Betriebliches Rechnungswesen 24.11.2012
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Korrekturrichtlinie HFH Hamburger Fern-Hochschule<br />
Lösung 3 Kostenarten- und Kostenstellenrechnung 15 Punkte<br />
vgl. SB 4, S. 16 ff.<br />
Die Kosten eines Unternehmens lassen sich z. B. wie folgt systematisieren:<br />
1. nach Art der verbrauchten Produktionsfaktoren<br />
2. nach Art der betrieblichen Funktionsbereiche<br />
3. nach Art der Herkunft der Kosten<br />
4. nach Art der Verrechnung<br />
5. nach Verhalten bei Beschäftigungsschwankungen<br />
zu 1.<br />
Hier werden die Kosten nach den entsprechenden Produktionsfaktoren gegliedert. So kann hier<br />
z. B. in Personal-, Kapital-, Material-, Betriebsmittel-, oder Dienstleistungskosten unterteilt werden.<br />
Eine derartige Einteilung ist in der Kostenartenrechnung üblich.<br />
zu 2.<br />
Hier werden die Gesamtkosten nach den jeweiligen betrieblichen Funktionsbereichen gegliedert.<br />
Typischerweise erhält man z. B. folgende Einteilung: Material-, Fertigungs-, Verwaltungs- und<br />
Vertriebskosten. Diese funktionsbezogene Kostengliederung wird in der traditionellen Kostenstellenrechnung<br />
angewendet.<br />
zu 3.<br />
Bei diesem Kriterium wird in primäre und sekundäre Kosten gegliedert.<br />
Primärkosten fallen beim Verbrauch von Gütern oder Dienstleistungen an, die von außerhalb der<br />
Unternehmung bezogen werden. Beispiele sind Gehälter und Löhne, Kosten für Büromaterial.<br />
Sekundärkosten dagegen entstehen beim Verzehr innerbetrieblicher Leistungen. Beispiele sind<br />
Eigenreparaturen und Instandhaltungen, Kosten für die Selbsterzeugung von Strom.<br />
In der Kostenartenrechnung werden nur die primären Kosten erfasst. Die sekundären Kosten finden<br />
sich erst in der Kostenstellenrechnung.<br />
zu 4.<br />
In dieser Kostenkategorie werden Einzel- und Gemeinkosten unterschieden.<br />
Einzelkosten sind alle Kosten, die sich der einzelnen Leistungseinheit unmittelbar zurechnen lassen.<br />
Beispiele sind Implantatkosten im Krankenhaus, Akkordlöhne.<br />
Gemeinkosten sind alle Kosten, die sich der einzelnen Leistungseinheit nicht unmittelbar, sondern<br />
nur mittelbar (z. B. durch Verrechnungsschlüssel) zuordnen lassen. Beispiele sind Abschreibungen,<br />
Gehälter im Verwaltungsbereich.<br />
Diese Kostenkategorie ist für die Kostenträgerstückrechnung entscheidend.<br />
zu 5.<br />
Bei dieser Gliederung werden variable und fixe Kosten unterschieden.<br />
Variable Kosten verändern sich direkt mit der Ausbringungsmenge bzw. mit der Beschäftigung.<br />
Beispiele: Verbrauch von Implantaten im Krankenhaus, Stahlblechverbrauch in der Automobilindustrie.<br />
Fixe Kosten dagegen fallen beschäftigungsneutral an, d. h., sie entstehen auch dann, wenn nicht<br />
produziert wird und die Anlagen und Maschinen stillstehen. Beispiele: Mieten für Geschäftsräume,<br />
lineare Abschreibungen.<br />
Diese Kostenkategorie ist insbesondere in der Deckungsbeitragsrechnung von Bedeutung.<br />
Es sollen nur drei Kostenkategorien dargestellt und in die Bewertung einbezogen werden. Je<br />
Kostenkategorie max. 5 Punkte, davon 3 Punkte für eine korrekte Erläuterung, 1 Punkt für ein<br />
passendes Beispiel und 1 Punkt für die richtige Nennung des Teilbereichs der Kostenrechnung.<br />
15 Punkte<br />
BP-BRE-P11-121124 © 2012 HFH Hamburger Fern-Hochschule gGmbH Seite 4 von 5