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Pflege im Prozess 08.12.2012

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Name, Vorname<br />

Matrikel-Nr.<br />

Studienzentrum<br />

Studiengang <strong>Pflege</strong>management (B. A.)<br />

Modul <strong>Pflege</strong> <strong>im</strong> <strong>Prozess</strong><br />

Art der Leistung Prüfungsleistung<br />

Klausur-Kennzeichen BP-PIP-P11-121208<br />

Datum <strong>08.12.2012</strong><br />

Ausgegebene Arbeitsbögen __________<br />

_______________________________________<br />

Ort, Datum<br />

_______________________________________<br />

Name in Druckbuchstaben und Unterschrift Aufsichtsführende(r)<br />

Abgegebene Arbeitsbögen __________<br />

_______________________________________<br />

Ort, Datum<br />

_______________________________________<br />

Prüfungskandidat(in)<br />

Aufgabe 1 2 3 4 5 Σ Note<br />

max. Punktzahl 20 20 20 20 20 100<br />

Bewertung<br />

Prüfer(in)<br />

ggf. Gutachter(in) 1<br />

_________________________________________ __________________________________<br />

Prüfer(in) (Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift<br />

_________________________________________ __________________________________<br />

ggf. Gutachter(in) (Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift<br />

1 Ggf. Gutachten <strong>im</strong> Rahmen eines Widerspruchverfahrens<br />

BP-PIP-P11-121208 © 2012 HFH Hamburger Fern-Hochschule gGmbH Seite 1


Mantelbogen HFH Hamburger Fern-Hochschule<br />

Anmerkungen Prüfer(in):<br />

Anmerkungen Gutachter(in):<br />

Sonstige Anmerkungen:<br />

_________________________<br />

Datum, Unterschrift<br />

_________________________<br />

Datum, Unterschrift<br />

_________________________<br />

Datum, Unterschrift<br />

BP-PIP-P11-121208 © 2012 HFH Hamburger Fern-Hochschule gGmbH Seite 4


Studiengang <strong>Pflege</strong>management (B. A.)<br />

Modul <strong>Pflege</strong> <strong>im</strong> <strong>Prozess</strong><br />

Art der Leistung Prüfungsleistung<br />

Klausur-Kennzeichen BP-PIP-P11-121208<br />

Datum <strong>08.12.2012</strong><br />

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:<br />

� Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtsführenden zur Verfügung gestellte Papier, und geben Sie sämtliches<br />

Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtsführenden<br />

ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden.<br />

� Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite<br />

1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei, und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder<br />

Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht.<br />

� Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektanten zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen (kein<br />

Bleistift). Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet.<br />

� Bei nummerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig<br />

hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist.<br />

� Die Klausur-Aufgaben können einbehalten werden. Dies bezieht sich nicht auf ausgeteilte Arbeitsblätter, auf denen<br />

Lösungen einzutragen sind.<br />

Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genannten Hilfsmittel zugelassen.<br />

Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die<br />

Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet.<br />

Bearbeitungszeit: 90 Minuten<br />

Anzahl der Aufgaben: 5<br />

Höchstpunktzahl: 100<br />

Hilfsmittel: Keine<br />

Aufgabe 1 2 3 4 5 insg.<br />

max. Punktzahl 20 15 20 20 25 100<br />

Viel Erfolg!<br />

BP-PIP-P11-121208 © 2012 HFH Hamburger Fern-Hochschule gGmbH Seite 1 von 3


Klausuraufgaben HFH Hamburger Fern-Hochschule<br />

Aufgabe 1: <strong>Pflege</strong>prozess 20 Punkte<br />

Der Begriff der <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit <strong>im</strong> SGB XI wird seit Jahren kritisiert. Aufgrund dieser Kritik<br />

wurde ein neues Begutachtungsinstrument entwickelt, das 2007 vorgelegt und 2008 bundesweit<br />

erprobt wurde.<br />

1.1 Nennen Sie die drei ursprünglichen Kritikpunkte am <strong>Pflege</strong>bedürftigkeitsbegriff des SGB XI.<br />

1.2 Nennen Sie fünf der acht Module, die zum Assessment <strong>im</strong> Rahmen des neuen Begutachtungsinstrumentes<br />

gehören.<br />

1.3 Im Rahmen des <strong>Pflege</strong>weiterentwicklungsgesetzes 2008 wurden die Leistungen der <strong>Pflege</strong>versicherung<br />

ausgeweitet. Nennen Sie zwei dieser Leistungen, die gezielt demenzkranke<br />

Menschen betreffen.<br />

6 Punkte<br />

10 Punkte<br />

4 Punkte<br />

Aufgabe 2: <strong>Pflege</strong>klassifikationen / <strong>Pflege</strong>diagnostik 15 Punkte<br />

2.1 Für welchen Bereich der <strong>Pflege</strong> wurde das Omaha-System entwickelt?<br />

2.2 Nennen Sie zwei Vorteile des Omaha-Systems.<br />

2.3 Erklären Sie, welche Rolle Fortbildungsmaßnahmen und die berufliche Erfahrung einer <strong>Pflege</strong>person<br />

bei der <strong>Pflege</strong>diagnostik spielen.<br />

3 Punkte<br />

4 Punkte<br />

8 Punkte<br />

Aufgabe 3: Assessmentinstrumente 20 Punkte<br />

2010 veröffentlichten Lasic et al. in der Zeitschrift „<strong>Pflege</strong>wissenschaft“ folgende Studie: Häufigkeit<br />

und Verlauf der Nebenwirkungen bei onkologischen Patienten mit Chemotherapie. <strong>Pflege</strong>rische<br />

Erhebung und Dokumentation mittels der CTCAE-Skala. Die CTCAE-Skala (Common Terminology<br />

Criteria for Adverse Events) misst Nebenwirkungen der Chemotherapie bei Krebspatient(inn)en.<br />

Sowohl Aussagen der Patient(inn)en als auch pflegerische Beobachtungen werden<br />

berücksichtigt.<br />

3.1 Im Zusammenhang mit der Spezifikation und dem Anwendungsbereich lassen sich drei<br />

zentrale Formen von Assessmentinstrumenten unterscheiden. Welcher dieser drei Formen<br />

ist die CTCAE-Skala zuzuordnen? Begründen Sie Ihre Antwort kurz.<br />

3.2 Die CTCAE-Skala soll <strong>im</strong> Krankenhaus auf einer onkologischen Abteilung eingeführt werden.<br />

Erklären Sie, über welche speziellen Kenntnisse der <strong>Pflege</strong>fachkräfte verfügen müssen,<br />

damit die Skala richtig angewandt wird. Erläutern Sie diese Kenntnisse konkret bezogen<br />

auf die CTCAE-Skala.<br />

3.3 Erklären Sie <strong>im</strong> Zusammenhang mit Assessmentinstrumenten, was unter dem wissenschaftlichen<br />

Gütekriterium „Objektivität“ verstanden wird.<br />

4 Punkte<br />

12 Punkte<br />

4 Punkte<br />

BP-PIP-P11-121208 © 2012 HFH Hamburger Fern-Hochschule gGmbH Seite 2 von 3


Klausuraufgaben HFH Hamburger Fern-Hochschule<br />

Aufgabe 4: Entscheidungsfindung und Kompetenzen 20 Punkte<br />

4.1 Erklären Sie die Begriffe:<br />

a) induktive Entscheidungsfindung und<br />

b) deduktive Problemlösung.<br />

10 Punkte<br />

4.2 Nennen Sie die fünf Stufen der <strong>Pflege</strong>kompetenz nach Benner in der richtigen Reihenfolge. 10 Punkte<br />

Aufgabe 5: <strong>Pflege</strong>dokumentation 25 Punkte<br />

Als Verantwortliche(r) für Innerbetriebliche Fortbildung erhalten Sie den Auftrag von Ihrer Vorgesetzten,<br />

der <strong>Pflege</strong>direktorin, ein Schulungskonzept für die pflegerischen Mitarbeiter(innen) in einer<br />

Abteilung zu erarbeiten. Verbessert werden soll die <strong>Pflege</strong>dokumentation.<br />

Das Hauptproblem besteht darin, dass nicht alle <strong>Pflege</strong>maßnahmen dokumentiert werden, sodass<br />

das Krankenhaus bereits finanzielle Verluste erlitt. Ziel der Schulung soll es sein, dass alle<br />

durchgeführten <strong>Pflege</strong>maßnahmen auch tatsächlich dokumentiert werden. Ihre Vorgesetzte gibt<br />

Ihnen dafür drei Monate Zeit. Die betroffenen 50 Mitarbeiter(innen) werden jeweils max<strong>im</strong>al für<br />

drei Stunden freigestellt.<br />

Erarbeiten Sie ein Grobkonzept und berücksichtigen Sie dabei folgende Fragen:<br />

5.1 Wen würden Sie in die Vorbereitung einbeziehen?<br />

5.2 Wie kann die grobe Zeitplanung aussehen?<br />

5.3 Wo und wann wird wer von wem geschult?<br />

5.4 Wie planen Sie die Erfolgskontrolle?<br />

25 Punkte<br />

BP-PIP-P11-121208 © 2012 HFH Hamburger Fern-Hochschule gGmbH Seite 3 von 3


Studiengang <strong>Pflege</strong>management (B. A.)<br />

Modul <strong>Pflege</strong> <strong>im</strong> <strong>Prozess</strong><br />

Art der Leistung Prüfungsleistung<br />

Klausur-Kennzeichen BP-PIP-P11-121208<br />

Datum <strong>08.12.2012</strong><br />

Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich:<br />

� Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor, wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe<br />

von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet.<br />

� Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen<br />

Lösungsschritte Ihnen überlassen.<br />

� Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen als den in der Korrekturrichtlinie angegebenen Lösungsweg,<br />

dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor.<br />

� Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zur Abwertung des betreffenden Teilschrittes führen. Wurde mit einem falschen<br />

Zwischenergebnis richtig weitergerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug.<br />

� Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren roten Schrift vor.<br />

� Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebende Bewertung<br />

tragen Sie bitte in den Klausur-Mantelbogen ein. Unterzeichnen Sie bitte Ihre Notenfestlegung auf dem Mantelbogen.<br />

� Gemäß der Prüfungsordnung ist Ihrer Bewertung das folgende Notenschema zu Grunde zu legen:<br />

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0<br />

Punktzahl 100-95 94,5-90 89,5-85 84,5-80 79,5-75 74,5-70 69,5-65 64,5-60 59,5-55 54,5-50 49,5-0<br />

Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum<br />

27.12.2012<br />

bei Ihrem Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der Abgabetermin ist unbedingt<br />

einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie,<br />

dies unverzüglich dem Prüfungsamt der Hochschule anzuzeigen (Tel. 040 / 35094-311 bzw. birgit.hupe@hamburgerfh.de).<br />

BP-PIP-P11-121208 © 2012 HFH Hamburger Fern-Hochschule gGmbH Seite 1 von 4


Korrekturrichtlinie HFH Hamburger Fern-Hochschule<br />

Lösung 1 <strong>Pflege</strong>prozess 20 Punkte<br />

1.1 Drei ursprüngliche Kritikpunkte am <strong>Pflege</strong>bedürftigkeitsbegriff des SGB XI<br />

(SB 1, S. 39)<br />

- Der <strong>Pflege</strong>bedürftigkeitsbegriff ist zu verrichtungsbezogen<br />

- Aspekte wie die Kommunikation und soziale Teilhabe werden nicht berücksichtigt<br />

- Der Bedarf bei Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder dementiellen Erkrankungen<br />

sowie der Bedarf von Kindern kann nicht befriedigend erhoben werden<br />

1.2 Fünf der acht Module des Assessments innerhalb des neuen Begutachtungsinstrumentes<br />

(SB 1, S. 40)<br />

- Mobilität<br />

- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten<br />

- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen<br />

- Selbstversorgung (Alltagsverrichtungen)<br />

- Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen<br />

- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kotakte<br />

- Außerhäusliche Aktivitäten<br />

- Haushaltsführung<br />

1.3 Zwei der Leistungen <strong>im</strong> Rahmen des <strong>Pflege</strong>weiterentwicklungsgesetzes 2008, die gezielt<br />

demenzkranke Menschen betreffen (SB 1, S. 26)<br />

- Ausweitung der Leistungen für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (§ 45b)<br />

- Förderung zum Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote und ehrenamtlicher<br />

Strukturen<br />

- Demenzbetreuung in <strong>Pflege</strong>he<strong>im</strong>en (§ 87b)<br />

max. 6 Punkte<br />

(2 P pro Nennung)<br />

max. 10 Punkte<br />

(2 P pro Nennung)<br />

max. 4 Punkte<br />

(2 P pro Nennung)<br />

Lösung 2 <strong>Pflege</strong>klassifikationen / <strong>Pflege</strong>diagnostik 15 Punkte<br />

2.1 Bereich der <strong>Pflege</strong>, für den das Omaha-System entwickelt wurde (SB 2, S. 26)<br />

Das Omaha-System wurde ursprünglich für die häusliche <strong>Pflege</strong> entwickelt.<br />

(Lösungshinweis: Auch die Antwort Langzeitpflege wird mit Punkten gewertet.)<br />

2.2 Zwei Vorteile des Omaha-Systems (SB 2, S. 28)<br />

- Das System ist frei zugänglich, mit der Bedingung, dass die Inhalte nicht verändert<br />

werden<br />

- Es erfolgt eine deutliche Ressourcenorientierung durch die dezidierte Erfassung von<br />

gesundheitsfördernden Aspekten <strong>im</strong> Sinne von Stärken und Potenzialen<br />

- Durch Einbezug des Aspekts der Umwelt liefert es auch Informationen über Aspekte<br />

des allgemeinen Wohlbefindens, die für andere Berufsgruppen, z. B. Sozialarbeit wichtig<br />

sind<br />

- Die überschaubare Anzahl von Konzepten macht das System übersichtlich und einfach<br />

in der Anwendung<br />

max. 3 Punkte<br />

max. 4 Punkte<br />

(2 P pro Nennung)<br />

BP-PIP-P11-121208 © 2012 HFH Hamburger Fern-Hochschule gGmbH Seite 2 von 4


Korrekturrichtlinie HFH Hamburger Fern-Hochschule<br />

2.3 Rolle von Fortbildungsmaßnahmen und der beruflichen Erfahrung einer <strong>Pflege</strong>person<br />

bei der <strong>Pflege</strong>diagnostik (SB 2, S. 45 f.)<br />

Eine schwedische Forschergruppe stellte eindeutig eine positive Wirkung von Fortbildungsmaßnahmen<br />

fest, die <strong>Pflege</strong>diagnostik verbessert sich dadurch.<br />

Dabei spielt neben dem Fachwissen die berufliche Erfahrung eine zentrale Rolle. In verschiedenen<br />

Studien konnte nachgewiesen werden, dass erfahrene <strong>Pflege</strong>personen besser<br />

diagnostizieren als Auszubildende. Erfahrene <strong>Pflege</strong>personen erfassen dabei oft sehr rasch<br />

und intuitiv das Problem.<br />

max. 8 Punkte<br />

Lösung 3 Assessmentinstrumente 20 Punkte<br />

3.1 Zuordnung der CTCAE-Skala (SB 3, S. 8)<br />

Die Skala ist ein fokussiertes Assessment, da sie sich ausschließlich auf Nebenwirkungen<br />

bei der Chemotherapie bezieht.<br />

3.2 Erforderliche spezielle Kenntnisse der <strong>Pflege</strong>fachkräfte zur richtigen Anwendung der<br />

CTCAE-Skala (SB 3, S. 19)<br />

Fachkenntnisse<br />

Die <strong>Pflege</strong>fachkraft muss sich gut mit Nebenwirkungen bei der Chemotherapie auskennen.<br />

Ebenfalls sind Kenntnisse der einzelnen Chemotherapeutika erforderlich.<br />

Methodisch-technische Kompetenzen<br />

Die <strong>Pflege</strong>fachkraft muss gut beobachten können (z. B. hören und sehen, ggfs. riechen)<br />

sowie diese Beobachtungen innerhalb der Skala korrekt dokumentieren können sowie differenziert<br />

und sensibel mit den Patient(inn)en kommunizieren können.<br />

Kommunikative Kompetenzen<br />

Die <strong>Pflege</strong>fachkraft ist auf die Aussagen der Patient(inn)en angewiesen. Um die Aussagen<br />

zu erhalten, muss die <strong>Pflege</strong>fachkraft entsprechend Vertrauen aufbauen können.<br />

3.3 Wissenschaftliches Gütekriterium „Objektivität“ <strong>im</strong> Zusammenhang mit Assessmentinstrumenten<br />

(SB 3, S. 14)<br />

Objektivität gibt an, inwieweit ein Erhebungsinstrument von der Erhebungsperson unabhängig<br />

ist. Im Mittelpunkt steht die intersubjektive Nachvollziehbarkeit. Objektivität bezieht sich<br />

dabei auf die Aspekte der Durchführung und der Auswertung.<br />

BP-PIP-P11-121208 © 2012 HFH Hamburger Fern-Hochschule gGmbH Seite 3 von 4<br />

(4 P)<br />

(4 P)<br />

max. 4 Punkte<br />

max. 12 Punkte<br />

(4 P pro Erklärung)<br />

max. 4 Punkte<br />

Lösung 4 Entscheidungsfindung und Kompetenzen 20 Punkte<br />

4.1 Begriffe induktive Entscheidungsfindung und deduktive Problemlösung (SB 4, S. 6)<br />

a) induktive Entscheidungsfindung<br />

In pflegediagnostischen Entscheidungsprozessen wird für die besondere Situation von<br />

Klient(inn)en eine verallgemeinerte <strong>Pflege</strong>diagnose ausgewählt. Dies wird auch als Induktion<br />

oder Ableitung einer Schlussfolgerung vom Besonderen zum Allgemeinen bezeichnet.<br />

b) deduktive Problemlösung<br />

Im Problemlösungsprozess wird von allgemeinen <strong>Pflege</strong>interventionen die für die besondere<br />

Situation passende ausgewählt. Dies wird auch Deduktion oder die Ableitung einer Schlussfolgerung<br />

vom Allgemeinen zum Besonderen genannt.<br />

max. 10 Punkte<br />

(5 P pro Erklärung)


Korrekturrichtlinie HFH Hamburger Fern-Hochschule<br />

4.2 Fünf Stufen der <strong>Pflege</strong>kompetenz nach Benner in der richtigen Reihenfolge<br />

(SB 4, S. 24)<br />

- Stufe 1: Novize<br />

- Stufe 2: Fortgeschrittene Anfänger(innen)<br />

- Stufe 3: Kompetente <strong>Pflege</strong>nde<br />

- Stufe 4: Erfahrene <strong>Pflege</strong>nde<br />

- Stufe 5: Expert(inn)en<br />

10 Punkte<br />

(2 P pro Nennung)<br />

Lösung 5 <strong>Pflege</strong>dokumentation 25 Punkte<br />

Grobkonzept für eine Schulung zum Thema Verbesserung der <strong>Pflege</strong>dokumentation<br />

(SB 5, S. 29 ff.)<br />

(Beispiellösung)<br />

5.1 Einbeziehung in die Vorbereitung<br />

Einbezogen werden auf jeden Fall die Abteilungsleitung und ihre Stellvertretung, je nach<br />

Organisation der Abteilung auch die Stations- oder Gruppenleitung. Falls es eine(n) Praxisanleiter(in)<br />

gibt, wird diese(r) ebenfalls berücksichtigt. Das Vorgehen wird in der Gruppe<br />

abgest<strong>im</strong>mt, da die Vorgesetzten der pflegerischen Mitarbeiter(innen) das Projekt <strong>im</strong> wesentlichen<br />

mittragen.<br />

5.2 Grobe Zeitplanung<br />

- Erste zwei Wochen: genaue Analyse des Problems durch die/den Verantwortliche(n) für<br />

Innerbetriebliche Fortbildung, Absprache mit den Leitungskräften (s. oben)<br />

- Dritte Woche: genaue inhaltliche Planung in Zusammenarbeit mit den Leitungskräften<br />

- Vierte bis fünfte Woche: stationsbezogene (bzw. abteilungsbezogene) einstündige<br />

Schulungen in Gruppen<br />

- Sechste bis achte Woche: Individualschulungen bzw. Kleingruppenschulungen (eine bis<br />

zwei Stunden) in der Praxis,<br />

- Neunte bis zehnte Woche: Überprüfung der Dokumentation in Stichproben (Evaluation)<br />

- Elfte bis zwölfte Woche: Auswertung und Berichterstattung<br />

5.3 Wo und wann schult wer wen?<br />

Die Gruppenschulungen werden durch die/den Verantwortliche(n) für Innerbetriebliche Fortbildung<br />

außerhalb des Arbeitsbereichs durchgeführt. Die Individualschulungen werden delegiert<br />

an die Praxisanleiter(innen) bzw. Stationsleitungen, die diese nach den Schichtübergaben<br />

<strong>im</strong> Arbeitsbereich an konkreten Dokumentationen durchführen. Die/der Verantwortliche<br />

gibt bei Bedarf Hilfestellung.<br />

5.4 Erfolgskontrolle<br />

Die Erfolgskontrolle erfolgt anhand einiger Dokumentationen in Stichproben durch die/den<br />

Verantwortlichen für Innerbetriebliche Fortbildung. Ebenfalls werden mündliche Rückmeldungen<br />

über den Erfolg der Praxisanleiter(innen) und Stationsleitungen eingeholt. Die <strong>Pflege</strong>direktion<br />

erhält in Absprache mit den Beteiligten einen schriftlichen Bericht.<br />

(Lösungshinweis: Die Punkte werden nach Schlüssigkeit des Konzepts vergeben. Das<br />

Grobkonzept soll die Einbeziehung der Leitung(en) und Mitarbeitenden sowie die kontinuierliche<br />

Begleitung berücksichtigen. Für eine Beschreibung der Rahmenbedingungen sind<br />

ebenfalls Punkte zu vergeben.)<br />

25 Punkte<br />

BP-PIP-P11-121208 © 2012 HFH Hamburger Fern-Hochschule gGmbH Seite 4 von 4

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