Waidhofner Stadtnachrichten September 2011 - Waidhofen an der ...
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Stadt intern<br />
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<strong>Waidhofner</strong> <strong>Stadtnachrichten</strong><br />
S T E L L E N A U S S C H R E I B U N G<br />
Die STADTGEMEINDE WAIDHOFEN AN DER THAYA gibt bek<strong>an</strong>nt, dass <strong>der</strong> Dienstposten<br />
LEITERIN / LEITER DER ALBERT REITER-MUSIKSCHULE<br />
neu besetzt wird.<br />
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt voraussichtlich mit 2. Jänner 2012 nach den Bestimmungen des NÖ Gemeindevertragsbedienstetengesetz<br />
1976 (NÖ GVBG) in <strong>der</strong> geltenden Fassung. Die Anstellung ist vorerst befristet (zwei Jahre)<br />
vorgesehen. Die befristete Betrauung k<strong>an</strong>n einmal um maximal fünf Jahre verlängert werden. Bei zufriedenstellen<strong>der</strong><br />
Dienstleistung k<strong>an</strong>n auf unbestimmte Zeit verlängert werden.<br />
Aufgabenbereich:<br />
• Org<strong>an</strong>isatorische, pädagogische und administrative Leitung <strong>der</strong> Musikschule unter Erfüllung <strong>der</strong> im § 46b NÖ GVBG<br />
gen<strong>an</strong>nten Dienstpflichten<br />
• Erfüllung <strong>der</strong> im § 46a GVBG gen<strong>an</strong>nten Aufgaben als Musikschullehrer<br />
• Pl<strong>an</strong>ung und Durchführung schulischer Ver<strong>an</strong>staltungen (Konzerte, Projekte etc.)<br />
• Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber und <strong>an</strong><strong>der</strong>en öffentlichen und privaten Einrichtungen<br />
Anstellungserfor<strong>der</strong>nisse:<br />
• Erfüllung <strong>der</strong> Aufnahmeerfor<strong>der</strong>nisse für die Entlohnungsgruppe ms1 o<strong>der</strong> ms2<br />
• eine mindestens fünfjährige Unterrichtspraxis <strong>an</strong> einer öffentlichen Musikschule<br />
• Org<strong>an</strong>isatorische und kommunikative Fähigkeiten, die die kompetente Leitung einer Musikschule gewährleisten<br />
• absolvierte Ausbildung im Sinne des § 46b Absatz 4 NÖ GVBG; diese k<strong>an</strong>n innerhalb von drei Jahren nachgeholt werden<br />
• Österreichische Staatsbürgerschaft o<strong>der</strong> Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates<br />
• Unbescholtenheit<br />
Sofern noch kein Dienstverhältnis begründet wurde – Gesundheitliche Eignung (wird durch Befund des von <strong>der</strong> Gemeinde<br />
beauftragten ärztlichen Sachverständigen nachgewiesen)<br />
Bewerbungen sind unter Beilage <strong>der</strong> unten <strong>an</strong>geführten Unterlagen bis spätestens Montag, den 10. Oktober <strong>2011</strong><br />
bei <strong>der</strong> Stadtgemeinde <strong>Waidhofen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> Thaya mit dem Vermerk „Bewerbung Musikschulleitung“ abzugeben.<br />
Das Hearing mit max. sechs K<strong>an</strong>didatInnen wird am Montag, den 7. November <strong>2011</strong> im Rathaus <strong>der</strong> Stadtgemeinde<br />
<strong>Waidhofen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> Thaya, 3830 <strong>Waidhofen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> Thaya, Hauptplatz 1, stattfinden. Sollten sich nach Ablauf <strong>der</strong> Frist<br />
weniger als drei Personen beworben haben, wird die Ausschreibung wie<strong>der</strong>holt.<br />
Beilagen zur Bewerbung:<br />
Lebenslauf, Geburtsurkunde, Nachweis <strong>der</strong> österreichischen Staatsbürgerschaft o<strong>der</strong> Nachweis <strong>der</strong> Staats<strong>an</strong>gehörigkeit<br />
zu einem EU-Mitgliedstaat, Strafregisterbescheinigung (nicht älter als drei Monate), Prüfungszeugnisse, Qualifikationsnachweise<br />
insbeson<strong>der</strong>e über musikpädagogische, org<strong>an</strong>isatorisch/administrative Qualifikationen und Führungskompetenz<br />
sowie über Erfahrungen im Musik- und Kulturbetrieb, 2- bis 3-seitiges Konzept über die Weiterentwicklung<br />
<strong>der</strong> Musikschule<br />
Informationen <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung<br />
Der Friedhofsverwaltung <strong>der</strong> Stadtgemeinde <strong>Waidhofen</strong><br />
<strong>an</strong> <strong>der</strong> Thaya ist aufgefallen, dass immer wie<strong>der</strong><br />
leere Gießk<strong>an</strong>nen irgendwo im Friedhof zurückgelassen<br />
werden. Es werden daher alle Friedhofsbesucher<br />
gebeten, nach dem Gießen <strong>der</strong> Gräber die Gießk<strong>an</strong>nen<br />
wie<strong>der</strong> zu den jeweiligen Wasserentnahmestellen zu-<br />
rückzubringen. Gleichzeitig ersuchen wir, die Friedhofsabfälle<br />
ordnungsgemäß zu trennen und in die<br />
dafür vorgesehenen Abfallboxen bzw. Mülltonnen zu<br />
werfen.<br />
D<strong>an</strong>ke für Ihr Verständnis.