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Betriebliches Rechnungswesen 24.11.2012

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Korrekturrichtlinie HFH Hamburger Fern-Hochschule<br />

Lösung 3 Kostenarten- und Kostenstellenrechnung 15 Punkte<br />

vgl. SB 4, S. 16 ff.<br />

Die Kosten eines Unternehmens lassen sich z. B. wie folgt systematisieren:<br />

1. nach Art der verbrauchten Produktionsfaktoren<br />

2. nach Art der betrieblichen Funktionsbereiche<br />

3. nach Art der Herkunft der Kosten<br />

4. nach Art der Verrechnung<br />

5. nach Verhalten bei Beschäftigungsschwankungen<br />

zu 1.<br />

Hier werden die Kosten nach den entsprechenden Produktionsfaktoren gegliedert. So kann hier<br />

z. B. in Personal-, Kapital-, Material-, Betriebsmittel-, oder Dienstleistungskosten unterteilt werden.<br />

Eine derartige Einteilung ist in der Kostenartenrechnung üblich.<br />

zu 2.<br />

Hier werden die Gesamtkosten nach den jeweiligen betrieblichen Funktionsbereichen gegliedert.<br />

Typischerweise erhält man z. B. folgende Einteilung: Material-, Fertigungs-, Verwaltungs- und<br />

Vertriebskosten. Diese funktionsbezogene Kostengliederung wird in der traditionellen Kostenstellenrechnung<br />

angewendet.<br />

zu 3.<br />

Bei diesem Kriterium wird in primäre und sekundäre Kosten gegliedert.<br />

Primärkosten fallen beim Verbrauch von Gütern oder Dienstleistungen an, die von außerhalb der<br />

Unternehmung bezogen werden. Beispiele sind Gehälter und Löhne, Kosten für Büromaterial.<br />

Sekundärkosten dagegen entstehen beim Verzehr innerbetrieblicher Leistungen. Beispiele sind<br />

Eigenreparaturen und Instandhaltungen, Kosten für die Selbsterzeugung von Strom.<br />

In der Kostenartenrechnung werden nur die primären Kosten erfasst. Die sekundären Kosten finden<br />

sich erst in der Kostenstellenrechnung.<br />

zu 4.<br />

In dieser Kostenkategorie werden Einzel- und Gemeinkosten unterschieden.<br />

Einzelkosten sind alle Kosten, die sich der einzelnen Leistungseinheit unmittelbar zurechnen lassen.<br />

Beispiele sind Implantatkosten im Krankenhaus, Akkordlöhne.<br />

Gemeinkosten sind alle Kosten, die sich der einzelnen Leistungseinheit nicht unmittelbar, sondern<br />

nur mittelbar (z. B. durch Verrechnungsschlüssel) zuordnen lassen. Beispiele sind Abschreibungen,<br />

Gehälter im Verwaltungsbereich.<br />

Diese Kostenkategorie ist für die Kostenträgerstückrechnung entscheidend.<br />

zu 5.<br />

Bei dieser Gliederung werden variable und fixe Kosten unterschieden.<br />

Variable Kosten verändern sich direkt mit der Ausbringungsmenge bzw. mit der Beschäftigung.<br />

Beispiele: Verbrauch von Implantaten im Krankenhaus, Stahlblechverbrauch in der Automobilindustrie.<br />

Fixe Kosten dagegen fallen beschäftigungsneutral an, d. h., sie entstehen auch dann, wenn nicht<br />

produziert wird und die Anlagen und Maschinen stillstehen. Beispiele: Mieten für Geschäftsräume,<br />

lineare Abschreibungen.<br />

Diese Kostenkategorie ist insbesondere in der Deckungsbeitragsrechnung von Bedeutung.<br />

Es sollen nur drei Kostenkategorien dargestellt und in die Bewertung einbezogen werden. Je<br />

Kostenkategorie max. 5 Punkte, davon 3 Punkte für eine korrekte Erläuterung, 1 Punkt für ein<br />

passendes Beispiel und 1 Punkt für die richtige Nennung des Teilbereichs der Kostenrechnung.<br />

15 Punkte<br />

BP-BRE-P11-121124 © 2012 HFH Hamburger Fern-Hochschule gGmbH Seite 4 von 5

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