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Ligister Nachrichten Juni 2011

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9 Aus der Gemeinde<br />

Baujuwel in Ligist<br />

Mit Bescheid vom 15. März <strong>2011</strong> wurde das alte Bauernhaus<br />

„Leitnerhans“ unter Denkmalschutz gestellt.<br />

Bei genauerem Lesen des Bescheides wird einem erst so<br />

richtig bewusst, wie wichtig es ist, dass alte Objekte als<br />

„Zeitzeugen“ erhalten werden. Hier ein kurzer Auszug des<br />

Gutachtens:<br />

Die geschichtliche, künstlerische und sonstige kulturelle<br />

Bedeutung des Objektes als Denkmal ist in mehrfacher<br />

Weise gegeben. Das Bauernhaus vlg. Leitnerhans stellt<br />

ein sowohl bezüglich der Architektur im Ganzen (Kubatur,<br />

Proportionen, Typologie) als auch der Vielfalt und Vielzahl<br />

der Details (Fenster, Türen, Böden, Dächer, Balkone) ein<br />

selten intakt erhaltenes weststeirisches Bauernhaus des<br />

18./19. Jhdts dar, dessen ehemalige Nutzung aufgrund<br />

der integrierten Obstpresse und des außergewöhnlich<br />

großen Kellers im Besonderen eng mit dem lokalen Obst-<br />

und Weinbau verbunden war. Charakteristisch für das<br />

Weststeirische Bauernhaus sind die intakt erhaltenen,<br />

über Wettköpfe vorkragenden Satteldächer, die talseitig<br />

umlaufenden „Holzgangln“, der als Wiederkehr bezeichnete,<br />

meist nachträglich an das Haupthaus angefügte<br />

Quertrakt mit rauchfreier Stube und der vom Mittelflurtypus<br />

abgeleitete Grundriss. Als sozialgeschichtliches Dokument<br />

bieten die weitgehend bis ins Detail im Zustand<br />

des 19./ frühen 20. Jhdts erhaltenen Innenräume einen<br />

überaus anschaulichen Einblick in die bäuerliche Lebensweise<br />

dieser Zeit und darüber hinaus auf die Funktion<br />

eines ehemaligen Rauchstubenhauses. Das Baugefüge<br />

mit in Bruchstein gemauertem Sockelgeschoß und dem<br />

darüber in hochwertiger Zimmermannsarbeit errichtetem<br />

Oberbau verkörpert die qualitätvollen historischen<br />

bäuerlichen Material- und Handwerkstechniken, die in<br />

der Individualität der Einzellösungen bei zeitgleicher Verpflichtung<br />

gegenüber den formalen Rahmenbedingungen<br />

des Haustyps den charakteristischen Zugang bäuerlichen<br />

Bauens verdeutlichen. Das Objekt ist aus diesen Gründen<br />

als Denkmal zu beurteilen.<br />

Leider ist man selbst oft betriebsblind und erkennt den<br />

wahren Wert solcher Gebäude nicht. So sind auch die<br />

meisten alten Gebäude bei uns der „Rationalisierung“ zum<br />

Opfer gefallen. Umso erfreulicher ist es, dass die Familie<br />

Zach in Dietenberg 85 dieses Bauernhaus in diesem Zustand<br />

erhalten hat und jetzt der „Unterdenkmalstellung“,<br />

welche viele Verpflichtungen mit sich bringt, zustimmte.<br />

Wir wünschen der Familie Zach weiterhin viel Freude mit<br />

diesem „Baujuwel“.<br />

Liebe zum Detail – „Schnitzrosette“ des 18./19. Jhdts.<br />

Grabenwarth 42 – Erinnerung an Grabenwarth als eigene<br />

Gemeinde!<br />

8563 Ligist 61<br />

Tel: 03143/20170

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