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Sehr geehrte Klientin,<br />

sehr geehrter Klient! Innsbruck, im Jänner 2013<br />

Als besonderes Service für Sie als unsere KlientInnen gibt es auch heuer<br />

wieder zum Jahresbeginn unseren Pressespiegel, in dem alle unsere<br />

Steuerspartipps/Presseartikel und -infos des vorangegangenen Jahres für Sie<br />

als kostenloses Nachlesewerk zusammengetragen wurden.<br />

Schauen Sie einmal ins Inhaltsverzeichnis, sicher ist auch für Sie Nützliches<br />

dabei.<br />

Viel Spaß mit der Lektüre wünschen<br />

mit dem gesamten Team


Inhaltsverzeichnis<br />

STEUERSPARTIPPS/PRESSEARTIKEL UND – INFOS 2012<br />

DER STEUERBERATUNGSKANZLEI TEAM JÜNGER<br />

Steuerspartipps<br />

Frühjahrsausgabe 2012<br />

‣ Sparpaket 2012 trifft Immobilienbesitzer<br />

‣ Solidarabgabe 2013 - 2016 - bei einem<br />

Monatseinkommen über 13.200 €<br />

‣ Gastbeitrag: Hansjörg Füssinger / Firma Softdent<br />

"Sicherheit in der (zahn)ärztlichen Praxis"<br />

‣ Frist für die Steuererklärungen 2010 endet demnächst!<br />

‣ Klientenbörse - Ärzteplatt<strong>for</strong>m<br />

Sommerausgabe 2012<br />

‣ <strong>Die</strong> Umsatzsteuerkeule für Ordinationsräumlichkeiten<br />

und Vorsorgewohnungen<br />

‣ Steuerabkommen mit der Schweiz - Freund oder Feind<br />

‣ Medizinprodukteabgabe<br />

‣ In<strong>for</strong>mation in eigener Sache: <strong>Die</strong> 10 MB-Grenze<br />

‣ Gastbeitrag: DDr. Michaela Ladstätter / Kanzlei Psaier<br />

Neue Immobilienabgabe in Italien<br />

‣ Klientenbörse - Ärzteplatt<strong>for</strong>m<br />

Sonderausgabe Herbst 2012<br />

‣ Schwerpunkte der steuerlichen Betriebsprüfung<br />

‣ Honorarnotennummerierung<br />

Und was die Finanz alles aus Ihrem Computer will ...<br />

‣ Gastbeitrag: Hansjörg Füssinger / Softdent<br />

Prophylaxe für Ihren Daten<strong>best</strong>and<br />

‣ Mittelnachweis<br />

Woher kommt das Geld und wohin geht das Geld<br />

‣ Schreckgespenst Kontrollmitteilung<br />

‣ Klientenbörse - Ärzteplatt<strong>for</strong>m


Adventausgabe 2012<br />

‣ Alljährlicher Handlungsbedarf noch vor dem 31.12.!!<br />

Gewinnfreibetrag 2012<br />

‣ Gewinnregulierung & Steuerplanung<br />

Paradigmenwechsel bei Gewinnen von mehr als 175.000 €<br />

‣ Steuerabkommen mit der Schweiz kommt fix mit 1.1.2013<br />

‣ Fremdwährungskredite<br />

Kursverluste aus Betriebskrediten sind steuerlich absetzbar<br />

‣ Angst vor weiteren Kursverlusten Limit-Order kann helfen!!<br />

‣ Abfertigungsansprüche Auslagerung an<br />

Mitarbeitervorsorgekasse nur mehr bis 31.12.2012<br />

‣ Verteuerung bei Grundbucheintragungen ab 1.1.2013<br />

Warum nun viele gar nicht betroffen sind<br />

‣ Gastbeitrag: Univ.-Prof. Dr. Norbert Mutz / Ärztliche Leitung<br />

des Universitätskurses Ordinationsmanagement<br />

‣ Umsatzsteuer Ade nun auch für Heilmasseure ab 1.1.2013<br />

‣ Klientenbörse - Ärzteplatt<strong>for</strong>m<br />

Weihnachtsausgabe 2012<br />

‣ Steuersparcheckliste<br />

‣ Anleitung händische Bareinnahmenerfassung ab 1.1.2013<br />

Tipps aus Lohnverrechnung und Arbeitsrecht<br />

im April 2012<br />

‣ Krankmeldungen - richtige bzw. optimale Vorgangsweise<br />

durch den <strong>Die</strong>nstgeber<br />

‣ Gehaltsangabe bei Stelleninserat<br />

‣ Einzahlung der Lohnabgaben - Vermeidung von Fehlern<br />

‣ Wichtiges bei Schwangerschaft Ihrer <strong>Die</strong>nstnehmerin<br />

‣ Gefahrenzulage bei Schwangerschaft nicht mehr<br />

steuerfrei<br />

‣ Vorausinfo zu kommenden Änderungen aufgrund des<br />

Stabilitätsgesetzes<br />

‣ Und dann möchten wir noch erwähnen, dass ...


im Juli 2012<br />

‣ NEUE Zahlscheine<br />

im Oktober 2012<br />

‣ "Auflösungsabgabe" - eine neue Abgabe,<br />

die künftig JEDEN <strong>Die</strong>nstgeber treffen kann<br />

‣ Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze ab 2013<br />

‣ Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage ab 2013<br />

‣ E-Card-Serviceentgelt - fällig mit Novembergehalt<br />

‣ Höhere Sozialversicherungsbeiträge im Dezember 2012<br />

‣ 24.12. und 31.12. - dienstfrei oder Urlaub<br />

‣ Hinweis zur Pendlerpauschale<br />

‣ Wissen Sie eigentlich ...<br />

‣ In eigener Sache<br />

Mitteilungen der Tiroler Ärztekammer und Zahnarzt in Tirol<br />

Ausgabe 1<br />

Ausgabe 2<br />

Sparpaket 2012 trifft Immobilienbesitzer<br />

Private Verkäufe ab 1.4.2012 steuerpflichtig<br />

Umsatzsteuerkeule 2012 - trifft Ordinationsräumlichkeiten<br />

und Vorsorgewohnungen<br />

Ausgabe 3 Steuerabkommen mit der Schweiz - Freund oder Feind<br />

Ausgabe 4 Steuersparcheckliste - Endspurt 2012<br />

Fachzeitschrift HAUSARZT ÖKONOMISCH<br />

Juni 2012<br />

Dezember 2012<br />

Vorsorgewohnungen: Achtung auf Liebhaberei<br />

Typische Schwerpunkte einer Betriebsprüfung


Publikationen im Wirtschaftsmagazin econova<br />

Feberausgabe Nr. 1<br />

Juli/August Ausgabe Nr. 7<br />

<strong>Die</strong> Ruhe vor dem Sturm<br />

Wege in die Steueroasen und<br />

Steuerparadiese<br />

Medizinprodukteabgabe per 30.6.2012 fällig.<br />

Auch Ärztinnen und Ärzte sind davon betroffen<br />

Septemberausgabe Nr. 8<br />

Kranke Mitarbeiter - und nun<br />

Aktuelles zur Medizinprodukteabgabe<br />

für Zahnärzte<br />

Oktoberausgabe Nr. 11<br />

Steuerabsetzposten Sponsoring<br />

Sozialversicherung für Klinik- und Spitalsärzte<br />

Dezemberausgabe Nr. 15<br />

ECONOVA SPEZIAL - " STEUERN SPAREN!"<br />

Mehr Liquidität, mehr Lebensqualität!<br />

Eine Ode an den Verlust<br />

Teile und herrsche<br />

Hier sponsert auch die Finanz mit<br />

Steuerprüfung: (k)ein Grund zur Panik


STEUERSPAR<br />

Telefon: 0512/59859-0 FAX: -25<br />

E-Mail: info@juenger.at<br />

www.juenger.at<br />

FÜR DIE ÄRZTESCHAFT<br />

Wir in<strong>for</strong>mieren unsere Klienten, März 2012<br />

Liebe Klientinnen, liebe Klienten!<br />

Das Sparpaket ist in aller Munde,<br />

die Solidarabgabe geistert die Runde,<br />

von alle dem tun wir nun zeitig Kunde:<br />

Nur ist das leider nicht ganz so einfach,<br />

da so vieles davon noch unklar ist. Unsere<br />

Kammer hat inzwischen eine 28-seitige<br />

Stellungnahme mit vielerlei Kritikpunkten<br />

zu den aktuellen Steuergesetzesvorhaben<br />

abgegeben. Nun hätten<br />

wir natürlich gerne abgewartet und Sie<br />

erst dann in<strong>for</strong>miert, wenn wirklich alles beschlossene<br />

Sache ist. Aber das geht nicht, denn wenn<br />

die neue Immobilien<strong>best</strong>euerung so kommt, wie<br />

geplant, dann haben einige unter Ihnen möglicherweise<br />

akuten Handlungsbedarf. Aus diesem<br />

Grunde greifen wir dieses Thema bereits heute auf.<br />

Weiters konnten wir ein sehr großes Interesse an der<br />

geplanten Solidarabgabe feststellen. Daher<br />

in<strong>for</strong>mieren wir Sie in einem<br />

zweiten Beitrag auch schon<br />

über dieses Regierungsvorhaben.<br />

<strong>Die</strong> gute Nachricht dazu<br />

gleich vorweg:<br />

<strong>Die</strong> Solidarabgabe soll erst 2013<br />

kommen und zudem bis 2016<br />

befristet sein. Obendrein werden<br />

einige von Ihnen gar nicht<br />

bzw. nur mäßig davon betroffen<br />

sein.<br />

Hinsichtlich der restlichen Punkte dieses mitunter<br />

wirren Sparpaketes hoffen wir doch auf baldige<br />

Entwirrung und werden Sie sodann in unserem<br />

Osterrundschreiben, wie gewohnt, auch dazu mit<br />

nutzbringenden Tipps versorgen.<br />

Als Gastbeitrag zur Auflockerung präsentieren wir<br />

Ihnen diesmal einen Beitrag zum Thema<br />

„Sicherheit in der (zahn)ärztlichen Praxis".<br />

Alles in allem wünschen wir Ihnen<br />

eine interessante Lektüre und einen<br />

wunderschönen Frühlingsbeginn.<br />

mit dem gesamten Team<br />

<strong>Die</strong> Themen diesmal:<br />

Sparpaket 2012 trifft Immobilienbesitzer<br />

Solidarabgabe 2013 - 2016<br />

- bei einem Monatseinkommen über 13.200 €<br />

Gastbeitrag: Hansjörg Füssinger / Firma Softdent<br />

„Sicherheit in der (zahn)ärztlichen Praxis“<br />

Frist für die Steuererklärungen 2010 endet demnächst !!<br />

Klientenbörse - Ärzteplatt<strong>for</strong>m<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 1


März 2012<br />

Sparpaket 2012 trifft Immobilienbesitzer<br />

Private Verkäufe ab dem 1.4.2012 sind steuerpflichtig<br />

Ab 1. April 2012 soll der Verkauf<br />

von privaten Liegenschaften<br />

der Einkommensteuer<br />

unterliegen. <strong>Die</strong>s war<br />

bisher nur dann der Fall,<br />

wenn zwischen Kauf und<br />

Verkauf weniger als zehn<br />

Jahre (Spekulationsfrist) vergangen<br />

sind.<br />

DRINGENDER HANDLUNGSBEDARF<br />

Wer in seinem Privatvermögen Liegenschaften hält,<br />

sollte daher rasch seine Situation analysieren und<br />

mögliche Gestaltungsvarianten wie folgt ausleuchten:<br />

BEST CASE<br />

Kauf vor dem 1. April 2002<br />

und Verkauf vor dem 1. April 2012<br />

In diesen Fällen bleibt alles beim Alten. Das heißt,<br />

bei Einhaltung der 10-jährigen Spekulationsfrist kann<br />

der Gewinn aus der Veräußerung privater Immobilien<br />

vollkommen steuerfrei lukriert werden.<br />

Beispiel<br />

Einkauf um 700.000 €<br />

Verkauf um 980.000 €<br />

-----------------------------------------------<br />

Gewinn 280.000 €<br />

Steuer 0 €<br />

Zwischen Kauf- und dem Verkaufsdatum<br />

sind mindestens 10 Jahre vergangen.<br />

SECOND BEST CASE<br />

Kauf vor dem 1. April 2002<br />

und Verkauf nach dem 31. März 2012<br />

Hier soll es zu einer Besteuerung des gesamten Veräußerungspreises<br />

(nicht des Gewinnes, sondern des<br />

gesamten Erlöses!) in Höhe von 3,5 % kommen.<br />

BAD CASE<br />

Beispiel<br />

Einkauf um 700.000 €<br />

Verkauf um 980.000 €<br />

-------------------------------------------<br />

Gewinn 280.000 €<br />

Steuer 34.300 € (3,5 % von 980.000 €)<br />

Zwischen Kauf- und Verkaufsdatum<br />

sind mindestens 10 Jahre vergangen.<br />

Kauf nach dem 31. März 2002<br />

und Verkauf nach dem 31. März 2012<br />

Hier soll es zu einer Besteuerung des Veräußerungsgewinnes<br />

(= Verkaufspreis abzüglich Anschaffungskosten)<br />

in Höhe von 25 % kommen. Wird die Immobilie<br />

erst nach zehn Jahren veräußert, so darf der<br />

Veräußerungsgewinn jährlich um einen 2 %igen Inflationsabschlag<br />

gekürzt werden. <strong>Die</strong>ser Inflationsabschlag<br />

kann den Veräußerungsgewinn maximal<br />

bis auf die Hälfte kürzen.<br />

Beispiel<br />

Einkauf um 700.000 €<br />

Verkauf um 980.000 €<br />

--------------------------------------------<br />

Gewinn 280.000 €<br />

Inflationsabschlag -11.200 € (4 % von 280.000 €)<br />

----------------------------------------------------------------------<br />

Steuerpfl. Gewinn 268.800 €<br />

Steuer 67.200 € (25 % von 268.800 €)<br />

Zwischen Kauf- und dem Verkaufsdatum<br />

sind 12 Jahre vergangen.<br />

WORST CASE<br />

Kauf vor dem 1. April 2002<br />

und Verkauf nach dem 31. März 2012<br />

mit Umwidmung in Bauland nach dem<br />

31. Dezember 1987<br />

Werden schon vor dem 1. April 2002 angeschaffte,<br />

aber erst nach 1987 in Bauland umgewidmete<br />

Liegenschaften veräußert, so soll der Veräußerungsgewinn<br />

pauschal mit 60 % des Verkaufspreises<br />

angenommen werden. <strong>Die</strong>s entspricht einer<br />

effektiven Steuer von 15 % des Verkaufspreises.<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 2


März 2012<br />

Beispiel<br />

Einkauf um 700.000 €<br />

Verkauf um 980.000 €<br />

-------------------------------------------<br />

Gewinn 280.000 €<br />

Steuer 147.000 € (15 % von 980.000 €)<br />

Zwischen Kauf- und dem Verkaufsdatum<br />

sind 12 Jahre vergangen.<br />

Der Steuerpflichtige soll allerdings die Besteuerung<br />

nach dem tatsächlichen Veräußerungsgewinn beantragen<br />

können. Im vorstehenden Bespiel würde<br />

dabei eine Steuer von 67.200 € herauskommen und<br />

die Option daher zu einem wesentlich günstigeren<br />

Ergebnis führen.<br />

g Für den eigenen Wohnsitz<br />

Immobilien, in denen Sie innerhalb der letzten 10<br />

Jahre vor Verkauf mindesten 5 Jahre durchgehend<br />

Ihren Hauptwohnsitz hatten, können Sie<br />

weiterhin steuerfrei veräußern (Achtung aber<br />

bei zwischenzeitlicher Vermietung). Sind seit der<br />

Anschaffung noch nicht so viele Jahre vergangen,<br />

so reicht es aus, wenn Sie seit der Anschaffung<br />

durchgehend (mindestens 2 Jahre) in der<br />

nämlichen Immobilie Ihren Hauptwohnsitz<br />

hatten.<br />

g Für selbst hergestellte Gebäude<br />

Auch diese Objekte können im Privatbereich,<br />

so wie bisher, jedenfalls steuerfrei veräußert werden,<br />

sofern sie nicht zur Einkünfteerzielung (z.B.<br />

Vermietung) gedient haben.<br />

g Für Fälle innerhalb der Spekulationsfrist<br />

Liegenschaften, welche noch in der zehnjährigen<br />

Spekulationsfrist verhangen sind, sollten<br />

nicht vor dem 1. April dieses Jahres veräußert<br />

werden. Eine Veräußerung bis zum 31. März 2012<br />

wird nämlich noch nach Tarif, d.h. mit bis zu<br />

50 %, <strong>best</strong>euert, während ein späterer Verkauf<br />

lediglich mit 25 % belastet wird. Dasselbe gilt<br />

übrigens auch für betriebliche Immobilien, egal<br />

innerhalb welcher Frist.<br />

g Für Fälle mit starken Wertsteigerungen infolge<br />

Umwidmung nach 1987<br />

Bei Liegenschaften, die erst nach 1987 umgewidmet,<br />

aber noch vor dem 1. April 2002 erworben<br />

wurden, könnten zumindest die bisher<br />

erfolgten Wertsteigerungen endgültig steuerfrei<br />

gestellt werden. <strong>Die</strong>s ist auch dann möglich,<br />

wenn ein baldiger Fremdverkauf noch vor dem<br />

1. April 2012 nicht gewünscht bzw. nicht machbar<br />

ist. In diesen Fällen kann ein Verkauf innerhalb<br />

der Familie oder auch eine GmbH-Konstruktion<br />

hilfreich sein.<br />

Auf Grund der dabei anfallenden Nebenkosten<br />

macht dies selbstverständlich nur bei entsprechenden<br />

Wertsteigerungen Sinn. <strong>Die</strong> Nebenkosten<br />

machen mindestens 3,1 % aus. Sie ergeben<br />

sich aus der Grunderwerbsteuer (2 % bei<br />

nahen Angehörigen, ansonsten 3,5 %), der<br />

Gebühr für die Eintragung in das Grundbuch<br />

(1,1 %) sowie den Kosten für die Errichtung des<br />

Kaufvertrages.<br />

RESÜMEE<br />

Der Tiroler Immobilienmarkt konnte in den letzten<br />

Jahren starke Wertsteigerungen verzeichnen. In<br />

Medienberichten war von Steigerungen von bis zu<br />

40 % in den letzten acht Jahren zu lesen. Brancheninsider<br />

gehen auch für die kommenden Jahre von<br />

einer Fortsetzung dieses Trends aus. Damit ist eines<br />

klar: Bei der neuen Immobilien<strong>best</strong>euerung geht<br />

es um viel Geld. Aber noch ist nicht alles verloren.<br />

Bis zum 1. April dieses Jahres haben Sie Zeit, das<br />

eine oder andere Schäfchen ins Trockene zu bringen.<br />

Einige Gestaltungsvarianten dazu können Sie<br />

aus den obenstehenden Tipps entnehmen. Ob derartige<br />

steuerliche Überlegungen Vorteile für Sie<br />

bringen, kann allerdings nur für den jeweiligen Einzelfall<br />

beurteilt werden. Bitte bedenken Sie, dass Sie<br />

zwar möglicherweise noch vor dem 1. April Handlungsbedarf<br />

haben und auch die Umsetzung Zeit<br />

braucht, das Gesetz aber noch nicht definitiv<br />

beschlossen ist. Wir empfehlen Ihnen, bei Bedarf<br />

umgehend mit uns Kontakt aufzunehmen.<br />

Wir helfen Ihnen gerne und freuen uns auf Ihren<br />

Anruf.<br />

g Für Fälle außerhalb der Spekulationsfrist<br />

Wurde die 10-jährige Spekulationsfrist bereits ausgesessen,<br />

so kann noch bis zum 31. März 2012<br />

gänzlich steuerfrei verkauft werden. Wenn Sie<br />

sich also gerade in Verkaufsverhandlungen befinden,<br />

sollten Sie den Verkauf noch vor dem<br />

1. April 2012 finalisieren.<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 3


März 2012<br />

Solidarabgabe 2013 - 2016<br />

bei einem Monatseinkommen über 13.200 €<br />

Besserverdiener sollen in den Jahren 2013 bis 2016<br />

mit einer Solidarabgabe zusätzlich zur Kassa<br />

gebeten werden.<br />

Wen trifft es<br />

<strong>Die</strong>ser Beitrag betrifft Unternehmer und somit<br />

niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit einem<br />

Jahresgewinn von mehr als 175.000 €. Einkünfte<br />

aus einer Anstellung sind ab einem Jahresbrutto<br />

von 184.000 € betroffen.<br />

Wie viel ist zu zahlen<br />

<strong>Die</strong> gute Nachricht: Es kommt nicht wirklich zu<br />

einer neuen Steuer, sondern lediglich zu einer<br />

Zurücknahme bisheriger Steuerbegünstigungen.<br />

Im Angestelltenbereich sieht das so aus, dass die<br />

Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld)<br />

ab einem gewissen Einkommen (ab brutto<br />

13.280 € p.m. bzw. 185.920 € p.a.) nicht mehr mit<br />

dem begünstigten Satz von 6 %, sondern mit 27 %<br />

<strong>best</strong>euert werden.<br />

Für Niedergelassene (selbständig Tätige) kommt<br />

es im Gegenzug zu einer Kürzung des bisherigen<br />

Gewinnfreibetrages wie folgt:<br />

• für Gewinne zwischen 175.000 € und 350.000 €<br />

von bisher 13 % auf nunmehr 7 %<br />

• für Gewinne zwischen 350.000 € und 580.000 €<br />

von bisher 13 % auf nun mehr 4,5 %<br />

• für Gewinne ab 580.000 €<br />

von bisher 13 % auf 0 %<br />

Für Gewinne bis 175.000 € und Gewinnanteile<br />

über 769.000 € ändert sich somit nichts. Für die erstere<br />

Marge gibt es weiterhin den vollen 13 %-<br />

igen Gewinnfreibetrag und die Einkommensteile<br />

jenseits von 769.000 € konnten bisher auch schon<br />

nicht von dieser Begünstigung profitieren.<br />

Beispiel für einen Jahresgewinn von 200.000 €<br />

GFB bisher 26.000 € (13 % von 200.000 €)<br />

Steuerersparnis 13.000 €<br />

GFB 2013 24.500 € (13 % von 175.000 € = 22.750 € + 7 % von 25.000 € = 1.750 €)<br />

Steuerersparnis 12.250 €<br />

Solidarbeitrag 2013 somit 750 €<br />

RESÜMEE<br />

Wie man sieht, verändert sich die GFB-Steuerersparnis bei 200.000 € Gewinn gerade einmal um 750 €.<br />

Da hatten wir Schlimmeres befürchtet. Bei einem Gewinn von 769.000 € erreicht die Abgabe ihr Maximum<br />

und macht satte 27.310 € aus!<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 4


März 2012<br />

Sicherheit in der (zahn)ärztlichen Praxis<br />

- Digitale Kommunikation und mangelhafte<br />

Sicherheitsvorkehrungen: Ein Tanz auf dem Vulkan.<br />

Gastbeitrag:<br />

Hansjörg Füssinger,<br />

Firma SOFTDENT<br />

Unsere moderne Kommunikationsgesellschaft bedient<br />

sich immer mehr digitaler Medien: Internet<br />

und E-Mail sind heute nicht mehr weg zu denken.<br />

<strong>Die</strong> damit verbundenen Sicherheitser<strong>for</strong>dernisse<br />

werden aber - so scheint es - von vielen Praxen auf<br />

die leichte Schulter genommen. Oftmals ist man<br />

sich nicht bewusst, welche Probleme man sich dadurch<br />

einhandeln kann. Aber es gibt eine Reihe<br />

praxistauglicher Hilfen.<br />

Wussten Sie, dass die Übermittlung von<br />

Patientendaten über ungesicherte und<br />

unverschlüsselte E-Mails verboten ist<br />

<strong>Die</strong> Gesundheitstelematik-Verordnung regelt die<br />

Übermittlung von Patientendaten und sieht vor,<br />

dass Gesundheitsdaten, so auch Röntgenbilder,<br />

auf sicheren Datenwegen zu übermitteln sind. Sie<br />

verlangt zertifizierte und verschlüsselte E-Mails, was<br />

bedeutet, dass der gezippte und mit Passwort versehene<br />

Übertragungsweg nicht ausreicht. Das betrifft<br />

den kompletten patientenrelevanten<br />

In<strong>for</strong>mationstransfer, wie die Datenübermittlung an<br />

die GKK (über ELGA bereits abgedeckt), chefzahnärztliche<br />

Bewilligungen, Übermittlung von<br />

Röntgenbildern oder die Datenübertragung an<br />

Labors.<br />

Versenden von Patientendaten per E-Mail<br />

Der Versand von Patientendaten darf ausschließlich<br />

über verschlüsselte und zertifizierte<br />

E-Mails erfolgen. Dazu ist eine elektronische Signatur<br />

er<strong>for</strong>derlich. Sie garantiert die Echtheit des<br />

Absenders und dass das Dokument unverändert ist.<br />

<strong>Die</strong> LZÄK Tirol hat beispielsweise einen einfachen,<br />

kostengünstigen und empfehlenswerten Weg vorgeschlagen.<br />

Nämlich die ...<br />

... Zertifizierung über die Firma A-Trust<br />

A-Trust ist berechtigter „Akkreditierter Zertifizierungsdiensteanbieter“.<br />

Das Benutzerzertifikat<br />

„a-sign-light“ kann online unter „Sonstige Benutzerzertifikate“<br />

auf www.a-trust.at <strong>best</strong>ellt werden.<br />

<strong>Die</strong> Sicherheitser<strong>for</strong>dernisse in einer Praxis enden<br />

aber nicht beim Versand von E-Mails. Weitere<br />

wesentliche Bausteine, die in jeder Praxis implementiert<br />

sein sollten, sind ...<br />

... Datensicherung<br />

Es gibt wohl nichts Schlimmeres als einen Crash der<br />

Patientendatei. <strong>Die</strong> Überprüfung, Sicherung und<br />

gesetzeskon<strong>for</strong>me Aufbewahrung der Dateien<br />

liegt im Verantwortungsbereich des Ordinationsinhabers.<br />

Eine tägliche Sicherung, am <strong>best</strong>en jeden<br />

Wochentag auf einem anderen Datenträger und<br />

eine zusätzliche Auslagerung der Daten (feuersicherer<br />

Safe, nach Hause oder an einen anderen<br />

Ort, Auslagerung über Internet) ist hier ge<strong>for</strong>dert,<br />

wenn Brand, <strong>Die</strong>bstahl oder Gerätebeschädigung<br />

den Datensatz gefährden könnten.<br />

Eine kom<strong>for</strong>table Alternative stellt das Auslagern<br />

der Daten über Internet dar. Wem der letzte<br />

Schrei, das Cloud Computing (IT-Leistungen, auch<br />

die Datensicherung, werden über in der Web-<br />

“Cloud“ vernetzte Computer erbracht), zu nebulös<br />

erscheint und befürchtet, seine Daten könnten<br />

sich in der Wolke in Luft auflösen, der kann sich entsprechender<br />

<strong>Die</strong>nsteanbieter wie seinem Softwarehaus<br />

anvertrauen. Sie bieten immer mehr<br />

entsprechende Services an.<br />

... Zugriffschutz<br />

Nicht nur der Internet-Zugang benötigt neben<br />

einem leistungsfähigen Virenschutz eine sichere<br />

Firewall. Auch die internen Zugänge zu Daten<br />

sollten gesichert sein. Der ungesicherte Zugang<br />

über die USB-Schnittstelle oder zu anderen Datenträgern<br />

kann schnell zu einem heimlichen Datenleck<br />

ausarten. Nicht zuletzt sei auch hier vermerkt,<br />

dass der Praxisinhaber der Arzthaftung gegenüber<br />

seinen Patienten unterliegt.<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 5


März 2012<br />

Frist für die Steuererklärungen<br />

endet demnächst !!<br />

Für die meisten von unseren Klienten sind die Steuererklärungen<br />

2010 bereits beim Finanzamt.<br />

Von einigen von Ihnen haben wir aber noch nicht<br />

einmal die Unterlagen!<br />

Natürlich erledigen wir für Sie die Steuererklärungen<br />

gerne und rechtzeitig ! Das geht aber nur mit Ihren<br />

2010<br />

ABSCHLUSSUNTERLAGEN<br />

WIR BRAUCHEN SIE - DRINGEND!<br />

Klientenbörse<br />

ZU VERKAUFEN<br />

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Gästenächtigungen pro Jahr mit großzügigem<br />

Parkraum und kompletter Einrichtung und medizinischer<br />

Ausstattung (Röntgen, Laborgeräte,<br />

Reizstrom, Ultraschall, Mikrowelle,<br />

komplette EDV inkl. Medizinersoftware) zu sehr<br />

günstigen Bedingungen zu übergeben. Zudem<br />

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als Erholungsgebiet Nr. 1 mit Seenähe,<br />

2 elitären Golfclubs und Top Schigebiet.<br />

>> Fotos auf unserer Homepage bevorzugt ebenerdig <<br />

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über unsere Kanzlei: +43(0)512/59859-16<br />

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Telefonische Kontaktaufnahme erbeten unter:<br />

+ 43 (0) 5332 / 73 326<br />

Impressum:<br />

Medieninhaber, Herausgeber, Redaktion: Team JÜNGER Steuerberater OG<br />

6020 Innsbruck, Anichstraße 5a - Telefon: +43(0)512/59859-0 - Telefax: +43(0)512/59859-25 - www.juenger.at<br />

Richtung: Klientenin<strong>for</strong>mation, erscheint 4 mal jährlich<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 6


STEUERSPAR<br />

FÜR DIE ÄRZTESCHAFT<br />

Telefon: 0512/59859-0 FAX: -25<br />

E-Mail: info@juenger.at<br />

www.juenger.at<br />

SOMMER<br />

Wir in<strong>for</strong>mieren unsere Klienten, 2012<br />

Liebe Klientinnen,<br />

liebe Klienten!<br />

Der Sommer steht vor der Tür,<br />

und viele blicken mit großer<br />

Vorfreude auf "den großen<br />

Jahres urlaub". Passend dazu,<br />

ganz im Zeichen "GROSS", präsentieren<br />

wir Ihnen heute auch<br />

zum Thema Steuern ganz große<br />

Geschichten im Bereich Immobilien<br />

und Kapitalvermögen.<br />

Bei der Immobilien<strong>best</strong>euerung<br />

sind ja bereits im 1. Halbjahr<br />

massive Änderungen in Kraft<br />

getreten. Wie in der letzten<br />

Ausgabe berichtet, sind Verkäufe<br />

seit dem 1. April 2012<br />

steuerpflichtig. Nun kommt es heuer auch<br />

noch im Hinblick auf die Umsatzsteuer zu<br />

starken Einschnitten. Was dies für Ordinationsräumlichkeiten<br />

und Vorsorgewohnungen<br />

bedeutet, erfahren Sie gleich im ersten Beitrag.<br />

Auch in unserem Gastbeitrag geht es diesmal<br />

um Immobilien. Steuerberaterin Frau<br />

DDr. Michaela Ladstätter aus Südtirol hat uns<br />

einen Artikel zur neuen Immobilienabgabe<br />

in Italien zur Verfügung gestellt. Neben Feriendomizilen<br />

in Italien können auch österreichische<br />

Immobilien von in Italien Steuerpflichtigen<br />

betroffen sein.<br />

<strong>Die</strong> Themen diesmal:<br />

Der zweite große<br />

Beitrag beschäftigt<br />

sich mit dem Zugriff<br />

auf Kapitalvermögen<br />

durch das Steuerabkommen<br />

mit<br />

der Schweiz. Hier<br />

gilt: Des einen Freud<br />

- des anderen Leid!<br />

Zur Entspannung<br />

gibt es dann noch<br />

zwei kleinere Themen.<br />

Dabei handelt<br />

es sich um die nicht<br />

monetär belastende<br />

Medizinprodukteabgabe(250<br />

- 400 € p.a.) sowie um einen Artikel<br />

in eigener Sache zur „10 MB-Grenze“.<br />

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen<br />

grenzenlos schönen Sommer, gekrönt von einem<br />

tollen Urlaub, und eine angenehme Lektüre<br />

unserer Sommerausgabe.<br />

Sonnige Grüße aus unserer Kanzlei wünschen<br />

mit dem gesamten Team<br />

g <strong>Die</strong> Umsatzsteuerkeule für Ordinationsräumlichkeiten<br />

und Vorsorgewohnungen<br />

g Steuerabkommen mit der Schweiz - Freund oder Feind<br />

g Medizinprodukteabgabe<br />

g In<strong>for</strong>mation in eigener Sache: <strong>Die</strong> 10 MB-Grenze<br />

g Gastbeitrag: DDr. Michaela Ladstätter / Kanzlei Psaier<br />

g Klientenbörse - Ärzteplatt<strong>for</strong>m<br />

Neue Immobilienabgabe in Italien<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 1


Sommer 2012<br />

<strong>Die</strong> Umsatzsteuerkeule<br />

§<br />

für Ordinations -<br />

räumlichkeiten und Vorsorgewohnungen<br />

"Es war einmal . . .<br />

. . . ein sehr attraktives Steuersparmodell. Und<br />

alle lebten damit glücklich und zufrieden. Und<br />

wenn sie nicht gestorben sind . . ."<br />

So oder so ähnlich enden alle schönen Märchen.<br />

Aber eben nur Märchen. Das wirkliche Leben<br />

spielt mitunter ganz andere Stücke. Als ob unser<br />

Steuersystem nicht schon hart genug wäre, ist<br />

nun auch noch unser attraktives Steuersparmodell<br />

"Umsatzsteuer & Immobilien" mitten im vollen<br />

Leben plötzlich, aber nicht unerwartet, ge storben:<br />

Wie es einmal war . . .<br />

Es war einmal und ist nicht mehr . . . da konnte<br />

man eine Immobilie kaufen und sich bei umsatzsteuerlicher<br />

Verwendung vom Gebäudeanteil<br />

20 % Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen.<br />

Das funktionierte immer dann, wenn man die Immobilie<br />

direkt vom Bauträger oder aus einer bis<br />

dato schon umsatzsteuerhängigen Verwendung<br />

(heraus)kaufte oder selbst errichtete und sodann<br />

wiederum einer umsatzsteuerpflichtigen Verwendung<br />

zuführte.<br />

Im Klartext: Man musste das Objekt einfach nur<br />

vom "Richtigen" kaufen oder selbst errichten, anschließend<br />

vermieten und von der Miete Umsatzsteuer<br />

abführen. Der Clou dabei war, dass man<br />

Letzteres nur 10 Jahre lang tun musste, um in den<br />

Genuss der vollen Vorsteuer zu kommen.<br />

In diesem Zusammenhang gab es bisher für Ärztinnen<br />

und Ärzte besonders attraktive Gestaltungsmöglichkeiten:<br />

1. Das Ehegattenmodell<br />

Dabei hat die Ehegattin oder der Ehegatte gekauft<br />

und anschließend 10 Jahre lang mit Umsatzsteuer<br />

an die/den ärztlich tätige/n Partner/in<br />

vermietet. Da man nach zehn Jahren wiederum<br />

ohne Probleme auf eine Nettomiete umsteigen<br />

konnte, führte dieses Modell nicht nur zu einem<br />

satten Finanzierungs- und Liquiditätsvorteil, sondern<br />

hat die gewonnene Vorsteuer den Nachteil<br />

aus der umsatzsteuerpflichtigen Vermietung der<br />

Folgejahre in den meisten Fällen auch um ein<br />

Mehrfaches kompensiert.<br />

Bei einer eventuellen Veräußerung nach der<br />

zehnjährigen Spekulationsfrist blieben obendrein<br />

die Wertsteigerungen der Immobilie bisher vollkommen<br />

steuerfrei. Aber auch damit ist es nun<br />

vorbei.<br />

Was vom Ehegattenmodell noch geblieben ist<br />

Durch die Miete kann ein Teil des Einkommens<br />

zum Ehepartner umgeleitet werden. Bei entsprechenden<br />

Einkommensunterschieden können die<br />

verschobenen Einkommensteile so einem günstigeren<br />

Steuersatz zugeführt werden (Ehegattensplitting).<br />

Auch wenn das weiterhin funktioniert -<br />

ohne den umsatzsteuerlichen Benefit ist das für<br />

sich genommen nur noch halb so attraktiv.<br />

2. <strong>Die</strong> steueroptimale Vorsorgewohnung<br />

Eine weitere freudige Situation fanden all jene<br />

vor, die sich eine Wohnung mit Vorsteuerabzug<br />

und mindestens 10-jähriger Vermietungsabsicht<br />

gekauft haben. Hier kam an Attraktivität noch<br />

hinzu, dass in den Baukosten 20 % Umsatzsteuer<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 2


Sommer 2012<br />

stecken und die Vermietung zu Wohnzwecken<br />

dem ermäßigten Steuersatz von nur 10 % unterliegt.<br />

Für Kleinunternehmer mit einem Umsatz von<br />

maximal 30.000 € pro Jahr war nach Ablauf von<br />

10 Jahren die weitere Vermietung überhaupt<br />

gänzlich ohne Umsatzsteuer möglich.<br />

Damit ist es nun vorbei . . .<br />

Und so ist es heute . . .<br />

Künftig steht der Vorsteuerabzug nur noch dann<br />

zu, wenn auch der Mieter vorsteuerabzugsberechtigt<br />

ist. In die Neuregelung fallen alle, die ein<br />

Gebäude anschaffen und nach dem 31. August<br />

2012 mit der Vermietung beginnen. Wird das Gebäude<br />

selbst errichtet, so kann man noch in den<br />

Genuss der alten Rechtslage kommen, wenn mit<br />

der Errichtung noch vor dem 1. September 2012<br />

begonnen wird.<br />

Bei der Vermietung zu Wohnzwecken steht der<br />

Vorsteuerabzug zwar grundsätzlich weiterhin zu,<br />

allerdings wird der Beobachtungszeitraum hinsichtlich<br />

der umsatzsteuerpflichtigen Vermietung<br />

von bisher 10 Jahren auf nunmehr 20 Jahre verdoppelt.<br />

Das bedeutet, dass z.B. bei einer Beendigung<br />

der Vermietung mit Umsatzsteuer vor<br />

Ablauf von 20 Jahren für die noch nicht "verusteten"<br />

Jahre anteilige Vorsteuerberichtigungen vorzunehmen<br />

sind und eine entsprechende Rückerstattung<br />

an das Finanzamt zu erfolgen hat.<br />

RESÜMEE & TIPPS<br />

Mit den Änderungen im Umsatzsteuergesetz soll<br />

die Ausgliederung von Immobilienerrichtungen<br />

durch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte<br />

Steuerpflichtige unattraktiv gemacht werden. So<br />

wie es derzeit ausschaut, dürfte dies mit dem kürzlich<br />

abgesegneten Stabilitätsgesetz 2012 nun leider<br />

<strong>best</strong>ens gelungen sein. Für Ärztinnen und<br />

Ärzte werden die schönen Zeiten der lukrativen<br />

Umsatzsteuergestaltungen im Immobilienbereich<br />

daher schon bald wie ein Märchen aus längst<br />

vergangenen Zeiten anmuten. Aber noch ist Zeit!<br />

Eine Anwendung der Neuregelung für Ordinationsräumlichkeiten<br />

lässt sich verhindern, wenn die<br />

Vermietung noch vor dem 1. September 2012 beginnt!<br />

Wenn Sie bzw. Ihr/e Gatte/in selbst Bauherr<br />

sind und mit der Gebäudeerrichtung noch vor<br />

dem 1. September 2012 gestartet wird, so können<br />

Sie ebenso noch auf die guten alten Gestaltungsvarianten<br />

zurückgreifen, egal wann die Vermietung<br />

tatsächlich losgeht! Sollten Sie zum Betroffenenkreis<br />

gehören und in nächster Zukunft eine<br />

Immobilientransaktion planen, so greifen Sie bitte<br />

zu Ihrem Steuerspar telefon:<br />

Der verlängerte Beobachtungszeitraum gilt für<br />

Neuvermietungen nach dem 31. März 2012,<br />

wenn die Immobilie nicht bereits vorher schon<br />

unternehmerisch oder zur Vermietung (Mieterwechsel)<br />

genutzt wurde.<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 3


Sommer 2012<br />

Steuerabkommen<br />

mit der Schweiz<br />

Freund oder Feind<br />

Heuer im April hat unser Ministerrat das umstrittene,<br />

gelobte, kritisierte, ersehnte, verdammte, erwünschte,<br />

gefürchtete - kurzum das vieldiskutierte<br />

Steuerabkommen mit der Schweiz beschlossen.<br />

Was es damit auf sich hat, erfahren Sie hier:<br />

Inhalt ist eine automatische Besteuerung von<br />

Geldern in der Schweiz.<br />

Betroffen sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz<br />

in Österreich, die am 31. Dezember 2010 und<br />

am 1. Jänner 2013 ein Konto oder ein Depot bei<br />

einer Schweizer Bank hatten bzw. haben.<br />

Ziel ist eine strafbefreiende anonyme Pauschal -<br />

abgeltung sämtlicher Steuern auf Kapitalvermögen<br />

in der Schweiz zur Füllung der Österreichischen<br />

Staatskasse. <strong>Die</strong> automatische Be steuerung bezieht<br />

sich dabei sowohl auf den Kapitalstamm (Legalisierung<br />

von Schwarzgeld) als auch auf die laufenden<br />

Kapitalerträge.<br />

So funktioniert´s<br />

Beim Kapitalstamm<br />

<strong>Die</strong> Banken in der Schweiz berechnen für das<br />

<strong>best</strong>ehende Vermögen einen pauschalen Steuerbetrag<br />

(15 bis 30 % je nach Entwicklung des<br />

Kapitalvermögens von 2003 bis 2010), behalten<br />

diesen ein und leiten ihn über die Schweizer Steuerverwaltung<br />

an die Österreichischen Behörden<br />

weiter. Damit ist die Steuerpflicht aller Steuertat<strong>best</strong>ände<br />

bis einschließlich 2012 abgegolten, und<br />

es gilt Strafbefreiung. Der Bankkunde erhält eine<br />

namentliche Bestätigung, die als Nachweis der<br />

Legalisierung gegenüber der Österreichischen Finanz<br />

gilt.<br />

Ab einer Vermögenshöhe von 2 Mio € erhöht sich<br />

der Steuersatz schrittweise auf bis zu 38 % (bei<br />

8 Mio €).<br />

Bei den laufenden Zinserträgen<br />

Ab 1. Jänner 2013 werden sämtliche Steuern auf<br />

Kapitalerträge (25 Prozent) in der Schweiz eingehoben<br />

und an Österreich weitergeleitet.<br />

Wenn das Geld fehlt<br />

Steuerpflichtige, die zwar Einmalzahlungen leisten<br />

wollen, aber nicht über einen ausreichenden<br />

Geldbetrag verfügen (ihr Vermögen ist in Wertpapieren<br />

angelegt), werden von der Bank aufge<strong>for</strong>dert,<br />

innerhalb einer gewissen Frist die Liquidität<br />

nachzuweisen. Gelingt dies nicht, wird die<br />

Person den österreichischen Behörden gemeldet.<br />

Des einen Freund<br />

Handelt es sich beim Kapitalstamm tatsächlich<br />

um "Schwarzgeld", so kann die Abgeltung mit<br />

obigen Pauschalsätzen zu einer vergleichsweise<br />

günstigen Legalisierung führen. Je nach Höhe<br />

der steuerpflichtigen Gesamteinkünfte wäre im<br />

normalen Veranlagungsweg ein Steuersatz von<br />

immerhin bis zu 50 % zur Anwendung gekommen.<br />

Handelt es sich zudem um umsatzsteuerpflichtige<br />

Einkünfte aus einer nichtärztlichen Tätigkeit, so<br />

kämen zudem nochmals 20 % Umsatzsteuer dazu.<br />

Dem gegenüber kann man bei der Pauschalregelung<br />

von bis zu maximal 30 % bei Vermögensmassen<br />

bis zu 2 Millionen ja geradezu von einer<br />

Okkasion sprechen. Und das alles noch dazu<br />

vollkommen anonym!<br />

Des anderen Feind<br />

Stammt das Vermögen aus bereits versteuerten<br />

Geldern oder ist der Hinterziehungstat<strong>best</strong>and<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 4


Sommer 2012<br />

bereits verjährt (10 Jahre) und wurden nur die<br />

laufenden Kapitalerträge nicht versteuert, so wird<br />

die neue "Schweizer Steuerautomatik" in der Regel<br />

zu einer erheblichen Benachteiligung führen.<br />

Warum das nicht so schlimm ist<br />

<strong>Die</strong> Pauschal<strong>best</strong>euerung des gesamten Schweizer<br />

Bestandes kann verhindert werden, indem man<br />

von der Möglichkeit einer freiwilligen Meldung<br />

Gebrauch macht. Dazu muss die Schweizer Bank<br />

bis spätesten 31. Mai 2013 eine diesbezügliche<br />

Anweisung vom Bankkunden erhalten. Infolgedessen<br />

werden die Kontodaten an die Österreichische<br />

Finanz weitergeleitet. <strong>Die</strong>s kommt einer<br />

so genannten Selbstanzeige gleich. Der Steuerpflichtige<br />

wird dann aufge<strong>for</strong>dert, diese Selbstanzeige<br />

zu vervollständigen und die tatsächlich<br />

geschuldete Steuer zu bezahlen.<br />

Wem das alles nichts hilft<br />

Haben die Schwarzgelder einen kriminellen<br />

Ursprung, so tritt auch nach dem neuen Schweizer<br />

Abkommen keine Legalisierung hinterzogener<br />

Abgaben ein.<br />

Wer sonst noch weiterhin straffällig bleibt<br />

All jene, die noch vor Inkrafttreten des Abkommens<br />

(1. Jänner 2013) die Gelder aus der Schweiz ab-<br />

ziehen und Konten & Co schließen, können sich<br />

den Neuerungen zwar entziehen, bleiben dafür<br />

aber weiterhin in der Illegalität. <strong>Die</strong> Schweiz hat<br />

sich in diesem Zusammenhang verpflichtet, die<br />

volumenreichsten Fluchtländer samt Anzahl der<br />

jeweils dorthin Geflüchteten bekannt zu geben.<br />

Auch der Weg zurück nach Österreich führt nicht<br />

zu einer Sanierung der Altlasten, wohl aber zurück<br />

in die Steuerehrlichkeit im Hinblick auf die Besteuerung<br />

der laufenden Zinserträge ab dem<br />

Zeitpunkt des Rückzuges. Da in Österreich weiterhin<br />

das Bankgeheimnis gilt, bleibt bei einem Rückzug<br />

vor dem 1. Jänner 2013 die Hoffnung, unentdeckt<br />

zu bleiben, bis die Sache verjährt ist. <strong>Die</strong>se Strategie<br />

der so genannten stillen Repatriierung bleibt somit<br />

bis zur endgültigen Verjährung sämtlicher Hinterziehungstat<strong>best</strong>ände<br />

mit Risiko behaftet.<br />

RESÜMEE<br />

Falls Sie sich betroffen fühlen, empfehlen wir<br />

Ihnen, uns umgehend zu kontaktieren. Handlungsbedarf<br />

<strong>best</strong>eht vor allem dann, wenn gar<br />

kein Schwarzgeld im Spiel war bzw. bereits Verjährung<br />

eingetreten ist. In diesen Fällen kann die<br />

anonyme Steuerautomatik des Schweizer Abkommens<br />

zu groben und ungerechtfertigten<br />

Nachteilen für Sie führen. Da das Abkommen<br />

aller Voraussicht nach mit 1. Jänner 2013 in Kraft<br />

treten wird, sollte bei Relevanz bereits jetzt eine<br />

Vergleichsrechnung zur Festsetzung der optimalen<br />

weiteren Vorgangsweise erstellt werden. g<br />

In<strong>for</strong>mation in eigener Sache ...<br />

... <strong>Die</strong> 10 MB-Grenze<br />

Wenn das eine Mail zu uns durchdringt und das<br />

andere dann plötzlich wieder nicht, dann könnte<br />

das mit der Größe der Anhänge zu tun haben.<br />

< 10 MB<br />

Es ist nämlich so, dass Mailanhänge standardmäßig<br />

nicht mehr als 10 MB haben sollen. Werden<br />

mehrere Anhänge in einem Mail übermittelt,<br />

dann werden alle Anhänge hinsichtlich der Größe<br />

zusammengezählt. Bei Erweiterung der Trafficgröße<br />

würden sich unser gesamter Mailverkehr<br />

und auch unser Internetzugang extrem verlangsamen.<br />

Für die Übermittlung größerer Dateien haben wir<br />

bei Bedarf zwei elegante Lösungen für Sie parat:<br />

Wir verfügen sowohl über einen eigens eingerichteten<br />

FTP-Server als auch über ein Klientenportal.<br />

Was es damit auf sich hat und wie das geht Unser<br />

Herr Steger ist in dieser Sache gerne für Sie<br />

da: 0512/59 8 59 - 18 g<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 5


Sommer 2012<br />

Medizinprodukteabgabe<br />

per 30. Juni 2012 fällig<br />

Auch Ärztinnen und Ärzte<br />

sind davon betroffen<br />

Ende letzten Jahres wurde vom Bundesamt für<br />

Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) eine<br />

neue Verordnung erlassen. <strong>Die</strong>se sieht eine Abgabe<br />

auf Medizinprodukte zur Finanzierung der<br />

Überwachung des Medizinproduktemarktes vor.<br />

Davon betroffen sind alle, die Medizinprodukte<br />

an den Letztverbraucher abgeben. Ärzte, die Medizinprodukte<br />

im Rahmen einer medizinischen<br />

Heilbehandlung anwenden, sind als Letztverbraucher<br />

einzustufen und insoweit nicht abgabepflichtig,<br />

als das Medizinprodukt fest mit dem menschlichen<br />

Körper verbunden ist. Wird hingegen z.B.<br />

eine lose Zahnspange an einen Patienten abgegeben,<br />

so ist der Zahnarzt Abgebender und der<br />

Patient Letztverbraucher. In diesem Fall ist der<br />

Zahnarzt von der Medizinprodukteabgabe betroffen.<br />

Das Anbringen einer festsitzenden Zahnspange<br />

fällt demgegenüber nicht unter die Bestimmung.<br />

Zur Entrichtung der Medizinprodukte -<br />

abgabe ist im ersten Fall der Zahnarzt und im<br />

zweiten Fall dessen Zulieferer verpflichtet.<br />

Überschreitet die Summe aller Umsatzerlöse mit<br />

Medizinprodukten eine <strong>best</strong>immte Summe (abhängig<br />

von der Risikoklasse) nicht, so kann man<br />

sich von der Medizinprodukteabgabe befreien<br />

lassen.<br />

<strong>Die</strong> Abgabe ist erstmals für das Jahr 2011 zu entrichten<br />

und beträgt pauschal je nach Risikoklasse<br />

zwischen 250 € und 400 € pro Jahr.<br />

<strong>Die</strong> Abgabe ist bis zum 30. Juni 2012 zu entrichten.<br />

Zudem ist ein Formular zur Erklärung der Abgabe<br />

einzureichen. Ein solches ist unter:<br />

www.basg.gv.at/medizinprodukte/medizinprodukteabgabe<br />

abrufbar.<br />

Falls Sie Hilfe brauchen, sind wir auch in dieser<br />

Sache gerne für Sie da. g<br />

Beispiele<br />

Produkt Risiko Klasse Abgabe p.a. Befreiung möglich, wenn Umsatz <<br />

Lose Zahnspange I 250 € 25.000 €<br />

Zahnschiene I 250 € 25.000 €<br />

Zahnschiene dauerhaft II a 300 € 30.000 €<br />

Kontaktlinsen II a 300 € 30.000 €<br />

Kontaktlinsenreiniger II b 350 € 35.000 €<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 6


Sommer 2012<br />

Neue Immobilienabgabe in Italien<br />

Gastbeitrag:<br />

DDr. Michaela Ladstätter,<br />

Kanzlei Psaier<br />

In Italien belegene Immobilien<br />

Bisher musste für in Italien belegene Immobilien<br />

sowohl Einkommensteuer auf den erhöhten<br />

Katasterwert als auch Gemeinde-Immobiliensteuer<br />

ICI bezahlt werden. Ab dem Jahr 2012<br />

wird für Zweitwohnungen und –häuser diese<br />

Steuer vereinheitlicht und nimmt nun die Bezeichnung<br />

IMU (Imposta Municipale Unica) an.<br />

Deren Regelsatz beträgt 7,6 Promille auf den<br />

mit eigenen Multiplikatoren aus dem Katasterertrag<br />

ermittelten Katasterwert.<br />

<strong>Die</strong>s bedeutet, dass Ausländer, welche in Italien<br />

nur nicht vermietete Immobilien zu Ferienzwekken<br />

halten und keine sonstigen Einkommen<br />

aus Italien beziehen, in Zukunft nur noch die<br />

IMU (anstelle der ICI) bezahlen müssen; die<br />

Einkommensteuer und somit die Pflicht zur Abfassung<br />

einer eigenen Einkommensteuererklärung<br />

entfällt vollständig. Bitte beachten: Im<br />

Juni 2012 muss noch der Saldo der Einkommensteuer<br />

für das Jahr 2011 einbezahlt werden<br />

und bereits die erste Rate für die IMU 2012.<br />

Im Ausland belegene Immobilien<br />

und sonstige Anlagen<br />

<strong>Die</strong> nachfolgend angeführten Regelungen gelten<br />

nur für in Italien unbegrenzt Steuerpflichtige.<br />

Um die Steuerpflicht festzustellen, muss grundsätzlich<br />

auf die Eintragung in die Melderegister<br />

der Gemeinde abgestellt werden. In einem<br />

zweiten Schritt regelt dann aber der Art. 4 des<br />

Doppel<strong>best</strong>euerungsabkommens Italien-Österreich,<br />

in welchem der beiden Länder der Steuerpflichtige<br />

als unbeschränkt steuerpflichtig zu<br />

betrachten ist. Vereinfacht kann gesagt werden,<br />

dass dies immer der Staat sein wird, in dem<br />

der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist, also<br />

in den allermeisten Fällen, wo die Familie wohnt.<br />

Ab dem Jahr 2011 müssen in Italien unbegrenzt<br />

Steuerpflichtige auf ausländische Immobilien<br />

eine Vermögensteuer von 7,6 Promille und auf<br />

im Ausland gehaltenes Finanzanlagevermögen<br />

von 1 Promille (1,5 Promille ab 2013) bezahlen.<br />

<strong>Die</strong> Steuer ist nur dann zu zahlen, wenn sie<br />

über 200 € liegt.<br />

Für Immobilien, die in einem EU-Mitgliedstaat<br />

liegen, kann anstelle des Anschaffungs- oder<br />

Marktwertes der Katasterwert, sofern es einen<br />

solchen gibt (in Österreich der Einheitswert),<br />

als Besteuerungsgrundlage verwendet werden.<br />

Sollte in dem ausländischen Staat eine vergleichbare<br />

Steuer (Grundsteuer) bezahlt werden<br />

müssen, kann diese voll in Abzug gebracht<br />

werden.<br />

Neben der Besteuerung müssen die im Ausland<br />

belegenen Immobilien und das Finanzanlagevermögen<br />

sowie deren Veränderungen in der<br />

Steuererklärung angegeben werden; bei Unterlassung<br />

drohen hohe Verwaltungsstrafen. g<br />

www.psaier.it<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 7


Sommer 2012<br />

Klientenbörse<br />

ZU VERMIETEN<br />

Ordinations-/Büroräumlichkeiten<br />

in Innsbruck zu vermieten<br />

Höttinger Auffahrt 1, 85 m² Nutzfläche,<br />

16 m² Wintergarten, Autoabstellplatz,<br />

Kellerabteil, in perfekter Lage und<br />

<strong>best</strong>en Verkehrs verbindungen.<br />

Vormieter: 40 Jahre gut gehende,<br />

alt eingesessene Allgemeinpraxis.<br />

<strong>Die</strong> Räumlichkeiten stehen ab<br />

September/Oktober 2012 zur Verfügung und<br />

werden renoviert (Fenstertausch, Balkonverglasung),<br />

Wünsche bzgl. elektrischen<br />

Leitungen und Böden können <strong>best</strong>immt werden.<br />

Mietpreis: 700 € + 200 € Betriebskosten<br />

inkl. Umsatzsteuer<br />

>> Plan der Ordination auf unserer<br />

Homepage www.juenger.at > Fotos auf unserer Homepage


STEUERSPAR<br />

Telefon: 0512/59859-0 FAX: -25<br />

E-Mail: info@juenger.at<br />

www.juenger.at<br />

SONDERAUSGABE 2012<br />

FÜR DIE ÄRZTESCHAFT<br />

Schreckgespenst Steuerprüfung<br />

Liebe Klientinnen, liebe Klienten!<br />

Der Sommer ist vorbei und nun beginnt<br />

wieder der Ernst des Lebens.<br />

Das gilt nicht nur für unsere lieben<br />

Kinder in der Schule und auf der Uni,<br />

sondern auch für den Betriebsalltag.<br />

Wenn alle aus dem Urlaub zurück<br />

sind, ist überall wieder mehr zu tun<br />

und das ist auch gut so. Nur leider<br />

wird dann auch im Finanzamt wieder<br />

mehr gearbeitet, und es häufen sich<br />

bei uns wieder die Steuerprüfungen.<br />

Aus diesem Grund versorgen wir Sie<br />

heute mit aktuellen In<strong>for</strong>mationen und Tipps zum<br />

Thema Steuerprüfung.<br />

Beitrag Nummer 1 hält dazu wichtige Schwerpunktthemen,<br />

die nahezu bei jeder Steuerprüfung aufgegriffen<br />

werden, für Sie bereit.<br />

Als Thema Nummer 2 zeigen wir auf, wie tief die<br />

Prüfer in Ihren Computer hinein dürfen, und speziell<br />

Zahnärztinnen und Zahnärzten legen wir den Gastbeitrag<br />

dazu von Hansjörg Füssinger ganz besonders<br />

ans Herz.<br />

zum Schmunzeln, was Prüfern so alles<br />

einfällt, um vermeintliche Steuervergehen<br />

aufzudecken. Unsere jahrzehntelange<br />

Erfahrung hat uns aber<br />

immer wieder eines gezeigt: <strong>Die</strong> allermeisten<br />

Prüfer sind umgängliche<br />

Menschen, wenn man ihnen die<br />

Chance dazu gibt. Gegenseitiger<br />

Respekt wirkt auch hier oft Wunder.<br />

Wir werden jedenfalls alles daran<br />

setzen, Sie im Fall des Falles optimal<br />

zu unterstützen. Wir haben als Ärztespezialisten<br />

dazu Strategien, die sich schon seit<br />

Jahrzehnten immer wieder aufs Neue bewähren.<br />

Unser Ziel ist ein Nullergebnis für Sie! Das können wir<br />

aber nur gemeinsam mit Ihnen schaffen.<br />

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine anregende<br />

Lektüre dieser Sondernummer und einen<br />

hoffentlich so wunderschönen Herbst wie auf dem<br />

Bild unten . . .<br />

. . . liebe Grüße aus unserer Kanzlei<br />

Alles in allem ist es sicher kein Grund zur Freude,<br />

wenn sich ein Prüfer ansagt, aber Grund zur Panik<br />

ist es auch nicht. Manchmal ist es sogar ein bisschen<br />

Wenn der Steuerprüfer klingelt ...<br />

mit dem gesamten Team<br />

g Schwerpunkte der steuerlichen Betriebsprüfung<br />

g Honorarnotennummerierung<br />

Und was die Finanz alles aus Ihrem Computer will ...<br />

g Gastbeitrag: Hansjörg Füssinger / Softdent<br />

Prophylaxe für Ihren Daten<strong>best</strong>and<br />

g Mittelnachweis<br />

Woher kommt das Geld und wohin geht das Geld<br />

g Schreckgespenst Kontrollmitteilung<br />

g Klientenbörse - Ärzteplatt<strong>for</strong>m<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 1


Sonderausgabe 2012<br />

Schwerpunkte der<br />

Betriebsprüfung<br />

steuerlichen<br />

Objekte größter Begierde sind bei Betriebsprüfungen<br />

sicherlich die Honorarnoten sowie die Aufzeichnung<br />

der Bareinnahmen. <strong>Die</strong>sen Themen haben wir deshalb<br />

die Geschichte Nr. 1 dieser Sonderausgabe<br />

mit dem Titel "Honorarnotennummerierung" gewidmet.<br />

Der hier vorliegende Beitrag verrät ergänzend,<br />

worauf Prüfer sonst noch besonders scharf sind und<br />

wie Sie sich auf den Fall der Fälle vorbereiten können.<br />

1. Ehegattendienstverhältnis/<br />

Angehörigendienst verhältnis<br />

Ein solches wird nahezu bei jeder Betriebsprüfung<br />

auf Herz und Nieren geprüft, um festzustellen,<br />

ob es auch wirklich „echt“ ist. Kriterien dafür<br />

sind das Vorliegen eines (möglichst schriftlichen)<br />

<strong>Die</strong>nstvertrages, Einhaltung des Angestelltengesetzes<br />

und des Kollektivvertrages, fixe und regelmäßige<br />

Arbeitszeiten, angemessenes Gehalt einschließlich<br />

Sonderzahlungen, Urlaubsanspruch<br />

und Entrichtung der gehaltsabhängigen Steuern<br />

und Abgaben sowie Weisungsgebundenheit des<br />

<strong>Die</strong>nstnehmers. <strong>Die</strong> Fremdüblichkeit ist den Prüfern<br />

dabei "heilig". Das heißt, dass alles so geregelt<br />

und auch tatsächlich so zu laufen hat wie unter<br />

Fremden.<br />

Bitte involvieren Sie uns im Vorhinein bei<br />

Neuanstellung von Angehörigen. Wir chekken<br />

gerne für Sie, ob hinsichtlich obiger Kriterien<br />

steuerlich alles wasserdicht ist.<br />

2. Zinsen<br />

Hier wollen Prüfer sicher gehen, dass diese nicht<br />

für privates Vergnügen, sondern ausschließlich<br />

für betriebliche Anschaffungen in Ansatz gebracht<br />

worden sind. So kommt es nicht selten vor, dass<br />

für jeden Kredit gesondert geprüft wird, ob der<br />

Finanzierungsaufwand der Betriebssphäre zuzurechnen<br />

ist. Mehrkontenmodelle, bei denen die<br />

betrieblichen Einnahmen und Ausgaben über<br />

separate Bankkonten laufen, das Einnahmenkonto<br />

laufend komplett in die „Privatkassa“ entleert<br />

wird und so private Investitionen auf Kosten<br />

der Ordination finanziert werden, kommen seit<br />

Jahren nicht mehr ungeschoren durch die Betriebsprüfung.<br />

Insbesondere, wenn die Kreditaufnahme<br />

bereits viele Jahre zurückliegt und der<br />

Kredit nicht für Investitionen, sondern für laufende<br />

Betriebsausgaben verwendet wurde, ist der Nachweis<br />

der betrieblichen Veranlassung oft schwierig. Sorgen<br />

Sie möglichst unmittelbar bei der Kreditaufnahme<br />

für eine entsprechende Dokumentation und bewahren<br />

Sie diese auch nach Ende der Kreditlaufzeit<br />

noch auf.<br />

3. PKW – der Steueresel der Finanz<br />

„Rauf mit dem Privatanteil!“ scheint das erklärte<br />

Ziel der Finanz bei jeder Betriebsprüfung zu sein.<br />

Je besser Sie Ihre betrieblichen Fahrten dokumentiert<br />

haben und damit glaubhaft machen<br />

können, desto leichter entwaffnen Sie die Prüfer<br />

beim Beutezug nach Privatanteilen.<br />

Aus den gefahrenen Kilometern kann mit einer<br />

einfachen Schlussrechnung der Treibstoffverbrauch<br />

hochgerechnet werden. Wird mit privaten<br />

Fahrzeugen auf Firmenkosten getankt, so liegt<br />

der in der Buchhaltung erfasste Treibstoffaufwand<br />

deutlich über dem Ergebnis dieser Hochrechnung.<br />

Wenn Sie sicher sind, dass ausschließlich betriebliche<br />

Tankrechnungen in Ihrer Buchhaltung sind,<br />

dann ist der Fehler im Rechenwerk des Prüfers zu<br />

suchen.<br />

Tankrechnungen aus dem Ausland oder aus Ge-<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 2


Sonderausgabe 2012<br />

genden, in denen Sie geschäftlich zur fraglichen<br />

Zeit nach Meinung des Prüfers nichts zu tun<br />

hatten, können Diskussionen über eine Erhöhung<br />

des Privatanteiles auslösen.<br />

Solche Irritationen können Sie leicht vermeiden,<br />

indem Sie sich angewöhnen, möglichst<br />

an Ordinationstagen und immer an einer Tankstelle<br />

in Ihrem Umfeld zu tanken. Wenn Sie etwa anlässlich<br />

eines Seminars in einem anderen Bundesland<br />

tanken, dann ist dies selbstverständlich kein Problem.<br />

Mit entsprechenden Aufzeichnungen über Kongress-<br />

und Reisekosten dürfte dieser Sachverhalt<br />

leicht zu belegen sein. Wollen Sie Zeitverluste und<br />

damit Kosten durch solche Fragen vermeiden, können<br />

Sie auf „exotischen“ Tankrechnungen auch<br />

direkt einen eindeutigen Vermerk zur betrieblichen<br />

Veranlassung der fraglichen Fahrt anbringen.<br />

4. Kalkulation<br />

Objekt der Begierde sind hier vor allem Dinge<br />

und Materialien, die von hohem Wert sind und<br />

als Haupt<strong>best</strong>andteil in eine Leistung eingehen<br />

(z.B. Implantate). Wie mag denn so ein Wunderding<br />

wohl aussehen Ärztin und Arzt öffnen stolz<br />

den Schrank, und schwupps hat der Betriebsprüfer<br />

die Dingerchen auch schon gezählt. <strong>Die</strong> Einkaufsbelege<br />

und die erfassten Verkäufe wurden<br />

längst studiert, und schon ist es da, das Problem<br />

mit den Einnahmen, die man vergessen hat zu<br />

erfassen. <strong>Die</strong> einfache Rechnung lautet: Eingekaufte<br />

Stück minus verkaufte Stück = Soll<strong>best</strong>and.<br />

Bei Diskrepanzen zum tatsächlichen Bestand<br />

tippt der Prüfer auf Schwarzumsätze. Ähnliche<br />

Probleme können beim Medikamenteneinkauf<br />

für die Hausapotheke sowie bei Leistungen von<br />

Zahntechnikern auftreten.<br />

für die Praxis<br />

g Vorbeugen ist besser als heilen. Schützen Sie sich<br />

rechtzeitig durch penible Dokumentation. Genaue<br />

Aufzeichnungen ermöglichen es, die tatsächlichen<br />

Sachverhalte auch noch Jahre später<br />

nachvollziehbar zu argumentieren.<br />

g Laut Gesetz reicht in der Regel eine Glaubhaftmachung<br />

von Sachverhalten aus. Leider ignorieren<br />

manche Prüfer das. Ebenso verhält es sich<br />

mit <strong>best</strong>immten <strong>Die</strong>nstanweisungen. Danach ist<br />

ein Prüfer zum Beispiel angewiesen, in Fällen, die<br />

im Großen und Ganzen in Ordnung sind, bei kleineren<br />

Zweifelsfragen großzügig zu entscheiden.<br />

Beschäftigt sich die einzige Prüfungsfeststellung<br />

z.B. mit der Frage, ob der Privatanteil nun 20%<br />

oder 25% sei, und hat der Prüfer sonst auch nur<br />

Unwesentliches zu beanstanden, so ist dies eine<br />

klare Verfehlung der <strong>Die</strong>nstanweisung.<br />

g Keine Sorge, wenn es angebracht erscheint, weisen<br />

wir die Prüfer durchaus höflich auf das Auslangen<br />

der Glaubhaftmachung und obige<br />

<strong>Die</strong>nstanweisung hin!<br />

g Zur Sicherstellung eines fairen Verfahrens setzen<br />

wir alles daran, dass der Prüfer die Betriebsprüfung<br />

bei uns in der Kanzlei abwickelt. Sollten Sie<br />

dennoch persönlich ohne unser Beisein befragt<br />

werden, so erbitten Sie sich vom Prüfer Anstand<br />

und Fairness.<br />

g Selbstverständlich können Sie auch die Beiziehung<br />

Ihres Steuerberaters verlangen bzw. die Beantwortung<br />

einer Frage auf die Zeit nach einer<br />

Konsultation mit uns verschieben. Natürlich ist hier<br />

Fingerspitzengefühl gefragt, und man wird nicht<br />

die Beantwortung von 0815-Fragen verweigern.<br />

Honorarnotennummerierung<br />

Und was die Finanz noch alles aus Ihrer EDV will ...<br />

Ja, was will der Fiskus wirklich <strong>Die</strong>se Frage ist in der<br />

Praxis gar nicht leicht beantwortbar. <strong>Die</strong> gesetzlichen<br />

Regelungen sind unpräzise und lückenhaft.<br />

Das führt dazu, dass die einzelnen Prüfer in völlig<br />

unterschiedlichem Umfang EDV-Daten verlangen.<br />

Von Prüfern, die nach wie vor lieber alles auf Papier<br />

haben wollen und damit zufrieden sind, bis hin zu<br />

jenen, die am liebsten die ganze EDV mitnehmen<br />

und auswerten würden, kommt in der Praxis derzeit<br />

alles vor. Es kommt da sehr auf das Geschick und<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 3


Sonderausgabe 2012<br />

die einschlägige, insbesondere auch ärztespezifische<br />

Erfahrung der Steuerberater an, wo hier die<br />

Grenzen gezogen werden können. Jedenfalls<br />

schiebt der Gesetzgeber immer mehr Ihnen als Steuerzahler<br />

den schwarzen Peter zu und verlangt, dass<br />

".... die vollständige und richtige Erfassung und Wiedergabe<br />

aller Geschäftsvorfälle sichergestellt ist und<br />

auch der Nachweis der vollständigen und richtigen<br />

Erfassung aller Geschäftsvorfälle durch entsprechende<br />

Einrichtungen leicht und sicher geführt werden<br />

kann". Was das nun wieder im Klartext heißen<br />

soll, erfahren Sie hier:<br />

Sicherer Boden: Was ist un<strong>best</strong>rittenes Faktum<br />

Un<strong>best</strong>ritten ist, dass EDV-mäßig geführte Aufzeichnungen<br />

den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung<br />

entsprechen müssen. So dürfen z.B. Leistungserfassungs-,<br />

Honorarabrechnungs- und<br />

Buchhaltungsprogramme keine Löschungen von<br />

eingegebenen Daten ermöglichen. Alle Aufzeichnungen<br />

müssen rechtzeitig (bis spätestens 15. des<br />

zweitfolgenden Monats), chronologisch geordnet,<br />

vollständig und richtig erfolgen. Barbewegungen<br />

müssen so<strong>for</strong>t im Zeitpunkt der Vereinnahmung und<br />

jede einzeln festgehalten werden. Eine Tagessumme<br />

genügt nicht! <strong>Die</strong> Originalaufschreibungen - selbst<br />

wenn es sich dabei nur um "Fresszettel" handelt -<br />

müssen aufbewahrt werden.<br />

Alle Daten aus den oben genannten Programmen<br />

oder etwa auch aus Registrierkassen müssen dem<br />

Finanzamt über Auf<strong>for</strong>derung als Dateien (Stick,<br />

Mail, CD....) zur Verfügung gestellt werden. Achtung!<br />

- das bedeutet im Falle von Programm- oder Computerwechsel,<br />

dass Sie unbedingt für entsprechende<br />

Abspeicherung der Daten sorgen müssen!<br />

<strong>Die</strong> Aufbewahrungspflicht beträgt wie bei Unterlagen<br />

auf Papier 7 Jahre! <strong>Die</strong> Ausrede, mein neuer<br />

Computer kann das alte Programm nicht lesen, lassen<br />

die Prüfer nicht mehr gelten.<br />

Zumindest mit Worten bekennt sich die Finanz weiterhin<br />

zur Wahrung des gesetzlich geregelten Ärztegeheimnisses,<br />

wonach alle personenbezogenen<br />

Patientendaten ebenso geheim zu bleiben haben,<br />

wie auch ein Bezug zwischen Diagnose- und Behandlungsdaten<br />

und den jeweils betroffenen Patienten<br />

zu vermeiden ist.<br />

Was passiert, wenn Sie hier "sündigen"<br />

Von Abmahnungen bis zur Verhängung von Sicherheitszuschlägen<br />

bis hin zur Schätzung von (natürlich<br />

höheren) Besteuerungsgrundlagen ist alles möglich.<br />

In einem Satz: Sie können mit einer läppischen Abmahnung<br />

davon kommen, es kann aber auch teuer<br />

werden! Es kann letztlich sogar zu einem Finanzstrafverfahren<br />

kommen, bei dem Geld- bis Gefängnisstrafen<br />

(in Extremfällen) denkbar sind.<br />

Sumpfiges Terrain: Was ist umstritten<br />

1. Honorarnotennummerierung<br />

Nachdem alle Unternehmer vor wenigen Jahren<br />

zur durchlaufenden Nummerierung von Rechnungen<br />

gesetzlich verpflichtet wurden, hat das<br />

Finanzministerium in einem Schreiben festgestellt,<br />

dass dies für Ärzte nur im Geschäftsverkehr mit<br />

Unternehmern bzw. juristischen Personen (Arbeitsmedizin,<br />

Sozialversicherungsträgern, Krankenanstalten<br />

etc.) gilt. Honorarnoten an Privatpatienten<br />

müssen demnach nicht als Rechnungen<br />

durchnummeriert werden. Inzwischen ergaben<br />

sich diesbezüglich in der Praxis zwei Problemkreise:<br />

g Wird eine Nummerierung, aus welchen Gründen<br />

immer (z.B. EDV-technischen), durchgeführt,<br />

so ist diese auch für die Finanz sichtbar<br />

und nachvollziehbar offen zu legen.<br />

g Nicht nummerierte Honorarnoten stoßen bei<br />

Prüfern oftmals auf Misstrauen, und teilweise<br />

ist den Prüfern die Regelung des Ministeriums<br />

gar nicht bekannt. Der Beweis, dass die Aufzeichnungen<br />

trotzdem vollständig und ordnungsgemäß<br />

sind, gelingt ohne Nummerierung<br />

schwer.<br />

Es stellt sich daher die Frage, ob man nicht mit einer<br />

"freiwilligen Nummerierung" besser fährt.<br />

2. Bareinnahmenaufzeichnungen<br />

Werden die Bareinnahmen per EDV aufgezeichnet,<br />

so ist auch hier ein Programm zu verwenden,<br />

das Löschungen unterbindet. Allfällige, vorherige<br />

Papieraufzeichnungen (Zettel etc.) sind aufzubewahren.<br />

In Fällen, in denen nur händische Bareinnahmenaufzeichnungen<br />

vorgelegt wurden,<br />

haben Prüfer zuletzt zunehmend hinterfragt, ob<br />

im verwendeten EDV-System nicht auch die EDV-<br />

Erfassung von Bareinnahmen möglich ist und allfällige<br />

parallele EDV-Erfassungen mit den händischen<br />

Aufzeichnungen abgestimmt.<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 4


Sonderausgabe 2012<br />

Bei wirklich rein händischen Bareinnahmenaufzeichnungen<br />

haben Prüfer nun jahrzehntelang<br />

auch monatliche Bareinnahmenlisten akzeptiert.<br />

Das gerät zunehmend in Kritik. Prüfer wollen immer<br />

häufiger entweder gebundene Einnahmenhefte<br />

oder im Falle loser Blätter die Durchnummerierung<br />

dieser Blätter und die Anlage eines<br />

Verzeichnisses der Blätter.<br />

Dass Patientennamen auf den entsprechenden<br />

Aufzeichnungen nicht anzuführen sind, ist an und<br />

für sich unumstritten, in manchen EDV-Systemen<br />

aber nicht einfach umsetzbar.<br />

3. Leistungsdaten<br />

In Einzelfällen haben Prüfer EDV-Auswertungen<br />

über die erbrachten Leistungen verlangt. Etwa<br />

eine Listung aus der Arzt-EDV über <strong>best</strong>immte<br />

Privatleistungen, um diese in Summe oder auch<br />

im Detail mit den erklärten Einnahmen abzustimmen.<br />

Hier ist zu sagen, dass nach dem Stand des<br />

Gesetzes dieses Ansinnen von Prüfern leider letztlich<br />

nicht völlig ungerechtfertigt ist, wenn eine<br />

patientenanonyme Auswertung möglich ist. Es<br />

darf aber zu keiner Verletzung der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht<br />

kommen, was jedoch<br />

schon im Hinblick auf die Patientennamen auf<br />

den Bankauszugsbelegen schwer vermeidbar ist.<br />

4. Heilkostenpläne<br />

Umstritten ist auch die Vorlage<br />

etwa einer Listung<br />

aller Heilkostenpläne.<br />

Insbesondere ist<br />

da der Abgrenzungsnachweis<br />

zwischen den tatsächlich<br />

ausgeführten und den<br />

nicht zur Ausführung gekommenen<br />

Heilkostenplänen letztlich schwer möglich.<br />

5. Datenerfassungsprotokolle<br />

EINNAHMEN -<br />

HEFT<br />

Gemeint ist hier die Protokollierung jedes Tastendruckes<br />

auf dem Computer (Log-Files, Erfassungsjournal).<br />

Aufgrund einer unklaren Formulierung<br />

in der Bundesabgabenordnung <strong>for</strong>dern "extreme<br />

Prüfer" selbst das in einzelnen Fällen ein. Spätestens<br />

hier muss bei Ärzten eine klare Grenze gezogen<br />

werden - ist da doch die Offenlegung geschützter<br />

Patientendaten mit Verbindungen<br />

zwischen Patienten-, Diagnose- und Behandlungsdaten<br />

unvermeidlich!<br />

Lösungsansätze - was sollte man tun<br />

g Falls Sie nicht sicher sind, ob Ihr Programm die<br />

Finanzamtsauswertungen beherrscht, setzen Sie<br />

sich bitte mit dem Programmanbieter in Verbindung<br />

und stellen Sie sicher, dass das Ausspielen<br />

der "Finanzamt-Dateien" möglich ist.<br />

g Spielen Sie die ge<strong>for</strong>derten Dateien jedenfalls<br />

aus und speichern Sie diese gesichert, wenn Sie<br />

den Computer oder Ihr Programm wechseln.Ihr<br />

Programmanbieter hilft Ihnen sicher dabei.<br />

g Fragen Sie bei Gelegenheit bei Ihrem Softwareanbieter<br />

nach, ob das Programm in punkto "Finanzamtstauglichkeit"<br />

(keine Löschungen etc.)<br />

auf dem verlangten Stand ist.<br />

g Falls Sie Ihre Patientenhonorarnoten bislang nicht<br />

nummeriert haben, überlegen Sie die Umstellung<br />

auf eine Nummerierung. Dadurch kann sehr viel<br />

Misstrauen der Finanz beseitigt werden und Ihnen<br />

der Nachweis der vollständigen und richtigenErfassung<br />

der Einnahmen leichter gelingen. Für<br />

fehlende Nummern im System muss es dann<br />

aber eine plausible Erklärung geben!<br />

g Jede einzelne Bareinnahme ist (ohne Patientennamen!)<br />

separat aufzuzeichnen. Dafür verwendete<br />

Notizzettel o.ä. sind ebenso aufzubewahren.<br />

g Sorgen Sie dafür, dass in der EDV geführte Bareinnahmenaufzeichnungen<br />

plausibel und vollständig<br />

sind. Im Falle von händischen Bareinnahmenaufzeichnungen<br />

empfehlen wir, ab 1. Jänner<br />

2013 ein Einnahmenheft anstelle loser Blätter<br />

zu führen.<br />

g Zu den Leistungsdaten, Heilkostenplänen und<br />

Erfassungsprotokollen ist zu sagen, dass hier in<br />

den nächsten Jahren noch viel Konfliktstoff zwischen<br />

Finanz und Steuerzahlern gegeben ist, bis<br />

allenfalls Höchstgerichte Klärungen herbeiführen.<br />

g Letztlich läuft es langfristig wohl darauf hinaus,<br />

dass man sich darauf einstellen wird müssen,<br />

dass das, was der Computer weiß, irgendwann<br />

womöglich auch der Fiskus weiß. g<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 5


Sonderausgabe 2012<br />

Prophylaxe für Ihren Daten<strong>best</strong>and<br />

Wer seinen Daten<strong>best</strong>and kennt, hat keine Probleme mit Prüfungen<br />

Gastbeitrag:<br />

Hansjörg Füssinger,<br />

Softdent<br />

Wir als Softwareanbieter für Zahnmedizin bemühen<br />

uns schon seit mehreren Jahren Sie auf die künftigen<br />

Prüfungen vorzubereiten. Unser Vorsorgeprogramm<br />

zur Prüfung Ihres Daten<strong>best</strong>andes sollte Sie vor unangenehmen<br />

Überraschungen schützen.<br />

Auf Anfrage prüfen wir Ihren Daten<strong>best</strong>and<br />

hinsichtlich folgender Kriterien:<br />

g Vergleich Privatleistung / Honorarnoten<br />

g Vergleich Summe<br />

Honorarnoten / erbrachte Leistungen<br />

g Anzahl der Kulanzleistungen<br />

g Leistungen ohne Verrechnung<br />

g Lücken in den Patientennummern<br />

g Einhaltung der Barverordnung<br />

g Rechnungsnummerierung<br />

Sind alle Privatleistungen abgerechnet und auf<br />

den Honorarnoten gespeichert<br />

Stimmt die Verprobung der Honorarnotensumme<br />

mit den erbrachten Leistungssummen<br />

Ist die Anzahl der Kulanzleistungen<br />

im Rahmen<br />

Gibt es noch Leistungen die<br />

nicht zugeordnet werden können<br />

Gibt es in der Patientennummernkette Löcher<br />

Wir bieten Ihnen gerne Hilfestellung zu diesem Thema<br />

an.<br />

<strong>Die</strong> Schlussfolgerung daraus kann nur sein, dass sich<br />

Softwareanbieter und Anwender gemeinsam der<br />

absoluten Notwendigkeit von richtigen,<br />

widerspruchsfreien und vollständigen Daten<br />

bewusst sind. Nicht nur "Schummler" werden es<br />

künftig schwerer haben, auch die "Schlamperer"<br />

müssen mit Problemen rechnen. Sorgen Sie daher<br />

zeitig vor und nutzen Sie die Angebote Ihres Softwareanbieters.<br />

g<br />

Mittelnachweis<br />

<strong>Die</strong> Finanz will wissen:<br />

Woher kommt das Geld<br />

und wohin geht das Geld<br />

Das Finanzamt will wissen, ob Sie von dem, was Sie<br />

steuerlich als Ihr Einkommen erklären, überhaupt leben<br />

können. Geht sich diese Rechnung nicht aus,<br />

so muss es andere Geldquellen (Erbschaft, Schenkung,<br />

Kredit, Ersparnisse, Verkauf von privaten Wirtschaftsgütern<br />

etc.) geben, aus denen Sie Ihren Lebensunterhalt<br />

<strong>best</strong>ritten haben. <strong>Die</strong>se Rechenübung<br />

nennt man Mittelnachweis. Da die Prüfung durch<br />

das Finanzamt meist erst Jahre später stattfindet,<br />

kann es leicht passieren, dass Sie sich an gewisse<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 6


Sonderausgabe 2012<br />

Vorkommnisse nicht mehr erinnern können bzw.<br />

keine Unterlagen mehr dazu haben.<br />

Aus diesem Grund erstellen wir als Ärztespezialisten<br />

bei Ärzten mit eigener Ordination<br />

für jedes abgelaufene Jahr - so<strong>for</strong>t bei der Jahresabschlusserstellung<br />

- einen solchen Mittelnach<br />

weis und besprechen das Ergebnis auch mit Ihnen.<br />

Das Ergebnis sollte in etwa dem tatsächlichen Aufwand<br />

für das tägliche Leben (Wohnen, Essen, Kleidung,<br />

Sport, Urlaub etc.) entsprechen. Bei größeren<br />

Abweichungen <strong>best</strong>eht Handlungsbedarf:<br />

a) Der errechnete Wert liegt<br />

unter dem Existenz minimum<br />

In diesem Fall haben Sie entweder vergessen,<br />

Einnahmen zu erfassen, oder es gab doch noch<br />

andere Geldquellen wie Kredite, Schenkungen,<br />

Versilberung privaten Vermögens etc. Besonders<br />

sensibel ist das in Jahren hoher Privatausgaben<br />

(z.B. Hausbau).<br />

b) Der errechnete Wert ist selbst für<br />

einen üppigen Lebensunterhalt viel zu hoch<br />

So erfreulich dies auch ist, Sie sollten dringend<br />

eine Erklärung für den Verbleib des Geldes finden.<br />

Vielleicht gibt es noch Wertpapiere, die<br />

vergessen wurden im Mittelnachweis aufzunehmen.<br />

Oder sonstige größere private Ausgaben<br />

(Hausbau, Jagdpacht etc.) die vorerst übersehen<br />

wurden. Haben Sie keine Erklärung, so wird<br />

die Finanz auf versteckte Wertpapierdepots<br />

oder Geld im Ausland tippen. Durch die weitgehende<br />

End<strong>best</strong>euerung von Kapitalerträgen<br />

ist dieses Problem in den letzten Jahren etwas<br />

entschärft worden. g<br />

Schreckgespenst Kontrollmitteilung<br />

... Wenn fremde Aufzeichnungen zum Verhängnis werden ...<br />

<strong>Die</strong> Sache ist ganz einfach: Jeder Geschäftsfall muss<br />

sich spiegelbildlich in den Büchern Ihres jeweiligen<br />

Geschäftspartners wieder finden. Jedem Steuerprüfer<br />

steht es frei, Rechnungen aus der Buchhaltung<br />

anderer Leute zur Ausstellung so genannter Kontrollmitteilungen<br />

heranzuziehen. Das so entstandene<br />

Kontrollmaterial wird sodann an Ihr Finanzamt zur<br />

Überprüfung weitergeleitet. Im Folgenden zeigen wir<br />

einige Praxisbeispiele, wie solche Kontrollmitteilungen<br />

Ärztinnen und Ärzten bereits zum Verhängnis<br />

wurden:<br />

1. Klimaanlage für die Privatvilla<br />

eines Facharztes<br />

Bei der Betriebsprüfung eines Unternehmens, welches<br />

Klimaanlagen repariert und installiert, wurden<br />

die getätigten Umsätze anhand von Arbeitsund<br />

Materialscheinen kontrolliert. Dabei fiel ein<br />

Kunde auf, der sowohl für seine Privatvilla als<br />

auch für seine zahnärztliche Ordination Klimageräte<br />

<strong>best</strong>ellt hatte. <strong>Die</strong> zwei unterschiedlichen<br />

Lieferadressen gingen eindeutig aus den Kostenvoranschlägen,<br />

Stundenaufzeichnungen, Übernahmeprotokollen<br />

etc. hervor. Rechnung gab<br />

es allerdings nur eine, wonach sämtliche Klimageräte<br />

in der Ordination installiert wurden!!<br />

2. Von einer Pharmafirma bezahlte Urlaubsreisen<br />

Werden ÄrztInnen von Pharmafirmen auf berufliche<br />

Kongresse eingeladen, so führt dies dann<br />

nicht zur Steuerpflicht, wenn es sich um eine steuerlich<br />

anerkannte berufliche Reise handelt. Lädt<br />

die Industrie jedoch zu einer so genannten Studienreise<br />

nach Ägypten ein und <strong>best</strong>eht die Fortbildung<br />

der betreffenden ÄrztInnen dort in der<br />

Besichtigung von Pyramiden, so findet die Finanz<br />

in den Büchern der Pharmafirma wieder klassisches<br />

Kontrollmaterial zur Überprüfung der korrespondierenden<br />

steuerlichen Erfassung als Einnahmen<br />

bei den mitreisenden ÄrztInnen.<br />

3. Steuerpflichtige Einnahmen<br />

aus Studien für Pharmafirmen<br />

In den Aufzeichnungen von Pharmafirmen enthaltene<br />

Zahlungen an ÄrztInnen für z.B. beauftragte<br />

Anwendungsbeobachtungen führen in<br />

der Praxis immer wieder zu Kontrollmitteilungen.<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 7


Sonderausgabe 2012<br />

4. Rabatte auf Ärztebedarf<br />

in Form von Gutscheinen<br />

für private Konsumgüter<br />

Einige Firmen geben zum Jahresende eine Art<br />

Treue- oder Umsatzrabatt in Form von Gutschriften<br />

für private Konsumgüter (z.B. zum Einkauf bei<br />

Sportgeschäften) an die Ärzteschaft weiter. Auch<br />

diese Ausgaben werden von den Prüfern gerne<br />

zu Kontrollmitteilungen verarbeitet.<br />

5. Poolgelder<br />

Damit die Primarii weitergegebene Sonderklassegelder<br />

aus ihrer eigenen Bemessungsgrundlage<br />

zur Erhebung der Einkommensteuer ausscheiden<br />

können, müssen sie einen Nachweis<br />

erbringen, an welche Personen sie in welcher<br />

Höhe Gelder weitergegeben haben. Auch hier<br />

ist es ein Leichtes für die Finanz, an Kontrollmaterial<br />

zu kommen, um die erklärten Umsätze der<br />

nachgeordneten Ärzte einer Prüfung zu unterziehen.<br />

6. Versicherungsvergütungen<br />

Klientenbörse<br />

Eine Prüferin hatte eine Mitteilung eines anderen<br />

Finanzamtes im Akt, wonach mehrere Tausend<br />

Euro von der Betriebsunterbrechungsversicherung<br />

ausbezahlt werden. Den Betrag fand die<br />

Prüferin ebenso wenig in der Buchhaltung wie<br />

das Konto, auf welches bezahlt wurde.<br />

In der Folge führten Nachfragen beim Kammerwohlfahrtsfonds<br />

betreffend Auszahlung von Krankenunterstützung<br />

und die detaillierte Untersuchung<br />

des "aufgedeckten" Bankkontos zu äußerst<br />

empfindlichen Steuernach- und Strafzahlungen.<br />

Daher auch unsere manchmal "lästige" Fragerei<br />

beim Jahresabschluss, ob Sie sonst noch Einnahmen<br />

hatten...<br />

7. Mietverträge . . .<br />

. . . sind bekanntlich zu vergebühren, was in der<br />

Regel 1 % Gebühr von der mehrjährigen vereinbarten<br />

Miete bedeutet. Das mag man als Lästigkeit<br />

empfinden - davon geht die Welt aber<br />

nicht unter. Aber man sollte bedenken, dass das<br />

Finanzamt durch die Vergebührung auch hinsichtlich<br />

der Versteuerung der Mieteinnahmen<br />

„alamiert“ ist.<br />

Umgekehrt wird bei Steuerprüfungen natürlich<br />

auch gecheckt, ob die Verträge zu den erklärten<br />

Vermietungen auch vergebührt wurden. Wenn<br />

nicht, wird ein Gebührenzuschlag von 100% fällig!<br />

Im Übrigen erhält das Finanzamt vom Grundbuch<br />

Mitteilungen von allen Immobilienanschaffungen.<br />

Logisch, dass Prüfer nachfragen was<br />

man mit z.B. der Wohnung in Wien tut, die in keiner<br />

Steuererklärung auftaucht!<br />

Halten Sie Ordnung in Ihren Unterlagen.<br />

Insbesondere bei Geschäften mit anderen<br />

Unternehmern oder Arztkollegen, die den selben<br />

Geschäftsfall spiegelbildlich in ihren Unterlagen haben,<br />

können Fehler in Ihren eigenen Aufzeichnungen<br />

leicht zu Tage kommen und schmerzliche steuerliche<br />

Folgen nach sich ziehen. g<br />

Ärzteplatt<strong>for</strong>m<br />

Karteischrank (gebraucht) gesucht<br />

für DIN A5 quer Karteikarten<br />

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FÜR DIE ÄRZTESCHAFT<br />

ADVENTAUSGABE 2012<br />

Liebe Klientinnen, liebe Klienten!<br />

Nun ist sie bald wieder da! <strong>Die</strong> schöne Adventzeit!<br />

Es duften Kekse und Glühwein. Fröhliche Menschen<br />

und leuchtende Kinderaugen sind zu sehen, denn<br />

so mancherorts "wichtelt" es schon sehr.<br />

Apropos wichteln, auch wir bereiten gerade<br />

wieder für Sie unseren alljährlichen Adventkalender<br />

mit vielen nutzbringenden Steuertipps zum<br />

Jahresende vor. Ab 1. Dezember wartet auf<br />

unserer Homepage unter www.aerztekanzlei.at<br />

hinter jedem Türchen ein kleines "Steuerzuckerl"<br />

auf Sie. Auch ein Gewinnspiel ist wieder mit dabei.<br />

Finden Sie es hinter einem der Türchen, und<br />

freuen Sie sich!<br />

Grund zur Freude ist auch, dass es nach wie vor<br />

den Gewinnfreibetrag gibt und damit bis zu 13 %<br />

Ihres Gewinnes auch heuer wieder, vollkommen<br />

steuerfrei lukriert werden können. Damit und mit<br />

den "Vorwehen" der ab 2013 geltenden Einschränkungen<br />

beschäftigen sich die ersten beiden<br />

Beiträge dieser Adventausgabe.<br />

Weiter geht es dann mit dem Neuesten zum<br />

Schweizer Steuerabkommen, Wissenswertem zu<br />

Kursverlusten aus Fremdwährungskrediten und<br />

weiteren nutzbringenden Tipps.<br />

Fortsetzung siehe nächste Seite<br />

<strong>Die</strong> Themen diesmal:<br />

g Alljährlicher Handlungsbedarf noch vor dem 31.12. !!<br />

Gewinnfreibetrag 2012<br />

g Gewinnregulierung & Steuerplanung<br />

Paradigmenwechsel bei Gewinnen von mehr als 175.000 €<br />

g Steuerabkommen mit der Schweiz kommt fix mit 1.1.2013<br />

g Fremdwährungskredite<br />

Kursverluste aus Betriebskrediten sind steuerlich absetzbar<br />

g Angst vor weiteren Kursverlusten<br />

Limit-Order kann helfen !!<br />

g Abfertigungsansprüche<br />

Auslagerung an Mitarbeitervorsorgekasse nur mehr bis 31.12.2012<br />

g Verteuerung bei Grundbuchseintragungen ab 1.1.2013<br />

Warum nun viele gar nicht betroffen sind<br />

g Gastbeitrag: Univ.-Prof. Dr. Norbert Mutz / Ärztliche Leitung des Universitätskurses<br />

Ordinationsmanagement<br />

g Umsatzsteuer Ade nun auch für Heilmasseure ab 1.1.2013<br />

g Klientenbörse - Ärzteplatt<strong>for</strong>m<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 1


Adventausgabe 2012<br />

Als Gastautor konnten<br />

wir diesmal Herrn Univ.-<br />

Prof. Dr. Norbert Mutz<br />

als ärztlichen Leiter des<br />

Universitätskurses für<br />

Ordinationsmanagement<br />

gewinnen. In der<br />

Beilage finden Sie dazu<br />

ergänzend einen In<strong>for</strong>mationsfolder.<br />

Dabei<br />

hatten wir die ehrenvolle<br />

Aufgabe, an der<br />

Projektierung und Gestaltung mitzuwirken<br />

und zeichnen für den Inhalt des Abschnittes<br />

"Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuer"<br />

(Modul 2) verantwortlich.<br />

Wir wünschen Ihnen eine angenehme<br />

Lektüre und einen wunderbaren Advent<br />

2012 mit vielen schönen "Wichteleien".<br />

Alljährlicher Handlungsbedarf<br />

noch vor dem 31.12. !!<br />

Gewinnfreibetrag 2012<br />

... sichern Sie sich einen Durchschnittssteuersatz<br />

von 40 % oder noch weniger!<br />

Mit dem Gewinnfreibetrag (GFB) können Sie auch<br />

heuer wieder bis zu 13 % Ihrer Gewinne steuerfrei<br />

lukrieren, wenn Sie dafür investieren.<br />

Nochmals zur Erinnerung: Begünstigt sind Neuanschaffungen<br />

abnutzbarer, körperlicher Anlagegüter<br />

(Ausnahmen: Luftfahrzeuge, PKWs und Software)<br />

und <strong>best</strong>immter Wertpapiere mit einer mindestens<br />

4-jährigen Nutzungsdauer. Wenn Sie auf<br />

diese Weise investieren, so bleibt Ihr Gewinn im<br />

Ausmaß dieser Investitionen bis maximal 13 % des<br />

Gewinnes steuerfrei. Das ist nun seit 2007 die lukrativste<br />

Steuerbegünstigung. Um sicher zu stellen,<br />

dass Sie davon maximal profitieren, hier nun<br />

wieder unser Serviceleistungen für Sie:<br />

a) Automatisches Full-Service:<br />

Wird Ihre Buchhaltung von uns erstellt, so bekommen<br />

Sie im Zuge unserer alljährlichen Serviceaktion<br />

für Hausbuchhaltungen automatisch<br />

Ihre Gewinn- und Steuerprognose für das Jahr<br />

2012 samt konkreter Handlungsempfehlung<br />

zur vollen Ausschöpfung. Wir arbeiten derzeit<br />

auf Hochtouren an diesen Berechnungen.<br />

Falls Sie Ihre Berechnung nicht schon erhalten<br />

haben, so werden Sie diese demnächst in<br />

Ihrer Post finden. Alles, was Sie dann noch zu<br />

Ihrem "Steuerglück" tun müssen, ist, das bekannt<br />

gegebene Restvolumen noch vor dem<br />

31.12.2012 zu investieren.<br />

b) Bestell-Service:<br />

Auf Basis der von Ihnen erstellten Buchhaltung<br />

der ersten drei Quartale machen wir auf<br />

Wunsch gerne eine Hochrechnung für das<br />

gesamte Jahr. Auch auf diese Weise ist es uns<br />

möglich, Ihr noch brachliegendes Investitionsbzw.<br />

Veranlagungsvolumen abzuschätzen und<br />

entsprechende Optimierungsempfehlungen<br />

zu geben.<br />

Nehmen Sie dieses Service bitte in Anspruch.<br />

Derartige Hochrechnungen er<strong>for</strong>dern ein nicht<br />

zu unterschätzendes steuerliches Know-how, so<br />

dass eine Selbsteinschätzung nur in Ausnahmefällen<br />

hilfreich sein wird. <strong>Die</strong> Folgen einer Fehlmedikation<br />

können zu erheblichen steuerlichen und<br />

finanziellen Nachteilen führen. g<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 2


Adventausgabe 2012<br />

Gewinnregulierung & Steuerplanung<br />

Paradigmenwechsel bei Gewinnen<br />

von mehr als 175.000 €<br />

Wenn Sie Gewinne von mehr als 175.000 €<br />

erzielen, so können Sie im Jahr 2012 die vollen<br />

13 % GFB (siehe vorstehenden Beitrag) vorerst<br />

zum letzten Mal lukrieren. Von 2013 bis 2016 gilt<br />

nämlich folgende Staffelung:<br />

g Für Gewinne bis zu 175.000 €: 13 %<br />

g Für Gewinnanteile<br />

zwischen 175.000 € und 350.000 €: 7%<br />

g Für Gewinnanteile<br />

zwischen 350.000 € und 580.000 €: 4,5 %<br />

g Für Gewinnanteile ab 580.000 €: 0%<br />

Vor diesem Hintergrund kann die bisherige Strategie,<br />

Gewinne gegen Jahresende möglichst ins<br />

nächste Jahr zu verschieben, nachteilig sein.<br />

<strong>Die</strong> neue Logik<br />

Es drängt sich die Überlegung auf, inwieweit nicht<br />

konträr dazu, sogar ein Teil der Gewinne 2013 bereits<br />

ins heurige Jahr vorgezogen werden soll.<br />

Durch die neue Staffelung bringt eine Verschiebung<br />

von zB 30.000 € je nach Höhe des für 2013<br />

zu erwartenden Gewinnes einen Steuervorteil von<br />

900 bis 1.980 €. Bei 50.000 € sind es zwischen 1.500<br />

und 3.250 €, und bei einer Verschiebung von<br />

100.000 € kann der Vorteil bis zu 6.500 € ausmachen.<br />

<strong>Die</strong> neue Technik<br />

Wenn man sich dafür entscheidet,<br />

so sollte man Folgendes tun:<br />

g Zügig abrechnen, damit möglichst viele<br />

Honorare noch im Dezember eingehen.<br />

g Zahlungsfristen bis zum letzten Tag ausnutzen<br />

und erst 2013 zahlen.<br />

g <strong>Die</strong> Lohnabgaben für Dezember erst im<br />

Jänner (Fälligkeit 15.1.2013) bezahlen.<br />

<strong>Die</strong> neuen Haken<br />

g <strong>Die</strong> Steuer für die Veranlagungsjahre 2012 und<br />

2013 ist zwar in Summe niedriger, wird aber<br />

für den vorgezogenen Teil ein Jahr früher<br />

fällig.<br />

g Man riskiert „Auffälligkeiten“ beim Finanzamt.<br />

g Das Investitionsvolumen (Wertpapierkauf) 2012<br />

zur vollen Ausschöpfung des Gewinnfreibetrages<br />

erhöht sich. So er<strong>for</strong>dert eine Gewinnvorwegnahme<br />

von zB 30.000 € ein Zusatzinvestment<br />

von 3.900 €. Bei 50.000 € sind es<br />

6.500 € und bei einer Verschiebung von<br />

100.000 € werden 13.000 € zusätzlich notwendig.<br />

Halten Sie mit uns Rücksprache, bevor<br />

Sie sich Hals über Kopf ins "Verschieben"<br />

stürzen und durch den Paradigmenwechsel vom<br />

einen ins andere Extrem fallen. Auch hier gilt das<br />

alte Sprichwort "die Kirche im Dorf lassen". g<br />

g Keine Akontierungen für Material- und<br />

Handelswareneinkäufe leisten.<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 3


Adventausgabe 2012<br />

Steuerabkommen mit der Schweiz<br />

kommt fix mit 1.1.2013<br />

Das Begehren der Schweizer, über das Steuerabkommen<br />

mit Österreich eine Volksabstimmung<br />

abzuhalten, ist mangels ausreichender Unterschriften<br />

inzwischen endgültig abgelehnt worden.<br />

Damit wird nun alles so kommen, wie wir in<br />

unserer Sommerausgabe unter dem Titel "Steuerabkommen<br />

mit der Schweiz - Freund oder<br />

Feind" berichtet haben.<br />

Das heißt:<br />

Ab 1.1.2013 werden Gelder in der Schweiz<br />

automatisch einer anonymen Abgeltungssteuer<br />

unterworfen.<br />

Falls Sie also Geld in der Schweiz haben, empfehlen<br />

wir Ihnen, nochmals unsere Sommerausgabe<br />

zur Hand zu nehmen. Selbstverständlich lassen wir<br />

Ihnen den Beitrag bei Bedarf auch nochmals zukommen<br />

und sind bei Fragen gerne für Sie da.<br />

Handlungsbedarf <strong>best</strong>eht vor allem dann, wenn<br />

gar kein Schwarzgeld im Spiel war oder bereits<br />

Verjährung eingetreten ist. In diesen Fällen kann<br />

die anonyme Steuerautomatik des Schweizer Abkommens<br />

zu groben und ungerechtfertigten<br />

Nachteilen für Sie führen. Das kann durch eine<br />

freiwillige offizielle Meldung verhindert werden,<br />

indem eine entsprechende Anweisung an die<br />

Schweizer Bank bis spätestens 31. Mai 2013 erfolgt.<br />

Welche Variante die günstigere für Sie ist,<br />

kann bereits im Vorfeld berechnet werden.<br />

Ausdrücklich warnen möchten wir Sie an dieser<br />

Stelle jedenfalls davor, die Gelder noch vor dem<br />

31.12.2012 aus der Schweiz abzuziehen. <strong>Die</strong>se<br />

Strategie der stillen Repatriierung ist, neben dem<br />

Risiko, bis zur Verjährung doch noch entdeckt zu<br />

werden, vor allem auf Grund der jüngsten Entwicklungen<br />

im OECD-Steuerausschuss gefährlich.<br />

So sieht das OECD-Musterabkommen vor, dass<br />

auch sogenannte Gruppenabfragen möglich<br />

sein sollen. Danach könnte die Österreichische<br />

Behörde zB nachfragen, wer nach Unterzeichnung<br />

des Steuerabkommens mit der Schweiz<br />

(Freitag, der 13. April 2012) Gelder woanders hin<br />

übertragen hat. Damit werden Sie potentiell "erwischt",<br />

und die Strafbefreiungen laut Abkommen<br />

gelten aber nicht mehr. g<br />

Fremdwährungskredite<br />

Kursverluste aus Betriebskrediten sind<br />

steuerlich absetzbar<br />

Angesichts der anhaltenden Euroschwäche und<br />

der unsicheren weiteren Kursentwicklungen denken<br />

derzeit viele über eine Rückwechslung in den<br />

Euro oder auch über eine vorzeitige Tilgung oder<br />

Teiltilgung nach. Insbesondere bei endfälligen<br />

Krediten mit einer nicht mehr allzu langen Laufzeit<br />

drängt sich die Frage nach dem ob und wann<br />

immer mehr in den Vordergrund.<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 4


Adventausgabe 2012<br />

Vor diesem Hintergrund ist es gut, zu wissen,<br />

dass ...<br />

g ... Kursverluste bei Tilgungen und Teiltilgungen<br />

von Praxiskrediten sowie auch bei einer Rückkehr<br />

in den Euro im betrieblichen Bereich voll<br />

steuerwirksam sind. Das heißt, derart realisierte<br />

Kursverluste können über die Steuerersparnis<br />

zu einem Teil (bis zu 50 %!) wieder zurückgewonnen<br />

werden.<br />

g ... bei Privatkrediten derartige Kursverluste<br />

in der Regel durch den<br />

Rost fallen. Eine Verrechnung ist<br />

lediglich mit gleichartigen, positiven<br />

Einkünften (Kursgewinnen) innerhalb<br />

desselben Jahres möglich.<br />

Nur, wer hat das schon - in Zeiten<br />

wie diesen<br />

g ... Kredite im Vermietungsbereich<br />

gleich behandelt werden wie Privatkredite.<br />

Damit gelten hier die<br />

selben Regeln wie bei Privatkrediten.<br />

Kursverluste können von<br />

den Mieteinkünften nicht steuerlich<br />

in Abzug gebracht werden.<br />

Haben Sie das Bedürfnis, vorzeitig Schulden<br />

zurückzuzahlen und führt dies zu<br />

Kursverlusten, so sollten Sie das vorrangig mit Ihren<br />

Praxiskrediten tun. <strong>Die</strong> Frage, ob es aus steuerlicher<br />

Sicht besser ist, dies noch vor oder erst nach<br />

dem Jahreswechsel zu tun, hängt von der Höhe<br />

Ihres steuerpflichtigen Gesamteinkommens und<br />

der anstehenden Kursverluste ab. In manchen<br />

Fällen kann auch eine Aufteilung des Gesamtvolumens<br />

auf zwei oder auch mehrere Steuerjahre<br />

sinnvoll sein.<br />

Bitte greifen Sie vor einer Entscheidung<br />

auch in dieser Sache jedenfalls<br />

zu Ihrem Steuerspartelefon.<br />

Selbst, wenn man aus Angst vor<br />

einer Verschlechterung der Kurssituation<br />

rasch handeln möchte, ist<br />

es wichtig, dennoch auch die steuerlichen<br />

Auswirkungen mit ins Kalkül<br />

zu ziehen. Hinsichtlich der<br />

Kursunsicherheiten gibt es übrigens<br />

die Möglichkeit eines sogenannten<br />

Kurssicherungsgeschäftes, mit dem<br />

z.B. der heutige Kurs für einen späteren<br />

Umstiegs- oder Tilgungstermin<br />

fixiert werden kann. g<br />

Steuerspartelefon<br />

Angst vor weiteren Kursverlusten<br />

Limit - Order kann helfen !!<br />

Ergänzend zum vorstehenden Artikel haben wir<br />

etwas für jene gefunden, die derzeit keine Kursverluste<br />

realisieren wollen, aber gleichzeitig Sicherheit<br />

haben möchten, dass es nicht noch<br />

schlimmer wird. <strong>Die</strong>s kann mit einer sogenannten<br />

Limit-Order gelingen. Dabei wird mit der Bank ein<br />

<strong>best</strong>immter Kurs (Kundenkassakurs) vereinbart,<br />

bei dessen Unterschreiten eine so<strong>for</strong>tige Kurssicherung<br />

mit einem Ausstieg zum gesicherten Kurs<br />

beim nächsten Rollover passiert (unter Berücksichtigung<br />

eines Auf- bzw. Abschlages - Zinsdifferenz).<br />

In der derzeitigen Situation, wo die Schweiz<br />

seit über einem Jahr mit allen Mitteln eine Kursuntergrenze<br />

von 1,20 hält, böte sich eine Limit-Order<br />

bei z.B. 1,19 an. <strong>Die</strong> Überlegung dahinter: Wenn<br />

die Schweiz eines Tages die 1,20 nicht mehr halten<br />

kann oder will, ist wohl eine Lawine mit so<strong>for</strong>tigem<br />

freien Fall des Euro zu befürchten. Mit einer<br />

Limit-Order könnten Sie für sich diesen tiefen Fall<br />

z.B.im Bereich von 1,19 stoppen. Wichtig ist dabei<br />

aber zu wissen, dass es sich bei dem gesetzten<br />

Kurslimit um keine Kursgarantie handelt. Durch<br />

die 24-Stunden Beobachtung kann man sich<br />

jedoch sicher sein, dass das gewünschte Geschäft<br />

bei Erreichen des Limits so<strong>for</strong>t zum nächsten<br />

handelbaren Kurs ausgeführt wird. <strong>Die</strong>ser<br />

handelbare Kurs kann in extremen Fällen allerdings<br />

deutlich unter dem gesetzten Kurslimit liegen.<br />

Daher ist die Limit-Order leider auch kein<br />

100 %-iges Allheilmittel. Jedenfalls ist eine gründliche<br />

Beratung durch Ihren Bankbetreuer notwendig.<br />

Sprechen Sie dabei auch die Kosten an. g<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 5


Adventausgabe 2012<br />

Abfertigungsansprüche:<br />

Auslagerung an Mitarbeitervorsorgekassen<br />

nur mehr bis 31.12.2012<br />

Alle Mitarbeiter, die nach dem 1.1.2003 eingetreten<br />

sind, bekommen Ihre Abfertigung nicht vom<br />

<strong>Die</strong>nstgeber, sondern von einer Mitarbeitervorsorgekasse.<br />

Haben Sie also nur Mitarbeiter mit<br />

Eintrittsdatum 1.1.2003 oder später, so sind Sie hier<br />

nicht betroffen und können diesen Beitrag schon<br />

wieder abhaken.<br />

Betroffen sind nur <strong>Die</strong>nstnehmer<br />

mit Eintritt vor dem 1.1.2003<br />

Für "Altfälle" ist es so, dass bei Beendigung des<br />

<strong>Die</strong>nstverhältnisses (außer bei Selbstkündigung<br />

oder gerechtfertigter fristloser Entlassung) eine<br />

Abfertigung vom <strong>Die</strong>nstgeber zu bezahlen ist. Je<br />

nach Dauer des <strong>Die</strong>nstverhältnisses kann dies ein<br />

ganzes Jahresgehalt ausmachen.<br />

Wenn Sie möchten und die jeweiligen Mitarbeiter<br />

zustimmen, so können Sie nun letztmalig bis zum<br />

31.12.2012 auch für diese Altfälle einen Vollübertritt<br />

an eine Mitarbeitervorsorgekasse herbeiführen.<br />

Der Haken dabei<br />

<strong>Die</strong> bisher im alten System erworbenen, fiktiven<br />

Abfertigungsansprüche sind in einer mit dem Mitarbeiter<br />

einvernehmlich festzusetzenden Höhe<br />

so<strong>for</strong>t an die Mitarbeitervorsorgekasse zu bezahlen.<br />

<strong>Die</strong> Höhe ist Verhandlungssache zwischen<br />

Ihnen und Ihren <strong>Die</strong>nstnehmern. Zudem entfällt<br />

auch die, dem alten Abfertigungssystem immanente<br />

Bindungswirkung der Mitarbeiter an Ihre<br />

Ordination, weil die Abfertigung Neu ja auch bei<br />

Selbstkündigung zusteht. g<br />

Verteuerung bei Grundbucheintragungen<br />

ab 1.1.2013<br />

Warum nun viele gar<br />

nicht betroffen sind<br />

Ab 1.1.2013 wird die Grundbucheintragungsgebühr<br />

in Höhe von 1,1 % bei unentgeltlichen Übertragungen<br />

von Immobilien nicht mehr, so wie<br />

bisher vom 3-fachen Einheitswert, sondern vom<br />

Verkehrswert berechnet.<br />

Nach dem ursprünglichen Begutachtungsentwurf<br />

sah es so aus, als seien davon nahezu alle<br />

unentgeltlichen Übertragungen, und das schon<br />

ab dem 1.11.2012, betroffen. Danach hätte gegebenenfalls<br />

noch im Oktober Handlungsbedarf<br />

<strong>best</strong>anden, und so haben wir auch noch im<br />

Oktober via email eine erste "Expressmeldung" zu<br />

diesem Gesetzesentwurf hinausgegeben.<br />

Nun hat sich die Situation zum Glück wesentlich<br />

entschärft, da im überarbeiteten Begutachtungs-<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 6


Adventausgabe 2012<br />

entwurf jetzt erstens die Ausnahmeregelungen<br />

wesentlich erweitert wurden und zweitens alle<br />

Anträge, die bis zum 31.12.2012 bei Gericht einlangen,<br />

noch in die alte Rechtslage hineinfallen<br />

sollen.<br />

Keine Verteuerung bei Transaktionen<br />

innerhalb der Familie<br />

So ist es durch die neuen Ausnahmeregelungen<br />

nun so, dass die Eintragungsgebühr bei Grundstückstransaktionen<br />

innerhalb der Familie weiterhin<br />

vom 3-fachen Einheitswert (maximal 30 % des<br />

Verkehrswertes) berechnet wird. Als innerhalb der<br />

Familie sollen Übertragungen an Ehegatten, den<br />

eingetragenen Partner, den Lebensgefährten,<br />

die Eltern, die Kinder, die Wahl- oder Pflegekinder,<br />

die Großeltern, die Enkel, die Geschwister,<br />

die Nichten und die Neffen gelten.<br />

Damit war die ganze Aufregung vielfach umsonst,<br />

denn wer möchte schon eine Immobilie jemandem<br />

Fremden schenken Und bei<br />

Veräußerung bleibt ja ohnehin alles beim Alten.<br />

Hier hat sich die Eintragungsgebühr immer schon<br />

vom tatsächlich erzielten Kaufpreis und somit<br />

vom Verkehrswert berechnet.<br />

Resümee<br />

Falls bei Ihnen jedoch eine Schenkung an oder<br />

von Personen außerhalb des oben definierten Familienkreises<br />

ansteht, so lohnt es sich, diese noch<br />

vor Jahresende über die Bühne zu bringen.<br />

Innerhalb der Familie bleibt alles beim Alten!<br />

<strong>Die</strong> ganze Sache ist aber immer noch nicht beschlossen.<br />

Das heißt, wie man so schön sagt "Gesetzwerdung<br />

bleibt abzuwarten" - es sieht aber<br />

ganz danach aus. g<br />

Mit größerem Spaßfaktor wirtschaftlich<br />

erfolgreicher arbeiten als Ärztin/Arzt<br />

Gastbeitrag:<br />

Univ.-Prof. Dr. Norbert Mutz<br />

Sehr geehrte Kollegin!<br />

Sehr geehrter Kollege!<br />

Mehr Freizeit, mehr Freude bei der Arbeit<br />

und gleichzeitig wirtschaftlich erfolgreicher!<br />

Dazu befähigt der neu eingerichtete Universitätskurs Ordinationsmanagement die Teilnehmer.<br />

Wir freuen uns, Ihnen dieses neue Fortbildungsangebot der Medizinischen Universität Innsbruck<br />

vorstellen und empfehlen zu dürfen.<br />

Der Universitätskurs richtet sich an Ärztinnen/Ärzte, welche ihre schon länger <strong>best</strong>ehende Ordination<br />

optimieren wollen, an Ärztinnen/Ärzte beim Schritt in die Selbständigkeit und an Ärztinnen/Ärzte<br />

in leitender Position im Angestelltenverhältnis.<br />

Er <strong>best</strong>eht aus 4 separat buchbaren und abschließbaren Modulen. <strong>Die</strong> Mischung aus<br />

E-Learning-Einheiten und Präsenzveranstaltungen ermöglicht ein weitgehend selbst <strong>best</strong>immtes<br />

Lerntempo.<br />

Nähere Details entnehmen Sie bitte dem beigelegten Folder und dem Link:<br />

www.ordinationsmanagement-unikurs.com<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Univ.-Prof. Dr. Norbert Mutz<br />

Ärztliche Leitung des Universitätskurses<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 7


Adventausgabe 2012<br />

Umsatzsteuer Ade nun<br />

auch für Heilmasseure ab 1.1.2013<br />

Ab 2013 werden die Umsätze der Heilmasseure<br />

von der Umsatzsteuer befreit, wenn diese Leistungen<br />

eine Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin<br />

darstellen. Damit erfolgt nun die schon<br />

seit längerem ge<strong>for</strong>derte Gleichbehandlung in<br />

Bezug auf die ärztliche Heilbehandlung und die<br />

Tätigkeit der Physiotherapeuten. Mehr Details<br />

dazu finden Sie auf der Homepage der Medtax<br />

(Dachverband der Österreichischen Ärztesteuerberater)<br />

unter www.medtax.at. g<br />

Klientenbörse<br />

Ärzteplatt<strong>for</strong>m<br />

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<strong>Die</strong>ses Service ist kostenlos!<br />

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Impressum:<br />

Medieninhaber, Herausgeber, Redaktion: Team JÜNGER Steuerberater OG<br />

6020 Innsbruck, Anichstraße 5a - Telefon: +43(0)512/59859-0 - Telefax: +43(0)512/59859-25 - www.juenger.at<br />

Richtung: Klientenin<strong>for</strong>mation, erscheint 4 mal jährlich<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 8


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E-Mail: info@juenger.at<br />

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WEIHNACHTSAUSGABE<br />

2012<br />

Liebe Klientinnen, liebe Klienten!<br />

Es weihnachtet, es weihnachtet schon sehr! Und<br />

damit wird es allerhöchste Zeit für unsere Steuersparcheckliste<br />

zum Jahresende. So können Sie<br />

schnell und einfach Ihren persönlichen Steuer-<br />

Check zum Jahresende machen und noch aktiv<br />

gestalten. Check 1 ist dabei der Wichtigste. Hier<br />

geht es um den Gewinnfreibetrag, mit dem Sie<br />

auch heuer wieder bis zu 13 % Ihres Gewinnes<br />

vollkommen steuerfrei lukrieren können. <strong>Die</strong> meisten<br />

von Ihnen haben dazu schon eine Hochrechnung<br />

mit konkreter Handlungsempfehlung<br />

von uns ange<strong>for</strong>dert bzw. auch schon erhalten.<br />

Sollten Sie hier noch Bedarf haben, so melden<br />

Sie sich bitte einfach bei uns.<br />

Aber nicht nur das sich neigende Jahr will steuerlich<br />

optimiert sein. Auch das kommende bedarf bereits<br />

jetzt schon einer Vorbereitung im Hinblick auf die<br />

verschärfte Gangart der Finanz bei der Kontrolle<br />

von Bareinnahmenaufzeichnungen. Wie in unserem<br />

Herbstrundschreiben bereits berichtet, empfehlen<br />

wir ab 2013 von der Loseblattsammlung<br />

auf ein gebundenes Heft umzustellen. Hier finden<br />

Sie nun eine Anleitung, ein Muster sowie auch einen<br />

Hilfsbeleg zur Erfassung der Monatssummen<br />

in der Buchhaltung. <strong>Die</strong> Hefte sind im Fachhandel<br />

erhältlich. Bitte achten Sie hier auf die Anzahl<br />

der Spalten gemäß Ihren bisherigen Bareinnah-<br />

menaufzeichnungen. Gerne können Sie ein<br />

solches Heft auch bei uns beziehen.<br />

Und last but not least möchten wir Ihnen auch<br />

unseren Steuer-Spar-Adventkalender nochmals<br />

ans Herz legen. Unter www.aerztekanzlei.at finden<br />

Sie noch bis Weihnachten jeden Tag ein Steuergutzi<br />

und - an einem Tag zu gewinnen- Karten für<br />

das Hahnenkammrennen auf der VIP-Tribüne in<br />

Kitz. Am 24. Dezember ist dann endgültig Schluss<br />

mit der Steuer! Hier haben wir für Sie alle sechs<br />

Strophen von "Stille Nacht, heilige Nacht" zum<br />

Ausdrucken oder Auswendiglernen in unseren<br />

Adventkalender gelegt.<br />

Damit bedanken wir uns ganz herzlich bei Ihnen<br />

für Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit!<br />

Fröhliche Weihnachten 2012 und ein gesundes,<br />

erfolgreiches Neues Jahr 2013 wünschen Ihnen<br />

mit dem gesamten Team<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 1


Weihnachtsausgabe<br />

2012<br />

Steuer-Spar-Checkliste<br />

... Endspurt 2012 ...<br />

Machen Sie hier Ihren persönlichen<br />

Steuer-Check 2012 und lesen Sie,<br />

was und wie Sie jetzt noch aktiv gestalten können:<br />

...............................................................................................................................................................................................................................<br />

r Check 1: Anschaffung von Wertpapieren<br />

zur Geltendmachung des Gewinnfreibetrages von 13 %, soweit nicht ausreichende Investitionen<br />

vorliegen. Mit dem Gewinnfreibetrag (GFB) können Sie auch heuer wieder bis zu 13 % Ihrer Gewinne<br />

steuerfrei lukrieren, wenn Sie entsprechend investieren.<br />

Nochmals zur Erinnerung: Begünstigt sind Neuanschaffungen abnutzbarer, körperlicher Anlagegüter<br />

(Ausnahmen: Luftfahrzeuge, PKWs und Software) und <strong>best</strong>immter Wertpapiere mit einer mindestens<br />

4-jährigen Nutzungsdauer.<br />

..............................................................................................................................................................................................................................<br />

r Check 2: Bei Gewinnen von mehr als 175.000 €<br />

Wenn Sie Gewinne von mehr als 175.000 € erzielen, so können Sie im Jahr 2012 die vollen 13 % GFB<br />

vorerst zum letzten Mal lukrieren. Von 2013 bis 2016 gilt nämlich folgende Staffelung:<br />

g Für Gewinne bis zu 175.000 €: 13,0 %<br />

g Für Gewinnteile zwischen 175.000 € und 350.000 €: 7,0 %<br />

g Für Gewinnteile zwischen 350.000 € und 580.000 €: 4,5 %<br />

g Für Gewinnteile ab 580.000 €: 0,0 %<br />

Vor diesem Hintergrund kann die bisherige Strategie, Gewinne gegen Jahresende möglichst ins nächste<br />

Jahr zu verschieben, nachteilig sein. Es drängt sich vielmehr die Überlegung auf, inwieweit nicht konträr<br />

dazu sogar ein Teil der Gewinne 2013 bereits ins heurige Jahr vorgezogen werden soll. Der Haken: <strong>Die</strong><br />

Steuer für die Veranlagungsjahre 2012 und 2013 ist zwar in Summe niedriger, wird aber für den<br />

vorgezogenen Teil ein Jahr früher fällig. Zudem erhöht sich das notwendige Investitionsvolumen (Wertpapierkauf)<br />

2012 zur vollen Ausschöpfung des GFB.<br />

..............................................................................................................................................................................................................................<br />

r Check 3: Haben Sie Gelder in der Schweiz<br />

Ab 1.1.2013 werden Gelder in der Schweiz automatisch einer anonymen Abgeltungssteuer unterworfen.<br />

Falls Sie Geld in der Schweiz haben, empfehlen wir Ihnen, so rasch wie möglich mit uns Rücksprache zu<br />

halten. Gerne übermitteln wir Ihnen auch eine weiterführende Lektüre zu diesem Thema. Handlungsbedarf<br />

<strong>best</strong>eht vor allem dann, wenn gar kein Schwarzgeld im Spiel war oder bereits Verjährung eingetreten<br />

ist. In diesen Fällen kann die anonyme Steuerautomatik des Schweizer Abkommens zu groben und ungerechtfertigten<br />

Nachteilen für Sie führen. Das kann durch eine freiwillige offizielle Meldung verhindert<br />

werden, indem eine entsprechende Anweisung an die Schweizer Bank bis spätestens 31. Mai 2013<br />

erfolgt. Welche Variante die günstigere für Sie ist, kann bereits im Vorfeld berechnet werden.<br />

...........................................................................................................................................................................................................................................................<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 2


Weihnachtsausgabe<br />

2012<br />

r Check 4: Verteuerung für Grundbuchseintragungen ab 1.1.2013<br />

Ab 1.1.2013 wird die Grundbucheintragungsgebühr in Höhe von 1,1 % bei unentgeltlichen Übertragungen<br />

von Immobilien außerhalb der Familie nicht mehr, so wie bisher, vom dreifachen Einheitswert, sondern<br />

vom Verkehrswert berechnet. Falls bei Ihnen eine Schenkung an oder von Personen außerhalb des Familienkreises<br />

ansteht, so lohnt es sich, diese noch vor Jahresende über die Bühne zu bringen.<br />

...........................................................................................................................................................................................................................................................<br />

r Check 5: Weihnachtsfeier & Weihnachtsgeschenke<br />

Für Weihnachtsfeiern und andere Betriebsfeiern sowie Betriebsausflüge können pro Mitarbeiter jährlich<br />

bis zu 365 € steuer- und sozialversicherungsfrei steuermindernd untergebracht werden. Zudem darf<br />

jeder Mitarbeiter pro Jahr Sachgeschenke im Wert von 186 € von seinem <strong>Die</strong>nstgeber steuerfrei<br />

entgegen nehmen. Auch dieser Aufwand schlägt sich bei Ihnen steuerwirksam zu Buche.<br />

Achtung! Bargeld ist ausgenommen > Lösung: Gutscheine.<br />

Auch die Bezahlung von Prämien für die Zukunftssicherung der Mitarbeiter (z.B. Er- und Ablebensversicherungen)<br />

sind bis zu 300 € pro Jahr und pro Mitarbeiter steuerfrei und voll betrieblich absetzbar. Es ist<br />

der Gleichheitsgrundsatz einzuhalten, d.h. eine entsprechende Zusage kann nur allen zusammen oder<br />

nach <strong>best</strong>immten Kriterien festgelegten Mitarbeitergruppen angeboten werden.<br />

...............................................................................................................................................................................................................................<br />

r Check 6: Kirchenbeitrag eventuell noch einzahlen<br />

An Kirchenbeiträgen können heuer erstmals bis zu 400 € p.a. von der Steuer abgesetzt werden, insofern<br />

dieser Betrag auch tatsächlich einbezahlt wurde. Bisher waren maximal 200 € p.a. von der Steuer<br />

absetzbar.<br />

................................................................................................................................................................................................................................<br />

r Check 7: Kosten für Betreuung und Ausbildung von Kindern<br />

Auch dafür gibt es unter <strong>best</strong>immten Voraussetzungen einen steuerlichen Absetzposten von bis zu<br />

2.300 € für die Kinderbetreuung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes bzw. von bis zu 1.320 € bei auswärtiger<br />

Berufsausbildung pro Kind und Jahr. Bitte sorgen Sie auch hier rechtzeitig für entsprechende Nachweise<br />

(Kindergarten<strong>best</strong>ätigung, Inskriptions<strong>best</strong>ätigung, Schulbesuchs<strong>best</strong>ätigung etc.).<br />

Zudem können Sie bis Jahresende auch für Ihre Mitarbeiter Kosten für die Kinderbetreuung übernehmen.<br />

<strong>Die</strong> Höhe des für den Mitarbeiter steuerfreien und für Sie voll absetzbaren Zuschusses beträgt pro Kind<br />

jährlich maximal 500 € und ist direkt an die Betreuungseinrichtung bzw. an die Betreuungsperson zu<br />

überweisen. Achtung Gleichbehandlungsgrundsatz beachten (siehe “Check 5”). Zudem muss diese<br />

Auszahlung am Lohnkonto des betreffenden Mitarbeiters stehen.<br />

Tipp:<br />

Rechtzeitige Meldung an unsere Lohnverrechnungsabteilung.<br />

...............................................................................................................................................................................................................................<br />

r Check 8: Übertragung von Abfertigungsansprüchen<br />

Alle Mitarbeiter, die nach dem 1.1.2003 eingetreten sind, bekommen Ihre Abfertigung nicht vom <strong>Die</strong>nstgeber,<br />

sondern von einer Mitarbeitervorsorgekasse. Wenn Sie möchten und die jeweiligen Mitarbeiter<br />

zustimmen, so können Sie nun letztmalig bis zum 31.12.2012 auch für Altfälle einen Vollübertritt an eine<br />

Mitarbeitervorsorgekasse herbeiführen. Es wird gemunkelt, dass diese Frist verlängert wird, bei Redaktionsschluss<br />

war das noch nicht 100 %-ig sicher.<br />

Der Haken dabei: <strong>Die</strong> bisher im alten System erworbenen fiktiven Abfertigungsansprüche sind in einer<br />

mit dem Mitarbeiter einvernehmlich festzusetzenden Höhe so<strong>for</strong>t an die Mitarbeitervorsorgekasse zu<br />

bezahlen.<br />

Zudem entfällt auch die dem alten Abfertigungssystem immanente Bindungswirkung der Mitarbeiter an<br />

Ihre Ordination, weil die Abfertigung Neu ja auch bei Selbstkündigung zusteht.<br />

................................................................................................................................................................................................................................<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 3


Weihnachtsausgabe<br />

2012<br />

r Check 9: Gewinne aus Verkäufen von privaten Immobilien<br />

sind seit April dieses Jahres auch dann steuerpflichtig, wenn die bisherige Spekulationsfrist von 10 Jahren<br />

abgelaufen ist. Weiterhin steuerfrei bleiben Verkaufserlöse von Hauptwohnsitzen und selbst erstellten<br />

Immobilien. <strong>Die</strong>se Ausnahmeregelungen gehen nicht auf die Rechtsnachfolger über. Ist also ein Verkauf<br />

durch die Nachkommen wahrscheinlich, so kann es in Fällen einer möglichen Hauptwohnsitz- oder der<br />

Herstellungsbefreiung günstiger sein, die Immobilie zuerst zu verkaufen und sodann den Verkaufserlös<br />

steuerfrei zu schenken oder zu vererben. <strong>Die</strong>s gilt zumindest noch so lange, als wir - so wie derzeit - keine<br />

Erbschafts- und Schenkungssteuer in Österreich haben.<br />

................................................................................................................................................................................................................................<br />

r Check 10: Verlustbeteiligungen<br />

Durch Erwerb einer Beteiligung an einem verlustbringenden Unternehmen oder einer Liegenschaftsvermietung<br />

(Vorsorgewohnung, Bauherrenmodell) können die Verluste steuerlich abgesetzt werden.<br />

Achtung, die Finanz akzeptiert aber längst nicht alles!<br />

Tipp:<br />

Suchen Sie sich ein Projekt nach Ihrem Geschmack aus, und lassen Sie es vor Unterfertigung auf<br />

steuerliche Verwertbarkeit prüfen. Bedenken Sie bitte auch, dass es sich hier um Veranlagungen mit<br />

erheblichem Risiko handeln kann!<br />

................................................................................................................................................................................................................................<br />

r Check 11: Kilometerstand<br />

Bitte notieren Sie am 31.12.2012 wieder den Kilometerstand Ihres Autos (siehe Beilage). <strong>Die</strong>s kann für<br />

steuerrelevante Berechnungen sehr nützlich sein. Zudem kann damit auch für den Fall einer Steuerprüfung<br />

eine Prophylaxe zur Verteidigung der angesetzten Autokosten erfolgen.<br />

...............................................................................................................................................................................................................................<br />

r Check 12: Ballast abwerfen<br />

Am 31.12.2012 endet die 7-jährige Aufbewahrungspflicht für die Unterlagen des Jahres 2005. Das heißt<br />

beim Weihnachtsputz können Sie jedenfalls aus steuerlicher Sicht alle Unterlagen aus 2004 und Vorjahren<br />

entsorgen. Gleich nach Silvester können Sie dann auch mit den 2005er Belegen ein Feuerwerk machen.<br />

Achtung! Ausnahme: Für Unterlagen zu Immobilien gilt eine 12 jährige Behaltefrist. In <strong>best</strong>immten Fällen<br />

(nichtunternehmerische Grundstücksteile mit Vorsteuerabzug) verlängert sich diese Frist sogar auf<br />

22 Jahre. Zudem müssen Unterlagen für ein anhängiges, behördliches oder gerichtliches Verfahren<br />

jedenfalls auch weiterhin aufbewahrt werden.<br />

Darüberhinaus sollten jedoch wichtige Geschäftsunterlagen, wie z.B. Kauf-, Miet-, Leasingverträge mit<br />

aktueller Gültigkeit, Lohn- und Gehaltsverrechnungsunterlagen etc. aufbewahrt werden.<br />

...........................................................................................................................................................................................................................................................<br />

Noch Fragen<br />

Dann greifen Sie zu Ihrem Steuerspartelefon.<br />

Steuerspartelefon<br />

0512/59859-0<br />

Wir sind auch in den Weihnachtsferien für Sie da!<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 4


Händische<br />

Bareinnahmenerfassung<br />

ab 2013<br />

Achtung > betrifft alle, die händische<br />

Bareinnahmenaufzeichnungen führen<br />

Ab 2013 BAREINNAHMENHEFT<br />

empfohlen<br />

Wie Sie schon unseren Herbsttipps 2012<br />

entnehmen konnten, empfehlen wir, ab 2013 für<br />

händische Bareinnahmen aufzeichnungen vom<br />

bisherigen Loseblattsystem auf ein gebundenes<br />

HEFT umzustellen (siehe Muster auf den Folge -<br />

seiten).<br />

Dazu geben wir Ihnen hier nochmals eine<br />

übersichtliche Anleitung zur Hand:<br />

g <strong>Die</strong> Barbewegungen müssen so<strong>for</strong>t im Zeitpunkt<br />

der Vereinnahmung aufgezeichnet werden.<br />

g Jede einzelne Bareinnahme ist separat OHNE<br />

PATIENTENNAMEN aufzuzeichnen. Eine Tagessumme<br />

genügt nicht! Etwaige Original -<br />

aufzeichnungen - selbst wenn es sich dabei<br />

nur um "Fresszettel" handelt - müssen aufbewahrt<br />

werden.<br />

g <strong>Die</strong> Eintragungen dürfen nicht mit leicht<br />

entfernbaren Schreibmitteln, z.B. Bleistift ,<br />

erfolgen.<br />

g Es dürfen keine leeren Zwischenräume zwischen<br />

den Eintragungen, z.B. eine Leerzeile, <strong>best</strong>ehen.<br />

Möchten Sie dennoch einige Zeilen frei lassen um zum Beispiel den nächsten Monat auf einer neuen<br />

Seite zu beginnen, so sollten die Leerzeilen durchgestrichen werden.<br />

g Eintragungen dürfen nicht entfernt oder unleserlich gemacht werden (z.B. Radierung, Überschreibung<br />

etc.). Eine Korrektur wird einmal durchgestrichen, sodass die Eintragung noch leserlich ist.<br />

<strong>Die</strong> Monatsendsumme wird dann in die laufende Buchhaltung am Monatsende übertragen. Verwenden<br />

Sie dazu bitte den Bareinnahmen-Hilfsbeleg laut beiliegendem Muster. Falls die Buchhaltung über unsere<br />

Kanzlei gebucht wird, einfach die entsprechenden Seiten kopieren oder den BAREINNAHMEN-HILFSBELEG<br />

ausfüllen und der Buchhaltung beilegen.<br />

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

<strong>Die</strong> Hefte sind im Fachhandel erhältlich oder können auch bei uns bezogen werden.<br />

Auf den Folgeseiten finden Sie zwei Musterbeispiele zur händischen Erfassung von Bareinnahmen.<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 1


Händische<br />

Bareinnahmenerfassung<br />

ab 2013<br />

Wenn nur umsatzsteuerbefreite ärztliche Leistungen erbracht werden, genügen 2 Spalten.<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 2


Händische<br />

Bareinnahmenerfassung<br />

ab 2013<br />

Werden auch umsatzsteuerpflichtige Bar-Umsätze erzielt (z.B. Diätmittel, Kontaktlinsen, Zahnpflegeartikel,<br />

Medikamente), so sollte es für die steuerpflichtigen Leistungen noch zusätzliche Spalten geben, wie hier<br />

dargestellt.<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 3


Händische<br />

Bareinnahmenerfassung<br />

ab 2013<br />

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Gerne inserieren wir auch Ihre Einschaltung! Bitte melden Sie sich bei uns!<br />

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Impressum:<br />

Medieninhaber, Herausgeber, Redaktion: Team JÜNGER Steuerberater OG<br />

6020 Innsbruck, Anichstraße 5a - Telefon: +43(0)512/59859-0 - Telefax: +43(0)512/59859-25 - www.juenger.at<br />

Richtung: Klientenin<strong>for</strong>mation, erscheint 4 mal jährlich<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 4


Unser zusätzliches<br />

Service!<br />

aus<br />

Lohnverrechnung<br />

und Arbeitsrecht<br />

WIR INFORMIEREN UNSERE KLIENTEN - April 2012<br />

Telefon: 0512/59859-18 FAX: -618<br />

E-Mail: w.steger@juenger.at<br />

www.juenger.at<br />

Partnerkanzlei von<br />

Ein herzliches Grüß Gott, sehr geehrte Klientinnen und Klienten!<br />

Rund um das Thema "Krankmeldungen" haben sich in den letzten Monaten Anfragen und Probleme gehäuft.<br />

Deshalb möchten wir in dieser Ausgabe der LV-Tipps ausführlich dieser Sache nachgehen.<br />

Gewürzt mit einigen anderen kleineren Themen hoffen wir, Ihnen wieder eine interessante Lektüre zu bieten.<br />

Unsere Themen<br />

g Krankmeldungen - richtige bzw. optimale Vorgangsweise durch den <strong>Die</strong>nstgeber<br />

g Gehaltsangabe bei Stelleninserat<br />

g Einzahlung der Lohnabgaben - Vermeidung von Fehlern<br />

g Wichtiges bei Schwangerschaft Ihrer <strong>Die</strong>nstnehmerin<br />

g Gefahrenzulage bei Schwangerschaft nicht mehr steuerfrei<br />

g Vorausinfo zu kommenden Änderungen aufgrund des Stabilitätsgesetzes<br />

g Und dann möchten wir noch erwähnen, dass ...<br />

Krankmeldungen - richtige bzw. optimale Vorgangsweise<br />

durch den <strong>Die</strong>nstgeber<br />

Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Angestellten und<br />

<strong>Die</strong>nstgebern ist eine schöne Sache. Trotzdem gilt auch<br />

da die alte Regel: genaue Rechnung, gute Freunde.<br />

Und sollte dieses Vertrauen einmal getrübt sein, gilt die<br />

Arbeitsgerichtsregel, wonach immer der <strong>Die</strong>nstnehmer<br />

am längeren Ast sitzt, wenn der <strong>Die</strong>nstgeber nicht alles<br />

belegen und beweisen kann. Um solchen Problemen<br />

vorzubeugen, möchten wir Ihnen nachstehend einige<br />

Tipps rund ums Thema Krankmeldungen ans Herz legen.<br />

1. Grundsätzlich sind Ihre Mitarbeiter verpflichtet, ohne<br />

Verzug eine <strong>Die</strong>nstverhinderung zu melden.<br />

2. Führen Sie in Ihrem Betrieb ein, dass sich Mitarbeiter<br />

NUR bei Ihnen oder bei Personalbeauftragten Ihres<br />

Betriebes (z. B. Ihrem/er Gatten/Gattin) TELEFONISCH<br />

krank melden dürfen. Erklären Sie, dass Sie Krankmeldungen,<br />

die per SMS, per E-Mail oder gar per Facebook<br />

einlangen oder an andere Mitarbeiter gemeldet<br />

werden, nicht akzeptieren.<br />

3. Sobald sich Mtarbeiter bei Ihnen der Ihrem Personal-<br />

beauftragten "krank" melden, <strong>for</strong>dern Sie sie unbedingt<br />

auf, dass Ihnen eine "Arbeitsunfähigkeits<strong>best</strong>ätigung"<br />

(= Krankmeldung) übermittelt wird. Sie können<br />

dies auch bereits für den 1. Krankentag an<strong>for</strong>dern<br />

(nicht erst ab dem 3. Krankentag, wie vielfach angenommen<br />

wird).<br />

Und - ganz wichtig: Sie müssen die Arbeitsunfähigkeits<strong>best</strong>ätigung<br />

bei jedem Krankenstand neu an<strong>for</strong>dern.<br />

Eine pauschale An<strong>for</strong>derung für alle künftigen<br />

Krankenstände oder eine Auf<strong>for</strong>derung im <strong>Die</strong>nstvertrag<br />

genügt leider nicht.<br />

4. Eine korrekte Arbeitsunfähigkeits<strong>best</strong>ätigung beinhaltet<br />

folgende Punkte:<br />

• Krankheitsbeginn<br />

• Art der Erkrankung (Krankheit, Unfall --> NICHT die<br />

Diagnose)<br />

• Voraussichtliche Dauer der Arbeitsverhinderung<br />

5. Leiten Sie die Arbeitsunfähigkeits<strong>best</strong>ätigung immer an<br />

uns weiter!<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM<br />

JÜNGER<br />

- 1 -


April 2012<br />

Lohnverrechnung<br />

6. Wird trotz Ihrer Auf<strong>for</strong>derung keine Arbeitsunfähigkeitsmeldung<br />

geliefert, dann machen Sie Ihren Mitarbeiter<br />

darauf aufmerksam, dass er dies umgehend<br />

zu tun hat, da er ansonsten für die Fehltage keinen<br />

Anspruch auf sein Gehalt hat! Sie können aber gerne<br />

auch uns damit beauftragen, wir erledigen dies dann<br />

schriftlich für Sie (aus Beweisgründen ist schriftlich immer<br />

der <strong>best</strong>e Weg).<br />

7. Wenn Ihr <strong>Die</strong>nstnehmer trotz Auf<strong>for</strong>derung auf Vorlage<br />

einer Kranken<strong>best</strong>ätigung längere Zeit vom<br />

<strong>Die</strong>nst <strong>for</strong>tgeblieben ist und bei Wiedererscheinen<br />

am Arbeitsplatz keinen rechtmäßigen Hinderungsgrund<br />

für das Fernbleiben oder keine Arbeitsunfähigkeits<strong>best</strong>ätigung<br />

vorlegen kann, so können Sie eine<br />

Entlassung aussprechen. <strong>Die</strong>se muss allerdings dann<br />

umgehend erfolgen (er darf nicht erst mit der Arbeit<br />

beginnen oder überhaupt an diesem Tag arbeiten).<br />

Bitte dabei aus Beweisgründen möglichst alles schriftlich<br />

zur Kenntnis bringen.<br />

Halten Sie vor Aussprache der fristlosen<br />

Entlassung immer mit uns Rücksprache.<br />

An dieser Stelle möchten wir auch einen Irrtum ‘<br />

aufklären:<br />

Aufgrund falscher In<strong>for</strong>mation stellen manche Ärzte<br />

keine Arbeitsunfähigkeits<strong>best</strong>ätigung (= Krankmeldung)<br />

mehr aus. Begründet wird dies damit, dass der <strong>Die</strong>nstgeber<br />

ja die Krankmeldung über Internet bei der Gebietskrankenkasse<br />

abfragen kann bzw. diese automatisch<br />

übermittelt erhält. <strong>Die</strong>s mag für so manchen Betrieb<br />

sicherlich zutreffen, ist aber bei weitem nicht die gängige<br />

Praxis. Tatsache ist vielmehr, dass gerade Klein- und Mittelbetriebe<br />

aufgrund der technischen Voraussetzungen<br />

nicht bei diesem System angemeldet sind.<br />

Und - egal, ob bei diesem System angemeldet oder<br />

nicht: Ein <strong>Die</strong>nstgeber kann weiterhin lt. Angestelltengesetz<br />

(gilt für alle Angestellten, wie z.B. für Bürokräfte, Ordinationshilfen)<br />

und lt. Entgelt<strong>for</strong>tzahlungsgesetz (gilt für<br />

alle Arbeiter, wie z.B. Reinigungskräfte, Haushaltshilfen)<br />

vom <strong>Die</strong>nstnehmer die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeits<strong>best</strong>ätigung<br />

verlangen (was wir auch unbedingt<br />

empfehlen - siehe obigen Punkt 3).<br />

Hinweis in eigener Sache: Als Ihr Steuerberater haben wir<br />

selbstverständlich die technische Möglichkeit der automatischen<br />

Übermittlung der Krankmeldungen für Sie installiert.<br />

<strong>Die</strong>s soll aber immer nur als "zusätzliche" Kontrollund<br />

Sicherheitsmaßnahme für die Lohnverrechnung dienen<br />

und entbindet den <strong>Die</strong>nstnehmer niemals von der<br />

Verpflichtung, auf Ihre Auf<strong>for</strong>derung hin eine Krankmeldung<br />

vorzulegen.<br />

Gehaltsangabe bei Stelleninserat<br />

Bitte beachten Sie, dass Sie in Stelleninseraten aufgrund<br />

gesetzlicher Vorschrift immer ein (kollektivvertragliches,<br />

gesetzliches) Mindestentgelt betragsmäßig anführen<br />

müssen. Überdies ist auf die Bereitschaft zur Überzahlung<br />

hinzuweisen, sofern dies zutrifft. <strong>Die</strong>se Vorschrift <strong>best</strong>eht<br />

im Übrigen auch bei anonymen Stelleninseraten (mit<br />

Chiffre-Nr.). Ein Hinweis auf diese oder jene kollektivvertragliche<br />

Einstufung genügt nicht!<br />

Beispiele über zulässige Formulierungen:<br />

"Lohn/Gehalt ab € .... monatlich" oder "Wir suchen ... zu<br />

€ .... brutto monatlich" oder "Entgelt € ... brutto monatlich<br />

mit Bereitschaft zur Überzahlung" oder "... diese Stelle entspricht<br />

einem kollektivvertraglichen Bruttojahresgehalt<br />

von € ... mit der Bereitschaft zur Überzahlung je nach<br />

Qualifikation" usw.<br />

Wir möchten auch darauf hinweisen, dass es bei einem<br />

Nichtbefolgen dieser Vorschrift zu Anzeigen bei der Bezirkshauptmannschaft<br />

kommen kann. Bei erstmaliger<br />

Verletzung dieser Vorschrift kommt es zur Verwarnung,<br />

bei weiteren Verstößen können Strafen bis zu 360 € verhängt<br />

werden.<br />

Nur wenn es keinen zuständigen Kollektivvertrag oder<br />

keine andere gesetzliche Norm für die ausgeschriebene<br />

Stelle gibt, braucht keine Gehaltsangabe angeführt<br />

werden.<br />

Einzahlung der Lohnabgaben - Vermeidung von Fehlern<br />

In letzter Zeit haben wir vermehrt Fehleinzahlungen der<br />

Lohnabgaben an das Finanzamt festgestellt. Dadurch<br />

kommt es immer wieder auch zu Rückfragen, Mahnungen,<br />

Säumniszuschlägen. Um diese zu vermeiden,<br />

möchten wir Ihnen nachfolgend die wichtigsten Tipps<br />

rund um die Finanzamt-Zahlungen geben:<br />

Grundsätzlich sind ALLE Lohnabgaben (Finanzamt, GKK,<br />

Gemeinde) immer am 15. des Folgemonats fällig. So<br />

müssen beispielsweise die Lohnabgaben des Monats<br />

April 2012 spätestens am 15. Mai 2012 einbezahlt werden.<br />

Häufigster Fehler bei den Finanzamt-Zahlungen:<br />

<strong>Die</strong> Lohnabgaben werden dem Finanzamt nicht richtig<br />

mitgeteilt, wodurch eine Menge "Troubles" entstehen.<br />

Wenn z.B. Lohnsteuer (L) und <strong>Die</strong>nstgeberbeitrag (DB) zu<br />

entrichten sind, so wird dem Finanzamt häufig nur die<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM<br />

JÜNGER<br />

- 2 -


April 2012<br />

Lohnverrechnung<br />

Bezeichnung "L" mit dem gesamten Zahlungsbetrag<br />

übermittelt. Oder es wird überhaupt nur eingezahlt,<br />

ohne dass eine Abgabenbezeichnung angegeben<br />

wird.<br />

<strong>Die</strong> Folge davon ist im <strong>best</strong>en Fall eine Rückfrage durch<br />

das Finanzamt - im schlechtesten Fall eine Buchung<br />

ohne Zuweisung und daher Anrechnung auf den Gesamtsaldo.<br />

Somit gelten die Lohnabgaben als nicht entrichtet,<br />

was Mahnung und Säumniszuschläge zur Folge<br />

hat.<br />

Was können Sie dagegen tun<br />

Sie erhalten von uns im Zuge der Lohnverrechnung entweder<br />

einen Finanzamt-Zahlschein oder eine Überweisungsliste-Körperschaften,<br />

auf denen die Steuernummer<br />

und die Abgabenart (L, DB) mit den dazugehörigen<br />

Beträgen angeführt sind.<br />

Wenn Sie die Überweisungen nach alter traditioneller<br />

Methode durch Übergabe des Zahlscheines an Ihre Bank<br />

durchführen, dann brauchen Sie nur unsere ausgedruckten<br />

Zahlscheine mit Ihrer Unterschrift versehen und<br />

Ihrem Bankbetreuer in die Hand drücken.<br />

Führen Sie Ihre Überweisungen mit Internetbanking<br />

durch, so bitten wir Sie, immer genau die gleichen Abgabenarten<br />

und die dazugehörigen Beträge als „Finanzamt-Zahlung“<br />

(= eigene Funktion im Programm)<br />

einzutragen! Nur so kann Ihr Finanzamt die Beträge den<br />

richtigen Abgaben zuordnen.<br />

Wenn bei einer Abgabenart einmal keine Steuer anfällt<br />

und bei der anderen schon (z.B. L = 100 €, DB = 0 €), dann<br />

bitte trotzdem beide Abgaben im Verwendungszweck<br />

anführen (eine davon jedoch mit dem Wert Null).<br />

Wichtiges bei Schwangerschaft Ihrer <strong>Die</strong>nstnehmerin<br />

• <strong>Die</strong> <strong>Die</strong>nstnehmerin muss Ihnen eine ihr bekannt gewordene<br />

Schwangerschaft unverzüglich mitteilen.<br />

• Verlangen Sie als <strong>Die</strong>nstgeber unbedingt eine ärztliche<br />

Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin!<br />

• Leiten Sie diese Bestätigung gleich an Ihre Lohnverrechnungsstelle<br />

weiter.<br />

• Es muss umgehend eine Meldung an das Arbeitsinspektorat<br />

erfolgen (dies erledigen wir gerne für Sie).<br />

Verzögerungen dieser Meldungen werden vom Arbeitsinspektorat<br />

nicht mehr geduldet und bei der Bezirkshauptmannschaft<br />

zur Anzeige gebracht.<br />

• Eine Kopie dieser "Arbeitsinspektoratsmeldung" muss<br />

an die schwangere <strong>Die</strong>nstnehmerin weiter gegeben<br />

werden.<br />

• Sie sind als <strong>Die</strong>nstgeber zur Mutterschutzevaluierung<br />

verpflichtet. <strong>Die</strong>s betrifft die Schaffung einer Ruhemöglichkeit,<br />

Beurteilung und Verhinderung von Gefahren,<br />

sowie das Verbot <strong>best</strong>immter Arbeiten lt. Mutterschutzgesetz,<br />

insbesondere das Verbot von<br />

Tätigkeiten im Strahlenbereich, sowie Umgang mit<br />

gefährlichen bzw. infektiösen Substanzen.<br />

• Es <strong>best</strong>eht für die schwangere <strong>Die</strong>nstnehmerin ein<br />

Verbot für Überstunden, Nachtarbeit und auch Sonnund<br />

Feiertagsarbeit.<br />

• Während des absoluten Beschäftigungsverbots (im<br />

Normalfall 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin<br />

bis zumindest 8 Wochen, eventuell auch<br />

12 Wochen nach der Geburt) erhält Ihre Mitarbeiterin<br />

von Ihnen zwar kein Entgelt (sie erhält dafür Wochengeld<br />

von der GKK), aber trotzdem wird diese Zeit<br />

als vollwertige <strong>Die</strong>nstzeit angerechnet. Es müssen<br />

während dieser Zeit auch die Beiträge zur Mitarbeitervorsorgekasse<br />

weiter entrichtet werden.<br />

• Ab Bekanntgabe der Schwangerschaft <strong>best</strong>eht ein<br />

besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz.<br />

• Zwischen Geburt und Ende des Beschäftigungsverbots<br />

muss Ihnen die <strong>Die</strong>nstnehmerin mitteilen, ob und<br />

wenn ja, wie lange sie Karenz in Anspruch nehmen<br />

will. Wobei die Karenz bis 1 Tag vor dem 2. Geburtstag<br />

des Kindes begrenzt ist.<br />

Gefahrenzulage bei Schwangerschaft nicht mehr steuerfrei<br />

Während der Schwangerschaft darf einer <strong>Die</strong>nstnehmerin<br />

das Entgelt nicht geschmälert werden. Dazu gehört<br />

logischerweise immer das Bruttogehalt und unter<br />

Umständen auch die Gefahrenzulage.<br />

Da ja schwangere <strong>Die</strong>nstnehmerinnen keine "gefährlichen"<br />

Tätigkeiten mehr ausüben dürfen, hat die Finanz<br />

die Steuerfreiheit der Gefahrenzulagen aufgehoben.<br />

Das bedeutet, dass wir während der Schwangerschaft<br />

die Gefahrenzulagen "steuerpflichtig" abrechnen müssen<br />

und die betroffenen <strong>Die</strong>nstnehmerinnen, je nach<br />

steuerlicher Situation, einen etwas niedrigeren Nettobezug<br />

ausbezahlt erhalten. <strong>Die</strong>se Vorgangsweise haben<br />

wir ab der Gehaltsabrechnung für April 2012 umgesetzt.<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM<br />

JÜNGER<br />

- 3 -


April 2012<br />

Lohnverrechnung<br />

Vorausinfo zu kommenden Änderungen aufgrund<br />

des Stabilitätsgesetzes<br />

In der Lohnverrechnung wird es durch das Stabilitätsgesetz<br />

die eine oder andere Änderung einzelner Bestimmungen<br />

geben bzw. wird auch die eine oder andere<br />

Abgabe erhöht oder gar neu eingeführt. Da diese<br />

Änderungen durchwegs erst mit dem Jahr 2013 kommen,<br />

möchten wir Sie jetzt noch nicht groß damit behelligen.<br />

Selbstverständlich werden wir Ihnen dann<br />

rechtzeitig (im Herbst des heurigen Jahres) die notwendigen<br />

Infos zukommen lassen.<br />

<strong>Die</strong> wesentlichsten Punkte, die wir dann auch ausführlich<br />

behandeln, sind:<br />

• <strong>Die</strong> Einführung einer so genannten "Auflösungsabgabe"<br />

in Höhe von derzeit 110 € bei <strong>Die</strong>nstgeberkündigung<br />

oder einvernehmlicher Lösung;<br />

• Außertourliche Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage<br />

in der Pensionsversicherung;<br />

• Zusätzliche Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage<br />

für die Arbeitslosenversicherung.<br />

Und dann möchten wir noch erwähnen, dass ...<br />

• ... Sie <strong>Die</strong>nstnehmer bereits vor dem 1. Arbeitstag anmelden<br />

müssen (bitte UNS immer frühzeitig darüber in<strong>for</strong>mieren)!<br />

• ... Sie keine <strong>Die</strong>nstnehmer unter den kollektivvertraglichen<br />

Mindesteinstufungen entlohnen dürfen, da Sie<br />

ansonsten spätestens bei Behördenprüfungen nach<br />

dem Lohn-/Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz angezeigt<br />

und <strong>best</strong>raft werden können (Strafen von<br />

1.000 € bis 10.000 € pro betroffener Person beim ersten<br />

Mal; im Wiederholungsfall doppelt so hoch).<br />

• ... Sie Ihren Mitarbeitern die Abgeltung (mittels Zeitausgleich<br />

oder Auszahlung)von geleisteten Mehroder<br />

Überstunden nicht vorenthalten dürfen, da Sie<br />

ansonsten spätestens bei Behördenprüfungen nach<br />

dem Lohn-/Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz angezeigt<br />

und <strong>best</strong>raft werden können (Strafen von<br />

1.000 € bis 10.000 € pro betroffener Person beim ersten<br />

Mal; im Wiederholungsfall doppelt so hoch).<br />

• ... <strong>Die</strong>nstnehmer, welche bei Ihnen "schnuppern", unbedingt<br />

bei der GKK angemeldet und zumindest<br />

nach dem Kollektivvertragslohn/gehalt bezahlt werden<br />

müssen!<br />

Abschließend wünschen wir Ihnen einen wunderschönen Frühling<br />

und freuen uns, wenn wir Ihnen weiterhin jederzeit mit Rat und Tat<br />

zur Verfügung stehen können.<br />

Wolfgang STEGER<br />

+43(0)512/59859-18 FAX-DW: 618<br />

E-Mail: w.steger@juenger.at<br />

Ihr Lohnverrechnungsteam<br />

Kathrin GSTREIN<br />

+43(0)512/59859-17 FAX-DW: 617<br />

E-Mail: k.gstrein@juenger.at<br />

Angela STENGG<br />

+43(0)512/59859-19 FAX-DW: 619<br />

E-Mail: a.stengg@juenger.at<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM<br />

JÜNGER<br />

- 4 -


Unser zusätzliches<br />

aus<br />

Lohnverrechnung<br />

und Arbeitsrecht<br />

Unser zusätzliches<br />

Service!<br />

Telefon: 0512/59859-18 FAX: -618<br />

E-Mail: w.steger@juenger.at<br />

www.juenger.at<br />

Wir in<strong>for</strong>mieren unsere Klienten, Juli 2012<br />

Sehr geehrte Klientin, sehr geehrter Klient!<br />

Unsere EDV-Firma kann uns leider keine "alten" herkömmlichen Zahlscheine mehr zur Verfügung<br />

stellen bzw. hat alle Programme bereits auf das neue Zahlsystem der Banken umgestellt.<br />

Aus diesem Grund erhalten Sie ab so<strong>for</strong>t die NEUEN ZAHLSCHEINE, welche den künftigen<br />

Vorgaben der Banken entsprechen. Angedruckt werden dabei nicht mehr die Kontonummern<br />

und Bankleitzahlen, sondern die IBAN und BIC (bzw. der SWIFT-Code).<br />

Wenn Sie Ihre Zahlungen mit Hilfe von Internetbanking oder Telebanking durchführen, dann<br />

bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen (siehe Abschnitt unten). In diesem Fall würden wir künftig die<br />

Zahlscheine einsparen und Ihnen nur mehr eine Überweisungsliste (mit allen benötigten<br />

Angaben) zukommen lassen.<br />

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.<br />

Ihr Lohnverrechungsteam<br />

RETOURFAX an: 0512/59859-617 oder RETOURMAIL an: k.gstrein@juenger.at<br />

NAME KLIENTIN/KLIENT: ____________________________________________________________<br />

Ich benötige ab so<strong>for</strong>t KEINE ZAHLSCHEINE wg. Internet-/Telebanking mehr.<br />

Datum: ___________________<br />

Unterschrift: ______________________________<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM<br />

JÜNGER


Unser zusätzliches<br />

aus<br />

Lohnverrechnung<br />

und Arbeitsrecht<br />

Unser zusätzliches<br />

Service!<br />

Telefon: 0512/59859-18 FAX: -618<br />

E-Mail: w.steger@juenger.at<br />

www.juenger.at<br />

Wir in<strong>for</strong>mieren unsere Klienten, Oktober 2012<br />

Ein herzliches Grüß Gott aus unserer Kanzlei!<br />

Im Jahr 2012 gab es ausnahmsweise fast keine Änderungen im Bereich Lohnverrechnung bzw. Arbeitsrecht.<br />

Aber das Jahr 2013 wirft bereits seine Schatten voraus und es sind schon die einen oder anderen<br />

Änderungen bekannt, die wir Ihnen im Nachfolgenden gerne vorstellen möchten.<br />

Unsere Themen<br />

g „Auflösungsabgabe“ - eine neue Abgabe, die künftig JEDEN <strong>Die</strong>nstgeber treffen kann<br />

g Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze ab 2013<br />

g Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage ab 2013<br />

g E-Card-Serviceentgelt - fällig mit Novembergehalt<br />

g Höhere Sozialversicherungsbeiträge im Dezember 2012<br />

g 24.12. und 31.12. - dienstfrei oder Urlaub<br />

g Hinweis zur Pendlerpauschale<br />

g Wissen Sie eigentlich ...<br />

g In eigener Sache<br />

„Auflösungsabgabe“ - eine neue Abgabe,<br />

die künftig JEDEN <strong>Die</strong>nstgeber treffen kann<br />

Im Zuge des Sparpakets wurde die eine oder andere<br />

Belastung beschlossen, die auch die Personalverrechnung<br />

betrifft. <strong>Die</strong> gravierendste Neuheit<br />

ist dabei die "Auflösungsabgabe". Wenn Sie sich ab<br />

dem 1.1.2013 von einem Mitarbeiter trennen, dann<br />

kann es zu dieser Abgabe kommen.<br />

<strong>Die</strong> Höhe der Auflösungsabgabe beträgt<br />

ursprünglich 110 € und wird jährlich aufgewertet.<br />

Da der Beschluss dieser Auflösungsabgabe bereits<br />

Anfang 2012 gefasst wurde, gibt es bereits zum<br />

1.1.2013 eine Aufwertung. So sind ab 2013 bereits<br />

113 € für jeden gekündigten <strong>Die</strong>nstnehmer zu<br />

berappen.<br />

<strong>Die</strong>se Auflösungsabgabe ist NICHT zu entrichten<br />

g bei jeder Beendigung einer geringfügigen<br />

Beschäftigung, da kein arbeitslosenversicherungspflichtiges<br />

<strong>Die</strong>nstverhältnis vorliegt,<br />

g bei einer Auflösung in der Probezeit,<br />

g wenn das <strong>Die</strong>nstverhältnis längstens<br />

6 Monate befristet war,<br />

g bei <strong>Die</strong>nstnehmer-Kündigung,<br />

g bei vorzeitigem Austritt ohne wichtigen Grund,<br />

g bei vorzeitigem Austritt aus gesundheitlichen<br />

Gründen,<br />

g bei einvernehmlicher Auflösung nach<br />

Vollendung des Regelpensionsalters mit<br />

Pensionsanspruch (Frauen mit Vollendung des<br />

60. Lebensjahres / Männer mit Vollendung des<br />

65. Lebensjahres),<br />

g bei einvernehmlicher Auflösung mit<br />

Sonderruhegeldanspruch,<br />

g bei gerechtfertigter Entlassung,<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 1


Oktober 2012<br />

Lohnverrechnung<br />

g bei Auflösung von Lehrverhältnissen<br />

(Achtung! Damit sind NICHT Ausbildungen<br />

der zahnärztlichen Anlernlinge gemeint!),<br />

g bei Auflösung von verpflichtenden<br />

Ferial- oder Berufspraktika,<br />

g bei unmittelbarem Wechsel im Konzern,<br />

g bei Tod des Arbeitnehmers,<br />

g wenn ein Anspruch auf Invaliditätsoder<br />

Berufsunfähigkeitspension <strong>best</strong>eht,<br />

g wenn das <strong>Die</strong>nstverhältnis nach<br />

§ 25 Insolvenzordnung gelöst wird.<br />

<strong>Die</strong> Auflösungsabgabe ist somit in allen anderen<br />

Fällen zu entrichten, in denen ein <strong>Die</strong>nstverhältnis<br />

endet, das ist also:<br />

g bei Zeitablauf (Befristungen) nach über<br />

6 Monaten,<br />

g bei einvernehmlicher Auflösung nach der<br />

Probezeit, außer obige Ausnahmen,<br />

g bei <strong>Die</strong>nstgeberkündigung, aus welchen<br />

Gründen auch immer, auch bei<br />

Wiedereinstellungszusage<br />

g bei ungerechtfertigter Entlassung,<br />

g bei berechtigten vorzeitigen Austritten,<br />

ausgenommen Gesundheitsaustritte.<br />

<strong>Die</strong>se neue Auflösungsabgabe ist künftig im Monat<br />

der Auflösung gemeinsam mit den anderen<br />

Sozialversicherungsbeiträgen fällig. Und - sie gilt<br />

sowohl für "echte" <strong>Die</strong>nstverhältnisse, als auch für<br />

"freie" <strong>Die</strong>nstverhältnisse! <strong>Die</strong> eingenommenen<br />

Gelder aus dieser Abgabe fließen in die Arbeitsmarktpolitik.<br />

Hinweis: Da ja die Beendigung einer geringfügigen<br />

Beschäftigung von dieser Auflösungsabgabe<br />

befreit ist, könnte man auf den Gedanken<br />

kommen, rechtzeitig vorher ein voll versichertes<br />

<strong>Die</strong>nstverhältnis in ein geringfügiges <strong>Die</strong>nstverhältnis<br />

umzuwandeln. <strong>Die</strong>s wird selbstverständlich nicht<br />

toleriert und es wird dann trotzdem die Auflösungsabgabe<br />

fällig.<br />

Fazit: Wenn künftig ein <strong>Die</strong>nstnehmer gekündigt<br />

hat und zu Ihnen mit dem Wunsch einer "einvernehmlichen<br />

Auflösung" kommt (weil er dadurch<br />

unter anderem schneller zum Arbeitslosengeld<br />

kommt), so wird man ihm hier nicht mehr entgegenkommen<br />

können!<br />

Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze ab 2013<br />

Wie in jedem Jahr, so wird auch 2013 die Geringfügigkeitsgrenze<br />

für <strong>Die</strong>nstnehmer wieder angehoben.<br />

Ab 1.1.2013 beträgt diese nun monatlich<br />

386,80 € (bisher 376,26 €). Tritt ein <strong>Die</strong>nstnehmer<br />

neu ein und liegt sein Monatslohn/-gehalt unter<br />

diesem Wert, so ist er in der Sozialversicherung nur<br />

386,80<br />

386,80<br />

386,80<br />

386,80<br />

386,80<br />

386,80<br />

386,80 386,80<br />

unfallversichert. Für tageweise beschäftigte Aushilfen<br />

liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei täglich<br />

29,70 € (bisher 28,89 €).<br />

Gleichzeitig wird ab 1.1.2013 auch der Pauschalwert<br />

für die <strong>Die</strong>nstgeberabgabe von bisher<br />

monatlich 564,39 € auf neu 580,20 € angehoben<br />

(= 1,5-fache Geringfügigkeitsgrenze).<br />

Das bedeutet: Übersteigt in einem Monat die Bruttolohnsumme<br />

aller bei Ihnen geringfügig beschäftigten<br />

<strong>Die</strong>nstnehmer diesen Wert, sind<br />

für alle betroffenen geringfügigen <strong>Die</strong>nstnehmer<br />

höhere Sozialversicherungsabgaben (nämlich<br />

17,8 % anstatt nur 1,4 %) zu entrichten.<br />

Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage ab 2013<br />

Wie jedes Jahr wird auch die Höchstbemessungsgrundlage in der Sozialversicherung wieder angehoben<br />

und beträgt ab 1.1.2013 monatlich 4.440 € (bisher 4.230 €) bzw. täglich 148 € (bisher 141 €).<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 2


Oktober 2012<br />

Lohnverrechnung<br />

E-Card-Serviceentgelt - fällig mit Novembergehalt<br />

Im November ist es wieder soweit. Im Zuge der<br />

Lohnverrechnung muss für jeden voll versicherten<br />

echten und freien <strong>Die</strong>nstnehmer, welcher am<br />

15.11.2012 beschäftigt ist, das E-Card-Serviceentgelt<br />

in Höhe von 10 € einbehalten werden. <strong>Die</strong>se<br />

Arbeit werden wir bei der November-Lohnabrechnung<br />

selbstverständlich vollautomatisch für<br />

Sie erledigen.<br />

Es ist übrigens eine Gesetzesänderung in Bezug<br />

auf die Höhe dieser Gebühr geplant. Seit Einführung<br />

dieser Abgabe beträgt der Wert 10 €. Künftig<br />

soll er aber, so wie auch die anderen Sozialversicherungswerte<br />

(z.B. Geringfügigkeitsgrenze,<br />

Höchstbemessungsgrundlage, Auflösungsabgabe)<br />

ebenfalls jährlich aufgewertet werden.<br />

Höhere Sozialversicherungsbeiträge im Dezember 2012<br />

Wir möchten bereits jetzt darauf hinweisen:<br />

Sollten sich im Zuge der Lohn-/Gehaltsabrechnungen<br />

für Dezember 2012 höhere Sozialversicherungsbeiträge<br />

für die Gebietskrankenkasse ergeben<br />

(welche übrigens dann am 15.1.2013 zur<br />

Zahlung fällig sind), so kann dies mehrere Gründe<br />

haben:<br />

... wenn Sie z.B. im Dezember 2012 noch<br />

Erhöhungen vorgenommen oder Prämien<br />

abgerechnet haben oder<br />

... wenn Sie noch Mehr- oder Überstunden<br />

ausbezahlt haben oder<br />

.... weil bei Ihnen im Jahr 2012 mehrere <strong>Die</strong>nstnehmer<br />

geringfügig beschäftigt waren und<br />

deren Bezüge zusammen monatlich die 1,5-<br />

fache Geringfügigkeitsgrenze überschritten<br />

haben (siehe unseren 2. Artikel dieser Tipps).<br />

Im Zuge der Dezember-Abrechnungen müssen<br />

nämlich immer die Sozialversicherungsbeiträge aller<br />

im abgelaufenen Jahr geringfügig beschäftigten<br />

<strong>Die</strong>nstnehmer abgerechnet werden. Wurde<br />

dabei die 1,5-fache Geringfügigkeitsgrenze nicht<br />

überschritten, so wird nur der Unfallversicherungsbeitrag<br />

in Höhe von 1,4 % abgerechnet. Erfolgte<br />

allerdings eine Überschreitung, so muss nun die<br />

SV-Pauschale von 17,8 % abgerechnet werden.<br />

TIPP: Bitte achten Sie immer auf unsere Tipps aus<br />

der Lohnverrechnung. Wir weisen immer rechtzeitig<br />

auf die aktuellen Geringfügigkeitsgrenzen und<br />

auch auf die 1,5-fache Grenze hin (siehe auch<br />

unseren 2. Artikel dieser Tipps)!<br />

24.12. und 31.12. - dienstfrei oder Urlaub<br />

Da dies von Kollektivvertrag zu Kollektivvertrag unterschiedlich<br />

behandelt wird (sogar unterschiedlich<br />

zwischen den einzelnen Ärztekollektivverträgen der<br />

jeweiligen Bundesländer) stellen wir Ihnen als<br />

spezielles Service die einzelnen Bestimmungen<br />

auf unserer Internetseite www.juenger.at im Bereich<br />

"Aktuelles" zur Verfügung.<br />

Hinweis zur Pendlerpauschale<br />

Mit heurigem Jahr wurden die Richtlinien zur Gewährung<br />

des "großen" Pendlerpauschales verschärft<br />

bzw. enger ausgelegt. Da es hier bei Abgabenprüfungen<br />

vermehrt zu Problemen kommt,<br />

werden wir künftig einlangende "Erklärungen zur<br />

Berücksichtigung des Pendlerpauschales" genauer<br />

unter die Lupe nehmen. Sollten dabei Unklarheiten<br />

oder Unstimmigkeiten auftreten, so werden wir - als<br />

Schutz für Sie als <strong>Die</strong>nstgeber - dann das Pendlerpauschale<br />

beim betroffenen <strong>Die</strong>nstnehmer nicht<br />

berücksichtigen. Der <strong>Die</strong>nstnehmer kann aber immer<br />

selbst versuchen, das Pendlerpauschale im<br />

Zuge der Arbeitnehmerveranlagung (= Lohnsteuerjahresausgleich)<br />

zu berücksichtigen. <strong>Die</strong>s hat zur<br />

Folge, dass Sie als <strong>Die</strong>nstgeber bei einer Abgabenprüfung<br />

nicht mit diesem Thema belastet werden<br />

und sich der <strong>Die</strong>nstnehmer hier selbst mit dem<br />

Finanzamt die Anerkennung des Pendlerpauschales<br />

ausmacht.<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 3


Oktober 2012<br />

Lohnverrechnung<br />

Wissen Sie eigentlich ...<br />

g ... dass die Finanzpolizei jeden Betrieb, egal<br />

welcher Branche angehörend, jederzeit und<br />

unangemeldet kontrollieren kann Es wird hier<br />

kein Unterschied gemacht, ob Gastgewerbe,<br />

Bauwirtschaft, Handel usw., auch Ärzte und<br />

Zahnärzte (wie heuer bereits vorgekommen)<br />

können überprüft werden! Melden Sie daher<br />

bitte jeden <strong>Die</strong>nstnehmer korrekt und rechtzeitig<br />

(= VOR dem erstmaligen <strong>Die</strong>nstantritt) an!<br />

g ... dass es von Seiten der Gebietskrankenkassen<br />

spätestens ab 2013 endgültig vorbei ist mit<br />

Tolerierung etwaiger verspäteter An-/Abmeldungen<br />

Künftig wird jede verspätete An- bzw. Abmeldung<br />

mit Verspätungszuschlägen sanktioniert.<br />

Daher Anmeldungen in Ihrem eigenen Interesse<br />

immer VOR <strong>Die</strong>nstantritt durchführen und<br />

Abmeldungen spätestens innerhalb von 7<br />

Kalendertagen vornehmen.<br />

TIPP: Teilen Sie uns bitte IMMER rechtzeitig sämtliche<br />

In<strong>for</strong>mationen mit, und wir erledigen die<br />

Meldungen fristgerecht für Sie!<br />

g ... dass ein <strong>Die</strong>nstnehmer, welcher unentschuldigt<br />

der Arbeit fern bleibt, bei der Gebietskrankenkasse<br />

innerhalb von 7 Kalendertagen abgemeldet<br />

werden muss<br />

TIPP: Teilen Sie uns ein unentschuldigtes Fernbleiben<br />

spätestens nach 2-3 Tagen mit! Damit<br />

können wir rechtzeitig für Sie die Meldungen<br />

erledigen und arbeitsrechtliche Schritte einleiten.<br />

g … jeder <strong>Die</strong>nstnehmer ein Anrecht auf Aushändigung<br />

des monatlichen Gehaltszettels hat und<br />

sein Lohn/Gehalt spätestens am Letzten eines<br />

Monats seinem Konto gutgeschrieben sein<br />

muss Beachten Sie bitte, dass das Nichtaushändigen<br />

des Gehaltszettels das Hemmen von<br />

Verjährungsfristen zur Folge hat!<br />

g … Raumpfleger(innen) bei Ärzten, Zahnärzten,<br />

Steuerberatern, Rechtsanwälten keinen<br />

„automatischen“ Anspruch auf 13./14.Gehalt<br />

(= Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld) haben <strong>Die</strong>s<br />

deshalb, da diese Gruppe keinem Kollektivvertrag<br />

unterliegt! Sie können ein 13./14.Gehalt<br />

freiwillig zahlen, müssen aber nicht. Nur – wenn<br />

Sie damit freiwillig anfangen, dann haben Ihre<br />

Raumpfleger(innen) einen Rechtsanspruch<br />

drauf und kriegen’s regelmäßig!<br />

In eigener Sache<br />

Unsere langjährige Mitarbeiterin Angela Stengg<br />

orientiert sich innerhalb unseres Teams neu und<br />

zieht sich daher aus vielen Bereichen der Lohnverrechnung<br />

zurück. Keine Sorge - Frau Stengg bleibt<br />

dem Team Jünger selbstverständlich erhalten, ihre<br />

Aufgaben liegen künftig im Jahresabschlussbereich.<br />

Aus diesem Grund wird Frau Stengg nicht<br />

mehr im operativen (= abrechnungstechnischen)<br />

Bereich der Lohnverrechnung tätig sein, sondern<br />

sich hier nur mehr auf die Beratungen konzentrieren.<br />

Aus diesem Grund wurde eine Erweiterung bzw.<br />

Änderung im Lohnverrechnungsteam notwendig:<br />

Neu in unserem Team ist Anna Jöchl, welche im<br />

September 2012 als frische Maturantin zu uns<br />

gestoßen ist und sich künftig mit vollem Eifer der<br />

Lohnverrechnung widmen möchte. Ebenfalls neu<br />

im Lohnverrechnungsteam ist unsere bisher im<br />

Sekretariat mithelfende Julia Valgoi, die sich ebenfalls<br />

auf die Heraus<strong>for</strong>derungen der Lohnverrechnung<br />

freut. Beide stellen sich den künftigen An<strong>for</strong>derungen<br />

durch externe und interne Fortbildungen<br />

samt schwierigen Prüfungen und freuen<br />

sich, für Sie die Lohnverrechnungsarbeiten<br />

gemeinsam mit den beiden "alten" Hasen des<br />

Lohnverrechnungsteams, Kathrin Gstrein und<br />

Wolfgang Steger (welche sich im Übrigen sehr über<br />

die Team-Erweiterungen freuen), zu erledigen.<br />

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen wunderschönen Herbst und kommenden Winter,<br />

Ihr Lohnverrechnungsteam<br />

Impressum:<br />

Medieninhaber, Herausgeber, Redaktion: Team JÜNGER Steuerberater OG<br />

6020 Innsbruck, Anichstraße 5a - Telefon: +43(0)512/59859-0 - Telefax: +43(0)512/59859-25 - www.juenger.at<br />

Richtung: Klientenin<strong>for</strong>mation, erscheint 4 mal jährlich<br />

SERVICE FÜR KLIENTEN DER STEUERKANZLEI TEAM JÜNGER Seite 4


und


Sparpaket 2012 trifft<br />

Immobilienbesitzer<br />

Private Verkäufe ab dem 1.4.2012 steuerpflichtig<br />

Ab 1. April 2012 soll der Verkauf von privaten Liegenschaften einkommensteuerpflichtig werden. <strong>Die</strong>s war bisher<br />

nur dann der Fall, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre (Spekulationsfrist) vergangen sind.<br />

DRINGENDER HANDLUNGSBEDARF<br />

Wer in seinem Privatvermögen Liegenschaften<br />

hält, sollte daher rasch seine Situation<br />

analysieren und mögliche Gestaltungsvarianten<br />

wie folgt ausleuchten:<br />

BEST CASE:<br />

Kauf vor dem 1.4.2002 und Verkauf vor<br />

dem 1.4.2012<br />

In diesen Fällen bleibt alles beim Alten.<br />

Das heißt, bei Einhaltung der 10jährigen<br />

Spekulationsfrist kann der Gewinn aus der<br />

Veräußerung privater Immobilien vollkommen<br />

steuerfrei lukriert werden.<br />

16 I Zahnarzt in Tirol<br />

Beispiel:<br />

Einkauf um: 700.000,-<br />

Zwischen Kauf- und dem Verkaufsdatum<br />

sind mind. 10 Jahre vergangen.<br />

Verkauf um: 980.000,-<br />

Gewinn: 280.000,-<br />

Steuer: 0,-<br />

SECOND BEST CASE:<br />

Kauf vor dem 1.4.2002 und Verkauf nach<br />

dem 31.3.2012 ohne Umwidmung oder<br />

bei Umwidmung vor dem 1.1.1988<br />

Hier soll es zu einer Besteuerung des gesamten<br />

Veräußerungspreises (nicht des<br />

Gewinnes, sondern der gesamten Erlöses!)<br />

in Höhe von 3,5% kommen.<br />

Beispiel:<br />

Einkauf um: 700.000,-<br />

Zwischen Kauf- und Verkaufsdatum sind<br />

mind. 10 Jahre vergangen.<br />

Verkauf um: 980.000,-<br />

Gewinn: 280.000,-<br />

Steuer: 34.300,- (3,5% von 980.000,-)<br />

Ë


Steuern<br />

BAD CASE:<br />

Kauf nach dem 31.3.2002 und Verkauf<br />

nach dem 31.3.2012<br />

Hier soll es zu einer Besteuerung des<br />

Veräußerungsgewinnes (=Verkaufspreis<br />

abzüglich Anschaffungskosten) in Höhe<br />

von 25% kommen. Wird die Immobilie<br />

erst nach zehn Jahren veräußert, so darf<br />

der Veräußerungsgewinn jährlich um<br />

einen 2%igen Inflationsabschlag gekürzt<br />

werden. <strong>Die</strong>ser Inflationsabschlag kann<br />

den Veräußerungsgewinn maximal bis auf<br />

die Hälfte kürzen.<br />

Beispiel:<br />

Einkauf um: 700.000,-<br />

Zwischen Kauf- und dem Verkaufsdatum<br />

sind 12 Jahre vergangen.<br />

Verkauf um: 980.000,-<br />

Gewinn: 280.000,-<br />

Inflationsabschlag: -11.200,-<br />

(4% von 280.000,-)<br />

Steuerpflichtiger Gewinn: 268.800,-<br />

Steuer: 67.200,- (25% von 268.800,-)<br />

WORST CASE:<br />

Kauf vor dem 1.4.2002 und Verkauf nach<br />

dem 31.3.2012<br />

mit Umwidmung in Bauland nach dem<br />

31.12.1987<br />

Werden schon vor dem 1.4.2002 angeschaffte,<br />

aber erst nach 1987 in Bauland<br />

umgewidmete Liegenschaften veräußert,<br />

so soll der Veräußerungsgewinn pauschal<br />

mit 60% des Verkaufspreises angenommen<br />

werden. <strong>Die</strong>s entspricht einer effektiven<br />

Steuer von 15% des Verkaufspreises.<br />

Beispiel:<br />

Einkauf um: 700.000,-<br />

Zwischen Kauf- und dem Verkaufsdatumsind<br />

12 Jahre vergangen.<br />

Verkauf um: 980.000,-<br />

Gewinn: 280.000,-<br />

Steuer: 147.000,- (15% von 980.000,-)<br />

Der Steuerpflichtige soll allerdings die<br />

Besteuerung nach dem tatsächlichen<br />

Veräußerungsgewinn beantragen können.<br />

Im vorstehenden Bespiel würde dabei<br />

eine Steuer von 67.200,- herauskommen<br />

und die Option daher zu einer wesentlich<br />

günstigeren Situation führen.<br />

TIPPS<br />

• Für den eigenen Wohnsitz:<br />

Immobilien, in denen Sie innerhalb der<br />

letzten 10 Jahre vor Verkauf mindesten 5<br />

Jahre Ihren Hauptwohnsitz hatten, können<br />

Sie weiterhin steuerfrei veräußern.<br />

Sind seit der Anschaffung noch nicht so<br />

viele Jahre vergangen, so reicht es aus,<br />

wenn Sie seit der Anschaffung durchgehend<br />

(mindestens 2 Jahre) in der nämlichen<br />

Immobilie Ihren Hauptwohnsitz<br />

hatten.<br />

• Für selbst hergestellte Gebäude:<br />

Auch diese Objekte können im Privatbereich,<br />

so wie bisher, jedenfalls steuerfrei<br />

veräußert werden, sofern sie nicht zur<br />

Einkünfteerzielung (z.B. Vermietung)<br />

gedient haben.<br />

• Für Fälle innerhalb der<br />

Spekulationsfrist:<br />

Liegenschaften, welche noch in der<br />

zehnjährigen Spekulationsfrist verhangen<br />

sind, sollten nicht vor dem 1. April<br />

diesen Jahres veräußert werden. Eine<br />

Veräußerung bis zum 31.3.2012 wird<br />

nämlich noch nach Tarif, d.h. mit bis<br />

zu 50%, <strong>best</strong>euert, während ein späterer<br />

Verkauf lediglich mit 25% belastet<br />

wird.<br />

Dasselbe gilt übrigens auch für betriebliche<br />

Immobilien, egal innerhalb welcher<br />

Frist.<br />

• Für Fälle ausserhalb der<br />

Spekulationsfrist:<br />

Wurde die 10jährige Spekulationsfrist<br />

bereits ausgesessen, so kann noch bis<br />

zum 31.3.2012 gänzlich steuerfrei verkauft<br />

werden. Wenn Sie sich also gerade<br />

in Verkaufsverhandlungen befinden,<br />

sollten Sie den Verkauf noch vor dem<br />

1.4.2012 finalisieren.<br />

• Für Fälle mit starken Wertsteigerungen<br />

infolge Umwidmung<br />

nach 1987:<br />

Bei Liegenschaften, die erst nach 1987<br />

umgewidmet, aber noch vor dem<br />

1.4.2002 erworben wurden, könnten<br />

zumindest die bisher erfolgten Wertsteigerungen<br />

endgültig steuerfrei gestellt<br />

werden. <strong>Die</strong>s ist auch dann möglich,<br />

wenn ein baldiger Fremdverkauf noch<br />

vor dem 1. April 2012 nicht gewünscht<br />

bzw. nicht machbar ist. In diesen Fällen<br />

kann ein Verkauf innerhalb der Familie<br />

oder auch eine GmbH-Konstruktion<br />

hilfreich sein.<br />

Auf Grund der dabei anfallenden Nebenkosten<br />

macht dies selbstverständlich<br />

nur bei entsprechenden Wertsteigerungen<br />

Sinn. <strong>Die</strong> Nebenkosten machen<br />

mindestens 3,1 % aus. Sie ergeben sich<br />

aus der Grunderwerbsteuer (2% bei<br />

nahen Angehörigen, ansonsten 3,5%),<br />

der Gebühr für die Eintragung in das<br />

Grundbuch (1,1%) sowie den Kosten für<br />

die Errichtung des Kaufvertrages.<br />

RESÜMEE<br />

Der Tiroler Immobilienmarkt konnte in<br />

den letzten Jahren starke Wertsteigerungen<br />

verzeichnen. In Medienberichten war von<br />

Steigerungen von bis zu 40% in den letzten<br />

acht Jahren zu lesen. Brancheninsider<br />

gehen auch für die kommenden Jahre von<br />

einer Fortsetzung dieses Trends aus.<br />

Damit ist eines klar: Bei der neuen Immobilien<strong>best</strong>euerung<br />

geht es um viel Geld.<br />

Aber noch ist nicht alles verloren. Bis zum<br />

1. April diesen Jahres haben Sie Zeit, das<br />

eine oder andere Schäfchen ins Trockene<br />

zu bringen.<br />

Einige Gestaltungsvarianten dazu können<br />

Sie aus den obenstehenden Tipps entnehmen.<br />

Ob derartige steuerliche Über-<br />

Ë<br />

Zahnarzt in Tirol I 17


Steuern<br />

legungen Vorteile für Sie bringen, kann<br />

allerdings nur für den jeweiligen Einzelfall<br />

beurteilt werden.<br />

Wir empfehlen Ihnen, bei Bedarf umgehend<br />

Ihren persönlichen Steuerberater zu<br />

konsultieren.<br />

Bitte bedenken Sie, dass Sie zwar möglicherweise<br />

noch vor dem 1. April Handlungsbedarf<br />

haben und auch die Umsetzung<br />

Zeit braucht, das Gesetz aber noch<br />

nicht definitiv beschlossen ist.<br />

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18 I Zahnarzt in Tirol


Steuern<br />

Umsatzsteuerkeule<br />

trifft Ordinationsräumlichkeiten und Vorsorgewohnungen<br />

E<br />

s war einmal . . .<br />

Es war einmal ein sehr attraktives<br />

Steuersparmodell, und alle lebten<br />

damit glücklich und zufrieden. Und wenn sie<br />

nicht gestorben sind . . .<br />

So oder so ähnlich enden alle schönen Märchen.<br />

Aber eben nur Märchen. Das wirkliche<br />

Leben spielt mitunter ganz andere Stücke.<br />

Wie zum Beispiel - vor kurzem geschehen<br />

- das jähe Ende eines Steuersparklassikers im<br />

Immobilienbereich:<br />

Wie es einmal war . . .<br />

Es war einmal und ist nicht mehr . . . da konnte<br />

man eine Immobilie kaufen und sich bei<br />

umsatzsteuerlicher Verwendung vom Gebäudeanteil<br />

20% Umsatzsteuer vom Finanzamt<br />

zurückholen. Das funktionierte immer dann,<br />

wenn man die Immobilie direkt vom Bauträger<br />

oder aus einer bis dato schon umsatzsteuerhängigen<br />

Verwendung (heraus)kaufte<br />

oder selbst errichtete und sodann wiederum<br />

einer umsatzsteuerpflichtigen Verwendung<br />

zuführte.<br />

Im Klartext:<br />

Man musste das Objekt einfach nur vom<br />

“Richtigen” kaufen oder selbst errichten,<br />

anschließend vermieten und von der Miete<br />

Umsatzsteuer abführen. Der Clou dabei<br />

war, das man letzteres nur 10 Jahre lang tun<br />

musste, um in den Genuss der vollen Vorsteuer<br />

zu kommen.<br />

In diesem Zusammenhang gab es bisher für<br />

Ärztinnen und Ärzte besonders attraktive<br />

Gestaltungsmöglichkeiten:<br />

1. Das Ehegattenmodell:<br />

Dabei hat die Ehegattin oder der Ehegatte<br />

gekauft und anschließend 10 Jahre lang<br />

mit Umsatzsteuer an die/den ärztlich tätige/n<br />

Partner/in vermietet. Da man nach<br />

zehn Jahren wiederum ohne Probleme auf<br />

eine Nettomiete umsteigen konnte, führte<br />

dieses Modell nicht nur zu einem satten<br />

Finanzierungs- und Liquiditätsvorteil, sondern<br />

hat die gewonnene Vorsteuer den<br />

Nachteil aus der umsatzsteuerpflichtigen<br />

Vermietung der Folgejahre in den meisten<br />

Fällen auch um ein Mehrfaches kompensiert.<br />

Bei einer eventuellen Veräußerung<br />

nach der zehnjährigen Spekulationsfrist<br />

blieben obendrein die Wertsteigerungen<br />

der Immobilie bisher vollkommen steuerfrei.<br />

Aber auch damit ist es nun vorbei.<br />

Was vom Ehegattenmodell noch geblieben<br />

ist: Durch die Miete kann ein<br />

Teil des Einkommens zum Ehepartner<br />

umgeleitet werden. Bei entsprechenden<br />

Einkommensunterschieden können die<br />

verschobenen Einkommensteile so einem<br />

günstigeren Steuersatz zugeführt werden<br />

(Ehegattensplitting).<br />

Auch wenn das weiterhin funktioniert<br />

- ohne den umsatzsteuerlichen Benefit ist<br />

das für sich genommen nur noch halb so<br />

attraktiv.<br />

2. <strong>Die</strong> steueroptimale<br />

Vorsorgewohnung:<br />

Eine weitere freudige Situation fanden all<br />

jene vor, die sich eine Wohnung mit Vorsteuerabzug<br />

und mindestens 10jähriger<br />

Vermietungsabsicht gekauft haben. Hier<br />

kam an Attraktivität noch hinzu, dass in<br />

den Baukosten 20% Umsatzsteuer stecken<br />

und die Vermietung zu Wohnzwecken<br />

dem ermäßigten Steuersatz von nur 10%<br />

unterliegt. Für Kleinunternehmer mit<br />

einem Umsatz von maximal 30.000 € pro<br />

Jahr war nach Ablauf von 10 Jahren die<br />

weitere Vermietung überhaupt gänzlich<br />

ohne Umsatzsteuer möglich.<br />

Damit ist es nun vorbei . . .<br />

Und so ist es heute . . .<br />

Künftig steht der Vorsteuerabzug nur noch<br />

dann zu, wenn auch der Mieter vorsteuerabzugsberechtigt<br />

ist. In die Neuregelung fallen<br />

alle, die ein Gebäude anschaffen und nach<br />

dem 31.8.2012 mit der Vermietung beginnen.<br />

Wird das Gebäude selbst errichtet, so kann<br />

man noch in den Genuss der alten Rechtslage<br />

kommen, wenn mit der Errichtung noch<br />

vor dem 1. September 2012 begonnen wird.<br />

Bei der Vermietung zu Wohnzwecken steht<br />

der Vorsteuerabzug zwar grundsätzlich<br />

weiterhin zu, allerdings wird der Beobachtungszeitraum<br />

hinsichtlich der umsatzsteuerpflichtigen<br />

Vermietung von bisher 10<br />

Jahre auf nunmehr 20 Jahre verdoppelt. Das<br />

bedeutet, dass z.B. bei einer Beendigung der<br />

18 ll Zahnarzt in Tirol


Steuern<br />

Vermietung mit Umsatzsteuer vor Ablauf<br />

von 20 Jahren für die noch nicht „verusteten“<br />

Jahre anteilige Vorsteuerberichtigungen<br />

vorzunehmen sind und eine entsprechende<br />

Rückerstattung an das Finanzamt zu erfolgen<br />

hat.<br />

Der verlängerte Beobachtungszeitraum gilt<br />

für Neuvermietungen nach dem 31.3.2012,<br />

wenn die Immobilie nicht bereits vorher<br />

schon unternehmerisch oder zur Vermietung<br />

(Mieterwechsel) genutzt wurde.<br />

RESÜMEE & TIPPS:<br />

Mit den Änderungen im Umsatzsteuergesetz<br />

soll die Ausgliederung von Immobilienerrichtungen<br />

durch nicht zum Vorsteuerabzug<br />

berechtigte Steuerpflichtige unattraktiv gemacht<br />

werden. So wie es derzeit ausschaut,<br />

dürfte dies mit dem kürzlich abgesegneten<br />

Stabilitätsgesetz 2012 nun leider <strong>best</strong>ens<br />

gelungen sein.<br />

Für Ärztinnen und Ärzte werden die schönen<br />

Zeiten der lukrativen Umsatzsteuergestaltungen<br />

im Immobilienbereich daher schon bald<br />

wie ein Märchen aus längst vergangen Zeiten<br />

anmuten. Aber noch ist Zeit! Eine Anwendung<br />

der Neuregelung für Ordinationsräumlichkeiten<br />

lässt sich verhindern, wenn die<br />

Vermietung noch vor dem 1.9.2012 beginnt!<br />

Wenn Sie bzw. Ihr/e Gatte/in selbst Bauherr<br />

sind und mit der Gebäudeerrichtung noch<br />

vor dem 1.9.2012 gestartet wird, so können<br />

Sie ebenso noch auf die guten alten Gestaltungsvarianten<br />

zurückgreifen, egal wann<br />

die Vermietung tatsächlich losgeht! Sollten<br />

Sie zum Betroffenenkreis gehören und in<br />

nächster Zukunft eine Immobilientransaktion<br />

planen, so empfehlen wir Ihnen dringend,<br />

Ihren Steuerberater zu konsultieren.<br />

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Zahnarzt in Tirol ll 19


Steuern<br />

STEUERABKOMMEN MIT DER SCHWEIZ<br />

FREUND ODER FEIND<br />

Heuer im April hat unser Ministerrat das umstrittene,<br />

gelobte, kritisierte, ersehnte, verdammte, e, erwünschte,<br />

gefürchtete - kurzum das vieldiskutierte e Steuerabkommen<br />

mit der Schweiz beschlossen. Was es<br />

damit auf sich hat, erfahren Sie hier:<br />

INHALT<br />

ist eine automatische Besteuerung von Geldern<br />

in der Schweiz.<br />

BETROFFEN<br />

sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz<br />

in Österreich, die am 31.12.2010 und am<br />

1.1.2013 ein Konto oder ein Depot bei einer<br />

Schweizer Bank hatten bzw. haben.<br />

ZIEL<br />

ist eine strafbefreiende anonyme Pauschalabgeltung<br />

sämtlicher Steuern auf Kapitalvermögen<br />

in der Schweiz. <strong>Die</strong> automatische<br />

Besteuerung bezieht sich dabei<br />

sowohl auf den Kapitalstamm (Legalisierung<br />

von Schwarzgeld) als auch auf die laufenden<br />

Kapitalerträge.<br />

SO FUNKTIONIERT´S:<br />

Beim Kapitalstamm:<br />

<strong>Die</strong> Banken in der Schweiz berechnen für<br />

das <strong>best</strong>ehende Vermögen einen pauschalen<br />

Steuerbetrag (15 bis 30% je nach Entwicklung<br />

des Kapitalvermögens von 2003<br />

bis 2010), behalten diesen ein und leiten ihn<br />

über die Schweizer Steuerverwaltung an die<br />

Österreichischen Behörden weiter. Damit ist<br />

die Steuerpflicht aller Steuertat<strong>best</strong>ände bis<br />

einschließlich 2012 abgegolten und es gilt<br />

Strafbefreiung. Der Bankkunde erhält eine<br />

namentliche Bestätigung, die als Nachweis<br />

der Legalisierung gegenüber der Österreichischen<br />

Finanz gilt. Ab einer Vermögenshöhe<br />

von 2 Mio € erhöht sich der Steuersatz<br />

schrittweise auf bis zu 38% (bei 8 Mio €).<br />

Bei den laufenden Zinserträge:<br />

Ab 1.1.2013 werden sämtliche Steuern auf<br />

Kapitalerträge (25 Prozent) in der Schweiz<br />

eingehoben und an Österreich weitergeleitet.<br />

Wenn das Geld fehlt:<br />

Steuerpflichtige, die zwar Einmalzahlungen<br />

leisten wollen, aber nicht über den entsprechenden<br />

Geldbetrag verfügen (Vermögen<br />

steckt in Wertpapieren), werden von der<br />

Bank aufge<strong>for</strong>dert, innerhalb einer gewissen<br />

Frist die Liquidität vorzuweisen. Gelingt dies<br />

nicht, wird die Person den österreichischen<br />

Behörden gemeldet.<br />

von links nach rechts: STB Dr. Verena Maria Erian, STB Mag. Eva Messenlechner, STB Raimund Eller.<br />

DES EINEN FREUND:<br />

Handelt es sich beim Kapitalstamm tatsächlich<br />

um "Schwarzgeld", so kann die Abgeltung<br />

mit obigen Pauschalsätzen zu einer<br />

vergleichsweise günstigen Legalisierung<br />

führen. Je nach Höhe der steuerpflichtigen<br />

Gesamteinkünfte wäre im normalen Veran-<br />

18 ll ZAHNARZT IN TIROL


Steuern<br />

lagungsweg ein Steuersatz von bis zu 50%<br />

zur Anwendung gekommen. Handelt es sich<br />

zudem um umsatzsteuerpflichtige Einkünfte<br />

aus einer nichtzahnärztlichen Tätigkeit, so<br />

kämen zudem nochmals 20% Umsatzsteuer<br />

dazu. Dem gegenüber kann man bei der<br />

Pauschalregelung von bis zu maximal 30%<br />

bei Vermögensmassen bis zu 2 Millionen ja<br />

geradezu von einer Okkasion sprechen. Und<br />

das alles vollkommen anonym!<br />

WARUM DAS NICHT SO SCHLIMM IST:<br />

<strong>Die</strong> Pauschal<strong>best</strong>euerung des gesamten<br />

Schweizer Bestandes kann verhindert werden,<br />

indem man von der Möglichkeit einer<br />

freiwilligen Meldung Gebrauch macht. Dazu<br />

muss die Schweizer Bank bis spätesten 31.<br />

Mai 2013 eine diesbezügliche Anweisung<br />

vom Bankkunden erhalten. Infolgedessen<br />

werden die Kontodaten an die Österreichische<br />

Finanz weitergeleitet. <strong>Die</strong>s kommt<br />

einer so genannten Selbstanzeige gleich. Der<br />

Steuerpflichtige wird dann aufge<strong>for</strong>dert diese<br />

Selbstanzeige zu vervollständigen und die<br />

tatsächlich geschuldete Steuer zu bezahlen.<br />

WEM DAS ALLES NICHTS HILFT:<br />

Haben die Schwarzgelder einen kriminellen<br />

Ursprung, so tritt auch nach dem neuen<br />

Schweizer Abkommen keine Legalisierung<br />

hinterzogener Abgaben ein.<br />

WER SONST NOCH WEITERHIN STRAF-<br />

FÄLLIG BLEIBT:<br />

All jene, die noch vor Inkrafttreten des Abkommens<br />

(1.1.2013) die Gelder aus der<br />

Schweiz abziehen, können sich den Neuerungen<br />

zwar entziehen, bleiben dafür aber<br />

weiterhin in der Illegalität. <strong>Die</strong> Schweiz hat<br />

sich in diesem Zusammenhang verpflichtet,<br />

die volumenreichsten Fluchtländer samt<br />

Anzahl der jeweils dorthin Geflüchteten bekannt<br />

zu geben.<br />

Auch der Weg zurück nach Österreich führt<br />

nicht zu einer Sanierung der Altlasten,<br />

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ZAHNARZT IN TIROL ll 19


Steuern<br />

STEUERSPARCHECKLISTE<br />

... ENDSPURT 2012 ...<br />

Machen Sie hier Ihren persönlichen Steuer-Check 2012 und lesen Sie, was und<br />

wie Sie jetzt noch aktiv gestalten können:<br />

LOS GEHT`S!<br />

<br />

Anschaffung von Wertpapieren<br />

zur Geltendmachung des Gewinnfreibetrages<br />

von 13%, soweit nicht ausreichende Investitionen<br />

vorliegen. Mit dem Gewinnfreibetrag<br />

(GFB) können Sie auch heuer wieder bis zu 13<br />

% Ihrer Gewinne steuerfrei lukrieren, wenn Sie<br />

entsprechend investieren.<br />

Nochmals zur Erinnerung: Begünstigt sind<br />

Neuanschaffungen abnutzbarer, körperlicher<br />

Anlagegüter (Ausnahmen: Luftfahrzeuge,<br />

PKWs und Software) und <strong>best</strong>immter Wertpapiere<br />

mit einer mindestens 4-jährigen Nutzungsdauer.<br />

<br />

Bei Gewinnen von mehr als 175.000 <br />

Wenn Sie Gewinne von mehr als 175.000 € erzielen,<br />

so können Sie im Jahr 2012 die vollen<br />

13% GFB vorerst zum letzten Mal lukrieren.<br />

Von 2013 bis 2016 gilt nämlich folgende Staffelung:<br />

: 13%<br />

und<br />

350.000 : 7%<br />

und<br />

580.000 : 4,5%<br />

: 0%<br />

Vor diesem Hintergrund kann die bisherigen<br />

Strategie, Gewinne gegen Jahresende möglichst<br />

ins nächste Jahr zu verschieben, nachteilig<br />

sein. Es drängt sich die Überlegung auf,<br />

inwieweit nicht konträr dazu sogar ein Teil der<br />

Gewinne 2013 bereits ins heurige Jahre vorgezogen<br />

werden soll. Der Haken: <strong>Die</strong> Steuer<br />

für die Veranlagungsjahre 2012 und 2013 ist<br />

zwar in Summe niedriger, wird aber für den<br />

vorgezogenen Teil ein Jahr früher fällig. Zudem<br />

erhöht sich das notwendige Investitionsvolumen<br />

(Wertpapierkauf ) 2012 zur vollen<br />

Ausschöpfung des GFB.<br />

<br />

Sind Sie vom Steuerabkommen mit der<br />

Schweiz betroffen<br />

Ab 1.1.2013 werden Gelder in der Schweiz automatisch<br />

einer anonymen Abgeltungssteuer<br />

unterworfen.<br />

Falls Sie also Geld in der Schweiz haben,<br />

empfehlen wir Ihnen, so rasch wie möglich<br />

mit Ihrem Steuerberater Rücksprache zu halten.<br />

Gerne übermitteln wir Ihnen auch eine<br />

weiterführende Lektüre zu diesem Thema.<br />

Handlungsbedarf <strong>best</strong>eht vor allem dann,<br />

wenn gar kein Schwarzgeld im Spiel war oder<br />

bereits Verjährung eingetreten ist. In diesen<br />

Fällen kann die anonyme Steuerautomatik<br />

des Schweizer Abkommens zu groben und<br />

ungerechtfertigten Nachteilen für Sie führen.<br />

Das kann durch eine freiwillige offizielle Meldung<br />

verhindert werden, indem eine entsprechende<br />

Anweisung an die Schweizer Bank bis<br />

spätestens 31. Mai 2013 erfolgt. Welche Variante<br />

die günstigere für Sie ist, kann bereits im<br />

Vorfeld berechnet werden.<br />

<br />

Verteuerung für Grundbuchseintragungen<br />

ab 1.1.2013<br />

Ab 1.1.2013 wird die Grundbucheintragungsgebühr<br />

in Höhe von 1,1% bei unentgeltlichen<br />

Übertragungen von Immobilien außerhalb<br />

der Familie nicht mehr, so wie bisher vom<br />

dreifachen Einheitswert, sondern vom Verkehrswert<br />

berechnet. Falls bei Ihnen eine<br />

Schenkung an oder von Personen außerhalb<br />

des Familienkreises ansteht, so lohnt es sich,<br />

diese noch vor Jahresende über die Bühne zu<br />

bringen.<br />

von links nach rechts: STB Dr. Verena Maria Erian, STB Mag. Eva Messenlechner, STB Raimund Eller.<br />

<br />

Weihnachtsfeier & Weihnachtsgeschenke:<br />

Für Weihnachtsfeiern und andere Betriebsfeiern<br />

sowie Betriebsausflüge können pro Mitarbeiter<br />

jährlich bis zu 365 € steuer- und sozialversicherungsfrei<br />

steuerlich untergebracht<br />

werden. Zudem darf jeder Mitarbeiter pro<br />

Jahr Sachgeschenke im Wert von 186 € von<br />

ZAHNARZT IN TIROL ll 13


Steuern<br />

seinem <strong>Die</strong>nstgeber steuerfrei entgegen nehmen.<br />

Auch dieser Aufwand schlägt sich bei<br />

Ihnen steuerwirksam zu Buche. Achtung! Bargeld<br />

ist ausgenommen. Lösung: Gutscheine.<br />

Auch die Bezahlung von Prämien für die Zukunftssicherung<br />

der Mitarbeiter (z.B. Er- und<br />

Ablebensversicherungen) sind bis zu 300 €<br />

pro Jahr und pro Mitarbeiter steuerfrei und<br />

voll betrieblich absetzbar. Es ist der Gleichheitsgrundsatz<br />

einzuhalten, d.h. eine entsprechende<br />

Zusage kann nur allen zusammen<br />

oder nach <strong>best</strong>immten Kriterien festgelegten<br />

Mitarbeitergruppen angeboten werden.<br />

<br />

Kirchenbeitrag eventuell noch einzahlen<br />

Es gibt Momente…<br />

…wo flott geliefert werden muss.<br />

pluradent austria 24h Lieferservice.<br />

An Kirchenbeiträgen können heuer erstmals<br />

bis zu 400 € p.a. von der Steuer abgesetzt werden,<br />

insofern dieser Betrag auch tatsächlich<br />

einbezahlt wurde. Bisher waren maximal 200<br />

€ p.a. von der Steuer absetzbar.<br />

<br />

Kosten für Betreuung und Ausbildung von<br />

Kindern<br />

Auch dafür gibt es unter <strong>best</strong>immten Voraussetzungen<br />

einen steuerlichen Absetzposten<br />

von bis zu 2.300 € für die Kinderbetreuung<br />

bzw. von bis zu 1.320 € bei auswärtiger Berufsausbildung<br />

pro Kind und Jahr. Bitte sorgen Sie<br />

auch hier rechtzeitig für entsprechende Nachweise<br />

(Kindergarten<strong>best</strong>ätigung, Inskriptions<strong>best</strong>ätigung,<br />

Schulbesuchs<strong>best</strong>ätigung etc.).<br />

engagiert<br />

wegweisend<br />

partnerschaftlich<br />

Zudem können Sie bis Jahresende auch für<br />

Ihre Mitarbeiter Kosten für die Kinderbetreuung<br />

übernehmen. <strong>Die</strong> Höhe des für den Mitarbeiter<br />

steuerfreien und für Sie voll absetzbaren<br />

Zuschusses beträgt pro Kind jährlich maximal<br />

500 € und ist direkt an die Betreuungseinrichtung<br />

bzw. an die Betreuungsperson zu überweisen.<br />

Achtung Gleichbehandlungsgrundsatz<br />

beachten (siehe “Check 5”). Zudem muss<br />

diese Auszahlung am Lohnkonto des betreffenden<br />

Mitarbeiters stehen. Tipp: rechtzeitige<br />

Meldung an Ihre Lohnverrechnung.<br />

<br />

Übertragung von Abfertigungsansprüchen<br />

Alle Mitarbeiter, die nach dem 1.1.2003 eingetreten<br />

sind, bekommen Ihre Abfertigung nicht<br />

vom <strong>Die</strong>nstgeber, sondern von einer Mitarbeitervorsorgekasse.<br />

Wenn Sie möchten und die<br />

jeweiligen Mitarbeiter zustimmen, so können<br />

Sie nun letztmalig bis zum 31.12.2012 auch für<br />

Altfälle einen Vollübertritt an eine Mitarbeitervorsorgekasse<br />

herbeiführen.<br />

Der Haken dabei: <strong>Die</strong> bisher im alten System<br />

erworbenen fiktiven Abfertigungsansprüche<br />

sind in einer mit dem Mitarbeiter einvernehmlich<br />

festzusetzenden Höhe so<strong>for</strong>t an die<br />

Mitarbeitervorsorgekasse zu bezahlen.<br />

Zudem entfällt auch die dem alten Abfertigungssystem<br />

immanente Bindungswirkung<br />

der Mitarbeiter an Ihre Ordination, weil die<br />

Abfertigung Neu ja auch bei Selbstkündigung<br />

zusteht.<br />

s ist schon unangenehm, wenn einmal das benötigte<br />

EMaterial fehlt.<br />

Damit das nicht geschieht, unterstützt Sie Ihr Betreuer<br />

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Er lässt sich laufend schulen, um Sie kompetent über<br />

aktuelle Produkte beraten zu können.<br />

Dafür nimmt er sich viel Zeit für Sie.<br />

Wenn dennoch einmal etwas ausgehen sollte, dann hilft<br />

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<br />

Gewinne aus Verkäufen von privaten Immobilien<br />

sind seit April diesen Jahres auch dann steuerpflichtig,<br />

wenn die bisherige Spekulationsfrist<br />

von 10 Jahren abgelaufen ist. Weiterhin<br />

steuerfrei bleiben Verkaufserlöse von Hauptwohnsitzen<br />

und selbst erstellten Immobilien.<br />

<strong>Die</strong>se Ausnahmeregelungen gehen nicht auf<br />

die Rechtsnachfolger über. Ist also ein Verkauf<br />

durch die Nachkommen wahrscheinlich, so<br />

kann es in Fällen einer möglichen Hauptwohnsitz-<br />

oder der Herstellungsbefreiung<br />

günstiger sein, die Immobilie zuerst zu verkaufen<br />

und sodann den Verkaufserlös steuerfrei<br />

zu schenken oder zu vererben. <strong>Die</strong>s gilt<br />

zumindest noch so lange wir, so wie derzeit,<br />

keine Erbschafts- und Schenkungssteuer in<br />

Österreich haben.<br />

<br />

Verlustbeteiligungen<br />

Durch Erwerb einer Beteiligung an einem ver-<br />

14 ll ZAHNARZT IN TIROL


Steuern<br />

lustbringenden Unternehmen oder einer Liegenschaftsvermietung<br />

(Vorsorgewohnung,<br />

Bauherrnmodell) können die Verluste steuerlich<br />

abgesetzt werden. Achtung, die Finanz<br />

akzeptiert aber längst nicht alles!<br />

Tipp: Suchen Sie sich ein Projekt nach Ihrem<br />

Geschmack aus und lassen Sie es vor Unterfertigung<br />

auf steuerliche Verwertbarkeit prüfen.<br />

Bedenken Sie bitte auch, dass es sich hier um<br />

Veranlagungen mit erheblichem Risiko handeln<br />

kann!<br />

<br />

Kilometerstand<br />

Bitte notieren Sie am 31.12.2012 wieder den<br />

Kilometerstand Ihres Autos. <strong>Die</strong>s kann für steuerrelevante<br />

Berechnungen sehr nützlich sein.<br />

Zudem kann damit auch für den Fall einer<br />

Steuerprüfung eine Prophylaxe zur Verteidigung<br />

der angesetzten Autokosten erfolgen.<br />

<br />

Ballast abwerfen<br />

Am 31.12.2012 endet die 7-jährige Aufbewahrungspflicht<br />

für die Unterlagen des Jahres<br />

2005. Das heißt beim Weihnachtsputz können<br />

Sie jedenfalls aus steuerlicher Sicht alle Unterlagen<br />

aus 2004 und Vorjahren entsorgen.<br />

Gleich nach Silvester können Sie dann auch<br />

mit den 2005er Belege ein Feuerwerk machen.<br />

Achtung! Ausnahme: Für Unterlagen zu<br />

Immobilien gilt eine 12 jährige Behaltefrist. In<br />

<strong>best</strong>immten Fällen (nichtunternehmerische<br />

Grundstücksteile mit Vorsteuerabzug) verlängert<br />

sich diese Frist sogar auf 22 Jahre. Zudem<br />

müssen Unterlagen für ein anhängiges<br />

behördliches oder gerichtliches Verfahren jedenfalls<br />

auch weiterhin aufbewahrt werden.<br />

Darüberhinaus sollten freilich jedoch wichtige<br />

Geschäftsunterlagen wie z.B. Kauf-, Miet-, Leasingverträge<br />

mit aktueller Gültigkeit, Lohnund<br />

Gehaltsverrechnungsunterlagen etc. aufbewahrt<br />

werden.<br />

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Unser Team freut sich auf Sie.<br />

ZAHNARZT IN TIROL ll 15


steuer.berater<br />

<strong>Die</strong> Ruhe vor dem Sturm<br />

Das neue Jahr bringt auch steuerlich wieder einige Neuerungen. Mit Erstaunen und Freude kann festgestellt<br />

werden, dass es sich bei den bis Redaktionsschluss definitiv beschlossenen Gesetzen ausschließlich um „good<br />

news“ handelt. Einzig und allein die bereits 2011 eingeleitete Neugestaltung der Steuer von Kursgewinnen aus<br />

Veranlagungen (Vermögenszuwachs<strong>best</strong>euerung) kann derzeit zu zusätzlichen Aderlässen führen. <strong>Die</strong> wichtigsten<br />

Eckpunkte dazu sowie selbstverständlich auch die „good news“ 2012 erfahren Sie hier:<br />

Text:<br />

STB Dr. Verena Maria<br />

Erian, STB Raimund<br />

Eller und STB Mag. Eva<br />

Messenlechner<br />

Fotos: iStock und Foto<br />

Hofer<br />

Vermögenszuwachs<strong>best</strong>euerung von<br />

Kapitalanlagen und Derivaten<br />

Einkünfte aus der Wertsteigerung von Kapitalvermögen<br />

(Kursgewinne) waren bis einschließlich 2010<br />

nur dann steuerpflichtig, wenn zwischen Einkauf und<br />

Verkauf weniger als ein Jahr lag (Spekulationsfrist).<br />

2011 wurde hier alles anders und ab 1.4.2012 wird<br />

hier nochmals alles anders. Prinzipiell werden Wertsteigerungen<br />

aller Aktien und Investmentfonds, die<br />

seit dem 1.1.2011 gekauft wurden, steuerhängig. Für<br />

Anleihen und Derivate gilt dies erst für Zukäufe nach<br />

dem 30.9.2011. Im Detail sieht das so aus:<br />

• Verkäufe ab dem 1.4.2012: <strong>Die</strong> Bank behält bei<br />

Aktien und Investmentfonds mit Kaufdatum<br />

1.1.2011 oder später im Falle von Veräußerungsgewinnen<br />

25% Steuer ein und führt diese ans Finanzamt<br />

ab (End<strong>best</strong>euerung). Bei Anleihen und Derivaten,<br />

die nach dem 30.9.2011 gekauft wurden,<br />

muss der Steuerpflichtige die Kursgewinne mit<br />

einem 25%igen Sondersteuersatz selbst versteuern.<br />

Damit werden in Zukunft sämtliche Kursgewinne<br />

im Ergebnis gleich behandelt wie die laufenden<br />

Kapitalerträge (25 % Kapitalertragssteuer).<br />

• Verkäufe vor dem 1.4.2012: Hier kommt es zu einer<br />

Besteuerung mit dem individuellen Einkommensteuertarif<br />

(bis zu 50 %). Da die Banken erst<br />

ab dem 1.4.2012 zum Kapitalabzug verpflichtet<br />

sind, müssen Kursgewinne aus Verkäufen bis dahin<br />

auch bei Aktien und Investmentfonds zwingend<br />

vom Steuerpflichtigen selbst in die Steuererklärung<br />

aufgenommen werden. Nicht betroffen<br />

sind wiederum Anleihen und Derivate, die noch<br />

vor dem 30.9.2011, sowie Aktien und Investmentfonds,<br />

die noch vor dem 1.1.2011 (d.h. noch zu<br />

Zeiten des jeweiligen alten Regimes der Kursgewinn<strong>best</strong>euerung)<br />

gekauft wurden.<br />

• Käufe ab dem 1.4.2012: Ab diesem Kaufdatum wird<br />

die Steuer von Kursgewinnen auch bei Anleihen<br />

und Derivaten durch die Bank einbehalten und abgeführt.<br />

Zudem werden die Banken Kursgewinne<br />

46 eco.nova


automatisch mit Kursverlusten gegenverrechnen und<br />

nur vom Saldo die 25%ige Steuer abführen.<br />

Das funktioniert natürlich nur für alle Depot die<br />

Sie bei ein und derselben Bank halten. Eine bankübergreifende<br />

Verlustverrechnung kann nur dann<br />

erreicht werden, wenn Sie dies selbst im Zuge<br />

einer freiwilligen Aufnahme in Ihre Steuererklärung<br />

machen. Dasselbe gilt für Wertpapiere, die<br />

Sie vor dem 1.4.2012 kaufen bzw. gekauft haben.<br />

Tipps zum neuen Regime der Kursgewinn<strong>best</strong>euerung:<br />

• Mit einem gewinnversprechenden Verkauf von<br />

Aktien und Investmentfondsanteilen, die Sie<br />

nach dem 31.12.2010 erworben haben, sollten Sie<br />

aus steuerlicher Sicht bis zum 1.4.2012 warten.<br />

Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Besteuerung nur<br />

noch mit 25 %. Ein Verkauf vor diesem Datum<br />

kann Sie bis zu 50 % an Einkommensteuer kosten.<br />

Dasselbe gilt für Anleihen und Derivate, die<br />

nach dem 30.09.2011 erworben wurden.<br />

• Beachten Sie, dass eine automatische Verrechnung<br />

von Kursgewinnen mit Kursverlusten von<br />

den Banken erst bei Käufen nach dem 1.4.2012<br />

vorgenommen wird und dass dies zudem nicht<br />

bankübergreifend geschehen wird. Überprüfen<br />

Sie daher, ob sich bei Ihnen nicht die Notwendigkeit<br />

einer freiwilligen Aufnahme in ihre Steuererklärung<br />

ergibt, um etwaige Kursverluste nicht ins<br />

Leere gehen zu lassen.<br />

Damit sind Sie nun <strong>best</strong>ens über die vieldiskutierte<br />

Vermögenszuwachssteuer in<strong>for</strong>miert und können<br />

sich jetzt den wirklichen „good news“ widmen, wie<br />

folgt:<br />

Wirkungsvollere Neugründungsförderung<br />

Neugründer konnten sich bisher für die Dauer von 12<br />

Monaten ab dem Monat der Neugründung von <strong>best</strong>immten<br />

lohnabhängigen Abgaben befreien lassen.<br />

Davon betroffen sind <strong>Die</strong>nstnehmerbeiträge, <strong>Die</strong>nstgeberzuschläge,<br />

Wohnbauförderungs- und Unfallversicherungsbeiträge.<br />

Im Ergebnis macht das ca. 7 %<br />

der Bruttogehälter aus.<br />

Leider ging die Begünstigung oftmals ins Leere, da in<br />

der Praxis gerade in der ersten Anlaufphase mitunter<br />

gar keine <strong>Die</strong>nstnehmer beschäftigt werden können.<br />

<strong>Die</strong>sem Umstand wurde nun Rechnung getragen,<br />

indem die Freistellung neuerdings innerhalb von 36<br />

Monaten ab dem Gründungsdatum in Anspruch genommen<br />

werden kann. Im Klartext: <strong>Die</strong> Befreiung<br />

gilt zwar weiterhin nur für 12 Monate, beginnt aber<br />

erst mit dem Monat der erstmaligen Beschäftigung<br />

von <strong>Die</strong>nstnehmern und läuft 36 Monate nach Gründung<br />

– genützt oder ungenützt – aus.<br />

Aber nicht nur Neugründer werden hinsichtlich<br />

des Kostenfaktors Personal ab 2012 effizienter<br />

gefördert. Auch bei Auslandsentsendungen hat<br />

sich im Bereich Personalkosten nach den letzten<br />

Einschränkungen jetzt wieder eine entscheidende<br />

Verbesserung ergeben:<br />

Neues Entsendungsprivileg<br />

Bis 2010 konnten Arbeitnehmer, die zwecks anlagenbauspezifischer<br />

Tätigkeiten ins Ausland entsandt<br />

s<br />

eco.nova 48


der Steuer abgesetzt werden, so werden ab 2012 bis<br />

zu € 400,– von den tatsächlich bezahlten Beträgen<br />

steuerwirksam.<br />

Erweiterung der Absetzbarkeit von Spenden<br />

Hat die Absetzbarkeit von Spenden bereits 2011 eine<br />

starke Erweiterung erfahren, so kommen heuer weitere<br />

begünstigte Adressen dazu. Das sind die freiwilligen<br />

Feuerwehren sowie gelistete Umwelt-, Naturund<br />

Artenschutzorganisationen und Tierheime.<br />

KOPRODUKTION der EMF TEAM TIROL STEUERBERATER GMBH<br />

und den ÄRZTESPEZIALISTEN vom TEAM JÜNGER:<br />

STB Dr. Verena Maria Erian, STB Mag. Eva Messenlechner, STB<br />

Raimund Eller, v. l.<br />

wurden (Auslandsmontage), unter <strong>best</strong>immten Voraussetzungen<br />

die korrespondierenden Einkünfte<br />

vollkommen steuerfrei lukrieren. Nachdem der<br />

VwGH diese Regelung wegen Verfassungswidrigkeit<br />

aufgehoben hat, gab es für 2011 und für 2012<br />

eine Übergangsregelung. Danach durften im Jahr<br />

2011 nur noch 66 % und im Jahr 2012 lediglich 33 %<br />

dieser Einkünfte steuerfrei behandelt werden.<br />

Neben dieser Übergangsregelung gibt es jetzt noch<br />

eine Dauerregelung, welche ab 2012 angewendet<br />

werden kann. <strong>Die</strong>se sieht vor, dass unter <strong>best</strong>immten<br />

Voraussetzungen 60 % des laufenden Arbeitslohnes<br />

steuerfrei belassen werden dürfen. Zudem gilt die<br />

Regelung nicht nur, so wie bisher, für <strong>best</strong>immte<br />

anlagenbauspezifische Tätigkeiten (Montageprivileg),<br />

sondern generell für Auslandstätigkeiten, die<br />

überwiegend unter erschwerten Umständen geleistet<br />

werden müssen (Entsendungsprivileg).<br />

Für 2012 gelten beide Regelungen. Hier kann zwischen<br />

dem lukrativeren Entsendungsprivileg (60 %<br />

steuerfrei) und dem weniger günstigeren aber leichter<br />

anwendbaren Montageprivileg (33 % steuerfrei) gewählt<br />

werden. Letzteres wird jedenfalls immer dann<br />

punkten, wenn die restriktiven Voraussetzungen des<br />

Entsendungsprivilegs (z.B. Mindestentfernung von der<br />

Grenze mehr als 400 km) nicht erfüllt werden können.<br />

Zudem darf das Entsendungsprivileg nur auf die laufenden<br />

Bezüge angewandt werden, während das Montageprivileg<br />

auch für Sonderzahlungen zusteht.<br />

Tipp:<br />

Lassen Sie das Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen<br />

im konkreten Einzelfall jedenfalls von<br />

Ihrem Steuerberater überprüfen und, falls beide Varianten<br />

möglich sind, auch einen Günstigkeitsvergleich<br />

erstellen.<br />

Steuerlich günstiger wird es ab 2012 zudem bei<br />

Spenden und Kirchenbeiträgen:<br />

Erhöhte Absetzbarkeit von Kirchenbeiträgen<br />

Konnten Beiträge an Kirchen und Religionsgemeinschaften<br />

bisher maximal in Höhe von € 200,– von<br />

Neben all diesen lohn- und einkommensteuerrechtlichen<br />

Verbesserungen gibt es auch vom Verfahrensrecht<br />

Positives zu berichten. Ähnlich wie bei den Anspruchszinsen<br />

im Falle von Steuerguthaben aus der<br />

Einkommensteuerveranlagung zahlt das Finanzamt<br />

ab 2012 auch für Gutschriften im Zuge eines Berufungsverfahrens<br />

Zinsen.<br />

Zinsen für gewonnene Berufungen<br />

Bisher konnte man im Zuge einer Berufung beantragen,<br />

dass die Einhebung der strittigen Abgabe bis<br />

zur Berufungserledigung ausgesetzt wird. Hat man<br />

die Berufung verloren, so waren dafür Aussetzungszinsen<br />

zu bezahlen. Logischerweise müsste man bei<br />

einem Obsiegen für zu viel gezahlte Abgaben (d.h.<br />

wenn man auf eine Aussetzung verzichtet hat) vice<br />

versa Zinsen erhalten. Bisher hat sich die Finanz<br />

dieser Logik verschlossen. <strong>Die</strong>s hat nun ein Ende!<br />

Für Gutschriften bereits bezahlter Steuern aus dem<br />

Titel einer gewonnenen Berufung bekommen Sie<br />

jetzt Zinsen.<br />

RESÜMEE<br />

Neben den hier vorgestellten Neuerungen gibt es<br />

noch einige weitere, für den Großteil nebensächliche<br />

Änderungen. Explizit hinweisen möchten wir noch<br />

darauf, dass es im Bereich Umsatzsteuer Änderungen<br />

bei grenzüberschreitenden Sachverhalten gegeben<br />

hat. Aufgrund der Schnelllebigkeit und Komplexität<br />

der Rechtslage empfehlen wir an dieser Stelle, vor<br />

Auslandstransaktionen generell Ihren Steuerberater<br />

zu konsultieren.<br />

Zusammenfassend kann man jedenfalls sagen, dass<br />

die Neuerungen heuer – im Gegensatz zum Vorjahr<br />

– ein überschaubares Maß eingenommen haben. Mit<br />

Ausnahme der neuen Vermögenszuwachs<strong>best</strong>euerungen<br />

sind die Entwicklungen zudem allesamt positiv.<br />

Im Vorjahr mussten wir die Neuerungen auf<br />

zwei Teile über zwei Ausgaben aufteilen. Im ersten<br />

Teil gab es die „good news“ und im zweiten Teil das<br />

weniger Schöne. Das war heuer ganz anders. Es gibt<br />

bislang nur „good news“. Auch zu einer Wiedereinführung<br />

der Schenkungssteuer ist es (noch) nicht gekommen.<br />

Wenn das so bliebe, würde das Jahr 2012<br />

aus steuerlicher Sicht ein gutes Jahr. Das seit Wochen<br />

andauernde politische Gezerre um Sparen und Steuererhöhungen<br />

lässt jedoch vermuten, dass wir gerade<br />

die Ruhe vor dem Sturm erleben. Jedenfalls wünschen<br />

wir Ihnen alles Gute für das Jahr 2012 und werden<br />

Sie, wie gewohnt, das ganze Jahr über auf dem Laufenden<br />

halten.<br />

.<br />

48 eco.nova


steuer.berater<br />

Wege in die Steueroasen und Steuerparadiese<br />

„Wie nur kann ich meine Gewinne in ein Steuerparadies verlagern“ So wie die Frage meist gestellt und gemeint<br />

ist, leider überhaupt nicht. Aufgrund scharfer Missbrauchs<strong>best</strong>immungen ist von illegaler Verlagerungsakrobatik<br />

dringend abzuraten. Wann die Ampeln hier steuerlich dennoch auf Grün stehen, erfahren Sie hier:<br />

Text: STB Dr. Verena Maria<br />

Erian, STB Raimund Eller<br />

und STB Mag. Eva<br />

Messenlechner<br />

Foto: Foto Hofer<br />

1. Gewinne in der Steueroase entstehen<br />

lassen<br />

Entstehen Gewinne in einer ausländischen Gesellschaft,<br />

die mit einer Kapitalgesellschaft nach österreichischem<br />

Recht (GmbH, AG) vergleichbar ist, so<br />

ist diese Gesellschaft als Zurechnungssubjekt dieser<br />

Gewinne anzuerkennen. D.h. die Gewinne sind bei<br />

der Gesellschaft selbst und nicht bei den dahinter stehenden<br />

Gesellschaftern zu <strong>best</strong>euern. Aufgrund des<br />

Sitzstaatprinzips erfolgt die Besteuerung einer solchen<br />

Gesellschaft im Sitzstaat entsprechend der dortigen,<br />

gegebenenfalls paradiesischen Steuergesetzgebung.<br />

Damit können die in der Oasegesellschaft<br />

angesammelten, nicht ausgeschütteten Gewinne vor<br />

dem Zugriff des österreichischen Fiskus abgeschirmt<br />

werden.<br />

Eine besonders attraktive Sonderstellung nimmt hier<br />

Madeira ein. Dabei handelt es sich um eine EU-Sonderzone,<br />

die aufgrund ihrer Randlage in der EU besonders<br />

gefördert wird. Der Körperschaftssteuersatz<br />

beträgt hier bis 2020 nur 5 % (bis einschließlich 2012<br />

gar nur 4 %) und zudem bleiben Dividendenausschüttungen<br />

an die Anteilseigner steuerfrei. Das heißt, dass<br />

nicht nur die Gewinne in der Oasegesellschaft steuerbegünstigt<br />

sind, sondern selbst die Ausschüttungen<br />

nach Österreich vor dem Zugriff des Fiskus vollkommen<br />

verschont bleiben. Und das auf ganz legale Art<br />

und Weise!<br />

Wichtig dabei ist, dass die Gesellschaft tatsächlich<br />

im Oaseland ihre wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet,<br />

d.h. Personal aufnimmt, eine Organisation aufbaut,<br />

Jahresabschlüsse dort erstellt und vor allem, dass sich<br />

auch die Geschäftsleitung dort befindet. Vor Scheinkonstruktionen<br />

sei an dieser Stelle ausdrücklich gewarnt.<br />

Achtung auch vor Inlandsaktivitäten, die in<br />

Österreich eine Betriebsstätte begründen. <strong>Die</strong>ser<br />

Betriebsstätte zuzurechnende Einkünfte unterliegen<br />

jedenfalls in Österreich der Steuerpflicht.<br />

Bei einer Sitzverlegung einer im Inland ansässigen<br />

Körperschaft ist weiters die so genannte Wegzugs<strong>best</strong>euerung<br />

ins Kalkül zu ziehen. Zum Zeitpunkt des<br />

Endes der heimischen Steuerpflicht werden die stillen<br />

Reserven (= Unterschiedbetrag zwischen Buchwert<br />

und Verkehrswert) des Unternehmens einer Fiktions<strong>best</strong>euerung<br />

(Fiktion einer Veräußerung) unterzogen.<br />

2. Ins Steuerparadies auswandern<br />

<strong>Die</strong>s ist vor allem für Individuen, die ihren Beruf<br />

ortsungebunden ausüben können, eine attraktive Alternative.<br />

<strong>Die</strong> bekanntesten Beispiele dieser Spezies<br />

58 eco.nova


sind Künstler und Sportler. Aber auch so mancher<br />

Wissenschaftler und Erfinder hat sich schon längst in<br />

Andorra und Co heimisch gemacht.<br />

<strong>Die</strong> Auswahl der für den jeweiligen Einzelfall optimalen<br />

Steueroase beschränkt sich nicht auf gegebene<br />

Annehmlichkeiten wie Klima und ansprechende Gegend,<br />

sondern setzt vor allem ein ausgiebiges Studium<br />

der Gesamtsituation wie insbesondere der rechtlichen,<br />

politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen<br />

voraus.<br />

In steuerlicher Hinsicht sind die relevanten Doppel<strong>best</strong>euerungsabkommen<br />

in Hinblick auf die <strong>best</strong>ehende<br />

Einkommenssituation der auswanderungswilligen<br />

Familie zu checken. Für Inhaber von Anteilen an Kapitalgesellschaften<br />

im Ausmaß von mindestens einem<br />

Prozent innerhalb der letzten 5 Jahre kommt noch<br />

das Problem der Wegzugs<strong>best</strong>euerung hinzu. Danach<br />

wird von der Finanz eine Veräußerung dieser Anteile<br />

fingiert, sobald der Eigentümer die heimischen Gefilde<br />

verlässt. In diesem Fall wird der seinerzeitige<br />

Anschaffungswert der Beteiligung dem aktuellen<br />

Verkehrswert gegenübergestellt und die Differenz mit<br />

dem Hälftesteuersatz (bis zu 25 %) <strong>best</strong>euert.<br />

Zu guter Letzt sei noch daran erinnert: „Geld allein<br />

macht nicht glücklich!“ So gibt es z.B. auch noch psychische<br />

Zustände zu bedenken (bis hin zu Dauerdepressionen<br />

infolge Entwurzelung). Eine inländische<br />

Wohnung darf man erst innehaben, nachdem man<br />

den Mittelpunkt der Lebensinteressen bereits 5 Jahre<br />

im Ausland hatte. Nach Ablauf dieser „Straffrist“ ist<br />

es zur Beibehaltung der beschränkten Steuerpflicht<br />

zwar unschädlich, eine inländische Wohnung innezu<br />

haben, jedoch darf man sich dann maximal 70 Tage<br />

pro Jahr im Inland aufhalten.<br />

3. Resümee<br />

Es gibt sie, die vom System Privilegierten, für die<br />

die Ampel auf dem Weg ins Steuerparadies auf Grün<br />

steht. Sind Sie in der glücklichen Lage, Ihre Profession<br />

in einem Steuerparadies ausüben zu können bzw.<br />

eignet sich für Ihr Unternehmen eine Steueroase als<br />

Standort, dann sei Ihnen an dieser Stelle herzlich gratuliert.<br />

Sie können es schaffen! Es ist nicht selbstverständlich,<br />

in einer Welt zu leben, in der man bei guter<br />

Einkommenssituation fast die Hälfte seines Einkommens<br />

zur Umverteilung herausgeben muss, ohne dafür<br />

je ein Dankeschön zu hören. Und vergessen Sie nicht<br />

den Sonderstatus von Madeira – und dann auch noch<br />

diese Wirtschaftskrise! Eine gute Zeit zum Nachdenken<br />

und vielleicht auch zum Umdenken Vielleicht ist<br />

gerade Ihnen ein Platz im Steuerparadies <strong>best</strong>immt!<br />

Aber andererseits, wer weiß Vielleicht vermissen Sie<br />

nach einiger Zeit im „Paradies“ ja nicht nur die Heimat<br />

und auch die Kultur zuhause, die Freunde und<br />

das soziale Umfeld. Womöglich erleben Sie politische<br />

Zustände, die Ihnen unsere geradezu sympathisch<br />

machen Und vielleicht sind Ihnen dann kommunale<br />

Leistungen wie sauberes Wasser, funktionierende<br />

Kanalisation und Müllentsorgung, ganz zu schweigen<br />

vom Schul- und Bildungswesen und last, but not<br />

least eines der <strong>best</strong>en Gesundheitssysteme der Welt<br />

die Steuer zu Hause wieder wert<br />

.<br />

KOPRODUKTION der EMF TEAM<br />

TIROL STEUERBERATER GMBH<br />

und den ÄRZTESPEZIALISTEN vom<br />

TEAM JÜNGER:<br />

STB Dr. Verena Maria Erian, STB<br />

Mag. Eva Messenlechner, STB<br />

Raimund Eller, v. l.<br />

Ärztetipp vom TEAM JÜNGER-<br />

DIE ÄRZTESPEZIALISTEN<br />

Medizinprodukteabgabe per 30.6.2012 fällig.<br />

Auch Ärztinnen und Ärzte sind davon betroffen<br />

Ende letzten Jahres wurde vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) eine neue Verordnung<br />

erlassen. <strong>Die</strong>se sieht eine Abgabe auf Medizinprodukte zur Finanzierung der Überwachung des Medizinproduktemarktes<br />

vor.<br />

Davon betroffen sind alle, die Medizinprodukte an<br />

den Letztverbraucher abgeben. Ärzte, die Medizinprodukte<br />

im Rahmen einer medizinischen Heilbehandlung<br />

anwenden, sind als Letztverbraucher<br />

einzustufen und insoweit nicht abgabepflichtig, als<br />

das Medizinprodukt fest mit dem menschlichen<br />

Körper verbunden ist. Wird hingegen z.B. eine lose<br />

Zahnspange an einen Patienten abgegeben, so ist der<br />

Zahnarzt Abgebender und der Patient Letztverbraucher.<br />

In diesem Fall ist der Zahnarzt von der Medizinprodukteabgabe<br />

betroffen. Das Anbringen einer<br />

festsitzenden Zahnspange fällt demgegenüber nicht<br />

unter die Bestimmung. Zur Entrichtung der Medizinprodukteabgabe<br />

ist im ersten Fall der Zahnarzt<br />

und im zweiten Fall dessen Zulieferer verpflichtet.<br />

Überschreitet die Summe aller Umsatzerlöse mit<br />

Medizinprodukten eine <strong>best</strong>immte Summe (abhängig<br />

von der Risikoklasse) nicht, so kann man sich<br />

von der Medizinprodukteabgabe befreien lassen.<strong>Die</strong><br />

Abgabe ist erstmals für das Jahr 2011 zu entrichten<br />

und beträgt pauschal je nach Risikoklasse zwischen<br />

250 € und 400 € pro Jahr.<br />

Beispiel:<br />

Produkt<br />

Risikoklasse<br />

Abgabe p.a.<br />

Befreiung möglich,<br />

wenn Umsatz ‹<br />

Lose Zahnspange I Euro 250,– Euro 25.000,–<br />

<strong>Die</strong> Abgabe 2011 ist bis zum 30.6.2012 zu entrichten.<br />

Zudem ist ein Formular zur Erklärung der Abgabe<br />

einzureichen. Ein solches ist unter www.basg.gv.at/<br />

medizinprodukte/medizinprodukteabgabe abrufbar. .<br />

eco.nova 59


steuer.berater<br />

Kranke Mitarbeiter –<br />

und nun<br />

Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Angestellten und <strong>Die</strong>nstgebern ist eine schöne Sache. Trotzdem gilt<br />

auch hier die alte Regel: Genaue Rechnung, gute Freunde. Und sollte dieses Vertrauen einmal getrübt sein, gilt<br />

die Arbeitsgerichtsregel, wonach immer der <strong>Die</strong>nstnehmer am längeren Ast sitzt, wenn der <strong>Die</strong>nstgeber nicht<br />

alles belegen und beweisen kann.<br />

Text: STB Dr. Verena Maria<br />

Erian, STB Raimund Eller<br />

und STB Mag. Eva<br />

Messenlechner<br />

Foto: Foto Hofer<br />

Um solchen Problemen vorzubeugen, möchten wir<br />

Ihnen nachstehend einige Tipps rund ums Thema<br />

Krankmeldungen ans Herz legen.<br />

1. Grundsätzlich sind Ihre Mitarbeiter verpflichtet,<br />

ohne Verzug eine <strong>Die</strong>nstverhinderung zu melden.<br />

2. Führen Sie in Ihrem Betrieb ein, dass sich Mitarbeiter<br />

NUR bei Ihnen oder bei einem Personalbeauftragten<br />

Ihres Betriebes TELEFONISCH krank melden dürfen.<br />

Erklären Sie, dass Sie Krankmeldungen, die per SMS,<br />

per E-Mail oder gar per Facebook einlangen oder an andere<br />

Mitarbeiter gemeldet werden, nicht akzeptieren.<br />

3. Sobald sich Mitarbeiter bei Ihnen oder Ihrem<br />

Personalbeauftragten „krank“ melden, <strong>for</strong>dern Sie<br />

unbedingt eine „Arbeitsunfähigkeits<strong>best</strong>ätigung“<br />

(= Krankmeldung) ein. Sie können dies auch bereits<br />

für den 1. Krankheitstag an<strong>for</strong>dern (nicht erst ab dem<br />

3. Tag, wie vielfach angenommen wird). Und – ganz<br />

wichtig: <strong>Die</strong> Arbeitsunfähigkeits<strong>best</strong>ätigung ist bei<br />

jedem Krankenstand neu anzu<strong>for</strong>dern. Eine Pauschalansage<br />

für alle künftigen Krankenstände oder eine<br />

Auf<strong>for</strong>derung im <strong>Die</strong>nstvertrag genügt leider nicht.<br />

4. Eine korrekte Arbeitsunfähigkeits<strong>best</strong>ätigung beinhaltet<br />

folgende Punkte:<br />

• Krankheitsbeginn<br />

• Art der Erkrankung (Krankheit, Unfall --> NICHT<br />

die Diagnose)<br />

• Voraussichtliche Dauer der Arbeitsverhinderung<br />

5. Eine solche Bestätigung können Sie sodann einfach<br />

an Ihr Steuerbüro weiterleiten.<br />

6. Wird trotz Ihrer Auf<strong>for</strong>derung keine Arbeitsunfähigkeitsmeldung<br />

geliefert, dann machen Sie Ihren<br />

Mitarbeiter darauf aufmerksam, dass er dies umgehend<br />

zu tun hat, da er ansonsten für die Fehltage keinen Anspruch<br />

auf sein Gehalt hat! Damit können Sie in der<br />

Regel auch Ihren Steuerberater beauftragen. Meist erfolgt<br />

sodann eine schriftliche Aufklärung des <strong>Die</strong>nstnehmers,<br />

was aus Beweisgründen immer vorteilhaft ist.<br />

7. Wenn Ihr <strong>Die</strong>nstnehmer trotz Auf<strong>for</strong>derung auf<br />

Vorlage einer Kranken<strong>best</strong>ätigung längere Zeit vom<br />

<strong>Die</strong>nst <strong>for</strong>tgeblieben ist und bei Wiedererscheinen am<br />

Arbeitsplatz keinen rechtmäßigen Hinderungsgrund<br />

für das Fernbleiben oder keine Arbeitsunfähigkeits<strong>best</strong>ätigung<br />

vorlegen kann, so können Sie eine Entlassung<br />

aussprechen. <strong>Die</strong>s muss allerdings dann umgehend<br />

erfolgen. Das heißt, der Betroffene darf nicht<br />

vorher schon mit der Arbeit begonnen haben. Auch<br />

hier empfehlen wir aus Beweisgründen, möglichst alles<br />

schriftlich zu machen.<br />

An dieser Stelle möchten wir auch einen verbreiteten<br />

Irrtum aufklären: Aufgrund falscher In<strong>for</strong>mation<br />

stellen manche Ärzte keine Arbeitsunfähigkeits<strong>best</strong>ätigung<br />

(= Krankmeldung) mehr aus. Begründet wird<br />

dies damit, dass der <strong>Die</strong>nstgeber ja die Krankmeldung<br />

über das Internet bei der Gebietskrankenkasse abfragen<br />

kann bzw. diese automatisch übermittelt erhält.<br />

58 eco.nova


<strong>Die</strong>s mag für so manchen Betrieb sicherlich zutreffen,<br />

ist aber bei weitem nicht die gängige Praxis. Tatsache<br />

ist vielmehr, dass gerade Klein- und Mittelbetriebe<br />

aufgrund der technischen Voraussetzungen nicht bei<br />

diesem System angemeldet sind. Und egal, ob bei diesem<br />

System angemeldet oder nicht: Jeder <strong>Die</strong>nstgeber<br />

kann weiterhin vom <strong>Die</strong>nstnehmer die Vorlage einer<br />

Arbeitsunfähigkeits<strong>best</strong>ätigung verlangen.<br />

Schädiger im Regresswege erstattet zu erhalten.<br />

<strong>Die</strong> Praxis zeigt, dass diese Möglichkeit wenig publik<br />

ist und <strong>Die</strong>nstgeber dies zu wenig nutzen. <strong>Die</strong> Kosten<br />

hierfür sind relativ gering und im Erfolgsfall von der<br />

Gegenseite (dies ist regelmäßig die gegnerische Haftpflichtversicherung)<br />

zu ersetzen. Wir empfehlen Ihnen,<br />

sich in solchen Fällen an Ihren Rechtsanwalt zu<br />

wenden. Sie werden sehen – es lohnt sich!<br />

8. Geld zurück von der AUVA<br />

Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern bekommen<br />

nach 10 Tagen durchgehendem Krankenstand für<br />

die weitere Zeit einen 50%igen Zuschuss zur Entgelt<strong>for</strong>tzahlung.<br />

Für Krankenstände aufgrund von<br />

Arbeits- oder Freizeitunfällen gibt es einen solchen<br />

Kostenzuschuss bereits vom ersten Tag an, wenn der<br />

Krankenstand insgesamt mindestens 4 Tage zusammenhängend<br />

gedauert hat.<br />

9. <strong>Die</strong>nstgeberregress bei Verkehrsunfällen:<br />

Oftmals resultieren Arbeitsverhinderungen bzw. Krankenstände<br />

aus Verkehrsunfällen, welche der Unfallgegner<br />

zu verantworten hat. Sie als <strong>Die</strong>nstgeber sind in<br />

diesen Fällen berechtigt, die Ihnen durch solch einen<br />

Unfall entstehenden Auslagen (Entgelt<strong>for</strong>tzahlung, anteilige<br />

Sonderzahlungen, Lohnnebenkosten usw.) vom<br />

Resümee:<br />

<strong>Die</strong> Personalverrechnung und das Arbeitsrecht gehören<br />

zu den sensibelsten Bereichen eines Unternehmens.<br />

Zudem ist der Faktor Personal kostenintensiv,<br />

sodass bereits kleine Fehler teuer zu stehen kommen<br />

können. Wir empfehlen daher, Ihren persönlichen<br />

Steuerberater bei Unklarheiten rechtzeitig zu involvieren.<br />

Insbesondere bei der Aussprache einer fristlosen<br />

Entlassung raten wir zu einer vorhergehenden<br />

Rücksprache mit einem erfahrenen Profi. Für all jene,<br />

die noch gar keine Erfahrung in Personalangelegenheit<br />

haben, lohnt es sich auf jeden Fall, noch vor der<br />

erstmaligen Beschäftigung von <strong>Die</strong>nstnehmern ein<br />

wenig Zeit in ein umfassendes Beratungsgespräch zu<br />

investieren. Dabei erhalten Sie wichtige Tipps und<br />

Arbeitsbehelfe für den optimalen Umgang mit Ihren<br />

<strong>Die</strong>nstnehmern.<br />

.<br />

KOPRODUKTION der EMF TEAM<br />

TIROL STEUERBERATER GMBH<br />

und den ÄRZTESPEZIALISTEN<br />

vom TEAM JÜNGER:<br />

STB Dr. Verena Maria Erian, STB<br />

Mag. Eva Messenlechner, STB<br />

Raimund Eller, v. l.<br />

Steuerspartipps für Ärzte<br />

Aktuelles zur Medizinprodukteabgabe für Zahnärzte<br />

Laut In<strong>for</strong>mation der Zahnärztekammern sind zwar Zahnärzte von der Medizinprodukteabgabeverordnung betroffen,<br />

allerdings kommt eine mögliche Abgabenbefreiung (gem. § 5 der Verordnung) zum Tragen.<br />

Findige Juristen haben bemerkt, dass die Verordnung<br />

auf den Unternehmensbegriff des § 232 UGB im dritten<br />

Buch des Unternehmensgesetzbuches abstellt.<br />

Letzteres ist jedoch gem. § 189 Abs. 4 UGB nicht auf<br />

Freiberufler – und damit auch nicht auf Zahnärzte -<br />

anwendbar. Das heißt, da Zahnärzte keine Umsatzerlöse<br />

im Sinn von § 232 UGB (Unternehmensgesetzbuch)<br />

erzielen und so unter die Ermäßigung wegen<br />

Geringfügigkeit gem. § 5 der Vorordnung fallen.<br />

Im Klartext ergibt sich daraus folgendes:<br />

Für das Jahr 2011 kann die Abgabepflicht lediglich<br />

Zahnärzte treffen, die über eine Gewerbeberechtigung<br />

verfügen und damit mehr als € 700.000,- Umsatzerlöse<br />

erzielen.<br />

Da allerdings im Prinzip auch Zahnärzte verpflichtet<br />

sind, eine Abgabenerklärung abzugeben, hat die<br />

Österreichische Zahnärztekammer ein kurzes Musterschreiben<br />

aufgesetzt, das von Zahnärzten zur<br />

Meldung bzw. zur Beantragung einer Befreiung verwendet<br />

werden kann.<br />

Der diesbezügliche Text lautet wie folgt: „Ich gebe<br />

hiermit bekannt, dass ich im Jahr 2011 keine Umsätze<br />

im Sinne von § 232 Unternehmensgesetzbuch erzielt<br />

habe und demnach unter die Abgabenbefreiung gem.<br />

§ 5 Medizinprodukteabgabenverordnung falle.“<br />

.<br />

Text:<br />

TEAM JÜNGER – Steuerberater<br />

DIE ÄRZTESPEZIALISTEN<br />

eco.nova 59


Steuerspartipps für Ärzte<br />

Sozialversicherung für Klinik- und Spitalsärzte<br />

Ausnahmeanträge & Meldungen von Grenzwertüberschreitungen noch vor dem Jahresende 2012 einbringen!<br />

Text:<br />

TEAM JÜNGER – Steuerberater<br />

DIE ÄRZTESPEZIALISTEN<br />

Für Klink- und Spitalsärzte gibt es für Einkünfte<br />

aus Sonderklassehonoraren (Poolgelder) hinsichtlich<br />

der Sozialversicherungsbeiträge eine interessante<br />

Kleinunternehmerregelung. <strong>Die</strong>se sieht vor, dass<br />

eine Ausnahme von der Pensionsversicherung beantragt<br />

werden kann. Für das Jahr 2012 ist dies dann<br />

der Fall, wenn<br />

• die selbständigen Einnahmen insgesamt nicht<br />

über 30.000 € zu liegen kommen und<br />

• der jährliche Gewinn daraus nicht mehr als<br />

4.515,12 € ausmacht.<br />

Zudem darf in den letzten fünf Kalenderjahren<br />

nicht mehr als 1 Jahr Sozialversicherungspflicht<br />

<strong>best</strong>anden haben.<br />

Der Antrag muss bis zum Jahresende bei der Sozialversicherungsanstalt<br />

der gewerblichen Wirtschaft<br />

(SVA) eingebracht werden, damit er für das laufende<br />

Jahr gilt. Später eingebrachte Anträge sind nicht<br />

mehr möglich.<br />

Hat man nun schon einen solchen Antrag eingebracht<br />

und es stellt sich später heraus, dass eine der Grenzen<br />

wider Erwarten überschritten wird, so sollte auch<br />

das der SVA noch vor Jahresende mitgeteilt werden.<br />

Passiert dies nicht, so kommt zu den Nachzahlungen<br />

ein Strafzuschlag von 9,3 % dazu. Bis einschließlich<br />

2011 konnte die Nachmeldung bis zur Rechtskraft<br />

des Steuerbescheides ohne Sanktionen erfolgen.<br />

Resümee:<br />

Ob so oder so – rechtzeitig melden zahlt sich aus und<br />

kann einige Hundert Euro einbringen.<br />

.<br />

44 eco.nova


steuer.berater<br />

Steuerabsetzposten Sponsoring<br />

Man irrt, wenn man glaubt, dass Schenken eine leichte Sache sei (Seneca). Und man irrt umso mehr, wenn<br />

man glaubt, dass betriebliches Sponsern und Spenden automatisch zu einem Steuerabzugsposten führt (Österreichische<br />

Finanzverwaltung).<br />

Text: STB Dr. Verena Maria<br />

Erian, STB Raimund Eller<br />

und STB Mag. Eva<br />

Messenlechner<br />

Foto: Foto Hofer<br />

Laut Einkommensteuergesetz sind „freiwillige Zuwendungen“<br />

nämlich grundsätzlich nicht absetzbar.<br />

Das gilt selbst dann, wenn sie durch betriebliche Erwägungen<br />

mit veranlasst sind.<br />

Ohne wirksame Werbeleistung kein<br />

Steuerabzug<br />

Für Sponsoring sehen die Einkommensteuerrichtlinien<br />

jedoch Erleichterungen vor. Danach sind Sponsorenzahlungen,<br />

die nahezu ausschließlich auf wirtschaftlicher<br />

bzw. betrieblicher Grundlage beruhen,<br />

unter folgenden Voraussetzungen als Betriebsausgabe<br />

von der Steuer absetzbar:<br />

• Der Gesponserte verpflichtet sich im Gegenzug<br />

zu einer Werbeleistung für den Sponsor.<br />

• <strong>Die</strong> Zahlungen stellen eine angemessene Gegenleistung<br />

für die Werbeleistung dar.<br />

• Es wird eine breite öffentliche Werbewirkung erzielt.<br />

In den Steuerrichtlinien heißt es dazu dezidiert, dass<br />

Sportler und Vereine Werbeleistungen zusagen müssen,<br />

die er<strong>for</strong>derlichenfalls auch durch den Sponsor<br />

rechtlich erzwungen werden können. Der gesponserte<br />

Sportler muss sich als Werbeträger eignen und<br />

die vereinbarte Reklame muss ersichtlich sein. <strong>Die</strong>s<br />

kann z.B. durch Aufdrucke an Sportgeräten oder auf<br />

der Sportbekleidung erfolgen. Eine weitere Möglichkeit<br />

bietet die Führung des Sponsorennamens in der<br />

Vereinsbezeichnung. Ist der Verein allerdings nur<br />

einem kleinen Personenkreis bekannt, so ist das Kriterium<br />

der Werbewirksamkeit nicht erfüllt und die<br />

Sponsorenleistungen werden somit steuerlich nicht<br />

42 eco.nova


wirksam. Auch die Wiedergabe in den Massenmedien<br />

ist freilich ein geeignetes Mittel zur Erfüllung der<br />

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit.<br />

Zusammenfassend kann man wohl sagen, dass diese<br />

Kriterien zumindest im Sportbereich nicht schwer<br />

einzuhalten sind, wenn man davon weiß. Da ist es<br />

z.B. beim Kultursponsoring schon weit schwieriger.<br />

Kultursponsoring werbemäßig begleiten<br />

Anders als im Sport hat der gesponserte Veranstalter<br />

in Kunst und Kultur sehr eingeschränkte Möglichkeiten,<br />

für den Sponsor als Werbeträger aufzutreten.<br />

So ist z.B. die Aufnahme des Sponsorennamens in die<br />

Bezeichnung der Kulturveranstaltung meist ebenso<br />

wenig möglich wie das Anbringen von Sponsorennamen<br />

auf der Bühne, der Kulisse oder gar auf den<br />

Kostümen der Darsteller. Das hat selbst das Finanzministerium<br />

eingesehen und in den Steuerrichtlinien<br />

verankert.<br />

Danach kommt es für die Frage der Werbewirkung<br />

bei einem Kulturevent lediglich auf die Bedeutung<br />

der Veranstaltung und deren Verbreitung in der Öffentlichkeit<br />

an. Aus dieser Sicht <strong>best</strong>ehen daher keine<br />

Bedenken, Sponsorenleistungen für kulturelle Veranstaltungen<br />

(insbesondere Opern- und Theateraufführungen<br />

sowie Kinofilme) mit entsprechender Breitenwirkung<br />

als Betriebsausgabe abzusetzen, wenn<br />

die Tatsache der Sponsorentätigkeit angemessen in<br />

der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird. Von einer<br />

solchen Bekanntmachung kann dann ausgegangen<br />

werden, wenn der Sponsor nicht nur anlässlich der<br />

Veranstaltung z.B. im Programmheft erwähnt wird,<br />

sondern auch in der kommerziellen Firmenwerbung<br />

(Inserat- oder Plakatwerbung) auf die Sponsorentätigkeit<br />

hingewiesen und/oder darüber in den Massenmedien<br />

redaktionell berichtet wird.<br />

Steuerwirksam spenden ist einfacher<br />

Einfacher ist es bei Spenden. Hier ist die Werbewirksamkeit<br />

unmaßgeblich, wenn es sich beim Spendenempfänger<br />

um eine vom Gesetzgeber begünstigte<br />

Institution handelt. Unter www.bmf.gv.at finden Sie<br />

eine Auflistung von Adressaten für steuerlich absetzbare<br />

Spenden. Begünstigte Spendenempfänger sind<br />

neben <strong>best</strong>immten Ein richtungen wie z.B. Universitäten,<br />

Museen, die Nationalbibliothek und das Bundesdenkmalamt<br />

auch eine Reihe humanitärer Organisationen<br />

sowie auch Umwelt-, Natur- und Artenschutzorganisationen,<br />

die freiwilligen Feuerwehren,<br />

die Landesfeuerwehrverbände und auch Tierheime.<br />

Insgesamt können für die derart begünstigten Zwecke<br />

bis zu 10 % des Vorjahresgewinnes steuerwirksam<br />

gespendet werden.<br />

Möchte man z.B. den Sportbereich mit Spenden fördern,<br />

so findet man auf der Liste der begünstigten<br />

Spendenempfänger unter anderem den Behindertensportverein<br />

Special Olympics Österreich, den Sport<br />

und Trauma Verein zur Förderung der Sporttraumatologie<br />

oder etwa den Verein zur Förderung der wissenschaftlichen<br />

Forschung in der Schulterchirurgie<br />

und Sporttraumatologie an der Universität Innsbruck.<br />

Weitere Spendenklassiker mit Steuerabzug sind SOS-<br />

Kinderdorf, Licht ins Dunkel, Rote Nasen Clowns,<br />

Ärzte ohne Grenzen und viele mehr.<br />

Zudem können auch Geld- und Sachspenden im Zusammenhang<br />

mit der Hilfestellung in Katastrophenfällen<br />

(Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und<br />

Lawinenschäden) steuerlich geltend gemacht werden,<br />

wenn sie der Werbung dienen.<br />

Resümee:<br />

Sponsern, aber richtig – dann sponsert auch die Finanz<br />

mit. Wichtig ist, die Sponsorentätigkeit ausreichend<br />

in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Im<br />

Sportbereich ist dies einfach durch entsprechende<br />

Aufdrucke an Sportgeräten und Sportbekleidung der<br />

gesponserten Sportler zu gewährleisten. Auch die<br />

Aufnahme des Sponsorennamens in die Vereinsbezeichnung<br />

ist ein brauchbares Mittel, um die von der<br />

Finanz ge<strong>for</strong>derte Werbewirksamkeit sicherzustellen,<br />

sofern der Verein der breiten Öffentlichkeit bekannt<br />

ist. Im Kulturbereich kann die ge<strong>for</strong>derte Reklamewirkung<br />

meist nur durch Inserat- oder Plakatwerbung<br />

sowie durch entsprechende Berichterstattung in den<br />

Massenmedien erreicht werden.<br />

.<br />

KOPRODUKTION der EMF TEAM<br />

TIROL STEUERBERATER GMBH<br />

und den ÄRZTESPEZIALISTEN<br />

vom TEAM JÜNGER:<br />

STB Dr. Verena Maria Erian, STB<br />

Mag. Eva Messenlechner, STB<br />

Raimund Eller, v. l.<br />

eco.nova 43


www.junghans.de<br />

100% CHARAKTER<br />

Stb. Dr. Verena Maria Erian<br />

Mehr Liquidität,<br />

mehr Lebensqualität!<br />

Liebe Unternehmerinnen, liebe Unternehmer!<br />

Aerious<br />

Chronoscope<br />

UVP 4.490,– €<br />

JUNGHANS – DIE DEUTSCHE UHR<br />

Ja, sie haben alle so recht, die da sagen, Geld allein macht nicht glücklich.<br />

Nur wenn es nicht da ist, dann ist das Gejammere groß, wie man ja<br />

an der Wirtschaftskrise sieht. Paradoxerweise führt Geld dazu, dass es<br />

weniger wichtig wird, wenn man mehr davon hat. Mit steigender Anzahl<br />

von Scheinen hängen immer weniger Entscheidungen davon ab.<br />

Wie man dann so schön sagt – „Geld spielt keine Rolle“. Wie auch immer.<br />

Eines steht jedenfalls fest: Geld schafft finanzielle Geborgenheit.<br />

Geld eröffnet Ressourcen. Geld gibt materielle Freiheit. Kurz: Mehr<br />

Liquidität, mehr Lebensqualität!<br />

Und ganz in diesem Sinne sehen wir auch dieses eco.nova Spezial. Es ist<br />

voll mit Strategien zu mehr Liquidität. So erfahren Sie im Artikel „Gewinnfreibetrag“,<br />

wie Sie es schaffen, 13 % Ihrer Gewinne überhaupt völlig<br />

steuerfrei zu lukrieren. Das kommt einer Senkung des Spitzensteuersatzes<br />

von einst 50 auf nunmehr 43,5 % gleich. Für alle, die Gewinne von über<br />

175.000 Euro schreiben, gibt es in diesem Zusammenhang zudem einen<br />

Sondertipp. Falls Sie sich betroffen fühlen, so lesen Sie diesen Artikel bitte<br />

noch heuer. Ebenso zur eiligen Lektüre noch vor Jahresende empfehlen<br />

wir Ihnen die „Steuersparcheckliste 2012“. Weitere Tausender kann Ihnen<br />

dann im Jahr 2013 die richtige Entscheidung im Hinblick auf das Steuerabkommen<br />

mit der Schweiz bringen. Alles was Sie dazu wissen müssen,<br />

finden Sie bei den top.themen dieser Ausgabe. Ebendort haben wir<br />

auch einen Steuerüberblick zu Kursverlusten aus Fremdwährungskrediten<br />

eingereiht. Angesichts der anhaltenden Euroschwäche und der unsicheren<br />

weiteren Kursentwicklungen ist es gut zu wissen, dass im betrieblichen Bereich<br />

ein wesentlicher Teil der Kursverluste über die Steuerersparnis wieder<br />

retour „verdient“ werden kann.<br />

Armand<br />

UHREN SCHMUCK<br />

MALSER STRASSE 20<br />

6500 LANDECK<br />

TEL./FAX: 0 54 42/6 22 38<br />

armand.schieferer@gmx.at<br />

All diese Steuer-Highlights und vieles mehr zu Themen wie Immobilien,<br />

Steuerprüfungen sowie aktuellste Neuerungen füllen die kommenden<br />

Seiten. Dafür bedanken wir uns ganz herzlich bei allen, die dieses<br />

eco.nova Spezial wieder für Sie möglich gemacht haben.<br />

Vor allem aber wünschen wir Ihnen, liebe Unternehmerinnen und<br />

Unternehmer, viel Freude mit dieser eco.nova und ganz besonders im<br />

Sinne dieser Ausgabe – mehr Liquidität, mehr Lebensqualität!<br />

Verena Maria Erian<br />

Ihre eco.nova-Steuerredaktion<br />

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Eine Ode an den Verlust<br />

Spitzensteuerzahler greifen bei der Suche nach neuen Steuersparpotentialen<br />

gerne zu Verlustbeteiligungen. Hier erfahren Sie, was darunter zu verstehen<br />

ist, wo Gefahren lauern und wie es doch noch funktionieren kann.<br />

Was sie ist, wie sie wirkt<br />

Verlustbeteiligung bedeutet den Erwerb einer Beteiligung<br />

an einem vorerst verlustbringenden Unternehmen<br />

(gewerbliches Modell) oder einer Liegenschaft<br />

zur Vermietung (Bauherrenmodell, Vorsorgewohnung).<br />

<strong>Die</strong> erzielten Verluste können mit anderen positiven<br />

Einkünften verrechnet werden und kürzen so<br />

die Steuerbemessungsgrundlage.<br />

• Beispiel: Sie beteiligen sich mit einer Einlage von<br />

10.000 Euro an einer Gesellschaft, die im ersten Jahr<br />

Verluste macht. Davon entfallen auf Ihren Anteil 20.000<br />

Euro. <strong>Die</strong>s bringt bei einem Spitzensteuersatz von 50 %<br />

eine so<strong>for</strong>tige Steuerersparnis von 10.000 Euro. Nach<br />

acht Jahren erhalten Sie Ihr Investment zuzüglich Ertrag<br />

in Höhe von insgesamt 11.300 Euro zurück. Damit<br />

kommt es im Jahr der Abschichtung zu einem steuerpflichtigen<br />

Veräußerungsgewinn von 21.300 Euro, der<br />

zudem auf drei weitere Jahre verteilt werden darf. Würde<br />

die Finanz die Verluste des ersten Jahres steuerlich anerkennen,<br />

so wäre damit eine erhebliche Steuerstundung<br />

von 10.000 Euro über Jahre erreicht. Solche Modelle<br />

sind der Finanz freilich ein Dorn im Auge. Schließlich<br />

haben Sie eine Steuerersparnis in Höhe von 10.000<br />

Euro im Jahr eins erreicht und müssen diese erst etliche<br />

Jahre später wieder „retournieren“.<br />

Was geht – und was nicht<br />

Steht bei einer Verlustbeteiligung die Erzielung steuerlicher<br />

Vorteile im Vordergrund, werden die erzielten<br />

Verluste steuerlich nicht anerkannt. <strong>Die</strong>s ist insbesondere<br />

der Fall, wenn der Erwerb oder das Eingehen der<br />

Beteiligung allgemein angeboten wird und die erzielbare<br />

Rendite doppelt so hoch wäre als bei Beteiligung<br />

ohne Steuervorteil. Geht man von einem Rechnungszinssatz<br />

von 3,5 % aus, so errechnet sich aus obigem<br />

Beispiel eine Rendite von 4 %. Klammert man den<br />

Steuervorteil aus, reduziert sich die Rentabilität auf<br />

0,82 %. Der Rentabilitätsunterschied beträgt mehr als<br />

das Doppelte. <strong>Die</strong> Finanz würde obiges Modell daher<br />

nicht anerkennen.<br />

Nach wie vor akzeptiert werden Bauherrenmodelle<br />

und Vorsorgewohnungen. Bei Ersteren schließen sich<br />

mehrere Investoren zusammen, um eine Liegenschaft<br />

zu erwerben, zu renovieren und dann zu vermieten. Der<br />

Anleger ist ideeller Miteigentümer, d.h. ohne konkrete<br />

Zuordnung einer <strong>best</strong>immten Wohnung. <strong>Die</strong> gesamte<br />

administrative Abwicklung wird vom Modellanbieter<br />

übernommen. Wird dargelegt, dass innerhalb von 25<br />

Jahren ab Beginn der Vermietung, höchstens 28 Jahren<br />

ab dem erstmaligen Anfall von Aufwendungen<br />

ein Gesamtüberschuss erzielt werden kann, wirken<br />

die Anlaufverluste voll steuermindernd. Der Steuerstundungseffekt<br />

kann greifen. Als Vorsorgewohnung<br />

kommt jede beliebige Wohnung in Frage. Auch hier<br />

gibt es maßgeschneiderte Projekte, bei denen dem Anleger<br />

die gesamte Administration abgenommen wird.<br />

Der steuerliche Unterschied zum Bauherrenmodell ist,<br />

dass hier bereits innerhalb von 20 Jahren ab Beginn<br />

der Vermietung, höchstens 23 Jahren ab dem erstmaligen<br />

Anfall von Aufwendungen ein Gesamtüberschuss<br />

vorzuweisen ist. Bauherrenmodelle profitieren zudem<br />

meist von einkommensunabhängigen Landesförderungen<br />

(Objektförderung) und von der Möglichkeit<br />

einer stark beschleunigten Abschreibung.<br />

• eco.tipp: Beteiligen Sie sich an Verlustmodellen nur<br />

dann, wenn Sie in der höchsten Steuerklasse (50 %) sind<br />

und den Verlust des eingesetzten Kapitals verkraften<br />

könnten. Es gab in der Vergangenheit insbesondere bei<br />

gewerblichen Modellen durchaus schon Fälle, die mit<br />

einer Vollpleite endeten! Seien Sie vorsichtig mit vorgelegten<br />

Prognoserechnungen. <strong>Die</strong> wirklichen Renditen<br />

sind bei genauem Hinsehen oftmals enttäuschend. .<br />

30 eco.nova


Teile und herrsche<br />

Für all jene, deren Einkommen bereits in die höchste Steuerklasse fällt und dort mit<br />

dem derzeitigen Höchststeuersatz von 50 % <strong>best</strong>euert wird, lohnt es sich darüber<br />

nachzudenken, inwieweit nicht Einkommensteile auf andere Familienmitglieder mit<br />

einem moderateren Grenzsteuersatz umgelenkt werden können. <strong>Die</strong>ser Vorgang wird<br />

als Einkommenssplitting oder auch Ehegattensplitting bezeichnet.<br />

32 eco.nova


Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist<br />

dies relativ einfach durch Einräumung eines Fruchtgenusses<br />

an der betreffenden Liegenschaft zugunsten<br />

von Ehegatten oder Kindern zu bewerkstelligen. Werden<br />

<strong>best</strong>immte Voraussetzungen erfüllt, kann damit<br />

erreicht werden, dass Mieteinkünfte künftig beim<br />

Fruchtnießer versteuert werden, ohne dass zivilrechtliches<br />

Eigentum an der betreffenden Liegenschaft<br />

übertragen werden muss.<br />

Voraussetzung zur Verlagerung<br />

der laufenden Einkünfte<br />

Damit die Finanz die Zurechnung der Einkünfte beim<br />

Fruchtnießer akzeptiert, muss Letzterer auf die Einkunftserzielung<br />

wesentlichen Einfluss nehmen können.<br />

Bei der Vermietung von Immobilien müssen dazu<br />

folgende Kriterien erfüllt sein:<br />

• Der Fruchtnießer muss den Mietern gegenüber als<br />

Vermieter auftreten. Das heißt, neue Mietverträge sind<br />

vom Fruchtnießer selbst abzuschließen. Bei <strong>best</strong>ehenden<br />

Verträgen muss den Mietern die Übernahme<br />

der Verträge angezeigt werden. Bei der Vermietung<br />

von Ferienwohnungen muss der Fruchtnießer in den<br />

Werbemitteln (Prospekte, Häuserkatalog, Internet-<br />

Auftritt) sowie in der gesamten Korrespondenz (Anfragenbeantwortungen,<br />

Reservierungs<strong>best</strong>ätigungen,<br />

Rechnungen etc.) als Vermieter auftreten.<br />

• Der Fruchtnießer muss Ansprechpartner für die<br />

Rechte und Pflichten (Hauptmietzinsabrechnungen,<br />

Durchführung notwendiger Erhaltungsarbeiten etc.)<br />

aus den Mietverträgen sein. Bei der Vermietung von<br />

Ferienwohnungen <strong>best</strong>ehen Verpflichtungen vor allem<br />

gegenüber dem Tourismusverband (Meldepflicht der<br />

Übernachtungen, Abführung der Kurtaxe etc.) und<br />

dem Amt der Tiroler Landesregierung. Auch gegenüber<br />

diesen Stellen hat der Fruchtnießer als Verantwortlicher<br />

aufzutreten.<br />

• <strong>Die</strong> Mieten müssen auf das Konto des Fruchtnießers<br />

überwiesen bzw. von einem von ihm Beauftragten<br />

eingehoben werden. Bei der Vermietung von Ferienwohnungen<br />

ist darauf zu achten, dass der Fruchtnießer<br />

auch auf den Rechnungen gegenüber den Feriengästen<br />

als Vermieter auftritt.<br />

• Der Fruchtnießer muss den Hausverwalter <strong>best</strong>ellen.<br />

Vertragsgestaltung/Grundbucheintragung<br />

Es empfiehlt sich, diese Kriterien bereits in den Vertrag<br />

zur Bestellung eines Zuwendungsfruchtgenusses<br />

einfließen zu lassen. Insbesondere bei Verträgen zwischen<br />

nahen Angehörigen untersucht die Finanz, ob<br />

die für die steuerrechtliche Anerkennung er<strong>for</strong>derliche<br />

Außenwirkung auch tatsächlich gegeben ist. <strong>Die</strong> Bestellung<br />

eines Fruchtgenusses wird gegenüber Dritten<br />

nur wirksam, wenn eine Eintragung ins Grundbuch<br />

erfolgt. Andernfalls kann die Finanz ein missbräuchliches<br />

„Einkommenssplitting“ erblicken.<br />

Vor der rechtlichen Finalisierung gilt es jedoch noch<br />

sicherzustellen, dass die Anlagenabschreibung (Afa)<br />

der Immobilie auch weiterhin steuermindernd in Ansatz<br />

gebracht werden kann. Hier stellt sich folgendes<br />

Problem: Grundsätzlich kann eine Gebäudeabschreibung<br />

nur vom Eigentümer des jeweiligen Gebäudes in<br />

Anspruch genommen werden. Da die Fruchtgenuss<strong>best</strong>ellung<br />

nun aber dazu führt, dass der zivilrechtliche<br />

Eigentümer in Hinkunft keine korrespondierenden<br />

Einnahmen mehr hat, von denen die Afa in Abzug<br />

gebracht werden könnte, würde die Fruchtgenuss<strong>best</strong>ellung<br />

einen Verlust von ansonsten abzugsfähigen<br />

Abschreibungen bedeuten. Um das zu verhindern, gibt<br />

es 2 Varianten:<br />

Variante 1: Der Fruchtnießer wird wirtschaftlicher<br />

Eigentümer. Als solcher wird er von der Finanz anerkannt,<br />

wenn ein Belastungs- und Veräußerungsverbot<br />

zugunsten des Fruchtnießers eingeräumt wird.<br />

<strong>Die</strong>se Einschränkungen des zivilrechtlichen Eigentümers<br />

sind im Grundbuch einzuverleiben. Damit<br />

kann der zivilrechtliche Eigentümer über das Objekt<br />

nicht mehr verfügen. <strong>Die</strong> gesetzlichen Pflichten des<br />

Hausherrn müssen auf den Fruchtnießer übertragen<br />

werden. Nach § 513 ABGB ist der Fruchtnießer verpflichtet,<br />

das Mietobjekt als ein guter Haushalter in<br />

dem Stand, in dem er es übernommen hat, zu erhalten<br />

und aus dem Ertrag die Ausbesserungen, Ergänzungen<br />

und Herstellungen zu besorgen. <strong>Die</strong> Einschränkung<br />

dieser Verpflichtung spricht nach der<br />

Rechtsprechung gegen wirtschaftliches Eigentum<br />

des Fruchtnießers. Bei Übergang des wirtschaftlichen<br />

Eigentums kann der zivilrechtliche Eigentümer<br />

über das Objekt faktisch nicht mehr verfügen.<br />

Ist dies zivilrechtlich nicht gewollt, so sollten Alternativen<br />

wie etwa Variante 2 überlegt werden.<br />

Variante 2: Der Fruchtgenuss<strong>best</strong>eller macht die Afa<br />

geltend. Bei dieser Variante wird statt einem unentgeltlichen<br />

Fruchtgenuss einfach ein Entgelt mindestens in<br />

Höhe der Afa vereinbart. <strong>Die</strong>ses kann der Fruchtgenuss<strong>best</strong>eller<br />

mit der Afa verrechnen und kommt so<br />

wieder zu seinem gewünschten steuerlichen Nullergebnis<br />

aus dem Vermietungsobjekt. Gleichzeitig hat der<br />

Fruchtnießer eine absetzbare Ausgabe in Höhe der Afa<br />

und gelangt auf diesem Wege ebenso zur steuerlichen<br />

Absetzung für Abnutzung. Hat der Fruchtgenuss<strong>best</strong>eller<br />

zusätzlich Aufwendungen, die im Zusammenhang<br />

mit den Einkünften aus dem Fruchtgenuss stehen<br />

(z.B. Zinsen), kann er auch diese in das Fruchtgenussentgelt<br />

einpreisen.<br />

Aus steuerlicher Sicht kann die Einräumung eines Zuwendungsfruchtgenusses<br />

bei einem entsprechenden<br />

„Steuergefälle“ zwischen Fruchtgenuss<strong>best</strong>eller und<br />

Fruchtnießer Vorteile bringen. Ob sich eine Fruchtgenusskonstruktion<br />

tatsächlich lohnt und in welcher Variante<br />

es am <strong>best</strong>en umgesetzt werden soll, hängt weiterhin<br />

vom konkreten Fall ab. Auch die umsatzsteuerlichen Folgen<br />

müssen dabei einbezogen werden. <strong>Die</strong> steuerlichen<br />

Vorteile gilt es sodann gegenüber zivilrechtlichen Bedenken<br />

und Zielvorgaben abzuwägen. .<br />

steuer.sparmodelle<br />

eco.nova 33


Hier sponsert<br />

auch die Finanz mit<br />

Man irrt, wenn man glaubt, dass Schenken eine leichte Sache sei. Das wusste<br />

schon der römische Philosoph Lucius Annaeus Seneca. Und man irrt umso mehr, wenn<br />

man glaubt, dass betriebliches Sponsern und Spenden automatisch zu<br />

einem Steuerabzugsposten führt.<br />

34 eco.nova


Sportler muss sich als Werbeträgr eignen und die vereinbarte<br />

Reklame muss ersichtlich sein. <strong>Die</strong>s kann<br />

durch Aufdrucke an Sportgeräten oder auf der Sportbekleidung<br />

erfolgen. Eine weitere Möglichkeit bietet<br />

die Führung des Sponsorennamens in der Vereinsbezeichnung.<br />

Ist der Verein allerdings nur einem kleinen<br />

Personenkreis bekannt, so ist das Kriterium der Werbewirksamkeit<br />

nicht erfüllt und die Sponsorenleistungen<br />

werden steuerlich nicht wirksam. Auch die Wiedergabe<br />

in den Massenmedien ist freilich ein geeignetes<br />

Mittel zur Erfüllung der Voraussetzungen für die<br />

steuerliche Absetzbarkeit. Zusammenfassend lässt sich<br />

sagen, dass diese Kriterien zumindest im Sportbereich<br />

nicht schwer einzuhalten sind, wenn man davon weiß.<br />

Im Kultursponsoring ist dies schon weit schwieriger.<br />

Kultursponsoring werbemäßig begleiten<br />

Anders als im Sport hat der gesponserte Veranstalter in<br />

Kunst und Kultur sehr eingeschränkte Möglichkeiten,<br />

für den Sponsor als Werbeträger aufzutreten. So ist die<br />

Aufnahme des Sponsorennamens in die Bezeichnung<br />

der Kulturveranstaltung meist ebenso wenig möglich<br />

wie das Anbringen von Sponsorennamen auf der Bühne,<br />

der Kulisse oder gar auf den Kostümen der Darsteller.<br />

Das hat selbst das Finanzministerium eingesehen<br />

und in den Steuerrichtlinien verankert. Danach kommt<br />

es für die Frage der Werbewirkung bei einem Kulturevent<br />

lediglich auf die Bedeutung der Veranstaltung<br />

und deren Verbreitung in der Öffentlichkeit an. Aus<br />

dieser Sicht <strong>best</strong>ehen daher keine Bedenken, Sponsorenleistungen<br />

für kulturelle Veranstaltungen (insbesondere<br />

Opern- und Theateraufführungen sowie Kinofilme) mit<br />

entsprechender Breitenwirkung als Betriebsausgabe abzusetzen,<br />

wenn die Tatsache der Sponsorentätigkeit angemessen<br />

in der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird. Von<br />

einer solchen Bekanntmachung kann dann ausgegangen<br />

werden, wenn der Sponsor nicht nur anlässlich der Veranstaltung<br />

z.B. im Programmheft erwähnt wird, sondern<br />

auch in der kommerziellen Firmenwerbung (Inserat- oder<br />

Plakatwerbung) auf die Sponsorentätigkeit hingewiesen<br />

und/oder darüber in den Massenmedien redaktionell berichtet<br />

wird.<br />

spenden.stiften<br />

Laut Einkommensteuergesetz sind „freiwillige Zuwendungen“<br />

grundsätzlich nicht absetzbar. Das gilt selbst<br />

dann, wenn sie durch betriebliche Erwägungen mit<br />

veranlasst sind. Für Sponsoring sehen die Einkommensteuerrichtlinien<br />

jedoch Erleichterungen vor. Danach<br />

sind Sponsorenzahlungen, die nahezu ausschließlich<br />

auf wirtschaftlicher bzw. betrieblicher Grundlage beruhen,<br />

unter folgenden Voraussetzungen als Betriebsausgabe<br />

von der Steuer absetzbar:<br />

• Der Gesponserte verpflichtet sich im Gegenzug zu<br />

einer Werbeleistung für den Sponsor.<br />

• <strong>Die</strong> Zahlungen stellen eine angemessene Gegenleistung<br />

für die Werbeleistung dar.<br />

• Es wird eine breite öffentliche Werbewirkung erzielt.<br />

In den Steuerrichtlinien heißt es dazu dezidiert, dass<br />

Sportler und Vereine Werbeleistungen zusagen müssen,<br />

die er<strong>for</strong>derlichenfalls auch durch den Sponsor<br />

rechtlich erzwungen werden können. Der gesponserte<br />

Steuerwirksam spenden ist einfacher<br />

Einfacher ist es bei Spenden. Hier ist die Werbewirksamkeit<br />

unmaßgeblich, wenn es sich beim Spendenempfänger<br />

um eine vom Gesetzgeber begünstigte Institution<br />

handelt. Unter www.bmf.gv.at finden Sie eine Auflistung<br />

von Adressaten für steuerlich absetzbare Spenden. Begünstigte<br />

Spendenempfänger sind neben <strong>best</strong>immten<br />

Einrichtungen wie Universitäten, Museen, Nationalbibliothek<br />

und Bundesdenkmalamt auch eine Reihe humanitärer<br />

Organisationen sowie Umwelt-, Natur- und<br />

Artenschutzorganisationen, die freiwilligen Feuerwehren,<br />

Landesfeuerwehrverbände oder Tierheime. Insgesamt<br />

können für die derart begünstigten Zwecke bis zu 10 %<br />

des Vorjahresgewinnes steuerwirksam gespendet werden.<br />

Zudem können auch Geld- und Sachspenden im Zusammenhang<br />

mit der Hilfestellung in Katastrophenfällen<br />

(Hochwasser-, Erdrusch-, Vermurungs- und Lawinenschäden)<br />

steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie der<br />

Werbung dienen. .<br />

eco.nova 35


Steuerprüfung:<br />

(k)ein Grund zur Panik<br />

Selbst den ehrlichsten Steuerzahler beunruhigt die Ankündigung einer Betriebsprüfung. Tatsächlich bedeutet diese<br />

immer auch einen zusätzlichen Aufwand und ist daher eine Belastung. Grund zur Panik <strong>best</strong>eht indes auch nicht.<br />

Text: Verena Maria Erian,Raimund Eller und Eva Messenlechner, Foto: Hofer<br />

Keine Prüfung ohne Warnung<br />

Eine Betriebsprüfung beginnt im ersten Schritt mit einer Ankündigung zirka eine Woche<br />

vor ihrem Beginn. Nun gilt es, Unterlagen vorzubereiten, zu sichten und nochmals<br />

im Hinblick auf steuerliche Zweifelsfragen auszuwerten. <strong>Die</strong>s ist besonders deshalb so<br />

wichtig, da sich auch Betriebsprüfer durch Aktenstudien und Internetrecherchen umfassend<br />

vorbereiten.<br />

Während der Prüfung sollte Ihr Steuerberater federführend involviert sein und es ermöglichen,<br />

dass die Prüfung nicht in Ihrem Unternehmen, sondern in dessen Kanzlei<br />

stattfindet. Das hat den Vorteil, dass der Prüfer allfällige Fragen zuerst an Ihren steuerlichen<br />

Vertreter stellt und dadurch eine professionelle Beantwortung gesichert ist. Dennoch<br />

ist zumindest mit einer Betriebsbesichtigung bei Ihnen zu rechnen.<br />

Inhaltliche Probleme<br />

Typischerweise werden die vollständige Erfassung der Einnahmen sowie die betriebliche<br />

Veranlassung Ihrer Ausgaben überprüft. Mit einer sogenannten Mittelnachweisberechnung<br />

(Vermögenszuwachsrechnung) wird überprüft, ob Ihre Geldgebarung<br />

stimmt und Ihnen genug Geld für die Bestreitung der Lebenshaltungskosten<br />

zur Verfügung steht. Große Bedeutung kommt dabei der Ordnungsmäßigkeit der<br />

von Ihnen geführten Aufzeichnungen zu. Ist dies nicht der Fall, kann es zu einer<br />

Schätzung des Umsatzes und des Gewinnes durch den Prüfer kommen. Und das<br />

kann teuer werden.<br />

Der Höhepunkt: <strong>Die</strong> Schlussbesprechung<br />

Eine gemeinsame Vorbereitung und Absprache mit dem Steuerberater ist an<br />

diesem Punkt besonders wichtig, schließlich verstärkt<br />

sich auch der Prüfer mit seinem Vorgesetzten.<br />

Hier werden die bis dahin noch offenen<br />

Punkte besprochen. In steuerlichen<br />

Zweifelsfragen können dabei für Sie<br />

günstige Kompromisse geschlossen<br />

werden. .<br />

54 eco.nova


Prophylaxe für<br />

Steuerprüfungen & mehr ...<br />

Nach Erstellung des Jahresabschlusses sollten Kontrollroutinen<br />

des gesamten Rechenwerkes auf Plausibilität<br />

dahingehend erfolgen, ob der ausgewiesene Gewinn<br />

unter Berücksichtigung aller betrieblichen und außerbetrieblichen<br />

Geldflüsse überhaupt dazu reicht, den<br />

Lebensunterhalt der Familie zu <strong>best</strong>reiten. Dafür gibt es<br />

mehrere Gründe.<br />

Koproduktion der EMF TEAM TIROL STEUERBERATER GMBH und<br />

der ÄRZTESPEZIALISTEN vom TEAM JÜNGER: STB Dr. Verena<br />

Maria Erian, STB Mag. Eva Messenlechner und STB Raimund<br />

Eller, v.l.<br />

Checkliste Betriebsprüfung<br />

Wann werden Sie geprüft<br />

<strong>Die</strong> im Finanzcomputer installierten Prüfungsprogramme<br />

filtern <strong>best</strong>immte Auffälligkeiten heraus. <strong>Die</strong>se können<br />

zu einem Prüfungsauftrag führen. Wenn Sie schon<br />

länger als zehn Jahre nicht geprüft wurden, steigen Ihre<br />

„Chancen“.<br />

Welcher Zeitraum wird geprüft<br />

Meist die letzten drei Jahre, für die die Steuererklärungen<br />

bereits abgegeben sind.<br />

Welche In<strong>for</strong>mation will der Prüfer<br />

Sämtliche für die „Steuer“ relevanten Unterlagen, insbesondere<br />

Buchhaltung, Aufzeichnungen der Bareinnahmen,<br />

das gesamte Belegmaterial, Aufzeichnungen über<br />

Privatanteile, Verträge etc. Zudem müssen die Daten<br />

der Buchhaltung auf elektronischen Datenträgern zur<br />

Verfügung gestellt werden. Ebenso werden die Begehrlichkeiten<br />

hinsichtlich elektronischer Daten aus Ihrer<br />

gesamten Unternehmenssoftware immer größer. Weiters<br />

können auch Erkundigungen bei Geschäftspartnern,<br />

Angestellten und anderen eingeholt werden.<br />

Wo findet die Prüfung statt<br />

Im Idealfall findet die Prüfung im Büro Ihres steuerlichen<br />

Vertreters oder im Finanzamt statt. Üblicherweise will<br />

der Betriebsprüfer aber auch Ihr Unternehmen besichtigen.<br />

Sind entsprechende räumliche Voraussetzungen<br />

gegeben, so kann der Prüfer auch in Ihrem Unternehmen<br />

prüfen.<br />

Wie lange dauert eine Prüfung<br />

Dem Prüfer stehen im Allgemeinen zwei Wochen für<br />

die Prüfung zur Verfügung! Bei vollständigen Unterlagen,<br />

guter Vorbereitung und tatkräftiger Mitwirkung<br />

und Prüferbetreuung vermindert sich in der Regel die<br />

Prüfungsdauer.<br />

Grund Nr. 1<br />

Das Finanzamt will wissen, ob Sie von dem, was Sie steuerlich als Ihr Einkommen<br />

erklären, überhaupt leben können. Geht sich diese Rechnung nicht aus,<br />

so muss es andere Geldquellen (Erbschaft, Schenkung, Kredit, Ersparnisse,<br />

Verkauf von privaten Wirtschaftsgütern etc.) geben, aus denen Sie Ihren<br />

Lebensunterhalt <strong>best</strong>ritten haben. Andernfalls nimmt die Finanz an, dass Sie<br />

von unversteuerten Geldern gelebt haben. <strong>Die</strong>se Rechenübung nennt man<br />

Mittelnachweis (Vermögensrechnung). Da die Prüfung durch das Finanzamt<br />

meist erst Jahre später stattfindet, kann es leicht passieren, dass Sie sich an<br />

gewisse Vorkommnisse nicht mehr erinnern können bzw. keine Unterlagen<br />

mehr dazu haben. Daher empfiehlt es sich, für jedes abgelaufene Jahr so<strong>for</strong>t<br />

bei der Jahresabschlusserstellung einen solchen Mittelnachweis zu erstellen.<br />

Bei größeren Abweichungen <strong>best</strong>eht Handlungsbedarf:<br />

Der errechnete Wert liegt unter dem Existenzminimum: In diesem Fall haben<br />

Sie entweder öfter „vergessen“, Einnahmen zu erfassen, oder es gab doch<br />

noch andere Geldquellen. Können Sie nicht erklären, wie Sie Ihren Lebensunterhalt<br />

<strong>best</strong>ritten haben, droht Ihnen ein steuerlicher Supergau. <strong>Die</strong> Konsequenzen<br />

reichen von einer Ausweitung des üblichen Prüfungszeitraumes<br />

von drei auf bis zu sieben Jahren, über Zuschätzungen zum bisher erklärten<br />

steuerlichen Einkommen bis hin zum Finanzstrafverfahren.<br />

Der errechnete Wert ist extrem hoch: So erfreulich dies auch ist, Sie sollten<br />

eine Erklärung für den Verbleib des Geldes finden. Vielleicht gibt es noch<br />

Wertpapiere, die vergessen wurden, in dem Mittelnachweis aufzunehmen.<br />

Oder es gab sonstige größere private Ausgaben (Immobilientransaktionen,<br />

Jagdpacht etc.), die vorerst übersehen wurden. Haben Sie keine Erklärung, so<br />

könnte die Finanz auf versteckte Wertpapierdepots oder Geld im Ausland aus<br />

möglicherweise nicht versteuerten Quellen tippen.<br />

Grund Nr. 2<br />

Anlässlich des Jahresabschlusses können auch betriebswirtschaftliche<br />

Analysen und Auswertungen erstellt werden. <strong>Die</strong>selben Daten, die ohnehin<br />

für den Mittelnachweis gegenüber dem Finanzamt benötigt werden, können<br />

gleichzeitig auch für betriebswirtschaftliche Fragestellungen ausgewertet<br />

werden, wie folgt:<br />

• Woher kommt das Geld und wohin geht es <strong>Die</strong>s ist vor allem dann<br />

interessant, wenn Sie sich wundern, warum von dem so hohen<br />

Gewinn so wenig Geld für Sie übrig geblieben ist.<br />

• Wie viel Geld habe ich angespart<br />

• Wie viele Schulden habe ich zurückbezahlt bzw. inwieweit ist<br />

mein Verschuldungsgrad angestiegen<br />

• Welche Schulden habe ich und welche vertrage ich<br />

• Wie haben sich meine Fremdwährungskredite entwickelt<br />

• Wie viele Jahre muss ich noch für meine Schulden arbeiten<br />

• Wie hoch ist das Familieneinkommen<br />

• Was kann ich mir leisten Lebe ich über meine Verhältnisse<br />

eco.nova 55

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