Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die zweijährigen ... - nta Isny
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Fachhochschule berechtigt (Anlage 12). Dabei werden <strong>die</strong> Endnoten der maßgebenden<br />
Fächer des zweiten Schuljahres aus dem Abschlusszeugnis übernommen.<br />
3. U n t e r a b s c h n i t t<br />
Prüfung <strong>für</strong> Schulfremde<br />
§ 31<br />
Teilnehmer<br />
Personen, <strong>die</strong> das Abschlusszeugnis eines Berufskollegs <strong>für</strong> technische Assistenten<br />
erwerben wollen, ohne ein entsprechendes öffentliches oder staatlich anerkanntes<br />
Berufskolleg besucht zu haben, können als Schulfremde <strong>die</strong> Abschlussprüfung <strong>und</strong> im<br />
Zusammenhang damit <strong>die</strong> Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife ablegen.<br />
§ 32<br />
Zeitpunkt<br />
Die Prüfung <strong>für</strong> Schulfremde findet einmal jährlich, in der Regel zusammen mit der<br />
Abschlussprüfung <strong>und</strong> der Zusatzprüfung an den öffentlichen Berufskollegs, statt.<br />
§ 33<br />
Meldung<br />
(1) Die Meldung zur Prüfung ist bis zum 1. Dezember <strong>für</strong> <strong>die</strong> Prüfung im darauf folgenden<br />
Jahr an das öffentliche Berufskolleg zu richten, an dem <strong>die</strong> Prüfung durchgeführt werden<br />
soll. Die Meldungen von Prüflingen von staatlich genehmigten, aber noch nicht staatlich<br />
anerkannten Schulen erfolgt bei der oberen Schulaufsichtsbehörde, in deren Bezirk <strong>die</strong><br />
Privatschule liegt.<br />
(2) Der Meldung sind beizufügen:<br />
1. ein Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg,<br />
2. <strong>die</strong> Geburtsurk<strong>und</strong>e <strong>und</strong> ein Lichtbild,