Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die zweijährigen ... - nta Isny
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Berufskolleg <strong>für</strong> Produktdesign wird <strong>die</strong> Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter technischer<br />
Assistent <strong>für</strong> Produktdesign"/"Staatlich geprüfte technische Assistentin <strong>für</strong> Produktdesign"<br />
erworben.<br />
(3) Zur Ergänzung der schulischen Ausbildung sollen <strong>die</strong> Schüler ein mindestens<br />
vierwöchiges ausbildungsbezogenes Praktikum in geeigneten Einrichtungen oder<br />
Betrieben ableisten. Für das Praktikum soll ein Teil der Schulferien in Anspruch genommen<br />
werden.<br />
§ 4<br />
Bildungsplan, St<strong>und</strong>e<strong>nta</strong>feln<br />
Der Unterricht richtet sich nach den vom Kultusministerium erlassenen Bildungs- <strong>und</strong><br />
Lehrplänen <strong>und</strong> St<strong>und</strong>e<strong>nta</strong>feln (Anlage 1 bis 10).<br />
§ 5<br />
Maßgebende Fächer<br />
Für <strong>die</strong> Versetzung <strong>und</strong> <strong>für</strong> den Abschluss sind <strong>die</strong> Leistungen in den maßgebenden<br />
Fächern entscheidend. Maßgebende Fächer sind alle Pflichtfächer mit Ausnahme von<br />
Religionslehre. Am Berufskolleg <strong>für</strong> chemisch-technische Assistenten <strong>und</strong> am Berufskolleg<br />
<strong>für</strong> umweltschutztechnische Assistenten gilt das nach der St<strong>und</strong>e<strong>nta</strong>fel als Fach des ersten<br />
Schuljahres vorgesehene Fach Qualitative <strong>und</strong> quantitative Analyse auch <strong>für</strong> den<br />
Abschluss des Bildungsgangs als maßgebendes Fach.<br />
§ 6<br />
Projektarbeit, Dokume<strong>nta</strong>tion<br />
(1) Die Dokume<strong>nta</strong>tion ist eine im Rahmen des Faches Projektarbeit selbständig<br />
anzufertigende Arbeit. Mit ihr soll <strong>die</strong> Fähigkeit nachgewiesen werden, im Sinne von<br />
Schlüsselqualifikationen wissenschaftspropädeutisch <strong>und</strong> fächerübergreifend denken <strong>und</strong><br />
arbeiten sowie Arbeitsergebnisse angemessen präsentieren zu können.<br />
(2) Das Thema der Dokume<strong>nta</strong>tion wird im Rahmen der Bildungs- <strong>und</strong> Lehrpläne auf<br />
Vorschlag des Schülers spätestens 6 Monate vor Ende der Ausbildung von der Schule<br />
festgelegt.<br />
(3) Die Dokume<strong>nta</strong>tion wird durch eine Präse<strong>nta</strong>tion ergänzt.