Ligister Nachrichten Juni 2011
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9 Aus der Gemeinde<br />
Baujuwel in Ligist<br />
Mit Bescheid vom 15. März <strong>2011</strong> wurde das alte Bauernhaus<br />
„Leitnerhans“ unter Denkmalschutz gestellt.<br />
Bei genauerem Lesen des Bescheides wird einem erst so<br />
richtig bewusst, wie wichtig es ist, dass alte Objekte als<br />
„Zeitzeugen“ erhalten werden. Hier ein kurzer Auszug des<br />
Gutachtens:<br />
Die geschichtliche, künstlerische und sonstige kulturelle<br />
Bedeutung des Objektes als Denkmal ist in mehrfacher<br />
Weise gegeben. Das Bauernhaus vlg. Leitnerhans stellt<br />
ein sowohl bezüglich der Architektur im Ganzen (Kubatur,<br />
Proportionen, Typologie) als auch der Vielfalt und Vielzahl<br />
der Details (Fenster, Türen, Böden, Dächer, Balkone) ein<br />
selten intakt erhaltenes weststeirisches Bauernhaus des<br />
18./19. Jhdts dar, dessen ehemalige Nutzung aufgrund<br />
der integrierten Obstpresse und des außergewöhnlich<br />
großen Kellers im Besonderen eng mit dem lokalen Obst-<br />
und Weinbau verbunden war. Charakteristisch für das<br />
Weststeirische Bauernhaus sind die intakt erhaltenen,<br />
über Wettköpfe vorkragenden Satteldächer, die talseitig<br />
umlaufenden „Holzgangln“, der als Wiederkehr bezeichnete,<br />
meist nachträglich an das Haupthaus angefügte<br />
Quertrakt mit rauchfreier Stube und der vom Mittelflurtypus<br />
abgeleitete Grundriss. Als sozialgeschichtliches Dokument<br />
bieten die weitgehend bis ins Detail im Zustand<br />
des 19./ frühen 20. Jhdts erhaltenen Innenräume einen<br />
überaus anschaulichen Einblick in die bäuerliche Lebensweise<br />
dieser Zeit und darüber hinaus auf die Funktion<br />
eines ehemaligen Rauchstubenhauses. Das Baugefüge<br />
mit in Bruchstein gemauertem Sockelgeschoß und dem<br />
darüber in hochwertiger Zimmermannsarbeit errichtetem<br />
Oberbau verkörpert die qualitätvollen historischen<br />
bäuerlichen Material- und Handwerkstechniken, die in<br />
der Individualität der Einzellösungen bei zeitgleicher Verpflichtung<br />
gegenüber den formalen Rahmenbedingungen<br />
des Haustyps den charakteristischen Zugang bäuerlichen<br />
Bauens verdeutlichen. Das Objekt ist aus diesen Gründen<br />
als Denkmal zu beurteilen.<br />
Leider ist man selbst oft betriebsblind und erkennt den<br />
wahren Wert solcher Gebäude nicht. So sind auch die<br />
meisten alten Gebäude bei uns der „Rationalisierung“ zum<br />
Opfer gefallen. Umso erfreulicher ist es, dass die Familie<br />
Zach in Dietenberg 85 dieses Bauernhaus in diesem Zustand<br />
erhalten hat und jetzt der „Unterdenkmalstellung“,<br />
welche viele Verpflichtungen mit sich bringt, zustimmte.<br />
Wir wünschen der Familie Zach weiterhin viel Freude mit<br />
diesem „Baujuwel“.<br />
Liebe zum Detail – „Schnitzrosette“ des 18./19. Jhdts.<br />
Grabenwarth 42 – Erinnerung an Grabenwarth als eigene<br />
Gemeinde!<br />
8563 Ligist 61<br />
Tel: 03143/20170