Beantwortung gesichert ist. Dennoch<br />
ist zumindest mit einer Betriebsbesichtigung bei Ihnen zu rechnen.<br />
Inhaltliche Probleme<br />
Typischerweise werden die vollständige Erfassung der Einnahmen sowie die betriebliche<br />
Veranlassung Ihrer Ausgaben überprüft. Mit einer sogenannten Mittelnachweisberechnung<br />
(Vermögenszuwachsrechnung) wird überprüft, ob Ihre Geldgebarung<br />
stimmt und Ihnen genug Geld für die Bestreitung der Lebenshaltungskosten<br />
zur Verfügung steht. Große Bedeutung kommt dabei der Ordnungsmäßigkeit der<br />
von Ihnen geführten Aufzeichnungen zu. Ist dies nicht der Fall, kann es zu einer<br />
Schätzung des Umsatzes und des Gewinnes durch den Prüfer kommen. Und das<br />
kann teuer werden.<br />
Der Höhepunkt: <strong>Die</strong> Schlussbesprechung<br />
Eine gemeinsame Vorbereitung und Absprache mit dem Steuerberater ist an<br />
diesem Punkt besonders wichtig, schließlich verstärkt<br />
sich auch der Prüfer mit seinem Vorgesetzten.<br />
Hier werden die bis dahin noch offenen<br />
Punkte besprochen. In steuerlichen<br />
Zweifelsfragen können dabei für Sie<br />
günstige Kompromisse geschlossen<br />
werden. .<br />
54 eco.nova
Prophylaxe für<br />
Steuerprüfungen & mehr ...<br />
Nach Erstellung des Jahresabschlusses sollten Kontrollroutinen<br />
des gesamten Rechenwerkes auf Plausibilität<br />
dahingehend erfolgen, ob der ausgewiesene Gewinn<br />
unter Berücksichtigung aller betrieblichen und außerbetrieblichen<br />
Geldflüsse überhaupt dazu reicht, den<br />
Lebensunterhalt der Familie zu <strong>best</strong>reiten. Dafür gibt es<br />
mehrere Gründe.<br />
Koproduktion der EMF TEAM TIROL STEUERBERATER GMBH und<br />
der ÄRZTESPEZIALISTEN vom TEAM JÜNGER: STB Dr. Verena<br />
Maria Erian, STB Mag. Eva Messenlechner und STB Raimund<br />
Eller, v.l.<br />
Checkliste Betriebsprüfung<br />
Wann werden Sie geprüft<br />
<strong>Die</strong> im Finanzcomputer installierten Prüfungsprogramme<br />
filtern <strong>best</strong>immte Auffälligkeiten heraus. <strong>Die</strong>se können<br />
zu einem Prüfungsauftrag führen. Wenn Sie schon<br />
länger als zehn Jahre nicht geprüft wurden, steigen Ihre<br />
„Chancen“.<br />
Welcher Zeitraum wird geprüft<br />
Meist die letzten drei Jahre, für die die Steuererklärungen<br />
bereits abgegeben sind.<br />
Welche In<strong>for</strong>mation will der Prüfer<br />
Sämtliche für die „Steuer“ relevanten Unterlagen, insbesondere<br />
Buchhaltung, Aufzeichnungen der Bareinnahmen,<br />
das gesamte Belegmaterial, Aufzeichnungen über<br />
Privatanteile, Verträge etc. Zudem müssen die Daten<br />
der Buchhaltung auf elektronischen Datenträgern zur<br />
Verfügung gestellt werden. Ebenso werden die Begehrlichkeiten<br />
hinsichtlich elektronischer Daten aus Ihrer<br />
gesamten Unternehmenssoftware immer größer. Weiters<br />
können auch Erkundigungen bei Geschäftspartnern,<br />
Angestellten und anderen eingeholt werden.<br />
Wo findet die Prüfung statt<br />
Im Idealfall findet die Prüfung im Büro Ihres steuerlichen<br />
Vertreters oder im Finanzamt statt. Üblicherweise will<br />
der Betriebsprüfer aber auch Ihr Unternehmen besichtigen.<br />
Sind entsprechende räumliche Voraussetzungen<br />
gegeben, so kann der Prüfer auch in Ihrem Unternehmen<br />
prüfen.<br />
Wie lange dauert eine Prüfung<br />
Dem Prüfer stehen im Allgemeinen zwei Wochen für<br />
die Prüfung zur Verfügung! Bei vollständigen Unterlagen,<br />
guter Vorbereitung und tatkräftiger Mitwirkung<br />
und Prüferbetreuung vermindert sich in der Regel die<br />
Prüfungsdauer.<br />
Grund Nr. 1<br />
Das Finanzamt will wissen, ob Sie von dem, was Sie steuerlich als Ihr Einkommen<br />
erklären, überhaupt leben können. Geht sich diese Rechnung nicht aus,<br />
so muss es andere Geldquellen (Erbschaft, Schenkung, Kredit, Ersparnisse,<br />
Verkauf von privaten Wirtschaftsgütern etc.) geben, aus denen Sie Ihren<br />
Lebensunterhalt <strong>best</strong>ritten haben. Andernfalls nimmt die Finanz an, dass Sie<br />
von unversteuerten Geldern gelebt haben. <strong>Die</strong>se Rechenübung nennt man<br />
Mittelnachweis (Vermögensrechnung). Da die Prüfung durch das Finanzamt<br />
meist erst Jahre später stattfindet, kann es leicht passieren, dass Sie sich an<br />
gewisse Vorkommnisse nicht mehr erinnern können bzw. keine Unterlagen<br />
mehr dazu haben. Daher empfiehlt es sich, für jedes abgelaufene Jahr so<strong>for</strong>t<br />
bei der Jahresabschlusserstellung einen solchen Mittelnachweis zu erstellen.<br />
Bei größeren Abweichungen <strong>best</strong>eht Handlungsbedarf:<br />
Der errechnete Wert liegt unter dem Existenzminimum: In diesem Fall haben<br />
Sie entweder öfter „vergessen“, Einnahmen zu erfassen, oder es gab doch<br />
noch andere Geldquellen. Können Sie nicht erklären, wie Sie Ihren Lebensunterhalt<br />
<strong>best</strong>ritten haben, droht Ihnen ein steuerlicher Supergau. <strong>Die</strong> Konsequenzen<br />
reichen von einer Ausweitung des üblichen Prüfungszeitraumes<br />
von drei auf bis zu sieben Jahren, über Zuschätzungen zum bisher erklärten<br />
steuerlichen Einkommen bis hin zum Finanzstrafverfahren.<br />
Der errechnete Wert ist extrem hoch: So erfreulich dies auch ist, Sie sollten<br />
eine Erklärung für den Verbleib des Geldes finden. Vielleicht gibt es noch<br />
Wertpapiere, die vergessen wurden, in dem Mittelnachweis aufzunehmen.<br />
Oder es gab sonstige größere private Ausgaben (Immobilientransaktionen,<br />
Jagdpacht etc.), die vorerst übersehen wurden. Haben Sie keine Erklärung, so<br />
könnte die Finanz auf versteckte Wertpapierdepots oder Geld im Ausland aus<br />
möglicherweise nicht versteuerten Quellen tippen.<br />
Grund Nr. 2<br />
Anlässlich des Jahresabschlusses können auch betriebswirtschaftliche<br />
Analysen und Auswertungen erstellt werden. <strong>Die</strong>selben Daten, die ohnehin<br />
für den Mittelnachweis gegenüber dem Finanzamt benötigt werden, können<br />
gleichzeitig auch für betriebswirtschaftliche Fragestellungen ausgewertet<br />
werden, wie folgt:<br />
• Woher kommt das Geld und wohin geht es <strong>Die</strong>s ist vor allem dann<br />
interessant, wenn Sie sich wundern, warum von dem so hohen<br />
Gewinn so wenig Geld für Sie übrig geblieben ist.<br />
• Wie viel Geld habe ich angespart<br />
• Wie viele Schulden habe ich zurückbezahlt bzw. inwieweit ist<br />
mein Verschuldungsgrad angestiegen<br />
• Welche Schulden habe ich und welche vertrage ich<br />
• Wie haben sich meine Fremdwährungskredite entwickelt<br />
• Wie viele Jahre muss ich noch für meine Schulden arbeiten<br />
• Wie hoch ist das Familieneinkommen<br />
• Was kann ich mir leisten Lebe ich über meine Verhältnisse<br />
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