Pflege im Prozess 08.12.2012
Pflege im Prozess 08.12.2012
Pflege im Prozess 08.12.2012
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Name, Vorname<br />
Matrikel-Nr.<br />
Studienzentrum<br />
Studiengang <strong>Pflege</strong>management (B. A.)<br />
Modul <strong>Pflege</strong> <strong>im</strong> <strong>Prozess</strong><br />
Art der Leistung Prüfungsleistung<br />
Klausur-Kennzeichen BP-PIP-P11-121208<br />
Datum <strong>08.12.2012</strong><br />
Ausgegebene Arbeitsbögen __________<br />
_______________________________________<br />
Ort, Datum<br />
_______________________________________<br />
Name in Druckbuchstaben und Unterschrift Aufsichtsführende(r)<br />
Abgegebene Arbeitsbögen __________<br />
_______________________________________<br />
Ort, Datum<br />
_______________________________________<br />
Prüfungskandidat(in)<br />
Aufgabe 1 2 3 4 5 Σ Note<br />
max. Punktzahl 20 20 20 20 20 100<br />
Bewertung<br />
Prüfer(in)<br />
ggf. Gutachter(in) 1<br />
_________________________________________ __________________________________<br />
Prüfer(in) (Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift<br />
_________________________________________ __________________________________<br />
ggf. Gutachter(in) (Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift<br />
1 Ggf. Gutachten <strong>im</strong> Rahmen eines Widerspruchverfahrens<br />
BP-PIP-P11-121208 © 2012 HFH Hamburger Fern-Hochschule gGmbH Seite 1
Mantelbogen HFH Hamburger Fern-Hochschule<br />
Anmerkungen Prüfer(in):<br />
Anmerkungen Gutachter(in):<br />
Sonstige Anmerkungen:<br />
_________________________<br />
Datum, Unterschrift<br />
_________________________<br />
Datum, Unterschrift<br />
_________________________<br />
Datum, Unterschrift<br />
BP-PIP-P11-121208 © 2012 HFH Hamburger Fern-Hochschule gGmbH Seite 4
Studiengang <strong>Pflege</strong>management (B. A.)<br />
Modul <strong>Pflege</strong> <strong>im</strong> <strong>Prozess</strong><br />
Art der Leistung Prüfungsleistung<br />
Klausur-Kennzeichen BP-PIP-P11-121208<br />
Datum <strong>08.12.2012</strong><br />
Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:<br />
� Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtsführenden zur Verfügung gestellte Papier, und geben Sie sämtliches<br />
Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtsführenden<br />
ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden.<br />
� Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite<br />
1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei, und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder<br />
Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht.<br />
� Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektanten zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen (kein<br />
Bleistift). Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet.<br />
� Bei nummerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig<br />
hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist.<br />
� Die Klausur-Aufgaben können einbehalten werden. Dies bezieht sich nicht auf ausgeteilte Arbeitsblätter, auf denen<br />
Lösungen einzutragen sind.<br />
Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genannten Hilfsmittel zugelassen.<br />
Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die<br />
Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet.<br />
Bearbeitungszeit: 90 Minuten<br />
Anzahl der Aufgaben: 5<br />
Höchstpunktzahl: 100<br />
Hilfsmittel: Keine<br />
Aufgabe 1 2 3 4 5 insg.<br />
max. Punktzahl 20 15 20 20 25 100<br />
Viel Erfolg!<br />
BP-PIP-P11-121208 © 2012 HFH Hamburger Fern-Hochschule gGmbH Seite 1 von 3
Klausuraufgaben HFH Hamburger Fern-Hochschule<br />
Aufgabe 1: <strong>Pflege</strong>prozess 20 Punkte<br />
Der Begriff der <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit <strong>im</strong> SGB XI wird seit Jahren kritisiert. Aufgrund dieser Kritik<br />
wurde ein neues Begutachtungsinstrument entwickelt, das 2007 vorgelegt und 2008 bundesweit<br />
erprobt wurde.<br />
1.1 Nennen Sie die drei ursprünglichen Kritikpunkte am <strong>Pflege</strong>bedürftigkeitsbegriff des SGB XI.<br />
1.2 Nennen Sie fünf der acht Module, die zum Assessment <strong>im</strong> Rahmen des neuen Begutachtungsinstrumentes<br />
gehören.<br />
1.3 Im Rahmen des <strong>Pflege</strong>weiterentwicklungsgesetzes 2008 wurden die Leistungen der <strong>Pflege</strong>versicherung<br />
ausgeweitet. Nennen Sie zwei dieser Leistungen, die gezielt demenzkranke<br />
Menschen betreffen.<br />
6 Punkte<br />
10 Punkte<br />
4 Punkte<br />
Aufgabe 2: <strong>Pflege</strong>klassifikationen / <strong>Pflege</strong>diagnostik 15 Punkte<br />
2.1 Für welchen Bereich der <strong>Pflege</strong> wurde das Omaha-System entwickelt?<br />
2.2 Nennen Sie zwei Vorteile des Omaha-Systems.<br />
2.3 Erklären Sie, welche Rolle Fortbildungsmaßnahmen und die berufliche Erfahrung einer <strong>Pflege</strong>person<br />
bei der <strong>Pflege</strong>diagnostik spielen.<br />
3 Punkte<br />
4 Punkte<br />
8 Punkte<br />
Aufgabe 3: Assessmentinstrumente 20 Punkte<br />
2010 veröffentlichten Lasic et al. in der Zeitschrift „<strong>Pflege</strong>wissenschaft“ folgende Studie: Häufigkeit<br />
und Verlauf der Nebenwirkungen bei onkologischen Patienten mit Chemotherapie. <strong>Pflege</strong>rische<br />
Erhebung und Dokumentation mittels der CTCAE-Skala. Die CTCAE-Skala (Common Terminology<br />
Criteria for Adverse Events) misst Nebenwirkungen der Chemotherapie bei Krebspatient(inn)en.<br />
Sowohl Aussagen der Patient(inn)en als auch pflegerische Beobachtungen werden<br />
berücksichtigt.<br />
3.1 Im Zusammenhang mit der Spezifikation und dem Anwendungsbereich lassen sich drei<br />
zentrale Formen von Assessmentinstrumenten unterscheiden. Welcher dieser drei Formen<br />
ist die CTCAE-Skala zuzuordnen? Begründen Sie Ihre Antwort kurz.<br />
3.2 Die CTCAE-Skala soll <strong>im</strong> Krankenhaus auf einer onkologischen Abteilung eingeführt werden.<br />
Erklären Sie, über welche speziellen Kenntnisse der <strong>Pflege</strong>fachkräfte verfügen müssen,<br />
damit die Skala richtig angewandt wird. Erläutern Sie diese Kenntnisse konkret bezogen<br />
auf die CTCAE-Skala.<br />
3.3 Erklären Sie <strong>im</strong> Zusammenhang mit Assessmentinstrumenten, was unter dem wissenschaftlichen<br />
Gütekriterium „Objektivität“ verstanden wird.<br />
4 Punkte<br />
12 Punkte<br />
4 Punkte<br />
BP-PIP-P11-121208 © 2012 HFH Hamburger Fern-Hochschule gGmbH Seite 2 von 3
Klausuraufgaben HFH Hamburger Fern-Hochschule<br />
Aufgabe 4: Entscheidungsfindung und Kompetenzen 20 Punkte<br />
4.1 Erklären Sie die Begriffe:<br />
a) induktive Entscheidungsfindung und<br />
b) deduktive Problemlösung.<br />
10 Punkte<br />
4.2 Nennen Sie die fünf Stufen der <strong>Pflege</strong>kompetenz nach Benner in der richtigen Reihenfolge. 10 Punkte<br />
Aufgabe 5: <strong>Pflege</strong>dokumentation 25 Punkte<br />
Als Verantwortliche(r) für Innerbetriebliche Fortbildung erhalten Sie den Auftrag von Ihrer Vorgesetzten,<br />
der <strong>Pflege</strong>direktorin, ein Schulungskonzept für die pflegerischen Mitarbeiter(innen) in einer<br />
Abteilung zu erarbeiten. Verbessert werden soll die <strong>Pflege</strong>dokumentation.<br />
Das Hauptproblem besteht darin, dass nicht alle <strong>Pflege</strong>maßnahmen dokumentiert werden, sodass<br />
das Krankenhaus bereits finanzielle Verluste erlitt. Ziel der Schulung soll es sein, dass alle<br />
durchgeführten <strong>Pflege</strong>maßnahmen auch tatsächlich dokumentiert werden. Ihre Vorgesetzte gibt<br />
Ihnen dafür drei Monate Zeit. Die betroffenen 50 Mitarbeiter(innen) werden jeweils max<strong>im</strong>al für<br />
drei Stunden freigestellt.<br />
Erarbeiten Sie ein Grobkonzept und berücksichtigen Sie dabei folgende Fragen:<br />
5.1 Wen würden Sie in die Vorbereitung einbeziehen?<br />
5.2 Wie kann die grobe Zeitplanung aussehen?<br />
5.3 Wo und wann wird wer von wem geschult?<br />
5.4 Wie planen Sie die Erfolgskontrolle?<br />
25 Punkte<br />
BP-PIP-P11-121208 © 2012 HFH Hamburger Fern-Hochschule gGmbH Seite 3 von 3
Studiengang <strong>Pflege</strong>management (B. A.)<br />
Modul <strong>Pflege</strong> <strong>im</strong> <strong>Prozess</strong><br />
Art der Leistung Prüfungsleistung<br />
Klausur-Kennzeichen BP-PIP-P11-121208<br />
Datum <strong>08.12.2012</strong><br />
Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich:<br />
� Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor, wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe<br />
von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet.<br />
� Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen<br />
Lösungsschritte Ihnen überlassen.<br />
� Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen als den in der Korrekturrichtlinie angegebenen Lösungsweg,<br />
dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor.<br />
� Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zur Abwertung des betreffenden Teilschrittes führen. Wurde mit einem falschen<br />
Zwischenergebnis richtig weitergerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug.<br />
� Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren roten Schrift vor.<br />
� Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebende Bewertung<br />
tragen Sie bitte in den Klausur-Mantelbogen ein. Unterzeichnen Sie bitte Ihre Notenfestlegung auf dem Mantelbogen.<br />
� Gemäß der Prüfungsordnung ist Ihrer Bewertung das folgende Notenschema zu Grunde zu legen:<br />
Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0<br />
Punktzahl 100-95 94,5-90 89,5-85 84,5-80 79,5-75 74,5-70 69,5-65 64,5-60 59,5-55 54,5-50 49,5-0<br />
Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum<br />
27.12.2012<br />
bei Ihrem Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der Abgabetermin ist unbedingt<br />
einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie,<br />
dies unverzüglich dem Prüfungsamt der Hochschule anzuzeigen (Tel. 040 / 35094-311 bzw. birgit.hupe@hamburgerfh.de).<br />
BP-PIP-P11-121208 © 2012 HFH Hamburger Fern-Hochschule gGmbH Seite 1 von 4
Korrekturrichtlinie HFH Hamburger Fern-Hochschule<br />
Lösung 1 <strong>Pflege</strong>prozess 20 Punkte<br />
1.1 Drei ursprüngliche Kritikpunkte am <strong>Pflege</strong>bedürftigkeitsbegriff des SGB XI<br />
(SB 1, S. 39)<br />
- Der <strong>Pflege</strong>bedürftigkeitsbegriff ist zu verrichtungsbezogen<br />
- Aspekte wie die Kommunikation und soziale Teilhabe werden nicht berücksichtigt<br />
- Der Bedarf bei Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder dementiellen Erkrankungen<br />
sowie der Bedarf von Kindern kann nicht befriedigend erhoben werden<br />
1.2 Fünf der acht Module des Assessments innerhalb des neuen Begutachtungsinstrumentes<br />
(SB 1, S. 40)<br />
- Mobilität<br />
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten<br />
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen<br />
- Selbstversorgung (Alltagsverrichtungen)<br />
- Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen<br />
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kotakte<br />
- Außerhäusliche Aktivitäten<br />
- Haushaltsführung<br />
1.3 Zwei der Leistungen <strong>im</strong> Rahmen des <strong>Pflege</strong>weiterentwicklungsgesetzes 2008, die gezielt<br />
demenzkranke Menschen betreffen (SB 1, S. 26)<br />
- Ausweitung der Leistungen für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (§ 45b)<br />
- Förderung zum Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote und ehrenamtlicher<br />
Strukturen<br />
- Demenzbetreuung in <strong>Pflege</strong>he<strong>im</strong>en (§ 87b)<br />
max. 6 Punkte<br />
(2 P pro Nennung)<br />
max. 10 Punkte<br />
(2 P pro Nennung)<br />
max. 4 Punkte<br />
(2 P pro Nennung)<br />
Lösung 2 <strong>Pflege</strong>klassifikationen / <strong>Pflege</strong>diagnostik 15 Punkte<br />
2.1 Bereich der <strong>Pflege</strong>, für den das Omaha-System entwickelt wurde (SB 2, S. 26)<br />
Das Omaha-System wurde ursprünglich für die häusliche <strong>Pflege</strong> entwickelt.<br />
(Lösungshinweis: Auch die Antwort Langzeitpflege wird mit Punkten gewertet.)<br />
2.2 Zwei Vorteile des Omaha-Systems (SB 2, S. 28)<br />
- Das System ist frei zugänglich, mit der Bedingung, dass die Inhalte nicht verändert<br />
werden<br />
- Es erfolgt eine deutliche Ressourcenorientierung durch die dezidierte Erfassung von<br />
gesundheitsfördernden Aspekten <strong>im</strong> Sinne von Stärken und Potenzialen<br />
- Durch Einbezug des Aspekts der Umwelt liefert es auch Informationen über Aspekte<br />
des allgemeinen Wohlbefindens, die für andere Berufsgruppen, z. B. Sozialarbeit wichtig<br />
sind<br />
- Die überschaubare Anzahl von Konzepten macht das System übersichtlich und einfach<br />
in der Anwendung<br />
max. 3 Punkte<br />
max. 4 Punkte<br />
(2 P pro Nennung)<br />
BP-PIP-P11-121208 © 2012 HFH Hamburger Fern-Hochschule gGmbH Seite 2 von 4
Korrekturrichtlinie HFH Hamburger Fern-Hochschule<br />
2.3 Rolle von Fortbildungsmaßnahmen und der beruflichen Erfahrung einer <strong>Pflege</strong>person<br />
bei der <strong>Pflege</strong>diagnostik (SB 2, S. 45 f.)<br />
Eine schwedische Forschergruppe stellte eindeutig eine positive Wirkung von Fortbildungsmaßnahmen<br />
fest, die <strong>Pflege</strong>diagnostik verbessert sich dadurch.<br />
Dabei spielt neben dem Fachwissen die berufliche Erfahrung eine zentrale Rolle. In verschiedenen<br />
Studien konnte nachgewiesen werden, dass erfahrene <strong>Pflege</strong>personen besser<br />
diagnostizieren als Auszubildende. Erfahrene <strong>Pflege</strong>personen erfassen dabei oft sehr rasch<br />
und intuitiv das Problem.<br />
max. 8 Punkte<br />
Lösung 3 Assessmentinstrumente 20 Punkte<br />
3.1 Zuordnung der CTCAE-Skala (SB 3, S. 8)<br />
Die Skala ist ein fokussiertes Assessment, da sie sich ausschließlich auf Nebenwirkungen<br />
bei der Chemotherapie bezieht.<br />
3.2 Erforderliche spezielle Kenntnisse der <strong>Pflege</strong>fachkräfte zur richtigen Anwendung der<br />
CTCAE-Skala (SB 3, S. 19)<br />
Fachkenntnisse<br />
Die <strong>Pflege</strong>fachkraft muss sich gut mit Nebenwirkungen bei der Chemotherapie auskennen.<br />
Ebenfalls sind Kenntnisse der einzelnen Chemotherapeutika erforderlich.<br />
Methodisch-technische Kompetenzen<br />
Die <strong>Pflege</strong>fachkraft muss gut beobachten können (z. B. hören und sehen, ggfs. riechen)<br />
sowie diese Beobachtungen innerhalb der Skala korrekt dokumentieren können sowie differenziert<br />
und sensibel mit den Patient(inn)en kommunizieren können.<br />
Kommunikative Kompetenzen<br />
Die <strong>Pflege</strong>fachkraft ist auf die Aussagen der Patient(inn)en angewiesen. Um die Aussagen<br />
zu erhalten, muss die <strong>Pflege</strong>fachkraft entsprechend Vertrauen aufbauen können.<br />
3.3 Wissenschaftliches Gütekriterium „Objektivität“ <strong>im</strong> Zusammenhang mit Assessmentinstrumenten<br />
(SB 3, S. 14)<br />
Objektivität gibt an, inwieweit ein Erhebungsinstrument von der Erhebungsperson unabhängig<br />
ist. Im Mittelpunkt steht die intersubjektive Nachvollziehbarkeit. Objektivität bezieht sich<br />
dabei auf die Aspekte der Durchführung und der Auswertung.<br />
BP-PIP-P11-121208 © 2012 HFH Hamburger Fern-Hochschule gGmbH Seite 3 von 4<br />
(4 P)<br />
(4 P)<br />
max. 4 Punkte<br />
max. 12 Punkte<br />
(4 P pro Erklärung)<br />
max. 4 Punkte<br />
Lösung 4 Entscheidungsfindung und Kompetenzen 20 Punkte<br />
4.1 Begriffe induktive Entscheidungsfindung und deduktive Problemlösung (SB 4, S. 6)<br />
a) induktive Entscheidungsfindung<br />
In pflegediagnostischen Entscheidungsprozessen wird für die besondere Situation von<br />
Klient(inn)en eine verallgemeinerte <strong>Pflege</strong>diagnose ausgewählt. Dies wird auch als Induktion<br />
oder Ableitung einer Schlussfolgerung vom Besonderen zum Allgemeinen bezeichnet.<br />
b) deduktive Problemlösung<br />
Im Problemlösungsprozess wird von allgemeinen <strong>Pflege</strong>interventionen die für die besondere<br />
Situation passende ausgewählt. Dies wird auch Deduktion oder die Ableitung einer Schlussfolgerung<br />
vom Allgemeinen zum Besonderen genannt.<br />
max. 10 Punkte<br />
(5 P pro Erklärung)
Korrekturrichtlinie HFH Hamburger Fern-Hochschule<br />
4.2 Fünf Stufen der <strong>Pflege</strong>kompetenz nach Benner in der richtigen Reihenfolge<br />
(SB 4, S. 24)<br />
- Stufe 1: Novize<br />
- Stufe 2: Fortgeschrittene Anfänger(innen)<br />
- Stufe 3: Kompetente <strong>Pflege</strong>nde<br />
- Stufe 4: Erfahrene <strong>Pflege</strong>nde<br />
- Stufe 5: Expert(inn)en<br />
10 Punkte<br />
(2 P pro Nennung)<br />
Lösung 5 <strong>Pflege</strong>dokumentation 25 Punkte<br />
Grobkonzept für eine Schulung zum Thema Verbesserung der <strong>Pflege</strong>dokumentation<br />
(SB 5, S. 29 ff.)<br />
(Beispiellösung)<br />
5.1 Einbeziehung in die Vorbereitung<br />
Einbezogen werden auf jeden Fall die Abteilungsleitung und ihre Stellvertretung, je nach<br />
Organisation der Abteilung auch die Stations- oder Gruppenleitung. Falls es eine(n) Praxisanleiter(in)<br />
gibt, wird diese(r) ebenfalls berücksichtigt. Das Vorgehen wird in der Gruppe<br />
abgest<strong>im</strong>mt, da die Vorgesetzten der pflegerischen Mitarbeiter(innen) das Projekt <strong>im</strong> wesentlichen<br />
mittragen.<br />
5.2 Grobe Zeitplanung<br />
- Erste zwei Wochen: genaue Analyse des Problems durch die/den Verantwortliche(n) für<br />
Innerbetriebliche Fortbildung, Absprache mit den Leitungskräften (s. oben)<br />
- Dritte Woche: genaue inhaltliche Planung in Zusammenarbeit mit den Leitungskräften<br />
- Vierte bis fünfte Woche: stationsbezogene (bzw. abteilungsbezogene) einstündige<br />
Schulungen in Gruppen<br />
- Sechste bis achte Woche: Individualschulungen bzw. Kleingruppenschulungen (eine bis<br />
zwei Stunden) in der Praxis,<br />
- Neunte bis zehnte Woche: Überprüfung der Dokumentation in Stichproben (Evaluation)<br />
- Elfte bis zwölfte Woche: Auswertung und Berichterstattung<br />
5.3 Wo und wann schult wer wen?<br />
Die Gruppenschulungen werden durch die/den Verantwortliche(n) für Innerbetriebliche Fortbildung<br />
außerhalb des Arbeitsbereichs durchgeführt. Die Individualschulungen werden delegiert<br />
an die Praxisanleiter(innen) bzw. Stationsleitungen, die diese nach den Schichtübergaben<br />
<strong>im</strong> Arbeitsbereich an konkreten Dokumentationen durchführen. Die/der Verantwortliche<br />
gibt bei Bedarf Hilfestellung.<br />
5.4 Erfolgskontrolle<br />
Die Erfolgskontrolle erfolgt anhand einiger Dokumentationen in Stichproben durch die/den<br />
Verantwortlichen für Innerbetriebliche Fortbildung. Ebenfalls werden mündliche Rückmeldungen<br />
über den Erfolg der Praxisanleiter(innen) und Stationsleitungen eingeholt. Die <strong>Pflege</strong>direktion<br />
erhält in Absprache mit den Beteiligten einen schriftlichen Bericht.<br />
(Lösungshinweis: Die Punkte werden nach Schlüssigkeit des Konzepts vergeben. Das<br />
Grobkonzept soll die Einbeziehung der Leitung(en) und Mitarbeitenden sowie die kontinuierliche<br />
Begleitung berücksichtigen. Für eine Beschreibung der Rahmenbedingungen sind<br />
ebenfalls Punkte zu vergeben.)<br />
25 Punkte<br />
BP-PIP-P11-121208 © 2012 HFH Hamburger Fern-Hochschule gGmbH Seite 4 von 4